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Gut informiert. uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL. Unsere Corona-Schnellteststationen im Raum Bad Boll

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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A.

s BLÄTTLE Gut informiert

uber s Leben am Albtrau f

RAUM BAD BOLL

52. Jahrgang, Nummer 17 Donnerstag, 29. April 2021 Einzelpreis 0,70 €

Unsere Corona-Schnellteststationen im Raum Bad Boll

Corona Schnelltestzentrum in Gammelshausen

Wo: Im Gemeindehaus, Hauptstraße 19/1 in Gammelshausen,

Wann: Dienstag, 16:00 – 18:30 Uhr Anmeldung:

Bitte am selben Tag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch auf dem Rathaus, Tel.

07164 9401-0. Von dort erfolgt dann die Terminvergabe.

Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren Personalausweis mit!

Corona Schnelltestcenter der Barlach- Apotheke in Bad Boll

Wo: Im Foyer der Alten Turnhalle auf dem Schulgelände von Bad Boll, Schulweg 4 Wann: Montag, Freitag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr /

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 18:30 Uhr / Samstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Anmeldung:

Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich

Terminvergabe: online auf

www.barlachapotheke.de oder telefonisch von Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 10:00 Uhr unter

0171 7548195

Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren Personalausweis mit!

Corona-Schnelltest-Station DRK Hattenhofen Wo: Schützenstraße 52 in Hattenhofen Wann: Dienstag und Donnerstag 17:00 Uhr –

19:00 Uhr / Samstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Anmeldung:

Um besser planen zu können und um Menschenansammlungen zu vermeiden, bitten

wir unbedingt um Terminreservierung unter www.schnelltest.drk-hattenhofen.de

Corona-Schnelltest-Station in Zell u. A.

als Walk-In

Wo: Gewerbeeinheit links der Kreissparkasse, Lindenstraße 4 (gegenüber Rathaus) in Zell u. A.

Wann: Montag bis Freitag 7:00 – 8:00 Uhr und 18:00 – 19:00 Uhr / Samstag 9:00 – 10:00 Uhr

Keine Anmeldung:

Sie können ohne Terminvergabe direkt dort erscheinen

Corona-Schnelltest-Center der Jura Apotheke in Zell u. A.

Wo:Jura Apotheke Zell Dominik Sigel e. K., Göppinger Str. 2 in Zell u. A.

Wann: Termine online einsehbar (6 Tage die Woche)

Anmeldung:

Termin online vereinbaren: www.jura- apothekeonline.de oder direkt über

www.terminland.de/partnerapo Bitte bringen Sie zur Testung unbedingt Ihren

Personalausweis mit!

Bitte beachten:

Grundsätzlich dürfen nur Menschen getestet werden, die keine typischen Symptome einer

SARS-CoV-2-Infektion wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geruchs-

/Geschmacksverlust haben! Sollten Sie solche Symptome haben, wenden Sie sich bitte an Ihren

Hausarzt!

(2)

Seite 2 ’s Blättle Nr. 17 / 29. April 2021

Aus dem Inhalt:

Seite

Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2

Sonstige Mitteilungen 6

Gemeinde Aichelberg 7

Gemeinde Bad Boll 9

Gemeinde Dürnau 24

Gemeinde Gammelshausen 27

Gemeinde Hattenhofen 30

Gemeinde Zell u. A. 35

EINLADUNG

zur Sitzung des Verwaltungsrates

am Dienstag, 4. Mai 2021, um 14.00 Uhr im Mehrzweckraum der Sillerhalle (Sporthalle).

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Vergabe der Leistungen für das Projekt: „Aktivieren – Umnutzen – Tauschen: Neue Wohnraumpotentiale im GVV Raum Bad Boll“

im Kontext des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“

3. Vorberatung Verbandsversammlung

3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 mit Rechen­

schaftsbericht

3.2 Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushalts­

jahr 2020

4. Bekanntgaben, Anregungen und Verschiedenes Jochen Reutter

Verbandsvorsitzender

GEMEINDE ZELL UNTER AICHELBERG Landkreis Göppingen

Für unsere neu entstehende 3-gruppige Krippe suchen wir zum 01.09.2021 eine

Krippenleitung

(m/w/d)

Beschäftigungsumfang mind. 80%, unbefristet

Die Einrichtung bietet Betreuungszeiten von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr für insgesamt 30 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren.

Es erwartet Sie:

Ein offenes, engagiertes und motiviertes Team in einem neuen und

sehr gut ausgestatteten Krippenhaus.

Eine Leitungsposition mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Entgeltgruppe S9 TVöD SuE.

Wir wünschen uns von Ihnen:

Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft nach

§ 7 KitaG sowie eine Zusatzqualifikation für pädagogische und organisatorische Leitungsaufgaben (Sozialfachwirt o.ä.), Einfühlungsvermögen und Aufgeschlossenheit um den Kindern

• mit offenen Augen und Herzen zu begegnen,

Organisationstalent, Kooperationsbereitschaft, sehr gute

• Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, Ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenzen für die Leitung der

• Einrichtung bzw. der Mitarbeiterführung und -entwicklung, Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Träger und

• Kooperationspartnern,

Bereitschaft zur pädagogischen Weiterentwicklung unserer

• Einrichtung und unseres Betreuungskonzepts,

mehrjährige Erfahrung in der Praxis in einer Kindertages-

• einrichtung.

Sie lieben Ihren Beruf, haben Freude im Umgang mit Kindern und Eltern? Sie sind hochmotiviert, engagiert, qualifiziert und möchten gerne Führungsverantwortung übernehmen? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 16. Mai 2021 an die Gemeindeverwaltung Zell u. A., Lindenstr. 1 – 3, 73119 Zell u. A., bevorzugt per E-Mail in einer PDF-Datei an gemeinde@zell-u-a.de.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Grus, Hauptamtsleiterin, Telefon 07164 807-20.

www.stelleninserate.de

Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos)

Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche orga­

nisiert.

… für Aichelberg

An Werktagen von Montag bis Freitag:

Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er­

reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu­

Informationsseite

Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten hofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitglieds­

gemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil:

Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750­0, Telefax 9750­33, E­Mail: info@go­kirchheim.de.

Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750­19,

Telefax 07021 9750­33, E­Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr.

Bezugspreise:

Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  2,82 pro Monat, bei Postzustellung  10,82 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,70.

Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.

Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb.

Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750­37 oder ­38, per Telefax 9750­495 oder per E­Mail: vertrieb@go­kirchheim.de.

Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich.

Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

(3)

’s Blättle Seite 3 29. April 2021 / Nr. 17

ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.

An Wochenenden und Feiertagen:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn­

und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

… für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.:

An Werktagen von Montag bis Freitag:

Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er­

reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu­

ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.

An Wochenenden und Feiertagen:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb­Fils­Klinik Göppingen) und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn­ und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen.

Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb­Fils­Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feierta­

gen von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00 Uhr und Samstagen, Sonn­

und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr.

HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Die HNO­fachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNO­fachärztli­

che Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNO­Notfallpraxen erbracht. In Baden­Württem­

berg ist dies an der Universität­HNO­Klinik, Elfriede­Aulhorn­Straße 5, 72076 Tübingen eingerichtet.

Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn­ und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/

buerger/notfallpraxen/

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

An Wochenenden und Feiertagen:

Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer:

0711 7877766 (Landkreis Göppingen) 0711 7877755 (Landkreis Esslingen)

Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassen­Zahn­

ärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. Der Rufnummern an die KZV http://www.kzvbw.de/site/

Fundtiere

Tierherberge Donzdorf (Hunde),

Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288

Katzenschutz Donzdorf (Katzen),

Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst),

Montag bis Sonntag 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen

Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120

Tierärztlicher Notfalldienst

(nur für Kleintiere)

Notdienst von Samstag, 1. Mai 2021, ab 8.00 Uhr bis Montag, 3. Mai 2021, 8.00 Uhr

Tierärzte Haase Paulinenstraße 18 73312 Geislingen Telefon 07331 44455

Sprechzeiten: 11 Uhr und 16 Uhr

Apotheken-Notfalldienst

… für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten- hofen, Zell u. A.:

Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.notdienst-portal.de

Samstag, 1. Mai 2021 Bahnhof­Apotheke Bahnhofstraße 3 73066 Uhingen Telefon 07161 37500 Sonntag, 2. Mai 2021 Adler­Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Achtung:

Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Notruftelefonnummern

Rettungsdienst­Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll

Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen

Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477

Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Elektro­Notdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 07161 77677 Kabel Baden­Württemberg Telefon 01806 888150

Pflegedienst

Aurelia

Wochenend- und Feiertagsdienst

Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20

Informationsseite

(4)

Seite 4 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 17 / 29. April 2021

Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll

Pflegedienstleiterin Tel.: (0 71 64) 20 41 · Einsatzleiterin Tel.: (0 71 64) 20 42 Verwaltung · Tel.: (0 71 64) 20 43, Fax: 20 32

Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 12.00 Uhr; Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de

Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten.

Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr

für Sie unter der Rufnummer 20 41 erreichbar.

Wochenend- und Feiertagsdienst

Samstag, 1. Mai bis Sonntag, 2. Mai 2021 Sr. Ulrike Orlepp, Sr. Christine Jaich, Sr. Alessandra Troccola,

Hauswirtschafterin Claudia Hellwig

Gemeinde Hausmüll Bioabfall

2-wöchig 4-wöchig alle Gemeinden Aichelberg

Bad Boll/Eckwälden Dürnau

Gammelshausen Zell u. A.­Erlenwasenhof

10. 5. 21 25. 5. 21

(Di.) 29. 4. 21 6. 5. 21 Hattenhofen

Zell u. A. 12. 5. 21 27. 5. 21 (Do.)

Gemeinde Blaue

Tonne Gelber Sack Aichelberg

20. 5. 21

10. 5. 21 Bitte Gelbe Säcke frü­

hestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen!

Bad Boll/Eckwälden 11. 5. 21

Dürnau 3. 5. 21

Gammelshausen 18. 5. 21

Hattenhofen 19. 5. 21 10. 5. 21 Zell u. A.

Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersamm- lungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölke- rung, diese Sammlungen zu unterstützen.

Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc.

Volkshochschule

Raum Bad Boll/Voralb

VHS – Außenstelle Bad Boll

Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808­23, Fax 07164 808­33 E­Mail: bgeiger@bad­boll.de

Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Di. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Online-Veranstaltungen

Rhetorik, die überzeugt – ONLINE

Dozentin: Traute Surborg­Kunstleben, Yoga­Lehrerin Kommunikation zeigt Persönlichkeit

– Sie wollen wahrgenommen werden – erfolgreich sprechen

– präsentieren Sie üben im Seminar – selbstsicher aufzutreten – Klartext zu reden

– auf den Punkt zu kommen – Gestik und Mimik

– wie werde ich gesehen – wie wirke ich – Körperhaltung, Atem und Stimme und erfahren dadurch

– Stärkung Ihrer Persönlichkeit – Sicherheit und Souveränität – Authentizität

Konstruktives Feedback hilft Ihnen, Veränderungen sichtbar zu machen

Bitte mitbringen: Schreibzeug 2111060202, Gebühr: 79,00 Euro Samstag, 8. Mai 2021, 9.30 – 16.30 Uhr Online­Veranstaltung

Yoga als ein Weg – für Anfänger/innen – ONLINE Dozentin: Traute Surborg­Kunstleben, Yoga­Lehrerin Verspannung lösen – Stress abbauen – zur Ruhe finden

Yoga umfasst Asanas (Körperübungen), Atem­, Konzentrations­ und Entspannungsübungen.

Bei den Asanas werden Kraft, Flexibilität und Gleichgewichtssinn trainiert.

Die Rückenmuskulatur wird gekräftigt, es kommt zu einer verbes­

serten Körperhaltung.

Yoga hilft Ihnen, Spannungen abzubauen, Körper und Geist zu har­

monisieren und neue Energie zu tanken.

Es ist nie zu spät, mit Yoga anzufangen!

Bitte Matte, Kissen, Decke und Socken bereithalten 2113010210, Gebühr: 52,00 Euro

Mittwoch, ab 5. Mai 2021, 18.00 – 19.30 Uhr, 5 Termine Online­Veranstaltung

VHS – Außenstelle Heiningen

Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07164 9207­74, Fax 07164 9463­67

E­Mail: info@buecherei­heiningen.de

Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen

leider nicht immer berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

(5)

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen

29. April 2021 / Nr. 17

Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr (nur telefonisch) Di. und Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr (persönlich) Online-Veranstaltungen

AROHA® – Body, Mind and Soul – Feel it!

Dozentin: Michaela Schaber, Sportlehrerin, DSOB I C­Lizenz, AROHA® Advanced Trainerin

Erlebe effektives Training! Spüre die Lust auf Bewegung! Entdecke Deine Stärke!

Wer sich ausgepowert fühlt, sollte einen Ausgleich zum Stress schaffen – mit AROHA® gelingt das besonders schnell und nach­

haltig.

Lernen Sie das faszinierende, innovative AROHA® Cardio Workout kennen und lieben.

AROHA® ist inspiriert vom Haka – Kriegstanz der Maori mit kraft­

vollen Bewegungen, vom Kung Fu – mit Kontrolle in An­ und Entspannung, vom Tai Chi – mit konzentrierten und fließenden Bewegungen. AROHA® wurde entwickelt mit Unterstützung von Sportwissenschaftlern und Physiotherapeuten.

Ein effektives Ganzköpertraining, bei dem unkomplizierte, aus­

drucksstarke, kraftvolle Bewegungen mit sanften, entspannenden Bewegungen verbunden sind. Bei toller Musik im ¾­Takt werden alle wichtigen Muskeln gefestigt und sie spüren die Kraft der Mitte, die innere Zentriertheit und ein allgemeines Wohlgefühl in Körper, Geist und Seele.

AROHA® ist ein optimaler Kalorien­ und Fettkiller.

Für den Online­Kurs sind Vorkenntnisse nötig, da Korrekturen nicht möglich sind.

Weitere Informationen unter www.aroha­academy.de.

Sie erhalten am selben Tag ca. 1,5 – 2 Stunden vorher eine E­Mail mit den Zugangsdaten.

Ein Einstieg ist jederzeit möglich!

