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Lärmaktionsplan nimmt Fahrt auf

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Academic year: 2022

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nimmt Fahrt auf

Auf Teilstücken der B 34 und der L 190 ab sofort nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung

Gottmadingen/Randegg lö. Er war immer wieder in der Gemein- de ein Thema: der Straßenverkehrslärm. Ob mitten durch Ran- degg oder durch Gottmadingen, der zunehmende Durchgangs- und Lkw-Verkehr, verbunden mit steigendem Lärmpegel, lässt die Bürger im wahrsten Sinne des Wortes nicht ruhen. Schon im Jahr 2008 stand dieses Thema auf der Agenda, und vor zwei Jah- ren hatten sich viele Bürger im Rahmen eines Dorfgespräches an den neuralgischen Punkten eingefunden.

Die Gemeinde hat ihre Haus- aufgaben gemacht, denn erst der von ihr erstellte Lärmak- tionsplan brachte die von den Bürgern jahrelang geforderte Verkehrsberuhigung ins Rollen.

Ab sofort gelten nachts ab 22 Uhr bis 6 Uhr jeweils 30 km/h in Randegg an der L 190 (im Be- reich zwischen Schloss- und Grenzlandstraße) und in Gott- madingen auf der Ortsdurch- fahrt B 34 (im Bereich zwischen der Randegger Straße bis zur Ro- senegg- straße). Darauf verwei- sen die von der Straßenmeisterei Welschingen aufgestellten Ver- kehrsschilder. Noch sollen sich die Leute an diese Neuerung ge- wöhnen, aber die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung werde mit regelmäßigen Ge- schwindigkeitskontrollen über- prüft, so der Hinweis von Stefan Basel, Leiter des Straßenver- kehrsamts Konstanz.

Er verwies gleichzeitig auf den Werdegang der verkehrsrechtli- chen Anordnung: »Aus der von der Gemeinde nach Lärmberech- nungen und Ermittlung der Be- troffenenzahlen vorgelegten Lärmaktionsplanung konnten nach rechtlicher Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und nach Zustimmung durch das Re- gierungspräsidium Freiburg die- se Maßnahmen angeordnet wer- den«. Angesichts einer nicht un- erheblichen Anzahl von betrof- fenen Bewohnern an der B 34

und in einem Kernbereich in Randegg, die nachts von einem Lärmwert von über 60 Dezibel betroffen sind, sei die beantrag- te Maßnahme angemessen und erforderlich. Auch die Behörden unterlägen Vorgaben, wobei die Lärmgrenzwerte am Tag auf 70 und nachts auf 60 Dezibel fest- gelegt seien.

»Mit dieser Aktion sind wir ei- nen großen Schritt weiter. Wir habe es geschafft, für unsere Bürger etwas zu erreichen, denn das Thema Verkehr zählte in den letzten Jahren zu den Themen, die die Bürger stark bewegten«, verwies Bürgermeister Dr. Mi- chael Klinger auf den Erfolg des Lärmaktionsplanes. Was lange währt, finde besonders für die Randegger Bürger ein gutes Er- gebnis, zumal mit der Installati- on einer Bewegungsampel an der Einmündung Otto-Dix-/

Grenzlandstraße ebenfalls ein lang gehegter Wunsch in Erfül- lung gehe. Gleichzeitig machen zwei Smileys am Ortsanfang und -ende auf die Geschwindigkeit aufmerksam. Dagegen wird es ein von den Anwohnern immer wieder gefordertes nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot an der B 34 nicht geben, da die vorgege- benen Lärmgrenzwerte nicht er- reicht werden. Als Industrie- standort müsse man die Kirche im Dorf lassen und den Lkw auch die nächtliche Zulieferungen ermög- lichen, gab Klinger zu bedenken.

Das Schild verweist auf die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (von links): Patrick Pingitzer, Bauamt, Stefan Basel, Lei- ter des Straßenverkehrsamts Konstanz, Sven Vötsch, stellvertreten- der Leiter der Straßenmeisterei Welschingen, und Bürgermeister Dr.

Michael Klinger. Foto: Löffler

Projekt Gartenstraße

Am Donnerstag, 6. April, nächstes Dorfgespräch

Gottmadingen.Mit der Sanie- rung der Abwasser- und Wasser- leitungen im Untergrund der Gartenstraße steht ein umfas- sendes Tiefbauprojekt auf der Agenda der Gemeinde Gottma- dingen. Um die Baumaßnahme gut mit den Anliegerinnen und Anliegern zu koordinieren und auch die Bevölkerung breit zu informieren, führt die Gemein- deverwaltung am Donnerstag, 6.

April, um 17 Uhr vor Ort ein Dorfgespräch mit allen Beteilig- ten durch. Dabei soll über den

Bauablauf, die zu erwartenden Bauzeiten und auch die Beein- trächtigungen informiert wer- den.

Selbstverständlich stehen die Gemeindeverwaltung und Bür- germeister Dr. Michael Klinger für alle Fragen rund um das Pro- jekt, aber auch zu anderen The- men der Gemeindepolitik zur Verfügung. Gemeinderat, Ge- meindeverwaltung und Bürger- meister freuen sich auf zahlrei- che Teilnehmerinnen und Teil- nehmer bei diesem Ortstermin.

Elektromobile in großer Auswahl nahmen Alexander und Alexandra Growe beim »Tag der Mobilität« in Augenschein. Rechts Rainer Czymmeck vom Volkswagenzentrum, links Harald Fehler von Auto- haus Blender. Mehr zur Gewerbeschau ab Seite 4. Foto: Löffler

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Tagesordnung

für die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses am

Dienstag, 4. April 2017, 18:00 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftüber die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. März 2017 3. Eichendorff-Schulprojekt

- Festlegung des Energiestandards für den Schul-Neubau 4. Raumordnungsverfahrenfür den Trockenabbau von Kies und Sand im GewannDellenhau, Gemarkung Hilzingen - Stellungnahme

5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan»Solarpark Randegg«

a) Feststellung Entwurf

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 6. Zustimmung des Gemeinderats zurWahl des Feuerwehr-

kommandantenund dessenStellvertreters

7. Festsetzung deskalkulatorischen Zinssatzesfür die Jahresrechnung 2016 und für den Haushaltsplan 2018 8. Beteiligungsbericht 2016

9. Vereinsförderung- Aufstockung für 2017 aus allgemei- nen Haushaltsmitteln

10. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten - Neukalkulation der Friedhofsgebühren 11. Fragestunde

12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gemeinderat

Freitag, 24. März:

7 bis 12.30 Uhr Wochenmarkt

19 UhrKlettertraining in der Halle, Uhlandhalle Singen, Natur- freunde Gottmadingen

Samstag, 25. März:

ab 10.30 UhrShow-Tanz, Grenzlandhalle, VfB Randegg 14 UhrRepair-Café - reparieren statt wegwerfen. Es wird Kaffee und Kuchen angeboten, ehemaliges Park-Restaurant, IPG 320, Freie Evangelische Gemeinde Gottmadingen

Montag, 27. März:

20 Uhr Jahreshauptversammlung, Landgasthof »Wider«, Frei- willige Feuerwehr, Abteilung Bietingen

Dienstag, 28. März:

14 UhrTreffen der Dienstagswanderer, Treffpunkt Feuerwehr- haus Gottmadingen, Naturfreunde Gottmadingen

Terminplaner

vom 23. bis 29. März Abfuhr-

termine

Biomüll

Fr., 24. März, Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne

Mo., 27. März, Gottmadingen und Ortsteile Grünschnittannahme

Sa., 8. April, Gottmadingen, vor dem Bauhof, 10.30 bis 14 Uhr (siehe Seite 13 der Abfallfibel)

Gelber Sack

Mi., 12. April, Ortsteile Do., 13. April, Gottmadingen

Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür Restmüll

Mi., 19. April, Gottmadingen und Ortsteile Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung:

Radio, Küchengeräte und Ähnliches Fr., 7. April, 16 bis 18 Uhr, Bauhof, Im Tal Problemstoff-Sammlung

Mo., 22. Mai, Randegg, 9 bis 11 Uhr, Bauhof, Altes Rathaus Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Sa., 8. April, VfB Randegg, Altmaterialsammlung in Randegg Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte und Ähnliches

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.

