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06. Mai 2021

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Redaktionsschluss

für 19/2021 Montag, 10. Mai um 8.00 Uhr

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impfterminvergabe für mehr Menschen aus der dritten Priorität möglich

Seit dem 3. Mai können sich Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Impf- priorität für einen Impftermin anmelden.

Dazu zählen unter anderem Menschen mit behandlungsfreien Krebserkran- kungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkran- kungen sowie Asthma oder Adipositas.

Impfberechtigt sind jetzt auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind. Noch etwas gedulden müssen sich die Beschäftigten von Berufsgruppen aus der dritten Prio- rität. Mit der Öffnung dieser Stufe wird,

abhängig von den Impfstofflieferungen, etwa Mitte Mai gerechnet.

Als Nachweis für die Impfberechtigung dient ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes. Für die Kontaktper- sonen von Pflegebedürftigen gibt es wie bisher eine Vorlage für eine entsprechen- de Selbstbescheinigung unter www.sozi- alministerium.baden-wuerttemberg.de.

Stadt Neckarsulm ergreift initiative für Gewerbetreibende

Gemeinderat beschließt Zehn-Punkte-Plan zur Belebung der innenstadt Mit einem Maßnahmenpaket will die Stadt

Neckarsulm die Neckarsulmer Innenstadt stärken, die Einzelhändler und Gastro- momen in der Corona-Krise unterstützen und den Wirtschafts- und Einkaufsstand- ort Neckarulm fit für die Zukunft machen.

Diese Ziele sollen mit einem Zehn-Punk- te-Plan erreicht werden, den die Stadt- verwaltung unter Federführung von City- manager Daniel Bürkle erarbeitet hat. Der Gemeinderat begrüßte diese Initiative in seiner jüngsten Sitzung einhellig und stimmte dem Plan einstimmig zu.

„Mit ihren vielen inhabergeführten Fach- geschäften gilt unsere Innenstadt als charmante Einkaufsstadt und hat viel zu bieten“, erläuterte Oberbürgermeister Steffen Hertwig. „Aber der kontinuierliche Lockdown bedroht viele Einzelhändler und Gastronomen in ihrer Existenz. In die- ser Situation muss die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt beitragen.“

Mit dem Maßnahmenbündel will die Stadt die Kundenfrequenz erhöhen und die Kundenbindung stärken. „Die Kunden sollen an der Innenstadt festhalten oder sie nach dem Lockdown wieder entde- cken“, bekräftigte Steffen Hertwig. Hierzu will die Stadt alle Akteure in der Innen- stadt unterstützen und gute Rahmenbe- dingungen für die geforderten Öffnungs- perspektiven schaffen. Darüber hinaus soll die Innenstadt langfristig gesichert und zukunftsfähig gestaltet werden. So umfasst der Aktionsplan sowohl kurzfristi- ge als auch strategisch angelegte langfris- tige Maßnahmen. Insgesamt investiert die Stadt Haushaltsmittel in Höhe von rund 80.000 Euro, um die Maßnahmen umzu- setzen. Hinzu kommen Einnahmeausfälle durch die Aussetzung von Gebühren.

Mit diesen Maßnahmen will die Stadt Handel und Gewerbe stabilisieren und den Branchenmix langfristig erhalten:

Erleichterungen für Gastronomie und Einzelhandel im Jahr 2021:

Gastronomen können ihre Betriebe im Außenbereich länger geöffnet halten.

Die Nachtruhe gilt erst um 23.00 Uhr.

Damit wird die Sperrzeit um eine Stun-

de verkürzt. Für Neckarsulmer Gewer- betreibende entfallen die Sondernut- zungsgebühren für Außenbewirtschaf- tungsflächen und Werbeaufsteller (Einnahmeausfall: etwa 5.000 Euro).

Cafés, Gaststätten und Restaurants dür- fen ihre Außenflächen erweitern, wenn dies räumlich möglich ist.

Aussetzung der Gebühren für das Parken in der Neckarsulmer innen- stadt im Jahr 2021:

Die Einführung des kostenpflichtigen Parkens ab der zweiten Stunde in der Innenstadt wird auf den 1. Januar 2022 verschoben (Einnahmeausfall: etwa 200.000 Euro). Das gebührenpflichtige Parken für Mitarbeiter wird aber wie geplant zum 1. April 2021 eingeführt.

Maßnahmen zur kurzfristigen opti- schen Attraktivitätssteigerung im Jubiläumsjahr 2021:

Der Bauhof attraktiviert die Bepflanzun- gen im Innenstadtbereich, unter ande- rem mit neuen Wechselflorbeeten im Stadtpark und hochwertigeren Bepflan- zungen in den Kreisverkehren. Zudem werden die Baumscheiben im Innen- stadtbereich gesäubert. Die neuen Pflanzmaßnahmen finden in diesem Jahr im Rahmen des Stadtjubiläums statt und sollen auch in den Folgejahren fortgeführt werden.

Im Jubiläumsjahr stellt die Stadt Gastro- nomen und Einzelhändlern Liegestühle im Jubiläumsdesign zur Verfügung. Sie sollen Kunden und Besucher zum Ver- weilen einladen.

Neuer Stadtgutschein des Gewerbe- vereins:

Die Stadt unterstützt den Gewerbe- verein bei der Einführung des Stadt- gutscheins mit einer Wirtschaftshilfe in Höhe von 25.000 Euro und begleitet dieses Projekt mit einer Werbekampa- gne. Mithilfe des städtischen Förderan- teils wird der vom Kunden gewählte Gutscheinbetrag um jeweils 20 Pro- zent aufgestockt. So soll die „Citycard“

den Gewerbetreibenden helfen, den Umsatz um zusätzlich 125.000 Euro zu steigern. Die Teilnahme und Nutzung

steht allen Gewerbetreibenden in der Stadt und den Stadtteilen, die Mitglied des Gewerbevereins sind, offen.

Runder Tisch für die Neckarsulmer innenstadt:

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die ehrenamtlichen Strukturen der Akteure zu professionalisieren. Diese Initiative soll alle wichtigen Akteure zusammen- führen, darunter Gewerbetreibende, wie Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers, Gebäudeeigentümer, den Gewerbeverein und das Citymanage- ment.

Jubiläumssommer 2021 in der Neckarsulmer City:

Im Rahmen des Stadtjubiläums ist ein coronakonformes Veranstaltungspro- gramm mit kleinteiligen Formaten in der Innenstadt geplant. Dabei sollen auch Kleinkunstangebote, wie zum Bei- spiel Straßenmusiker, mit eingebunden werden.

Neckarsulmer Cityguide - Verzeichnis von Einzelhandel und Gastronomie:

• Der Cityguide listet alle Einzelhändler, Gastronomen und Kulturangebote in der Stadt auf und wird sowohl als Bro- schüre als auch in digitaler Form auf der Homepage von Stadt und Gewer- beverein zur Verfügung gestellt. Damit erhalten die Bürger einen zeitgemäßen Überblick über die Einkaufs- und Erleb- nismöglichkeiten in der Innenstadt.

Digitale Daten der Gastronomen und Händler:

Digitale Informationen und Daten zu den Geschäften und Betrieben in Neckarsulm werden in die „MobiWert“- App der Stadt mit aufgenommen. So wird der Mehrwert dieser Mobilitäts- App gesteigert und der Cityguide sinn- voll ergänzt.

Neukonzeption und Überarbeitung von Veranstaltungsformaten des Stadtmarketings:

Das Stadtmarketing erarbeitet gemein- sam mit dem Gewerbeverein ein Kon- zept für zusätzliche Veranstaltungsfor- mate in der Innenstadt. Geplant ist ein Vier-Jahreszeiten-Konzept mit Einkaufs-

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und After-Work-Events, den „Shopping Lights“ im Advent und einem Winter- dorf auf dem Marktplatz.

Maßnahmenpaket aus den Bereichen Sicherheit und Ordnung und Land- schaftsarchitektur:

Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Innenstadt langfristig aufgewertet werden. Dazu zählen zusätzliche Begrü- nung, weitere Sitzmöglichkeiten für Passanten, weitere Fahrrad-Abstellmög- lichkeiten und eine Modernisierung der Spielplatzgeräte in der Innenstadt.