2113026603, Gebühr 27,00 Euro

Dienstag, ab 27. April 2021, 19.30 – 20.30 Uhr, 5 Termine Online­Veranstaltung

VHS – Außenstelle Zell u. A.

Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Aichelberg und Zell u. A.

Lena Holthaus, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A.

Telefon 07164 807­22, Fax 07164 807­77 E­Mail: l.holthaus@zell­u­a.de

Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 Uhr – 12.00 Uhr Di. 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do. 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Online-Veranstaltungen

Einfach mal über den Tellerrand schauen

Dozentin: Karin Lindner, KaLi­Coaching Business­ und Privatcoach Wie groß ist deine Neugier? Bist du bereit über den Tellerrand zu schauen? Möchtest du Veränderung bewirken, dich lebendiger füh­

len und deine Entscheidungsfreiheit vergrößern? Magst du dich auf das Abenteuer Leben einlassen und suchst in einem Übungs­ und Forschungsraum auszuprobieren, was über das hinaus, was du seither dachtest, noch alles möglich ist?

Gemeinsam schaffen wir in den Treffen eine Atmosphäre des Ver­

trauens, der Wertschätzung und eine andere Art der Begegnung.

Ich orientiere mich dabei an dem „Art of Hosting“, der Kunst Gast­

geberin eines Raumes zu sein, indem wir gute Gespräche führen.

Hier ist jeder erwünscht, mit dem wie er gerade da ist. Wir üben uns im Sprechen, das frei von Bewertungen, dafür in einer offenen und wohlwollenden Gesprächshaltung sein wird. Dabei entstehen für die Themen, die eingebracht werden häufig, neue Blickwinkel.

Meine Intention ist es, neue Räume zu schaffen, die den Alltag ent­

schleunigen, in Gemeinschaft Freude zu tanken und unsere Akkus wieder aufzuladen. Ich freue mich neue Möglichkeiten zu schaffen.

Und auf dich!

Gebühr: 90,00 Euro

Montag, 10.00 – 11.30 Uhr, 6 Termine: ab 3. Mai/10. Mai/17. Mai/

7. Juni/14. Juni/21. Juni 2021

Einfach mal über den Tellerrand schauen

Dozentin: Karin Lindner, KaLi­Coaching Business­ und Privatcoach Wie groß ist deine Neugier? Bist du bereit über den Tellerrand zu schauen? Möchtest du Veränderung bewirken, dich lebendiger füh­

len und deine Entscheidungsfreiheit vergrößern? Magst du dich auf das Abenteuer Leben einlassen und suchst in einem Übungs­ und Forschungsraum auszuprobieren, was über das hinaus, was du seither dachtest, noch alles möglich ist?

Gemeinsam schaffen wir in den Treffen eine Atmosphäre des Ver­

trauens, der Wertschätzung und eine andere Art der Begegnung.

Ich orientiere mich dabei an dem „Art of Hosting“, der Kunst Gast­

geberin eines Raumes zu sein, indem wir gute Gespräche führen.

Hier ist jeder erwünscht, mit dem wie er gerade da ist. Wir üben uns im Sprechen, das frei von Bewertungen, dafür in einer offenen und wohlwollenden Gesprächshaltung sein wird. Dabei entstehen für die Themen, die eingebracht werden häufig, neue Blickwinkel.

Meine Intention ist es, neue Räume zu schaffen, die den Alltag ent­

schleunigen, in Gemeinschaft Freude zu tanken und unsere Akkus wieder aufzuladen. Ich freue mich neue Möglichkeiten zu schaffen.

Und auf dich!

Gebühr: 90,00 Euro

Montag, 18.30 – 20.00 Uhr, 6 Termine: ab 3. Mai/10. Mai/17. Mai/

7. Juni/14. Juni/21. Juni 2021 Online­Veranstaltung Wovon träumst du?

Dozentin: Karin Lindner, KaLi­Coaching Business­ und Privatcoach Hast du auch schon mal gedacht, eigentlich wünsche ich mir etwas anderes? Mehr Leichtigkeit, Freude und Mut, Dinge anders zu tun?

Und wie kann es gehen, deinen Wünschen und Träumen näher zu kommen?

Hast du auch so einen Kritiker in dir, der dir deine Träume klein redet? Der dir sagt, das geht wegen diesem und jenem nicht? Fühlst du dich auch manchmal wie festgezurrt und wenig lebendig?

Und was wäre, wenn wir den Träumen und Wünschen einfach mal begegnen würden?

Wir formulieren ein Ziel, das stark genug ist, in diese Richtung zu gehen. Wir werden erste Schritte gehen und ermutigen uns gegen­

seitig. Ziele einmal anders erreichen als mit höher, schneller, weiter.

Sondern in deinem Tempo und orientiert an dem, was dir wichtig ist. In Gemeinschaft Gleichgesinnter suchen wir nach Möglichkei­

ten ins Tun zu kommen. Wir bestärken uns, füllen Ideenkörbe und feiern auch kleine Erfolge. Es geht um Mut machen, Mut erleben und mehr Möglichkeiten zu entdecken, als wir bisher dachten. Was ist noch alles möglich?

Gebühr: 90,00 Euro

Dienstag, 17.00 – 19.00 Uhr, 6 Termine: ab 4. Mai/11. Mai/

18. Mai/8. Juni/15. Juni/22. Juni 2021 Online­Veranstaltung

Gewaltfrei kommunizieren (nach Marshall B. Rosenberg) – Online-Kurs!

Dozentin: Johanna Walle

Wie können wir Menschen uns gegenseitig akzeptieren, „sein“ las­

sen und womöglich sogar Verständnis und Mitgefühl aufbringen, selbst wenn unser Gegenüber ganz andere Ansichten hat? Ich sehne mich danach, einen wohlwollenden Umgang miteinander zu kultivieren und zu einer Qualität von Achtsamkeit und wirklichem, echten Zuhören in unserer Gesellschaft beizutragen.

Die Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg bietet wertvolle, hilfreiche und vor allem einfache und alltagstaug­

liche Impulse dafür.

Wer gerne mehr Achtsamkeit in seine Gespräche bringen will und die Qualität seiner Beziehungen verbessern möchte ist herzlich will­

kommen.

Bitte mitbringen: Offenheit, Interesse und Neugier und Fragen 2113030705, Gebühr 96,00 Euro

Donnerstag, ab 10. Juni 2021, 19.00 – 21.00 Uhr, 6 Termine Online­Veranstaltung

(6)

Seite 6 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 17 / 29. April 2021

Familientreff am AlbTrauf

Aktuelle Angebote für Familien mit Babys und Kleinkindern Liebe Eltern,

zu Ihrer Unterstützung bietet Ihnen das Familientreff­Team folgende kostenlose telefonische Beratungen (auch anonym) an und gibt die Gelegenheit sich mit Fachkräften über folgende Themen per­

sönlich auszutauschen und informieren:

• Die Familien­ und Erziehungsberatung mit Dipl.­Psych. Sanja Steiert über Telefon 0157 9238 3470 findet jeden Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.30 bis 11.00 Uhr statt.

• Fragen rund um die Pflege und Gesundheit im Alltag mit Babys und/oder Kleinkindern beantwortet die Gesundheits­ und Kin­

derkrankenschwester Hilde Huber am 4. Mai 2021 von 15.00 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 07161 72526.

