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07. Oktober 2021

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„Shopping Lights“ verwandeln Neckarsulmer Innenstadt in ein Lichtermeer

Lange Verkaufsnacht am 8. Oktober mit Moden- schauen, Feuershow und Livemusik

Der Gewerbeverein Ne- ckarsulm lädt in Zusam- menarbeit mit der Stadt Neckarsulm und der Heil- bronner Firma airLIGHT zu den „Shopping Lights“

am Freitag, 8. Oktober, in die Innenstadt ein. Bei der langen Verkaufsnacht wird rund um den Markt- platz viel geboten. Das Programm umfasst zwei Modenschauen, eine Feu- ershow und Livemusik auf der Marktplatzbühne. Kun- den und Besucher haben viel Zeit zum entspannten Bummeln und Shoppen.

Alle teilnehmenden Ge- schäfte haben am 8. Okto- ber bis 22.30 Uhr geöffnet.

Das künstlerische Begleit- programm beginnt um 17.30 Uhr. Besucher werden gebeten, den Mindestab- stand von 1,50 Meter auch im Freien zu beachten. Wo dies nicht möglich ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. „Die Veranstaltung ‚Shopping Lights‘ ist eine tolle Initia- tive der Händler, um sich zu präsentieren und Leben in die Stadt zu bringen. Im Jahr 2019 war sie ein voller Erfolg und hat die Besucher begeistert. Auch dieses Jahr wollen wir zeigen, dass der Neckarsulmer Handel viel zu bieten hat“, sagt Nico Härdtner, Vorsitzender des Gewerbevereins Ne- ckarsulm. Er lobt die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung durch das

Citymanagement der Stadt Neckarsulm. Ein ausgeklü- geltes Beleuchtungskon- zept sorgt für eine stim- mungsvolle Atmosphäre und begleitet das attrakti- ve Shoppingevent. Große Lichtsäulen verwandeln die Straßen in ein Lich- termeer und beleuchten die Häuserfassaden. Der Zauber- und Feuerkünst- ler Nils Müller erstaunt die Zuschauer mit einer spek- takulären Feuershow um 22.00 Uhr. Highlight sind die beiden Modenschau- en auf dem Marktplatz um 19.00 und um 21.00 Uhr.

Vier Boutiquen stellen bei Mondschein die aktuellen Fashiontrends vor. Auch hier sorgt die passende Beleuchtung für ein stim- miges Ambiente. Beglei- tet werden die Shopping Lights von den Musikern der Band „High Tide“, die ab 18.00 Uhr auf der Markt- platzbühne die Besucher mit Rock- und Bluessongs unterhalten. Gastronomen und Winzer sorgen dafür, dass niemand hungrig oder durstig durch die Nacht schlendern muss. Das ku- linarische Angebot reicht von der klassischen Brat- wurst bis zur selbst geba- ckenen Holzofenpizza. Bei einem Selfie-Contest im ex- tra eingerichteten Schwarz- licht-Zelt können Besucher neben Gutscheinen auch viele attraktive Sachpreise gewinnen.

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AQUAtoll Sauna und Erlebnisbad öffnen wieder ab 2. beziehungsweise 30. Oktober

Gemeinderat beschließt eingeschränkte Öffnung und neue Preisstruktur Der städtische Eigenbetrieb AQUAtoll in

Neckarsulm öffnet alle Bereiche im Erleb- nisbad wieder für den öffentlichen Bade- betrieb. Die Saunalandschaft im AQUA- toll kann bereits wieder seit Samstag, 2.

Oktober, besucht werden. Das Erlebnis- bad öffnet seine Türen zum 30. Oktober.

Der Gemeinderat beschloss die Öffnung des AQUAtoll in seiner jüngsten Sitzung und folgte damit einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Verwaltungs- ausschusses.

Aufgrund der Personalsituation gelten sowohl im Saunabereich als auch im Erlebnisbad eingeschränkte Öffnungszei- ten. Um die dadurch verursachten Min- dereinnahmen auszugleichen, beschlos- sen die Stadträte, die Eintrittspreise für die Sauna und das Erlebnisbad im Zuge der Öffnung anzupassen.

„Die Corona-Krise stellt alle öffentlichen Bäder vor eine nicht einfache Situation“, erklärte Oberbürgermeister Steffen Hert- wig. „Beim AQUAtoll kommt noch der Sanierungsbedarf erschwerend hinzu. Der Gemeinderat wird Anfang 2022 abschlie- ßend über die Zukunft des AQUAtoll ent- scheiden. Auch wenn wir nicht die volle Leistung wie in der Vor-Corona-Zeit bie- ten können, senden wir mit der Öffnung des AQUAtoll jetzt ein starkes, positives Signal an die Öffentlichkeit.“

Laut aktueller Corona-Verordnung ist die Zahl der Besucher sowie die zulässige Zahl der Badegäste im Becken nicht mehr begrenzt. Der städtische Eigenbetrieb muss jedoch gewährleisten, dass der vor- geschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter jederzeit eingehalten werden kann.

Tickets können sowohl online als auch vor Ort an der Kasse gelöst werden. Auf der Homepage des AQUAtoll unter www.

aquatoll.de soll künftig eine „Schimmba- dampel“ anzeigen, wie stark das Erlebnis- bad ausgelastet ist.

Für den Saunabesuch werden vom 2. Okto- ber an ausschließlich Vier-Stunden-Tickets angeboten. Bereits erworbene Zwei- und Vier-Stunden-Mehrfachkarten können an der AQUAtoll-Kasse eingelöst werden. Die

Mehrfachkarten in Form eines Chiparm- bandes oder einer Chipkarte werden vor Ort in einen QR-Code umgewandelt, der bei der nächsten Online-Buchung akti- viert werden kann. Der Aufenthalt in der Sauna ist in der Regel auf vier Stunden begrenzt, kann aber im 30-Minuten Takt bis zu dreimal auf maximal fünfeinhalb Stunden verlängert werden. Das Nachlö- sen von 30 zusätzlichen Minuten kostet jeweils einen Euro pro Person.

Die Sauna hat montags bis freitags von 16.00 bis 21.30 Uhr, am Samstag und Sonntag von 10.00 bis 21.30 Uhr geöffnet.

Das Vier-Stunden-Ticket kostet unter der Woche 21 Euro, ermäßigt 18 Euro.

AQUAtoll-Erlebnisbad in den Herbstfe- rien täglich geöffnet

Auch die Öffnungszeiten im Erlebnisbad werden bis auf Weiteres wie folgt einge- schränkt: Mittwoch bis Freitag, 15.00 bis 20.00 Uhr, Samstag und Sonntag, 11.00 bis 19.00 Uhr. Montags und dienstags bleibt das Bad geschlossen. Nur in den Herbst- ferien vom 30. Oktober bis 7. November hat das Erlebnisbad täglich von 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Die längeren Öff- nungszeiten in den Ferien richten sich in erster Linie an Familien mit Kindern.

Auch die neue Preisstruktur, die vom Ver- waltungsausschuss angeregt wurde, ist stärker auf Familien und Kinder ausge- richtet. Für Kinder und Jugendliche von 5 bis 16 Jahren wurde ein eigener Tarif eingeführt. Für diese Zielgruppe kostet der vierstündige Aufenthalt im AQUAtoll 9 Euro. Für Kleinkinder bis vier Jahre ist der Eintritt frei.

Kinder und Jugendliche zählten bislang zum Tarif „Ermäßigter Eintritt“. In dieser Tarifgruppe steigt der ermäßigte Eintritts- preis montags bis freitags um 2,10 auf elf Euro für vier Stunden. Der Ermäßigten- Tarif gilt künftig für Kinder und Jugendli- che ab 17 Jahren, Senioren, Schüler und Studenten sowie Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis. Der reguläre Vier-Stunden-Tarif für Erwachsene wird um 1,50 auf 13 Euro angehoben.