Außerdem soll für mehr Sauberkeit in der Innenstadt gesorgt werden.

Die kurzfristigen Maßnahmen, um die Attraktivität und Aufenthaltsqualität zu steigern, zielen in erster Linie auf die Innenstadt ab. Weitergehende Maßnah-

men, wie die Erleichterungen für Gastronomie und Einzel- handel, die Aussetzung der Parkgebühren und die Digita- lisierung der Daten von Händ- lern und Gastronomen, gelten selbstverständlich auch für die Stadtteile, wie Citymanager Daniel Bürkle versicherte. Dar- über hinaus rief Daniel Bürkle alle Gewerbetreibenden dazu auf, sich dem Gewerbeverein anzuschließen: „Werden Sie Teil des Citycard-Netzwerkes. Je mehr Geschäfte sich diesem zeitgemäßen Gutscheinsystem anschließen, umso mehr Kun- den können wir erreichen.“

(snp)

Stadt Neckarsulm erinnert an Eingemeindung von Dahenfeld vor 50 Jahren

Historischer Schildertausch wird am Jahrestag symbolisch nachvollzogen Seit 50 Jahren bildet Dahenfeld den

kleinsten und aus Sicht der rund 1.300 Ein- wohner auch den schönsten Stadtteil von Neckarsulm. Die Eingemeindung wurde am 1. Mai 1971 durch das Anbringen des neuen Ortsschildes feierlich vollzogen.

Diese historische Zeremonie wurde am 50. Jahrestag der Eingemeindung am Ortseingang von Dahenfeld symbolisch nachvollzogen. Wie damals der Neckarsul- mer Bürgermeister und heutige Ehrenbür- ger Dr. Erhard Klotz und der Dahenfelder Bürgermeister Eugen Kühner tauschten Oberbürgermeister Steffen Hertwig und Ortsvorsteher Stefan Erlewein das Orts- eingangsschild aus. An dem symboli- schen Akt nahmen auch die Mitglieder des Ortschaftsrates und Stadtrat Bernhard Zartmann teil. Die ursprünglich geplante öffentliche Veranstaltung konnte corona- bedingt nicht stattfinden.

Zum Jubiläum der Eingemeindung hat die Stadt Neckarsulm die Ortschronik

„Dahenfeld - Dorf und Stadtteil. 50 Jahre Neckarsulm-Dahenfeld 1971 - 2021“ neu herausgegeben. Darin zeichnet der Lokal- historiker Martin Bauer in einem Kapitel den Weg zur Eingemeindung nach. Den Tag der Eingemeindung schildert der Autor wie folgt:

„Der Dahenfelder Gemeinderat stimmt nach der Abstimmung der Bürger am 6.

April der Vereinbarung über den Anschluss an Neckarsulm einstimmig zu. Bei windi- gem, nasskaltem Wetter wird der Festakt am Samstag, 1. Mai 1971 vollzogen. Wie Heyler notiert, findet genau neun Stun- den und drei Minuten nach der offiziell auf 00.00 Uhr datierten Eingliederung des Dorfes mit der Aufstellung des Orts- schildes, das die seitherige Tafel ‚Dahen- feld‘ ersetzt und die Aufschrift ‚Neckar- sulm - Stadtteil Dahenfeld‘ trägt, die erste öffentliche Zeremonie statt. Bürgermeis- ter Dr. Erhard Klotz und Ex-Bürgermeister Eugen Kühner legen dabei selbst Hand

an. Gemeinsam und mit Musikbegleitung begeben sich die rund 500 Anwesenden dann ans Dahenfelder Rathaus, um auch dort ein neues Schild (‚Stadt Neckarsulm - Verwaltungsstelle Dahenfeld‘) anzubrin- gen.“

Die Ortschronik „Dahenfeld - Dorf und Stadtteil“ ist in einer Auflage von 600 Exemplaren in festem Einband erschienen und zum Preis von zehn Euro im örtlichen Handel erhältlich. Verkauft wird die Chro- nik in den Neckarsulmer Buchhandlun- gen Chardon und „Am Markt“, im Muse- umsshop des Deutschen Zweirad- und NSU-Museums, im Stadtarchiv Neckar- sulm, in der Dahenfelder Bäckereifiliale

„reis’ebeck“ und in der Verwaltungsstelle Dahenfeld. Das Buch kann auch in der Mediathek Neckarsulm per „Click & Coll- ect“ ausgeliehen werden.

(snp)

Mit dem Austausch des Ortseingangsschildes am 1. Mai 1971 wurde die Eingemeindung des Stadtteils Dahenfeld feierlich vollzogen. (li. Foto: Horst Wendt, Vorlage: Stadtarchiv Neckarsulm). Zum 50. Jahrestag wurde diese historische Zeremonie von OB Steffen Hertwig und Ortsvorsteher Stefan Erlewein symbo- lisch nachvollzogen (re., Foto: Citymanagement).

Der Gemeinderat hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Belebung der Innenstadt beschlossen. Foto. Daniel Nasse

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Das Regierungspräsidium informiert: Umbau des Wehrbrückenknotens (L 1101/K 2000)

Verlängerung der Baumaßnahme bis voraussichtlich Montag, 28. Juni 2021 Der Umbau des Wehrbrückenknotens an

der L 1101 und der K 2000 konnte, ent- gegen der ursprünglichen Planung, nicht Ende April 2021 abgeschlossen werden.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich noch bis Montag, 28. Juni 2021. Grund dafür ist die verzögerte Lieferung eines Geländers, das in der aktuellen dritten Bauphase entlang der L 1101 in Rich- tung Heilbronn auf einer Gesamtlänge von rund 170 Metern auf der Stützmau- er angebracht werden muss. Erst danach kann die vorhandene Betonleitwand ent- fernt werden. Anschließend werden die Asphaltarbeiten durchgeführt, die Ver- kehrsinseln am Knotenpunkt Wehrbrücke umgebaut und die endgültige Markie- rung aufgebracht.

Die Arbeiten werden unter Aufrechterhal- tung des Verkehrs durchgeführt, während der Bauzeit bleibt in der jeweiligen Bau- phase ein Fahrstreifen erhalten. Am Wehr- brückenknotenpunkt wird der Verkehr in Fahrtrichtung Heilbronn auf einen Fahr- streifen reduziert und einbahnig an der Baustelle vorbeigeführt. Die Fahrstreifen- reduzierung erfolgt aus den Fahrtrichtun- gen Heilbronn und Untereisesheim direkt vor dem Knotenpunkt/der Ampelanlage.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Ver-

kehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Aktuelle Informationen über Straßenbau- stellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrs- zentrale des Landes Baden-Württemberg

unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.

VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) - Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrs- info_app. (RPS)

Der Umbau des Wehrbrückenknotens kann voraussichtlich erst Ende Juni abgeschlossen werden.

Foto: Heilbronner Stimme

E-Scooter-Verleihsystem in Neckarsulm jetzt mit vier Anbietern

Stadt appelliert: Bitte Rücksicht nehmen und Elektroroller nicht unachtsam abstellen Nutzer von E-Scootern im Stadtgebiet

von Neckarsulm können jetzt unter vier Anbietern auswählen. Als vierter Anbie- ter neu hinzugekommen ist Lime. Das Gesamtkontingent an Elektro-Kleinstfahr- zeugen beträgt unverändert 300 E-Roller.

Das Kontingent der vorhandenen Anbie- ter wurde entsprechend auf maximal 75 Fahrzeuge reduziert. Insgesamt bieten fol- gende Anbieter E-Scooter zum Verleih an:

• Bird: Tel. 0302/5557419:

E-Mail: hilfe@bird.co

• Tier: Tel. 0305/6838651:

E-Mail: support@tier.app

• Zeus: Tel. 0157/35981123:

E-Mail: support@zeusscooters.com

neu: Lime: Tel. 069/77044 733:

E-Mail: hilfe@li.me

Unter diesen Kontaktdaten können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen, Anregungen oder Problemen direkt an die Anbieter wenden. Wie für alle Fahr- zeuge, die im öffentlichen Verkehr einge- setzt werden, gelten auch für E-Roller die

Regeln der Straßenverkehrsordnung. Dar- auf weist die Stadt Neckarsulm nochmals ausdrücklich hin.