• Beratung rund um Organisation des Familienlebens und Haus­

halt mit Kleinkindern mit Gudrun Bellmann findet am 26. April und am 17. Mai 2021 jeweils von 9.30 bis 11.00 Uhr unter 07023 908165 statt.

• Telefonisch sind wir für Fragen und persönliche Anliegen über unsere Unterstützungs­Hotline 07161 9612355 erreichbar!

Digitaler Eltern-Baby-Treff Info – Austausch – Unterstützung

Gerade in Zeiten der Covid19­Pandemie ist es wichtiger denn je, dass wir einander trotz des notwendigen Abstands nicht aus den Augen verlieren. Daher starten wir ab dem 4. Mai 2021 einen wö­

chentlichen digitalen Eltern­Baby­Treff für Familien mit Babys und Kleinkindern.

Wir geben Ihnen die Gelegenheit, sich mit Fachkräften sowie an­

deren Eltern auszutauschen und zu informieren über Themen wie:

Beikost, Entwicklung des Kindes, Schlafen, Gesundheit, Pflege, Stillen, Tragen usw.

Der virtuelle Treff ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot im Rahmen des Familientreffs. Sie können zu jedem angegebenen Termin neu einsteigen. Die Termine sind: 4. Mai, 11. Mai, 18. Mai, 8. Juni, 15. Juni, 22. Juni, 29. Juni, 6. Juli, 13. Juli, 20. Juli, 27. Juli Je nach Corona­Verordnung werden die Treffs bei schönem Wetter und nach Wunsch der Teilnehmer/innen, anstatt online, im Famili­

entreff oder im Freien fortgesetzt.

Wenn Sie Interesse am digitalen Eltern­Baby­Treff haben, so schrei­

ben uns bitte eine E­Mail an Familientreffleiterin Natalia Weinberg unter n.weinberg@awo­gp.de. Ihnen wird dann ein Link geschickt, um sich zum Treff einzuloggen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de und auf Facebook unter: Göppinger Familientreffs

V E R S C H E N K B Ö R S E

Verschenkt wird ...

Businesshemden und sportliche Hemden in Größe 40, ver­

schiedene Farben – uni, gestreift und kariert | Telefon 13984 3 Kartons mit Flohmarktartikeln (meist Kinderspielsachen, Bücher, einzelne Haushaltssachen) | Telefon 07164 800550 Flachbildschirm Panasonic LCD TV 32“ | Kabelreceiver | 2 Katzentransportboxen beige | mehrere Farbpatronen für verschiedene Brother Drucker | Telefon 5988

4­teilige Hifi Anlage mit Boxen im offenen Schrank (Dekor Buche und Chrom) | Telefon 3080

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Sonstige Einrichtungen

Sonstiges

Hotline für Rehkitzrettung mit Wärmebilddrohne gestartet Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbau­

flächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäh­

arbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.

Im Landkreis Göppingen unterstützt der Verein Schwabenkitz e. V.

Landwirte und Jäger bei einem schnellen und effizienten Absuchen der Wiesen durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen. Unter der Hotline 07161 3545888 kann Ort und Zeit der anstehenden Mahd im Vorfeld, spätestens jedoch am Vortrag, dem Einsatzteam mitge­

teilt werden. Am Einsatztag sollte der Landwirt/Jagdpächter oder ein Vertreter vor Ort sein. Die Mahd sollte dann spätestens 2 Stun­

den nach der Absuche erfolgen. Der Verein wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden­Württemberg gefördert und kann die Absuche daher kostenlos anbieten.

Weitere Informationen unter www.schwabenkitz.de.

(7)

’s Blättle Seite 9 Gemeinde Bad Boll

29. April 2021 / Nr. 17

Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute.

am 30. April Frau Traude Deuschle zum 70. Geburtstag am 1. Mai Frau Bärbel Langheinrich zum 80. Geburtstag am 3. Mai Herrn Gerhard Eitle zum 70. Geburtstag

am 5. Mai Eheleute Werner und Lotte Schmid zur Diamantenen Hochzeit

Glückwünsche auch an all diejenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

CORONAVIRUS – HINWEIS:

Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass bis auf Weiteres keine Jubilarbesuche durch Bür- germeister Hans-Rudi Bührle erfolgen. Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis!

Gemeinde Bad Boll

Rathaus Bad Boll, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll, Telefon 07164 808-0 Fax 07164 808-33, Internet: www.bad-boll.de, E-Mail: rathaus@bad-boll.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr., 8.00 – 12.00 Uhr; Di., 14.00 – 18.00 Uhr

(8)

Seite 10 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021

Sterbefälle:

13. April 2021 Ingrid Huber geb. Reinike, zul. wohnhaft in Bad Boll, Buchenweg 1.

18. April 2021 Erika Marta Aschbacher geb. Hiller, zul. wohnhaft in Bad Boll, Klinge 8.

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22. April 2021

1. Überblick über die Netzanbindung und -ausgestaltung sowie die Aktivitäten des ZV Gigabit

Aufgrund eines Haushaltsantrags präsentierte Sarah Sophia Malec, Wirtschaftsförderung des Landkreises Göppingen und Ge­

schäftsführerin des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, den aktuellen Stand der Netzanbindung und ­ausgestaltung in der Gemeinde Bad Boll und stand für Fragen des Gremiums zur Verfü­

gung. Bad Boll ist von Anfang an Mitglied im Zweckverband mit dem Ziel des Breitbandausbaus. Es sind bereits Förderanträge gestellt.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis und wird über weitere Schritte laufend informiert.

2. Glasfaserausbau Bad Boll und Mobilfunkstrategie zum 5G- Netzausbau; Sachstandsbericht durch das Büro GEO DATA Aufgrund eines weiteren Haushaltsantrags präsentierte Lukas Glaser, Firma GEO DATA GmbH, Westhausen, die Planungen beim Thema Glasfaser und Mobilfunkausbau. Derzeit findet eine Ana­

lyse auf Verbandsebene statt. Sobald genauere Informationen vorliegen, wird auch die Bürgerschaft informiert. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und wird über weitere Schritte auf dem Laufenden gehalten.

3. Anträge der Fraktionen aus den Haushaltsberatungen 2021; weiteres Vorgehen

Anlässlich der Haushaltsberatungen 2021 wurden von der Grünen Liste sowie der CDU­Fraktion Anregungen vorgetragen und Anträ­

ge gestellt. Die Verwaltung hat diese aufbereitet und unterbreitet Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Wegen der nach wie vor gelten­

den Corona­Auflagen können die Anregungen und Anträge zum Teil nicht zeitnah erledigt werden, sondern es muss zugewartet werden, bis entsprechende Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen.

Fahrrad:

• Wir möchten die Bemühungen, den Blumhardtweg zu einer Fahr­

radstraße zu machen, im Jahr 2021 zu einem guten Abschluss bringen. (Antrag)

• Auch in der Dürnauer Straße braucht es Verbesserungen für Fahrradfahrer/innen – sicherlich mit der Einbeziehung der An­

wohner/innen. (Antrag: wenn Einwohnerversammlungen mög­

lich)

Weiteres Vorgehen:

Verkehrsschau unter Teilnahme je eines Fraktionsvertreters, so­

bald pandemiebedingt möglich.

