AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A.
s BLÄTTLE Gut informiert
uber s Leben am Albtrau f
RAUM BAD BOLL
52. Jahrgang, Nummer 17 Donnerstag, 29. April 2021 Einzelpreis 0,70 €
Unsere Corona-Schnellteststationen im Raum Bad Boll
Corona Schnelltestzentrum in Gammelshausen
Wo: Im Gemeindehaus, Hauptstraße 19/1 in Gammelshausen,
Wann: Dienstag, 16:00 – 18:30 Uhr Anmeldung:
Bitte am selben Tag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch auf dem Rathaus, Tel.
07164 9401-0. Von dort erfolgt dann die Terminvergabe.
Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren Personalausweis mit!
Corona Schnelltestcenter der Barlach- Apotheke in Bad Boll
Wo: Im Foyer der Alten Turnhalle auf dem Schulgelände von Bad Boll, Schulweg 4 Wann: Montag, Freitag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr /
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 18:30 Uhr / Samstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anmeldung:
Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich
Terminvergabe: online auf
www.barlachapotheke.de oder telefonisch von Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 10:00 Uhr unter
0171 7548195
Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren Personalausweis mit!
Corona-Schnelltest-Station DRK Hattenhofen Wo: Schützenstraße 52 in Hattenhofen Wann: Dienstag und Donnerstag 17:00 Uhr –
19:00 Uhr / Samstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Anmeldung:
Um besser planen zu können und um Menschenansammlungen zu vermeiden, bitten
wir unbedingt um Terminreservierung unter www.schnelltest.drk-hattenhofen.de
Corona-Schnelltest-Station in Zell u. A.
als Walk-In
Wo: Gewerbeeinheit links der Kreissparkasse, Lindenstraße 4 (gegenüber Rathaus) in Zell u. A.
Wann: Montag bis Freitag 7:00 – 8:00 Uhr und 18:00 – 19:00 Uhr / Samstag 9:00 – 10:00 Uhr
Keine Anmeldung:
Sie können ohne Terminvergabe direkt dort erscheinen
Corona-Schnelltest-Center der Jura Apotheke in Zell u. A.
Wo:Jura Apotheke Zell Dominik Sigel e. K., Göppinger Str. 2 in Zell u. A.
Wann: Termine online einsehbar (6 Tage die Woche)
Anmeldung:
Termin online vereinbaren: www.jura- apothekeonline.de oder direkt über
www.terminland.de/partnerapo Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren
Personalausweis mit!
Bitte beachten:
Grundsätzlich dürfen nur Menschen getestet werden, die keine typischen Symptome einer
SARS-CoV-2-Infektion wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geruchs-
/Geschmacksverlust haben! Sollten Sie solche Symptome haben, wenden Sie sich bitte an Ihren
Hausarzt!
Seite 2 ’s Blättle Nr. 17 / 29. April 2021
Aus dem Inhalt:
SeiteGemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2
Sonstige Mitteilungen 6
Gemeinde Aichelberg 7
Gemeinde Bad Boll 9
Gemeinde Dürnau 24
Gemeinde Gammelshausen 27
Gemeinde Hattenhofen 30
Gemeinde Zell u. A. 35
EINLADUNG
zur Sitzung des Verwaltungsrates
am Dienstag, 4. Mai 2021, um 14.00 Uhr im Mehrzweckraum der Sillerhalle (Sporthalle).
TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Vergabe der Leistungen für das Projekt: „Aktivieren – Umnutzen – Tauschen: Neue Wohnraumpotentiale im GVV Raum Bad Boll“
im Kontext des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
3. Vorberatung Verbandsversammlung
3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 mit Rechen
schaftsbericht
3.2 Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushalts
jahr 2020
4. Bekanntgaben, Anregungen und Verschiedenes Jochen Reutter
Verbandsvorsitzender
GEMEINDE ZELL UNTER AICHELBERG Landkreis Göppingen
Für unsere neu entstehende 3-gruppige Krippe suchen wir zum 01.09.2021 eine
Krippenleitung
(m/w/d)Beschäftigungsumfang mind. 80%, unbefristet
Die Einrichtung bietet Betreuungszeiten von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr für insgesamt 30 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren.
Es erwartet Sie:
Ein offenes, engagiertes und motiviertes Team in einem neuen und
•
sehr gut ausgestatteten Krippenhaus.
Eine Leitungsposition mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten.
•
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Entgeltgruppe S9 TVöD SuE.
•
Wir wünschen uns von Ihnen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft nach
•
§ 7 KitaG sowie eine Zusatzqualifikation für pädagogische und organisatorische Leitungsaufgaben (Sozialfachwirt o.ä.), Einfühlungsvermögen und Aufgeschlossenheit um den Kindern
• mit offenen Augen und Herzen zu begegnen,
Organisationstalent, Kooperationsbereitschaft, sehr gute
• Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, Ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenzen für die Leitung der
• Einrichtung bzw. der Mitarbeiterführung und -entwicklung, Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Träger und
• Kooperationspartnern,
Bereitschaft zur pädagogischen Weiterentwicklung unserer
• Einrichtung und unseres Betreuungskonzepts,
mehrjährige Erfahrung in der Praxis in einer Kindertages-
• einrichtung.
Sie lieben Ihren Beruf, haben Freude im Umgang mit Kindern und Eltern? Sie sind hochmotiviert, engagiert, qualifiziert und möchten gerne Führungsverantwortung übernehmen? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 16. Mai 2021 an die Gemeindeverwaltung Zell u. A., Lindenstr. 1 – 3, 73119 Zell u. A., bevorzugt per E-Mail in einer PDF-Datei an gemeinde@zell-u-a.de.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Grus, Hauptamtsleiterin, Telefon 07164 807-20.
www.stelleninserate.de
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos)
Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche orga
nisiert.
… für Aichelberg
An Werktagen von Montag bis Freitag:
Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er
reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu
Informationsseite
Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten hofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitglieds
gemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil:
Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 97500, Telefax 975033, EMail: info@gokirchheim.de.
Anzeigenannahme: Telefon 07021 975019,
Telefax 07021 975033, EMail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr.
Bezugspreise:
Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 2,82 pro Monat, bei Postzustellung 10,82 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,70.
Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.
Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb.
Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 975037 oder 38, per Telefax 9750495 oder per EMail: vertrieb@gokirchheim.de.
Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich.
Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
’s Blättle Seite 3 29. April 2021 / Nr. 17
ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.
An Wochenenden und Feiertagen:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn
und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
… für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.:
An Werktagen von Montag bis Freitag:
Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er
reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu
ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.
An Wochenenden und Feiertagen:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (AlbFilsKlinik Göppingen) und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen.
Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
Notrufnummer: 116117
Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (AlbFilsKlinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feierta
gen von 8.00 bis 22.00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Notrufnummer: 116117
Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00 Uhr und Samstagen, Sonn
und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr.
HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst
Notrufnummer: 116117
Die HNOfachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNOfachärztli
che Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNONotfallpraxen erbracht. In BadenWürttem
berg ist dies an der UniversitätHNOKlinik, ElfriedeAulhornStraße 5, 72076 Tübingen eingerichtet.
Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/
buerger/notfallpraxen/
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
An Wochenenden und Feiertagen:
Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer:
0711 7877766 (Landkreis Göppingen) 0711 7877755 (Landkreis Esslingen)
Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die KassenZahn
ärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. Der Rufnummern an die KZV http://www.kzvbw.de/site/
Fundtiere
Tierherberge Donzdorf (Hunde),
Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288
Katzenschutz Donzdorf (Katzen),
Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst),
Montag bis Sonntag 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen
Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120
Tierärztlicher Notfalldienst
(nur für Kleintiere)
Notdienst von Samstag, 1. Mai 2021, ab 8.00 Uhr bis Montag, 3. Mai 2021, 8.00 Uhr
Tierärzte Haase Paulinenstraße 18 73312 Geislingen Telefon 07331 44455
Sprechzeiten: 11 Uhr und 16 Uhr
Apotheken-Notfalldienst
… für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten- hofen, Zell u. A.:
Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.notdienst-portal.de
Samstag, 1. Mai 2021 BahnhofApotheke Bahnhofstraße 3 73066 Uhingen Telefon 07161 37500 Sonntag, 2. Mai 2021 AdlerApotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Achtung:
Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Notruftelefonnummern
RettungsdienstNotruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll
Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen
Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477
Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 ElektroNotdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 07161 77677 Kabel BadenWürttemberg Telefon 01806 888150
Pflegedienst
Aurelia
Wochenend- und Feiertagsdienst
Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20
Informationsseite
Seite 4 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 17 / 29. April 2021
Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll
Pflegedienstleiterin Tel.: (0 71 64) 20 41 · Einsatzleiterin Tel.: (0 71 64) 20 42 Verwaltung · Tel.: (0 71 64) 20 43, Fax: 20 32
Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 12.00 Uhr; Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de
Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten.
Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr
für Sie unter der Rufnummer 20 41 erreichbar.
Wochenend- und Feiertagsdienst
Samstag, 1. Mai bis Sonntag, 2. Mai 2021 Sr. Ulrike Orlepp, Sr. Christine Jaich, Sr. Alessandra Troccola,
Hauswirtschafterin Claudia Hellwig
Gemeinde Hausmüll Bioabfall
2-wöchig 4-wöchig alle Gemeinden Aichelberg
Bad Boll/Eckwälden Dürnau
Gammelshausen Zell u. A.Erlenwasenhof
10. 5. 21 25. 5. 21
(Di.) 29. 4. 21 6. 5. 21 Hattenhofen
Zell u. A. 12. 5. 21 27. 5. 21 (Do.)
Gemeinde Blaue
Tonne Gelber Sack Aichelberg
20. 5. 21
10. 5. 21 Bitte Gelbe Säcke frü
hestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen!
Bad Boll/Eckwälden 11. 5. 21
Dürnau 3. 5. 21
Gammelshausen 18. 5. 21
Hattenhofen 19. 5. 21 10. 5. 21 Zell u. A.
Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersamm- lungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölke- rung, diese Sammlungen zu unterstützen.
Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc.
Volkshochschule
Raum Bad Boll/Voralb
VHS – Außenstelle Bad Boll
Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 80823, Fax 07164 80833 EMail: bgeiger@badboll.de
Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Di. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Online-Veranstaltungen
Rhetorik, die überzeugt – ONLINE
Dozentin: Traute SurborgKunstleben, YogaLehrerin Kommunikation zeigt Persönlichkeit
– Sie wollen wahrgenommen werden – erfolgreich sprechen
– präsentieren Sie üben im Seminar – selbstsicher aufzutreten – Klartext zu reden
– auf den Punkt zu kommen – Gestik und Mimik
– wie werde ich gesehen – wie wirke ich – Körperhaltung, Atem und Stimme und erfahren dadurch
– Stärkung Ihrer Persönlichkeit – Sicherheit und Souveränität – Authentizität
Konstruktives Feedback hilft Ihnen, Veränderungen sichtbar zu machen
Bitte mitbringen: Schreibzeug 2111060202, Gebühr: 79,00 Euro Samstag, 8. Mai 2021, 9.30 – 16.30 Uhr OnlineVeranstaltung
Yoga als ein Weg – für Anfänger/innen – ONLINE Dozentin: Traute SurborgKunstleben, YogaLehrerin Verspannung lösen – Stress abbauen – zur Ruhe finden
Yoga umfasst Asanas (Körperübungen), Atem, Konzentrations und Entspannungsübungen.
Bei den Asanas werden Kraft, Flexibilität und Gleichgewichtssinn trainiert.
Die Rückenmuskulatur wird gekräftigt, es kommt zu einer verbes
serten Körperhaltung.
Yoga hilft Ihnen, Spannungen abzubauen, Körper und Geist zu har
monisieren und neue Energie zu tanken.
Es ist nie zu spät, mit Yoga anzufangen!
Bitte Matte, Kissen, Decke und Socken bereithalten 2113010210, Gebühr: 52,00 Euro
Mittwoch, ab 5. Mai 2021, 18.00 – 19.30 Uhr, 5 Termine OnlineVeranstaltung
VHS – Außenstelle Heiningen
Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07164 920774, Fax 07164 946367
EMail: info@buechereiheiningen.de
Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen
leider nicht immer berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen
29. April 2021 / Nr. 17
Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr (nur telefonisch) Di. und Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr (persönlich) Online-Veranstaltungen
AROHA® – Body, Mind and Soul – Feel it!
Dozentin: Michaela Schaber, Sportlehrerin, DSOB I CLizenz, AROHA® Advanced Trainerin
Erlebe effektives Training! Spüre die Lust auf Bewegung! Entdecke Deine Stärke!
Wer sich ausgepowert fühlt, sollte einen Ausgleich zum Stress schaffen – mit AROHA® gelingt das besonders schnell und nach
haltig.
Lernen Sie das faszinierende, innovative AROHA® Cardio Workout kennen und lieben.
AROHA® ist inspiriert vom Haka – Kriegstanz der Maori mit kraft
vollen Bewegungen, vom Kung Fu – mit Kontrolle in An und Entspannung, vom Tai Chi – mit konzentrierten und fließenden Bewegungen. AROHA® wurde entwickelt mit Unterstützung von Sportwissenschaftlern und Physiotherapeuten.
Ein effektives Ganzköpertraining, bei dem unkomplizierte, aus
drucksstarke, kraftvolle Bewegungen mit sanften, entspannenden Bewegungen verbunden sind. Bei toller Musik im ¾Takt werden alle wichtigen Muskeln gefestigt und sie spüren die Kraft der Mitte, die innere Zentriertheit und ein allgemeines Wohlgefühl in Körper, Geist und Seele.
AROHA® ist ein optimaler Kalorien und Fettkiller.
Für den OnlineKurs sind Vorkenntnisse nötig, da Korrekturen nicht möglich sind.
Weitere Informationen unter www.arohaacademy.de.
Sie erhalten am selben Tag ca. 1,5 – 2 Stunden vorher eine EMail mit den Zugangsdaten.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich!
2113026603, Gebühr 27,00 Euro
Dienstag, ab 27. April 2021, 19.30 – 20.30 Uhr, 5 Termine OnlineVeranstaltung
VHS – Außenstelle Zell u. A.
Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Aichelberg und Zell u. A.
Lena Holthaus, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A.
Telefon 07164 80722, Fax 07164 80777 EMail: l.holthaus@zellua.de
Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 Uhr – 12.00 Uhr Di. 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do. 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Online-Veranstaltungen
Einfach mal über den Tellerrand schauen
Dozentin: Karin Lindner, KaLiCoaching Business und Privatcoach Wie groß ist deine Neugier? Bist du bereit über den Tellerrand zu schauen? Möchtest du Veränderung bewirken, dich lebendiger füh
len und deine Entscheidungsfreiheit vergrößern? Magst du dich auf das Abenteuer Leben einlassen und suchst in einem Übungs und Forschungsraum auszuprobieren, was über das hinaus, was du seither dachtest, noch alles möglich ist?
Gemeinsam schaffen wir in den Treffen eine Atmosphäre des Ver
trauens, der Wertschätzung und eine andere Art der Begegnung.
Ich orientiere mich dabei an dem „Art of Hosting“, der Kunst Gast
geberin eines Raumes zu sein, indem wir gute Gespräche führen.
Hier ist jeder erwünscht, mit dem wie er gerade da ist. Wir üben uns im Sprechen, das frei von Bewertungen, dafür in einer offenen und wohlwollenden Gesprächshaltung sein wird. Dabei entstehen für die Themen, die eingebracht werden häufig, neue Blickwinkel.
Meine Intention ist es, neue Räume zu schaffen, die den Alltag ent
schleunigen, in Gemeinschaft Freude zu tanken und unsere Akkus wieder aufzuladen. Ich freue mich neue Möglichkeiten zu schaffen.
Und auf dich!
Gebühr: 90,00 Euro
Montag, 10.00 – 11.30 Uhr, 6 Termine: ab 3. Mai/10. Mai/17. Mai/
7. Juni/14. Juni/21. Juni 2021
Einfach mal über den Tellerrand schauen
Dozentin: Karin Lindner, KaLiCoaching Business und Privatcoach Wie groß ist deine Neugier? Bist du bereit über den Tellerrand zu schauen? Möchtest du Veränderung bewirken, dich lebendiger füh
len und deine Entscheidungsfreiheit vergrößern? Magst du dich auf das Abenteuer Leben einlassen und suchst in einem Übungs und Forschungsraum auszuprobieren, was über das hinaus, was du seither dachtest, noch alles möglich ist?
Gemeinsam schaffen wir in den Treffen eine Atmosphäre des Ver
trauens, der Wertschätzung und eine andere Art der Begegnung.
Ich orientiere mich dabei an dem „Art of Hosting“, der Kunst Gast
geberin eines Raumes zu sein, indem wir gute Gespräche führen.
Hier ist jeder erwünscht, mit dem wie er gerade da ist. Wir üben uns im Sprechen, das frei von Bewertungen, dafür in einer offenen und wohlwollenden Gesprächshaltung sein wird. Dabei entstehen für die Themen, die eingebracht werden häufig, neue Blickwinkel.
Meine Intention ist es, neue Räume zu schaffen, die den Alltag ent
schleunigen, in Gemeinschaft Freude zu tanken und unsere Akkus wieder aufzuladen. Ich freue mich neue Möglichkeiten zu schaffen.
Und auf dich!
Gebühr: 90,00 Euro
Montag, 18.30 – 20.00 Uhr, 6 Termine: ab 3. Mai/10. Mai/17. Mai/
7. Juni/14. Juni/21. Juni 2021 OnlineVeranstaltung Wovon träumst du?
Dozentin: Karin Lindner, KaLiCoaching Business und Privatcoach Hast du auch schon mal gedacht, eigentlich wünsche ich mir etwas anderes? Mehr Leichtigkeit, Freude und Mut, Dinge anders zu tun?
Und wie kann es gehen, deinen Wünschen und Träumen näher zu kommen?
Hast du auch so einen Kritiker in dir, der dir deine Träume klein redet? Der dir sagt, das geht wegen diesem und jenem nicht? Fühlst du dich auch manchmal wie festgezurrt und wenig lebendig?
Und was wäre, wenn wir den Träumen und Wünschen einfach mal begegnen würden?
Wir formulieren ein Ziel, das stark genug ist, in diese Richtung zu gehen. Wir werden erste Schritte gehen und ermutigen uns gegen
seitig. Ziele einmal anders erreichen als mit höher, schneller, weiter.
Sondern in deinem Tempo und orientiert an dem, was dir wichtig ist. In Gemeinschaft Gleichgesinnter suchen wir nach Möglichkei
ten ins Tun zu kommen. Wir bestärken uns, füllen Ideenkörbe und feiern auch kleine Erfolge. Es geht um Mut machen, Mut erleben und mehr Möglichkeiten zu entdecken, als wir bisher dachten. Was ist noch alles möglich?
Gebühr: 90,00 Euro
Dienstag, 17.00 – 19.00 Uhr, 6 Termine: ab 4. Mai/11. Mai/
18. Mai/8. Juni/15. Juni/22. Juni 2021 OnlineVeranstaltung
Gewaltfrei kommunizieren (nach Marshall B. Rosenberg) – Online-Kurs!
Dozentin: Johanna Walle
Wie können wir Menschen uns gegenseitig akzeptieren, „sein“ las
sen und womöglich sogar Verständnis und Mitgefühl aufbringen, selbst wenn unser Gegenüber ganz andere Ansichten hat? Ich sehne mich danach, einen wohlwollenden Umgang miteinander zu kultivieren und zu einer Qualität von Achtsamkeit und wirklichem, echten Zuhören in unserer Gesellschaft beizutragen.
Die Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg bietet wertvolle, hilfreiche und vor allem einfache und alltagstaug
liche Impulse dafür.
Wer gerne mehr Achtsamkeit in seine Gespräche bringen will und die Qualität seiner Beziehungen verbessern möchte ist herzlich will
kommen.
Bitte mitbringen: Offenheit, Interesse und Neugier und Fragen 2113030705, Gebühr 96,00 Euro
Donnerstag, ab 10. Juni 2021, 19.00 – 21.00 Uhr, 6 Termine OnlineVeranstaltung
Seite 6 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 17 / 29. April 2021
Familientreff am AlbTrauf
Aktuelle Angebote für Familien mit Babys und Kleinkindern Liebe Eltern,
zu Ihrer Unterstützung bietet Ihnen das FamilientreffTeam folgende kostenlose telefonische Beratungen (auch anonym) an und gibt die Gelegenheit sich mit Fachkräften über folgende Themen per
sönlich auszutauschen und informieren:
• Die Familien und Erziehungsberatung mit Dipl.Psych. Sanja Steiert über Telefon 0157 9238 3470 findet jeden Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.30 bis 11.00 Uhr statt.
• Fragen rund um die Pflege und Gesundheit im Alltag mit Babys und/oder Kleinkindern beantwortet die Gesundheits und Kin
derkrankenschwester Hilde Huber am 4. Mai 2021 von 15.00 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 07161 72526.