Im Rahmen des städtischen Mobilitäts- konzepts stellen Elektro-Kleinstfahrzeu- ge eine alternative, umweltfreundliche Mobilitätsform ergänzend zum ÖPNV dar.

E-Roller, die den Nutzern zur Fortbewe- gung dienen, dürfen aber nicht zum Hin- dernis für andere Verkehrsteilnehmer wer- den. Vor allem beim Abstellen der E-Roller gilt es, Rücksicht auf andere zu nehmen.

Daher bittet die Stadt alle Scooter-Fah- rer, beim Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum folgende einfache Regeln zu beachten:

• Benutzte E-Scooter bitte nicht an irgendeiner beliebigen Stelle abstellen.

Unachtsam und unüberlegt abgestell- te Elektroroller können vor allem für Personen, die in ihrer Mobilität einge- schränkt sind, ein massives Hindernis und unnötiges Sicherheitsrisiko darstel- len. Daher gilt: Bitte immer darauf ach-

ten, dass genügend Platz zum Beispiel für Rollator-Fahrer oder Eltern mit Kin- derwagen bleibt.

• Elektroroller bitte nicht dort abstel- len, wo sie andere Verkehrsteilnehmer behindern, also nicht in Kreuzungsbe- reichen, an Fußgängerüberquerungen, in Feuerwehrzufahrten oder Zugängen beziehungsweise Zufahrten zu Privat- grundstücken, auf Parkplätzen sowie an Bus- und Bahnhaltestellen.

• Das Fahren auf Gehwegen ist mit Aus- nahme der Neckarsulmer Fußgängerzo- ne verboten. Bitte in der Fußgängerzo- ne langsam fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

• Gekennzeichnete Radwege oder Rad- fahrstreifen müssen auch von Elektro- rollerfahrern genutzt werden. Nur wo es solche Angebote nicht gibt, darf man mit dem Roller auf der Straße fahren.

(snp)

Weitere infos unter

www.neckarsulm.de

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@Neckarsulm.de

www.neckarsulm.de @neckarsulm.de Stadt Neckarsulm

Eine Aktion des Citymanagements der Stadt Neckarsulm und des Gewerbevereins Neckarsulm

Danke für Ihren Besuch und Ihre Treue!

Leckeres zum daheim genießen

A U S N E C K A R S U L M

Einen Überblick über Angebote zur Abholung und Lieferung finden Sie im Serviceverzeichnis auf unserer Homepage unter www.neckarsulm.de

Unsere Neckarsulmer Gastrono- miebetriebe bieten Vielfältiges und Leckeres zur Abholung und

Lieferung für Sie an.

Fotos:DanielNasse|AdobeStock

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Gastronomie Angebote zur Abholung und To Go Kontakt

Ballei Restaurant Neckarsulm

Deutschordensplatz 1 74172 Neckarsulm

Liebe Gäste und Freunde unseres Hauses,

das Corona Virus stellt weiterhin unser Leben auf den Kopf. Doch wenn wir jetzt alle zusammenhalten und uns den Gegebenheiten stellen, dann werden wir auch diese Krise überstehen.

Zum Wohle unseren Gästen und Mitarbeiter bleibt das Balleirestaurant geschlossen.

Liebe Gäste und Freunde, bleibt alle gesund!

Infos unter: www.ballei-gastro.de

Essensbestellung unter Telefon: 0151/42529797 Von dienstags bis samstags bis 11.30 Uhr Ihr Gericht bestellen.

Abholung dienstags bis samstags ab 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr.

Speisen to go für zu Hause zum Genießen.

Bitte Name, Telefonnummer, Datum, Gericht, Stückzahl und Abholzeit angeben.

Bootshaus Neckarsulm Kanalstraße 16 74172 Neckarsulm

Wir haben einen wöchentlich wechselnden Mittagstisch von 11.00 -13.00 Uhr und abends von 17.00 - 19.00 Uhr.

Sonn- und Feiertags und derzeit wegen Corona auch samstags geschlossen.

Infos unter: www.bootshaus-nsu.de

Essensbestellung unter Telefon: 07132/7342

echt Hammer Café Marktstraße 42 74172 Neckarsulm

Unser Angebot:

Verkauf von selbst gerösteten Kaffeebohnen, selbstgemachter Pasta und Wein - auf Anfrage.

Anfrage gerne per Mail unter info@echt-hammer.de Wir vereinbaren dann gerne einen Termin zur Abholung im Café. Zusätzlich ist auch ein Versand möglich.

Weitere Infos unter:

www.echt-hammer.de

Mobil: 0173/7027305 Mail: info@echt-hammer.de

Gasthaus Saalbau Hitzfelder Rathausstraße 26 74172 Neckarsulm

Öffnungszeiten montags bis freitags und sonntags von 11.30 -14.00 Uhr.

Wir bieten Ihnen unseren Mittagstisch und die kleinere Karte an. Unsere Speise- und Wochenkarte finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.hitzfelder.de Nur Abholung ist möglich.

Alle Gerichte bitte einen Tag vorbestellen. Nur bei größerer Bestellung ist eine Lieferung möglich.

Telefon: 07132/920634 Mobil: 0172/7159422

HAPPY MATCH Tennis- und Freizeitanlagen GmbH In der Au 3

74172 Neckarsulm

Wir bieten Ihnen täglich von 11:30 – 19:30 Uhr Speisen zum Mitnehmen an. Die jeweils aktuelle Abholkarte finden Sie unter www.happy-match.de/tageskarte.

Telefon: 07132/341800 Mobil/per Whatsapp:

0152/29380447

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Gastronomie Angebote zur Abholung und To Go Kontakt

Holzstüble

Spitalstraße 29 74172 Neckarsulm

Liebe Gäste, ab sofort könnt ihr wieder hausgemachte Maultaschen nach Oma´s Rezept bei uns bestellen.

Bis dienstags 11.00 Uhr bestellen und freitags ab 17.30 Uhr abholen. Das Stück für 1 Euro, wahlweise 5 Stück oder 10 Stück eingeschweißt. Wir bieten Ihnen auch Semmelknödel mit Speck das Stück für 1,10 Euro an.

Telefon: 0172/6306350 Gerne auch über WhatsApp

Jakobs Grill Imbiss Marktstraße 2 74172 Neckarsulm

Wir bieten Ihnen Speisen zur Abholung, wie z.B. gegrillte Hähnchen, Gyros etc. an.

Bestellungen sind nur telefonisch möglich.

Telefon: 07132/5649

Grill Restaurant Athen Marktstraße 2 74172 Neckarsulm

Wir bieten Ihnen Speisen zur Abholung aus der griechischen Küche, Grill-Spezialitäten und

Vorspeisen an. Nur telefonische Bestellungen oder per WhatsApp-Mitteilung unter 07132-5649.

Speisekarte unter: www.athen-nsu.de

Telefon: 07132/5649

Restaurant & Pizzeria da Salva

Wimpfener Straße 12 74172 NSU-Obereisesheim

Wir haben Montag bis Freitag von 15:30 bis 24 Uhr, Samstag 10:30 bis 24 Uhr und Sonntag von 10:30 bis 14 Uhr und von 17 bis 22:30 Uhr für Sie geöffnet. Am Dienstag haben wir Ruhetag. Wir richten uns bezüglich der Öffnungs-/Schließungszeiten nach den aktuellen Corona-Maßnahmen. Während des Lockdowns haben wir von 16 Uhr bis zur Sperrstunde geöffnet.

Telefon: 07132/42502

Restaurant Museumsstuben Urbanstraße 13 74172 Neckarsulm

Wir bieten Ihnen leckere schwäbische Gerichte zum Abholen (Mittagstischkarte dienstags bis samstags und eine größere Speisekarte dienstags bis sonntags) an.

Öffnungszeiten:

Dienstag - Donnerstag: 11.30 Uhr -14.00 Uhr, Freitag - Sonntag: 11.30 Uhr - 14.00 Uhr + 17.30 Uhr -19.30 Uhr.

Um Vorbestellung wird telefonisch oder per E-Mail gebeten.

