SERIÖSER UND
KOMPETENTER ALS DIE YELLOW-
PRESS
Deutscher Ärzte-Verlag, 5000 Köln 40, Tel. (0 22 34) 7011-0
Klinische Sexologie ist ein im deutschsprachigen Raum derzeit konkurrenzloses aktuelles Lehrbuch für die sexualmedizinische Weiterbildung und zugleich ein Nachschlagewerk für die tagtägliche Praxisarbeit."
Harnburger Ärzteblatt 10189
Irrtümer und Preisänderunge vorbehalten (085a)
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Gesundheit für die ganze Familie
1 'FY n
Sexuelle Gesundheit
P. Hertoft
Klinische Sexologie
Deutsche Übersetzung von E Hansen
Wissenschaftliche Bearbeitung der deutschen Ausgabe von F. Pfäfflin
1989, 376 S., 69 Abb., 11 tab., geb., DM 74,-
Auch jetzt lassen wir
Ce3i Stich.
fand Dr. Bieber. Einer ent- sprechenden Stellungnahme des Berliner Kammerpräsi- denten Dr. Huber für T. solle sich „die offizielle deutsche Psychiatrie anschließen".
„Vorläufig", so lautet ein Bescheid der American Psychiatric Association (Dr.
Geller) nach Augenschein- nahme vor Ort, „gibt es keine Klarheit, ob irgend jemand (von den rumänischen Psy- chiatern) sauber geblieben ist." Der Mißbrauch des Fachs zur Unterdrückung An- dersdenkender war jedenfalls über lange Jahre etwas zu.
Ernstes, um seine Aufarbei- tung heute in vorschnelle Vereinnahmungen, in politi- sche Hysterie und gar ins Groteske abgleiten zu lassen.
Dr. med. Friedrich Wein- berger, Deutsche Vereini- gung gegen politischen Miß- brauch der Psychiatrie (DVpMP) — Walter von Baey- er-Gesellschaft e. V., Maximi- lianstraße 6, W-8130 Starn- berg
PLAKATAKTION
Zu der Aufklärungsaktion der KBV zum GSG mit Plakaten und Faltblättern:
Unwürdig
Man muß ja zweimal hin- sehen, und dann glaubt man es noch immer nicht ganz.
Hat sich die Ärzteschaft von Herrn Seehofer so aus der Fassung bringen lassen? Die väterliche Arzthand von oben (das Motiv kennt man doch!), die kindliche Patientenhand von unten, und dann nur der kleine Finger, der gereicht wird — welch eine Symbolik!
Zum Text im Faltblatt nur ein Satz: So wie jetzt angekündigt oder besser trotzig angedroht, hätte es doch schon immer sein sollen, oder?
Hatte Herr Seehofer also in diesem Punkt eigentlich recht?
Alles in allem zeigt diese unwürdige Plakataktion ein erstaunliches Maß an Ge- schmacklosigkeit. Die Ärzte- schaft ist zwar neben anderen Gruppen vom GSG mehr
oder weniger überrannt wor- den, aber man muß sich doch auch fragen, warum. Lag's denn nur an dem bösen Herrn Seehofer, oder ist nicht manche Kritik an uns und un- serer Medizin berechtigt oder wenigstens bedenkenswert?
Aber anstatt sich nun einmal souverän an die eigenen Nase zu fassen, kommt es zu trot- zig-beleidigten Reaktionen — auf Plakaten oder, wie man hört, in zahlreichen (wenn auch sicher noch zu prüfen- den) Einzelfällen. Schade!
Dr. med. R. Hagelberg, Lastropsweg 37, W-2000 Hamburg 20
Die ganze Hand
Die beherzten Plakat- und Infoblattaktionen unserer KV sind ein Lehrstück in Sachen Demokratie. Gerade für die Ärzte in den neuen Bundes-
Plakatmotiv zum Gesundheits- strukturgesetz.
ländern! Dort glaubte man ja vor kurzem noch, Demokratie sei, wenn jeder sein Plakat selber pinselt. Irrtum! Was wir brauchen, ist Freundlich- keit, eine gefällige und ausge- wogene Gestaltung, die ob- jektive Sicht — nicht irgend- welche irritierenden, er- schreckenden subjektiven Aufschreie. Es geht um Milli- arden, und die lassen sich, wie wir wissen, letztlich nur von der Gesundheit des Pa- tienten abzwacken: aber wir dürfen diesen nicht aufreizen
— etwa nach dem Motto: Mit
wieviel Milliarden finanzier- ten wir gestern den Golf- krieg? — das wäre seinem Be- finden kaum dienlich, son- dern möchten ihn beim Sich-
A1 -598 (6) Dt. Ärztebl. 90, Heft 9, 5. März 1993
die Diclos für's Budget
neu: 10 nur DM 6,30re)ü- a
Cellugel
(SAG iTrA
) Wir wollen, daß Sie uns weiterempfehlen.einfügen in das Unabänderli- che mit Rat und Tat beglei- ten. „Zum Sparen können Sie hier beitragen, wenn Sie zum Beispiel elastische Binden nach dem Gebrauch waschen, bügeln und wiederverwen- den", heißt es im neuesten KBV-Infoblatt für die derzei- tigen Wartezimmer und künf- tigen Bügelstuben. Das er- weckt jedenfalls eher jene für die Genesung so sehr wichti- ge positive Gestimmtheit, Schwung, Elan, als gestände einer miesepetrig: Ihr Arzt kennt zwar die Ihnen zuträg- lichsten Medikamente, ist aber gehalten, die billigsten, mit zum Teil massiven Ne- benwirkungen, zu verschrei- ben; Ihr Arzt verfolgt zwar noch immer den wissen- schaftlichen Fortschritt, ist aber gehalten, vor neuen oder verbesserten Medikamenten die Augen zu schließen — das wäre eben Dilettantismus und keine Imagepflege! Wie ständen wir Ärzte denn da!