• Beratung rund um Organisation des Familienlebens und Haus
halt mit Kleinkindern mit Gudrun Bellmann findet am 26. April und am 17. Mai 2021 jeweils von 9.30 bis 11.00 Uhr unter 07023 908165 statt.
• Telefonisch sind wir für Fragen und persönliche Anliegen über unsere UnterstützungsHotline 07161 9612355 erreichbar!
Digitaler Eltern-Baby-Treff Info – Austausch – Unterstützung
Gerade in Zeiten der Covid19Pandemie ist es wichtiger denn je, dass wir einander trotz des notwendigen Abstands nicht aus den Augen verlieren. Daher starten wir ab dem 4. Mai 2021 einen wö
chentlichen digitalen ElternBabyTreff für Familien mit Babys und Kleinkindern.
Wir geben Ihnen die Gelegenheit, sich mit Fachkräften sowie an
deren Eltern auszutauschen und zu informieren über Themen wie:
Beikost, Entwicklung des Kindes, Schlafen, Gesundheit, Pflege, Stillen, Tragen usw.
Der virtuelle Treff ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot im Rahmen des Familientreffs. Sie können zu jedem angegebenen Termin neu einsteigen. Die Termine sind: 4. Mai, 11. Mai, 18. Mai, 8. Juni, 15. Juni, 22. Juni, 29. Juni, 6. Juli, 13. Juli, 20. Juli, 27. Juli Je nach CoronaVerordnung werden die Treffs bei schönem Wetter und nach Wunsch der Teilnehmer/innen, anstatt online, im Famili
entreff oder im Freien fortgesetzt.
Wenn Sie Interesse am digitalen ElternBabyTreff haben, so schrei
ben uns bitte eine EMail an Familientreffleiterin Natalia Weinberg unter n.weinberg@awogp.de. Ihnen wird dann ein Link geschickt, um sich zum Treff einzuloggen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de und auf Facebook unter: Göppinger Familientreffs
V E R S C H E N K B Ö R S E
Verschenkt wird ...
Businesshemden und sportliche Hemden in Größe 40, ver
schiedene Farben – uni, gestreift und kariert | Telefon 13984 3 Kartons mit Flohmarktartikeln (meist Kinderspielsachen, Bücher, einzelne Haushaltssachen) | Telefon 07164 800550 Flachbildschirm Panasonic LCD TV 32“ | Kabelreceiver | 2 Katzentransportboxen beige | mehrere Farbpatronen für verschiedene Brother Drucker | Telefon 5988
4teilige Hifi Anlage mit Boxen im offenen Schrank (Dekor Buche und Chrom) | Telefon 3080
Schreibtisch zu verschenken (Birkeplatte/Alugestell), Größe:
160 cm lang, 80 cm breit, 72 cm hoch | Telefon 0173 6592773 LandmannGasgrill | Tischkreissäge | Telefon 14454
Einbauküche (Hänge und Unterschränke) | Telefon 0176 63229460
2 Öltanks von Chemo je 1.000 Liter, zugelassen für H + EL + Dieselkraftstoff | elektr. Ölpumpe von Schraag, Typ SÖ 11 | Einfüllstützen und Befüllungsanlage als Verbinder beider Tanks
| Telefon 4856
Einkaufswagen (Einkaufstrolley) | elektr. Speisewarmhalte
platte | Telefon 4313
Alte IBM Schreibmaschine elektrisch | Telefon 3058
40 Kinderbücher, in gutem/sehr gutem Zustand, u. a. gehören dazu: Pippi Langstumpf, Struwelpeter, Astrid Lindgren (Karls
son), Emil und die Detektive, Tom Sawyer, Biene Maja, Doppel
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Sonstige Einrichtungen
Sonstiges
Hotline für Rehkitzrettung mit Wärmebilddrohne gestartet Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbau
flächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäh
arbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.
Im Landkreis Göppingen unterstützt der Verein Schwabenkitz e. V.
Landwirte und Jäger bei einem schnellen und effizienten Absuchen der Wiesen durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen. Unter der Hotline 07161 3545888 kann Ort und Zeit der anstehenden Mahd im Vorfeld, spätestens jedoch am Vortrag, dem Einsatzteam mitge
teilt werden. Am Einsatztag sollte der Landwirt/Jagdpächter oder ein Vertreter vor Ort sein. Die Mahd sollte dann spätestens 2 Stun
den nach der Absuche erfolgen. Der Verein wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg gefördert und kann die Absuche daher kostenlos anbieten.
Weitere Informationen unter www.schwabenkitz.de.
’s Blättle Seite 9 Gemeinde Bad Boll
29. April 2021 / Nr. 17
Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute.
am 30. April Frau Traude Deuschle zum 70. Geburtstag am 1. Mai Frau Bärbel Langheinrich zum 80. Geburtstag am 3. Mai Herrn Gerhard Eitle zum 70. Geburtstag
am 5. Mai Eheleute Werner und Lotte Schmid zur Diamantenen Hochzeit
Glückwünsche auch an all diejenigen, die hier nicht genannt werden wollen.
CORONAVIRUS – HINWEIS:
Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass bis auf Weiteres keine Jubilarbesuche durch Bür- germeister Hans-Rudi Bührle erfolgen. Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis!
Gemeinde Bad Boll
Rathaus Bad Boll, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll, Telefon 07164 808-0 Fax 07164 808-33, Internet: www.bad-boll.de, E-Mail: rathaus@bad-boll.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr., 8.00 – 12.00 Uhr; Di., 14.00 – 18.00 Uhr
Seite 10 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021
Sterbefälle:
13. April 2021 Ingrid Huber geb. Reinike, zul. wohnhaft in Bad Boll, Buchenweg 1.
18. April 2021 Erika Marta Aschbacher geb. Hiller, zul. wohnhaft in Bad Boll, Klinge 8.
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22. April 2021
1. Überblick über die Netzanbindung und -ausgestaltung sowie die Aktivitäten des ZV Gigabit
Aufgrund eines Haushaltsantrags präsentierte Sarah Sophia Malec, Wirtschaftsförderung des Landkreises Göppingen und Ge
schäftsführerin des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, den aktuellen Stand der Netzanbindung und ausgestaltung in der Gemeinde Bad Boll und stand für Fragen des Gremiums zur Verfü
gung. Bad Boll ist von Anfang an Mitglied im Zweckverband mit dem Ziel des Breitbandausbaus. Es sind bereits Förderanträge gestellt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis und wird über weitere Schritte laufend informiert.
2. Glasfaserausbau Bad Boll und Mobilfunkstrategie zum 5G- Netzausbau; Sachstandsbericht durch das Büro GEO DATA Aufgrund eines weiteren Haushaltsantrags präsentierte Lukas Glaser, Firma GEO DATA GmbH, Westhausen, die Planungen beim Thema Glasfaser und Mobilfunkausbau. Derzeit findet eine Ana
lyse auf Verbandsebene statt. Sobald genauere Informationen vorliegen, wird auch die Bürgerschaft informiert. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und wird über weitere Schritte auf dem Laufenden gehalten.