07 Telefon: 07132/6472

Mail: info@museumsstuben.de www.museumsstuben.de + Social Media: Facebook

"Restaurant Museumsstuben" &

Instagram "Museumsstuben"

Restaurant Stadtgespräch Binswangerstraße 59 74172 Neckarsulm

Ab 30. April 2021: Angebot zur Abholung: Wir bieten Ihnen neben täglich wechselnden Gerichten auch eine Standard-Speisekarte, sowie eine Kinderkarte zur Abholung an. Unsere Speisen werden fix & fertig in umweltfreundliche Mehrwegboxen und für Sie in Taschen gepackt, so dass Sie Ihre Speisen nur bei uns zahlen müssen und dann ganz entspannt nach Hause gehen und genießen können. Unsere Öffnungszeiten:

Freitags & Samstags: 17.00 bis 20.00 Uhr Sonntags: 11.30 bis 13.30 & 17.00 bis 20.00 Uhr Unsere aktuellen Speisekarten finden Sie auf unserer Homepage unter www.stadtgespräch-nsu.de

Bestellungen telefonisch unter 07132/4508336

Mail: stadtgespraech- neckarsulm@gmx.de

oder über unseren Onlineshop:

www.stadtgespräch-nsu.de

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„Natur nah dran“ in Neckarsulm: Wildtulpen, Blausterne und Windröschen für Wildbienen und Schmetterlinge

Online-Schulung zur Flächenpflege für Mitarbeitende der Kommunen auch in Zeiten der Corona-Pandemie Erste Blüten auf den neu angelegten Pro-

jektflächen: Vor kurzem trafen sich sie- ben der Kommunen, die 2020 am NABU- Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, zum Online-Seminar. Gemeinsam begutachteten sie die Wildpflanzen-Blüh- flächen, die sie im Herbst 2020 in Marbach am Neckar angelegt hatten. Der NABU- Landesverband hat kurzerhand eine digitale Schulung auf die Beine gestellt, um die Mitarbeitenden der Städte und Gemeinden trotz der derzeitigen Kontakt- beschränkungen weiter bei der Pflege der Fläche zu unterstützen.

Mithilfe eines Videos nahm Naturgar- tenplaner Dr. Reinhard Witt die Teilneh- menden auf einen Rundgang über die Flächen in Marbach am Neckar mit. Er zeigte, welche Jungpflanzen der im Vor- jahr eingebrachten Arten bereits auf den gemeinsam angelegten Flächen zu sehen sind. Und vor allem, wie die Jungpflanzen der Arten zu erkennen sind, die die Fläche

schnell überwuchern würden und deren Samen noch im Boden geschlummert

hatten. Anhand von eingesandtem Bild- material aus den Kommunen konnte Rein- hard Witt außerdem individuelle Tipps zur Wie hier am Klostergraben zeigen sich erste Blüten auf den „Natur nah dran“-Projektflächen in Neckar-

sulm. Foto: Stadt Neckarsulm

Gastronomie Angebote zur Abholung und To Go Kontakt

Riecks Restaurant & Hotel an der Linde

Stuttgarter Straße 11 74172 Neckarsulm

Wir bieten Ihnen Essen zum Abholen an.

Die Abholung erfolgt nach telefonischer Bestellung mit festgelegter Abholzeit.

Eine Lieferung ist nach Absprache möglich.

Bestellungen per Telefon unter 07132/98660.

Die Abholkarte finden Sie auf unserer Homepage www.an-der-linde.de oder auf unserer Facebook-Seite.

Telefon: 07132/98660

Ristorante Capriccio Rathausstraße 11 74172 Neckarsulm

Gf Wir bieten Ihnen Speisen zur Abholung an. Vormittags bis 14 Uhr und abends bis 21 Uhr. Unseren Mittagstisch findet Ihr wie gewohnt weiter unten auf unserer Seite oder unter dem Reiter: „Speisekarte – Mittagstisch“.

Unser Herz schlägt für das Ristorante Capriccio und wir gehen sensibel mit der aktuellen Thematik um. Dazu gehört auch den Anweisungen und Empfehlungen des RKIs Folge zu leisten. Bleibt gesund – wir freuen uns auf bessere Zeiten! Euer Capriccio.

Telefon: 07132/16676

Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie basiert auf den von uns gemeldeten Angeboten und Services von Neckarsulmer Gewerbebetrieben und kann jederzeit erweitert werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Einträge. Bitte informieren Sie sich auch selbst bei Ihrem Gastronomen des Vertrauens.

Sie haben Ergänzungen oder Änderungen? Wenden Sie sich gerne an den Citymanager Daniel Bürkle unter daniel.buerkle@neckarsulm.de.

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weiteren Pflege der Flächen geben. Es zei- gen sich bereits erste Blüten beispielswei- se von Blausternen, auf denen Hummeln und andere Insekten dringend benötigte Pollen und Nektar finden. Naturgarten- planer Witt wies darauf hin, dass weitere Projektflächen, die heute vielleicht noch etwas unspektakulär aussehen, bald bunt blühen werden. NABU-Projektleiter Martin Klatt ergänzt: „Die im Projekt angelegten Wildblumenflächen brauchen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu ent- wickeln. Das gilt vor allem für Standorte mit mageren, nährstoffarmen Böden. Hier dauert es etwas länger, bis die Pflanzen sich in voller Pracht zeigen. Auf lange Sicht werden dies aber besonders artenreiche

Flächen, die Mauerbienen, Bläulingen oder Distelfinken für viele Jahre Nahrung und Unterschlupf bieten.“

Am Webinar nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe aus sieben der 15 für 2020 für „Natur nah dran“ ausge- wählten Kommunen teil. Teilnehmer der Stadt Neckarsulm waren Günter Glaser, Leiter des Grünbereichs beim städtischen Bauhof, Annabelle Mall, für Umweltfragen zuständige Mitarbeiterin beim Amt für Stadtentwicklung, und der Bauhofgärtner Andreas Mauth. Die weiteren „Natur nah dran“-Kommunen sind: Dornstadt, Karls- bad, Künzelsau, Marbach am Neckar, Wal- denbuch und Zaisenhausen.

Hintergrund

Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes.

Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflä- chen im Sinne der Biodiversität umzuge- stalten. Die vier umgestalteten Flächen in Neckarsulm liegen an folgenden Stand- orten: Grünbereich des Klostergrabens, Sulmpark und Interimsparkplatz am Aqua- toll und der Fußweg in der Steigerwald- straße im Neuberg 4.

Weitere informationen:

www.naturnahdran.de

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn

Warum sich Trennen und Recyceln lohnt Von konsequentem Wertstoffrecycling profitieren alle Seiten: Bürger, Umwelt, Wirtschaft. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn sammelt in sei- nen Entsorgungseinrichtungen viele ver- schiedene Stoffe. Doch welchen Weg neh- men Altglas, Kunststoffe und Co.? Welchen Nutzen bringt Recycling? Antworten auf diese Fragen gibt der Abfallwirtschafts- betrieb an dieser Stelle. Alle zwei Wochen stellt er in einer neuen Serie verschiedene Wertstoffe und Stoffkreisläufe vor.

Unser Thema heute: Papier und Karto- nagen

Papier ist auch 2000 Jahre nach seiner Erfindung trotz Digitalisierung noch aktu- ell. Seit es Papier gibt, gibt es auch Papier- recycling. Heute ist Altpapier mit einem Anteil von rund 75 Prozent der wichtigste Rohstoff für die Papierindustrie. Deshalb ist die getrennte Sammlung und Erfas- sung weiterhin von großer Bedeutung.

Zahl des Tages: Im Landkreis Heilbronn wurden im Jahr 2020 etwa 25.500 Tonnen Papier und Kartonagen gesammelt. Das ist der Beitrag der Bürger zum Papierre- cycling.

Der größte Anteil, 12.400 Tonnen Papier und Kartonagen, landeten in der Blau- en Tonne. Allein 2020 ließ der Abfallwirt- schaftsbetrieb kreisweit über 4.000 Behäl- ter verteilen. Den Sammelrhythmus hat der Landkreis von sechs auf vier Wochen verdichtet. Die drei Kubikmeter fassenden Depotcontainer auf Recyclinghöfen und offenen Standplätzen stehen ausschließ- lich für Papier zur Verfügung, nicht für Kartonagen. Die Landkreisbürger haben darin 7.400 Tonnen entsorgt.

