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Archiv "§ 116 b: Keine Verfassungsbeschwerde" (07.11.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 45⏐7. November 2008 A2423

S T A T U S

D

ie Nachfrage nach Fachärz- ten scheint ihren Höhepunkt erreicht zu haben: Während die Aus- schreibungszahlen im Deutschen Ärzteblatt im ersten Halbjahr 2008 nochmals über denen von 2007 la- gen, wurden im dritten Quartal erst- mals weniger Stellen ausgeschrie- ben als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. In den nächsten Monaten wird sich nun zeigen, ob der Nach- frageboom seinen Höhepunkt über- schritten hat oder nur eine kurze Verschnaufpause einlegt.

Bisher wurden im Lauf des Jah- res 4 853 Positionen für Fachärzte ausgeschrieben; das sind sechs Pro- zent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Profitierten 2007 noch alle Fächer von der steigenden Nachfrage, gibt es in diesem Jahr immer mehr Fachgebiete, in denen die Nachfrage stagniert oder leicht zurückgeht. Bei den Fachgebieten, die noch einmal deutliche Zuwachs- raten verbuchten, sind besonders die

Gefäßchirurgie mit einem Plus von 60 Prozent sowie die Pneumologie mit einem Plus von 33 Prozent her-

vorzuheben. Beide Fachgebiete wa- ren Nutznießer des andauernden Spezialisierungstrends in den Kran- kenhäusern. Ansonsten legten noch die Anästhesiologie (plus 14 Pro- zent) und die Radiologie (plus 6,7 Prozent) überdurchschnittlich zu.

Die Entwicklung auf dem ärzt- lichen Stellenmarkt wird nach wie vor entscheidend von den Akutkran- kenhäusern bestimmt; sie schalten rund 80 Prozent der Annoncen im Deutschen Ärzteblatt. Die restli- chen 20 Prozent des „Anzeigenku- chens“ teilen sich die außerklini- schen Tätigkeitsfelder. Innerhalb dieses Segments vollzieht sich eine leichte Verschiebung im Nachfra- gespektrum: Während der Anteil von Rehabilitationseinrichtungen am Anzeigenaufkommen sukzessi- ve zurückgeht (von zehn Prozent im Jahr 2005 auf aktuell sieben Pro- zent), ist mit den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ein neuer Wettbewerber um Fachärzte auf dem Markt erschienen.

Rehakliniken und ambulante Re- hazentren schalteten bisher rund sechs Prozent weniger Stellenan- zeigen für Fachärzte als im Vorjahr.

Allerdings bewegt sich die Nach- frage immer noch auf sehr hohem Niveau. Schon seit Längerem ha- ben Rehaeinrichtungen große Pro- bleme, sich im Wettbewerb um qua- lifizierte Fachärzte gegenüber den Akutkrankenhäusern zu behaupten.

Es werden vorwiegend in solchen Fachgebieten Ärzte gesucht, die auch im Akutbereich heiß umwor- ben sind; am häufigsten gefragt wa- ren im bisherigen Jahresverlauf die Fachgebiete Orthopädie (79), Neurologie (50), Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (28) und Kardiologie (23). Besonders die Suche nach Orthopäden gestal- tet sich hier sehr schwierig. Nach der Zusammenlegung von Orthopä- die und Unfallchirurgie hat sich der GRAFIK

Stellenausschreibungen im Deutschen Ärzteblatt nach Tätigkeitsfeldern

Akutkrankenhäuser 79 %

nicht ärztliche Tätigkeiten 2 % öff. Gesundheitsdienst

MVZ 3 % 4 % Begutachtung

5 % Reha- bilitation

7 %

Ausgewertet wurden insgesamt 4 853 Stellenausschreibungen für Fachärzte von Januar bis September.

RECHTSREPORT

§ 116 b: Keine Verfassungsbeschwerde

Nach § 116 b SGB V können dafür zugelassene Krankenhäuser die ambulante Behandlung be- stimmter hoch spezialisierter Leistungen vorneh- men. Wegen dieser Regelung hatten sich Ver- tragsärzte an das Bundesverfassungsgericht (BVG) gewandt.