Tempo 30:

• Wir werden nicht müde, sowohl für die gesamte Badstraße, als auch für die Dürnauer Straße Tempo 30 zu beantragen. Wir wis­

sen um die Probleme bezüglich der Genehmigungsbehörden, andererseits kennen wir vergleichbare Ortsdurchfahrten, wo dies möglich gemacht wurde und prima funktioniert. Im Kurort Bad Boll fährt Mann/Frau 30 – das sollte doch allen Autofahrer/

innen einleuchten. Alle haben etwas davon im Blick auf Sicher­

heit und Lärm. (Antrag: Gespräche mit Landratsamt in der zwei­

ten Jahreshälfte 2021, sofern möglich) Weiteres Vorgehen:

Einladung von Amtsleiter Manfred Gottwald zu einer ATU­Sitzung in der zweiten Jahreshälfte.

ÖPNV:

• Die Vollintegration in den VVS ist für den Kreis und für uns in Bad Boll ein großer Gewinn. Leider meiden – Pandemie­bedingt – viele Menschen gerade den Busverkehr. Umso kreativer müssen unsere Bemühungen sein, für den Öffentlichen Verkehr auch als Kommune zu werben und mit gutem Beispiel voran zu gehen, wenn die Corona­Situation wieder besser ist. Gern unterstützen wir alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit an den Haltestellen und zu Verbesserungen der Wartesituation. (Anregung, gerade auch über das Blättle aktiv zu werden, z. B. Bührle, Staib und Kraus­

Prause fahren gemeinsam mit dem Bus zur KT­Sitzung …) Weiteres Vorgehen:

Die Anregung wird aufgegriffen.

Carsharing:

• Sobald das Projekt mit „Deer“ in Bad Boll anläuft, regen wir ne­

ben einer offiziellen „Einweihung“ eine Werbewoche an, bei der das Auto ausprobiert werden kann und erfahrene E­Mobilist/

innen Auskünfte geben können. Auch die App ist noch zu ver­

bessern. (Antrag, man könnte sicher auch Herrn Baumhauer fragen)

Weiteres Vorgehen:

Abstimmung von Werbemaßnahmen mit Firma Deer/Herrn Baum­

hauer, sobald die Wallbox am Rathaus installiert ist und das Elekt­

rofahrzeug von „Deer“ zur Verfügung steht.

Reaktivierung Boller Bahn:

• Wir freuen uns über die Perspektiven einer Reaktivierung der Boller Bahn und über die Machbarkeitsstudie, die vom Kreis auf den Weg gebracht wird. Immer wieder ist von Straßenbahn­ähn­

lichen Fahrzeugen die Rede, die auf der Strecke fahren könnten.

Wir möchten beantragen, dass die Gemeinde im Herbst eine/n Fachmann/Fachfrau einlädt, um zu erläutern, wie dieses „Fahr­

zeugmaterial“ aussehen könnte und welche Voraussetzungen es dazu braucht. (Antrag)

Weiteres Vorgehen:

Planung einer entsprechenden Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein „Ein neuer Zug im Kreis“ für den Spätherbst 2021.

Eckwälden:

• Wir haben die Ortsbegehung in Eckwälden vom Sommer letzten Jahres in guter Erinnerung. Viele interessante Ideen im Blick auf Fußgängersicherheit, den ruhenden Verkehr und die Auf­

enthaltsqualität wurden gesammelt. Wir freuen uns, wenn wir im Laufe des Jahres die angekündigten Umsetzungsvorschläge diskutieren können und hoffen auf finanziell machbare Ideen;

auch in den folgenden Jahren. (Antrag, die Vorschläge von Herrn Metzger bald zu diskutieren, vielleicht lässt sich ja schon zeitnah etwas umsetzen)

Weiteres Vorgehen:

Ausarbeitung preislich niederschwelliger Vorschläge zur Verbesse­

rung der Fußgängersicherheit durch mquadrat.

Handreichung für Bauwillige:

• Wir beantragen aus der Ideensammlung des N­Beirats eine Handreichung für Bauherren und ­frauen und Sanierungswillige zu machen – vielleicht auch auf Ebene der Verbandsgemeinden – die den Bau­Interessierten weitergegeben wird. (Antrag) Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung beantragt beim GVV Raum Bad Boll die Aufberei­

tung auf Verbandsebene.

Aktivieren – umnutzen – tauschen:

• Wir freuen uns über die Unterstützung durch das Förderpro­

gramm des Landes. Auch wenn die Leerstände zurückgehen, besteht in Bad Boll weiterhin Handlungsbedarf, besonders um preiswertes Wohnen zu ermöglichen. Ein wichtiges Anliegen bleibt die „Generationen­Rochade“ – das bedeutet, älteren Men­

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’s Blättle Seite 11 Gemeinde Bad Boll

29. April 2021 / Nr. 17

schen attraktive und leichter zu bewirtschaftende Wohnmög­

lichkeiten anzubieten und umgekehrt jungen Familien größeren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Eine wirkungsvolle Umsetzung möchten wir im Gemeinderat beraten. (Antrag) Weiteres Vorgehen:

Die Beratung im Gemeinderat wird fortgesetzt, sobald Ergebnisse des vom GVV beauftragten Gutachters vorliegen.

Quartierskonzept: „Gut leben in Bad Boll für Jung und Alt“:

• Das Motto ist Programm und wir freuen uns sehr, dass wir mit den zugesagten Fördermitteln und der damit verbundenen per­

sonellen Unterstützung unsere Standortqualität für die unter­

schiedlichsten Zielgruppen weiterentwickeln werden. Der Dorf­

laden als Ausgangspunkt dieser Entwicklung hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber für einen Zukunftsdialog etabliert und wir werden dieses Projekt gern aktiv unterstützen. (Bericht ist sicher sowieso geplant, vielleicht wäre es gut Frau Ensslen kurz im GR vorzustellen)

Weiteres Vorgehen:

Tätigkeitsbericht von Quartiersmanagerin Kerstin Ensslen am 20. Mai 2021.

Fair-Trade-Gemeinde und Bildung für Nachhaltige Entwick- lung:

• Wir freuen uns, dass die Gemeinde Anfang des Jahres wieder als Fair­Trade­Gemeinde rezertifiziert wurde und auch die Arbeits­

gruppe in der Heinrich­Schickhardt­Schule nach ihren Möglich­

keiten weiterarbeitet. Leider konnten im vergangenen Jahr nur einige vom Steuerkreis geplante Aktionen stattfinden. In der Nachhaltigkeitsstrategie auf Landesebene findet sich „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (BNE) als wichtiges Element. Wir halten vor allem das Handlungsfeld „Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene“ als sehr geeignet für Bad Boll und regen an, dass sich zunächst der Steuerkreis damit beschäftigt und überlegt, wie BNE als Querschnittsthema sinnvoll in Kinder­

gärten, Schule, Jugendhaus, Bücherei, etc. eingebracht werden kann. Frau Rebmann­Musacchio als Referentin im Bereich BNE würde dafür persönlich zur Verfügung stehen. (Antrag – Aufgabe für Steuerkreis, wie Umsetzung gelingen kann, keine Mittel erfor­

derlich)

Weiteres Vorgehen:

Die Steuerungsgruppe wird gebeten, Linda Rebmann­Musacchio in seiner nächsten Sitzung beratend hinzuzuziehen.

