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Archiv "Weniger Opfer im Berufsleben" (30.10.1980)

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Weniger Opi --:

im

Berufsleben

1--

1969

1974 4507

3845

Tödliche Arbeitsunfälle 3021

und Berufskrankheiten

1740' ,„

1374/ 11271)

Tödliche Wegeunfälle

Die Betriebe in der Bundesrepu- blik Deutschland sind sicherer und die Arbeitnehmer vorsichti- ger geworden. Das ergibt sich aus der Statistik der Arbeitsun- fälle. In den letzten zehn Jahren, zwischen 1969 und 1979, sank die Zahl der Betriebsunfälle und Be- rufskrankheiten mit tödlichem Ausgang von 4507 auf 3021; das ist ein Rückgang um ein Drittel

1979

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Krankenhausärzte:

Forderungen bekräftigt, Positionen relativiert

Seine Forderungen auf Abbau der regelmäßig geforderten ärztlichen Bereitschaftsdienste und Rufbe- reitschaften am Krankenhaus hat der Marburger Bund (MB) mit ei- ner Umfrage bei organisierten und nicht organisierten Krankenhaus- ärzten bekräftigt. Insgesamt spra- chen sich von den rund 3500 schriftlich befragten Kranken- hausärzten (5,32 Prozent aller Krankenhausärzte) 75,9 Prozent für eine Begrenzung der Anzahl der dienstlich abverlangten Bereit- schaftsdienste auf vier Dienste pro Monat beziehungsweise einen Einsatz wöchentlich aus. Die ge- forderten vier Bereitschaftsdien- ste seien allerdings eine „Soll- Grenze", die in Not- und Ausnah- mefällen überschritten werden könne. Von den Befragten würden zur Zeit im Durchschnitt mehr als sechs Bereitschaftsdienste monat- lich geleistet, bei einzelnen Ärzten steige diese Zahl auf 12 bis mehr als 15 Dienste monatlich an. Zu- sätzlich zu den Bereitschaftsdien- sten würden laut Umfrage durch- schnittlich 19,9 Überstunden mo- natlich geleistet, von denen sie le- diglich 8,3 als Überstunden auch tatsächlich bezahlt bekämen. Be- reitschaftsdienste rund um die Uhr im Anschluß an die „normale Schicht" hätten eine zusammen- hängende Arbeitszeit von bis zu 32 Stunden (und zwar ohne Freizeit- ausgleich) häufig zur Folge. Da- durch würde auch die Behand- lungs- und Pflegequalität beein- trächtigt werden, was die Tarifver- tragsparteien bereits 1970 bei der jetzt noch gültigen Sonderrege- lung 2 c zum Bundesangestell- tentarifvertrag (BAT) ausdrücklich ausschließen wollten. Bemerkens- werterweise sind fast 68 Prozent der Befragten bereit, die Zahl der Bereitschaftsdienste zu begren- zen, obwohl dies spürbare Ein- kommensverluste mit sich bringen würde. Weitere 23 Prozent würden teilweise finanzielle Einbußen und nur sechs Prozent überhaupt kei-

ne Einkommensabstriche hinneh- men wollen. Im übrigen wird der reine Schichtbetrieb als Ersatz für die Marathon-Bereitschaftsdien- ste von mehr als 70 Prozent abge- lehnt, weil dadurch ebenfalls das Patient-Arzt-Verhältnis unzumut- bar belastet würde und vermeid- bare ärztliche Fehldiagnosen sich häufen können (die heute nur zum Teil offenbar werden)..

So nachdrücklich der Marburger Bund diese Position vor Journali- sten in Bonn bekräftigte, so relati- vierte er andere Positionen, die dem Marburger Bund zum Teil un- terstellt worden sind. So müßten 5500 bis 6000 Planstellen zusätz- lich geschaffen werden, wenn ak- tuellere Anhaltszahlen angewandt und weitere 6000 Stellen besetzt werden, wenn offene Stellen bun- desweit planmäßig aufgefüllt wür- den. Nur lang- und mittelfristig er- gebe sich ein Zusatzbedarf von 20 000 neuen Planstellen, wenn sämtliche Bereitschaftsdienste im Normaldienst abgebaut und zum totalen Schichtdienst übergegan-

gen würde. Auch die dem Marbur- ger Bund unterstellten Streikgelü- ste wies der stellvertretende Vor- sitzende der Tarifkommission des MB, Dr. jur. Guido Braun (Mün- chen), entschieden zurück. Er sag- te, es gehöre zum Repertoire einer Gewerkschaft, an mögliche Ar- beitskampfmaßnahmen (nicht zu Lasten der Patienten) zu erinnern, wenn dies opportun und als Druckmittel zur Durchsetzung be- rechtigter, überfälliger Forderun- gen notwendig sei. Allerdings müsse die Friedenspflicht beendet sein und eine Urabstimmung mit einem 90-Prozent-Votum dies be- fürworten. Laut MB-Umfrage be- jahen zur Zeit 56 Prozent der Kran- kenhausärzte streikähnliche Maß- nahmen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat in einem Vermitt- lungsvorschlag an den klagenden Hamburger Chirurgen Dr. Heinz E.

Junghans bereits darauf hinge- drängt, eine mindestens sieben Stunden dauernde Ruhezeit (mit höchstens zwei Unterbrechungen) nach einem Nachtbereitschafts- dienst vorzuschreiben. (Über die- sen Rechtsstreit soll am 26. No- vember 1980 entschieden wer- den.) Auch die Tatsache, daß das BAG es ablehnt, die Anwendung der sonst für Arbeitnehmer gelten- den Arbeitszeitordnung (AZO) auf Krankenhausärzte zu übertragen, wird vom Marburger Bund be- grüßt. Aus dem Verlauf des „Jung- hans-Streites" zeichnet sich als Kompromißlinie für die Tarifpartei- en folgende Lösung ab: Die am stärksten belastenden Bereit- schaftsdienste der Gruppe C und D (25- bis 50prozentige Arbeitsbe- lastung) wird auf nicht mehr als viermal monatlich begrenzt, wäh- rend die geringer belastenden Be- reitschaftsdienste der Stufen A und B (0- bis maximal 25prozenti- ge Belastung) in der jetzigen Häu- figkeit belassen werden könnten.

Damit würde der tatsächlichen Ar- beitsbelastung durch tarifvertrag- lich flexible Regelungen Rech- nung getragen und eine überfälli- ge Pausen- und Ruheregelung festgeschrieben werden. HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 44 vom 30. Oktober 1980 2585

Referenzen

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