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Archiv "4. Deutscher Internistentag: „Der neue 116 b ist ein Fortschritt“" (07.10.2011)

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A 2068 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 40

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7. Oktober 2011

4. DEUTSCHER INTERNISTENTAG

„Der neue 116 b ist ein Fortschritt“

Wie frei kann ein Arzt heute noch seine Therapie wählen, angesichts steigender wirtschaftlicher Zwänge? Darüber diskutierten Ärzte, Vertreter der Selbstverwaltung und andere Fachleute auf dem diesjährigen Internistentag.

E

ine unabhängige ärztliche Tä- tigkeit wird auf allen Ebenen durch ökonomische Vorgaben be- hindert“, stellte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inter- nisten (BDI), Dr. med. Wolfgang Wesiack, in seiner Eröffnungsrede zum 4. Deutschen Internistentag in Berlin fest. „Der Arzt ist zum Erfül- lungsgehilfen dieser ökonomischen Vorgaben gemacht worden und muss die Rationierungsentschei- dungen seinem Patienten gegen- über auch noch selbst begründen.“

Dass davon sowohl Niedergelas- sene als auch Krankenhausärzte be- troffen sind, spiegelte sich in den verschiedenen Diskussionen auf dem Internistentag wider. „Ein typi- sches Beispiel aus der ambulanten Versorgung ist der Leistungskata- log, der im Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) definiert ist“, erklärte Dr. med. Hans-Friedrich Spies, 2. Vizepräsident des BDI.

Aus wirtschaftlichen Gründen wür- den neue Behandlungsmethoden nur verzögert in den EBM aufge- nommen. Dadurch käme es zu gro- ßen Unterschieden zwischen dem ambulanten und dem stationären Leistungskatalog, was zu Behand- lungsbrüchen beim Übergang vom Krankenhaus in die Praxis führe.

In den Kliniken sei es nicht bes- ser: „Die ökonomischen Zwänge der Krankenhausverwaltung müs- sen von den angestellten Ärzten umgesetzt werden“, bemängelte Spies. Aufnahme- und Entlassungs- termine würden weitgehend nach Regeln des DRG-Systems festge- legt. Spies plädiert deshalb für mehr Belegärzte an den Kranken- häusern: „Ein Vertragsarzt könnte sich gegen solche Vorgaben besser wehren, da er keinen direkten Vor- gesetzten hat, der ihm wirtschaftli- che Vorgaben macht.“

Prof. Dr. med. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbands der Leiten- den Krankenhausärzte Deutsch- lands, macht vor allem politische Zwänge für das Problem verant- wortlich. „Wir haben es pro Jahr durchschnittlich mit vier Gesetzen oder Verordnungen zu tun, die alle Kostendämpfung zum Ziel haben.“

Strukturelle Änderungen würden bisher aber fehlen. Dafür sei jedoch nicht nur die Politik verantwortlich.

„Wir müssen auch eigene Lösungs- wege vorschlagen“, stellte Weiser fest. „Allerdings fällt es mir schwer, wirklichen Innovations- und Lö- sungswillen in der Selbstverwal- tung und den Berufsverbänden zu finden.“

Dass sich die Situation mit dem kommenden Versorgungsstruktur- gesetz (VStG) ändert, glaube der

BDI nicht. „Eine nachhaltige Ver- besserung der Versorgungssituation für Patienten, eine zielführende Be- kämpfung des Ärztemangels und eine Weiterentwicklung des Kran- kenhaussektors sind mit dem in der derzeitigen Form vorliegenden Ge- setzentwurf nicht realisierbar“, er- klärte Wesiack. Positiv sei jedoch die Einführung eines spezialärztli- chen Versorgungsbereichs: „Das ist eine deutliche Verbesserung zur be- stehenden Regelung“, stellte er fest.

Das VStG sieht vor, dass sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser die Diagnostik und Behandlung spezieller Krankheits- bilder als Leistung anbieten kön- nen, wenn sie die nötigen Qualitäts- voraussetzungen erfüllen. „Die alte Regelung des § 116 b SGB V ist ein- seitig und erlaubt lediglich, dass die Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung teilnehmen“, sagte We- siack. Von der Neuregelung würden nun auch die Niedergelassenen pro- fitieren: „Das ist ein Fortschritt.“

„Wir begrüßen auch, dass es für die spezialärztliche Versorgung ei- ne Einzelleistungsvergütung und keine Mengenbeschränkung geben soll“, erklärte er. Unklar sei bisher jedoch, woher das Geld dafür kom- men soll. Der Bereich der spezial- ärztlichen Versorgung macht nach Wesiacks Darstellung circa 16 Pro- zent aller abgerechneten Leistungen aus. Er rechnet damit, dass sich mit dem VStG die Zahl der Leistungen noch erhöhen wird. „Der Ausbau eines Versorgungsbereichs ist auch eine Verbesserung der Versorgung“, betonte Wesiack. „Das muss auch bezahlt werden.“ Deshalb könne das Geld nicht – wie viele befürch- ten – einfach aus dem Topf der fachärztlichen Versorgung genom-

men werden.

Dr. rer. nat. Marc Meißner NIcht bei den Fach-

ärzten kürzen – BDI-Präsident Wolf- gang Wesiack stellte klar, dass die spezial- ärztliche Versorgung nicht aus dem Budget der Fachärzte bezahlt werden dürfe.

Foto: Grysa

P O L I T I K

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