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Archiv "Auslastung der Krankenhäuser" (31.10.1984)

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74,5 80,4 74,0

87,3 90,6 Neurochirurgie

Zähne und Kiefer Gynäkologie Geburtshilfe Augen

Krankenhäuser insgesamt

1978 79 80 81 82

Quelle: DKG

. ausgewählte Fachabteilungen H Intensivpflege

,— Inneres int ektionen

Urologie

Haut

Röntgen u. Strahlen Psychiatrie Neurologie

84,4 84,3 85,0 83,7 84,1 4)

/0

Auslastungsgrad

85,4 89,6 83,51

91,6 78,3 79,4 68,4 Säuglinge/Kinder

Chirurgie Orthopädie

Auslastung der Krankenhäuser

Zwischen 1978 und 1982 waren die Krankenhäuser durch- schnittlich weniger als zu 85 Prozent ausgelastet. Dabei gibt es zum Teil ganz erhebliche Auslastungsdifferenzen je nach Fach- abteilung und Station. So geht seit Jahren — nicht zuletzt auf- grund des Geburtenrückgangs — die Auslastung in den Fachab- teilungen für Säuglings- und Kinderkrankheiten und ebenso in der Gynäkologie/Geburtshilfe zurück imu/DA

DEUTSCHES ARZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Rentenreform:

Auch Datenschutz würde tangiert

KÖLN. Neben ordnungspo- litischen und verfassungs- rechtlichen Bedenken ge- gen den Referentenent- wurf zur Neuregelung der Hinterbliebenenversor- gung („Anrechnungs-Mo- dell") erhebt die Arbeitsge- meinschaft berufsständi- scher Versorgungseinrich- tungen (ABV) auch erheb- liche datenschutzrecht- liche Einwände. Die vorge- sehene Bescheinigungs- und Mitteilungspflicht von Versicherungsträgern ge- genüber der Rentenversi- cherung auf deren Verlan- gen stelle eine Verletzung des im „Volkszählungsur- teil" des Bundesverfas- sungsgerichts vom 15. De- zember 1983 festgestellten Grundrechts auf „informa- tionelle Selbstbestim- mung" dar. Die vorgetrage- nen Gründe für die geplan- ten Regelungen trügen kein überwiegendes Allge- meininteresse, das die Ein-

schränkung dieses Grund- rechtes rechtfertigen wür- de, kommentiert der Vorsit- zende der ABV, Dr. med.

Klaus Dehler, Nürnberg.

Den Interessen der Renten- versicherung sei allein durch die vorgesehene Be- scheinigungspflicht der Versorgungsträger gegen- über ihren Mitgliedern zu- sammen mit der Mitwir- kungspflicht des Renten- berechtigten nach § 60 des Sozialgesetzbuches (SGB) bzw. den Eingriffsrechten der Rentenversicherung nach § 66 SGB hinreichend Rechnung getragen. EB

Ministerium warnt vor „Unfallhilfen"

BONN. Daß in der Bundes- republik zwielichtige Ret- tungs-Organisationen am Werk sind, hat das Bundes- ministerium für Verkehr bestätigt. Auf Anfrage teil- te es der Bundesärztekam- mer und dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) mit, daß sich man- che Vereine „das Absiche- rungsbedürfnis einzelner

Bürger in undurchsichtiger Weise zunutze machen".

Genannt werden der „För- derkreis Unfallopfer — Hilfswerk e. V.", der „Ver- ein für internationale Kran- kentransporte e. V. und Flugverbund", Stuttgart,

„Kuratorium — Rettungs- fonds für aktive Unfallhilfe e. V.", Bonn, „Unfall- opfer-Hilfswerk gemein- nützige Gesellschaft mbH", Darmstadt, „Förderkreis Unfallopfer — Hilfswerk e. V.", Darmstadt, sowie die

„Gesellschaft für Gesund- heitsvorsorge und Gene- sungstherapie mbH", Wer- tach/Allgäu.

Dr. med. Michael Popovid von der Bundesärztekam- mer ergänzt dazu: Die mei- sten Organisationen böten ihren Kunden an, sie aus dem Ausland zurückzuho- len (Hubschrauberrettung, Sekundärverlegung). In- nerhalb der Bundesrepu- blik werden diese Leistun- gen jedoch von den Kran- kenversicherungen über- nommen. Wer sich zusätz- lich eines Rückholdienstes versichern will, kann beim Bundesministerium für Verkehr eine Übersicht an- fordern, in der als seriös bekannte Vereine aufge- führt sind. SD

Perinatalstudie Westfalen-Lippe

MÜNSTER. An der von der Ärztekammer Westfalen- Lippe Ende 1983 begonne- nen perinatologischen Er- hebung beteiligen sich be- reits zwei Drittel der leiten- den Ärzte der Geburtsklini- ken in Westfalen-Lippe, so daß 1984 voraussichtlich etwa 70 Prozent aller Ge- burten erfaßt werden kön- nen. Ergebnisse über ei- nen Anteil von 45 Prozent aller Geburten im letzten Quartal des Jahres 1983 liegen bereits vor. Mit fünf DM je Erhebungsbogen haben die Kassen die Ko- sten der Untersuchungen übernommen. ÄPW-L

Heilverfahren:

Zuzahlung 203 DM

FRANKFURT. Im vergange- nen Jahr haben sich die Versicherten der gesetzli- chen Rentenversicherung, die an einer Kur teilnah- men, mit durchschnittlich 203 DM an den Kosten des

„Heilverfahrens" beteiligt.

Die Kureigenbeteiligung liegt nach geltendem Recht bei einem Satz von 10 DM täglich.

Reichlich ein Drittel (35 Pro- zent) der insgesamt 530 000 Kur-Teilnehmer der Ren- tenversicherung waren von diesem Eigenbeitrag je- doch voll befreit, weitere 18 Prozent zum Teil, unter an- derem weil sie Übergangs- geld bezogen oder aus an- deren Gründen, die die

Rentenversicherungsträ- ger in ihren Richtlinien fest- gelegt haben (etwa: Sozial- hilfebezug oder geringes Einkommen). EM

Säuglingssterb- lichkeit: DDR nicht mehr vorn

BONN. Das alte Argument, die DDR habe eine gerin- gere Säuglingssterblich- keit als die Bundesrepu- blik Deutschland, stimmt nicht mehr. Dies ergibt sich aus Angaben der Parla- mentarischen Staatsse- kretärin im Bundesgesund- heitsministerium, Irmgard Karwatzki, nach denen die Bundesrepublik bereits 1982 mit 10,9 Gestorbenen je 1000 Lebendgeborene im Vergleich von 21 europä- ischen Ländern auf Platz acht stand. Niedrigere Zah- len gab es in den skandina- vischen Ländern, weiter in Irland, den Niederlanden, Frankreich und Spanien; es folgten Großbritannien, die DDR (11,4), Belgien, Öster- reich, Luxemburg, Italien.

In Westdeutschland ging die Säuglingssterblichkeit 1983 weiter auf 10,2/1000 zurück. EB

3230 (22) Heft 44 vom 31. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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