• Keine Ergebnisse gefunden

CORONA SCHNELLTEST CENTER. Gut informiert. uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL BAD BOLL

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "CORONA SCHNELLTEST CENTER. Gut informiert. uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL BAD BOLL"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A.

s BLÄTTLE Gut informiert

uber s Leben am Albtrau f

RAUM BAD BOLL

52. Jahrgang, Nummer 9 Donnerstag, 4. März 2021 Einzelpreis 0,70 €

Alte Turnhalle im Schulgelände Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 16:00 - 18:00 Uhr Termine nach Anmeldung unter

Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr oder online

www.barlachapotheke.de

CORONA

SCHNELLTEST

CENTER BAD BOLL

0171 7 54 81 95

Corona-Schnelltest-Center.indd 9 26.02.21 13:45

Näheres dazu auf der Titelinnenseite!

(2)

Seite 2 ’s Blättle Nr. 9 / 4. März 2021

Aus dem Inhalt:

Seite

Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 4

Sonstige Mitteilungen 7

Gemeinde Aichelberg 11

Gemeinde Bad Boll 16

Gemeinde Dürnau 33

Gemeinde Gammelshausen 39

Gemeinde Hattenhofen 42

Gemeinde Zell u. A. 46

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

MITTEILUNG vom Februar 2021

– Natura 2000 gemeinsam umsetzen –

Beginn der Artenerfassung im Vogelschutzgebiet 7422-441 „Mittlere Schwäbische Alb“

Das Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ erstreckt sich von Mössingen über Bad Urach und Lenningen bis Geislingen an der Steige und schließt außerdem den Gutsbezirk Münsingen mit ein. Es ist Teil des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, das Fau-

Informationsseite

Wir bieten ab sofort für Sie Corona-Schnelltests an!

Wo: im Foyer der Alten Turnhalle auf dem Schulgelände von Bad Boll

Adresse: Schulweg 4, 73087 Bad Boll Bitte Personalausweis mitbringen!

Wann: Mo - Fr. von 16:00 - 18:00 Uhr

Für wen: • für Lehrer*innen/Erzieher*innen/Kita-Mitarbeiter*innen mit Berechtigungsschein

• für Personen in Quarantäne (Kontaktpersonen oder enge Familienangehörige von Menschen mit einer SARS-CoV-2 Infektion) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung des Arztes oder Gesundheitsamtes

• für Selbstzahler zum Preis von 30,00 € gegen BARZAHLUNG im Test-Center

Anmeldung: Eine Anmeldung mit Termin ist zwingend erforderlich.

Terminvergabe:

• online: www.barlachapotheke.de

• telefonisch: Mo - Fr. von 9:00 – 12:00 Uhr unter 0171 - 7 54 81 95

Grundsätzlich dürfen wir nur Menschen testen, die keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geruchs/Geschmacksverlust haben!

Sollten Sie solche Symptome haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt!

Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr

(3)

’s Blättle Seite 3 4. März 2021 / Nr. 9

na-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete europaweit vernetzt.

Ab März 2021 beginnen die Arbeiten für den Managementplan für dieses Gebiet. Für den Plan werden die Vorkommen der in der Vo- gelschutzrichtlinie genannten schützenswerten Arten erfasst und Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Artenvorkommen erhalten und positiv entwickelt werden können. Der Plan wird voraussicht- lich Ende 2023 fertiggestellt.

Um die Artenvorkommen im Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbi- sche Alb“ zu erfassen, führen die vom Regierungspräsidium Tübin- gen beauftragten Gutachter von März 2021 bis September 2022 Kartierungen im Gelände durch.

Beauftragt mit der Erfassung sind die folgenden Gutachterbüros:

PAN – Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR

Im Rahmen ihres Auftrags für den Managementplan sind die Gut- achter ebenso wie die Mitarbeiter der Naturschutzbehörden gem.

§ 52 (Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg berechtigt, Grundstücke zu betreten, wo dies für ihre Arbeiten erforderlich ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich an das Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege – des Regierungspräsidiums Tübingen.

Ihre Ansprechpartner:

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege Hanna Eberlein, Telefon 07071 757-5229 E-Mail: hanna.eberlein@rpt.bwl.de

Mathias Broghammer, Telefon 07071 757-5223 E-Mail: mathias.broghammer@rpt.bwl.de Hintergrundinformationen zur Natura 2000-Managementplanung

Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeu- tende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna- Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt.

Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten

und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Nachdem die relevanten Arten des Vogel- schutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ durch Gutachter erfasst und erste Ziele und Maßnahmenempfehlungen erarbeitet wurden, wird ein Beirat für die Planerstellung einberufen. Diesem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden an. Die Ziele und Maß- nahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt.

Alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren ein- bringen.

Bei der Umsetzung sind Eigner und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen kön- nen. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima- schutz und Tierwohl“ (FAKT) des Landes Baden-Württemberg, die

„Landschaftspflegerichtlinie“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) sowie die Verwal- tungsrichtinien „Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz Baden-Württemberg (MLR).

Informationen zu Natura 2000 in Baden-Württemberg können unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-land- schaft/europaeischenaturschutzrichtlinien abgerufen werden. Die genaue Lage der Natura 2000-Gebiete ist im „Daten- und Karten- dienst“ einsehbar unter: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/

public/q/iGvxw

Weitere Informationen zu Natura 2000 und zum Ablauf des Managementplans finden Sie unter:

www.rp.baden-wuerttemberg.de -> Tübingen -> Abteilung 5 -> Re- ferat 56 -> Natura 2000 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/

Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx

www.rp.baden-wuerttemberg.de -> Unsere Themen -> Umwelt:

Natur- und Artenschutz -> Natura 2000-Gebiete: Was ist Natura 2000?

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Seiten/Natu- ra2000-Karte.aspx

Informationsseite

Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten hofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitglieds- gemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil:

Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de.

Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19,

Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr.

Bezugspreise:

Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  2,82 pro Monat, bei Postzustellung  10,82 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,70.

Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.

Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb.

Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.de.

Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich.

Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

Im Notfall kann das entscheidend

für rasche Hilfe durch den Arzt

oder Rettungsdienst sein!