Angepasst wird auch die Familienkarte zum Preis von 29 Euro (Vier-Stunden- Tarif). Sie gilt für zwei Erwachsene und bis zu zwei Kinder. Jedes weitere Kind zahlt drei Euro. Die Familienkarte gibt es auch für Alleinerziehende. Für einen Erwach- senen und bis zu zwei Kinder kostet der Eintritt für vier Stunden 20 Euro (plus drei Euro für jedes weitere Kind).

Die erhöhten Eintrittspreise sollen die Mehrkosten ausgleichen, die dem Eigen- betrieb durch die Wiederaufnahme des Bade- und Saunabetriebs bei verringerten Öffnungszeiten entstehen. Um die Kapa- zitäten zu steuern, wird an Wochenen- den und an den Feiertagen ein Zuschlag erhoben. Offene Stellen, die im Zuge der natürlichen Personalfluktuation entstan- den sind, konnten in der Corona-Krise nicht wiederbesetzt werden, weil plan- bare Öffnungsperspektiven fehlten. Auf- grund des so verringerten Personalbe- stands kann der Eigenbetrieb nun keine regulären Öffnungszeiten anbieten. Die eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu deutlich verringerten Einnahmen, wäh- rend die Betriebskosten unverändert hoch sind. Sollte sich die Personalsituation wie- der dauerhaft positiv verändern, kann der Eigenbetrieb flexibel reagieren und die Öffnungszeiten wieder ausweiten.

AQUAtoll-Sportbad ermöglicht Früh- schwimmen auf 50-Meter-bahnen Als erste Betriebseinheit wurde das AQUAtoll-Sportbad bereits am 21. Juni wieder für den öffentlichen Schwimmbe- trieb geöffnet. Für Frühschwimmer bietet das Sportbad von Dienstag, 5. Oktober, an außerhalb der Ferienzeiten besondere Zeitfenster an. Das Frühschwimmen fin- det dienstags und freitags, jeweils von 6.30 bis 12.30 Uhr, statt. Zu diesen Zeiten können Schwimmer die 50-Meter-Bah- nen nutzen. Zusätzlich geöffnet sind die 50-Meter-Bahnen außerdem am Mittwoch von 16.00 bis 22.00 Uhr, am Samstag von 14.00 bis 20.00Uhr und am Sonntag von 9.00 bis 15.00 Uhr.

(snp)

Städtisches Kinder- und Jugendreferat feiert Internationalen Mädchentag

Aktionstag für Mädchen und Frauen am 15. Oktober im Gleis 3 Neckarsulm Anlässlich des Internationalen Mädchen-

tags veranstaltet das Kinder- und Jugend- referat der Stadt Neckarsulm einen Akti- onstag nur für Mädchen und Frauen am Freitag, 15. Oktober, von 15 bis 20 Uhr im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum „Gleis 3“

am Bahnhofplatz. Verschiedene Angebote und Aktionen laden zum Mitmachen ein.

Besucherinnen können sich zum Beispiel in einer Foto-Box selbst ablichten, bei Bas- telangeboten kreativ sein oder an einem Tanz-Workshop teilnehmen. Interessierte Mädchen und Frauen werden gebeten, sich vorab per E-Mail: gleis3@neckarsulm.

de anzumelden und dabei die Personen- zahl der Besucherinnen anzugeben. Der

Aktionstag bietet den Teilnehmerinnen einen ungezwungenen Rahmen, um sich über Themen auszutauschen, die für Mäd- chen und Frauen wichtig sind. Eingeladen sind Mädchen, Töchter, Schwestern, Freun- dinnen und junge Frauen aus Neckarsulm.

Der Eintritt ist frei. Männliche Besucher haben am Aktionstag keinen Zutritt. (snp)

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Charta der Religionen bildet „Grund-Gesetz“ für friedliches und respektvolles Mitei- nander in Neckarsulm

Gemeinsame Grundhaltungen bestimmen Zusammenarbeit im Forum der Religionen Eine Charta der Religionen regelt künftig

den respektvollen, offenen und achtsa- men Umgang der Neckarsulmer Religions- gemeinschaften miteinander. Die Charta definiert die Aufgaben und die Arbeit des

„Forums der Religionen“, zu dem sich in diesem Frühjahr die katholische und die evangelische Kirche in Neckarsulm, die muslimische Religionsgemeinschaft und die Stadt zusammengeschlossen haben.

Vertreter der im Forum der Religionen ver- einten Religionsgemeinschaften, kirch- lichen und konfessionellen Gemeinden und Gruppen unterzeichneten am Tag der Deutschen Einheit die Charta der Religio- nen und gaben sich damit ein gemeinsa- mes „Grund-Gesetz“. Für die Stadt Neckar- sulm unterzeichnete Oberbürgermeister Steffen Hertwig die Vereinbarung. Die fei- erliche Zeremonie fand in der Moschee in der Rötelstraße statt und wurde begleitet von muslimischen und christlichen Gesän- gen, Liedern und Gebeten. Im Anschluss lud der Neckarsulmer Moscheeverein zum Tag der offenen Moschee ein, der traditio- nell am Tag der Deutschen Einheit in ganz Deutschland gefeiert wird.

Die Charta der Religionen ist das erste gemeinsame Projekt des Forums. Sie beschreibt gemeinsame Grundhaltungen und Werte sowie das konkrete Handeln des Forums. Zu den fünf wegweisenden Grundhaltungen, auf die sich die Gemein- den über kulturelle und konfessionelle Grenzen hinweg verpflichten, gehören Barmherzigkeit, Menschenliebe, Anteil- nahme, Mitgefühl und Humanität. So bekennen sich die Unterzeichner zu ihrer großen Verantwortung für das friedliche Zusammenleben in der Stadt.

„Neckarsulm ist eine weltoffene und tole- rante Stadt“, stellte Oberbürgermeister Steffen Hertwig fest. „Vor allem im Jahr des 1250. Stadtjubiläums sind wir stolz auf diese Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit.

Besonders stolz können wir darauf sein, dass die Menschen trotz unterschied- licher Kulturen und Religionen hier seit Jahrzehnten, ja sogar seit Jahrhunder- ten friedlich zusammenleben.“ Ziel des Forums sei es, dieses friedliche Zusam- menleben noch mehr zu festigen. „Das Forum der Religionen dient als Plattform des Austauschs und der Begegnung und soll das Verbindende zwischen den Glau-

bensrichtungen betonen“, erläuterte Stef- fen Hertwig.

Seit Januar 2021 habe ein Redakti- onsteam intensiv an der Charta gear- beitet. „Das Redaktionsteam hat eigene Formulierungen getroffen und keine ferti- gen Vorlagen übernommen“, betonte der Oberbürgermeister. Die selbst formulierte Charta bilde ein tragfähiges Fundament für die vertrauensbildende Zusammenar- beit der Religionsgemeinschaften, auch bei Konflikten. „Dann hilft die Charta, sich an die gemeinsamen Werte zu erinnern.“

Insofern richte sich die Charta der Reli- gionen nicht nur an die Mitglieder der Religionsgemeinschaften, sondern an die gesamte Stadtgesellschaft. „Ich freue mich jetzt auf die gemeinsamen Projekte, die von dieser Charta und dem Forum der Religionen ausgehen.“ Mit diesen Worten dankte Steffen Hertwig den Vertretern der Religionsgemeinschaften für die vertrau- ensvolle Zusammenarbeit.