Die Recyclinghöfe sammelten zusätzlich 3.700 Tonnen reine Kartonagen, Vereine weitere 2.000 Tonnen Papier und Karto- nagen.

Die zunehmenden Internetbestellungen, auch bedingt durch Corona, lassen den Anteil an voluminösen Kartonagen deut- lich steigen.

Was passiert nach der Sammlung?

Die Firmen Remondis, Alba Heilbronn- Franken und verschiedene Vereine sam- meln derzeit im Landkreis Heilbronn Papier und Kartonagen ein.

Zum Beispiel die Firma Palm in Aalen- Unterkochen verarbeitet den Wertstoff weiter: Befreit von Störstoffen, wie Plas- tikteilen oder Heftklammern, sortiert diese das Papier in grafisches Papier und Verpackungspapier.

Das sogenannte „Deinking-Verfahren“

entfernt die Druckerfarbe: Die Fachfir- ma vermengt das Papier in einer Wanne mit Wasser. Dadurch löst es sich in seine Fasern auf und es entsteht ein Brei. Das weitere Verfahren reinigt diesen Brei mehrfach und filtert die Farbteilchen her- aus. Die Firma Palm glättet den Brei auf Bahnen, trocknet das Material und rollt es zu neuem Papier aus. Damit ist der Papierkreislauf geschlossen. Die Produkte, hauptsächlich Zeitungsdruckpapier und Wellpappenrohpapier, bestehen zu 100 Prozent aus Altpapier.

Dient Papierrecycling der Umwelt?

Eindeutig ja. Die Herstellung von Frischfa- serpapier benötigt viel Holz, Energie und Wasser. Laut Umweltbundesamt spart die Herstellung von Recyclingpapier ein Drittel der Wassermenge und die Hälfte der Energie, die für die Herstellung von Zellstoff aus frischem Holz gebraucht wird. Noch dazu werden beim Papierre- cycling weniger Chemikalien gebraucht, die Abwasserbelastung ist bis zu zehn Mal niedriger als bei der Produktion von Frischfaserpapier. Recycling hilft also, den Holzverbrauch deutlich zu reduzieren.

Ein Kilo Recyclingpapier spart 2,2 Kilo-

gramm Holz ein. Ein vollständiger Verzicht auf Holz wird in der Papierbranche aber auch zukünftig nicht möglich sein, denn die Papierfaser wird bei jedem Recycling- vorgang kürzer. Sie hat ungefähr sieben Leben, lässt sich also nicht unendlich wiederverwerten. Aber graues, qualitativ schlechteres Recyclingpapier war gestern.

Heutzutage ist Recyclingpapier so gut wie gar nicht mehr von Primärfaserpapier zu unterscheiden.

Kauf von Recyclingpapier Der Blaue

Engel garan- tiert, dass die Papierfa- sern zu 100 Prozent aus A l t p a p i e r g e w o n n e n werden.

FSC und PEFC sind hingegen Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Meis- tens handelt es sich um reine Frischfa- serpapiere. Der Blaue Engel ist somit der beste Orientierungsmaßstab für Produkte aus Recyclingpapier.

Achtung:

Nicht ins Altpapier gehören Hygienepa- piere, wie zum Beispiel Papiertücher und Taschentücher, Küchenrollen, Buchrücken, Ringbuchordner mit Metallteilen, Kassen- zettel aus Thermopapier, verschmutzte, beschichtete und beklebte Papiere.

Weitere Informationen gibt der Abfall- wirtschaftsbetrieb im Internet: www.

landkreis-heilbronn.de oder per E-Mail:

abfallwirtschaftsbetrieb@landratsamt- heilbronn.de.

Lesen Sie nächstes Mal:

Bioabfall - ein echter Wertstofflieferant

(12)

ii. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB

Sind durch die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Eine Entschädigungspflicht erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§

39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs.4 BauGB).

iii. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Ba.-Wü.

(GemO)

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind (Abs. 4 Nr.1) oder der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (Nr. 2). Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung ein- schließlich der genannten Bestandteile liegt ab dieser Bekannt- machung bei der Stadt Neckarsulm, Bauverwaltungsamt (2. OG, Zi. 2.1), Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm - während der übli- chen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Ferner können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm unter www.neckarsulm.de/online / Online Rat- haus / Bauen und Wohnen / Rechtskräftige Bauleitpläne / einge- sehen werden.

Neckarsulm, 6.5.2021

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Erwei- terung nördlich der Römerstraße“, Plan Nr. 41.11 in Neckarsulm-Obereisesheim

hier: Satzungsbeschlüsse nach §§ 10 Abs. 1 BauGB, 74 LBO Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S.

3634) in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2010 (GBI.S. 357) sowie § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 698) hat der Gemeinderat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am 29.4.2021 den Bebauungsplan „Erweiterung nördlich der Römer- straße“, Plan Nr. 41.11 in Neckarsulm-Obereisesheim sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bau- vorschriften unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Friedhofstraße und im Süden durch das beste- hende Baugebiet „Nördlich der Römerstraße“ begrenzt. Maßgeb- lich ist der Abgrenzungsplan vom 10.2.2021, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtpla- nung und Geoinformation mit den zeichnerischen Festsetzungen und dem Textteil.

Öffentliche

Bekanntmachungen

Bebauungsplan der innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften „Sulmtalpark (Verbundschule)“, 10.

Änderung Plan Nr. 03.02/10 in Neckarsulm

hier: Satzungsbeschlüsse nach §§ 10 Abs. 1, 13a BauGB, 74 LBO Auf Grundlage der §§ 10 Abs. 1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 5.3.2010 (GBI.S. 357) sowie § 4 Abs. 1 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 698) hat der Gemeinderat Neckarsulm in öffentlicher Sit- zung am 29.4.2021 den Bebauungsplan der Innenentwicklung

„Sulmtalpark (Verbundschule)“, 10. Änderung Plan-Nr. 03.02/10 in Neckarsulm sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als jeweils selbstständige Satzung be- schlossen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 3032 und 3033/3 (teilweise). Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Amtes für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation vom 1.3.2021 mit den zeichnerischen Fest- setzungen und dem Textteil.

N:\A611 STADTPLANUNG\PROJEKTE\Stadtplanung\Neckarsulm_SUED\BPlan 03.02_10 Sulmtalpark (Verbundschule) 3

"Sulmtalpark (Verbundschule), 10. Änderung"

11.03.2020 03.02/10

Fr. Wimmer Hr. Denninger

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im La- geplan schwarz gestrichelt umrandet.

Die Begründung zum Bebauungsplan, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation, wird in der Fassung vom 13.11.2020 festge- stellt.

Hinweise

i. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-

wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB (Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) beachtlich sind.

(13)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im La- geplan schwarz gestrichelt umrandet.

Die Begründung zum Bebauungsplan, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft, Abt. Stadtplanung und Geoinformation einschließlich des Umweltberichts mit inte- grierter artenschutzrechtlicher Prüfung vom 27.3.2020, gefertigt durch das Büro Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart wird in der Fassung vom 27.8.2020 festgestellt.

Hinweise

i. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- ten,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

ii. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB

Sind durch die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Eine Entschädigungspflicht erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§

39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs.

4 BauGB).

iii. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg (GemO)

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind (Abs. 4 Nr. 1) oder der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge- setzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (Nr. 2). Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, kann auch nach

Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung (mit Umweltbericht) einschließlich der genannten Bestandteile liegen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadt Neckarsulm, Bauverwal- tungsamt (2. OG, Zi. 2.1), Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm wäh- rend der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Ferner können die genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Neckarsulm unter www.neckarsulm.de/online / Online Rat- haus / Bauen und Wohnen / Rechtskräftige Bauleitpläne eingese- hen werden.

Neckarsulm, 6.5.2021

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Die Stadtverwaltung informiert

Änderungen der Öffnungszeiten für die Erddeponie Heuchelberg Seit 1.5.2021 gelten für die Erddepo- nie Heuchelberg folgende Öffnungs- zeiten:

Mittwoch 7.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.15 Uhr. Dienstag, Don- nerstag und Freitag ist nur nach Vereinbarung geöffnet. Montag ist die Erddeponie geschlossen.