Vereine:

• In Bad Boll haben wir eine überzeugende Vereinskultur mit vielen Vereinen, die sich im weitesten Sinn künstlerisch betätigen und von Gemeindeseite entsprechend unterstützt werden. Das ver­

gangene Jahr war für alle kulturellen Aktivitäten eine Durststre­

cke. Wir regen eine Diskussion im Gemeinderat darüber an, wie wir den kulturtreibenden Institutionen unbürokratisch und kre­

ativ – gerade auch mit Auftrittsmöglichkeiten – unter die Arme greifen können. (Antrag)

Weiteres Vorgehen:

Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten AK Vereine gesetzt (Einladung je eines Fraktionsvertreters).

Kulturregion:

• Bad Boll gehört zu den Mitgliedern der Kulturregion der Region Stuttgart und hat sich immer wieder an Projekten und Festivals beteiligt. In Erinnerung sind die Lichtkunst Installationen in der Kirche und am Tempele, die Veranstaltungen zum „Garten Eden“

oder der mobile Friseursalon mit den „Geschichten unter der Haube“. Sie haben viele Diskussionen im Ort in Gang gesetzt.

Leider sind in den letzten Jahren aus nachvollziehbaren Gründen Projekte nicht zur Umsetzung gelangt. Wir bitten die Gemeinde, sich engagiert – vielleicht auch gemeinsam mit weiteren Part­

ner/innen vor Ort – um die Realisierung des Projektes „Lebens­

welten“ 2022 zu bemühen, das schon 2021 eines Vorlaufs be­

darf. (Antrag in dem Sinne: Ein neuer Kurator für das Projekt ist gewählt, er wird die Kommunen kennenlernen wollen – wir sig­

nalisieren unser Interesse bei der Kulturregion) Weiteres Vorgehen:

Nach Recherche der personellen und finanziellen Konsequenzen folgt ein Bericht im Gemeinderat.

Landwirtschaft:

• Wir stehen auch als Gemeinde vor der großen Herausforderung, wie die neuen Regelungen des Bundeskabinetts zum Insekten­

schutz, zur Erhöhung der Öko­Flächen als Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zum beschlossenen Glyphosat­

Ausstieg erreicht werden können. Verbote von „Schottergärten“

klingen da fast einfach. Als Gemeinde haben wir eine Vorbild­

funktion auf unseren eigenen Flächen und müssen die Vorgaben umsetzen. Wir regen an – ähnlich wie Hattenhofen – Mitglied im

„Kommunalen Bündnis für biologische Vielfalt“ zu werden. (An- trag für Beitritt)

Weiteres Vorgehen:

Die Mitgliedschaft wird beantragt.

• Um den genannten Zielen ernsthaft näher zu kommen, möchten wir unsere Landwirtinnen und Landwirte bestmöglich unterstüt­

zen und den regelmäßigen Austausch stärken. Wir schlagen vor, dass jeder Abend mit einer Führung auf einem Bad Boller Betrieb beginnt, um konkrete Situationen kennen zu lernen und Wege für die Zukunft zu diskutieren. Wir schlagen auch vor, öffentlich ein­

zuladen und so den Dialog mit der Bürgerschaft zu ermöglichen.

(Antrag)

Weiteres Vorgehen:

Die „Landwirtschaftliche Tischrunde“ als nichtöffentliche Arbeits­

sitzung des Bürgermeisters mit den örtlichen Landwirten wird unverändert beibehalten. Vorschlag von Betriebsbesichtigungen wird aufgegriffen. Situations­ und themenabhängig wird diese um öffentliche Termine ergänzt.

Gemeinsame Veranstaltungen zu Natur- und Bodenschutz:

• Die Firma WALA bietet immer wieder interessante Veranstal­

tungen zu diesen Themen an. Wir regen eine Kooperationspart­

nerschaft zwischen WALA und Gemeinde an, um den Kreis der Besucher/innen zu erweitern und so das Verständnis für Nach­

haltigkeit und biologische Bewirtschaftung zu stärken. (Antrag, mit diesem Anliegen auf die WALA zuzugehen)

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung bewirbt künftig diese Veranstaltungen (Mitteilungs­

blatt + Homepage).

5G-Netzausbau:

• In der Region Stuttgart und im Kreis Göppingen wird ein zügiger 5G­Netzausbau geplant. Einige Kurorte in Deutschland sehen den Netzausbau allerdings kritisch und haben beschlossen, den Netzausbau vorerst nicht zu unterstützen. Bad Boll legt großen Wert auf eine gesunde Umwelt. Bisher wissen wir noch wenig im Blick auf den Stand des Netzausbaus in Bad Boll. Bevor wir als Kurort vor vollendete Tatsachen gestellt werden, möchten wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Fachleuten die Risiken und Chancen gründlich abwägen. (Antrag)

Weiteres Vorgehen:

Der Gemeinderat wird in den weiteren Prozess eingebunden.

Silvester mal ganz anders:

• Erhebliche Mengen Feinstaub werden jährlich durch Silvester­

feuerwerke freigesetzt. Dazu kommen weitere Umwelt­, Sach­

und Personenschäden sowie eine große Belastung für Tiere.

Letztes Silvester hat gezeigt, dass es auch mit weniger geht. Wir möchten kein Verbot wie in anderen Kommunen. Wir schlagen jedoch vor, mit interessierten Vereinen zu überlegen, ob wir als Gemeinde nicht ein alternatives Angebot im Ort machen können, das unsere Bevölkerung zusammenbringt und aus einem „weni­

ger“ ein „mehr Erlebnis“ macht und dabei der Umwelt nützt.

Weiteres Vorgehen:

Abfrage des Mitwirkungsinteresses im nächsten AK Vereine.

Zukunft der Gewerbeflächenentwicklung in Bad Boll:

• Leider wurde mit der Ablehnung an der Teilnahme am Zweckver­

band für ein interkommunales Gewerbegebiet in Aichelberg die einmalige Chance vertan, als Teil des Gemeindeverwaltungsver­

bandes, bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewerbe­

flächen mitzugestalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass interkommunale Zusammenschlüsse bei der Ausweisung von Gewerbeflächen die Zukunft sind. Vor allem, wenn sie an Ver­

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Seite 12 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021

kehrsachsen, wie z. B. einer Autobahn liegen. Zudem hätten uns die daraus folgenden Steuereinnahmen sicher gutgetan. Da wir auf diesen Zug nicht aufgesprungen sind, rücken natürlich un­

sere eigenen Gewerbeflächen wieder in den Vordergrund. Wo können wir unseren Firmen eine Entwicklungschance bieten, wo können sich interessierte Firmen ansiedeln?

Weiteres Vorgehen:

Gesprächstermin GR/GHV nach Ende der Corona­Auflagen.

Gespräch mit Gewerbebetrieben über die aktuelle Situation und ihre wirtschaftliche Zukunft:

Was zur Gewerbeentwicklung dringend dazugehört, ist die wirt­

schaftliche Situation unserer Gewerbetreibenden. Wir wollen die­

se unterstützen und wissen, wie es ihnen aktuell geht und wie sie bisher durch die Krise gekommen sind. Dazu ist ein gemeinsamer Austausch sicherlich die beste Möglichkeit. Wo kann die Gemeinde Rahmenbedingungen verändern und bereitstellen, damit Handel und Gewerbe in unserer Gemeinde eine wirtschaftliche Zukunft haben.

Weiteres Vorgehen:

Gesprächstermin GR/GHV nach Ende der Corona­Auflagen.

Intensivierung der Forderung zur Einrichtung einer Express- busverbindung mit einer entsprechenden Resolution:

• … was allerdings immer noch fehlt, ist die schnelle Anbindung in den Nachbarlandkreis, zum S­Bahnhof nach Kirchheim und zum Filderbahnhof. Diese Lücke muss mit einem Expressbus jetzt endlich geschlossen werden. Einige Firmen in der Gemeinde för­

dern die Nutzung des ÖPNV bereits – jetzt liegt es an der Politik, dieses Engagement auch mit den entsprechenden Verbindun­

gen zu unterstützen. Auch dies ist Wirtschaftsförderung. Durch die Vollmitgliedschaft werden die Kosten eines Expressbusses auf den gesamten VVS­Verband verteilt, wodurch das Ziel einer Realisierung deutlich näher rückt.

Weiteres Vorgehen:

Abstimmung mit Kreisverkehrsplaner Wienecke, dann Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

Kommunaler Energietag:

• … darum halten wir unseren Antrag aus dem vergangenen Jahr aufrecht, der einen kommunalen Energietag fordert. Dort könn­

ten Unternehmen und Interessierte ins Gespräch kommen und Möglichkeiten zum privaten und gewerblichen Klimaschutz aus­

tauschen.

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung klärt die Durchführungsmöglichkeit mit dem Alb­

werk ab und berichtet anschließend dem Gemeinderat.

Diskussion zu einem Angebot eines Wohnmobilparkplatzes:

• Was uns fehlt, ist ein Angebot für mobile Gäste. Einen Wohnmo­

bilparkplatz können wir bisher leider nicht ausweisen. Da diese Art zu reisen allerdings immer beliebter wird, gilt es diesen Trend aufzunehmen und nach einer geeigneten Fläche zu suchen.

Weiteres Vorgehen:

Diskussion im Beirat für Tourismus. Anschließend Bericht im GR.

Gemeinsame Runde mit den Vereinsvorsitzenden:

• Ehrenamt ist ein wesentlicher Bestandteil unseres gemein­

schaftlichen Zusammenlebens. Dieses Ehrenamt wollen wir stärken. Vereine sowie der gesamte Kulturbereich, haben im vergangenen Jahr erheblich gelitten und warten weiter auf eine neue Normalität. Wir wollen, so früh wie möglich den Austausch suchen, um zu erfahren, ob die Gemeinde gegebenenfalls Unter­

stützung geben kann.

Weiteres Vorgehen:

Diskussion im nächsten AK Vereine.

Prüfauftrag zur Darstellung einer geeigneten Fläche für Tiny- Häuser:

Was wir zudem noch einmal in Erinnerung rufen wollen, ist das The­

ma bezahlbarer Wohnraum. Auch, wenn wir in den vergangenen Jahren dieses Thema häufig bearbeitet haben, ist es aktueller denn je. Welche Möglichkeiten bestehen, gilt es nochmal zu beleuchten.

Auch wollen wir darüber diskutieren, was mit der freien Fläche an

der Bahnhofsallee passieren soll? Die jetzige Situation trägt sicher nicht zu einem guten Ortsbild der Gemeinde bei. Auch ging unser Antrag, in der Gemeinde eine geeignete Fläche für sogenannte Ti­

ny­Häuser zu prüfen, im vergangenen Jahr pandemiebedingt etwas unter. Darum wollen wir diese Idee nochmal aufgreifen und einen entsprechenden Prüfauftrag stellen.

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine/n externe/n Sachverstän­

dige/n zur Information und Diskussion ins Gremium einzuladen.

Ersatzbeschaffung „Boller Wagen“:

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung klärt mit dem Vorstand des Dorfladens die über­

fällige Ersatzbeschaffung.

4. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe Die aktuelle Kurtaxesatzung stammt vom 18. Oktober 2018. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Kur taxe beträgt seitdem 0,15 €/Tag. Sie wird aus Gründen der Rechts­

sicherheit nur für Übernachtungen in Betrieben im ehemaligen Ortsteil Bad Boll verlangt und damit vom Kurhaus, der Ev. Akade­

mie sowie dem Hotel Seminaris bezahlt. Der jährliche Nettoerlös beläuft sich auf rund 10.000 €. Mit der Kurtaxe dürfen gemäß

§ 43 KAG lediglich „Einrichtungen“ und „Veranstaltungen“ fi­

nanziert werden. Daher ist es u. a. nicht möglich, mit deren Erlös Sach­ und Personalkosten des Tourismusbüros zu decken. Die Kur­

taxeerhebung begegnet aufgrund unserer besonderen örtlichen Verhältnisse zunehmend rechtlichen Bedenken, insbesondere weil die Gemeinde nicht Eigentümerin der Kuranlagen ist. Der Gemein­

derat beschloss daher einstimmig, die Kurtaxesatzung aus Grün­

den der Rechtssicherheit zum 1. Januar 2022 aufzuheben. Auf die Veröffentlichung der Aufhebungssatzung unter der Rubrik „Amtli­

che Bekanntmachungen“ wird verwiesen.

An der guten Partnerschaft der Gemeinde mit den Beherbergungs­

betrieben, den Partnern im Tagungstourismus sowie im Rehabe­

trieb ändert dies nichts. Das Tourismusbüro im Rathaus ist und bleibt fachkundig besetzt, der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in den einschlägigen Gremien und Verbänden. Über die gemeind­

lichen Mitgliedschaften bei der „Bädergemeinschaft“, der „Regio Stuttgart Marketing und Tourismus e. V.“ sowie der „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf“ ist die erforderliche Vernetzung sowie die Durchführung zeitgerechter Werbemaßnahmen bestens gewähr­

leistet.

5. Jahresabschluss 2020; Übertragung von Auszahlungs- ansätzen für Investitionen

Gemäß § 21 GemHVO bleiben Auszahlungsansätze für Investitio­

nen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (vgl. Haushaltsausgabereste der Kameralistik). Im Zusammenhang mit der Fertigung des Jahresabschlusses 2020 ergibt sich das Er­

fordernis sogenannter Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.817.000 €. Im Einzelnen geht es um die Restabwicklung folgen­

der Projekte:

• Neubaumaßnahme Feuerwehrhaus

• Anschaffung von Smartboards für die Heinrich-Schickhardt- Schule

• Kanalaustausch im Blumhardtweg (incl. Breitbandverkabelung, Grunderwerb, Straßenbeleuchtung)

• E-Ladesäule beim Rathaus

• Vermögensumlage an den GVV Raum Bad Boll

Nachrichtlich: Gemäß § 87 Abs. 3 GemO gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist. Von der Kreditermächtigung 2020 in Höhe von 2.300.000 € wurde bislang ein Betrag von 800.000 € in Anspruch genommen.