(4)

Seite 4 ’s Blättle Informationsseite Nr. 9 / 4. März 2021

Gemeinde Dürnau Landkreis Göppingen

Ausschreibung von Tief- u. Straßenbauarbeiten

Die Gemeinde Dürnau schreibt auf Grundlage des StLK, StLB- Bau und Freitexte‘ in Verbindung mit dem KOMMUNALEN VERGABE- HANDBUCH nach VOB folgende Bauleistung öffentlich aus:

Erweiterung Morgen

Mischwasserkanalisation

235 m Polypropylenrohre (PP) DA 315 mm 7 St Stahlbetonschächte DN 1200 Regenwasserkanalisation

115 m Polypropylenrohre (PP) DA 315 mm 110 m Stb Rohre DN 500

6 St Stahlbetonschächte DN 1200 Wasserversorgung (Tiefbau)

320 m Grabenaushub für WL DN 100 mm 3 St Wasserleitungsschacht 1,60 m x 1,60 m 11 St Hausanschlüsse

Straßenbauarbeiten 1330 m² Asphaltflächen

600 m Granitrandstein/Granitgroßpflaster 2-zeilig Ausführungszeit mit Fertigstellung:

17. Mai 2021 – 30. November 2021

Nachweis der Fachkunde entsprechend Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertig ist zu erbringen.

Die Angebotsunterlagen können ab Freitag, 26. Februar 2021 nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPA-Last- schriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der Vergabeunterlagen-ID 196301 als Poststück angefordert wer- den.

Vergabeunterlagen per Download kostenfrei erhältlich unter www.Vergabe24.de

Eröffnungstermin: Mittwoch, 31. März 2021, 10.00 Uhr Rathaus, 73015 Dürnau

Hauptstraße 16, Sitzungssaal EG

Die Angebotsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung Dürnau gemäß VOB einzureichen.

Die Zuschlagsfrist endet am 30.04.2021.

Wagner

Bürgermeister

Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos)

Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche orga- nisiert.

… für Aichelberg

An Werktagen von Montag bis Freitag:

Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er- reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu- ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.

An Wochenenden und Feiertagen:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

… für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.:

An Werktagen von Montag bis Freitag:

Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst er- reichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zu- ständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag.

An Wochenenden und Feiertagen:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen) und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen.

Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feier- tagen von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00 Uhr und Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr.

HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notrufnummer: 116117

Die HNO-fachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNO-fachärztli- che Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNO-Notfallpraxen erbracht. In Baden-Württem- berg ist dies an der Universität-HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, 72076 Tübingen eingerichtet.

Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/

buerger/notfallpraxen/

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

An Wochenenden und Feiertagen:

Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer:

0711 7877766 (Landkreis Göppingen) 0711 7877755 (Landkreis Esslingen)

Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassen-Zahn- ärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. Der Rufnummern an die KZV http://www.kzvbw.de/site/

(5)

’s Blättle Seite 5 4. März 2021 / Nr. 9 Informationsseite

Fundtiere

Tierherberge Donzdorf (Hunde),

Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen),

Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst),

Montag bis Sonntag 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen

Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120

Tierärztlicher Notfalldienst

(nur für Kleintiere)

Notdienst von Samstag, 6. März 2021, ab 8.00 Uhr bis Montag, 8. März 2021, 8.00 Uhr

Dr. Barbara Müller Boßlerstraße 15 73092 Heiningen Telefon 07161 4885

nach telefonischer Vereinbarung

Apotheken-Notfalldienst

… für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten- hofen, Zell u. A.:

Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.notdienst-portal.de

Samstag, 6. März 2021 Stadt-Apotheke

Bleichstraße 12 73033 Göppingen Telefon 07161 69755 Sonntag, 7. März 2021 Apotheke Jebenhausen Karlsbader Straße 2 73035 GP-Jebenhausen Telefon 07161 4795 Achtung:

Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Notruftelefonnummern

Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll

Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen

Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477

Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Elektro-Notdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 07161 77677 Kabel Baden-Württemberg Telefon 01806 888150

Pflegedienst

Aurelia

Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20

Wochenend- und Feiertagsdienst

Pflegedienst und hauswirtschaftliche Versorgung:

Samstag, 6. März und Sonntag, 7. März 2021 Sr. Ulrike Orlepp, Sr. Christine Jaich, Sr. Gertrud Neininger,

Frau Hauswirtschafterin Claudia Hellwig

Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten.

Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr

für Sie unter der Rufnummer 20 41 erreichbar.

Gemeinde Hausmüll Bioabfall

2-wöchig 4-wöchig alle Gemeinden Aichelberg

Bad Boll/Eckwälden Dürnau

Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof

15. 3. 21 29. 3. 21 4. 3. 21 11. 3. 21 Hattenhofen

Zell u. A. 17. 3. 21 31. 3. 21

Gemeinde Blaue

Tonne Gelber Sack Aichelberg

25. 3. 21

15. 3. 21 Bitte Gelbe Säcke frü- hestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen!

Bad Boll/Eckwälden 16. 3. 21

Dürnau 8. 3. 21

Gammelshausen 23. 3. 21

Hattenhofen 24. 3. 21 15. 3. 21 Zell u. A.

Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersamm- lungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölke- rung, diese Sammlungen zu unterstützen.

Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen

Bitte Müllmarke 2021 aufkleben

Ab 8. März werden nur noch Tonnen mit 2021er-Marke geleert Zwischenzeitlich wurden an alle Haushalte und Arbeitsstätten im Landkreis Göppingen die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2021 versandt. Auf diesen Bescheiden war die jeweils passende Müllmarke – 120 Liter- oder 240 Liter-Tonne bzw. 14-tägliche oder 4-wöchentliche Abfuhr – aufgeklebt. Bei Mehrfamilienhäusern mit 1,1 m³-Hausmüllcontainern wird die Müllmarke an die Hausver- waltung geschickt.

(6)

Seite 6 ’s Blättle Informationsseite Nr. 9 / 4. März 2021

Die Müllmarke sollte umgehend nach Erhalt auf den Deckel der Mülltonne geklebt, alte Müllmarken entfernt werden.

Ab 8. März 2021 werden nur noch Mülltonnen mit 2021er-Müll- marken geleert!

Müllmarken oder Banderolen für zusätzliche Mülltonnen sind beim AWB, dem Bankhaus Gebr. Martin und bei den Beratungscentern der Kreissparkasse in Bad Boll, Deggingen, Ebersbach, Eislingen, Geislingen Sternplatz, Göppingen Marktstraße, Rechberghausen, Süßen und Uhingen erhältlich. Müllmarken und Banderolen für zu- sätzliche Hausmüllcontainer sind nur beim AWB erhältlich.

Keinen Gebührenbescheid erhalten?

Wer für seinen Haushalt oder seine Arbeitsstätte keinen Gebüh- renbescheid 2021 erhalten hat, sollte sich umgehend beim AWB melden.