Pfarrer Dieter Steiner: „Miteinander, nicht übereinander reden“

Im Namen der Evangelischen Gesamtkir- chengemeinde Neckarsulm und Erlen- bach begründete Dieter Steiner, Pfarrer der Martin-Luther-Kirchengemeinde Neckarsulm, warum sich die evangelische Kirche an der Charta beteiligt: „Weil Religi- onen auch Brücken bauen können.“ Mitei- nander, nicht übereinander sprechen - so beschrieb Dieter Steiner die Funktion des Forums. „Wir entdecken, was anderen hei-

lig ist, weil wir alle Teil dieser Stadt sind, weil wir alle dem Frieden und den Religio- nen verpflichtet sind.“

Diakon Klaus börger: „Geschwister- liches Zusammen der Religionen und der Stadt“

Für die katholische Kirche erklärte Dia- kon Klaus Börger: „Es ist für uns selbst- verständlich, dass wir uns an dem Forum beteiligen.“ Er erinnerte an die seit Jahren gut funktionierende Ökumene zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche. „Wenn dieses Zusammen durch die Charta und die Zusammenarbeit im Forum der Religionen zu einem geschwis- terlichen Zusammen der Religionen und der Stadt Neckarsulm führt, dann erfüllt mich dies mit Hoffnung.“

Für den Moscheeverein, das Kulturzen- trum für Bildung und Integration e.V., unterzeichneten der Vorstandsvorsitzen- de Necmi Kocak und Vorstandsmitglied Mustafa Bilgin die Charta. Als Vertreter des Internationalen Gremiums für Neckar- sulmer im Forum der Religionen unter- schrieb Ahmed Srir die Vereinbarung.

Mit der Unterzeichnung der Charta beginnt jetzt die eigentliche Arbeit des Forums der Religionen. Laut Charta beruft die Stadt das Forum regelmäßig ein. Das Forum ist ausdrücklich bereit, weitere Religionsgemeinschaften, kirchliche und konfessionelle Gemeinden und Gruppen aufzunehmen und mit ihnen zusammen- zuarbeiten.

(snp)

Die Charta der Religionen wurde in der Moschee in der Rötelstraße feierlich unterzeichnet: (v. li.) Pas- toralreferentin Elisabeth Schick, Diakon Klaus Börger, Ahmed Srir, Necmi Kocak, Mustafa Bilgi, Pfarrer Jürgen Stauffert, Pfarrer Dieter Steiner und OB Steffen Hertwig. Foto: snp

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

Im Notf all kann diese entscheidend für rasche Hilfe

durch den Arzt oder den Rett ungsdienst sein! Foto: Esebene/thinkstock

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Uns, in Neckarsulm tätigen Religionsgemeinschaften, kirchlichen und konfessionellen Gemeinden und Gruppen (im Folgenden "Gemeinden" genannt), sowie der Stadt Neckarsulm ist bewusst, dass uns eine große

Verantwortung für das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt zukommt.

Uns liegt es am Herzen, Gemeinsames zu leben und zu vertiefen, wissend um Unterschiede unserer Religionen.

Deshalb arbeiten wir gemeinsam in einem Forum der Religionen (im Folgenden "Forum" genannt).

Grundlage des Forums ist diese Charta der Religionen (im Folgenden "Charta" genannt). Sie regelt den Umgang miteinander.

Wir reden offen, anerkennend und respektvoll miteinander.

Wir gehen aufeinander zu, schützen und stützen einander und bauen Vorurteile ab.

Das Handeln Einzelner gegen den Frieden wird nicht einer Religion zugeschrieben. Das gilt für ein Geschehen irgendwo auf der Welt und in unserer Stadt.

Deshalb schreiben wir diese Charta und verpflichten uns auf diese fünf wegweisenden Grundhaltungen.

Bei all dem lassen wir uns leiten von dem, was in unseren Gemeinden Barmherzigkeit, Menschenliebe, Anteilnahme, Mitgefühl, Humanität bedeutet.

In Freiheit sprechen wir über das, was uns bewegt und respektieren Glaubensüberzeugungen der anderen.

In den Religionen darf es keinen Zwang geben, weder nach innen noch nach außen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Religionen angstfrei ausgeübt werden dürfen.

Frieden zu suchen und zu üben ist unsere gemeinsame Aufgabe; dazu sehen wir uns vom Schöpfer verpflichtet.

Bei Konflikten oder gar Angriffen suchen wir das Gespräch miteinander im Forum und bitten bei Bedarf, die Stadt Neckarsulm neutral zu vermitteln.

Um Gerechtigkeit geht es uns, um Gerechtigkeit in Freiheit und Frieden. Gerecht ist, dem Gemeinwohl zu dienen;

dazu sind wir als Religionen, als Geschwister dieser Welt verpflichtet.

Füreinander da sein schafft Vertrauen. Fühlen sich Gemeindeglieder wegen ihrer Religion ungerecht behandelt wird es zu einem Anliegen des Forums, sich damit zu beschäftigen und gemeinsam zu wirken.

Die Schöpfung zu bewahren und zu schätzen erfordert einen sorgsamen und genügsamen Lebenswandel.

Wir reden und handeln dementsprechend. Das Forum schafft Bewusstsein für dieses Thema und trägt es in die Öffentlichkeit. In Verantwortung vor Gott und den Menschen füllen die Religionen diese Werte mit Leben.

Dies geschieht in respektvoller und geschwisterlicher Begegnung, Gastfreundschaft und Bereitschaft zum gemeinsamen Gespräch.

So ist die Charta die Grundlegung, quasi das „Grund-Gesetz“ für die Aufgaben und die Arbeit des Forums in Neckarsulm.

Konkret wird das im Tun und Handeln des Forums:

· Die Stadt Neckarsulm beruft regelmäßig das Forum der Religionen ein. Zu diesen Treffen können auch weitere Verantwortliche der Gemeinden und der Stadt eingeladen werden.

· Das Wirken der Gemeinden und der Stadt Neckarsulm ist öffentlich. Zu Festen, Gebeten und Gedenktagen sind alle Gläubigen und Bürger*innen eingeladen.

· Die Stadt Neckarsulm und die Gemeinden fördern kulturelle und religiöse Begegnungen.

· Das Forum trägt diese offene und achtsame Haltung der Gemeinden und der Stadt Neckarsulm in die Öffentlichkeit.

So wollen wir ein friedliches Zusammenleben gestalten und Menschen mit ihrer Glaubenshaltung anerkennen.

Das Forum der Religionen Neckarsulm ist nicht exklusiv. Das Forum ist bereit, weitere Religionsgemeinschaften, kirchliche und konfessionellen Gemeinden und Gruppen aufzunehmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Forum der Religionen Neckarsulm

CHARTA DER RELIGIONEN

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thorsten Morhaus ist der schnellste Neckarsulmer im freien Fall

AZV-Geschäftsführer nimmt an Weltmeisterschaft im Fallschirmspringen teil Thorsten Morhaus, Geschäftsführer des

Abwasserzweckverbandes Unteres Sulm- tal, ist begeisterter Sportler in einer außer- gewöhnlichen Disziplin. Der Neckarsul- mer ist Mitglied des Nationalkaders des

Deutschen Fallschirmsport Verbands. In dieser Funktion nahm Thorsten Morhaus vom 8. bis 15. August an der Weltmeis- terschaft im Fallschirmspringen im sibiri- schen Tanay teil.

Die Weltmeisterschaft fand als Mondial statt, das bedeutet, dass die Weltmeis- terschaft in sieben Disziplinen des Fall- schirmsports zur gleichen Zeit am glei- chen Ort ausgetragen wurde. Die Mondial Tanay 2020 war corona-bedingt in das Jahr 2021 verschoben worden.

Thorsten Morhaus trat zusammen mit 26 weiteren Sportlerinnen und Sportlern aus acht Nationen in der Disziplin „Speed Sky- diving“ an. Beim Speed Skydiving geht es darum, in einem drei Sekunden umfas- senden Messfenster im Freifall die höchs- te durchschnittliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Wettkampfteilnehmer springen aus rund 4.000 Meter Höhe ab und treten in acht Runden gegeneinander an. Wer im Durchschnitt der acht Sprün- ge die höchste Geschwindigkeit erreicht, gewinnt den Wettbewerb.