Anmeldung Sperrmüllabfuhr

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Ab- fuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.

Schrottcontainer im Bauhof

Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr.

Abfuhrtermine

Tagesordnung

für die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

im Saal des Rathauses am Dienstag, 4. April 2017, 17:00 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftder 2. öffentlichen Sitzung vom 14. März 2017

3. Bauanträge und Bauanfragen

a) Bauantrag zur Aufstockung des Dachgeschosses mit Erstellung eines Aufzuges und einer Pkw-Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 484, Burgstraße 8, Gottmadingen b) Bauantrag zum Anbau einer Garage, auf dem Grund-

stück Fl.Nr. 3008/2, Im Bündt 2, Gottmadingen-Murbach c) Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Gaststätte in

Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 12, Dorfstr. 46, Gottmadingen-Bietingen

4. Fragestunde

5. Verschiedenes,Wünsche und Anträge

Ausschuss

für Technik und Umwelt

Jahnstraße 40 78234 Engen Tel. 07733/97230 Fax 97231 info -kommunal@t- online.de Mo - Fr 9 - 12 Uhr + 14 - 18 Uhr a u ß e r M i t t w o c h n a c h m i t t a g

. .

Amtsblatt für Gottmadingen mit den Ortsteilen Randegg, Bietingen, Ebringen

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Kommunal INFO

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Innenhof wird bebaut

Größtes WBG-Wohnbauprojekt entsteht

Gottmadingen lö. Immer wieder stand bei der WBG (Wohnungs- baugenossenschaft Gottmadingen) in den letzten Jahren das Thema »Innenentwicklung der Hard- und Fliederstraße« zur Dis- kussion, lag es doch auf der Hand, dass sich für die rund 5.500 Quadratmeter große Freifläche im Innenhof der Gebäude neue bauliche Perspektiven anbieten. In früheren Jahren als Garten- grundstücke angelegt, liegen diese schon lange als große Wie- senflächen brach.

Dem aktiven Bauboom in der Gemeinde schließt sich nun auch die Wohnungsbaugenossen- schaft an. »Mit der Innenent- wicklung der Hard- und Flieder- straße nimmt die Wohnungs- baugenossenschaft ihr größtes Pfund in die Hand, ist sie doch im Besitz der Grundstücke. Sie nimmt sich in die Pflicht und startet damit das größte Wohn- bauprojekt in der Geschichte der WBG mit dem Ziel, Mietwoh- nungen zu schaffen, um damit der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden«, betonte Bürgermeister Dr. Michael Klin- ger in seiner Funktion als Auf- sichtsratsvorsitzender im Rah- men eines Pressegespräches.

»Was lange währt, wird endlich wahr«, brachte die hauptamtli- che Vorsitzende Vera Federer die frohe Botschaft auf einen Nen- ner, nachdem der Aufsichtsrat und der Vorstand der WBG die Weiterentwicklung beschlossen haben. Die Mieter der Hard- und Fliederstraße wurden über das geplante Bauvorhaben schon in- formiert. »Denn«, so Vera Fede- rer, »wenn alles nach Plan läuft, ist 2018 Baubeginn«. Über eine Mehrfachbeauftragung werden sechs Architekturbüros ein trag- fähiges Konzept für eine Wohn- bebauung von 40 bis 50 Wohnungen für alle Zielgruppen von Singles und Familien bis hin zu rüstigen Rentnern, einschließ- lich Tiefgarage und Freiflächen- planung auf rund 3.800 Quadrat- metern Baufläche erstellen. Die

Auslobung soll von Mitte März bis Mitte Juni diesen Jahres stattfinden, bereits Anfang Juli werde das Preisgericht über die verschiedenen Arbeiten ent- scheiden, gab Federer den Zeit- ablauf bekannt. »Diese Pla- nungs- und Baumaßnahmen stellt die WBG vor eine große Herausforderung. Eine Aufgabe, die die Genossenschaft in den kommenden fünf bis acht Jahren finanziell, konzeptionell und or- ganisatorisch beschäftigen wird«, machte sie die Größe des zu stemmenden Objekts deut- lich. Neben dem neuen Wohn- raumkonzept mit mehrheitlich mittleren Wohnungsgrößen zwischen 70 und 80 Quadratme- tern soll ein Stellplatzkonzept für den Bestand wie auch für den geplanten Neubau konzipiert werden. Die Außenanlagen sol- len dabei mitüberdacht werden.

Das große innerörtliche Gelän- de liegt im Kernbereich der Hard- und Fliederstraße. Die vor- handene Wohnbebauung wurde Anfang der Fünfziger-Jahre als Siedlungsobjekt umgesetzt. Sie ist das Herz der Wohnungsbau- genossenschaft und ihr ältester Standort, sind dies doch die ers- ten WBG-Häuser. Dieser Woh- nungsbestand soll in den nächs- ten Jahren instandgesetzt wer- den. »Diese Gebäude bieten ak- tuell günstigen Wohnraum für unsere Mitglieder, der vorerst auch so erhalten bleiben soll«, so der Hinweis von Vera Federer und Dr. Michael Klinger.

Noch stehen sie im Innenhof auf der großen Wiesenfläche, die bald Platz bietet für eine Bebauung: (von links) Helmut Handloser, Bera- ter und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied, Vera Federer, hauptamt- licher Vorstand, Dr. Michael Klinger, Aufsichtsratsvorsitzender, und Luigi De Felice, Aufsichtsrat. Foto: Löffler

Mehrgenerationenparcours

Anneliese-Bilger-Stiftung – Jahresergebnis und Projektvorschlag vorgestellt

Gottmadingenhol. Fast 81.000 Euro wurden dank festverzinsli- cher Wertpapiere in Form von Kurssteigerungen bei der Anne- liese-Bilger-Stiftung einge- nommen. Insgesamt beläuft sich das Jahresergebnis auf etwa 130.000 Euro. Der Infla- tionsausgleich beträgt rund 74.000 Euro. Ein Drittel des Ge- winns, 43.000 Euro, werden in die freie Rücklage eingestellt.

12.188 Euro werden in die Pro- jektrücklage fließen. Das Projekt ist noch offen, allerdings schlug die Stiftungsverwaltung als mögliche Idee einen »Bewe- gungsparcours, Mehrgeneratio- nenbewegungspark oder Mehr- generationenspielplatz« vor.

»Das würde gut in die Spielplatz- diskussion passen, würde Geräte für Jung und Alt bieten. Hier könnte die Stiftung etwas für Senioren unternehmen«, heißt es aus der Stiftungsverwaltung.

2016 wurden fast 12.000 Euro an Stiftungszahlungen ausge-

schüttet, davon allein 7.500 Euro für die »Experimentelle«. Im Wirtschaftsplan 2017 ist ein Ge- winn von 66.000 Euro vorgese- hen und Stiftungszuschüsse in Höhe von 11.000 Euro. Das Stif- tungskapital wird 2017 bei rund 4,23 Millionen Euro liegen. 2017 werden folgende Stiftungsan- träge berücksichtigt: Der För- derkreis für Kultur und Heimat- geschichte erhält 4.000 Euro, die Gemeindebücherei 1.500 Euro, der DRK-Ortsverein 725 Euro, die AWO 550 Euro, der Frauen- verein 425 Euro und der VdK 350 Euro. Der Schwarzwaldverein er- hält insgesamt 400 Euro, das Al- tenwerk Randegg, die Frauenge- meinschaft Gottmadingen und die Frauengemeinschaft Bietin- gen-Ebringen je 200 Euro.

