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Archiv "Modellversuch bei der AOK Lindau: Beitragsrückzahlung" (07.02.1992)

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Academic year: 2022

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Die erfreuliche Rücksichtnahme auf die Wünsche nach einer sanf- ten, natürlichen oder ambulanten Geburt darf nicht auf Kosten der Sicherheit für Baby und Mutter gehen, mahnen die Vorsorge-Exper- ten der Aktion Sorgenkind. Wenn bei der Geburt Risiken für Mutter und Kind zu erwarten sind, sollte die Schwangere von ihrem betreu- enden Arzt rechtzeitig in eine gut ausgestattete Geburtsklinik oder in ein Perinatalzentrum eingewiesen werden. Um eine optimale Ver- sorgung von Risikoschwangerschaften und Risikobabys zu gewähr- leisten, sind auch die betreuenden Frauenärzte stärker gefordert, betonen die Vorsorge-Experten. Die in der Bundesrepublik laufen- den Perinatalerhebungen zeigten nämlich, daß die Betreuung be- sonders gefährdeter Frauen intensiver sein könnte.

to, Vorsnrae-Initiative

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Modellversuch bei der AOK Lindau:

Beitragsrückzahlung

LINDAU. „Grünes Licht"

haben die bayerischen Allge- meinen Ortskrankenkassen (AOK) für einen Modellver- such zur Beitragsrückzahlung gegeben, der am 1. Januar bei der AOK Lindau angelaufen ist. Die 23 000 Mitglieder der AOK Lindau können künftig im Rahmen des auf fünf Jah- re angelegten Projektes auf eine Beitragsrückgewähr bis zu einem Zwölftel ihres Jah- resbeitrags hoffen, wenn sie keine oder nur geringe Lei- stungen in Anspruch genom- men haben. Leistungen zur Vorsorge und Früherken- nung sowie bei Mutterschaft und bei unter 18jährigen Mit- versicherten kürzen den Rückzahlungsanspruch nicht.

Der nach dem Gesund- heits-Reformgesetz als „Er- probungsregelung" vorge- schriebene Modellversuch wird von allen bayerischen AOK getragen. Er hat zum Ziel, Erfahrungen mit der Beitragsrückzahlung in der gesetzlichen Krankenversi- cherung zu sammeln. WZ

Davos: Anerkennung als Bildungsurlaub

KÖLN. Für den 40. Inter- nationalen Fortbildungskon- greß der Bundesärztekammer mit der Verbindung der Schweizer Ärzte und der Österreichischen Ärztekam- mer in Davos vom 8. bis 20.

März 1992 hat die Bundesärz- tekammer bei den zuständi- gen Ministerien der Länder, in denen es gesetzliche Rege- lungen für Arbeitnehmerwei- terbildung gibt, Anträge auf Anerkennung der Veranstal- tung als Bildungsurlaub ge- stellt. Bis zum 10. Januar die- ses Jahres haben Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfa- len und Hessen den Gesamt- kongreß anerkannt. Bremen hat die Echokardiographie- Grundkurse, den Sonogra-

phie-Grund- und Aufbaukurs sowie die Seminare Arzt im Rettungsdienst und Sportme- dizin, Schleswig-Holstein die Veranstaltungen von montags bis freitags anerkannt. Vom Saarland wurde der Antrag abgelehnt. Kein Arbeitneh- merweiterbildungsgesetz ha- ben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rhein- land-Pfalz, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen. EB

Deutsche Hospizhilfe lehnt Organspende ohne Zustimmung ab

BUCHHOLZ. Die Deut- sche Hospizhilfe weist „mit Entschiedenheit den Plan der Bonner Parteien zurück, per Gesetz die Organentnahme bei Unfallopfern ohne aus- drückliche Zustimmung der Betroffenen oder deren An- gehörigen zu ermöglichen".

Dies sei ein Akt der Inhuma- nität insbesondere gegenüber den Angehörigen.

Es sei außerdem bedenk- lich, daß lediglich der Tod des Gehirnes eines Opfers gefor- dert wird, „um mit der Aus- schlachtung des ansonsten noch lebendigen Körpers be- ginnen zu können".

Die Bundesärztekammer hatte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Ar- beitsgemeinschaft der Deut- schen Transplantationszen- tren und der Deutschen Stif- tung Organtransplantation die Entnahme von Organen bei einem Verstorbenen zur Übertragung auf einen ande- ren Menschen dann für zuläs- sig erklärt, wenn der Tod des Spenders zweifelsfrei festge- stellt sei und der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hät- te. Bei fehlender Einwilligung der Verstorbenen sei die Or- gantransplantation zulässig, wenn die nächsten Angehöri- gen nach Information und an- gemessener Bedenkzeit nicht widersprochen hätten. Der Tod sei unwiderruflich einge- treten, wenn der vollständige und unumkehrbare Stillstand von Herz und Kreislauf (Herztod) oder der vollstän-

dige und irreversible Ausfall aller Funktionen des gesam- ten Gehirns trotz künstlich aufrechterhaltener Herz- und damit Kreislauffunktion im übrigen Körper (Hirntod) entsprechend den Regeln der medizinischen Wissenschaft nachgewiesen und dokumen- tiert sei. Kli

Krankenhäuser:

Aufklärungspflicht bei Bluttransfusionen

KARLSRUHE. Kranken- häuser sind verpflichtet, bei einer geplanten Operation ih- re Patienten über das Risiko aufzuklären, bei Bluttransfu- sionen an AIDS oder Hepati- tis zu erkranken. Das hat der Bundesgerichtshof in Karls- ruhe entschieden. Die Rich- ter bestimmten, daß die Pa- tienten über die Möglichkeit einer Eigenblutspende infor- miert werden müssen. Die schriftliche Begründung zu dieser Grundsatzentschei- dung liegt noch nicht vor (AZ: VI ZR 40/91). afp

Medizinfakultät an der TU Dresden

DRESDEN. Entspre- chend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates wird eine Medizinische Fakultät mit den Wissenschaftsgebieten Human- und Zahnmedizin an der Technischen Universität Dresden aufgebaut. Vorsit- zender und Gründungsdekan ist der emeritierte Neurochir- urg der Universität Würz- burg, Prof. Dr. Karl-August Bushe. Der Wissenschaftler ist zugleich Mitglied der säch- sischen Hochschulkommis- sion.

Die Konzeption für die Medizinische Fakultät der Technischen Universität in der sächsischen Landes- hauptstadt Dresden sieht ei- nen völligen Neuaufbau von Forschung und Lehre sowie der vorklinischen Medizin vor. Die Gebäude der Medi- zinischen Akademie Dresden werden zukünftig durch die Medizinische Fakultät ge- nutzt. Dabei soll die Betten- zahl von bisher rund 1 350 kaum verändert werden. WZ Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992 (23) A1-363

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