Alle Erdanlieferungen ab 10 m³ müssen beim Abfallwirt- schaftsbetrieb vor der Anlieferung angemeldet werden.

Hier finden Sie die Anlieferungserklärung und die grundlegende Charakterisierung:

https://www.landkreis-heilbronn.de/erddeponien.1019.htm.

Private Kleinanlieferer

können mit einem Pkw-Anhänger von Dienstag bis Samstag klei- ne Mengen Erde im Entsorgungszentrum in Schwaigern-Stetten und in Eberstadt zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeben.

Städtische Einrichtungen

Mediathek Click & Collect

Sie möchten sich Medien aus der Me- diathek zurücklegen lassen? Ab sofort bieten wir wieder unseren Abholservice

„Click & Collect“ an. Über das Formular auf unserer Homepage oder telefonisch unter der Nummer 07132/35270 können bis zu 10 in der Hauptstelle verfügbare Medien vorbestellt und ein Ab- holtermin am Folgetag gebucht werden.

Öffnung mit Terminen (Click & Meet)

Derzeit bietet die Mediathek auch weiterhin Termine zum Stö- bern und Ausleihen an, da Bibliotheken laut Landesverordnung unabhängig von der Inzidenz öffnen dürfen. Aufgrund der Inzi- denz im Landkreis Heilbronn kann sich die Lage aber kurzfristig ändern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die jeweils gültigen Angebote.

Online-Vortrag: „Digitale Mediennutzung von Kindern im Al- ter von 2 bis 8 Jahren“

20. Mai von 19.00 bis 20.30 Uhr, gebührenfrei.

Medienerziehung in der frühen Kindheit ist ein weites Feld - an diesem Abend geht es um den Übergang vom Buch zum beweg- ten Bild. Was macht digitale Medien auch für kleine Kinder schon

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Carl Orff hat mit „Carmina Burana“ eines der bekanntesten Wer- ke des 20. Jahrhunderts geschaffen. Er beschäftigte sich neben dem Komponieren auch intensiv mit den Grundlagen der Mu- sikerziehung. Das „Orff-Schulwerk“ und die heute noch in der Früherziehung benutzten Orff-instrumente, wie Klang- und Rhythmusinstrumente, das Stab- und Glockenspiel, Finger-Cym- beln, Holzblocktrommel, Schellenkranz resultieren daraus. Auf Orff-Instrumenten kann jeder sofort musizieren. Stimmungen und Erlebnisse lassen sich damit wunderbar wiedergeben, Klang- geschichten erfinden und Musikstücke begleiten sowie Tänze gestalten.

Der Landesmusikrat Schleswig-Holstein erklärte die Orgel zum

„Instrument des Jahres“ 2021. Die Orgel wird wegen ihres prächti- gen Äußeren und ihres gewaltigen Klanges oft als „Königin der In- strumente“ bezeichnet. Als Hauptinstrument der Liturgie steigert sie nicht nur die Feierlichkeit der Gottesdienste, sie symbolisiert mit ihrem vielstimmigen Klang auch den Zusammenklang zwi- schen himmlischer und weltlicher Sphäre. Keine Orgel ist wie die andere; jede ist an die Akustik des Raumes angepasst, in dem sie erklingt. Die prächtigen Instrumente in Kirchen und Konzertsälen sind Meisterwerke des Instrumentenbaus und der Feinmechanik.

Wer Orgel lernen möchte, kann sich an die Kantoren der Kirchen vor Ort wenden. (MS)

Volkshochschule

An der Volkshochschule ist ak- tuell leider weiterhin kein Prä- senzunterricht möglich.

Das stetig wachsendes Online-Angebot ermöglicht es allerdings dennoch, den eigenen Bildungsinteressen nachzugehen: Durch Vorträge und Kursangebote live und online kann man sich je- derzeit digital am Kursgeschehen beteiligen. Eine Teilnahme ist einfach und erfordert kein spezielles technisches Wissen. Alle Online-Kurse sind übersichtlich auf der Homepage unter der Ru- brik „Online-Angebote“ zu finden. Wir erweitern ständig unser Kursangebot.

Anmeldungen sind telefonisch oder über www.vhs-neckarsulm.

de möglich.

Wir informieren auf unserer Webseite, sobald Kurse in Präsenz stattfinden können.

Aktuelle Online-Angebote mit freien Plätzen

Unsere Online-Angebote finden über das Videokonferenztool Zoom statt. Für die Teilnahme werden eine stabile Internetver- bindung benötigt sowie PC/Laptop oder Tablet mit Webcam und Mikrofon. Als Zugang zur Konferenz wird einige Tage vor der Ver- anstaltung per E-Mail ein Link mit den Zugangsdaten verschickt.

Folgender Test-Link kann genutzt werden, um die Technik eigen- ständig zu testen: https://zoom.us/test.

online: Fotokurs - Themenschwerpunkt Porträtfotografie Wir fotografieren nicht nur digital, sondern führen auch den Fo- tokurs digital durch. Wie das geht? Mit dem neuen Format mit dem Fotografen Daniel Nasse: Der Dozent gibt wichtige Basisin- formationen sowie praktische Tipps zur Kamera und zum Thema

„Porträtfotografie“.

mittwochs, ab 19.5.21, 19.00 - 20.30 Uhr, 2 Termine, 24 Euro online: Aufwachsen mit Medien - digitale Mediennutzung im Alter von 2 bis 8 Jahren

Medienerziehung in der frühen Kindheit ist ein weites Feld und reicht vom ersten Buggy-Bilderbuch über interaktive Sachbil- derbücher bis hin zum ersten Tablet-Spiel eines Kindes. Dieser Vortrag behandelt den Übergang vom Buch zum bewegten Bild.

Was macht digitale Medien auch für kleine Kinder schon so inte- ressant? Ab welchem Alter sollte man diese erlauben? Geeignete Apps und Spiele werden vorgestellt und die familiäre Medien- nutzung wird unter die Lupe genommen. Die Dozentin ist Kultur- und Medienbildnerin B.A.

In Kooperation mit der Mediathek Neckarsulm.

Donnerstag, 20.5.2021, 19.00 - 20.30 Uhr, gebührenfrei so interessant? Ab welchem Alter sollte man diese erlauben? Die

Bereiche (digitale) Bilderbücher, TV/Film, Hörmedien und Tablets/

Smartphones werden genauer betrachtet. Geeignete Apps und Websites werden vorgestellt und die familiäre Mediennutzung wird unter die Lupe genommen. Nach dem Vortrag wird es die Möglichkeit zum Austausch mit der Dozentin und auch unterein- ander geben.

Eine Anmeldung ist telefonisch in der Mediathek unter der Nummer 07132/35256 oder vor Ort möglich. Der Vortrag findet über das Videokonfe- renztool Zoom statt. Für die Teilnahme wird eine stabile Internetverbindung benötigt sowie PC/Laptop oder Tablet mit Webcam und Mikrofon. Als

Zugang zur Konferenz wird einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail ein Link mit den Zugangsdaten verschickt. Folgender Test- Link kann genutzt werden, um die erforderlichen Komponenten zu installieren und die Technik eigenständig zu testen: https://

zoom.us/test.

Dozentin: Selina Schmitt (Kultur- und Medienbildnerin B.A.) Eine Kooperationsveranstaltung mit der VHS Neckarsulm.

Öffnungszeiten

Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 13.00 Uhr

Städtische Musikschule

der Städtischen Musikschule Neckarsulm Unsere neue Reihe, die allerlei Wissens-

wertes und Informatives über die Städti- sche Musikschule, deren Angebote und die Instrumente erfahren lässt, setzen wir mit dem Buchstaben O fort:

Die Oboe, aus feinstem Ebenholz gefertigt, hat einen liebevol- len, sanften, aber auch kräftigen Klang und ist seit der Barock- zeit ein beliebtes Solo-Instrument. Sie bereichert Orchester und Kammermusikensembles. Die Fingertechnik ist der Blockflöten- technik ähnlich, die Tonerzeugung durch das Doppelrohrblatt erfordert eine gute Atemtechnik. Die Musikschule verfügt über ein Kontingent an Mietinstrumenten.