Nach Auffassung des Gerichts ist Vorausset- zung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde, dass der Beschwerdeführer durch die angegrif- fene Norm nicht nur selbst und gegenwärtig, sondern unmittelbar in seinen Grundrechten be- troffen ist. Davon ist auszugehen, wenn die an- gegriffene Bestimmung, ohne dass es eines wei- teren Vollzugsakts bedarf, die Rechtstellung des Beschwerdeführers verändert. Dieser muss also geltend machen, dass er bereits durch die Norm und nicht erst durch deren Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist.

Nach Auffassung des BVG waren die klage- willigen Ärzte von der angegriffenen Norm nicht unmittelbar betroffen. § 116 b Absatz 2 bis 5 SGB V kann nur dann Auswirkungen auf die Posi- tion der Beschwerdeführer entfalten, wenn die Norm im Einzugsbereich der Praxis eines Ver- tragsarztes vollzogen wird. Erst hierdurch ent- steht dem einzelnen niedergelassenen speziali- sierten Vertragsarzt durch die begünstigten Kran- kenhäuser Konkurrenz. Ohne diesen Akt der Zu- lassung ändert sich für die Vertragsärzte an den Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit nichts.

Das Argument der klagewilligen Ärzte, sie müssten jetzt Dispositionen treffen, die wegen ihrer spezialisierten Tätigkeit später nicht mehr leicht rückgängig gemacht werden könnten, reicht nach Auffassung des BVG nicht aus, um eine unmittelbare Betroffenheit anzunehmen.

(Beschluss vom 31. Juli 2008, Az.: 1 BvR

840/08) RA Barbara Berner

ÄRZTLICHER STELLENMARKT

Erstmals keine neuen Höchstwerte

In immer mehr Fachgebieten stagniert die Nachfrage nach Fachärzten.

(2)

A2424 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 45⏐7. November 2008

S T A T U S

Fokus des neuen Fachgebiets noch deutlicher in Richtung der operati- ven Tätigkeiten verschoben. Hinzu kommt, dass Rehaeinrichtungen in der Weiterbildung der angehenden Fachärzte so gut wie nicht mehr auftauchen. Von daher ist damit zu rechnen, dass es konservativ ausge- richtete Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie in Kürze kaum noch geben wird.

Vergleichbare Probleme bei der Personalgewinnung haben die Sozi- alversicherungsträger, die Gutach- terpositionen zu besetzen haben.

Zwar ging die Zahl der dafür ge- schalteten Anzeigen im Lauf des Jah- res etwas zurück, sie liegt mit insge- samt 243 aber immer noch sehr hoch.

Hier sind die Fachärzte für Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchir- urgie, Neurologie, Chirurgie und Psychiatrie besonders gefragt. Bei den Medizinischen Diensten der Krankenkassen wiederum ist ein Spezialisierungstrend unverkennbar.

Dass hier immer mehr Internisten

oder Chirurgen mit Schwerpunktan- erkennung gesucht werden, ist Aus- druck dafür, dass die Gutachter mit den Entwicklungen in den Akutkran- kenhäusern Schritt halten müssen.

Bis vor vier Jahren schaltete der öffentliche Gesundheitsdienst – hier in erster Linie die Gesundheitsämter – eine relativ konstante Zahl von Stellenanzeigen. Vor dem Hinter- grund der Finanzknappheit der Kom-

munen wurde höchstens der Ersatz- bedarf gedeckt. Seit einiger Zeit neh- men aber auch hier die Schwierigkei- ten zu, vakante Stellen wieder zu be- setzen. So wurden in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres mit 142 rund doppelt so viele Stellen- ausschreibungen veröffentlicht wie noch im Jahr 2005. Besonders prekär ist die Lage im Kinder- und Jugend- gesundheitsdienst. Hier wurden bis- her doppelt so viele Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gesucht wie im Vorjahr. Wurde im letzten Jahr gerade mal eine Stelle für Fachärzte für Kinder- und Jugend-

psychiatrie ausgeschrieben, waren es dieses Jahr bereits zehn. Diese Fach- richtung ist aber auch von Akutkran- kenhäusern heiß umworben.

Die steigende Zahl der MVZ – in- zwischen sind es bundesweit mehr als 1 000 – macht sich inzwischen auch auf dem Stellenmarkt bemerk- bar. Im laufenden Jahr wurden mit 196 (plus 28 Prozent) nochmals deutlich mehr Stellen von MVZ ausgeschrieben als im Vorjahr. Da- bei sind es nicht mehr allein Hausärzte und Internisten, die vor- rangig gesucht werden. Die Dif- ferenzierung und Spezialisierung schreitet auch in den MVZ voran.