Bei seiner ersten Teilnahme an einer Welt- meisterschaft lieferte Thorsten Morhaus mit 479,92 Kilometern pro Stunde in der dritten Runde seine beste Leistung in die-

sem Wettbewerb ab. Insgesamt landete er mit einer durchschnittlichen Geschwin- digkeit von 464,14 Kilometern pro Stunde auf dem 13. Rang.

Nach nur kurzer Regenerationszeit trat Thorsten Morhaus drei Wochen später bei der deutschen Meisterschaft im Fall- schirmspringen an. Die Meisterschaft fand für seine Disziplin vom 8. bis 12. Septem- ber in Saarlouis statt. In seiner schnells- ten Runde sprang er 482,35 Kilometer pro Stunde schnell und erreichte damit seine bisherige persönliche Bestleistung bei einem Wettbewerb. Nach einem wetter- bedingten vorzeitigen Ende des Wettbe- werbs nach sieben Runden sicherte sich Thorsten Morhaus mit einer durchschnitt- lichen Geschwindigkeit von 471,42 Kilo- metern pro Stunde einen Platz auf dem Siegertreppchen und durfte die Bronze- medaille in Empfang nehmen.

Nach der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb in Saarlouis beendete der Medaillengewinner die diesjährige Wett- kampfsaison.

Für das kommende Jahr hat sich Thors- ten Morhaus fest vorgenommen, an der Weltmeisterschaft in Eloy in Arizona teil- zunehmen.

Thorsten Morhaus bei der Weltmeisterschaft im Fallschirmspringen im sibirischen Tanay.

Foto: Lesya

Das „Forum der Religionen“ zeigt Präsenz mit eigenem Signet

Was das Logo bedeutet

Mit der Unterzeichnung der „Charta der Religionen“ am 3. Oktober wurde das

„Forum der Religionen Neckarsulm“ als Plattform des Austauschs und der Begeg- nung offiziell gegründet. Die Religions- gemeinschaften in Neckarsulm und die Stadt haben sich zu diesem Forum zusam- mengeschlossen, um Akzeptanz für die unterschiedlichen Glaubenshaltungen zu schaffen und das wechselseitige Ver- ständnis für kulturelle und religiöse Viel- falt in der Stadtgesellschaft zu stärken.

Wissend um die Unterschiede der reli- giösen Glaubensbekenntnisse liegt es dem Forum besonders am Herzen, das Gemeinsame zu leben und zu vertiefen.

Diese Zielsetzung kommt auch im Logo des Forums der Religionen zum Ausdruck.

Gestaltet wurde das Signet von der staat- lich geprüften, selbständigen Grafik-Desi- gnerin Kathrin Ehm (B.A.).

Das Logo kombiniert die Bezeichnung

„Forum der Religionen Neckarsulm“ mit einer geschwungenen, bunten Linie. Die wichtigsten Werte, die das Forum ver- körpert, sind Respekt, Frieden, Gerech- tigkeit und Wertschätzung. In Bezug auf diese Werte wird immer wieder eine rei- chende Hand als starke Geste und Sym- bol verwendet. Diesen Gedanken griff

Kathrin Ehm auf und entwarf die Kon- tur einer Hand in abstrahierter Form. Die geschwungene Linie erinnert zudem sym- bolisch an den Neckarsulmer Hausberg, den Scheuerberg, in dessen Tal die weltof- fene, tolerante und von Vielfalt geprägte Stadt Neckarsulm liegt. Zudem greift die Linie die „Welle“ des Stadtlogos auf, das den Zusammenfluss von Neckar und Sulm symbolisiert. In dieser reichenden Hand- fläche, und damit im Herzen Neckarsulms ist das „Forum der Religionen Neckarsulm“

als Schriftzug platziert.

Auch die Farben im Logo wurden gezielt gewählt; jede Farbe hat eine bestimmte Bedeutung:

Grün steht für Leben, Hoffnung auf Leben, wachsen, wiederkehrend. Im Islam wird diese Farbe häufig verwendet.

Violett symbolisiert den Übergang in die Harmonie der Gegensätze. Diese Farbe wird häufig im Christentum verwendet.

Orange bedeutet im Buddhismus die höchste Stufe der menschlichen Erleuch- tung. In den Niederlanden ist Orange die Farbe der Freiheit.

Hellblau: In orientalischen Ländern wer- den Türen und Fenster hellblau einge- färbt, um auf diese Weise gute Geister und Götter auf sich zu lenken.

Gelb ist die Farbe der Sonne und hat in einigen Religionen zentrale Bedeutung im Sinne einer lebensspendenden Gottheit.

Rot ist in China die Farbe des Glücks und des Reichtums; in der katholischen Kirche symbolisch für Feuer, Blut, Leiden Christi, Märtyrerfeste.

(snp)

Forum der Religionen

Neckarsulm

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Corona-teststellen in Neckarsulm im Überblick

Einwohner können sich in verschiedenen Einrichtungen testen lassen In Neckarsulm bieten unter anderem

folgende Einrichtungen einen Corona- Schnelltest an:

teststation Areal bahnhof West (Nähe Shell-Tankstelle)

montags bis donnerstags 8 - 20 Uhr freitags bis sonntags 8 - 22 Uhr www.schnelltest-neckarsulm.de

Tel. 07132/111092

teststation am Deutschordensplatz montags bis sonntags

(auch an Feiertagen) 8 - 20 Uhr www.schnelltest-neckarsulm.de

Tel. 07132/111092

testzentrum

Kundenparkplatz Kaufland Rötelstraße 35

montags bis samstags 9 - 19 Uhr www.buergertest.ecocare.center/

Engel-Apotheke

Marktstraße 37, Neckarsulm

montags bis freitags 11 - 16 Uhr nur nach Terminvereinbarung

Tel. 07132/6182, kostenpflichtig Gemeinschaftspraxis

Dres. med. Kirsten und Mark Schreiner, Engelgasse 1, nur mit Anmeldung

Gemeinschaftspraxis Dr. med. Jürgen Lauk und Dr. med. Sigrid Dethleffs, Lerchenstraße 39, nur mit Anmeldung Infektpraxis und Covid-19-teststati- on Obereisesheim,

Ortsmitte (ehemalige Schlecker-Filiale), montags bis freitags 10.30 - 11.30 Uhr teststation „Neue Mitte“ Amorbach (beim brunnen), Amorbacher Straße montags bis sonntags 10 - 17 Uhr www.schnelltest-neckarsulm.de Tel. 07132/111092

Wer eine weitere Teststelle zur Veröffent- lichung melden möchte, kann sich an die Stadt Neckarsulm, Tel. 07132/35-404, E-Mail: andreas.bracht@neckarsulm.de wenden.

Rückblick auf die Interkulturelle Woche 2021

Die Interkulturelle Woche wurde unter dem Motto „#offen geht“ vom 19. Sep- tember bis zum 3. Oktober in Neckar- sulm gefeiert. Ein buntes Programm lud zu Begegnungen zwischen unterschied- lichen Menschen, Kulturen und Religio- nen ein und bot vielfältige Anlässe zum wechselseitigen Austausch und Dialog.

Veranstaltet wurde die Aktionswoche von der Integrationsbeauftragten der Stadt Neckarsulm, Cordula Kahl, zusammen mit dem Internationalen Gremium für Neckar- sulmer und zahlreichen weiteren Mitwir- kenden und Kooperationspartnern. Insge- samt fanden 25 Veranstaltungen statt. Im Folgenden blicken die Veranstalter auf die einzelnen Aktionen und Programmpunk- te zurück und ziehen Bilanz.