Womöglich liefen uns die Pa- tienten weg, um ihre Arznei- en jenen abzuverlangen, die ihnen alles versprechen, alles beschönigen, und denen al- lein sie noch vertrauen: ihren gewählten Volksvertretern in Bonn! Kein Grund zur Beun- ruhigung also, lieber Patient:
„Auch jetzt lassen wir keinen im Stich!" Ein fürsorglicher Slogan für ein rührendes Pla- kat. Aber womöglich ist der Wähler/Patient gar nicht so infantil, wie es das patschige Kinderhändchen nahelegt, und denkt beim Bügeln! Und
verlangt irgendwann einmal nicht mehr den kleinen Fin- ger, den man ihm reicht, son- dern die ganze Hand.
Dr. med. Karin Höpfner, Münchner Straße 2 a, W-8080 Fürstenfeldbruck
ABTREIBUNG
Zu der vor dem Bundesverfas- sungsgericht anstehenden Ent- scheidung über den Paragraphen 218 und zu ihrer Verzögerung:
Zeitgemäß lösen
. . . Über Beginn und En- de des menschlichen Lebens herrscht hinsichtlich der kla- ren Definition bei Juristen und Medizinern, im wesentli- chen auch bei Theologen, Ei- nigkeit. Wie man da über- haupt Überlegungen anstel- len kann oder muß, per Ge- setz einen Lebensabschnitt von zirka drei Monaten aus der Schutzpflicht des Gesetz- gebers herauszunehmen und die Tötung zu legalisieren, ist nicht zu begreifen.
Was ist denn dann — mög- licherweise — der nächste Schritt? Etwa, daß man allen über 70jährigen das Lebens- recht abspricht beziehungs- weise ihre Tötung legalisiert, um beispielsweise die Bevöl- kerungspyramide zu korrigie- ren und/oder die Rentensi- tuation zu entlasten? Auch Behinderte könnten in Ge- fahr geraten, wenn die grund- sätzliche Verpflichtung des Gesetzgebers, das menschli- che Leben zu schützen, parti-
ell aufgegeben würde. Hor- rorvisionen? Wehret den An- fängen!
. . . Wenn wir in diesem Lande schon nicht mit ein paar hundert Randalierern fertig werden und dafür an die 80 Millionen Menschen, Deutsche, in Verruf geraten, dann sollte doch zumindest ein solch abgegrenztes Pro- blem wie der Paragraph 218 vernünftig und zeitgemäß ge- löst werden können.
Dr. med. Robert Fuchs, Suder Allee 24 a, W-2210 It- zehoe
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Leserbriefe sind uns immer willkommen. Die Veröffentlichungsmög- lichkeiten freilich sind beschränkt. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redak- tion muß sich zudem ei- ne — selbstverständlich sinnwahrende — Kürzung vorbehalten. DA
Selbst gewährter Aufschub
Mit Erstaunen nimmt man zur Kenntnis, daß das Bun- desverfassungsgericht sich selbst Aufschub bei der Ent- scheidung über das neue Ab- treibungsrecht gewährt mit der Begründung, daß die acht Verfassungsrichter noch nicht in der Hauptsache ent-
schieden haben. Sollte den.
Richtern des Verfassungsge- richtes in Karlsruhe die Ent- scheidung in dieser elementar wichtigen Frage tatsächlich so schwer fallen, daß sie seit Au- gust 1992, als das Inkrafttre- ten der modifizierten Fristen- regelung gestoppt worden war, noch zu keinem Ent- schluß kommen konnten?
Gewiß ist die Rechtsfin- dung dadurch kompliziert, daß in der früheren DDR die Fristenregelung rechtens war und heute noch gültig ist. An- dererseits hat das Bundesver- fassungsgericht vor etlichen Jahren gegen die Fristenrege- lung entschieden und kann jetzt billigerweise nicht an- ders entscheiden...
Dr. med. Helmut Nagel, Roßbachweg 14, W-7106 Neuenstadt-Bürg
PLAZEBO
Zu dem Beitrag „Das Plazebo- Problem — Geschichte und Klinik eines Begriffs" von Dr. med. Klaus Schonauer M. A. in Heft 48/1992:
Ergänzung
Als Ergänzung zu Ihrem Artikel wird es für Sie inter- essant sein, daß schon Hah- nemann das Plazebo in Form, von Sacch. Lactis in die The- rapie einführte, um die Pa- tienten nach der Gabe eines homöopathischen Präparates über eine Erstverschlimme- rung zu bringen und beobach- ten zu können. Im Jahr 1844 führte dann der österreichi-
A, -600 (8) Dt. Arztebl. 90, Heft 9, 5. März 1993