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Archiv "Vom Modellversuch zum Regelfall: Kassenärzte entlasten den Medizinischen Dienst" (18.03.1994)

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POLITIK

Als vor rund drei Jahren die er- sten Überlegungen aufkamen, nie- dergelassene Kassenärzte in einem Modellversuch mit Aufgaben zu be- trauen, die normalerweise dem Me- dizinischen Dienst der Krankenkas- sen (MDK) obliegen, gab es skepti- sche Stimmen. Kritiker bezweifelten, daß Kassenärzte fachlich überhaupt in der Lage seien, als Gutachter bei Kuranträgen, in Fragen des Fortbe- stehens von Arbeitsunfähigkeit oder bei Schwerpflegebedürftigkeit quali- fiziert tätig zu werden. Inzwischen ist das Gegenteil bewiesen. Zugleich sind in Hessen die Weichen für eine regelmäßige und dauerhafte Zusam- menarbeit zwischen niedergelasse- nen Ärzten und dem Medizinischen Dienst gestellt.

Die Zielvorstellung des Pilotpro- jekts war die Entlastung des MDK in Hessen um Routineaufgaben. Mit Hilfe von externen Gutachtern — hauptsächlich aus den Reihen der Kassenärzte — sollte die Ausdeh- nung der MDK-Verwaltung vermie- den werden. Ganz oben auf der Wunschliste der Gutachter standen dabei Ärzte aus den Gebieten Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Chirur- gie und Orthopädie. Neben einer ab- geschlossenen Weiterbildung, so die Vereinbarung, sollten die in Frage kommenden Ärzte auf eine etwa fünfjährige ärztliche Tätigkeit ver- weisen können. Ärzte ohne Weiter- bildung mußten über eine zehnjähri- ge Erfahrung verfügen.

Unter den interessierten Ärzte wurden dann vom Medizinischen Dienst diejenigen ausgewählt, die als Gutachter bestellt werden sollten.

Von Juli 1991 bis Ende Februar 1992 waren dies insgesamt 110 Kassenärz-

AKTUELL

te in fünf ausgewählten Regionen.

Arbeit gab es unterdessen reichlich.

So hatte sich seit Beginn des Jahres 1992 eine wahre Flut von Aufträgen der Krankenkassen zur medizini- schen Begutachtung von Schwerpfle- gebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst angestaut. Rund 6000 Fälle galt es zu bearbeiten.

„Bis Ende 1992", resümierte ein Jahr darauf der Geschäftsführer des MDK in Hessen, Dr. jur. Jürgen Spinnarke, „konnten mit Hilfe der freien Gutachter alle Rückstände ab- getragen werden." Zugleich kam es zu keinem erneuten Antragsstau, denn alle neu eingegangenen Aufträ- ge — rund 2500 pro Monat — wur- den ohne unzumutbare Wartenzeiten bearbeitet.

Seit 1. März landes- weit und regelmäßig

Auch nach Abschluß der eigent- lichen Modellphase ging in Hessen die Zusammenarbeit zwischen nie- dergelassenen Ärzten und dem Me- dizinischen Dienst stillschweigend weiter. Eine von allen Beteiligten ge- wünschte Anschlußvereinbarung kam nur deshalb nicht sofort zustan- de, weil die Diskussion über die ge- plante gesetzliche Pflegeversiche- rung auf Bundesebene auf der Stelle trat. Daran hat sich bis auf den heuti- gen Tag nichts geändert, doch in Hessen hat man zwischenzeitlich Nä- gel mit Köpfen gemacht: Seit dem 1.

März dieses Jahres können nun in ganz Hessen niedergelassene Kas- senärzte regelmäßig und dauerhaft als Gutachter für den Medizinischen Dienst tätig werden.

Gegenüber dem Modellversuch hat sich an den formellen Vorausset- zungen nur insoweit etwas geändert, als Ärzte ohne Weiterbildung jetzt eine zehnjährige Tätigkeit in Klinik oder Praxis nachweisen müssen. Da- neben wird von den beteiligten Ärz- ten noch eine sozialmedizinische Fortbildung verlangt.

Der Vertrag zwischen dem Me- dizinischen Dienst der Krankenkas- sen, der Kassenärztlichen Vereini- gung und der Landesärztekammer Hessen sieht folgende Vergütungs- sätze vor: Für die Begutachtung von Patienten bei Kuranträgen und der Frage des Fortbestehens von Ar- beitsunfähigkeit beträgt das Honorar 95 DM, für den Besuch eines Kran- ken zur Begutachtung der Schwer- pflegebedürftigkeit sind es 120 DM.

Hinzu kommen ein Zuschlag zum Ausgleich von Praxis-Vorhaltekosten und eine Wegepauschale pro Gut- achten zwischen 10 und 20 DM je nach Einsatzort.

Die Höhe der vereinbarten Ho- norierung kann nach Auffassung von Dr. med. Jürgen Bausch, dem Zwei- ten Vorsitzenden der KV Hessen, nur diejenigen in Erstaunen verset- zen, „die sich ausschließlich an den sehr niedrigen Beträgen orientieren, wie sie zur Zeit im Bereich der ge-

setzlichen Krankenversicherung üb- lich sind". Tatsächlich seien die Ver- gütungssätze auf der Basis betriebs- wirtschaftlicher Kalkulationen zu- stande gekommen

In der Vereinbarung mit dem Medizinischen Dienst sieht Dr.

Bausch nur Vorteile. So fließe nicht nur der medizinische Sachverstand niedergelassener Ärzte in die Gut- achtertätigkeit des MDK ein, son- dern es entstünde zudem ein Klima des gegenseitigen Vertrauens. Der Medizinische Dienst würde ferner nicht zu einer „gigantischen Kon- trollbehörde" mit einer Menge unnö- tiger Bürokratie und zusätzlicher Ko- sten.

Mit Blick auf die wachsenden Probleme der Kassenärzte in einem strikt budgetierten und „bedarfsver- planten" Gesundheitswesen wertet Bausch die Vereinbarung mit dem MDK schließlich als einen weiteren Schritt zu mehr Flexibilität ambulan- ter ärztlicher Tätigkeit. Josef Maus

Vom Modellversuch zum Regelfall

Kassenärzte entlasten

den Medizinischen Dienst

Hessens Kassenärzte haben sich ein neues Tätigkeitsfeld erschlossen. Nach einem erfolgrei- chen Modellversuch zur Begutachtung von Kuranträgen, Arbeitsunfähigkeit und Schwerpfle- gebedürftigkeit gibt es nun eine dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Eine Kooperation, von der alle Beteiligten profitieren.

A-718 (18) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 11, 18. März 1994

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