Weltkindertag: Familienschnitzeljagd Der diesjährige Weltkindertag fand dieses Jahr Corona-bedingt ausnahmsweise in Neckarsulm statt und war bei strahlen- dem Wetter und dank vieler engagierter Akteure ein voller Erfolg. Organisiert von der Stiftung Starke Familien, dem Kinder- und Jugendreferat der Stadt Neckarsulm und dem Lions Club konnten die Kinder mit Laufkarten ausgerüstet eine ereignis-

reiche und vielfältige Schnitzeljagd durch die Innenstadt erleben. Clown Otsch und das StelzenArt Theater aus Bremen sorg- ten für bunte Unterhaltung und einen gebührenden Auftakt der interkulturellen Woche.

Konzert mit LEOPOLD

LEOPOLD aus der LGBTQIA+ Community brachte am Abend des Eröffnungstags der Interkulturellen Woche den halb gefüllten Saal in der Städtischen Musikschule zum Tanzen und bot mit seinen kraftvollen Performances ein einmaliges Erlebnis.

themennachmittag Iran

Beim Themennachmittag Iran gab es inte- ressante Einblicke in die Kultur, Gesell- schaft und die Menschen des Iran. Vier iranische Mitbürger aus Neckarsulm erzählten ganz ungezwungen von ihrem Heimatland. Die sprichwörtliche Gast- freundschaft des Landes erlebten die Besucher draußen vor der Volkshochschu- le bei einem Glas Tee und kleinen typi- schen Köstlichkeiten aus dem Iran.

Stände auf dem Wochenmarkt

Eine tolle Aktion waren die Stände rund um den Wochenmarkt, die zum Kennen- lernen unterschiedlicher Länder, deren Traditionen, Besonderheiten und kulinari- schen Spezialitäten einluden. Zum guten Besuch trug sicherlich auch das schöne Wetter bei. An diesem Vormittag gab es viel zu erleben und zu probieren: von Infos und Bildern zu den Ländern, über traditionelle Kleidung und Trachten bis hin zu Rezepten, Speisen und Getränken.

Die Beteiligten freuen sich schon darauf, wenn es nächstes Jahr wieder ein Interna- tionales Fest geben kann.

Auszeit in der bunten Flora

Das jährliche Erntedankfest fand am 25.

September in der Bunten Flora in Neckar- sulm-Amorbach statt. Es versammelten sich nicht nur die Mitglieder, sondern auch Besucher von außerhalb. Bei sonni- gem Wetter gab es Kaffee, Getränke und allerlei Gebäck. Jung und alt nahmen an der Yoga-Auszeit mit Andrea Abbas teil. Es wurde musiziert, gesungen und gelacht.

Die Bunte Flora verbindet nicht nur Natio- nalitäten sondern auch Generationen.

Demokratie erleben mit dem Demokra- tiespiel QUARARO

Beim Demokratiespiel QUARARO, geleitet von Johanna Streit vom Demokratiezen- trum in Heilbronn, kam eine altersmäßig bunt gemischte Gruppe zusammen. Es wurde Demokratie erlebt, indem die Teil- nehmer gemeinsam Fragestellungen dis- kutierten und Entscheidungen suchten, die mit Hilfe einer der vier vorgestellten demokratischen Abstimmungsformen getroffen wurden. Freudig diskutiert hat

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die Gruppe über das Thema Nachhaltig- keit. So stand zum Beispiel die Frage nach nachhaltigem Kaufverhalten im Raum – Themen, die die meisten Mitspielenden bereits kannten. Dennoch freuten sich die Besucher, diese aufzufrischen und neue Impulse zu bekommen.

Mach dich schick mit Upcycling

Viel Spaß hatten die Kinder, Eltern und Mitarbeiter bei der Upcycling-Aktion zeit- gleich zum Wochenmarkt am Eingang vom Rathaus am Mittwoch, 29. Septem- ber. Aus Stoffresten, Zeitungspapier, Krepppapier, bunten Bändern, alten Zit- ronennetzen und vielen weiteren Materi- alien wurden lustige Hüte gebastelt. Die Teilnehmer konnten dann sogar ihr neues Schmuckstück und ein Polaroid-Foto mit nach Hause nehmen.

Infoabend zum Weltkirchlichen Frie- densdienst im Kolpinghaus

Rogers Ssebulime berichtete rund 30 interessierten Zuhörern von seiner Hei- mat Uganda. Er lebt seit einem halben Jahr in Neckarsulm und arbeitet an der Astrid-Lindgren-Schule. Der Vortrag war mit Bildern und Filmen und dank Rogers‘

unterhaltsamer und humorvoller Art sehr gelungen. Zum Abschluss übte die ganze Zuhörerschaft einen kleinen Tanz aus Uganda ein.

Spielenachmittag in der Grünen Mitte Im Rahmen der interkulturellen Woche fand ein Spielenachmittag mit „Spielen aus aller Welt“ in der Grünen Mitte in Amor- bach statt. Der Nachmittag war lebendig und bunt. Außer verschiedenen Nationali- täten kamen auch Menschen unterschied- lichen Lebensalters am Skatepark zusam- men, was das Miteinander ungemein bereicherte. Straßenmal-Kreidekünstler verschönerten den Asphalt. Verschiedene Kreisspiele sorgten für herzliches Geläch- ter, Beim Seilschwingen kamen nicht nur die Kinder aus der Puste, und eine begeis- terte Großmutter sorgte mit Applaus und Anfeuerungsrufen für die Stimmung am Rande.

Geschichten vom Ankommen

In der Volkshochschule fand die Präsen- tation des Projekts „Geschichten vom

Ankommen“ statt. Angela Klein, die an der VHS Neckarsulm Deutsch unterrichtet und selbst als Autorin tätig ist, hat mit ehemali- gen Kursteilnehmerinnen aufgeschrieben, wie sie ihre erste Zeit in Deutschland erlebt haben. Die Autorinnen, die aus Rumäni- en, Kolumbien, Russland und dem Iran stammen und ganz unterschiedlich lange in Deutschland leben, erzählten davon, wie es sich anfühlt, „sprachlos“ im neuen Land zu sein, mit welchen Schwierigkei- ten sie zu kämpfen hatten, aber auch mit welchen Strategien sie Fuß fassen konn- ten. Im Anschluss informierte Brunhilde Massa über das Sprachprojekt „Sprache verbindet“ des Caritas-Familienbüros, das Sprachtandems aus Ehrenamtlichen und Deutschlernenden zusammenbringt.

Veranstaltungen im treff 23

Im Treff 23 in Amorbach fanden mehre- re gut besuchte Jugendveranstaltungen statt. Das interkulturelle Kochen vermittel- te den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Fülle von orientalischen Geschmacks- und Geruchserlebnissen. Es gab afgha- nischen Kichererbsen-Auflauf und zum Nachtisch eine badisch-deutsche Him- beerbombe.

Hauptsächlich syrische Jugendliche trafen sich im Treff 23, um über ihr „Ankommen“

in Deutschland zu sprechen.

Zum Filmabend „Tigermilch“ gab es lecke- re Kekse und Tigermilch „ohne Schuss“

zum Probieren. Der Film kam beim jungen Publikum sehr gut an und regte zu intensi- ven Diskussionen im Anschluss an.

Im Rahmen der interkulturellen Woche traf sich ein bunter, queerer Haufen Jugendli- cher beim „queeren Abend“. Sabrina Pau- lino brachte in den Treff 23 einen Koffer voller „gegenderter Regenbogenideen“

und Gedanken mit, die zum Austausch, Spiel und Spaß einluden. 20 männlich/

weiblich/diverse Geschlechter fanden sich bei Regenbogenkuchen und bunten Cocktails im Kinder- und Jugendtreff in Amorbach ein.