3. Anträge der Fraktionen aus den Haushaltsberatungen 2021; weiteres Vorgehen
Anlässlich der Haushaltsberatungen 2021 wurden von der Grünen Liste sowie der CDUFraktion Anregungen vorgetragen und Anträ
ge gestellt. Die Verwaltung hat diese aufbereitet und unterbreitet Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Wegen der nach wie vor gelten
den CoronaAuflagen können die Anregungen und Anträge zum Teil nicht zeitnah erledigt werden, sondern es muss zugewartet werden, bis entsprechende Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen.
Fahrrad:
• Wir möchten die Bemühungen, den Blumhardtweg zu einer Fahr
radstraße zu machen, im Jahr 2021 zu einem guten Abschluss bringen. (Antrag)
• Auch in der Dürnauer Straße braucht es Verbesserungen für Fahrradfahrer/innen – sicherlich mit der Einbeziehung der An
wohner/innen. (Antrag: wenn Einwohnerversammlungen mög
lich)
Weiteres Vorgehen:
Verkehrsschau unter Teilnahme je eines Fraktionsvertreters, so
bald pandemiebedingt möglich.
Tempo 30:
• Wir werden nicht müde, sowohl für die gesamte Badstraße, als auch für die Dürnauer Straße Tempo 30 zu beantragen. Wir wis
sen um die Probleme bezüglich der Genehmigungsbehörden, andererseits kennen wir vergleichbare Ortsdurchfahrten, wo dies möglich gemacht wurde und prima funktioniert. Im Kurort Bad Boll fährt Mann/Frau 30 – das sollte doch allen Autofahrer/
innen einleuchten. Alle haben etwas davon im Blick auf Sicher
heit und Lärm. (Antrag: Gespräche mit Landratsamt in der zwei
ten Jahreshälfte 2021, sofern möglich) Weiteres Vorgehen:
Einladung von Amtsleiter Manfred Gottwald zu einer ATUSitzung in der zweiten Jahreshälfte.
ÖPNV:
• Die Vollintegration in den VVS ist für den Kreis und für uns in Bad Boll ein großer Gewinn. Leider meiden – Pandemiebedingt – viele Menschen gerade den Busverkehr. Umso kreativer müssen unsere Bemühungen sein, für den Öffentlichen Verkehr auch als Kommune zu werben und mit gutem Beispiel voran zu gehen, wenn die CoronaSituation wieder besser ist. Gern unterstützen wir alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit an den Haltestellen und zu Verbesserungen der Wartesituation. (Anregung, gerade auch über das Blättle aktiv zu werden, z. B. Bührle, Staib und Kraus
Prause fahren gemeinsam mit dem Bus zur KTSitzung …) Weiteres Vorgehen:
Die Anregung wird aufgegriffen.
Carsharing:
• Sobald das Projekt mit „Deer“ in Bad Boll anläuft, regen wir ne
ben einer offiziellen „Einweihung“ eine Werbewoche an, bei der das Auto ausprobiert werden kann und erfahrene EMobilist/
innen Auskünfte geben können. Auch die App ist noch zu ver
bessern. (Antrag, man könnte sicher auch Herrn Baumhauer fragen)
Weiteres Vorgehen:
Abstimmung von Werbemaßnahmen mit Firma Deer/Herrn Baum
hauer, sobald die Wallbox am Rathaus installiert ist und das Elekt
rofahrzeug von „Deer“ zur Verfügung steht.
Reaktivierung Boller Bahn:
• Wir freuen uns über die Perspektiven einer Reaktivierung der Boller Bahn und über die Machbarkeitsstudie, die vom Kreis auf den Weg gebracht wird. Immer wieder ist von Straßenbahnähn
lichen Fahrzeugen die Rede, die auf der Strecke fahren könnten.
Wir möchten beantragen, dass die Gemeinde im Herbst eine/n Fachmann/Fachfrau einlädt, um zu erläutern, wie dieses „Fahr
zeugmaterial“ aussehen könnte und welche Voraussetzungen es dazu braucht. (Antrag)
Weiteres Vorgehen:
Planung einer entsprechenden Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein „Ein neuer Zug im Kreis“ für den Spätherbst 2021.
Eckwälden:
• Wir haben die Ortsbegehung in Eckwälden vom Sommer letzten Jahres in guter Erinnerung. Viele interessante Ideen im Blick auf Fußgängersicherheit, den ruhenden Verkehr und die Auf
enthaltsqualität wurden gesammelt. Wir freuen uns, wenn wir im Laufe des Jahres die angekündigten Umsetzungsvorschläge diskutieren können und hoffen auf finanziell machbare Ideen;
auch in den folgenden Jahren. (Antrag, die Vorschläge von Herrn Metzger bald zu diskutieren, vielleicht lässt sich ja schon zeitnah etwas umsetzen)
Weiteres Vorgehen:
Ausarbeitung preislich niederschwelliger Vorschläge zur Verbesse
rung der Fußgängersicherheit durch mquadrat.
Handreichung für Bauwillige:
• Wir beantragen aus der Ideensammlung des NBeirats eine Handreichung für Bauherren und frauen und Sanierungswillige zu machen – vielleicht auch auf Ebene der Verbandsgemeinden – die den BauInteressierten weitergegeben wird. (Antrag) Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung beantragt beim GVV Raum Bad Boll die Aufberei
tung auf Verbandsebene.
Aktivieren – umnutzen – tauschen:
• Wir freuen uns über die Unterstützung durch das Förderpro
gramm des Landes. Auch wenn die Leerstände zurückgehen, besteht in Bad Boll weiterhin Handlungsbedarf, besonders um preiswertes Wohnen zu ermöglichen. Ein wichtiges Anliegen bleibt die „GenerationenRochade“ – das bedeutet, älteren Men
’s Blättle Seite 11 Gemeinde Bad Boll
29. April 2021 / Nr. 17
schen attraktive und leichter zu bewirtschaftende Wohnmög
lichkeiten anzubieten und umgekehrt jungen Familien größeren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Eine wirkungsvolle Umsetzung möchten wir im Gemeinderat beraten. (Antrag) Weiteres Vorgehen:
Die Beratung im Gemeinderat wird fortgesetzt, sobald Ergebnisse des vom GVV beauftragten Gutachters vorliegen.
Quartierskonzept: „Gut leben in Bad Boll für Jung und Alt“:
• Das Motto ist Programm und wir freuen uns sehr, dass wir mit den zugesagten Fördermitteln und der damit verbundenen per
sonellen Unterstützung unsere Standortqualität für die unter
schiedlichsten Zielgruppen weiterentwickeln werden. Der Dorf
laden als Ausgangspunkt dieser Entwicklung hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber für einen Zukunftsdialog etabliert und wir werden dieses Projekt gern aktiv unterstützen. (Bericht ist sicher sowieso geplant, vielleicht wäre es gut Frau Ensslen kurz im GR vorzustellen)
Weiteres Vorgehen:
Tätigkeitsbericht von Quartiersmanagerin Kerstin Ensslen am 20. Mai 2021.