Fragen zum Gebührenbescheid

Häufig gestellte Fragen werden auch auf der AWB-Webseite www.

awb-gp.de unter der Rubrik „Abfallgebühren“ beantwortet.

Kontakt zum AWB

E-Mail: gebuehren@awb-gp.de Fax 07161 202-7779 oder -7777

Postweg AWB, Postfach 604, 73006 Göppingen Telefon 07161 202-8888

AWB-Umfrage: Neue Restmülltonnen ab dem Jahr 2022 Ab dem 6. März werden Umfrageschreiben zur gewünschten Ton- nengröße versandt

Zum 1. Januar 2022 wird im Landkreis Göppingen ein neues Sam- mel- und Gebührensystem eingeführt, bei dem die Höhe der Abfall- gebühr maßgeblich durch das Trennverhalten der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst wird. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle Haushalte und Arbeitsstätten eine neue Restmülltonne mit einem elektronischen Chip vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos ge- stellt bekommen.

Aus diesem Grund verschickt der AWB ab dem 6. März 2021 an alle Haushalte und Arbeitsstätten mit eigenen Mülltonnen ein Umfrage- schreiben, in dem die künftige Tonnengröße erfragt wird. Neben der 120-Liter- und der 240-Liter-Restmülltonne gibt es künftig auch die kleinere 60-Liter-Tonne. Alle Adressaten bekommen in dem Schrei- ben die jeweils nächst kleinere Tonne vorgeschlagen. Nur wer ei- ne Änderung wünscht, muss dies dem AWB entweder online über www.myawb.de oder mit dem beigefügten Antwortschreiben bis zum 9. April 2021 mitteilen.

Bei der Wahl der Tonnengröße sollte berücksichtigt werden, dass sich heute der Inhalt der schwarzen Tonnen immer noch aus bis zu zwei Dritteln Bioabfall und anderen Wertstoffen zusammensetzt, die darin nichts verloren haben. Als Faustformel gilt, dass beim Hausmüll das wöchentliche Pro-Kopf-Aufkommen bei lediglich sechs bis neun Litern pro Woche liegt. Bei einem Ein-Personen- Haushalt ist dieser Wert nur geringfügig höher.

Berücksichtigt werden sollte daher, dass die Gebühren bei gleich- bleibender Tonnengröße und unveränderter Leerungsanzahl gegenüber den Vorjahren erheblich steigen werden. Die Abfallge- bühren bestehen zwar weiterhin aus der personenabhängigen Jah- resgebühr und der Leerungsgebühr. Neu ist ab 2022 jedoch, dass die Höhe der Leerungsgebühr davon abhängt, wie oft die Restmüll- tonne tatsächlich zur Entleerung bereitgestellt wird. Allerdings wer- den mindestens 10 Leerungen pro Jahr berechnet. Das Sammel- fahrzeug kommt weiterhin 14-täglich vorbei. Die Tonne sollte nur noch dann zur Leerung bereitgestellt werden, wenn sie mit Restmüll wirklich voll ist. Damit gelingt es, die Leerungsgebühr so gering wie möglich zu halten.

Volkshochschule

Raum Bad Boll/Voralb

Verschiebung Semesterbeginn

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus können sämtliche Veranstaltungen der vhs-Raum Bad Boll/Voralb (Einzelveranstaltungen und Kur- se) noch nicht stattfinden.

Sie können sich aber gerne für den von Ihnen gewünsch- ten Kurs anmelden.

Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald er stattfinden kann.

Wir bedauern diese Situation und bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

Aber es gilt die Gesundheit aller zu schützen und eine Aus- breitung des Virus möglichst einzudämmen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und passen Sie auch sich auf Ihr Team der Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb

VHS – Außenstelle Bad Boll

Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de

Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Di. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr VHS-Aktion: Schmetterlinge häkeln gegen Corona Die Resonanz ist MEGA!

Die ersten Schmetter- linge sind bereits ein- getroffen und werden zeitnah aufgehängt.

Der Baum befindet sich vor dem Rathaus.

Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Men- schen mit dieser Idee erreicht haben und über jeden einzelnen Schmetterling, der zum Gelingen dieser farbenfrohen Installa- tion beiträgt.

Weiterhin können ger- ne Anleitungen per E-Mail oder Post zu- geschickt oder bei der vhs Bad Boll abgeholt werden.

Herzliche Grüße Bettina Geiger

Telefon 07164 808-23, E-Mail: bgeiger@bad-boll.de

Wir sind für Sie da ...

Abonnentenbetreuung 0 70 21 / 97 50 - 37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen,

Zustellung und mehr ...

(7)

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen

4. März 2021 / Nr. 9

VHS – Außenstelle Heiningen

Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07164 9207-74, Fax 07164 9463-67

E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten:

Mo., Mi., Do. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr (nur telefonisch) Di. und Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr (persönlich)

Online-Kurse

Folgende Kurse werden Stand heute online angeboten, falls und solange eine Durchführung in der vhs nicht möglich ist. Eventuell bieten wir weitere Kurse online an, falls dies gewünscht und nötig sein sollte. Bitte fragen Sie bei Interesse an.

Feldenkrais – Bewusstheit durch Bewegung

Die Feldenkrais-Arbeit (entwickelt von Dr. Moshe Feldenkrais) bie- tet über sanft und ohne Anstrengung ausgeführte Bewegungen die Möglichkeit, eigene Gewohnheiten wahrzunehmen, die nach Jahren oft Mühe bereiten, Haltungsschwierigkeiten, mangelndes Vertrauen in den eigenen Körper oder gar Schmerzen verursachen.

Auf leichte Weise werden verschiedene Bewegungsabläufe probiert und erforscht. Sie lernen Unterschiede zu spüren und weniger an- strengende Möglichkeiten für das eigene Tun zu entdecken.

Die Feldenkrais-Methode ist für alle geeignet, die Interesse an Be- wegung und ihrer persönlichen Weiterentwicklung haben – unab- hängig von Alter, Fitness, Beruf oder körperlichen Einschränkungen.

Start: Mittwoch, 10. März 2021, 10.00 – 11.30 Uhr, 9 Termine Gebühr: 71,00 Euro

Der Kurs findet vorläufig noch über das Internet statt. Für Ihre Online-Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon und Kamera – letztere sind in fast jedem Endgerät eingebaut.