Die Geschichte über die schwulen Pingui- ne, die die Eier ihrer Hetero-Pinguinkolle- ginnen und -kollegen ganz ohne jegliche Gegenleistung ausbrüten oder das Fragen nach den gewünschten Pronomen in der Vorstellungsrunde fand großen Applaus und Respekt für den tollen Workshop von

Sabrina Paulino. Das dritte Geschlecht ist inzwischen anerkannt, die volle Akzeptanz und Toleranz für die bunten und zum Teil genderfluiden Jugendlichen und Erwach- senen fehlt jedoch noch immer vielerorts.

Weitere Aktionen

Gut angenommen wurde auch das Mäd- chen- und Frauen-Schwimmen im AQUAtoll Sportbad, das auf Anregung aus der Jugendsprechstunde bei Oberbürger- meister Steffen Hertwig an zwei Terminen erstmals angeboten wurde.

Das reguläre Angebot „Plaudern auf Französisch“ im Bürgertreff wurde die- ses Jahr das erste Mal mit ins Programm der Interkulturellen Woche aufgenommen und fand mit der üblichen Gruppe und einer neuen Teilnehmerin statt.

Das Café Zukunft in Amorbach fand in der Interkulturellen Woche das erste Mal seit der Schließung wegen Corona statt. Altbe- kannte Gesichter genossen den gemeinsa- men Austausch bei Kaffee und Frühstück und freuen sich auf neue Gesichter in der Runde.

Auch erst vor kurzem startete wieder die monatliche Aktion „Essen mit Gästen“

im Kolpinghaus. Auch in der interkulturel- len Woche wurde dieses Angebot gerne wahrgenommen.

Feierliche Unterzeichnung der „Charta der Religionen“

Zum Abschluss der Interkulturellen Woche fand die Unterzeichnung der „Charta der Religionen“ am Tag der offene Moschee statt. Über dieses besondere Ereignis erscheint in dieser Ausgabe ein separater Bericht. (snp)

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Rückblick Interkulturelle Woche

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N E C K A R S U L M E R

WOCHENMARKT

Regional und frisch einkaufen

in Neckarsulm!

Jeden Mittwoch von 14-18 Uhr

und Samstag von 8-13 Uhr auf dem Neckarsulmer

Marktplatz

Fotos:Dani

@Neckarsulm.de

www.neckarsulm.de @neckarsulm.de Stadt Neckarsulm

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„Fair wirtschaften – anders leben. Was wir aus der Corona-Krise lernen können“

Fairtrade-Steuerungsgruppe Neckarsulm lädt zu Vortrag mit Wolfgang Kessler ein Beispiele für eine gerechtere Wirtschafts-

weise, einen gelingenden Klimaschutz und einen gerechten Welthandel zeigt der Ökonom und Buchautor Wolfgang Kessler in seinem Vortrag „Fair wirtschaf- ten - anders leben. Was wir aus der Coro- na-Krise lernen können“ am Donnerstag, 14. Oktober um 19.30 Uhr im Gemein- dehaus St. Paulus, Friedrichstraße 25 in Neckarsulm. Zu dieser Veranstaltung lädt die Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt Neckarsulm in Kooperation mit der Leser- initiative Publik-Forum e.V. interessierte Besucherinnen und Besucher herzlich ein.

Der Eintritt ist frei.

Die Corona-Krise hat die Schlagzeilen der vergangenen Monate beherrscht. Doch

im Laufe der Krise rücken immer mehr jene Probleme in den Vordergrund, die schon zuvor die gesellschaftliche Diskus- sion bestimmt haben. Dazu zählen Hun- ger und Armut, Flutkatastrophen und Waldbrände, die Folgen der Erderwär- mung und die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. Vor diesem Hintergrund sieht Wolfgang Kessler den Zusammen- halt der Gesellschaft bedroht. „Corona war auch ein Weckruf, diese Probleme ernst zu nehmen“, sagt der Autor und ehemalige Chefredakteur der christlichen Zeitschrift

„Publik-Forum“.

Teilnehmer werden gebeten, sich zur Kontaktnachverfolgung vorab per E-Mail an fairtrade@neckarsulm.de zur Vortrags-

veranstaltung anzumelden. Eingelassen werden nur Personen, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.

Während der Veranstaltung gilt die Mas- kenpflicht. (snp)

Neckarsulm

Fair wirtschaften – anders leben

Was wir aus der Corona-Krise lernen können Vortrag von Wolfgang Kessler

Alle reden über Corona – zu Recht. Doch im Laufe der Krise kommen immer stärker jene Probleme zum Vorschein, die schon vor Corona die Welt beherrscht haben: Acht Menschen besitzen weltweit so viel wie die Hälfte der Menschheit; einen Milliarde Menschen hungern, Flutkatastrophen und Waldbrände zeigen die Folgen der Erderwärmung, Millionen Menschen fliehen aus ihrer Heimat, an den Finanzmärkten wird gezockt wie eh und je. Auch in Deutschland wächst die Kluft zwischen Arm und Reich, nehmen die Umweltprobleme zu. Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist bedroht.

Corona war auch ein Weckruf, diese Probleme ernst zu nehmen.

Dabei gibt es Beispiele für eine gerechtere Wirtschaftsweise, für einen gelingenden Klimaschutz, für einen gerechten Welthandel.

Über solche Lösungsansätze und über das, was wir alle dafür tun können, spricht der Ökonom und Buchautor Wolfgang Kessler. Er war 20 Jahre lang Chefredakteur der christlichen Zeitschrift

„Publik-Forum“.

Termin: Donnerstag, 14.10.2021, 19:30 Uhr

Um Anmeldung an fairtrade@neckarsulm.de wird gebeten.

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln (3G-Regelung und Maskenpflicht).

Ort: Gemeindehaus St. Paulus, Friedrichstr. 25, 74172Neckarsulm Nächste Haltestelle: Bahnhof Ost/Friedrichstraße

Veranstalterin: Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt Neckarsulm Leserinitiative Publik-Forum e.V.

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Die interkommunale Kooperation der drei Stadtwerke bad Friedrichshall, Neuenstadt a. K. und Neckarsulm bekommt grünes Licht von den Gremien und durch das Finanzamt

Die Umsetzung einer gemeinsamen Kooperationsgesellschaft der drei Stadt- werke Bad Friedrichshall, Stadtwerke Neuenstadt a. K. und Stadtwerke Neckar- sulm hat in den vergangenen Tagen und Wochen wesentliche Hürden genommen.

In den Gemeinderatssitzungen in Neuen- stadt am 20. September, in Bad Friedrichs- hall am 28. September und in Neckarsulm am 30. September erfolgte die Freigabe zur Bündelung des Betriebs der Gasnet- ze in der Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG.

Kurz vor der ersten Gremiensitzung hat die Finanzverwaltung dem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft antragsgemäß entsprochen. Damit sind nun alle wesentlichen Voraussetzungen für den operativen Start der Kooperati- onsgesellschaft geschaffen.

Vorab wurden in einem langfristigen Pro- zess gemeinsam mit einem interdiszipli- nären Team der Unternehmensberatung Rödl & Partner die Möglichkeiten und Ziele der künftigen Kooperation analysiert und ein konkretes Detailkonzept, unter Beachtung rechtlicher, arbeitsrechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher und organi- satorischer Fragen, erstellt und erarbeitet.

„Die großen technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sind für kleine Unternehmen schwer zu bewäl- tigen und daher haben wir uns frühzeitig um eine strategische Lösung zur Bewälti- gung dieser Herausforderungen bemüht“, so die vier Werkleiter Hanspeter Friede, Ulrich Feldmeyer, Franz Ott sowie Thomas Haag. Dieses wesentliche Ziel war insbe-

sondere Treiber des Kooperationsvorha- bens.