Kinder und Jugendliche werden zu Vereinsbeiträgen mit 500 Euro unterstützt.

Der Stiftungsrat stimmte dem Wirtschaftsplan und den Zu- schüssen zu.

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Achte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs

»Abwasserbeseitigung Gottmadingen«

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) sowie des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 14. März 2017 folgende Satzung beschlossen:

I.

§ 4 der Betriebssatzung vom 22. Juni 2004 in der Fassung vom 16. Februar 2016 erhält folgende Neufassung:

Ȥ 4 Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 5.500,00 € festge- setzt.«

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvor- schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 15. März 2017

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Zweite Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs

»Wasserversorgung Gottmadingen«

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) sowie des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 14. März 2017 folgende Satzung beschlossen:

I.

§ 4 der Betriebssatzung vom 22. Juni 2004 in der Fassung vom 11. Dezember 2007 erhält folgende Neufassung:

Ȥ 4 Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 50.000,00 € fest- gesetzt.«

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvor- schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 15. März 2017

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Hedi und Ludwig Meichles Hofladen in Hagnau ist mit Produkten von Markus Bruderhofer bestückt. So fanden sie den Weg zu »Ideal Mö- belbau« und ließen sich von Mathias Hug und Azubi Simon Glatt die Gestaltung eines Holzeierbechers erklären. Fotos: Löffler Auf zwei oder drei Rädern: Passend zur Eröffnung der Fahrradsaison

hatten die Besucher angesichts der großen Auswahl bei Fahrrad Graf die Qual der Wahl.

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Eine einzigartige Gemeinschaftsleistung

Der »Tag der Mobilität« zeigte das örtliche Gewerbe in Aktion und machte viele Besucher mobil

Gottmadingen lö. Als gelungene Gemeinschaftsleistung präsentierten Handel, Gewerbe und Handwerk am Tag der Mobilität, ver- bunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag, die vielseitige Produktpalette, die vor Ort keine Verbraucherwünsche offen lässt. Ak- tionen zum Mitmachen, Musik und Bewirtung lockten viele Familien zum Rundgang, denn es lohnte sich, bei den verschiedenen Be- trieben vorbeizuschauen. Der kostenlose Oldtimer-Shuttle-Bus war nicht nur ein Blickfang, er befuhr die Strecke im Halbstunden- takt und weckte bei den Besuchern nostalgische Gefühle. Trotz dieser Verbindung lag der Besucherschwerpunkt im Gewerbegebiet und im Goldbühl, das Ortszentrum fühlte sich etwas abgehängt. So beschloss der Gewerbevereinsvorsitzende Alexander Growe kurzfristig, die auf dem Rathausplatz geparkten Elektromobile auf das Gelände von Brachat & Schönle zu verlegen - dorthin, wo sich viele Besucher trafen.

Frühling und Blumen! Wie gut diese Kombination zusammenpasst, präsentierte Maria Tornar bei Blatt & Blüte.

Den ersten Bärlauch der Saison präsentierte Markus Bruderhofer beim Rundgang mit den Besuchern, die beim Blick in die »Gläserne Produktion« genüssliche Eindrücke serviert bekamen.

Große und kleine Maschinen lockten viele große und kleine Besucher auf das Gelände der Landmaschinentechnik Brachat und Schönle.

Angesichts des bequemen Sessels und der fachkundigen Beratung durch Susanne Müller-Magro genoss der Besucher aus Singen sicht- lich die entspannte Wohlfühlatmosphäre. Fotos: Löffler

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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 14. März 2017 folgende Satzung beschlossen:

I.

Nr. 18 der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) in der Fas- sung vom 20. Dezember 2016 erhält folgende Neufassung:

Gebührenverzeichnis

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr €

18. Melderecht

18.1 Auskünfte aus dem Melderegister

18.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz – BMG) 12,00 € je Fall

18.1.1.1 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal es gilt der aktuelle landes- (§ 49 Abs. 1 u.3 i.V.m. § 44 Abs. 1 BMG) einheitliche Gebührensatz

derzeit 5,00 €

18.1.2 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 12,00 € je angefangene ¼ Stunde

18.1.3 Gruppenauskunft (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 13,00 € je angefangene ¼ Stunde 18.2 Datenübermittlungen

18.2.1 Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk 0,15 € jeweils für jede Person, auf bzw. an die Gebühreneinzugszentrale (§ 36 Abs. 1 BMG) die sich die Datenübermittlung

erstreckt 18.3 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung

(§10 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz - KomWG) 12,00 €

18.4 Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der

Meldebehörde je Bescheinigung 12,00 € je angefangene ¼ Stunde

Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die

Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte

18.5 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 12,00 € je angefangene ¼ Stunde 18.6 Gebührenfreisind (§ 9 BMG):

18.6.1 die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung (§ 24 Abs. 2 BMG) 18.6.2 die Auskunft an den Betroffenen (§ 10 BMG)

18.6.3 die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 14 u. 15 BMG) 18.6.4 die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte

(§ 45 Abs. 2 BMG)

18.6.5 die Einrichtung von Übermittlungssperren (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BMG) II.

Diese Satzung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Rechtsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §4 Abs. 4 GemO unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 15. März 2017

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

(7)

Schnell Restplätze sichern

Ferienbetreuung für Grundschüler und Kindergartenkinder in den Sommerferien

Gottmadingen. Die Gemeinde Gottmadingen bietet auch in die- sem Jahr wieder eine Ferienbetreuung in den Sommerferien von 31. Juli bis 8. September an. Jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr findet für Grundschüler eine Betreu- ung in den Räumen der Hebelschule statt. Diese ist geeignet für Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden oder die bisher schon die Grundschule besucht haben. Natürlich steht das Angebot auch Kindern aus den Ortsteilen offen.

Es sind derzeit zwar noch in al- len Betreuungswochen Plätze frei, für einige Wochen werden die Plätze aber langsam eng. Wer sich also noch anmelden möch- te, sollte schnell sein, denn die Betreuungszeiträume sind teil- weise schon so gut wie ausge- bucht.

Für die Betreuung in der Hebel- schule wird ein Elternbeitrag von wöchentlich 75 Euro erhoben sowie ein wöchentlicher Pau- schalbetrag von 10 Euro für Ge- tränke, Materialien, Durchfüh- rung von Ausflügen und Ähnli- chem. Mit Ausnahme der Tage, an denen Ausflüge durchgeführt werden, erhalten die Kinder au- ßerdem ein Mittagessen, für das ein Essensgeld von 4 Euro je Mahlzeit erhoben wird. FürKin- dergartenkinder ab 3 Jahren findet die Ferienbetreuung über zwei Wochen vom 7. bis 18. Au- gust, jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr, im Kindergarten »Im Tä- schen« statt. Für die Ferienbe- treuung im Kindergarten wird

ein Elternbeitrag von wöchent- lich 35 Euro erhoben sowie ein wöchentlicher Pauschalbetrag von 5 Euro für Getränke, Mate- rialien, Durchführung von Aus- flügen und Ähnlichem.

Die Anmeldung zur Ferienbe- treuung ist online über die Ho- mepage der Gemeinde Gottma- dingen möglich. Alle Informa- tionen rund um die Ferienbe- treuung und die Online-Anmel- dung sind unter www.gottma dingen.de unter der Rubrik >Le- ben in Gottmadingen > Ferien- betreuung zu finden. Die Anmel- deformulare, schriftliche Erklä- rungen, sowie Merkblätter für Eltern stehen dort zum Downlo- ad bereit. Die ausgefüllten An- meldeformulare und die schrift- lichen Erklärungen können noch bis 30. April im Alten Rathaus, Rathausplatz 1, bei Martin Rau- wolf und Julia Bischof (Zimmer 004) oder Anna Rothermund (Zimmer 003) abgegeben werden. Dort sind die genannten Formulare auch in Papierform erhältlich.