Sobald es der vhs wieder gestattet ist, Angebote mit direkter Anwe- senheit durchzuführen, wird der Feldenkrais-Kurs, wie ausgeschrie- ben, in der Ernst-Weichel-Schule fortgeführt

Spanisch für die Reise und Spanisch für Fortgeschrittene Beide Kurse beginnen am Donnerstag, 18. März 2021 um 18.00 Uhr bzw. 19.30 Uhr.

Gebühr je nach Teilnehmerzahl:

5: 72,00 Euro; 6: 60,00 Euro bei 6 Terminen.

Der Kurs wird ebenfalls vor Ort in der Ernst-Weichel-Schule, Raum 02, weitergeführt, sobald dies möglich ist.

Sie benötigen einen stabilen Internetanschluss, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset, eventuell eine Kamera.

V E R S C H E N K B Ö R S E

Verschenkt wird …

Wathose Gr. 44/10, Fabrikat: Jenzi | 4 Reiseschreibmaschinen:

Triumph Gabriele 10, Triumph Gabriele 2, Olympia Monika, Olympia schwere Ausführung | HD Satellite Receiver Humax | 2 aufblasbare Gästebetten | Telefon 01523 3962308

je 1 Kalender: Bildergeschichten aus Bad Boll und Eckwälden 2013 und 2014 | Telefon 7010

1 Reisekoffer 75 x 50 x 20 ohne Rollen | 1 Reisekoffer 65 x 45 x 15 ohne Rollen | Chromargan-Einsätze gelocht für Sicomatic- Topf: 1 x 10 cm hoch, Durchm. 21 cm, 2 x 7 cm hoch, Durchm.

21 cm | Kernseife | Sammeltassen | kleines Handwaschbe- cken, hellgrün, 36 breit, 28 tief | Telefon 13377

2 Lattenroste 80 x 200 Kopf- und Fußteil verstellbar | Telefon 14065

Fahrradhelm ALPINE schwarz-rot, Größe 52 – 57 | Aktenkoffer SAMSONITE schwarz, 49 x 38 x 14 | Pannenschutzband ZEFAL Z-Liner für MTB-Reifen | Telefon 9152693

Schlittenaufsatz für Kleinkinder | Telefon 4888

2 Unterbettschubladen von Ikea weiß, 1,00 m breit; 0,60 m tief;

0,20 m hoch | Telefon 0172 7354789

Hasenstall für draußen | Telefon 0176 52103100 Ganzglas Duschkabine, Ecklösung variable Größe | Telefon 130605

Polstergruppe L-Form, links 2 m x 2,80 m, Massivholzfuß Buche natur, Komforthöhe 42 cm, schilfgrün, auch zum Schlafen geeignet | kleiner Flachbildschirm Diagonale 80 cm von Phillips

| komplette Lexikothek mit großem Atlas | Telefon 1498178 Kleiderschrank H: 1,50 mit Aufsatz (2 Türen), Höhe des Aufsatzes 45 cm, B: 90 cm, T: 60 cm | Telefon 2362 Kinderwagen mit Luftreifen, inkl. Babytasche, umbaubar zum Sportwagen | Baby-Spielbogen | verschiedenes Baby- Spielzeug | Telefon 148909

Gesucht wird … Brüsseler Waffeleisen | Hörnchen Waffeleisen | Telefon 903388

Wollreste aus Baumwolle | Stoffreste aus Baumwolle | Telefon 4392

Umzugskartons | Telefon 5497 Herrenfahrrad 28 Zoll | Telefon 12446 Möbel für Puppenhaus | Telefon 13476

Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben:

Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-34 E-Mail: mbl@gvv-boll.de

Annahmeschluss: Montags, 10.00 Uhr

Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke!

Landratsamt Göppingen

Umweltschutzamt

Gehölzschonzeit vom 1. März bis 30. September

Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschon- zeit. Sie dauert an bis zum 30. September. In dieser „Sommerpau- se“ dürfen

• Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplan- tagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen,

• Hecken,

• lebende Zäune,

• Gebüsche,

• andere Gehölze

• sowie Röhrichte

nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.

Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewoh- nen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt

(8)

Seite 8 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 9 / 4. März 2021

sind u. a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken.

Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen unbhängig von der Gehölzschonzeit ganz- jährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere bieten.

Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt Göppingen unter Telefon 07161 202-2261 und E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de zur Verfügung.

Ansprechpartner Umweltschutzamt Telefon 07161 202-2261

E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de

Homepage: http://www.landkreis-goeppingen.de

Forstrevier Bad Boll Der Förster informiert:

www.bad-boll.de/de/buerger/leben/forstrevier Brennholz aus dem Forstrevier Bad Boll

„Kaum haben wir uns an den Winter gewöhnt, hat er uns auch schon wieder verlassen und noch weichere Böden hinterlassen“ – so die Mitteilung der letzten Försterinfo – doch wie in den vergangenen Jahren sind wir bereits wieder in Richtung trockener Verhältnisse unterwegs.

Zumindest erlaubt die aktuelle Witterung ein schadfreies und sehr zügiges Arbeiten im Wald. Den Brennholzkunden freut es sicher auch, dass er ab sofort mit einem sehr umfangreichen Angebot von Bad Boll bis Eschenbach rechnen kann.

Die fertiggestellten Brennholz-Polter wurden erfasst und in die Polterliste des Forstreviers eingearbeitet. Die Polterliste mit den verfügbaren Holzpoltern und Karten zur Lage der Polter finden Sie im Internet auf der Homepage der Holzverkaufsstelle https://www.

landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/brennholz.html Die Preise für Brennholz-Polter liegen unverändert bei 63,00 €/

Festmeter Buche und 55,00 €/Festmeter Eiche, Esche, Ahorn und sonstige Hartlaubhölzer (Standardlängen von 4 bzw. 5 m mit Auf- schlag von 3,00 €/Festmeter).

Aktuell fertige bzw. teilweise beendete Holzeinschläge mit Brennholzverkauf:

Bad Boll – Hohackersteige/Oberer Riesweg/Freibad Dürnau – Viehhausteerweg

Eschenbach – Kuhnbergweg Gammelshausen – Katzenhäuleweg

Heiningen – Fuchseckweg/Rißweg/Paoramaweg/Bachweg/

Roterstichweg

Letzte Runde beim Holzeinschlag

Die mittlerweile übliche Frühjahrstrockenheit wird im Forstrevier Bad Boll zur Fertigstellung der letzten Holzeinschläge genutzt. Die Bad Boller Forstwirte haben oberhalb vom Freibad ihre letzte Hiebs- maßnahme abgeschlossen, jetzt werden noch die am Weg liegen- den Stämme zum Verkauf zurechtgesägt und vermessen.