Kern der nun beschlossenen Kooperation ist folglich die Bündelung des Gasnetz- betriebs in der Regionalwerke Neckar- Kocher GmbH & Co. KG. Weiterhin werden künftig technische sowie kaufmännische Dienstleistungen für die Mutter-Stadtwer- ke sowie Dritte erbracht. Die jeweiligen Gas- und/oder Stromvertriebe sowie die

Wasser- und Wärmenetze verbleiben in der Hand der Mutter-Stadtwerke.

Die notarielle Beurkundung erfolgt im November und der operative Start der Gesellschaft ist der 1. Januar 2022. Die Regionalwerke Neckar-Kocher werden in der Region, ebenso wie die drei bisheri- gen Versorger, für die Bürgerinnen und Bürger ein verlässlicher Partner sein.

(Rödl & Partner)

Die Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co.KG wird von den Stadtwerken Neckarsulm, Bad Fried- richshall und Neuenstadt a. K. gemeinsam umgesetzt: (v. li.) Bürgermeister Timo Frey, Werkleiter Alex- ander Preuss und Hanspeter Friede, Be-triebsleiter Franz Ott, Diana Basilio, 1. stellvertretender Bürger- meister Udo Wengen-roth, Werkleiter Thomas Haag, Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel und OB Steffen

Hertwig. Foto: snp

Nussbaum Verlag und Stadtverwaltung bitten Leserinnen und Leser um Mithilfe

Probleme bei der Zustellung des Journals bitte melden Das Neckarsulm Journal wird wöchent-

lich an 13.080 Haushalte im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit der Zustellung hat der Verlag Nussbaum Medien die G.S. Vertriebs GmbH beauftragt. Um die Verteilung auch weiterhin flächende- ckend und pünktlich zu gewährleisten, bitten die G.S. Vertriebs GmbH und die Stadtverwaltung alle Leserinnen und Leser um Mithilfe.

In jüngster Zeit ist es vereinzelt zu Pro- blemen bei der Verteilung gekommen.

So haben Neckarsulmer Haushalte das Journal teilweise nicht oder erst verspä- tet erhalten. Damit der Nussbaum Verlag auf derartige Zustellprobleme schnell reagieren kann, muss er davon rechtzei- tig Kenntnis erhalten. Daher richten Ver- lag und Stadtverwaltung die folgende Bitte an die Leserschaft.

Neckarsulmer Haushalte, die entweder selbst von solchen Zustellproblemen betroffen sind oder Mitbürgerinnen und Mitbürger kennen, die das Journal nicht erhalten, melden sich bitte bei der G.S.

Vertriebs GmbH unter Tel. 07033/6924-0 oder per E-Mail: info@gsvertrieb.de. Nur bei entsprechender Benachrichtigung kann die Vertriebsgesellschaft etwaige Probleme bei der Zustellung schnell beheben.

Weitere Infos unter

www.neckarsulm.de

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II. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 bauGb

Sind durch die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Eine Entschädigungspflicht erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§

39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs.

4 BauGB).

III. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung ba.-Wü.

(GemO)

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Be- bauungsplanes verletzt worden sind (Abs.4 Nr.1) oder der Ober- bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzes- widrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (Nr.2). Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung ein- schließlich der genannten Bestandteile liegt ab dieser Bekannt- machung bei der Stadt Neckarsulm, Bauverwaltungsamt (2.OG, Zi.2.1), Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Ferner können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm unter www.neckarsulm.de/online / Online Rat- haus / Bauen und Wohnen / Rechtskräftige Bauleitpläne / einge- sehen werden.

Neckarsulm, 4.10.2021

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

bebauungsplan „Nördlich der Stadtkirche"

1. Änderung, Plan Nr. 04.03/1 in Neckarsulm hier: Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

Auf Grundlage des § 10 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634) und des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 698) hat der Gemeinderat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am 30.9.2021 den Bebauungsplan „Nörd- lich der Stadtkirche" 1. Änderung, Plan Nr. 04.03/1

in Neckarsulm unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB öf- fentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird im Norden durch die Kolping- und Weinstraße, im Osten durch das Flst. 2995 und die Marienstraße, im Süden durch die Binswangerstraße, im Westen bis zur Rathausstraße durch die Wehrgasse und danach durch die Neutorgasse begrenzt.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 28.0.2018, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft,

Öffentliche

Bekanntmachungen

bebauungsplan „Innenbereich Obereisesheim"

1. Änderung, Plan Nr. 43.00/1 in Neckarsulm-Oberei- sesheim

hier: Satzungsbeschlüsse nach §§ 10 BauGB, 74 LBO

Auf Grundlage der §§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbin- dung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2010 (GBI.S.

357) sowie § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 698) hat der Gemein- derat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am 30.9.2021 den Be- bauungsplan „Innenbereich Obereisesheim“ 1. Änderung, Plan Nr. 43.00/1 in Neckarsulm-Obereisesheim sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als jeweils selbst- ständige Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB öf- fentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des bestehenden Be- bauungsplans „Innenbereich Obereisesheim“ (Plan Nr. 43.00).

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 28.6.2018, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation mit den zeichnerischen Festsetzungen und dem Textteil.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist schwarz gestrichelt umrandet.

Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 2.3.2021, gefer- tigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation.

Hinweise

I. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 bauGb Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-

wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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Abt. Stadtplanung und Geoinformation mit den zeichnerischen Festsetzungen und dem Textteil. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist schwarz gestrichelt umrandet.

Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 17.2.2021, ge- fertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirt- schaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation.

Hinweise

I. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 bauGb Unbeachtlich werden

4. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

5. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 6. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-

wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

II. Hinweis gemäß § 44 Abs.5 bauGb

Sind durch die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Eine Entschädigungspflicht erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§

39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs.4 BauGB).

III. Hinweis gemäß § 4 Abs.4 Gemeindeordnung ba.-Wü.

(GemO)

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Be- bauungsplanes verletzt worden sind (Abs.4 Nr.1) oder der Ober- bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzes- widrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (Nr. 2). Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung ein- schließlich der genannten Bestandteile liegen ab dieser Bekannt- machung bei der Stadt Neckarsulm, Bauverwaltungsamt (2.OG, Zi.2.1), Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm - während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Ferner können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm unter www.neckarsulm.de/online / Online Rat- haus / Bauen und Wohnen / Rechtskräftige Bauleitpläne / einge- sehen werden.

Neckarsulm, 4.10.2021

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Vorhabenbezogener bebauungsplan der Innenent- wicklung „Gottesäcker", 2. Änderung (betriebsres- taurant Schwarz), Plan Nr. 13.02/2 in Neckarsulm hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs.

7 LBO

Auf Grundlage der §§ 10, 12 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2010 (GBI.S. 357) sowie § 4 Abs. 1 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI.

S. 698) hat der Gemeinderat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am 30.9.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der In- nenentwicklung „Gottesäcker", 2. Änderung (Betriebsrestaurant Schwarz), Plan Nr. 13.02/2 in Neckarsulm sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als jeweils selbs- ständige Satzung beschlossen.

Das ursprüngliche Bebauungsplangebiet wurde dabei wie folgt aufgeteilt:

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Gottesäcker“, 2. Änderung, Plan Nr. 13.02/2 wird be- schränkt auf den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Betriebsrestaurant) und umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 8207 (teilweise), 8211 und 8212.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 10.9.2021 mit zeich- nerischen Festsetzungen und dem Textteil (Stand 10.9.2021) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.4.2021, ge- fertigt jeweils durch die FIRU mbH Kaiserslautern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Für den abgetrennten Teil (GE - Flurstück 8210) führt die Stadt das Bebauungsplanverfahren gesondert weiter.

N:\A611 STADTPLANUNG\PROJEKTE\Stadtplanung\Neckarsulm_SUED\BPlan 13.02_2 Gottesäcker 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gottesäcker", 2. Änderung

13.01.2021 13.02/2

Fr. Wimmer Hr. Denninger

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt die Begrün- dung vom 10.9.2021, gefertigt durch die FIRU mbH Kaiserslau- tern.