So ist inzwischen eine breite Palette an Fachgebieten gefragt: Neben In- ternisten sind dies in erster Linie Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde. Und auch für den Bereich der Inneren Medizin wer- den hier immer öfter Spezialisten gesucht: Kardiologen, Gastroente- rologen, Hämatologen/Onkologen

oder Nephrologen. I

Dr. Wolfgang Martin E-Mail: mainmedico@t-online.de

GOÄ-RATGEBER

Zum 1. September 2008 trat die Neuvereinba- rung mit dem Bundesministerium des Innern über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei außerhalb des der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und den Kassenärztlichen Vereini- gungen nach § 75 Abs. 3 SGB V übertragenen Sicherstellungsauftrags in Kraft (siehe auch:

DÄ, Heft 40/2008). Sie löste die bis dato gel- tende Vereinbarung vom 1. August 1999 ab.

Neu geregelt wurden insbesondere ambu- lante Untersuchungen, Begutachtungen und Behandlungen für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die nicht von den Leistungen des Sicherstellungsauftrags nach § 75 Abs. 3 SGB V abgedeckt werden. Zum Beispiel also Gutachten im Sinne der Nrn. 80 oder 85 GOÄ und die für die Begutachtung notwendigen Un- tersuchungen. Zudem umfasst die Neurege- lung wahlärztliche Leistungen von Polizeivoll- zugsbeamten der Bundespolizei der Besol- dungsgruppe A 8 BBesO und höher. Durch die

Neuvereinbarung nicht abgedeckt werden – vereinfacht ausgedrückt – ambulante Leis- tungen, die üblicherweise einem gesetzlich Krankenversicherten zustehen.

Neben redaktionell notwendig gewordenen Änderungen wurden mit der Neuvereinbarung die in § 6 der Vereinbarung aufgeführten Ver- gütungssätze neu geregelt. Den Bereich der ambulanten Untersuchungen, Begutachtungen und Behandlungen (§ 1 Abs. 1) betreffend, wurde der GOÄ-Gebührensatz für ärztliche Leis- tungen vom 2,0-fachen auf den 2,2-fachen Faktor angehoben, für erbrachte Leistungen aus den GOÄ-Abschnitten A, E und O vom 1,1- fachen auf den 1,3-fachen Faktor. Der Ge- bührensatz im Wahlarztbereich (§ 1 Abs. 2) er- höhte sich für ärztliche Leistungen vom 2,2-fa- chen auf den 2,3-fachen Faktor, für erbrachte Leistungen aus den GOÄ-Abschnitten A, E und O vom 1,25-fachen auf den 1,3-fachen Faktor.

Über diese durchaus akzeptable Vergü- tungsanhebung um teilweise bis zu 18 Pro-

zentpunkten geht von der Neuvereinbarung zu- dem eine wichtige Signalwirkung aus. Allge- meine ärztliche Leistungen gelten demnach generell mit dem 2,2-fachen beziehungsweise 2,3-fachen GOÄ-Satz als adäquat bewertet.

Selbst die durchaus noch verbesserungswürdi- gen GOÄ-Sätze, welche mit der Neuvereinba- rung für die übrigen ärztlichen Leistungen fest- gelegt wurden, führen im Ergebnis bereits zu einer deutlich über dem EBM-Niveau liegenden Honorierung.

Die Wichtigkeit der Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) als der Referenzge- bührenordnung für die ärztliche Leistungser- bringung tritt in diesem Zusammenhang ein- drucksvoll zutage. Auch künftig wird eine an- gemessene Honorierung hochwertiger ärztli- cher Leistungen nur unter direkter oder indi- rekter Bezugnahme auf die GOÄ zu gewährleis- ten sein. Grund genug für die Bundesärzte- kammer, sich in Kürze mit einem eigenen Ent- wurf einer weiterentwickelten GOÄ gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium Gehör zu verschaffen. Alexander Golfier

Behandlung von Vollzugsbeamten der Bundespolizei

Die steigende Zahl der MVZ macht sich inzwischen auch

auf dem Stellenmarkt bemerkbar.

Referenzen

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