Die Pflegemaßnahmen mit dem Harvester (Holzerntemaschine) werden nach den Gemeinden Eschenbach und Heiningen nun auch in Dürnau und Bad Boll in den nächsten Tagen abgeschlossen.

Den Schluss bilden dann von Sturm und Borkenkäfer massiv vorge- schädigte Waldflächen im Raum Hattenhofen, hier werden die für diese Flächen ungeeigneten Fichtenwälder in stabile Laubmisch- wälder umgewandelt.

Frühjahrspflanzung in den Startlöchern …

Mit der Hoffnung auf feuchte Witterung sind die Vorbereitungen für die Frühjahrspflanzung im Gange. Aufgrund geringer Verfügbarkeit von einigen Pflanzensorten, wie zum Beispiel einjährigen Eichen, kann nur ein Teil der geplanten Flächen bepflanzt werden.

Auch wenn der Schwerpunkt der Waldverjüngung auf natürlichem Wege durch sogenannte Naturverjüngung erfolgt, müssen doch immer wieder Freiflächen mit ungenügendem Sameneintrag mit geeigneten Baumarten bepflanzt werden. Die Gemeinde- und Pri- vatwälder erhalten dazu in vielen Fällen beachtliche Förderung von Landesseite.

Für Fragen zum Brennholz und sonstiges rund um den Wald ist der Förster immer dienstags von 18 bis 20 Uhr im Büro erreich- bar (Telefon 07161 9873378), ansonsten AB mit Rückruf.

Ansprechpartner Forstrevier Bad Boll:

Revierförster Christoph Reich Telefon 07161 9873 378 (AB) Fax 07161 9873 612 E-Mail: c.reich@lkgp.de

Mobil: 0172 7322080 (bitte nur in dringenden Fällen) Büro-Sprechstunde dienstags von 18 – 20 Uhr Homepage: www.landkreis-goeppingen.de

Schulen/Kindergärten

Albert-Schweitzer-Schule Albershausen

Liebe Viertklässler,

leider konnte unser Tag der offenen Tür in Albershausen corona- bedingt in diesem Jahr nicht stattfinden und so war es uns nicht möglich, euch unsere schöne Schule zu zeigen. Trotzdem könnt ihr unsere Schule genau anschauen. Auf unserer Homepage (www.

ass-albershausen.de) findet ihr einen Schulhausrundgang und viele weitere Informationen zur Gemeinschaftsschule.

Schaut doch mal bei uns rein, eure Eltern dürfen auch gerne einen Gesprächstermin – alleine oder mit euch – vereinbaren. Wir freuen uns über euer Interesse und natürlich auf euch

Markus Bizer (Rektor)

Wichtige Information zur Anmeldung an der Gemeinschafts- schule in Albershausen:

Es gibt drei Möglichkeiten Ihre Kinder in der ASS Albershausen anzumelden:

1. Anmeldeformular auf der Homepage online ausfüllen, aus- drucken und unterschrieben per Post zuschicken oder in der Schule vorbeibringen.

2. Anmeldeformular (pdf) von unserer Webseite ausdrucken, aus- füllen, unterschreiben und alle Unterlagen per Post zuschi- cken oder in der Schule vorbeibringen.

3. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie ab dem 22. Februar 2021 einen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes an der Schule vereinbaren. In diesem Fall bit- ten wir um Einhaltung der Hygienevorgaben (Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc. – bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugel- schreiber mit), um ein Infektionsrisiko für alle Beteiligten so ge- ring wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die Grundschulempfehlung im Original vorliegen muss (gerne können Sie sie auch in den Briefkasten der Schule einwerfen).

Die persönliche Anmeldung ist vom 8. – 12. März 2021 täglich von 8.00 – 16.00 Uhr möglich.

Kontaktdaten:

Albert-Schweitzer-Schule Schulstraße 28-30 73095 Albershausen Telefon 07161 933120 rektorat@ass-albershausen.de www.ass-albershausen.de

(9)

’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen

4. März 2021 / Nr. 9

Realschule Weilheim

Anmeldetermine weiterführende Schulen 2021

Die Anmeldung der künftigen Fünftklässler an den weiterführenden Schulen findet an folgenden Terminen statt:

Werkrealschule im Bildungszentrum Wühle Mittwoch, 10. März 2021

10.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 11. März 2021

10.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 07023 90042-21 im Sekretariat der Werkrealschule. Eine Anmeldung ist nur mit Termin möglich! Bitte bringen Sie die auf der Homepage ein- gestellten Formulare ausgefüllt mit.

Realschule im Bildungszentrum Wühle Neue Anmeldetermine:

Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 7.30 bis 15.30 Uhr

Terminvergabe auf der Homepage der Realschule Weilheim. Eine Anmeldung ist nur mit Termin möglich! Bitte drucken Sie den Schüleraufnahmebogen vorab aus und bringen Sie diesen ausge- füllt zum vereinbarten Termin mit.

Gymnasien Schlossgymnasium/Ludwig-Uhland-Gymnasium Mittwoch, 10. März 2021

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag, 11. März 2021

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Für die Anmeldung an allen Schulen mitzubringen:

Geburtsurkunde (Kopie), Bestätigungsblatt 3 und 4 der Grund- schulempfehlung und Nachweis über Masernimpfung (Impfheft muss persönlich vorgelegt werden).

Bitte informieren Sie sich vorab auf der Homepage der jeweili- gen Schule über die Aufnahmemodalitäten.

Robin Fehmer

Geschäftsführender Schulleiter

Sonstige Einrichtungen

VdK Ortsverband Aichelberg, Bad Boll, Hattenofen, Zell u. A.

Der Ortsverband Bad Boll informiert:

Homepage der Inklusionsunternehmen neugestaltet

Im neuen Gewand präsentiert sich die Homepage www.iubw.de der Inklusionsunternehmen (IU) im Südwesten. Dort kann man erfah- ren, welche Angebote die mehr als 90 mittelständischen IU in Ba- den-Württemberg haben, wer dort arbeitet und wo sich das nächste Inklusionsunternehmen befindet. Die Palette der IU ist groß – vom Supermarkt, Café, Wäscheservice, über Industriezulieferer, Com- puterrecycling-Unternehmen bis hin zum Camping-Platz. Die Beleg- schaften von Inklusionsunternehmen nach Paragraf 215 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) setzen sich zu 30 bis 50 Prozent aus Menschen mit Behinderung zusammen. In Baden-Württemberg haben von den circa 4400 IU-Beschäftigten rund 2000 eine Be- hinderung. Persönliche Geschichten über diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einblicke in deren vielfältige Arbeitsfelder gibt es auf der neu gestalteten Homepage der Inklusionsunternehmen ebenfalls.

Sonstiges

Förderprogramm für Photovoltaik-Batteriespeicher neu aufgelegt

Informationsveranstaltung zum Erreichen von Autarkie bei der Stromversorgung.

Der Ausbau erneuerbarer Energien (EE) im Land soll kraftvoll vorangetrieben werden. Solarstrom ist günstig, klimafreund- lich und eignet sich ideal dazu, unabhängig von steigenden Stromkosten zu werden. Eine hohe Autarkie lässt sich jedoch meist nur mit einem Batteriespeicher realisieren. Das neu auf- gelegte Landesförderprogramm „Netzdienliche PV-Batterie- speicher“, das am 1. März 2021 starten soll, fördert die Instal- lation von Batteriespeichern mit einem attraktiven Zuschuss.

Q u e ll e: h t t p s ://w w w. s o l a r w i r t s c h a f t . d e/w p - c o n - t e n t / uploads/2020/02/solarstrom_familie_dachfenster- e1583405391446.jpg

Im Rahmen einer neutralen, virtuellen und kostenfreien Informa- tionsveranstaltung berichtet die Energieagentur Landkreis Göp- pingen über die wesentlichen Änderungen, die sich für Erzeuger/

innen von erneuerbarem Strom durch die Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ab diesem Jahr ergeben. Neben finanziellen und technologischen Änderungen für EE-Erzeuger/in- nen informiert der Referent über Themen wie: Einspeisevergütung, Weiterbetrieb Ü20-Anlagen, sinnvolle Anlagendimensionierung, Smart-Meter-Pflicht und vieles mehr. Zudem stellt er das neue Lan- desförderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“

und dessen Inanspruchnahme vor: Wie erfolgt die Antragsstellung, wie hoch ist die Förderhöhe und welche technischen Mindestanfor- derungen des Batteriespeichers sind einzuhalten?

Die kostenfreie Informationsveranstaltung „Batteriespeicher- förderung für Photovoltaik-Anlagen“ findet am 11. März 2021 von 19.00 – 20.00 Uhr für interessierte Bürger/innen des Land- kreises Göppingen statt. Die Veranstaltung erfolgt auf virtuelle Weise über das Videokonferenz-Tool Webex. Wir bitten um eine An- meldung bis zum 9. März 2021 per E-Mail bei der Energieagentur Landkreis Göppingen: E-Mail: energieagentur@lkgp.de. Rückfra- gen unter Telefon 07161 65165-00.

Nach der Anmeldung werden weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung sowie die Zugangsdaten, über die die Einwahl erfolgt, zugesandt. Ein PC/ Laptop oder ein mobiles Endgerät ist für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend, es bedarf keiner Installation von Programmen.

Scool-Abo: VVS bucht Abo-Rate für April nicht ab

Das Land Baden-Württemberg schnürt ein Hilfspaket und erstattet Eltern im April Monatsbeiträge für Schüler-Abos

In den letzten Wochen haben viele Schülerinnen und Schüler auf- grund der Corona-bedingten Schulschließungen von zu Hause im Homeschooling gelernt und nicht wie sonst vor Ort in den Schulen.

Viele von ihnen haben trotz Notbetreuung, Unterricht in den Ab- schlussklassen oder Fahrten in der Freizeit ihr Scool-Abo im Januar und Februar seltener genutzt. Gute Nachricht nun für die Eltern im VVS: Das Land Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, eine Monatsrate des Schüler-Abos zu erstatten. Das Land schnürt für die Erstattung von Schüler-Abos im ganzen Land ein Hilfspaket in einem Umfang von 20 Millionen Euro.

Schüler, die im März 2021 noch im Scool-Abo sind, bekommen die Abo-Rate für den April erlassen. Abonnenten müssen nicht tätig werden, die Abbuchung wird automatisch für den Monat April ausge-

Anzeigen per E-Mail an

anzeigen@teckbote.de

(10)

Seite 10 ’s Blättle Gemeinsame Mitteilungen Nr. 9 / 4. März 2021

setzt. Die Abwicklung übernimmt wie auch im letzten Jahr der VVS in Zusammenarbeit mit den Abo-Centren der Verkehrsunternehmen.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen Ihr Ticket trotz Erstattung die gesamte Zeit nutzen.

Schon im ersten Lockdown während den Schulschließungen im Frühjahr 2020 hatte das Land Eltern finanziell unterstützt und die Kosten für das Scool-Abo im Mai und Juni übernommen.

bwTreueBonus im April für alle Abokunden

Stammkunden – z. B. Berufspendler oder Senioren – haben dem ÖPNV in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie die Treue gehalten. Ohne die Stammkunden würde die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen im VVS pandemiebedingt noch dramatischer aussehen. Die Stammkunden haben außerdem ei- nen entscheidenden Beitrag geleistet, dass die Verkehrsunterneh- men weiterhin ihr Angebot in vollem Umfang anbieten können. Dank der finanziellen Unterstützung des Landes, kann sich der VVS dafür nun bei seinen treuen Kunden mit dem bwTreuebonus bedanken.

Abonnenten, die bis März 2021 im Abo sind bzw. ein gültiges Jah- resTicket haben, bekommen von ihrem Abo-Center im April eine halbe Aborate überwiesen.

Telefonische Bürgersprechstunde der Bundestagsabgeordneten Heike Baehrens

Meine nächste Bürgersprechstunde findet am Mittwoch, 10. März 2021, von 15.30 bis 17.30 Uhr statt.

Ich lade Sie herzlich ein, die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu nutzen und mir Ihre Anliegen zu schildern.

Für die telefonische Sprechstunde ist eine Anmeldung unter Telefon 07161 988 35 46 oder per E-Mail: heike.baehrens.wk@bundestag.

de erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen Heike Baehrens, MdB

(11)

’s Blättle Seite 33 Gemeinde Dürnau

4. März 2021 / Nr. 9

Gemeinde Dürnau

Rathaus Dürnau, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau

Telefon 07164 91010-0, Fax 07164 91010-10, Internet: www.duernau.de, E-Mail: gemeinde@duernau.de Öffnungszeiten: Mo., 7.00 – 12.00 Uhr; Di. bis Fr., 8.30 – 12.00 Uhr; Di., 14.00 – 18.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der S a t z u n g über die 2. Änderung der Satzung förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Orts- mitte III“ in Dürnau

Aufgrund des § 142 Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und

§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ beschlossen:

§ 1 Mit Beschluss vom 11. Januar 2016 (ortsüblich bekannt gemacht am 21. Januar 2016) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte III“ beschlossen.