Fair-Trade-Gemeinde und Bildung für Nachhaltige Entwick- lung:
• Wir freuen uns, dass die Gemeinde Anfang des Jahres wieder als FairTradeGemeinde rezertifiziert wurde und auch die Arbeits
gruppe in der HeinrichSchickhardtSchule nach ihren Möglich
keiten weiterarbeitet. Leider konnten im vergangenen Jahr nur einige vom Steuerkreis geplante Aktionen stattfinden. In der Nachhaltigkeitsstrategie auf Landesebene findet sich „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (BNE) als wichtiges Element. Wir halten vor allem das Handlungsfeld „Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene“ als sehr geeignet für Bad Boll und regen an, dass sich zunächst der Steuerkreis damit beschäftigt und überlegt, wie BNE als Querschnittsthema sinnvoll in Kinder
gärten, Schule, Jugendhaus, Bücherei, etc. eingebracht werden kann. Frau RebmannMusacchio als Referentin im Bereich BNE würde dafür persönlich zur Verfügung stehen. (Antrag – Aufgabe für Steuerkreis, wie Umsetzung gelingen kann, keine Mittel erfor
derlich)
Weiteres Vorgehen:
Die Steuerungsgruppe wird gebeten, Linda RebmannMusacchio in seiner nächsten Sitzung beratend hinzuzuziehen.
Vereine:
• In Bad Boll haben wir eine überzeugende Vereinskultur mit vielen Vereinen, die sich im weitesten Sinn künstlerisch betätigen und von Gemeindeseite entsprechend unterstützt werden. Das ver
gangene Jahr war für alle kulturellen Aktivitäten eine Durststre
cke. Wir regen eine Diskussion im Gemeinderat darüber an, wie wir den kulturtreibenden Institutionen unbürokratisch und kre
ativ – gerade auch mit Auftrittsmöglichkeiten – unter die Arme greifen können. (Antrag)
Weiteres Vorgehen:
Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten AK Vereine gesetzt (Einladung je eines Fraktionsvertreters).
Kulturregion:
• Bad Boll gehört zu den Mitgliedern der Kulturregion der Region Stuttgart und hat sich immer wieder an Projekten und Festivals beteiligt. In Erinnerung sind die Lichtkunst Installationen in der Kirche und am Tempele, die Veranstaltungen zum „Garten Eden“
oder der mobile Friseursalon mit den „Geschichten unter der Haube“. Sie haben viele Diskussionen im Ort in Gang gesetzt.
Leider sind in den letzten Jahren aus nachvollziehbaren Gründen Projekte nicht zur Umsetzung gelangt. Wir bitten die Gemeinde, sich engagiert – vielleicht auch gemeinsam mit weiteren Part
ner/innen vor Ort – um die Realisierung des Projektes „Lebens
welten“ 2022 zu bemühen, das schon 2021 eines Vorlaufs be
darf. (Antrag in dem Sinne: Ein neuer Kurator für das Projekt ist gewählt, er wird die Kommunen kennenlernen wollen – wir sig
nalisieren unser Interesse bei der Kulturregion) Weiteres Vorgehen:
Nach Recherche der personellen und finanziellen Konsequenzen folgt ein Bericht im Gemeinderat.
Landwirtschaft:
• Wir stehen auch als Gemeinde vor der großen Herausforderung, wie die neuen Regelungen des Bundeskabinetts zum Insekten
schutz, zur Erhöhung der ÖkoFlächen als Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zum beschlossenen Glyphosat
Ausstieg erreicht werden können. Verbote von „Schottergärten“
klingen da fast einfach. Als Gemeinde haben wir eine Vorbild
funktion auf unseren eigenen Flächen und müssen die Vorgaben umsetzen. Wir regen an – ähnlich wie Hattenhofen – Mitglied im
„Kommunalen Bündnis für biologische Vielfalt“ zu werden. (An- trag für Beitritt)
Weiteres Vorgehen:
Die Mitgliedschaft wird beantragt.
• Um den genannten Zielen ernsthaft näher zu kommen, möchten wir unsere Landwirtinnen und Landwirte bestmöglich unterstüt
zen und den regelmäßigen Austausch stärken. Wir schlagen vor, dass jeder Abend mit einer Führung auf einem Bad Boller Betrieb beginnt, um konkrete Situationen kennen zu lernen und Wege für die Zukunft zu diskutieren. Wir schlagen auch vor, öffentlich ein
zuladen und so den Dialog mit der Bürgerschaft zu ermöglichen.
(Antrag)
Weiteres Vorgehen:
Die „Landwirtschaftliche Tischrunde“ als nichtöffentliche Arbeits
sitzung des Bürgermeisters mit den örtlichen Landwirten wird unverändert beibehalten. Vorschlag von Betriebsbesichtigungen wird aufgegriffen. Situations und themenabhängig wird diese um öffentliche Termine ergänzt.
Gemeinsame Veranstaltungen zu Natur- und Bodenschutz:
• Die Firma WALA bietet immer wieder interessante Veranstal
tungen zu diesen Themen an. Wir regen eine Kooperationspart
nerschaft zwischen WALA und Gemeinde an, um den Kreis der Besucher/innen zu erweitern und so das Verständnis für Nach
haltigkeit und biologische Bewirtschaftung zu stärken. (Antrag, mit diesem Anliegen auf die WALA zuzugehen)
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung bewirbt künftig diese Veranstaltungen (Mitteilungs
blatt + Homepage).
5G-Netzausbau:
• In der Region Stuttgart und im Kreis Göppingen wird ein zügiger 5GNetzausbau geplant. Einige Kurorte in Deutschland sehen den Netzausbau allerdings kritisch und haben beschlossen, den Netzausbau vorerst nicht zu unterstützen. Bad Boll legt großen Wert auf eine gesunde Umwelt. Bisher wissen wir noch wenig im Blick auf den Stand des Netzausbaus in Bad Boll. Bevor wir als Kurort vor vollendete Tatsachen gestellt werden, möchten wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Fachleuten die Risiken und Chancen gründlich abwägen. (Antrag)
Weiteres Vorgehen:
Der Gemeinderat wird in den weiteren Prozess eingebunden.
Silvester mal ganz anders:
• Erhebliche Mengen Feinstaub werden jährlich durch Silvester
feuerwerke freigesetzt. Dazu kommen weitere Umwelt, Sach
und Personenschäden sowie eine große Belastung für Tiere.
Letztes Silvester hat gezeigt, dass es auch mit weniger geht. Wir möchten kein Verbot wie in anderen Kommunen. Wir schlagen jedoch vor, mit interessierten Vereinen zu überlegen, ob wir als Gemeinde nicht ein alternatives Angebot im Ort machen können, das unsere Bevölkerung zusammenbringt und aus einem „weni
ger“ ein „mehr Erlebnis“ macht und dabei der Umwelt nützt.
Weiteres Vorgehen:
Abfrage des Mitwirkungsinteresses im nächsten AK Vereine.
Zukunft der Gewerbeflächenentwicklung in Bad Boll:
• Leider wurde mit der Ablehnung an der Teilnahme am Zweckver
band für ein interkommunales Gewerbegebiet in Aichelberg die einmalige Chance vertan, als Teil des Gemeindeverwaltungsver
bandes, bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewerbe
flächen mitzugestalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass interkommunale Zusammenschlüsse bei der Ausweisung von Gewerbeflächen die Zukunft sind. Vor allem, wenn sie an Ver
Seite 12 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021
kehrsachsen, wie z. B. einer Autobahn liegen. Zudem hätten uns die daraus folgenden Steuereinnahmen sicher gutgetan. Da wir auf diesen Zug nicht aufgesprungen sind, rücken natürlich un
sere eigenen Gewerbeflächen wieder in den Vordergrund. Wo können wir unseren Firmen eine Entwicklungschance bieten, wo können sich interessierte Firmen ansiedeln?