Als Orchester bezeichnet man ein meist großes Instrumental-En- semble aus mehreren Instrumentengruppen. Es gibt unterschied- liche Orchestertypen, die sich unter anderem in der Besetzung unterscheiden: Sinfonie-, Kammer-, Streich-, Blas- oder Blechbla- sorchester. Damit der Dirigent eines Orchesters einen Überblick über das gesamte zu spielende Notenmaterial jedes Instrumen- tes bekommt, nutzt er als Vorlage eine sogenannte Partitur.

Im sinfonischen Orchester gibt es eine feste Orchesterordnung.

Der Dirigent steht mit dem Rücken zum Publikum auf einem Po- dest vor seinen Musikern. Die Streicher sitzen in einem Halbrund direkt vor dem Dirigenten. Vom Maestro aus gesehen links spie- len die Ersten Geigen, daneben die Zweiten Geigen, die Bratschen und die Violoncelli. Dahinter leicht rechts versetzt stehen die Kon- trabässe. Die Ersten und die Zweiten Geigen unterscheiden sich nicht in ihrer Qualität oder ihren technischen Spielfertigkeiten, sondern in der Tonlage. Hinter den Streichern sitzen Holzbläser, Flöte, Klarinette, Oboe und Fagott und dahinter Blechbläser mit Trompete, Posaune, Tuba und Horn. Die Pauken und die Schlag- instrumente runden das Bild ab.

Diese Anordnung der Instrumente hat sich neben zwei Varianten durchgesetzt, da jede Stimme zur Geltung kommt und das Or- chester im Ganzen einen optimalen Klang entfaltet.

Foto: Alina Demidenko

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online: Mensch und Wetter - Kunst- und Literaturabend mit Karin Schmöger

Das Wetter ist für den Menschen essenziell wichtig; fast jeder spricht einmal am Tag über das Wetter, denn es beeinflusst uns täglich durch seine Schönheit, aber auch durch seine Bedroh- lichkeit; die Ernte, unsere Lebensgrundlage, hängt vom Wetter ab. Geschichtliche Ereignisse wurden von Wetterereignissen be- einflusst. Landschaftsmaler wie Caspar David Friedrich fingen in ihren Bildern besonders stimmungsvolle Wetterphänomene ein.

Motive, die mit dem Wetter zu tun haben, prägen die Weltlitera- tur, denn mit ihnen kann jede Befindlichkeit ausgedrückt werden.

Sollten noch technische Unsicherheiten zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung bestehen, kann das Videokonferenztool Zoom beim einem „Technik-Test“ am Dienstag, 18.5.2021 um 17.00 Uhr ausprobiert werden.

Donnerstag, 20.5.2021, 19.30 - 21.30 Uhr, 10 Euro, Anmeldung erforderlich

online: Kreative Erkundungen - Zeichenkurs

Kreativ sein und zeichnen? Dieser Kurs möchte Mut machen und Interesse wecken, verschiedene Herangehensweisen kennenzu- lernen und die Vielfalt von Stiften zu entdecken. Der Kurs ist für Einsteiger*innen geeignet. Zwischen den Terminen werden die Teilnehmer*innen auch ganz analog einen Umschlag per Post mit Papieren und spannenden neuen Anregungen erhalten.

donnerstags, ab 10.6.2021, 19.00 - 21.00 Uhr, 3 Termine, 33 Euro information und Anmeldung bei der Volkshochschule Ne- ckarsulm unter Tel. 07132/35-370 oder unter

www.vhs-neckarsulm.de

Internationales Gremium

Das „internationale Gremium für Neckarsulmer – miteinan- der, füreinander“ stellt sich vor

Handlungsfeld 1 - Sprachförderung und Bildung Seit 2013 engagiert sich das „In-

ternationale Gremium“ für alle in Neckarsulm lebenden Migrantin- nen und Migranten und fördert

das Zusammenleben und die Beteiligung aller am städtischen Geschehen. Für das Integrationskonzept der Stadt Neckarsulm wurden verschiedene Handlungsfelder definiert. Das Handlungs- feld „Sprachförderung und Bildung“ setzt sich für eine chan- cengerechte Bildung ein. Es initiiert Aktivitäten zur Begegnung im Alltag und unterstützt Projekte zur Sprachförderung wie die

„Lesepaten“, „Essen ist ein Stück Heimat“ - ein Kochprojekt in der Johannes-Häußler-Schule -, Stadtführungen in einfacher Sprache und KUSELBI.

KUSELBI (Kultursensible Elternbildung) wurde 2012 im Rahmen des Neckarsulmer Sprachförderkonzepts „Sprache macht Spaß“

entwickelt. Ziel von KUSELBI ist es, Eltern mit Migrationshinter- grund aufzuzeigen, wie sie ihre Kinder zu Hause sprachlich för- dern und unterstützen können. Mütter haben die Möglichkeit, sich bei Erziehungsangelegenheiten untereinander auszutau- schen. Zudem werden zusammen mit den Müttern verschie- dene städtische Einrichtungen wie die Mediathek und Museen besucht. Zurzeit gibt es sechs Gruppen in verschiedenen Stadt- teilen Neckarsulms. Die KUSELBI-Gruppen treffen sich norma- lerweise wöchentlich in einer der städtischen Kitas oder in nahe gelegenen Räumlichkeiten. Momentan finden die Treffen je nach Möglichkeit online statt. Weitere Infos zu KUSELBI finden Sie un- ter https://www.neckarsulm.de/bildung-soziales/integration/

kultursensible-elternbildung.

Für ein außergewöhnliches Projekt konnte das Handlungsfeld die Künstlerin Evi Böhringer-Kerner gewinnen. In Anlehnung an tibe- tanische Gebetsmühlen entstand ein drehbares Kunstobjekt mit Motiven zu der Frage „Wie möchte ich leben?“. Bis zum Frühjahr 2020 war die Neckarsulmer Gebetsmühle an verschiedenen öf- fentlichen Orten in Neckarsulm sowie auf der Buga in Heilbronn aufgestellt. Besucher waren aufgefordert, ihre Zukunftsvorstel- lungen aufzuschreiben und ihre Wunschzettel in einen Schlitz der

Gebetsmühle einzuwerfen. Über 200 Menschen beteiligten sich an der Aktion, darunter viele Kinder.

Das Handlungsfeld wertete die Wünsche der Menschen vor der Coronazeit aus. Umwelt- und Klimaschutz war zu dem Zeitpunkt mit Abstand das wichtigste Anliegen. Oftmals ging es bei den Wünschen um weniger, statt um mehr: weniger CO2, weniger Plastikmüll, weniger Autos, weniger Rohstoffe vergeuden, weni- ger Fleisch essen. Aber auch Gesundheit, Frieden und das soziale Miteinander waren den Menschen wichtig. Sie wünschten sich gute Freunde und ein friedliches, rücksichtsvolles Zusammenle- ben. Mit kaum mehr als zehn Prozent der Nennungen spielten materielle Wünsche vor allem da eine Rolle, wo Mangel herrscht („eine größere Wohnung“, „ein eigenes Kinderzimmer“). Die Um- frage zeigte, dass Freundschaft, Liebe, gegenseitige Rücksicht- nahme und eine lebenswerte Umwelt die Menschen besonders bewegt.

Für Juli 2021 ist im Rahmen des Stadtjubiläums ein weiteres Kunst- und Begegnungsprojekt geplant. Unter dem Motto „Die Stadt, der Mensch“ können neu zugewanderte und alteingeses- sene Neckarsulmerinnen und Neckarsulmer gemeinsam zeich- nen und dabei die Stadt (neu) kennenlernen. Bekannte Plätze und Lieblingsorte werden besucht und unter Anleitung der Künstler Mustafa Mankash und Evi Böhringer-Kerner gezeichnet. Dabei er- fahren die Teilnehmenden gleichzeitig viel über Neckarsulm und die Bedeutung seiner historischen Orte. Mitmachen kann jede und jeder. Anmeldung erfolgt über die VHS Neckarsulm.