Mit Beschluss vom 18. Juni 2018 (ortsüblich bekannt gemacht am 28. Juni 2018) hat der Gemeinderat der Gemeinde die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes „Ortsmitte III“ beschlossen.

Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ wird mit dieser 2. Erweiterung um eine Teilfläche des Flurstück Nr. 27 erweitert.

Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 22. Februar 2021 (Maßstab 1:2.250) ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

(12)

Seite 34 ’s Blättle Gemeinde Dürnau Nr. 9 / 4. März 2021

1:2.250 0

Schulstraße

13

8

/13 132/1

145

360

31/2

141

90/4 129/2

95/5

399/1 361/2

95/6 63/1

312

400/1

827/4

1915 65/4

3/1 11

118/1 204/3

/62

365/1

7

101/3

89/4 117/2

826/7 364/1

777/8 95/1

376/5 157

363/2

90/1 309

203/4

385/3

363/3

366/3

1907 196

187 202/2

15/8

113/4

109/5 348

15/35 15/16

380/8 3/2

369/1

165

125

355/3

378/4 378/1

15/51 15/59

127/2

1912 25/2

1185/2

52/7

352/2

398/3

114/2 174/1

163/1 194

88/1 364/3

385/5 130

1919

15/64 184

15/58 448

15/10 178

365

1888

366/2 174/3

192/8

20/3

69/3

23

826/15 380/7 376/3 344/3

397/4

39

55/2 143

19/2 204/1

1898

15/21 15/20 449

15/7

365/2 363/4

362/2 1889

342/1 399/4

404

167

100/2

44/1

170

1176 192/3

1931 1896

389/8

380/6 5/3

388/7

52/5 13

15/39

376/1 352/4

93/1 341

403/6

1900

1935 364/2 150/1

95/4

826/11

385/1 352/5

133/1

/2

92/1

107

399/2

14 195/1 308

363/5

45/1 15/36

202/1

826/12 827/2 1183

368/1

203/3

14/1

400/5

161

15/4

400/3

90/2 306

15/52

90 146147

1897

345/2 1187

201

398/1 355

345/4

124 117/1 8

372/2 355/4

1887

27

385/6

777/9 15/73

153 369/2

777/2 344/1

103

376/4 365/3

15/71

71

374/1

400/2

362/3

28

389/3

56/2

388/5 134/2

777/10 352/6

164

15/50 388/2

367/6 192/6

344/4

380/5 1891

1914 202

310

50 15/19

174/2

345/3

115 1893

151

123 192

39/1 1904

367/2

31/3 1175

15/38

829/5 345/1

1906/1 55

44

361/3

377/3 362/5

154

95 150

403/3

380/4 378/3

385/2 200

88 192/2

103/1 15/67

127/1 92

69/1 352/1

389/4 144

777/15 203/1

828/4 371/1

1933 344/2

133/2

21

63/2

346

174/4

372

23/1 15/47

1913 142

345/5

377/1 148

363/1

385/4 195/3

31

826/6 342/2

26

367/1 343/1

355/1

1890

97 170/2

372/1

1934 139/1

376/2

55/1

388/3 371

30

88/3 127 15/9

195/2

195

378/5 203/2

389/7

55/3 90/3 65/3

118

378/6

15/33 311

389/6 192/4

399/3

/60

59 101/2

20/2 1903

186

826/8 101/4

353

826/5 377/2

361/6 361/1 1894

23/2 15/22

1905

829/8 354/1

203

355/2

777/11

73 182

56

348/2

134 15/2

1895

109/1 377/4

367

109/4

45/2 88/4

95/2 135

1052 9

777/6 106/1

15/49

65/6 93 192/5

403/4

345/6

92/2

777/3 352/3

136 1187/1

389/5

149

95/7 1932

368/2 5

39

7/10

15/3

163

15/34

367/5

777/5 364/4

360/1

1914/1 403/1

19/1 135/1

826/1 345/7

128

1916

777/7

15/53

/61 133

138 370/2

372/3

168 161/1

378/2

111 367/4

380/3 361/4

88/2 65

99

56/1

390/4

827/3 389/1

132

380/2 137

185

15/1

388/8

69/2 115/3

828/2 15/13

129 307

826/10 195/4

112 311

370/1

57/2

15/54

52/6

777/14

36

376/6 371/2

113/3 3

15/48

15/74

829/3

1914/2 95/8

777/4 114/1

397/3 367/3

1906 181

15/37

342/3 183

361/5 366/1

15/72

374

65/1

362/1

827/5 174

45/3

826/9 113/2

828/5 403/5

15/65 1899

15/63

388/6 15/17

380/1 362/4 1901

129/1 347

44

3

13

12

23

7

28 24

26 7

34

53

5

15/1

7/8

30

5

9 1

9/3

9

19

52 31

6

19

60 19

23

6/1

3/1

21

26 6

11

1

6

13 5

51

4

34

10

9 10

22

34

22

1

19

3

9/3

7

9

10/1

2

46

32

3

28

9/2

12

28/1

10

1 2/1

17

4

3 39

13 24

7/7

9

7

30

16

4 16

21

4

24

2

5/2

25

1 26

12

11

9 9/4

4 16

1

34

7

7/3

36

26

5

15

41/2

16

13 20

2

29 1

38

8

10 5/3

12/1

9

50 17

2

17

27

22

2

4 15

5/1

5

9/2 7

9

21 40

19 27

29 2

13 48

28

9/7

17

18 20

3 7/5

3

10

40 3 4

12 47

32 3 20

15

38

15

1

21

45

30

8

9/1

29

2

35

5

4

20/1

32 5/1

11

5

17 1

26 54

25

10

48 8

6 22/6

56

6

6 33

11 3

9

16

12

53

28

6

18 1

21

9/5

32

30 5

4

25 44

4

5

4 13 7

22

2

43

13

22/2

20 3

42

7 4

35

3

9

36

5/4

1

8

10

5

38

12

2 8

10

7

16

5

6

11 11

9 26

22

58

1316/1

19/1

46

31

33

11 8

30

5/5

5

7

14

23

1

9

7

40

8 22

30/1

2

5 3

31 17

7 2

19

4

17

20 5

5

36

24

7

18 32

9

1

11

16

1

19

14

7/4

11

6

38

9/1 2 2

40

7/6 22/8

15

1

1

21

6

13 1

18

41

6 18

7/2

25

10

12

22/4

30/1

41/1

13

7/1

23/1

2

9/1

9/6

9/4

18

2

1 6

1

4

4 55

5

20 4

6 Brühl

Ring

straß

e

Brunnenwiesen

Ring

straße

Gammelshauser Straße Schloßstra

ße

Hauptstraße

Ga mmels

hause r Straße Lindenstraße

Riedstraße Bahnhofstraße

Brunnenwiesen

Im Morgen Bahnho

fstraße

Im Sch

lossgarten

Jurastraße

Kirchstraße Brüh

lstraße

Schulstraße

Friedrichstraße

Am Kirchberg

Hau

ptstraße

R

ingstraße

Ringstraße

Kor nbergweg Wühlestraße

Pfarrer-Steeb-Weg

Osterwiesen

Im Höfle Jurastraße

Gam melshauser Straße

Hauptstraße

±

22.02.2021

0 25 50

Meter Maßstab 877/1

836 921

1123 1077

Gemeinde Dürnau Sanierung "Ortsmitte III"

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet

Abgrenzung Sanierungsgebiet (5,8 ha) Vorgesehene Gebietserweiterung (ca 0,2 ha)

§ 2 Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuell gültigen Sanierungssatzung gelten auch für das in § 1 darge- stellte Erweiterungsgrundstück. Demnach wird die Sanierungsmaß- nahme im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB fin- den Anwendung.