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bebauungsplan der Innenentwicklung „Grabenstraße“

Plan Nr. 01.01/18 in Neckarsulm

Hier: Beschluss über die erneute Planoffenlage nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.9.2021 den geänderten Entwurf des Bebauungs- planes und der örtlichen Bauvorschriften „Grabenstraße“, Plan Nr.

01.01/18 in Neckarsulm gebilligt und beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 111/2 bis 111/8, 111/10, 112/1, 112/2, 114/2 und 114/3 (Grabenstraße).

Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Amtes für Stadtent- wicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoin- formation vom 19.4.2021 mit Änderungen vom 12.8.2021 sowie der Textteil vom 19.4.2021 mit Änderungen und Ergänzungen vom 30.8.2021.

Inhalt der Planänderung

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf die planungsrechtli- chen Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten geändert:

A 1. Art der baulichen Nutzung:

Ausweisung eines Urbanen Gebiets nach § 6a Baunutzungs- verordnung (BauNVO) anstelle des ursprünglich festgesetz- ten Mischgebietes nach § 6 BauNVO

A 2. Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 anstelle 0,6

In Bezug auf die genannten Änderungen wurden auch die entsprechenden Ausführungen in der Begründung zum Be- bauungsplan und in der Geräuschimmissionsprognose ak- tualisiert.

Grundsätzlich werden durch die Änderungen die Grundzüge der Planung und die mit dem Bebauungsplan verfolgte städtebau- liche Zielsetzung nicht berührt. Die gegenüber dem ursprüng- lichen Planentwurf geänderten Passagen sind im geänderten Bebauungsplan (Stand 12.8.2021/30.8.2021) und der geänder- ten Begründung (Stand 30.8.2021) farblich gekennzeichnet; die Geräuschimmissionsprognose (Teil der Begründung) wurde ent- sprechend aktualisiert.

beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung (Of- fenlage) gemäß § 4a Abs. 3 bauGb

Dauer und Umfang der Planoffenlage:

Nach dem beschluss des Gemeinderates wird der geänderte Entwurf des bebauungsplans samt begründung gemäß § 4a Abs.3 Satz 3 bauGb für die verkürzte Dauer von 3 Wochen er- neut ausgelegt.

Die Planoffenlegung findet von Freitag, 15. Oktober 2021 bis Freitag, 5. November 2021 (jeweils einschließlich) statt.

In dieser Zeit wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung zum Bebauungsplan (mit Ge- räuschimmissionsprognose) während der Dienststunden (Mon- tag-Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag, Hinweise

I. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 bauGb Unbeachtlich werden

7. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

8. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 9. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-

wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB (Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) beachtlich sind.

II. Hinweis gemäß § 44 Abs.5 bauGb

Sind durch die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Eine Entschädigungspflicht erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§

39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs.4 BauGB).

III. Hinweis gemäß § 4 Abs.4 Gemeindeordnung ba.-Wü.

(GemO)

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind (Abs.4 Nr.1) oder der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge- setzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Neckarsulm un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (Nr.2). Ist eine Verlet- zung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung ein- schließlich der genannten Bestandteile liegen ab dieser Bekannt- machung bei der Stadt Neckarsulm, Bauverwaltungsamt (2.OG, Zi.2.1), Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm - während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Ferner können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm unter www.neckarsulm.de/online / Online Rat- haus / Bauen und Wohnen / Rechtskräftige Bauleitpläne / einge- sehen werden.

Neckarsulm, 4.10.2021

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

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Bestens informiert !

(17)

Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr) im Flur des Bauverwaltungsamtes Neckarsulm, Marktstraße 18, II. OG, Zimmer 2.1 zu jedermanns Einsicht öffent- lich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleu- nigten Verfahren aufgestellt und daher von einem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informati- onen verfügbar sind abgesehen wird.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten aus- zulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Online Rathaus“ /

„Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ ein- gestellt und dort zugänglich.

Die der schalltechnischen Untersuchung zugrunde liegende Norm „DIN 4109“ steht ausschließlich im Bauverwaltungsamt zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 bauGb wird bestimmt, dass Stel- lungnahmen nur zu den geänderten teilen (Art der baulichen Nutzung, Grundflächenzahl) abgegeben werden können.

Diese können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen per Post (Stadt Neckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm), per Fax (07132/3511310) oder E-Mail (Juergen.Gimber@Neckarsulm.de) beim Bauverwal- tungsamt eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der späteren Beschlussfassung über den Be- bauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hät- te kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich da- rauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel- lungnahmen und Äußerungen in öffentlichen Sitzungen (Fach- ausschüsse, Gemeinderat) in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Äu- ßerung oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder of- fensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Neckarsulm, 4.10.2021

gez.: Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

bebauungsplan „Neuberg IV (Kita Hägelich)“, 4.

Änderung Plan Nr. 16.04/4 in Neckarsulm

Hier: Bekanntmachung Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Bau- gesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öffentli- chen Sitzung am 30.9.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Neuberg IV (Kita Hägelich)“ 4. Änderung, Plan Nr. 16.04/4 in Ne- ckarsulm beschlossen.

Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die bauplanungsrechtli- che Grundlage für den Neubau einer Kindertagesstätte am Stand- ort der Mecklenburger Straße im Bereich des dortigen Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden. Der Planbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Neckarsulm-Neuberg und umfasst den bislang unbebauten südöstlichen Bereich am Ende der Mecklenburger Straße.

Maßgebend für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsberei- ches ist der Lageplan des Amtes für Stadtentwicklung und Ge- bäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung, vom 27.7.2021.

2 Neuberg IV, 4.Änderung ( Kita Hägelich)

27.07.2021 16.04/4

Fr.Kienle Hr. Denninger

X:\621.4 B-Pläne+Satzungen\16.04_4 Kita Hägelich N:\A611 STADTPLANUNG\PROJEKTE\Stadtplanung\Neckarsulm_NORD\Bplan 16 04 4 Kita H

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt ge- macht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleu- nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfüg- bar sind abgesehen wird.

Frühzeitige beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 baugesetzbuch

Zur Information über den Inhalt und Zweck der Planung hängt der Abgrenzungsplan sowie die Sachdarstellung und Begrün- dung der Beschlussvorlage der Verwaltung ab dem Tage dieser Bekanntmachung bis einschließlich 15.11.2021

im Flur des Bauverwaltungsamtes der Stadt Neckarsulm, Markt- straße 18, 74172 Neckarsulm, 2.OG aus. Ergänzend zur öffent- lichen Auslegung können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de unter

„Online Rathaus“ / „Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bebauungs- planverfahren“) abgerufen werden.

Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich per Post (Stadt Neckarsulm - Bau- verwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm), per Fax (07132/3511310 und 07132/3511463) oder E-Mail (Juergen.Gim- ber@Neckarsulm.de) oder während der üblichen Öffnungszeiten auch mündlich zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt abge- geben werden.

Neckarsulm, 4.10.2021 gez.: Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Die Stadtverwaltung informiert

Engagement für den Wald im Landkreis Heilbronn Unser Wald von morgen

Gemeinsam mit den Menschen vor Ort den Wald von morgen ge- stalten, das ist das Ziel einer Kampagne des Kreisforstamts des Landratsamtes Heilbronn. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern soll der heimische Wald klimastabil und fit für die Zu- kunft gemacht werden. Wer seine Tatkraft oder Spendenbereit- schaft regional, sinnvoll und zum Wohle aller einsetzen möchte, findet hier die ideale Gelegenheit - egal ob Familie, Sportverein oder Unternehmen.

Im Begegnen der Klimaveränderung und dem Erhalt unserer hei- mischen Biodiversität spielen unsere naturnahen und strukturrei-

Im Stau SOFORT eine

Rettungsgasse bilden!

Grafik: ThinkstockPhotos

RETTUNGS-

GASSE

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