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Archiv "1. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke in bezug auf die Krankenversichertenkarte" (22.10.1993)

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1 23 mm

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19

1. In Abschnitt 1 (Allgemeines) ent- fällt in Nr. 1.1.2 der 3. Absatz.

2. In Abschnitt 1 (Allgemeines) er- hält das Personalienfeld die nachstehen- den Maße: •

3. In Abschnitt 1 (Allgemeines) wird in Nr. 1.1.4 Satz 1 der Wortlaut „In einer Papierstärke von mindestens 80 g/m 2" er- setzt durch „in einer Papierstärke von mindestens 90 g/m 2 OCR".

Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/

Kassel, den 21. Juni 1993

Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Köln

AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn Bundesverband der

Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen IKK-Bundesverband, K. d. ö. R.,

Bergisch Gladbach Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen

K. d. ö. R., Kassel

Die Bundesknappschaft hat sich dieser Vereinbarung angeschlossen (Unterschrifts- datum 22. Juni 1993)

Mit dem VdAKIAEV wurde eine inhalts- gleiche Vereinbarung abgeschlossen (Unter- schriftsdatum 21. Juni 1993)

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59 mm

gab. am

25.50 mm Name, Vorname des Versamenen

Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status

Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum

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1 4 mm 6 mm

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Muster 16 (Rückseite unverändert)

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Krantenkasserehlret.

Berechtigugsschein( Gebeejahr: Tag der Untersuchung:

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- Bitte ab hier nicht mehr durchschreiben - Überweisungsschein

zur präventiven Kirtologischen Untersuchung

Zytologische Untersuchung

Unters -Nr Eingangsöreure

- Bitte ab hier nicht mehr durchschreiben Lfd.Nr.

wurde durchgeführt am

Honorarabrechnung

Untersuchung nach E NE 155 BfAii/E-GO

Xung„ür Nr.

Nr.

BtAK/E.G0 BtArt/E-G0 Die Untersuchung

— Verbindliches Muster —

Muster 39

Muste,39■,149.3

BEKANNTGABEN

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

1. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke in bezug auf die Krankenversichertenkarte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, — einerseits — und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebs- krankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, — andererseits — vereinbaren gemäß § 9 der Vereinbarung zur bundesweiten Einführung und Gestaltung der Krankenversichertenkarte vom 22. Juli 1992 die nachstehende 1. Änderung der Vereinbarung über Vor- drucke für die vertragsärztliche Versorgung in bezug auf die Krankenversi- chertenkarte:

4. Das Vordruck-Muster 16 (Arznei- verordnungsblatt) erhält die aus der An- lage ersichtliche Fassung.

5. Das Vordruck-Muster 39 (Über- weisungsschein zur präventiven zytologi- schen Untersuchung) erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

6. In Abschnitt 3 (Inkrafttreten und Schlußvorschriften) wird die Nr. 3.1 um folgenden Satz ergänzt:

„Ausgenommen hiervon sind die Be- rechtigungsscheine für Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen (Muster 30 bis 38), die mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung entfallen."

7. Diese Vereinbarung tritt in der Region, in der die Krankenversicherten- karte bereits eingeführt ist, mit Wirkung vom 1. Juli 1993 in Kraft, in den übrigen Regionen mit der Einführung der Kran- kenversichertenkarte.

A1-2786 (66) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993

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