Neuer Abteilungsausschuss

Jahreshauptversammlung der FFW Randegg

Randegg. Am 13. März fand die 92. Jahreshauptversamm- lung der Freiwilligen Feuerwehr Gottmadingen, Abteilung Ran- degg, statt. Nach der Begrüßung durch Abteilungskommandant Volker Brütsch und zahlreichen anderen interessanten Berichten stand unter anderem der Tages- ordnungspunkt »Wahlen« auf der Programm. Abteilungskom- mandant Volker Brütsch sowie sein Stellvertreter Andreas Schlatter wurden jeweils mit ei- ner Enthaltung in ihren Ämtern bestätigt.

Ebenso wurde ein neuer Abtei- lungsausschuss gewählt. Dieser

setzt sich wie folgt zusammen:

Ralf Hauser, Dennis Wieland, Pascal Brommont und Tobias Hahn. Udo Hahn stand nicht mehr zur Wahl und schied somit aus. Abteilungskommandant Volker Brütsch bedankte sich bei Udo Hahn für zehn Jahre Mitar- beit im Abteilungsausschuss und überreichte ihm ein kleines Prä- sent.

Ein weiterer Höhepunkt der Jahreshauptversammlung war die Verabschiedung zweier gestandener Feuerwehrmänner, Gruppenführer, Atemschutzge- räteträger und Maschinisten:

Peter Ebert und Günther Martin.

Nach gemeinsam mehr als 70 Jahren aktiven Feuerwehrdienstes scheiden Peter Ebert (Mitte) und Günther Martin (rechts) aus dem aktiven Bereich in die Altersabteilung. In einer kurzen Laudatio ließ Abteilungskommandant Volker Brütsch (links) den eindrucksvollen Werdegang der beiden Kameraden Revue passieren und überreichte ihnen im Anschluss jeweils einen Geschenkkorb.

FFW Bietingen

Abteilungs- versammlung

Bietingen.Die Feuerwehr Bie- tingen hält am Montag 27. März, ihre Abteilungsversammlung ab.

Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Landgasthof Wider in Bietingen. Auf der Tagesord- nung stehen neben den Berich- ten der Vorstandschaft auch Wahlen und Beförderungen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Im Gemeinderat notiert

Meldegebühren steigen

Gottmadingenhol. Die Gebüh- ren im Bereich Melderecht wer- den nach einstimmigem Be- schluss im Zuge der Haushalts- konsolidierung vom Gemeinde- rat erhöht. Dabei wurden in der Kalkulation die Personalkosten angepasst. Künftig beträgt die Gebühr für eine einfache Aus- kunft aus dem Melderegister 12 statt bisher 8 Euro. Auch die wei- teren Auskünfte (Zeitgebühren je Viertelstunde), bisher mit je- weils 9 Euro veranschlagt, wer- den auf 12 Euro angehoben. Un- verändert bleiben die Gebühren für die elektronische einfache Auskunft über die KIVBF (Kom- munale Informationsverarbei- tung Baden Franken) mit 5 Euro und die Datenübermittlung an die GEZ (0,15 Euro).

Altes Rathaus

Neuer Sozialraum

Gottmadingenhol. Der Sozial- raum und der Kassenbereich im Alten Rathaus werden umge- baut. So werden das ehemalige Bürgermeistervorzimmer und -büro mit Einbauküche und Mo- biliar auf den neuesten Stand gebracht. Die Kosten betragen 23.784 Euro. Die Gemeindekasse wird zu einem schöneren, helle- ren Warteraum und einem Mul- tifunktionsbüro umgestaltet.

Die Kosten betragen rund 40.000 Euro. Durch den Abstand zu den Kostenschätzungen (rund 5.000 und 13.000 Euro) sind die Maßnahmen etwas teurer als angenommen. Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschloss beide Maßnahmen. Bürgermeis- terstellvertreter Georg Ruf be- tonte, dass teilweise seit 1989 nichts gemacht worden sei, Bernhard Gassner (SPD) befand, die Umbauten seien eine »massi- ve Aufwertung« des Gebäudes.

Sommerzeit beginnt

Gottmadingen. Am kommen- den Sonntag, 26. März, beginnt um 2 Uhr die mitteleuropäische Sommerzeit. Die Uhr wird zu die- sem Zeitpunkt auf 3 Uhr vorge- stellt. Ab der Zeitumstellung bleibt es morgens wieder eine Stunde länger dunkel, dafür ist es abends eine Stunde länger hell.

(8)

Vielfalt gemeinsam bewahren - Erstellung NATURA 2000-Managementplan (MaP) für das FFH-Gebiet 8218-342 «Gottmadinger Eck«

Auf Flächen der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Hilzingen sowie der Stadt Singen er- streckt sich im Landkreis Konstanz ein für den Naturschutz wertvolles Gebiet, welches Teil des eu- ropäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 ist. Es wurde zusammen mit vielen anderen Gebie- ten in ganz Europa als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und trägt den Namen

»Gottmadinger Eck«. Das 314 ha große Natura 2000-Gebiet wird geprägt durch die Naturschutzge- biete »Gailinger Berg-Bölderen«, »Hardtseen«, und »Gras-Seen«.

Unter den Wäldern, die etwas mehr als die Hälfte des Gebiets bedecken, finden sich wertvolle na- turnahe Waldmeisterbuchen- sowie Orchideenwälder, am Rhein auch Reste von Auwäldern. Ty- pisch für das Offenland sind Riede und vermoorte Toteislöcher, an den warmen Steilhängen der Molasseberge gedeihen orchideenreiche Kalkmagerrasen. In diesen konnten sich durch gezielte Pflegemaßnahmen seit Jahrzehnten seltene Pflanzenarten wie die Bocks-Riemenzunge oder der Ohnsporn halten und von dort weiter ausbreiten. Als weitere FFH-Lebensräume kommen Pfeifen- graswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Kalktuffquellen und kalk- reiche Niedermoore vor. Das FFH-Gebiet ist Lebensraum für die gefährdeten Arten Gelbbauchunke und Kammmolch.

Für das Natura 2000-Gebiet wird in den nächsten zwei Jahren ein Managementplan erarbeitet, der die Grundlage für die langfristige Erhaltung der Lebensraumtypen sowie der Tier- und Pflanzenar- ten und ihrer Lebensräume bilden soll, damit sich noch spätere Generationen an diesen Lebensräu- men erfreuen können. Daher werden ab Mai 2017 Biologen, die im Auftrag des Regierungspräsidi- ums Freiburg den Managementplan erarbeiten, das Gebiet untersuchen und die Lebensräume und Arten im Gebiet kartieren.

Im Rahmen dieser Kartierungen ist es im einen oder anderen Fall nicht zu vermeiden, dass Privat- grundstücke im Natura 2000-Gebiet durch die Gutachter betreten werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das Betreten von Privatgrundstücken ist im Rahmen von § 65 BNatSchG i. V. m. § 77 Abs. 1 NatSchG zulässig. Natürlich werden die Kartierer auf die landwirtschaftliche und jagdliche Nutzung der Flächen Rücksicht nehmen. In Zweifelsfällen können sich die Kartierer als Mitarbei- tende des Büros für ökologische Landschaftsplanung Josef Kiechle / Gottmadingen-Randegg bzw.

365° freiraum und umwelt / Überlingen ausweisen.

Um die Landbewirtschafter, Flächeneigentümer und Bewohner im Gebiet sowie Vertreter der Kom- munen, Verbände und Behörden detaillierter über den Managementplan zu informieren, wird das Regierungspräsidium voraussichtlich im Mai 2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen. Hierzu werden wir in einer gesonderten Mitteilung informieren. Unser Ziel ist es, ei- nen Managementplan zu erarbeiten, der mit den ortsansässigen Akteuren umsetzbar ist.