Die restliche Darlehenssumme in Höhe von 1.500.000 € wurde Wert 15. April 2021 abgerufen (Laufzeit 10 Jahre, davon zwei til­

gungsfrei, Jahreszins 0,030 % eff.).

Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der vorliegenden Aus­

zahlungsansätze einstimmig zu.

(11)

’s Blättle Seite 13 Gemeinde Bad Boll

29. April 2021 / Nr. 17

6. Vorberatung der Verbandsversammlung des GVV Raum Bad Boll am 19. Mai 2021

Bürgermeister Bührle stellte die Tagesordnung der Verbandsver­

sammlung des GVV Raum Bad Boll am 19. Mai 2021 vor. Das Gre­

mium bemächtigte die Vertreter/innen der Gemeinde Bad Boll in der Verbandsversammlung einstimmig, entsprechend der Tages­

ordnung zu beschließen.

7. Baugesuche

Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Kernsanierung und Erweiterung des Wohnhauses Frühlingstraße 13 und dem Neubau einer Garage einstimmig zu und erteilte den erforderli­

chen Befreiungen vom Bebauungsplan „Frühlingstraße“ das Ein­

vernehmen.

Die Beratung und Beschlussfassung zur Bauvoranfrage zur Errich- tung einer Hütte/eines Unterstellplatzes für Gartengeräte auf dem Flurstück 652 (Unteres Wiesach) wurde vertagt.

Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Errichtung eines Carports mit Garage auf dem Grundstück Kornbergweg 6 ein­

stimmig zu und erteilte der erforderlichen Befreiung vom Bebau­

ungsplan „Halde West“ das Einvernehmen.

8. Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Hans­Rudi Bührle teilte mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 25. März 2021 keine bekanntzugebenden Beschlüsse gefasst hat.

9. Öffentliche Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Hans­Rudi Bührle berichtete über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Göppingen, der Gemeinde Bad Boll sowie über den Stand bei den Testungen und Impfungen ge­

gen COVID­19.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, in der zweiten April­Hälfte auf die Erhebung von Kindergartengebühren zu verzichten, da auf­

grund der Inzidenzwerte nur noch eine Notbetreuung angeboten werden darf.

Von Seiten der Gemeinderäte wurden folgende Themen an­

gesprochen: Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich Untere Breite/Erlenweg (GR Ziegler) und Parkplatz Rehaklinik/Evangeli­

sche Akademie (GR Baron).

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 19.00 Uhr in der Aula der Heinrich­Schickhardt­

Gemeinschaftsschule statt.

Detaillierte Informationen zur Arbeit des Gemeinderates (Ta- gesordnungen, Sitzungsvorlagen und Kurzprotokolle) finden Sie unter https://badboll.rio-sys.de

Polizeiverordnung

gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allge- meinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umwelt- schutz-Verordnung)

Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 Abs.

1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092) wird mit Zustimmung des Gemeinde­

rats verordnet:

Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen

§ 1 (Begriffsbestimmungen)

1. Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.

2. Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidme­

ten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Ran­

de der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen (Staffeln).

3. Grün­ und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtne­

risch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts­ und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.

Abschnitt 2 – Schutz gegen Lärmbelästigung

§ 2 (Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik- instrumenten u. ä.)

1. Rundfunk­ und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabe­

geräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elek­

tro­akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.

2. Abs. 1 gilt nicht:

1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,

2. für amtliche Durchsagen.

§ 3 (Lärm aus Gaststätten)

Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohnge­

bäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere er­

heblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

§ 4 (Lärm von Sport- und Spielplätzen)

1. Sport­ und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbe­

bauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benützt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zuge­

lassen ist.

2. Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes­

Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärm­

schutzverordnung, unberührt.

§ 5 (Haus- und Gartenarbeiten)

1. Haus­ und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen an­

derer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden.

2. Die Vorschriften nach dem Bundes­Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes­

Immissionsschutzgesetzes (Geräte­ und Maschinenlärmschutz­

verordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt.

§ 6 (Lärm durch Tiere)

Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unver­

meidbar gestört wird.

§ 7 (Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter) Wertstoff­/Altglassammelbehälter dürfen nur werktags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.

§ 8 (Lärm durch Fahrzeuge)

In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten, 1. Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,

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Seite 14 ’s Blättle Gemeinde Bad Boll Nr. 17 / 29. April 2021

2. Fahrzeug­ und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, 3. Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Torein­

fahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen,

4. beim Be­ und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen,

5. mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnöti­

ge Schallzeichen abzugeben.

§ 9 (Nacht- und Mittagsruhe)

Während der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr und in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr ist es verboten, die Ruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören.

Abschnitt 3 – Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit

§ 10 (Abspritzen von Fahrzeugen)

Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist unter­

sagt.

§ 11 (Benutzung öffentlicher Brunnen)

Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestim­

mung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.

§ 12 (Verkauf von Lebensmitteln im Freien)

Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ver­

abreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen.

§ 13 (Gefahren durch Tiere)

1. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

2. Das Halten von Raubtieren, Gift­ und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Ver­

halten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

3. Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffent­

lichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

§ 14 (Verunreinigung durch Hunde)

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass die­

ser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün­ und Erholungsanla­

gen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

§ 15 (Taubenfütterungsverbot)

Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün­ und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.

§ 16 (Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.)

1. Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert wer­

den, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.

2. Natürlicher Dünger, insbesondere fester und flüssiger Mist, durch dessen Geruch andere erheblich belästigt werden, darf in einer Entfernung von weniger als 50 m von Wohngebäuden nur dann aufgebracht werden, wenn die Witterungsbedingungen die Belästigung so gering wie möglich halten.

3. Das Ausfahren von Dung und Jauche ist samstags ab 16.00 Uhr sowie an Sonn­ und Feiertagen nicht erlaubt.

§ 17 (Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen)

1. An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün­ und Er holungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt

• außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;

• andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen.

Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffent­

lichen Straßen und Gehwegen oder Grün­ und Erholungsanlagen einsehbar sind.

2. Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belan­

ge nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts­ und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.

3. Wer entgegen den Verboten des § 17 Abs. 1 außerhalb von zu­

gelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zuge­

lassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Pla­

katanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwort­

licher benannt wird.

§ 18 (Aufstellen von Wohnwagen und Zelten)

Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmig­

ter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.

§ 19 (Belästigung der Allgemeinheit)

1. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün­ und Erholungsanlagen ist untersagt:

1. das Nächtigen,

2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjähri­

gen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft,

4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,

5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter.

2. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittel­

gesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes sowie des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben unberührt.

Abschnitt 4 – Schutz der Grün- und Erholungsanlagen

§ 20 (Ordnungsvorschriften)

1. In den Grün­ und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,

1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagen­

flächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der beson­

ders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen befahren oder zu betreten;

2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfrie­

digungen oder Sperren zu überklettern;

3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können;

4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige An­

lagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;

5. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen;

6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Seh­

behinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;

7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu be­

malen, zu beschmutzen oder zu entfernen;

8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen;

9. Schieß­, Wurf­ oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entspre­

chend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Ski­

laufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline­

Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;

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