Weiteres Vorgehen:
Gesprächstermin GR/GHV nach Ende der CoronaAuflagen.
Gespräch mit Gewerbebetrieben über die aktuelle Situation und ihre wirtschaftliche Zukunft:
Was zur Gewerbeentwicklung dringend dazugehört, ist die wirt
schaftliche Situation unserer Gewerbetreibenden. Wir wollen die
se unterstützen und wissen, wie es ihnen aktuell geht und wie sie bisher durch die Krise gekommen sind. Dazu ist ein gemeinsamer Austausch sicherlich die beste Möglichkeit. Wo kann die Gemeinde Rahmenbedingungen verändern und bereitstellen, damit Handel und Gewerbe in unserer Gemeinde eine wirtschaftliche Zukunft haben.
Weiteres Vorgehen:
Gesprächstermin GR/GHV nach Ende der CoronaAuflagen.
Intensivierung der Forderung zur Einrichtung einer Express- busverbindung mit einer entsprechenden Resolution:
• … was allerdings immer noch fehlt, ist die schnelle Anbindung in den Nachbarlandkreis, zum SBahnhof nach Kirchheim und zum Filderbahnhof. Diese Lücke muss mit einem Expressbus jetzt endlich geschlossen werden. Einige Firmen in der Gemeinde för
dern die Nutzung des ÖPNV bereits – jetzt liegt es an der Politik, dieses Engagement auch mit den entsprechenden Verbindun
gen zu unterstützen. Auch dies ist Wirtschaftsförderung. Durch die Vollmitgliedschaft werden die Kosten eines Expressbusses auf den gesamten VVSVerband verteilt, wodurch das Ziel einer Realisierung deutlich näher rückt.
Weiteres Vorgehen:
Abstimmung mit Kreisverkehrsplaner Wienecke, dann Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat.
Kommunaler Energietag:
• … darum halten wir unseren Antrag aus dem vergangenen Jahr aufrecht, der einen kommunalen Energietag fordert. Dort könn
ten Unternehmen und Interessierte ins Gespräch kommen und Möglichkeiten zum privaten und gewerblichen Klimaschutz aus
tauschen.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung klärt die Durchführungsmöglichkeit mit dem Alb
werk ab und berichtet anschließend dem Gemeinderat.
Diskussion zu einem Angebot eines Wohnmobilparkplatzes:
• Was uns fehlt, ist ein Angebot für mobile Gäste. Einen Wohnmo
bilparkplatz können wir bisher leider nicht ausweisen. Da diese Art zu reisen allerdings immer beliebter wird, gilt es diesen Trend aufzunehmen und nach einer geeigneten Fläche zu suchen.
Weiteres Vorgehen:
Diskussion im Beirat für Tourismus. Anschließend Bericht im GR.
Gemeinsame Runde mit den Vereinsvorsitzenden:
• Ehrenamt ist ein wesentlicher Bestandteil unseres gemein
schaftlichen Zusammenlebens. Dieses Ehrenamt wollen wir stärken. Vereine sowie der gesamte Kulturbereich, haben im vergangenen Jahr erheblich gelitten und warten weiter auf eine neue Normalität. Wir wollen, so früh wie möglich den Austausch suchen, um zu erfahren, ob die Gemeinde gegebenenfalls Unter
stützung geben kann.
Weiteres Vorgehen:
Diskussion im nächsten AK Vereine.
Prüfauftrag zur Darstellung einer geeigneten Fläche für Tiny- Häuser:
Was wir zudem noch einmal in Erinnerung rufen wollen, ist das The
ma bezahlbarer Wohnraum. Auch, wenn wir in den vergangenen Jahren dieses Thema häufig bearbeitet haben, ist es aktueller denn je. Welche Möglichkeiten bestehen, gilt es nochmal zu beleuchten.
Auch wollen wir darüber diskutieren, was mit der freien Fläche an
der Bahnhofsallee passieren soll? Die jetzige Situation trägt sicher nicht zu einem guten Ortsbild der Gemeinde bei. Auch ging unser Antrag, in der Gemeinde eine geeignete Fläche für sogenannte Ti
nyHäuser zu prüfen, im vergangenen Jahr pandemiebedingt etwas unter. Darum wollen wir diese Idee nochmal aufgreifen und einen entsprechenden Prüfauftrag stellen.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine/n externe/n Sachverstän
dige/n zur Information und Diskussion ins Gremium einzuladen.
Ersatzbeschaffung „Boller Wagen“:
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung klärt mit dem Vorstand des Dorfladens die über
fällige Ersatzbeschaffung.
4. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe Die aktuelle Kurtaxesatzung stammt vom 18. Oktober 2018. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Kur taxe beträgt seitdem 0,15 €/Tag. Sie wird aus Gründen der Rechts
sicherheit nur für Übernachtungen in Betrieben im ehemaligen Ortsteil Bad Boll verlangt und damit vom Kurhaus, der Ev. Akade
mie sowie dem Hotel Seminaris bezahlt. Der jährliche Nettoerlös beläuft sich auf rund 10.000 €. Mit der Kurtaxe dürfen gemäß
§ 43 KAG lediglich „Einrichtungen“ und „Veranstaltungen“ fi
nanziert werden. Daher ist es u. a. nicht möglich, mit deren Erlös Sach und Personalkosten des Tourismusbüros zu decken. Die Kur
taxeerhebung begegnet aufgrund unserer besonderen örtlichen Verhältnisse zunehmend rechtlichen Bedenken, insbesondere weil die Gemeinde nicht Eigentümerin der Kuranlagen ist. Der Gemein
derat beschloss daher einstimmig, die Kurtaxesatzung aus Grün
den der Rechtssicherheit zum 1. Januar 2022 aufzuheben. Auf die Veröffentlichung der Aufhebungssatzung unter der Rubrik „Amtli
che Bekanntmachungen“ wird verwiesen.
An der guten Partnerschaft der Gemeinde mit den Beherbergungs
betrieben, den Partnern im Tagungstourismus sowie im Rehabe
trieb ändert dies nichts. Das Tourismusbüro im Rathaus ist und bleibt fachkundig besetzt, der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in den einschlägigen Gremien und Verbänden. Über die gemeind
lichen Mitgliedschaften bei der „Bädergemeinschaft“, der „Regio Stuttgart Marketing und Tourismus e. V.“ sowie der „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf“ ist die erforderliche Vernetzung sowie die Durchführung zeitgerechter Werbemaßnahmen bestens gewähr
leistet.