Die Mitglieder des Handlungsfelds freuen sich über Ideen und Anregungen, die sie auf dem Weg zu einer chancengerechten Bildung für alle unterstützen. Die Kontaktaufnahme zum Hand- lungsfeld „Sprachförderung und Bildung“ kann vorzugsweise per Mail unter internationales-gremium@neckarsulm.de oder per Te- lefon unter 07132/35-218 erfolgen. (Cordula Kahl)

Mitglieder im Handlungsfeld „Sprachförderung und Bildung“

Dr. Marion Aicher-Jakob Beate Lehleiter

Rafeah Massoumi-Tunc Berna Özbek

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Die Neckarsulmer Gebetsmüh- le gehört zu den Projekten der Mitglieder im Handlungsfeld

„Sprachförderung und Bildung“.

Foto: privat Ingrid Weiß Fotos: snp

Standesamtliche Nachrichten

In der Zeit vom 26.4.2021 bis 30.4.2021 hat auf dem Standesamt Neckarsulm-Obereisesheim folgendes Paar die Ehe geschlos- sen (die schriftliche Einwilligung zur Veröff entlichung liegt vor):

• Akif Kiran, Neckarsulm, Neue Schulstr. 9 und Selen Nur Yalcin, Brackenheim, Marktstr. 25

Am 3.5.2021 wurde im Standesamt Neckarsulm-Obereisesheim der Sterbefall folgender Person beurkundet (die schriftliche Ein- willigung zur Veröff entlichung liegt vor):

• Gerhard Alfred Votteler, Nordstr. 5, Neckarsulm-Obereisesheim

Ende des amtlichen Teils

Behördliche Einrichtungen

Stadtverwaltung

Tel. 07132/35-0

Internet: www.neckarsulm.de E-Mail: info-stadt@neckarsulm.de

Bürgerbüro Tel. 35-221/ 35-1313

E-Mail: bbn@neckarsulm.de

Aktuell sind wir telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.

Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

Rathaus

(Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt Tel. 35-200

Oberbürgermeister Steff en Hertwig E-Mail: steff en.hertwig@neckarsulm.de

Haupt- und Personalamt Tel. 35-209

Leiter: Frank Moll

E-Mail: frank.moll@neckarsulm.de

Stadtkämmerei Tel. 35-225

Leiter: Jürgen Kaufmann

E-Mail: juergen.kaufmann@neckarsulm.de

Friedhofsverwaltung Tel. 35-286

Leiterin: Elke Ranger

E-Mail: elke.ranger@neckarsulm.de

Amt für Bürgerservice und Ordnung Tel. 35-213 Leiter: Bernd Pfi tzenmaier

E-Mail: bernd.pfi tzenmaier@neckarsulm.de

Rechnungsprüfungsamt Tel. 35-360

Leiter: Wolfgang Münch

E-Mail: wolfgang.muench@neckarsulm.de

Amt für Bildung und Soziales Tel. 35-397 Leiterin: Doris Wohlfahrt

E-Mail: doris.wohlfahrt@neckarsulm.de

Kultur- und Sportamt Tel. 35-461

Leiter: Frank Borth

E-Mail: frank.borth@neckarsulm.de

Technische Ämter

(Rathaus, Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt (techn. Bereich) Tel. 35-203 Bürgermeisterin Dr.-Ing. Suzanne Mösel

E-Mail: suzanne.moesel@neckarsulm.de

Bauverwaltungsamt Tel. 35-310

Leiter: Jürgen Gimber

E-Mail: juergen.gimber@neckarsulm.de

Amt für Stadtentwicklung und Gebäudewirtschaft Tel. 35-313 Leiter: Manuel Heer

E-Mail: manuel.heer@neckarsulm.de

Hochbauamt Tel. 35-322

Leiter: Patrick Rickenbrot

E-Mail: patrick.rickenbrot@neckarsulm.de

Tiefbauamt Tel. 35-335

Leiterin: Tanja Blattmann

E-Mail: tanja.blattmann@neckarsulm.de

Gebäude

(Am Hungerberg 1)

Bauhof Tel. 35-314

Leiter: Michel Hettich

E-Mail: michel.hettich@neckarsulm.de Stadtwerke

(Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung, Stromlieferant)

Kundenzentrum Tel. 35-294

E-Mail: kundenzentrum@sw-neckarsulm.de

Notrufnummer Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung Tel. 2108 Bei Strom-Störungen wenden Sie sich bitte an

den zuständigen Netzbetreiber.

i

Stadtteil Dahenfeld

Stadtverwaltungsstelle, Kreuzstraße 4 Leiter: Ortsvorsteher Stefan Erlewein E-Mail: stefan.erlewein@neckarsulm.de Sylke Bauer

E-Mail: sylke.bauer@neckarsulm.de oder dahenfeld@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 07139/1304

Stadtteil Obereisesheim

Stadtverwaltungsstelle, Hauptstraße 34 Leiter: Ortsvorsteher Andreas Gastgeb E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 35-340

i

Verwaltungsstelle Amorbach

Lautenbacher Str. 51 Leiter: Andreas Gastgeb

E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 380970 Claudia Wolfgarten

E-Mail: claudia.wolfgarten@neckarsulm.de Bettina Franke

E-Mail: bettina.franke@neckarsulm.de

i

(17)

Bürgertreff Neckarsulm e.V.

Spitalstr. 5, 74172 Neckarsulm

Mo., Di., Do. und Fr. von 9.30 bis 11.30 Uhr Telefon: 07132 / 300068 mit Anrufbeantworter Fax: 07132/ 300069

Email : info@buergertreff-neckarsulm.de VHS in Kooperation Warum immer nur alleine an die frische Luft? Neckarsulm

bietet vielfältige Möglichkeiten für kleinere oder größere Spaziergänge. Interessanter und schöner werden diese doch erst, wenn man sich mit jemandem dabei unterhalten kann. Vielleicht würden Sie gemeinsam so auch neue Wege und Orte entdecken,

die Sie noch nicht kennen?

Die Termine bestimmen Sie zusammen.

Spaziergänge sind nach der Corona-Verordnung für zwei Personen erlaubt. Dabei ist es natürlich

wichtig, den notwendigen Abstand einzuhalten.

Wenn Sie eine Partnerin oder einen Partner für

gemeinsame Spaziergänge suchen, melden Sie sich bitte im Büro des Bürgertreffs zu den üblichen Bürozeiten.

Wir nehmen nur Ihren Namen und Telefonnummer auf und mit Ihrer Einwilligung leiten wir diese an eine

weitere Person, die auch jemanden sucht.

Sozusagen zu einem ein „Blind Date“ in Corona Zeiten.

Ein bisschen Spannung ist natürlich auch dabei, wer da kommt.

Wenn es dann passt, und man ist auf der gleichen Wellenlänge – Super! Dann macht man wieder einen neuen Termin miteinander. Wenn nicht – dann bleibt es dabei.

Da wir mit der Vermittlung von Impfterminen stark beschäftigt sind, sprechen Sie gerne auch auf unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gerne zurück.

Zu zweit spazieren gehen!

Kurs Nr.:21S21119

Online: Fotokurs - Themenschwerpunkt Porträtfotografie

Wir fotografieren nicht nur digital, sondern führen auch den Fotokurs digital durch. Wie das geht? Eintauchen ins neue Format mit Daniel Nasse: Der Dozent gibt wichtige Basisinformationen sowie praktische Tipps zur Kamera und zum Thema "Porträtfotografie".

Mittwochs, ab 19.05.21,

19.00 - 20.30 Uhr, 2 Termine, 24 Euro Kurs Nr.:21S20519

Online: Kreative Erkundungen - Zeichenkurs

Kreativ sein und zeichnen? Dieser Kurs möchte Mut machen und Interesse wecken, verschiedene Herangehensweisen kennen zu lernen und die Vielfalt von Stiften zu entdecken. Der Kurs ist für Einsteiger*innen geeignet. Zwischen den Terminen werden die Teilnehmer*innen auch ganz analog einen Umschlag per Post mit Papieren und spannenden neuen Anregungen erhalten.

Donnerstags, ab 10.06.21,

19.00 - 21.00 Uhr, 3 Termine, 33 Euro

Referenzen

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