DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
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in Inflationsausgleich für Ver- gütungen aus privatärztlicher Tätigkeit soll der Arzteschaft erneut verweigert werden. Die Zusa- ge des Bundesgesundheitsministeri- ums von Anfang Dezember 1992, ei- ne Punktwertanhebung der GOÄ von 0,11 DM auf 0,12 DM (mit Aus- nahme des Abschnittes M — Laboratoriumsuntersuchungen und 0 II A2 — In-vitro-Leistungen) zum 1. April 1993 durchzusetzen, wurde jetzt zurückgenommen; das Vorha- ben passe nicht in die derzeitige poli- tische Landschaft mit Solidarpakt, Subventionsabbau und maßvollen Tarifabschlüssen.Bei allem Verständnis für die schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen ist festzuhalten, daß die Arzteschaft ihren Solidar- beitrag kontinuierlich leistet. Die letzte Punktwertanhebung von 0,10 DM auf 0,11 DM erfolgte zum 1. Juli 1988 mit der 3. Änderungsverord- nung zur Amtlichen .. Gebührenord- nung für Ärzte (GOA). Diese zehn- prozentige Anhebung war schon da- mals fast kostenneutral infolge der gleichzeitigen zwanzigprozentigen pauschalen Absenkung der Gebüh- ren aller Labor- und In-vitro-Lei- stungen sowie der Einführung der Honorarminderungspflicht im La- bor.
Konkret: Seit dem Inkrafttreten der GOÄ '82 am 1. Januar 1983, also für ein ganzes Jahrzehnt, ist der Ärz- teschaft ein Inflationsausgleich von sage und schreibe lediglich drei Pro- zent — im Durchschnitt über alle Arztgruppen gerechnet — zugestan- den worden. Arztgruppen mit ho- hem Laboranteil, wie zum Beispiel Allgemeinärzte und Internisten, wurde sogar eine „Zehn-Jahres- Nullrunde" zugemutet.
Zum Vergleich: das Bruttosozi- alprodukt ist im gleichen Zeitraum real um 42 Prozent, nominal um 28 Prozent gewachsen; die Bruttolohn- und Gehaltssumme je Arbeitnehmer erhöhte sich in dieser Zeit um 37,3 Prozent. Ärzte haben demgegenüber durch das Quasi-„Nullwachstum"
der Honorarumsätze nach Maßgabe der GOÄ aufgrund der Preisent- wicklung ( + 18,6 Prozent) sowie der nicht minder hohen Kostenentwick- lung in den Praxen in diesen zehn
Jahren reale Einkommensverluste hinnehmen müssen.
Anstatt auch der Ärzteschaft wenigstens einen moderaten Aus- gleich für die enormen Kosten- und Preissteigerungen zu gewähren — und schon der wäre im Zuge der Punktwertanhebung mit acht Pro- zent mehr als bescheiden ausgefallen
—, macht der Bundesgesundheitsmi- nister jetzt einen Rückzieher, wohl weil er seinen Ruf als „Sparkommis- sar" nicht aufs Spiel setzen will.
Auch die private Krankenversi- cherung (PKV) hat — trotz in der
Werbung bejubelter wirtschaftlicher Blüte — fürs erste wieder ihr Ziel er- reicht, eine GOÄ-Anpassung zu ver- hindern. Bewußt wird in diesem Zu- sammenhang verschleiert, daß die enormen Prämienerhöhungen des letzten Jahres aufgrund von Fehlein- schätzungen über die Altersentwick- lung der Versicherten notwendig wurden. Der demographischen Ent- wicklung in der Bundesrepublik Deutschland muß nunmehr mit der Korrektur der Sterbetafeln, den not- wendig werdenden Beitragsum- schichtungen und der Bildung von Alterungsrückstellungen Rechnung getragen werden — verknüpft aller- dings mit enormen Beitragsbelastun- gen für die Versicherten.
In Presseverlautbarungen der PKV wird jedoch der Eindruck er- weckt, als wären allein Kostensteige- rungen — auch der ärztlichen Be- handlung — die Ursache hierfür. Der Politik und der Öffentlichkeit wird permanent suggeriert, Ärzte hätten sich durch selbstverordnete Mengen- ausweitung den Inflationsausgleich
„verschafft". Den Aufforderungen der Bundesärztekammer an die PKV, unwirtschaftliche Mengenaus- weitungen zu belegen, um gemein- sam dagegen vorzugehen, wurde bis- lang jedoch nicht gefolgt.
Aus der Sicht der Bundesärzte- kammer ist so eine bewußte Stim-
mungsmache gegen die notwendige Anpassung der GOÄ an die wirt- schaftliche Entwicklung erfolgt. Bei der Behandlung von Privatversicher- ten ergeben sich im übrigen die glei- chen Gründe für Ausgabensteige- rungen wie in der gesetzlichen Kran- kenversicherung, so insbesondere der medizinische Fortschritt, die de- mographische Entwicklung, der er- weiterte Leistungskatalog und ande- res mehr. Hinzu kommen jedoch noch weitere PKV-spezifische Fak- toren, wie das Angebot von Spitzen- leistungen (möglichst zu den Preisen
von 1983!), die unvergleichlich ho- hen Verwaltungs- und Vertriebsko- sten und die wettbewerbsbedingten Ausweitungen der Erstattungen, auch für besondere Therapiemetho- den, verbunden sogar mit dem Hin- weis, diese würden zu Einsparungen führen. Vom Heilpraktiker sei gar nicht die Rede!
• Anstatt Liquidationen mit angeblich unwirtschaftlicher Lei- stungsausweitung die Erstattung zu verweigern, wird die Verantwortung für Ausgabensteigerungen auf den GOÄ-Verordnungsgeber verlagert.
Es werden eine Quasi-Deckelung der privatärztlichen Vergütungen so- wie stets „kostenneutrale GOA-No- vellen" gefordert, um einen Streit mit den Privatversicherten zu ver- meiden und den Ruf der Privatasse- kuranz nicht zu gefährden.
Die GOÄ ist jedoch eine amtli- che Gebührentaxe, die auf die einzel- ne Leistung und deren Bewertung abstellen muß, und nicht — wie in der GKV durch Vertrag geregelt — auf die Gesamtmenge der in der PKV erstatteten Leistungen. Eine solche Taxe ist daher regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung anzu- passen. Die Ärzteschaft muß deshalb ihre Forderung, die Punktewerte an- zuheben, aufrechterhalten.
Renate Hess,
Bundesärztekammer, Köln
GOÄ-Punktwertanhebung:
Opfer des Solidarpakts?
Dt. Ärzten 90, Heft 10, 12. März 1993 (17) A1-689