5. Jahresabschluss 2020; Übertragung von Auszahlungs- ansätzen für Investitionen
Gemäß § 21 GemHVO bleiben Auszahlungsansätze für Investitio
nen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (vgl. Haushaltsausgabereste der Kameralistik). Im Zusammenhang mit der Fertigung des Jahresabschlusses 2020 ergibt sich das Er
fordernis sogenannter Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.817.000 €. Im Einzelnen geht es um die Restabwicklung folgen
der Projekte:
• Neubaumaßnahme Feuerwehrhaus
• Anschaffung von Smartboards für die Heinrich-Schickhardt- Schule
• Kanalaustausch im Blumhardtweg (incl. Breitbandverkabelung, Grunderwerb, Straßenbeleuchtung)
• E-Ladesäule beim Rathaus
• Vermögensumlage an den GVV Raum Bad Boll
Nachrichtlich: Gemäß § 87 Abs. 3 GemO gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist. Von der Kreditermächtigung 2020 in Höhe von 2.300.000 € wurde bislang ein Betrag von 800.000 € in Anspruch genommen.
Die restliche Darlehenssumme in Höhe von 1.500.000 € wurde Wert 15. April 2021 abgerufen (Laufzeit 10 Jahre, davon zwei til
gungsfrei, Jahreszins 0,030 % eff.).
Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der vorliegenden Aus
zahlungsansätze einstimmig zu.
’s Blättle Seite 13 Gemeinde Bad Boll
29. April 2021 / Nr. 17
6. Vorberatung der Verbandsversammlung des GVV Raum Bad Boll am 19. Mai 2021
Bürgermeister Bührle stellte die Tagesordnung der Verbandsver
sammlung des GVV Raum Bad Boll am 19. Mai 2021 vor. Das Gre
mium bemächtigte die Vertreter/innen der Gemeinde Bad Boll in der Verbandsversammlung einstimmig, entsprechend der Tages
ordnung zu beschließen.
7. Baugesuche
Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Kernsanierung und Erweiterung des Wohnhauses Frühlingstraße 13 und dem Neubau einer Garage einstimmig zu und erteilte den erforderli
chen Befreiungen vom Bebauungsplan „Frühlingstraße“ das Ein
vernehmen.
Die Beratung und Beschlussfassung zur Bauvoranfrage zur Errich- tung einer Hütte/eines Unterstellplatzes für Gartengeräte auf dem Flurstück 652 (Unteres Wiesach) wurde vertagt.
Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Errichtung eines Carports mit Garage auf dem Grundstück Kornbergweg 6 ein
stimmig zu und erteilte der erforderlichen Befreiung vom Bebau
ungsplan „Halde West“ das Einvernehmen.
8. Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister HansRudi Bührle teilte mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 25. März 2021 keine bekanntzugebenden Beschlüsse gefasst hat.
9. Öffentliche Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister HansRudi Bührle berichtete über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Göppingen, der Gemeinde Bad Boll sowie über den Stand bei den Testungen und Impfungen ge
gen COVID19.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, in der zweiten AprilHälfte auf die Erhebung von Kindergartengebühren zu verzichten, da auf
grund der Inzidenzwerte nur noch eine Notbetreuung angeboten werden darf.
Von Seiten der Gemeinderäte wurden folgende Themen an
gesprochen: Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich Untere Breite/Erlenweg (GR Ziegler) und Parkplatz Rehaklinik/Evangeli
sche Akademie (GR Baron).
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 19.00 Uhr in der Aula der HeinrichSchickhardt
Gemeinschaftsschule statt.
Detaillierte Informationen zur Arbeit des Gemeinderates (Ta- gesordnungen, Sitzungsvorlagen und Kurzprotokolle) finden Sie unter https://badboll.rio-sys.de
Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allge- meinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umwelt- schutz-Verordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 Abs.
1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092) wird mit Zustimmung des Gemeinde
rats verordnet:
Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
1. Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
2. Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidme
ten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Ran
de der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen (Staffeln).
3. Grün und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtne
risch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
Abschnitt 2 – Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 2 (Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik- instrumenten u. ä.)
1. Rundfunk und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabe
geräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elek
troakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
2. Abs. 1 gilt nicht:
1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
2. für amtliche Durchsagen.
§ 3 (Lärm aus Gaststätten)
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohnge
bäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere er
heblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§ 4 (Lärm von Sport- und Spielplätzen)
1. Sport und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbe
bauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benützt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zuge
lassen ist.
2. Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes
Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärm
schutzverordnung, unberührt.
§ 5 (Haus- und Gartenarbeiten)
1. Haus und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen an
derer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden.
2. Die Vorschriften nach dem BundesImmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes
Immissionsschutzgesetzes (Geräte und Maschinenlärmschutz
verordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt.
§ 6 (Lärm durch Tiere)
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unver
meidbar gestört wird.
§ 7 (Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter) Wertstoff/Altglassammelbehälter dürfen nur werktags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.
§ 8 (Lärm durch Fahrzeuge)
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten, 1. Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,
Seite 14 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021
2. Fahrzeug und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, 3. Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Torein
fahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen,
4. beim Be und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen,
5. mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnöti
ge Schallzeichen abzugeben.
§ 9 (Nacht- und Mittagsruhe)
Während der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr und in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr ist es verboten, die Ruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören.
Abschnitt 3 – Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit
§ 10 (Abspritzen von Fahrzeugen)
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist unter
sagt.
§ 11 (Benutzung öffentlicher Brunnen)
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestim
mung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.
§ 12 (Verkauf von Lebensmitteln im Freien)
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ver
abreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen.
§ 13 (Gefahren durch Tiere)
1. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
2. Das Halten von Raubtieren, Gift und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Ver
halten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
3. Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffent
lichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
§ 14 (Verunreinigung durch Hunde)
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass die
ser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün und Erholungsanla
gen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
§ 15 (Taubenfütterungsverbot)
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
§ 16 (Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.)
1. Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert wer
den, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.
2. Natürlicher Dünger, insbesondere fester und flüssiger Mist, durch dessen Geruch andere erheblich belästigt werden, darf in einer Entfernung von weniger als 50 m von Wohngebäuden nur dann aufgebracht werden, wenn die Witterungsbedingungen die Belästigung so gering wie möglich halten.
3. Das Ausfahren von Dung und Jauche ist samstags ab 16.00 Uhr sowie an Sonn und Feiertagen nicht erlaubt.
§ 17 (Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen)
1. An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün und Er holungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt
• außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;
• andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffent
lichen Straßen und Gehwegen oder Grün und Erholungsanlagen einsehbar sind.
2. Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belan
ge nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
3. Wer entgegen den Verboten des § 17 Abs. 1 außerhalb von zu
gelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zuge
lassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Pla
katanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwort
licher benannt wird.
§ 18 (Aufstellen von Wohnwagen und Zelten)
Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmig
ter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
§ 19 (Belästigung der Allgemeinheit)
1. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün und Erholungsanlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjähri
gen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft,
4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter.
2. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittel
gesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes sowie des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben unberührt.
Abschnitt 4 – Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 20 (Ordnungsvorschriften)
1. In den Grün und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,
1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagen
flächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der beson
ders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen befahren oder zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfrie
digungen oder Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können;
4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige An
lagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen;
6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Seh
behinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu be
malen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen;
9. Schieß, Wurf oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entspre
chend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Ski
laufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline
Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;