Details zum Managementplan finden Sie unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Gottmadinger Eck.aspx Weitere Informationen zum Gebiet und zum Verfahren erhalten Sie

beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5, Ref. 56, 79083 Freiburg i. Br., abteilung5@rpf.bwl.de Tel.: (0761) 208-4135. Ihre Ansprechpartner sind Frau Wolfer (Verfahrensbeauftragte) und Frau Hendel (stellv. Verfahrensbeauftragte). Besuchen Sie auch die Internetseiten des Regierungspräsi- diums Freiburg unter http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1159004/index.htm

Öffentliche Bekanntmachung Höhenfreibad

Kraulkurs im Mai

Gottmadingen. Schwimm- meister Christian Schönstädt bietet in der Vorsaison einen Kraulkurs für Erwachsene im Hö- henfreibad Gottmadingen an.

Der Kurs wird vom 8. bis 24. Mai immer am Montag, Mittwoch und Freitag von 12.10 Uhr bis 13.05 Uhr stattfinden.

Der Kurs richtet sich an alle Personen, welche um diese Uhr- zeit teilnehmen können, wie junggebliebene Rentner oder auch Berufstätige, die ihre Mit- tagspause für eine sportliche Ak- tivität nutzen wollen. Die Kurs- gebühr beträgt 100 Euro pro Person zuzüglich Eintritt. Der Kurs wird für maximal zehn Per- sonen angeboten, zur Zeit sind noch acht Plätze frei.

Als Voraussetzung nennt der Schwimmmeister das sichere Brustschwimmen und die Be- reitschaft, die Ohren unter Was- ser zu tauchen.

Anmeldungen bitte direkt an Christian Schönstädt unter Tel.

0162/2659433 oder per Mail an hoehenfreibad.gottmadingen@

t-online.de.

Kreissozialamt

Altenhilfeberatung

Gottmadingen. Das Landrats- amt Konstanz bietet im Rahmen des Projektes »Pflegestützpunkt«

eine Sprechstunde mit Beratung am Montag, 27. März, im Rat- haus, Johann-Georg-Fahr-Stra- ße 10, Zimmer 206 im 2. OG, von 14 bis 15 Uhr an.

Themenschwerpunkte sind die Voraussetzungen der Leistungen nach der Pflegeversicherung, Grundversorgung im Alter und bei dauernder Erwerbsminde- rung, Angebote im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Be- reich, Hausnotruf, Selbsthilfe- gruppen, Hilfen für Angehörige, Anbieter Ambulante Pflege und soziale Dienste (Sozialstationen), stationäre Pflege (Heim), Vorsor- gevollmacht und Patientenver- fügung sowie Betreuungsverfü- gung. Für die Sprechstunde ist eine Terminvereinbarung not- wendig. Ohne Anmeldung findet der Termin nicht statt. Bei Bedarf wird die Beratung bis 16.30 Uhr ausgeweitet, auch Hausbesuche sind möglich. Ansprechpartner:

Pia Faller, Tel. 07531/800-2626.

(9)

Do. 23.03. Hohentwiel-Apotheke Singen, Hegaustr. 40, Telefon 07731/905680 Fr. 24.03. Ratoldus-Apotheke Radolfzell,

Schützenstr. 2, Telefon 07732/4033 Sa. 25.03. Marien-Apotheke Singen,

Rielasinger Str. 172, Telefon 07731/21370 So. 26.03. Wasmuth-Apotheke Mühlhausen,

Schloßstr. 40, Telefon 07733/5152 Mo. 27.03. Martinus-Apotheke Singen,

Uhlandstr. 48, Telefon 07731/41971 Di. 28.03. Stadtapotheke Engen,

Vorstadt 8, Telefon 07733/5257 Mi. 29.03. Bären-Apotheke Singen,

Friedrich-Ebert-Platz 2, Telefon 07731/61700 Do. 30.03. Hilzinger Marien-Apotheke

Hauptstr. 61, Telefon 07731/99540

Apotheken-Notdienst

vom 23. bis 30. März

Umstellung Funkwasserzähler

Austausch der restlichen Wasserzähler beginnt

Gottmadingen. Vergangenes Jahr wurde in Gottmadingen knapp die Hälfte aller Wasser- zähler auf die neuen Funkwas- serzähler umgestellt. Mit dem Austausch der restlichen Was- serzähler wird in den nächsten Wochen begonnen werden.

Es ist vorgesehen, dass die Wechselarbeiten Mitte April (ab Dienstag, 18. April) begonnen werden. Bis Mitte August soll der Zählerwechsel in Gottmadingen mit allen Ortsteilen vollständig abgeschlossen sein.

In diesem Jahr stehen nur noch die Zähler Gottmadingens zum Austausch an. Vereinzelt müssen auch noch Zähler in den Ortstei- len gewechselt werden. Die Zäh- ler werden wieder durch die Fir- ma SENSUS im Auftrag der Ge- meinde Gottmadingen ausge- wechselt. Die Mitarbeiter der Fir- ma Sensus werden sich vor Be- ginn der Arbeiten entsprechend ausweisen.

Verfahrensablauf:

- Die Firma Sensus Services Deutschland GmbH plant die entsprechenden Wechselaufträ- ge für das Team vor Ort.

- Etwa 14 Tage vor dem Start des Zählerwechsels werden die Kun- den (Eigentümer) mit einem de- taillierten gemeinsamen Infor- mationsschreiben von der Firma

Sensus und der Gemeinde Gott- madingen über den genauen Wechseltermin informiert.

- Falls der festgelegte Wechsel- termin aus dringenden Gründen nicht möglich sein wird, besteht die Möglichkeit, über eine extra dafür vorgesehene Telefonhotli- ne einen individuellen Termin zu vereinbaren.

- Zusammen mit dem Zähler- wechsel wird eine so genannte hygienische Reinigung der Messstelle durchgeführt. Dies ist ebenfalls Bestandteil des Auf- trags an die Firma Sensus Servi- ces Deutschland GmbH und dient der Sauberkeit und damit auch dem Schutz der Kunden.

Kosten:

- Der Standardwechsel ist über die Grundgebühr, die so ge- nannte Zählergebühr (§ 42 der Wasserversorgungssatzung), ab- gedeckt.

- Zusätzlicher Aufwand - insbe- sondere für nicht eingehaltene/

vereinbarte Termine - wird ge- sondert in Rechnung gestellt.

- Die Verwaltung bittet die Kun- den, im eigenen Interesse die mitgeteilten oder selbst indivi- duell vereinbarten Termine un- bedingt einzuhalten.

Zusätzliche umfangreiche In- formationen der Firma Sensus zu den Wasserzählern unter www.

gottmadingen.de/Rathaus.

Siedlergemeinschaft

Frühjahrs- schnittkurs

Bietingen. Die Voraussetzung für Blütenreichtum und einen hohen Fruchtertrag ist ein fach- gerechter Schnitt der Garten- pflanzen.

Bei dieser Veranstaltung wird gezeigt, wie und wann man die Gartenpflanzen fachgerecht mit dem richtigen Werkzeug schnei- det und was dabei zu beachten ist.

Die Veranstaltung findet heu- te, Donnerstag, 23. März, um 16.30 Uhr in der Kleingartenan- lage der Siedlergemeinschaft Bietingen statt (Ecke Gottma- dinger Straße/Hohackerstraße).

Die Veranstaltung ist kosten- frei und richtet sich an alle interessierten Hauseigentümer und Gartenbesitzer.

BUND-Jugend

Schnitzeljagd

Gottmadingen.Bei der Schnit- zeljagd der BUND-Jugend geht es morgen, Freitag, 24. März, durch Wald und Wiesen, wo nach Tieren Ausschau gehalten wird. Knifflige Rätsel und jede Menge Herausforderungen er- warten die Teilnehmer.

Mitmachen können alle inter- essierten Mädchen und Jungs im Alter von zehn bis 15 Jahren.

Eine Mitgliedschaft beim BUND ist nicht erforderlich. Auch Ge- schwister und Freunde sind herzlich eingeladen.

Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im BUND-Naturschutzzentrum (Er- win-Dietrich-Straße 3, Gottma- dingen). Die Veranstaltung en- det um 16.30 Uhr ebenfalls dort.

Bitte geeignetes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung anziehen.

(10)

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gottmadingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 26 und 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Baden- Württemberg hat der Gemeinderat am 14. März 2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gottmadingen (im Folgenden Feu- erwehr genannt).

(2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2

Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat

a) bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und

b) zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge- wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.

(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden

a) mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und

b) mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheits- wache

§ 3 Kostenersatzpflicht

(1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt:

a) vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

b) vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,

c) vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,

d) vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,

e) von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat,

f) vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,

g) vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installier- tes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag.

In den Fällen Buchstaben a) und e) gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) ent- sprechend.

(2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist

a) derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, b) der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt

über eine solche Sache ausübt,

c) derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde,

d) abweichend von den Buchstaben a) bis c) der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde.

(3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt.

§ 4 Überlandhilfe

(1) Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend.

Öffentliche Bekanntmachung

(11)

§ 5

Höhe des Kostenersatzes

(1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.

(2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt.

(3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.

(4) Die Einsatzdauer beginnt

a) bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatz- bereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.

b) bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereit- schaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehr- fahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden.

(5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stun- den, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet.

(6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für

a) von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten,

b) die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe c),

c) sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfe- leistung herangezogener und nicht durch Buchstabe a) erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatz- mittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.

§ 6

Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

(2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt.

(3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig.

§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 15. März 2017

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gottmadingen vom 14. März 2017

I.

Personalkosten

Feuerwehrangehöriger pro Stunde 8,00 €

zuzüglich den gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen II.

Fahrzeugkosten (ohne Fahrer)

Schlauchanhänger Gottmadingen pro Stunde 17,40 €

Schlauchanhänger Bietingen pro Stunde 9,80 €

Schlauchanhänger Randegg pro Stunde 12,90 €

Öffentliche Bekanntmachung

(12)

III.

Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten

Die Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel, Schaummittel, Aids-Handschuhe, Löschpulver usw.) sowie die Entsorgung werden in Höhe der Selbstkosten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10 % brutto in Rechnung gestellt.

IV.

Verwaltungsaufwand

Für die Bearbeitung des Vorgangs bei Erhebung des Kostenersatzes wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Landesgebührengesetztes und der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Gott- madingen.

V.

Brandsicherheitswache

Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand zu den in I. und II. genannten Sätzen abgerechnet.

VI.

Feuersicherheitsdienst 1. Personal

Für das bei Veranstaltungen (z.B. Theater, Zirkus, Ausstellung, Fasnacht, Feuerwerk, Versammlungen etc.) für Feuersicherheitsdienste eingesetzte Personal wird folgender Kostenersatz erhoben:

Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 5 Stunden

je Mann und Veranstaltung 20,— €

für jede weitere angebrochene Stunde je Mann, Veranstaltung und Stunde 5,— € 2. Fahrzeuge

Für die Bereitstellung von Fahrzeugen anlässlich von Feuersicherheitsdiensten wird kein Kostenersatz erhoben.

VII.

Kosten der Ausbildung auf Standortebene

Für die Durchführung der nachfolgenden Lehrgänge wird der entsendenden Feuerwehr bzw. Gemeinde oder Unternehmen bei Werk- feuerwehren pro Teilnehmer folgender Kostenersatz berechnet:

Truppmann Teil 1 und 2 pro Teilnehmer 100,— €

Truppführer pro Teilnehmer 46,— €

Funklehrgang pro Teilnehmer 25,— €

Die Kosten für die Erste- Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Truppmann- Ausbildung werden nach dem tatsächlichen Aufwand berech- net.

VIII.

Inkrafttreten Dieses Kostenverzeichnis tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Gottmadingen, 15. März 2017

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Ruhewaldgebühren steigen

Der »Wald«-Friedhof wird überwiegend von Auswärtigen genutzt

Gottmadingenhol. Die Entgel- te für die Grabstellen im Ruhe- wald werden teilweise erhöht.

Das beschloss der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstim- mig.

So wird der Einzelplatz ohne freie Grabstellenwahl künftig 550 Euro statt wie bisher 475 Euro kosten. Die Urnengrabstelle unter großen und kleinen Bu- chen (bisher 550 beziehungs-

weise 650 Euro) werden künftig bei 750 und 850 Euro liegen, die Grabstellen unter Hainbuchen (bisher 800 Euro) bei 750 Euro.

Ahorn und Eiche (bisher 750 Euro) liegen neu bei 950 Euro.

Douglasie und Lärche (bisher 800 Euro) steigen auf 1.000 Euro.

Für die seltenen Bäume Linde und Kirsche schlagen 1.200 Euro zu Buche.

Auch die Entgelte für Gemein- schaftsbäume steigen je nach Baumart. Bisher kosten diese Bäume zwischen 4.000 Euro und 5.000 Euro.

So kosten die Buchen jeweils 500 Euro mehr, die Eiche bleibt bei 5.000 Euro. Linden- und Kir- schenbäume kosten 6.000 Euro.

Der Ruhewald wird laut Statistik überwiegend von auswärtigen Interessenten genutzt. Im

Schnitt kommen fast 85 Prozent der Käufer von Ruhewaldgrab- stellen von außerhalb.

Geändert wurde außerdem die Belegung von Gemeinschafts- bäumen: Künftig können dort 12 statt wie bisher acht Urnen bei- gesetzt werden.

Die Gebührensteigerung für die konventionellen Friedhöfe wird in der kommenden Sitzung diskutiert.

(13)

Stundensätze festgelegt

Der Gemeinderat hat den Kostenersatz

für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr neu geregelt

Gottmadingen hol. Grundlage der Neuregelung ist eine Änderung des Feuerwehrgesetzes durch den Landtag im Dezember 2015.

Dabei wurden die Vorschriften zur Berechnung und Erhebung des Kostensatzes für Einsätze der Gemeindefeuerwehr neu gefasst.

Die neue Satzung wurde mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt und soll für die Kommunen eine rechtssichere und weitgehend einheitliche Abrechnung von Feuerwehreinsätzen mit kostenpflich- tigen Verursachern möglich machen.

Bei den Feuerwehrfahrzeugen wurde die Berechnungsformel vereinfacht. Für die Berechnung der Stundensätze werden unter anderem 80 Stunden je Fahrzeug zugrunde gelegt. Für die ge- normten Fahrzeuge, die das Land fördert, gelten die Stundensätze der Rechtsverordnung. Für alle anderen - in Gottmadingen be- trifft dies nur die Schlauchan- hänger in der Kernwehr, Bietin- gen und Randegg - müssen die Gemeinden die Stundensätze für die Fahrzeuge selbst kalkulieren und festsetzen. So hat der Gott- madinger Schlauchwagen einen Stundensatz von 17 Euro, in Randegg wird mit rund 13 Euro kalkuliert. »Günstig« wird es in Bietingen mit einem Stunden- satz von 9,80 Euro. Bei den Fahr- zeugen fließen Anschaffungs- kosten und Abschreibung mit ein. Für die genormten Fahrzeu- ge werden die Sätze pro Einsatz- stunde nach der Verordnung des Innenministeriums erhoben: Der

Einsatzleitwagen kostet 34 Euro, der Mannschaftstransportwa- gen 20 Euro, das Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) 184 Euro, das Löschgruppen- fahrzeug (LF 20) 133 Euro, der Rüstwagen (RW 2) 187 Euro und der Gerätewagen 25 Euro.

Noch unter den Schlauchwa- gen-Kosten liegt dagegen der Stundensatz für die Feuerwehr- frauen und -männer. Der Kos- tenersatz liegt bei 8 Euro pro Feuerwehrangehörigem und Stunde, zuzüglich werden Ent- schädigungen für Verdienstaus- fall und Auslagen gewährt. Der Stundensatz berechnet sich aus den Kosten für die Ausrüstung, Untersuchungen, Beiträgen und Versicherungen. »Das ist leider nicht einmal die Höhe des Min- destlohns«, so Thomas Streicher, der die Kalkulation erläuterte. In Gottmadingen und den Ortstei- len sind derzeit 126 Feuerwehr- ler im Einsatz. Auch Bürgermeis- ter Dr. Michael Klinger bedauer-

te die knappe Entschädigung:

»Ich finde es nicht in Ordnung, dass wir einen Feuerwehrmann für 8 Euro nach außen verkaufen müssen. Dass wir noch nicht ein-

mal 20 Euro für eine Einsatzkraft abrechnen dürfen, die da drau- ßen gute Arbeit leistet, ist trau- rig. Es gibt Vorschriften, die kein Mensch braucht«.

Vor gut einem Jahr wurde das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 in Betrieb genommen. Mit einem Stundensatz von 187 Euro gehört es zu den teuersten Einsatzfahrzeugen. Die Schlauchwagen in den Wehren kosten zwischen rund 10 bis 18 Euro pro Stunde.

Archiv-Foto: Löffler

Die Feuerwehr kommt – Wer zahlt?

Unentgeltlich bleiben die Einsätze der Feuerwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen und dadurch drohende Gefahren sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- lichen Lagen, sofern nicht Anderes bestimmt ist. Wenn ein Ver- ursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, wenn er durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursacht wurde, wenn vorsätzlich oder grob fahr- lässig zu Unrecht alarmiert wurde, eine Alarmmeldeanlage eines Unternehmens oder eines Fahrzeugs fälschlicherweise auslöst, muss ein Einsatz bezahlt werden. Auch Sonderlösch- oder -ein- satzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Indu- striebetrieb anfallen, schlagen künftig zu Buche. Wer Gefahr durch den Umgang mit Gefahr- oder wassergefährdenden Stof- fen auslöst, zahlt ebenfalls. Falls »unbillige Härte« vorliegt oder der Einsatz im öffentlichen Interesse ist, wird kein Kostenersatz verlangt.

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So wird das Auto fit für den Frühling

Hegau. Nicht nur der Reifen- wechsel ist wichtig, bevor man mit dem Auto in den Frühling startet. Folgenden Teilen sollte man besondere Aufmerksamkeit schenken:

Beleuchtung: Feuchtigkeit und Rollsplit können Beschädigun- gen an den Scheinwerfern eines Autos hervorrufen. Auch das äu- ßere Glas der Leuchten kann blind werden. Hier sollte man prüfen, ob die Beleuchtung noch einwandfrei funktioniert.

Bremsen: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hängt vom Zustand der Bremsen ab. Bei ei- nem Frühjahrscheck kann man diese beimReifenwechselleicht überprüfen.

Scheibenwischer: Die Wisch- blätter werden durch den Winter meist sehr in Mitleidenschaft gezogen und müssen gegebe- nenfalls ausgetauscht werden.

Auch nach einem milden Winter sollte eine gründliche Reinigung und Pflege vonKarosserie und Motor vorgenommen werden.

So wirkt Streusalz gerade in Ver- bindung mit Wasser extrem kor- rosiv. Besonders von Salzresten betroffen sind der Unterboden und der Motorraum der Autos.

Es lohnt sich, beide einer gründ- lichen Wäsche zu unterziehen.

Eine Unterbodenwäsche mit an- schließender Versiegelung bie- ten nahezu alle Waschanlagen an.

EineMotorwäsche sollte dage- gen vom Fachmann durchge- führt werden. Eine unsachgemä- ße Reinigung kann hier große Schäden verursachen.

Herzstück des Frühlingschecks ist derReifenwechselvon Win- ter- auf Sommerreifen. Ein sinn- voller Schritt: Zum einen ist der Spritverbrauch bei Winterreifen deutlich erhöht. Zudem verursa- chen Winterreifen ein lauteres Fahrgeräusch.

Sommerreifen sind für das Fahr- gefühl deutlich angenehmer.

Bitte den Zustand der Reifen kontrollieren, bevor sie montiert werden.

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Kein Aprilscherz

FöKuHei präsentiert am 1. April das Musikkabarett »Volksdampf«

Gottmadingen.»Schöne Grüße aus dem Hinterhalt« heißt das neue Programm des Trios, das 2012 den Baden-Württembergi- schen Kleinkunstpreis erhielt.

Am Samstag, 1. April, gehen

»Volksdampf« (und das Publi- kum) in der Fahr-Kantine den wirklich wichtigen Fragen auf den Grund: »Ist die philosophi- sche Grundfrage “Geld oder Le- ben?” eindeutig zu beantwor- ten?«, »Wird die Ungerechtigkeit siegen?«, »Sollte man eine Mora- lamputation in Erwägung ziehen oder ist vielleicht doch alles halb so schlimm?« und »Wie stellt sich der Sachverhalt aus der Sicht der eurasischen Kontinentalplatte dar?«. Lisa Greiner, Suso Engel-

hart und Reiner Muffler trotzen der Ernsthaftigkeit der Welt- stimmung, ohne Rücksicht auf Spottverletzungen.

»Volksdampf«, im vierten Jahr- zehnt seines Bestehens, das ist intelligent-witziges, musikalisch facettenreiches Kabarett, über- raschend und zuweilen völlig unberechenbar. Und natürlich schwäbisch, mit klarer Distanz zur Volkstümelei.

Beginn ist um 20.15 Uhr, Saal- öffnung um 19 Uhr. Karten gibt es an der Abendkasse für 15 Euro, ermäßigt 12 Euro, oder können auf www.foekuhei- gottmadingen.de oder bgassner.

architekt@web.de reserviert werden.

Unser Online-Modul enthält den gesamten Bestand der Büche- rei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!

www.gottmadingen.de> Leben in Gottmadingen > Infrastruk- tur > Bücherei

Onleihe-Sprechstunde

Die nächste Onleihe-Sprechstunde findet am Freitag, 31. März, während der Öffnungszeiten der Gemeindebücherei statt. Dabei haben Nutzer die Gelegenheit, Fragen an die Mitarbeiter der Ge- meindebücherei zum Beispiel zur Ausleihe von eBooks, Anlegen einer Adobe-ID, Nutzung der neuen Onleihe-App und mehr zu stellen und gegebenenfalls mögliche Probleme zu lösen sowie mit Hilfe vor Ort eBooks auf einen entsprechenden eBook-Rea- der herunterzuladen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Heute, Donnerstag, 23. März, von 14.30 bis circa 15.30 Uhr

für Kinder ab vier Jahren Familie Specht braucht ein Zuhaus

(Astrid Henn und Stephanie Schneider) gelesen von Elke Diener und Margrit Sieg

mit dem Kamishibai-Rahmen

Herr Specht hält Ausschau nach einer freundlichen Frau Specht.

Doch wie findet er seine Herzdame? Und kann er sie mit seinem Klopfen davon überzeugen, der richtige Mann an ihrer Seite zu sein?

Öffnungszeiten

Montag 14.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag 15.00 - 18.00 Uhr

Gemeindebücherei

Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de

VdK-Sozialverband

Sprechtage

Hegau.Die Sprechtage des So- zialverbandes VdK finden im April jeden Dienstag von 9 bis 15.30 Uhr und jeden Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr in der VdK-Geschäftsstelle Radolfzell, Bleichwiesenstraße 1/1 statt.

Termine nur nach Vereinbarung, Telefon 07732/9236-31.

Die Beratung und rechtliche Vertretung erfolgt in sozial- rechtlichen Fragen, wie in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pfle- geversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht.

Landratsamt/Ordnungsamt

Neue Leitung

Hegau. Svenja Wrede über- nahm am 15. März die Leitung des Ordnungsamtes beim Land- ratsamt Konstanz. Die 29-Jähri- ge tritt damit die Nachfolge von Melanie Olms an, die am 1. De- zember 2016 zum Regierungs- präsidium Stuttgart wechselte.

Wrede ist seit 2011 beim Land- ratsamt Konstanz beschäftigt.

Hier war sie zunächst im Jobcen- ter sowie anschließend im Hauptamt insbesondere als Aus- bildungsleiterin tätig. 2015 wechselte sie zum Sozialamt und war dort im Bereich Flüchtlinge für Notunterkünfte sowie die Anschlussunterbringung und freiwillige Ausreisen zuständig.

Nach der Bildung des neuen Amts für Migration und Integration im April 2016 war Wrede bis zuletzt Leiterin des Referats Integration.

Als Leiterin des Ordnungsamtes unterstehen Wrede künftig die Referate Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zentrale Bußgeld- stelle sowie das Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Per- sonenstandswesen.

Vokalensemble

»Klangfarben«

Jahreshaupt- versammlung

Gottmadingen. Die Jahres- hauptversammlung des Vokal- ensembles »Klangfarben« findet am Donnerstag, 6. April, um 19.30 Uhr im Gasthaus »Kranz«

in Gottmadingen statt. Alle Mit- glieder und Freunde der Klang- farben sind herzlich eingeladen.

Auf zwei Rädern oder zu Fuß unterwegs

Neue Radtourenkarte und Wanderkarten

Hegau.Radfahrer und Wande- rer am Bodensee dürfen sich über eine neue Radtourenkarte der Vierländerregion Bodensee und die Neuauflage der beiden Wanderkarten »Hegau« und

»Westlicher Bodensee« freuen.

Diese sind ab sofort bei allen Tourist-Informationen im Land- kreis Konstanz erhältlich.

»Auf zwei Rädern durch die Vierländerregion Bodensee« lau- tet der Titel der Radtourenkarte.

13 Fahrradtouren von Ober- schwaben bis hin zur deutschen Bodenseeseite werden darin vorgestellt. Für jeden ist hier et- was dabei; neben neun mittel- schweren Strecken gibt es vier leichte Touren. Für ausländische Touristen wurde die Karte in einer englischen Version erstellt.

Über QR-Codes kann zudem der genaue Routenverlauf direkt aufs Handy geholt werden. Die Konzeption und Redaktion der

Radtourenkarte lag beim Land- kreis Konstanz in der Geschäfts- stelle der AG Tourismus. Die Kar- te wurde aus Mitteln des Land- kreises zur Tourismusförderung mitfinanziert.

Für Wanderbegeisterte haben der Schwarzwaldverein und das Landesamt für Geoinformatio- nen und Landentwicklung eine Neuauflage der beiden grünen Wanderkarten »Hegau« und

»Westlicher Bodensee« heraus- gebracht. Im Maßstab 1:35.000 finden sich hierin zahlreiche neue zertifizierte Wanderwege wie beispielsweise die Premium- wege des »Hegauer Kegelspiels«

oder des »SeeGangs«. Die Infor- mationstexte auf der Rückseite der Wanderkarten wurden ge- meinsam mit den Tourismusor- ganisationen im Landkreis Kon- stanz erstellt und durch Mittel des Landkreises zur Tourismus- förderung unterstützt.

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Aus dem Gemeinderat

Vereinsförderung

Gottmadingen hol. Der TTS Gottmadingen erhält aus dem Projekttopf der Vereinsförde- rung einen Zuschuss von 400 Euro für Tischtennisplatten. Das beschloss der Gemeinderat ein- stimmig.

Die Platten werden der Intensi- vierung des Jugendtrainings zugute kommen.

Pfarrjugend

Vorstellung

Gottmadingen. Die Pfarrju- gend Gottmadingen stellt sich vor. Am Freitag, 31. März, lädt die Pfarrjugend um 19.30 Uhr ins St.-Georgs-Haus ein. Die Leiter werden vor Ort sein, fleißig Fra- gen beantworten und die Aktio- nen im Jahr 2017 vorstellen.

Die Pfarrjugend freut sich da- rauf, allen Interessenten und ih- ren Kindern die Pfarrjugend Gottmadingen etwas näher bringen zu dürfen.

Bilder der Seele

Aquarell- und Acrylbilder von Erika (Acka) Hug werden in der Sozialstation Hegau-West gezeigt

Gottmadingenlö. Organisator Jörg Sieg setzt in Zusammenar- beit mit der Leiterin der Sozial- station, Elisabeth Waibel, die Reihe der Frühjahrs- und Herbstausstellungen fort. Prä- sentierten bisher Künstler aus der Schweiz und der weiteren Region ihre Werke, so reiht sich mit Erika Hug eine örtliche Künstlerin in den Reigen der Aussteller ein, die zudem noch in direkter Nachbarschaft der So- zialstation zu Hause ist.

Zur Vernissage am Freitag, 31.

März, um 18 Uhr, mit musikali- scher Umrahmung spricht Lau- dator Dr. Klaus Engels.

Malen ist für Erika Hug Leiden- schaft und Passion zugleich. Ihre Aquarell-, Acryl- und Misch- technik-Bilder öffnen nicht nur den Blick für die Schönheit von Landschaft, Blumen und Tier- welt. In ihren Seelenbildern lie- gen ihre Erfahrungen von Glück und Unglück nahe beieinander.

Und das mit einem Augenzwin- kern, denn trotz allem überwie- gen der Humor und die Freude am Leben, die die Künstlerin

nach überstandenen Krankhei- ten mit Motiven und Farben zum Leben erweckt.

Erika Hug, die durch ihre Aqua- rell-Kurse im Katholischen Bil- dungswerk und an der Volks- hochschule sowie vielen Aus- stellungen in und über die Regi- on hinaus viele Freunde gewon- nen und einen hohen Bekannt- heitsgrad erreicht hat, ist immer wieder für Überraschungen gut.

So finden sich neu im Repertoire immer wieder Portraits von Or- ten und Städten der in Öster- reich geborenen Künstlerin, wie

»Schloss Frondsberg«, wo sie aufwuchs, oder markante Plätze in Wien wie die »Karlskirche«, wo Erika Hug ihre Jugendzeit ver- brachte.

Der Gang durch ihr mit vielen Bildern aus ihrer jahrzehntelan- gen Schaffensperiode ge- schmücktes Haus gleicht einem Spaziergang durch Jahres- und Lebenszeiten. »Denn«, so die Künstlerin, »durch das Malen finde ich meine innere Ausgegli- chenheit, Harmonie und Gebor- genheit«.

Die Auswahl an Landschafts-, Blumen-, Tier-, Akt- und Seelenbil- dern spiegelt die Schaffenskraft und Vielseitigkeit von Erika Hug wider. Die Ausstellung wird am Freitag, 31. März, eröffnet und dau-

ert bis zum 28. April. Foto: Löffler

Musikverein Gottmadingen

Gebraucht- fahrradbörse

Gottmadingen.Zu Beginn der Fahrradsaison veranstaltet der Musikverein Gottmadingen am Samstag, 1. April, eine Ge- brauchtfahrradbörse. Es können alle Arten von fahrtüchtigen Fahrrädern und Anhängern zum Verkauf abgegeben werden.

Beim Verkauf gehen zehn Pro- zent des Preises an den Musik- verein, der Erlös kommt der Ju- gendarbeit zugute. Abgabe der Räder ist von 10 bis 12 Uhr beim Lagerverkauf von Zweirad Joos im Industriepark 301.

Es gibt eine unabhängige Wertermittlung für marktge- rechte Preise durch einen Zwei- radfachmann. Verkauf ist von 12 bis 14 Uhr. Der Musikverein be- wirtet die Gäste mit Grillwurst, Getränken, Kaffee und Kuchen.

Spendenräder werden vom Verein nach Absprache gerne bis Donnerstag, 30. März, auch ab- geholt, Telefon 07731/72183.

Referenzen

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