§ 3 Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekannt- machung rechtsverbindlich.

Verfahrenshinweise:

1. Die Laufzeit der Sanierung wird gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf den 31. Dezember 2026 festgelegt.

2. Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichne ten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schrift lich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegen über der Gemeinde Dürnau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

3. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Ge- meindeordnung für Baden-Würt temberg (GemO) oder von auf- grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zu- standekommen dieser Sanierungssat zung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver- letzung begründen soll, in nerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung der Sanierungssatzung gegenüber der Gemeinde Dürnau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn:

a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

b) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeinde- ordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten gegenüber der Kommune unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht worden ist.

4. Die o. g. Sanierungssatzung kann, Covid-19 bedingt und bis auf unbestimmte Zeit, von jedermann im Mittelungsblatt „’s blättle“

der Gemeinde Dürnau, eingesehen werden. Sie erhalten dieses im Zuge ihres Abonnements oder freizugänglich und in digitaler Form auf der Gemeindehomepage unter: https://www.duern- au.de/index.php?id=92.

5. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird besonders hingewiesen.

Diese können – neben anderen einschlägigen Vorschriften – während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden.

6. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflich- tige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.

Dürnau, den 4. März 2021 gez. Wagner

Bürgermeister

Aus dem Gemeinderat berichtet Sitzung vom 22. Februar 2021

Frageviertelstunde

Ein Zuhörer regte an, die auf Grund der anhaltenden Corona-Pande- mie entfallene Ortsputzede in anderer Art und Weise stattfinden zu lassen. Einige Familien würden sich gerne für den Umweltschutz en- gagieren und wären bereit in Eigenregie die Flur von ungewünsch- tem Müll zu befreien. Es wurde gebeten, eine Entsorgungsmög- lichkeit bereit zu stellen. Die Verwaltung lobte den Gedanken und sicherte zu, sich Gedanken über einen möglichen Sammelabgabe- punkt zu machen. Die Informationen zur Umsetzung sollen über das Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gemachter Beschlüsse

Beschlüsse aus vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen waren nicht bekanntzugeben. Der Gemeinderat habe sich jedoch nicht- öffentlich mit der Frage beschäftigt, wie einzelnen gewerblichen Mietern auf Grund der Einschränkungen des Lockdowns entgegen gekommen werden könne.

Erschließung Baugebiet „Morgen-Erweiterung“

Einige interessierte Zuhörer fanden sich zu diesem Tagesordnungs- punkt ein, um den Fortgang der Entwicklung des Neubaugebietes

„Morgen-Erweiterung“ zu verfolgen. Zu Beginn fasste BM Wagner die Entwicklungsgeschichte des Erweiterungsgebietes nochmals zusammen. Nun gelte es, den seit Sommer 2020 gültigen Bebau- ungsplan umzusetzen. Herr Lörcher als verantwortlicher Bauleiter, des mit der Erschließungsplanung beauftragten Büros mquadrat aus Bad Boll, stellte die wesentlichen Gestaltungselemente der Ausführungsplanung vor.

Der querverlaufende, südlich der Erweiterung gelegene Graben dient der Aufnahme von Hang- und Schichtwasser und verbessert damit den Schutz der bestehenden Gebäude im Gebiet Morgen als auch der neu zu entstehenden Grundstücke.

Der Straßenverlauf wird bis auf einen Versatz in Höhe der mittig platzierten acht Stellplätze geradlinig verlaufen und mit einem zur Asphaltschicht begleitenden Granitrandstreifen ausgestaltet. Die Pflasterung der Parkflächen orientiert sich an der Ausführung im Baugebiet Flenner. Auf Grund der geringen Versickerungsleistung des Bodens ist die Verwendung von pflegeintensiven, aber ökolo- gischen Rasengittersteine nicht angeraten. Drei Baumpflanzungen sind als Straßenbegleitgrün vorgesehen.

BM Wagner fordert weiterhin die Versorgungsunternehmen auf, das Gebiet zeitgemäß mit Glasfaser zu bestücken.

Nach Kostenberechnung beläuft sich die Gesamtsumme der Er- schließungsarbeiten auf 1,1 Millionen €. Auf Grund der derzeit schlechten Auftragslage im Straßenbau prognostiziert Herr Lörcher geringere Ausschreibungsergebnisse. Die öffentliche Ausschrei- bung wird am 26. Februar 2021 veröffentlicht. Die Vergabe wird für die Aprilsitzung vorgesehen, sodass der Baubeginn auf Mitte Mai terminiert wird. Rund sechs Monate werden die Erschließungsar- beiten andauern.

Die zahlreichen Bauinteressenten werden dann im Frühling neben dem ermittelten Kaufpreis auch über die Vergabekriterien der Bau- plätze informiert.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine etwaige Verletzung von Verfah- ren- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung (GemO) oder einer aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrift beim Zu-

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder einer auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrift beim Zustande- kommen dieser Satzung ist nach §

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) »

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zu- standekommen dieser Satzung wird