„Bei Krankheit — privat versichert"
Personen mit privater Krankenversicherung Ende1977 insgesamt.
8,1
Millionen
Krankenhaus
Tagegeld Arzneien, Hilfsmittel
Sonstiges
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Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) ver- sicherten Ende 1977 mehr als 8,1 Millionen Bundesbürger. Der Ge- samtbestand an Versicherungen mit regelmäßiger Beitragsver- pflichtung betrug Ende 1977 18,5 Millionen Tarifversicherte. Die Hauptversicherungsart der Bran- che, die Krankheitskostenversi- cherung (Vollversicherung), zähl- te einen Bestand von fast 7,3 Mil- lionen Tarifversicherten (Zunah- me gegenüber 1976: 302 966).
Das Leistungsvolumen der PKV erhöhte sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 195,1 Millionen DM auf insge- samt 5,7 Milliarden DM (+ 3,57 Prozent) Globus/DÄ
Zahnbe- handlung u. -ersatz
Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HAMBURG
Fortbildungsprogramm 1978/79
Der erste Satz aus der Satzung des Hamburger Ärztlichen Vereins aus dem Jahre 1815 — „Wir treffen uns jeden zweiten Dienstag" — hat nach wie vor Gültigkeit, wie sich aus dem jetzt von der Ärztekam- mer Hamburg vorgelegten Pro- gramm der Fortbildung in Ham- burg bis zum Juni 1979 ablesen läßt. In dem mehr als hundert Sei- ten starken Heft sind alle Veran- staltungen der Ärztekammer Ham- burg in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden des Ärztlichen Ver- eins und seiner Biologisch-natur- wissenschaftlichen Sektion sowie mit dem Filmbeauftragten der Kammer verzeichnet, ferner Vor- träge, Kurse und Kolloquien ande- rer Veranstalter. ÄK-H
HESSEN
Plakataktion der Kassenärzte
Über die Verwendung der Kran- kenkassenbeiträge in den einzel- nen Bereichen des Gesundheits- wesens informieren die hessi- schen Kassenärzte ihre Patienten in diesen Wochen mit Plakaten in den Wartezimmern mit der Über- schrift: „Was geschieht mit Ihrem Krankenkassen-Beitrag?" Die gra- fische Darstellung der Aufgliede- rung der Beiträge auf die einzel- nen Leistungsarten der Kranken- kassen für die Jahre 1965, 1971, 1975 und 1976 führt zu dem Schluß: „Wegen der Ausgaben für die Ärzte hätten die Krankenkas- sen ihre Beiträge nicht erhöhen müssen."
Die Pressestelle der Kassenärztli- chen Vereinigung Hessen erklärte dazu, mit diesen, von der KV nach Unterlagen des Bundesarbeitsmi- nisteriums gestalteten, Plakaten solle das total überzeichnete Bild des Kassenarztes korrigiert wer-
den, das mit wirkungsvollen Schlagworten in die Öffentlichkeit getragen werden konnte und wo- nach der Kassenarzt den Umfang seiner Leistungen und damit seine Einnahmen angeblich nach Belie- ben ausweiten könne. Dabei wer- de aber häufig bewußt übersehen, daß vor allem Gesetzesänderun- gen, Sozialgerichtsurteile und auch der Konkurrenzkampf der Krankenkassen untereinander zu Leistungsausweitungen und damit zur Kostenexpansion im Gesund- heitswesen geführt haben. Um so wichtiger sei es deshalb, den Ver- sicherten deutlich vor Augen zu führen, daß der prozentuale Anteil am Beitrag, der für die Behand- lung durch Kassenärzte ausgege- ben wurde, seit 1965 fast unverän- dert geblieben ist. KV-H
Zusammenschluß
der Belegärzte angeregt
Der hessische Belegarztverband hat auf seiner Jahresversamm- lung den Ausbau und die Förde- rung des Belegarztwesens als kostendämpfende Maßnahme im Gesundheitswesen empfohlen.
Durch Vermeidung von Doppelun- tersuchungen und Verkürzung der Verweildauer leiste der Belegarzt einen wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung. Zudem sei das Belegkrankenhaus die einzige Or- ganisationsform, welche dem Pa- tienten sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich die freie Arztwahl ermöglicht.
Für den nachgeordneten ärztli- chen Dienst hält der hessische Verband für die Zahl der im Beleg- krankenhaus tätigen Assistenten einen Bettenschlüssel von 1:38 für ausreichend. Da die Bundespfle- gesatzordnung für die Beleghäu- ser den nachgeordneten ärztli- chen Dienst nicht in die erstat- tungsfähigen Kosten einbezogen habe, müßten jedoch die Beleg- ärzte die Assistenzarztgehälter selbst aufbringen. Bei steigenden Tarifen und zunehmender Arbeits- zeitverkürzung entstehe dadurch ein Kostendruck, dem durch Erhö- hung der täglichen Behandlungs- gebühr und einer Herabsetzung der Limitierung für abrechnungs- fähige ärztliche Leistungen be- gegnet werden müsse. Auch bei Erfüllung dieser Forderungen, so erklärt der Verband, bleibe das Be- legkrankenhaus jedoch das ko- stengünstigste Krankenhausmo- dell für die Grund- und Regelver- sorgung.
Um den Forderungen der Beleg- ärzte mehr Nachdruck zu verlei- hen, hat der hessische Verband die Gründung eines Bundesver- bandes der Belegärzte angeregt.
Für den 20. Januar 1979 ist in Frankfurt am Main eine Grün- dungsversammlung einberufen worden. (Auskünfte erteilt der hessische Belegarztverband, Schwindstraße 8, 6000 Frankfurt am Main). EB
2640 Heft 45 vom 9. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT