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Heiligabend in St. Johann

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Academic year: 2022

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35. Jahrgang – Nr. 51/52 – erscheint wöchentlich Freitag, 19. Dezember 2014 Stadt Aulendorf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zum Weihnachtsfest – frohe und besinnliche Stunden, für das neue Jahr – Glück, Gesundheit und Erfolg,

wünscht Ihnen

Matthias Burth Hartmut Holder Bernhard Allgayer Margit Zinser-Auer Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin

Blönried Zollenreute Tannhausen

Heiligabend

in St. Johann

Pater Kristoforus, die Ministranten und der lektorenkreis laden herzlich ein zu einer

feierlichen Christmette

in der Kirche des Studienkollegs St. Johann, Blönried

Beginn: 19.00 Uhr

Der Gottesdienst wird begleitet mit Liedern und Instrumenten der Familie Marquart aus Aulendorf.

An der Orgel, Frau Angela Steinhauser.

Wir wünschen Allen ein frohes Weihnachtsfest

Mir ist das Herz so froh erschrocken, das ist die liebe Weihnachtszeit!

Ich höre fern her Kirchenglocken mich lieblich heimatlich verlocken in märchenstille Herrlichkeit.

Ein frommer Zauber hält mich wieder, anbetend, staunend muß ich stehn;

es sinkt auf meine Augenlider

ein goldner Kindertraum hernieder, ich fühl's, ein Wunder ist geschehn.

Theodor Storm

W ei hn ac ht en

(2)

Impressum: „aulendorf aktuell“

Herausgeber:Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement:€17,90 (jährlich),

Auflage:1.850 Exemplare, Anzeigenpreise:1-sp./45 mm, s/w = €0,40 / farbig = €0,65 Kündigung:jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April Verantwortlich für den Anzeigenteil:Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522

Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag:Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de

Redaktionsschluss:

Freitag, 2. Januar 2015, um 11 Uhr Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell@

aulendorf.de, Telefon 07525/934-107

Anzeigenschluss:

Freitag, 2. Januar 2015, um 11 Uhr Anzeigen bitte direkt an die Druckerei!

aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de

Öffentliche Sitzungen:

Montag, 19. Januar 2015 Gemeinderat, Ratssaal

Nächste Hausmüllabfuhr:

Bezirk III: Freitag, 19. Dezember 2014 Bezirke I + II: Samstag, 27. Dezember 2014 Bezirk III: Samstag, 3. Januar 2015 Bezirke I + II: Samstag, 10. Januar 2015

Leerung „Grüne Tonne“:

Bezirk I: Montag, 12. Januar 2015 Bezirk II: Dienstag, 13. Januar 2015 Bezirk III: Mittwoch, 14. Januar 2015

Apothekennotdienst an den Wochenenden/Feiertagen

Samstag, 20. Dezember 2014 (Sa. 8.30 Uhr bis So. 8.30 Uhr) Hodrus’sche Apotheke, Altshausen, Hindenburgstr. 36, Tel. 07584/3552 Sonntag, 21. Dezember 2014 (So. 10.30 bis 12.00 Uhr) Kur-Apotheke, Bad Waldsee, Hochstatt 3, Tel. 07524/5992 Mittwoch, 24. Dezember 2014 (Mi. 8.30 Uhr bis Do. 8.30 Uhr) Antonius Apotheke, Bad Saulgau, Oberamteistr.,1, Tel. 07581/7301 Donnerstag, 25. Dezember 2014 (Do. 8.30 Uhr bis Fr. 8.30 Uhr) Hodrus’sche Apotheke, Altshausen, Hindenburgstr. 36, Tel. 07584/3552 Freitag, 26. Dezember 2014 (Fr. 10.30 bis 12.00 Uhr)

Beckersche Apotheke, Bad Waldsee, Hauptstraße 58, Tel. 07524/1725 Samstag, 27. Dezember 2014 (Sa. 8.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr) Kur-Apotheke, Bad Waldsee, Hochstatt 3, Tel. 07524/5992 Sonntag, 28. Dezember 2014 (So. 8.30 Uhr bis Mo. 8.30 Uhr) Alte Apotheke, Bad Schussenried, Wilhelm-Schussen-Str. 23, Tel. 07583/847 Mittwoch, 31. Dezember 2014

(Mi. 8.30 Uhr bis Do. 08.30 Uhr) Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, Tel. 0751/363360

Öffnungszeiten:

Rathaus Aulendorf: Tel. 93-40

Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-18.00 Uhr Bürger- und Gästebüro:

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Bürgerbüro: Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr Schlossmuseum mit Gästeservice:

Mittwoch – Freitag 13.00 – 17.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 10 – 17 Uhr Bürgermuseum im alten Kino:

Sonntag 14.00 – 17.00 Uhr Ortschaft Blönried: Tel. 2687 hartmut.holder@aulendorf.de Donnerstag 17.30 – 18.30 Uhr Ortschaft Tannhausen: Tel. 545

Fax 912351, margit.zinser-auer@aulendorf.de Mittwoch 18.30 bis 19.30 Uhr

Ortschaft Zollenreute: Tel. 2692 bernhard.allgayer@aulendorf.de Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr Betriebshof Aulendorf:

Montag – Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Freitag 7.00 – 12.00 Uhr Städt. Wertstoffhof (hinter DRK-Heim):

Mittwoch 10.00 – 12.00, 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag – Samstag 14.00 – 16.00 Uhr.

Wertstoffhof Heydt(Hasengärtlestraße):

Di. – Fr. 13.30 – 16.30, Sa. 9.30 – 12.30 Uhr Notariat:Schlossinnenhof, Tel. 93-4167 Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr,

Termine nur nach Vereinbarung, Tel. außerhalb der Öffnungszeiten:

07524/9766-250 (Notariat Bad Waldsee II) VHS: Hauptstraße 35, Telefon 9239340 Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, Mo./Di. 14.00 – 16.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr

Kath. öffentliche Bücherei(Pfarrhausgässle 3):

Sonntag 10.00 – 10.30 Uhr; Mittwoch, 14.00 – 17.00 Uhr; Donnerstag, 17.00 – 18.30 Uhr

Ärztliche Notfallnummern:

An den Wochenenden von Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feiertagen von 8.00 Uhr bis zum nächsten Tag 8.00 Uhr erfahren Sie unter folgenden Telefonnum- mern welcher Arzt Notfalldienst hat:

Ärztlicher Notdienst: 0180/1929272 Kinderärztlicher Notdienst: 0180/1929288 Augenärztlicher Notdienst: 0180/1929348 Zahnärztlicher Notdienst: 0180/5911650 oder 0180/5911630

Deutsches Rotes Kreuz:

Kreisverband Ravensburg e.V.

Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Hausnotruf & Mobilruf:Tel. 0751-56061-0 Der DRK Menüservice:Tel. 0751-56061-0

Tagesmüttervermittlung

Bad Waldsee, Tel. 07524/40116812

Sprechstunden der Kranken- kassen, Rentenversicherungen,

Beratungsstellen, Rheuma-Liga

Energieberatung im Rathaus Anmeldung notwendig: Frau Roth, Bauamt, Tel. 07525/934146 Barmer Ersatzkasse:

88339 Bad Waldsee, Hauptstr. 14, Telefon: 018500 - 346400 AOK Bodensee-Oberschwaben:

88339 Bad Waldsee, Muschgaystr. 6, Tel. 0751/371-252,

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr, Do. 8.00 – 18.00 Uhr, Termine nur nach Vereinbarung

Deutsche Rentenversicherung:

s. jeweils gesonderte Veröffentlichung Rheuma-Liga AG Aulendorf Siegfried Ott, Bergstr. 18, Aulendorf Sprechzeiten: Jeden 1. Montag im Monat von 18 – 19 Uhr im Parksanatorium Aulendorf, Schus- senrieder Straße, Therapiezentrum. Das Büro befindet sich in der Med.Bäderabt., Zi-Nr. 4.102, Tel. 931583 (nur während der Sprechzeiten).

„Zuhause leben“:

Beratungsstellen für Menschen im Alter, bei Krankheit und Behinderung, bei Fragen zur Unterstützung, Versorgung und Pflege:

Frau Marion Bofinger, Bad Waldsee, Tel. 07524/40116813

Sozialpsychiatrischer Dienst der Arkade e.V.:

88212 Ravensburg, Gartenstr. 3, Barbara Knoll, Sozialarbeiterin.

Jeden Donnerstag von 10.00 – 12.00 Uhr im Rathaus, Ebene 5, kleiner Sitzungssaal, Tel. Ameldung möglich unter 0751/3665522 Nachbarschaftshilfe für Menschen, die sich nicht mehr alleine versorgen können:

Katholische:Frau C. Näßler, Tannhausen, Tel. 1702.

Evangelische: Frau Annete Ege-Schwellin- ger, Biberach, Tel. 9129539. Frau Christa Magauer, Aulendorf, Tel. 913485

Essen auf Rädern

Sozialstation Gute Beth, Bad Waldsee Tel. 07524/7578

Dornahof Altshausen, Tel. 07584/925-320

Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in Aulendorf

Projekte des CJD Bodensee-Oberschwaben Ansprechpartner:Yauhen Lukashevich (yauhen.lukashevich@cjd-bodensee-ober- schwaben.de), AKA, Klaus Poppenmaier, (info@wintergarten-poppenmaier.de) Hauptstraße 32, Aulendorf

Kinder- und Jugendtreff Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch, Freitag jeweils 16 – 20 Uhr www.jugendtreff-aulendorf.de

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erscheint monatlich

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Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)

vom 12.05.2014

Aufgrund von

– § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg

– §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Ge- setzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirt- schaftsgesetz – KrWG)

– §§ 2, 6 Abs. 2, 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG)

– §§ 2, 13 – 15 und 18 des Kommunalabgaben- gesetzes

hat der Gemeinderat der Stadt Aulendorf am 08.12.2014 folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirt- schaftssatzung) beschlossen:

Artikel 1 Änderung

§ 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Gebühren betragen bei 14tägiger Abfuhr jährlich für einen Abfallbehälter

Öffentliche

Bekanntmachung

mit 40 l Füllraum 70,05 Euro

mit 60 l Füllraum 105,45 Euro

mit 1,1 m³ Füllraum 1.938,33 Euro Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Aulendorf, den 09.12.2014 gez. Matthias Burth, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO bei der Be- kanntmachung von Satzungen:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- res seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla-

ge und die Versorgung der Grund- stücke mit Wasser (Wasserversor- gungssatzung) vom 10.10.2011

Aufgrund von

– §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg,

– §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Aulendorf am 08.12.2014 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage und die Ver- sorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung) beschlossen:

Artikel 1

§ 12 wird wie folgt geändert:

„Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Aus- weis versehenen Beauftragten der Stadtwerke Aulendorf im Rahmen des § 44 Abs. 6 WG und des § 99 AO den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu ge- statten, soweit dies für die Prüfung der techni- schen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonsti- ger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbe- messung erforderlich ist.“

§ 23 Abs. 1 wird um einen neuen Satz 4 ergänzt:

„Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der Stadt Aulendorf (www.aulendorf.de) eingegeben werden.“

§ 23 Abs. 1 Satz 4 wird zum neuen § 23 Abs. 1 Satz 5.

§ 42 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenn- größe von

Größe 1,5 und 2,5 QN 2,40 €pro Monat Größe 3,5 und 5 (6) QN 5,80 €pro Monat Größe 10 QN 9,80 €pro Monat Größe bis 15 QN 14,70 €pro Monat Größe bis 50 mm 19,60 €pro Monat Größe bis 80 mm 39,20 €pro Monat Größe bis 100 mm 58,80 €pro Monat

§ 43 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,09 Euro.

§ 43 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger be- weglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,09 Euro.

Artikel 2 Inkrafttreten

Artikel 1 der Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Aulendorf, den 09.12.2014 gez. Matthias Burth, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO bei der Be- kanntmachung von Satzungen:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- res seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind.

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-

serbeseitigung (Abwassersatzung) vom 10.10.2011

Aufgrund von

– §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg,

– § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,

– §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Aulendorf am 08.12.2014 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbe- seitigung (Abwassersatzung) beschlossen:

Artikel 1 Änderung Folgendes wird geändert:

– § 42 Abs. 1: „Die Schmutzwassergebühr (§

40) beträgt je m³ Abwasser 1,65 Euro.“

– § 42 Abs. 2: „Die Niederschlagswasserge- bühr(§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,35 Euro.“

– § 42 Abs. 3: „Die Gebühr für sonstige Einlei- tungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 1,65 Euro.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Aulendorf, den 09.12.2014 gez. Matthias Burth, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO bei der Be- kanntmachung von Satzungen:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- res seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind.

Donnerstag, 1. Januar 2015 (So. 10.30 bis 12.00 Uhr) Stadt-Apotheke Bad Waldsee, Friedhofstr. 7, Tel. 07524/97960 Samstag, 3. Januar 2015 (Sa. 8.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr) Löwen-Apotheke Ravensburg, Bachstr. 22, Tel. 0751/23295 Sonntag, 4. Januar 2015 (So. 10.30 bis 12.00 Uhr)

Beckersche Apotheke, Bad Waldsee, Hauptstraße 58, Tel. 07524/1725 Dienstag, 6. Januar 2015 (Di. 8.30 Uhr bis Mi. 08.30 Uhr) Apotheke Selbherr, Bad Saulgau, Werderstr. 6, Tel. 07581/8799

Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe erfahren Sie unter Tel. 01805/002963 (14 ct/min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min. aus Mobilfunknetzen)

Alarmierung bei Notfällen:

Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170

nach 20.00 Uhr 0751/8036666

Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 Krankentransport, Erste Hilfe,

Feuer, Rettungsdienst 112

Wasserversorgung Stadt während u.

außerhalb der Dienststunden 911185 Wasserversorgung für Blönried,

Tannhausen u. Zollenreute

während der Dienststunden 07524/400240 nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386 Deutsche Telekom 0800/3301000

EnBW/Strom 0800/3629477

Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001

Todesfälle 934105

nach Dienstschluss: 8437

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Gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) werden die privaten Flurstücke 1008/1 (Teilfläche) und 1008/2 (Straßenabschnitt von der Einmündung nördlich des Gehöfts Hill bis zur Einmündung in die Landesstraße L 285) dem öf- fentlichen Verkehr gewidmet und nach § 5 Abs. 3 StrG BW in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 StrG BW als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft.

Die Widmungsfläche wird ab sofort für den öf- fentlichen Verkehr zugelassen.

Die Widmungsfläche ist auf dem folgenden La- geplan gekennzeichnet:

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Widmung gilt mit ihrer öffentlichen Be- kanntmachung als bekannt gegeben. Gegen sie kann innerhalb eines Monats nach ihrer Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Aulendorf, Stadtbauamt, Zi. 803, Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf, einzulegen.

Aulendorf, 15.12.2014 Matthias Burth, Bürgermeister

Jahresabschluss der Schloss- museum Aulendorf GmbH

Der Jahresabschluss 2013 der Schlossmu- seum Aulendorf GmbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 93.059,27 €wurde durch Umlauf- beschluss von den Gesellschaftern im Dezem- ber 2014 festgestellt. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Rechnungs- prüfungsamt des Landkreises Ravensburg ge- prüft und bestätigt.

Der Jahresabschluss mit Prüfbericht kann im Rathaus, Hauptstr. 35, 88326 Aulendorf vom 22. – 30. Dezember 2014 eingesehen werden.

Sitzungsbericht der Gemein- deratssitzung vom 24.11.14

Bekanntgaben, Mitteilungen, Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Kämmerer Gundel informiert, dass das Landrats- amt als Aufsichtsbehörde der Erhöhung der Kre-

Stadt informiert

ditaufnahme von 2,4 Mio. €auf 3,1 Mio. €im ge- nehmigungspflichtigen Teil des Nachtragsplans der Betriebswerke Aulendorf zugestimmt hat.

Stv. Hauptamtsleiter Feick gibt bekannt, dass der Kindergarten Villa Wirbelwind bei der Stif- tung „Mehr Zeit für Kinder“ eine ganze Ausstat- tung einer Spielothek für den Kindergarten ge- wonnen hat.

Außerdem hat sich der Kindergarten Villa Wir- belwind für den Bildungspreis der Bildungsstif- tung der Kreissparkasse Ravensburg beworben.

Das Projekt „Sprachinsel“ wurde nicht ausge- wählt, aber dennoch mit einer Zuwendung in Höhe von 200 Euro gewürdigt.

Hauptamtsleiterin Thoma teilt mit, dass das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit nach § 126 II GemO der Verträge der Stadt Aulendorf mit Herrn Gemeinderat Bernhard Allgayer über die Entsorgung von Speiseresten aus der Mensa der Grundschule und der Mensa im Schulzen- trum in Aulendorf bestätigt hat.

Hauptamtsleiterin Thoma beantwortet eine An- frage aus der letzten Gemeinderatssitzung zu den Grabeinfassungen auf dem Friedhof. Das von der Anfrage betroffene Grab war das erste in dieser Grabreihe. Die letzten Belegungen der Reihe waren im April und Juni diesen Jahres, weshalb die Grabreihe noch nicht eingefasst werden kann.

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung sind keine bekanntzugeben.

Veranlagung von Wasserversorgungsbeiträ- gen – Sachstand und weitere Vorgehensweise Im Gemeinderat wurde am 22.07.2013 be- schlossen, dass diejenigen Grundstücke, die bereits vor dem 01.04.1964 faktisch ange- schlossen waren nicht mehr zu Wasserversor- gungsbeiträgen herangezogen werden. Gleich- zeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass man zunächst die weitere Entwicklung im ent- sprechenden Musterprozess von der Stadt Bad Herrenalb abwartet.

Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Karlsru- he in einem ähnlich gelagerten Fall ein Urteil ge- sprochen.

Der Tenor des Urteils ist, dass „der Erhebung von vorteilsausgleichenden Kommunalabgaben der Grundsatz von Treu und Glauben danach als von Amts wegen zu berücksichtigende Einwen- dung entgegensteht, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage mehr als 30 Jahre vergangen sind.“ Als Entstehen der Vorteilslage ist dem- nach die Anschlussmöglichkeit und damit u.a.

die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu sehen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist nicht 1:1 auf Aulendorf anwendbar, da in Bad Herrenalb noch gar keine Wasserversorgungs- satzung erlassen wurde. In Aulendorf hingegen ist nun seit dem 01.01.2012 eine gültige Was- serversorgungssatzung in Kraft.

In der Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass die 30 Jahre kein Fixum sind und sowohl eine Über- als auch Unterschreitung dieses Wer- tes denkbar ist. Jedoch muss sich ein Abwei- chen in dem Rahmen bewegen, der vorgegeben ist durch das Gebot eines angemessenen Aus- gleichs zwischen dem Interesse der Allgemein- heit in Gestalt der abgabenerhebenden Gemein- de einerseits und den von den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ge- kennzeichneten Interessen der Abgabenpflichti- gen andererseits.

Bei einer unter 20-jährigen endgültigen Verjäh- rung ist auch zu beachten, dass dies zur Ver- schaffung entgeltloser Vorteile letztlich auf Kos- ten der anderen Bürger führen kann. Die

Bekanntmachung der Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Aulendorf gemäß § 81 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO)

für Baden-Württemberg:

Aufgrund von § 79 der GemO für Baden-Würt- temberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.

S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Aulen- dorf am 08.12.2014 folgende Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan 2015 wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben

von je 25.514.350 €

davon

im Verwaltungshaushalt 19.325.850 € im Vermögenshaushalt 6.188.500 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre- ditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen (Kreditermächtigungen) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungser-

mächtigungen von 0 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassen- kredite wird festgesetzt für die

Stadtkasse auf 3.865.000 €

§ 3

Die Hebesätze werden für das Steuerjahr 2015 festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 800 v. H.

2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.

der Steuermessbeträge

§ 4

Es gelten die Haushaltsvermerke gemäß Anla- ge 1 zur Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Stadt Aulendorf für das Haushaltsjahr 2015 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, den 05.01.2015 bis ein- schließlich Mittwoch, den 14.01.2015 im Rat- haus, Ebene 4, Zimmer Nr. 403 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung wird nach § 4 der Gemeindeordnung unbeacht- lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich gegenüber der Gemein- de geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind.

Aulendorf, den 12.12.2014 gez. Matthias Burth, Bürgermeister

Widmung einer Teilfläche des Gemeindeverbindungswegs Nr. 37

(Ebisweiler – Hill – L 285), Gemarkung Aulendorf

Flurstücke 1008/1 (Teilfläche) und 1008/2 (Stra- ßenabschnitt von der Einmündung nördlich des Gehöfts Hill bis zur Einmündung in die Landes- straße L 285)

(5)

Fachliteratur sieht unter Abwägung aller Interes- sen die untere Grenze zur Bestimmung der Aus- schlussfrist für den Landesgesetzgeber bei ei- ner Halbierung der 30 Jahre, also bei einer Ausschlussfrist von 15 Jahren.

Einige Länder haben bereits auf die neueste Rechtsprechung reagiert und mittlerweile eine entsprechende Regelung getroffen. Jeder Lan- desgesetzgeber hat das Rechtsstaatsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichtes in unterschiedlicher Weise in die Lan- desgesetzgebung mit aufgenommen. Bayern und Sachsen legen eine Verjährung von 20 Jah- ren fest, Brandenburg setzt die Frist auf 15 Jah- re fest und Thüringen unterschreitet die noch vertretbare Frist von 15 Jahren, legt 12 Jahre fest, was laut Ausführung einer Fachzeitschrift zu verfassungsmäßigen Bedenken führt.

Baden-Württemberg hat noch keine Regelung festgelegt und bislang noch nicht auf die Be- schlüsse des Bundesverfassungsgerichts reagiert.

Derzeit dürfte in den Ländern ohne gesetzliche Regelung eine Abgabenerhebung erst 30 Jahre nach Eintritt der Vorteilslage ausgeschlossen sein.

In Sachen Petition der Initiative „Aulendorf Wasser- bescheidbetroffener“ gibt es keinen neuen Sach- stand und ein Ergebnis steht immer noch aus.

Bürgermeister Burth führt aus, dass unter Zu- grundelegung diese Rechtsprechung die Verjäh- rung ab dem Jahr 1984 beginnt. Die Überprü- fung hat ergeben, dass in den Jahren 1984 und 1985 keine Vorteilslagen eingetreten sind, so dass in den Jahren 2014 und 2015 keine Verjäh- rungen eintreten werden.

Problematisch ist, dass es derzeit keine Aussa- gen von Seiten des Landes Baden-Württem- berg gibt, ob es zu einer gesetzlichen Regelung kommt und wie diese gesetzliche Regelung aussehen könnte. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Regelung das Land Baden-Württem- berg zu der Frage der rückwirkenden Abgaben- erhebung erlassen wird. Da es in den Jahren 2014 und 2015 zu keinen Verjährungen kommt, wäre es vorstellbar zunächst die weitere Ent- wicklung abzuwarten, ob es zu einem Gesetz- gebungsverfahren kommt oder ob es bei der Petition zu einer Entscheidung kommt.

Die Stadt Bad Herrenalb wird sich an das Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe halten und mit der Veranlagung beginnen. Vor dem Hinter- grund der derzeitigen Unklarheit, hält Bürger- meister Burth diese Vorgehensweise für kritisch.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage aufgeworfen, ob die alte Wasserbeitragssatzung vom 24.11.1984 von der Stadt Aulendorf noch für wirksam erklärt werden kann, da sie von kei- nem Gericht als unwirksam erklärt wurde.

Bürgermeister Burth und die Rechtsvertretung der Stadt Aulendorf erklären beide, dass die alte Satzung von mehreren erfahrenen Fachkräften geprüft wurde und alle zu dem Ergebnis kamen, dass die alte Satzung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft war. Theoretisch kann ein Gericht die Satzung für wirksam erklären, aber da sie aus fachlicher Sicht eindeutig fehlerhaft ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering. Im Abgaben- recht kann eine fehlerhafte Satzung vom Ge- meinderat durch eine neue Satzung geheilt wer- den, was mit der Satzung aus 2012 geschehen ist. Daher ist eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der alten Satzung nicht notwendig.

Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme

1. Der Gemeinderat wartet zunächst die gesetz- geberische Entwicklung des Landes Baden- Württemberg ab.

2. Spätestens im Juli 2015 wird die rückwirken- de Vorteilsgewährung erneut im Gemeinderat beraten.

Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans in den Bereichen Oberrauhen-Erweiterung II und Gleisdreieck Anwesen Allgayer

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 02.06.2014 die Planungsleistungen für die Teil- fortschreibung des Flächennutzungsplanes an das Stadtplanungsbüro Kienzle Vögele Blasberg GmbH aus Friedrichshafen vergeben.

Die vorgesehene Änderung der 1. Fortschrei- bung soll zur Schaffung einer gewerblichen Er- weiterungsfläche im Bereich „Oberrauhen-Er- weiterung II“ (ca. 5 ha) und zur Sicherung einer bisher privilegierten gewerblichen Nutzung im Bereich des „Gleisdreieck-Anwesen Allgayer“

(ca. 1 ha) vorgenommen werden.

Der Änderungsbereich „Oberrauhen-Erweite- rung II“ liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Aulendorf in der Gemarkung Zollenreute und wird bislang als Ackerfläche genutzt. Westlich schließen sich gewerblich genutzte Flächen der Firma Carthago Reisemobile an.

Im Änderungsbereich soll auf 5,0 ha eine ge- plante gewerbliche Baufläche dargestellt wer- den. Die Fläche wurde in Teilbereichen bereits zur Erweiterung des ansässigen Gewerbebetrie- bes aufgekiest.

Der Änderungsbereich Gleisdreieck befindet sich ca. 2 km südlich der Stadtmitte, ebenfalls in der Gemarkung Zollenreute. Der Änderungsbereich beträgt ca. 1,0 ha und beinhaltet eine landwirt- schaftliche Hofstelle mit Betriebsgebäude und Betriebsleiterwohnung. Das Gebiet wird im Sü- den von der Straße Hagäcker und im Westen von einem Wirtschaftsweg entlang der Bahnstrecke Aulendorf-Pfullendorf tangiert und ist ansonsten von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben.

Durch die planungsrechtliche Absicherung soll sich auch bei einem weiteren Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung der gewerbliche Zweig unter Beibehaltung der Wohnnutzung dauerhaft am Standort etablieren.

Die Ortschaften wurden über die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans informiert und haben an die Stadt keine Änderungswün- sche herangetragen. Tannhausen bittet aller- dings darum, die ausgewiesene Wohnbaufläche umzusetzen und Zollenreute möchte die Ände- rung/Fortschreibung der Ortsabrundungssat- zung angehen.

Die geplanten Änderungen wurden auch mit den Fachbehörden des Landratsamtes besprochen.

Aus Sicht der Raumordnung wird die Erweite- rungsfläche Oberrauhen-Erweiterung II als Be- darf anerkannt, während für die Gleisdreieckflä- che lediglich die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch gesehen wird.

Aufgrund der Nähe des Gleisdreiecks zum FFH- Gebiet wird eine FFH-Verträglichkeits(vor-)prü- fung gefordert.

Durch das im Bereich Oberrauhen-Erweiterung I vorhandene Biotop, das gleichzeitig als flächen- haftes Naturdenkmal ausgewiesen ist, werden Untersuchungen zum Nachweis bzw. Ausgleich der Biotopvernetzungsfunktion gefordert.

Von Seiten des Gemeinderates wurde geäußert, dass die zwei Verfahren „Oberrauhen-Erweiterung II“ und „Gleisdreieck Anwesen Allgayer“ getrennt werden und einzeln fortgeführt werden sollen.

Von Seiten des Stadtplanungsbüros wurde ein- gebracht, dass zur Vereinfachung eine gemein- same frühzeitige Beteiligung vorgeschlagen wird und die Verfahren bei Bedarf auch zu einem spä-

teren Zeitpunkt noch getrennt werden könnten.

Nach ausführlicher Diskussion im Gemeinderat entschied man sich den Beschlussvorschlag aufzuteilen und getrennt abzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen:

1. Die 1. Fortschreibung des Flächennutzungs- planes der Stadt Aulendorf mit Rechtskraft vom 19.08.2011 wird im Bereich „Oberrauhen-Erwei- terung II“ und im Bereich „Gleisdreieck-Anwe- sen Allgayer“ geändert (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

2. Der räumliche Geltungsbereich der Änderun- gen ist im Planentwurf vom 17.11.2014 ersicht- lich und erstreckt sich auf die Flurstücke Nr.

271/0, 153/1, 177/3 und 1641/2 (jeweils Teilflä- chen) auf der Gemarkung Zollenreute.

3. Der Planentwurf in der Fassung vom 17.11.2014 wird gebilligt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Plan- entwurf vom 17.11.2014 die frühzeitige Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form der öf- fentlichen Auslegung durchzuführen.

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren und Zählergrundgebühren für das Jahr 2015 Anfang des Jahres hat die Verwaltung die Firma Schmidt+Häuser mit der Kalkulation der Was- serverbrauchsgebühren und der Zählergrund- gebühren für das Jahr 2015 beauftragt.

Im Rahmen der Beratung und Beschlussfas- sung über die Wasserverbrauchsgebühren 2013 und 2014 hat sich der Gemeinderat Ende 2013 dazu entschlossen, dass der Wasserbetrieb künftig keine Konzessionsabgabe an die Stadt mehr abzuführen hat. Der entsprechende Ver- trag wurde gekündigt. Eine Konzessionsabgabe wurde dementsprechend nicht in die Kalkulation eingerechnet.

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde kriti- siert, dass aufgrund der hohen Zählergrundgebüh- ren Wassersparer bzw. Singlehaushalte mehr be- lastet werden und Großverbraucher von den geringeren Wasserverbrauchsgebühren profitieren.

Daraufhin erklärt Bürgermeister Burth, dass zwar die kleinen Haushalte etwas mehr belastet werden, aber Familien mit Kindern, die einen höheren Was- serverbrauch haben, dafür entlastet werden. Bei der Festlegung der Gebühren spielt eine Abwä- gung, wer entlastet werden soll auch eine Rolle.

Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:

1. Der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulati- on vom Oktober 2014 wird zugestimmt.

2. Die Stadt Aulendorf wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversor- gung“ erheben.

3. Die Stadt Aulendorf wählt für die Wasserver- sorgung weiterhin den Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab.

4. Dem vorgeschlagenen einjährigen Kalkulati- onszeitraum der Gebührenkalkulation für 2015 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Ge- bührenkalkulation auf einen noch längeren Zeit- raum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

5. Den in der Gebührenkalkulation berücksich- tigten Abschreibungs- und Verzinsungsmetho- den sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen wird zugestimmt.

6. Den in der Gebührenkalkulation berücksich- tigten Prognosen und Schätzungen wird zuge- stimmt.

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7. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulati- on werden die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Zählergrundgebühren für den Zeitraum 01/2015 – 12/2015 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr 2,09 €/ m³ Frischwasser Zählergrundgebühren:

Größe 1,5 und 2,5 QN 2,40 €/Monat Größe 3,5 und 5 (6) QN 5,80 €/Monat

Größe 10 QN 9,80 €/Monat

Größe bis 15 QN 14,70 €/Monat Größe bis 50 mm 19,60 €/Monat Größe bis 80 mm 39,20 €/Monat Größe bis 100 mm 58,80 €/Monat Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2015

Der Gemeinderat hatte beschlossen die Abwas- sergebühren für den Kalkulationszeitraum 2013 – 2015 planmäßigen auf 2,01 €je m3Schmutz- wasser und 0,43 €je m3Niederschlagswasser zu erhöhen. Aufgrund einer nicht unerheblichen Kostenüberdeckung entschied sich die Verwal- tung im Sommer 2015 dafür den Kalkulations- zeitraum abzubrechen und für die Jahre ab 2015 wie bei den Wasserbeiträgen eine jeweils einjäh- rige Kalkulation durchzuführen.

Unter Abwägung der gesamten Sachlage er- schien der Abbruch des Kalkulationszeitraumes die sinnvollste Lösung.

Eine ähnliche Gebührenüberdeckung für die Jah- re 2014 und 2015 auszugleichen, wie sie in 2013 entstanden ist, würde sehr schwierig werden. Die Gebühren wären dann in den folgenden Jahren äußerst niedrig ausgefallen und dann vermutlich wieder stark gestiegen. Um diese Problematik zu umgehen wurde die Firma Schmidt+Häuser abermals beauftragt mit der Kämmerei eine Ge- bührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 für die Abwassergebühr zu erarbeiten.

Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:

1. Die Gebührenkalkulation vom 08.01.2013 mit dem Kalkulationszeitraum 2013 – 2015 wird vor- zeitig abgebrochen.

2. Der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegte Gebührenkalkulation vom Oktober 2014 wird zugestimmt.

3. Die Stadt Aulendorf wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbesei- tigung“ erheben.

4. Die Stadt Aulendorf wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwasser- maßstab. Der Gebührenmaßstab für die Nieder- schlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche.

5. Den in der Gebührenkalkulation berücksich- tigten Abschreibungs- und Verzinsungsmetho- den sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen wird zugestimmt.

6. Den in der Gebührenkalkulation berücksich- tigten Prognosen und Schätzungen wird zuge- stimmt.

7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksich- tigt, werden die verschiedenen Straßenentwäs- serungsanteile wie folgt angesetzt:

aus den kalkulatorischen Kosten:

der Mischwasseranlagen 27,0 %

der Regenwasseranlagen 50,0 %

der Kläranlage 5,0 %

aus den Betriebsaufwendungen:

der Mischwasseranlagen 13,5 %

der Regenwasseranlagen 27,0 %

der Kläranlage 1,2 %

8. Dem vorgeschlagenen einjährigen Kalkulati- onszeitraum der Gebührenkalkulation von 01/2015 bis 12/2015 wird zugestimmt.

9. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahren) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

10. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberde- ckungen der Schmutzwasserbeseitigung aus den Bemessungszeiträumen 2010 – 2011 und 2012 werden entsprechend der Anlage 7 der Gebührenkalkulation zum Ausgleich eingestellt.

11. Die ausgleichsfähige restliche Kostenunter- deckung der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 2010 – 2011 so- wie die ausgleichspflichtige Kostenüberde- ckung aus dem Jahr 2012 werden entsprechend der Anlage 8 zum Ausgleich eingestellt.

12. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkula- tion werden die Abwassergebühren für den Zeit- raum 01/2015 bis 12/2015 wie folgt geändert:

– Schmutzwassergebühr:

1,65 €/m³ Frischwasser – ermäßigte Schmutzwassergebühr für Großab- nehmer: 1,26 €/m³ Frischwasser – Niederschlagswassergebühr: 0,35 €/m² über-

baute und befestigte Fläche

Eine bei der Beschlussfassung der Gebühren- sätze vorgenommene Abrundung der Gebüh- renobergrenze hat eine zunächst in Kauf ge- nommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunter- deckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

Kalkulation der Müllgebühren für das Jahr 2015

Der Auftrag zur Beseitigung des Haus- und Sperr- mülls wurde vom Gemeinderat 2010 an die Firma Peter Stoosss vergeben. Nach der Insolvenz der Firma 2013/2014 wurde der Auftrag für 2014/

2015 an die Firma Veolia, dem wirtschaftlichsten Bieter im Verhandlungsverfahren vergeben.

Nach dreijährig konstanten Gebühren mussten die Gebühren im Jahr 2014 wieder angehoben werden.

Die Gebühren dürfen höchsten so bemessen werden, dass die ansatzfähigen Gesamtkosten gedeckt werden. Kostenüberdeckungen müs- sen, Kostenunterdeckungen können ausgegli- chen werden. So wurden zum Ausgleich die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2011 und 2012 sowie die Kostenüberdeckungen 2013 und 2014 in die Kalkulation eingerechnet.

Aufgrund der Kalkulation ergibt sich wieder eine Absenkung der Gebühren für das Jahr 2015. Für das Jahr 2016 ist die Rückdelegation der Müll- beseitigung an das Land geplant.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulati- on vom Oktober 2015 wird zugestimmt.

2. Die Stadt Aulendorf wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Abfallbeseiti- gung“ erheben.

3. Den in der Gebührenkalkulation berücksich- tigten Prognosen und Schätzungen wird zuge- stimmt.

4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01/2015 bis 12/2015 (einjährig) wird zugestimmt.

5. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

6. Der Restbetrag der anteiligen ausgleichsfähi- gen Kostenunterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 8.399,78 Euro, die ausgleichsfähige Kostenunterdeckung des Jahres 2012 in Höhe von 20.750,25 Euro, die ausgleichspflichtige Kos- tenüberdeckung des Jahres 2013 in Höhe von 22.708,25 Euro sowie die geplante Kostenüber-

deckung des Jahres 2014 in Höhe von 11.281,23 Euro werden zum Ausgleich eingestellt.

7. Aus dieser Gebührenkalkulation ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren für die Ab- fallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2015:

40 Liter Eimer: 70,05 Euro/Jahr 60 Liter Eimer: 105,45 Euro/Jahr 1,1 m³ Container: 1.938,33 Euro/Jahr 8. Die Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2015 werden wie folgt festgelegt:

40 Liter Eimer: 70,05 Euro/Jahr 60 Liter Eimer: 105,45 Euro/Jahr 1,1 m³ Container: 1.938,33 Euro/Jahr 9. Die Gebühren für einen Abfallsack (sowohl Restabfall- als auch Hygienesäcke) werden auf 4,00 Euro je Stück festgelegt.

Jahresabschluss 2013

des Eigenbetriebs Stadtwerke Aulendorf Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadt- werke Aulendorf mit den beiden Betriebszweigen Wasser- und Energieversorgung wurde für das Jahr 2013 fristgerecht aufgestellt und der Rechts- aufsichtsbehörde vorgelegt. Der Energiebericht wird in der Gemeinderatssitzung kurz vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf wie folgt

I. Betriebszweig Wasserversorgung 1. Bilanzsumme 2.409.817,93 Euro 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf – das Anlagevermögen 1.446.811,71 Euro – das Umlaufvermögen 963.006,22 Euro 1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf – das Eigenkapital 1.652.157,17 Euro – die empfangenen Ertragszuschüsse

50.964,00 Euro

– die Rückstellungen 14.670,00 Euro – die Verbindlichkeiten 692.026,76 Euro.

2. Der Jahresverlust beträgt 125.984,18 Euro.

Die Summe der Erträge beträgt 766.754,85 Euro, die Summe der Aufwendungen 892.739,03 Euro.

3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Der Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf, Be- triebszweig Wasserversorgung, hat dem städti- schen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2013 keine Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt. Dem Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf, Betriebs- zweig Wasserversorgung, wurde aus dem städ- tischen Haushalt 2013 kein Zuschuss zur Verfü- gung gestellt.

Die Betriebsleitung wird entlastet.

II. Betriebszweig Energie 1. Bilanzsumme 511.145,56 Euro 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf – das Anlagevermögen 0,00 Euro – das Umlaufvermögen 511.145,56 Euro.

1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf – das Eigenkapital 282.499,22 Euro – die Rückstellungen 4.500,00 Euro – die Verbindlichkeiten 224.146,34 Euro.

2. Der Jahresverlust beträgt 1.974.992,30 Euro.

Die Summe der Erträge beträgt 586.260,13 Euro, die Summe der Aufwendungen beträgt 2.561.252,43 Euro.

3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Der Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf, Be- triebszweig Energie, hat dem städtischen Haus- halt im Wirtschaftsjahr 2013 keine Finanzie- rungsmittel zur Verfügung gestellt. Dem Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf, Betriebs- zweig Energieversorgung, wurde aus dem städ-

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tischen Haushalt 2013 kein Zuschuss zur Verfü- gung gestellt.

Die Betriebsleitung wird entlastet.

Bürgerversammlung – Festlegung Termin und Tagesordnung

Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat, in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Bürger- versammlung anberaumen. Die letzte Bürger- versammlung der Stadt Aulendorf fand am 11.

Februar 2014 statt.

Da bereits im Frühjahr eine Bürgerversammlung stattgefunden hat und aufgrund des vorweih- nachtlichen Termindrucks, spricht sich der Ge- meinderat für eine Bürgerversammlung nach der Fasnet 2015 aus.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Bürgerversammlung findet am 12. März 2015 um 19:00 Uhr in der Stadthalle statt. Die Tagesordnung für die Bürgerversammlung wird im Januar 2015 beschlossen.

Zeitvertragsarbeiten für anfallende Tiefbau- arbeiten – Vergabe Jahresvertrag 2015 Die im Laufe des Jahres anfallenden Tiefbauar- beiten schreibt die Stadt jährlich aus. Die Leis- tungsbereiche nach dem Standardleistungsbuch umfassen dabei die Bereiche Erdarbeiten, Ent- wässerungskanalarbeiten, Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden, Drainagearbeiten, Verkehrswegebauarbeiten und Betonarbeiten.

Die Leistungen für 2015 wurden, mit einem Auf- tragsvolumen von rd. 100.000 €netto ausge- schrieben. Innerhalb dieses Rahmenvolumens erfolgt für jede anfallende Tiefbaumaßnahme eine Einzelbeauftragung durch die Stadt, wobei der Wert eines Einzelauftrags 15.000 €grund- sätzlich nicht überschreitet.

Von zwei eingegangenen Angeboten hat die Fir- ma Helmut Kempter GmbH & Co aus Baienfurt mit einem Brutto-Angebotspreis von 124.355 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die- se Firma hat bereits in den Jahren 2012 und 2013 die Jahreszeitvertragsarbeit zur vollen Zu- friedenheit für die Stadt Aulendorf ausgeführt.

Die Aufwendungen für die anfallenden Tiefbau- maßnahmen sind im Jahr 2015 im städtischen Haushalt, sowie in den Eigenbetrieben der Be- triebswerke Abwasser und Stadtwerke Wasser eingeplant.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Zuschlag für die Jahrestiefbaumaßnahmen 2015 an die Firma Helmut Kempter GmbH & Co aus Baienfurt zu erteilen.

Überplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2330.500000

„Schulzentrum, Gebäudeunterhalt“

Im Haushalt 2014 sind unter der Haushaltsstelle

„Schulzentrum, Gebäudeunterhalt“ 390.300,00

€eingestellt. Dieser Betrag reicht nicht aus und es werden weitere 23.000,00 €benötigt.

Durch den kurzfristig geplanten Umzug der Kunsträume von den Schulcontainern in das Hauptgebäude mussten verschiedene Klassen- räume elektrisch umgerüstet werden, was zu Mehrausgaben von rd. 12.400,00 €geführt hat.

Auf der Ebene 4 musste eine Klassenzimmertür mit Fluchttürsicherung nachgerüstet werden. Hieraus entstanden Mehrausgaben von rd. 2.900,00 €. Aus den Bodenbelagsarbeiten des Jahres 2012 besteht noch eine Restforderung von rd.

11.500,00 €. Hieraus ist nun ein geprüfter Be- trag von 4.200,00 €fällig.

Hinzu kommen noch rd. 3.500,00 €als Restbe- trag, um bis Jahresende auf dringend erforderli- che Reparaturen reagieren zu können.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben kann durch Einsparungen bei der Haushaltsstel- le 1.5615.500000 „Sporthalle bei der Grund- schule, Gebäudeunterhalt“ erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf erteilt die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 1.2330.500000

„Schulzentrum, Gebäudeunterhalt“ in Höhe von 23.000,00 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.5615.500000 „Sporthalle bei der Grundschule, Gebäudeunterhalt“.

Jahresabschluss 2013 der Schlossmuseum Aulendorf GmbH – Entlastung des Aufsichts- rates

Dieser Tagesordnungspunkte musste bei der letzten Sitzung wegen fehlender Beschlussfä- higkeit aufgrund der Befangenheit von drei Mit- gliedern des Gemeinderates vertagt werden.

Der Aufsichtsrat der Schloss Aulendorf GmbH hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung vom 28.04.2014 einstimmig empfohlen, den Aufsichtsrat zu entlasten.

Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig:

Der Gemeinderat erteilt der Gesellschafterver- sammlung die Weisung, den Aufsichtsrat der Schlossmuseum Aulendorf GmbH zu entlasten.

Bestellung des Abschlussprüfers 2014 der Schloss Aulendorf GmbH

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Schloss Aulendorf GmbH ist ein Abschluss- prüfer zu bestellen.

Der Aufsichtsrat der Schloss Aulendorf GmbH hat empfohlen, die Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft RSW Treuhand (Biberach) zu einer Ange- botssumme von 4.400,00 Euro netto mit der Prüfung zu beauftragen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat erteilt der Gesellschafterver- sammlung die Weisung, die Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft RSW (Biberach) zum Ab- schlussprüfer 2014 zu bestellen.

Kläranlage Aulendorf – Vergabe Dienstleistung zur Entsorgung Klärschlamm 2015 – 2018 Zur hoheitlichen Pflichtaufgabe der Abwasser- beseitigung der Gemeinden zählt auch die Be- seitigung der anfallenden Klärschlämme aus der Kläranlage Aulendorf.

Für die Entsorgung war bislang die Firma Schmid aus Tettnang beauftragt. Aufgrund des zum 31.12.2014 endenden Entsorgungsvertra- ges wurde die Dienstleistung zur Entsorgung an- fallenden Klärschlämme aus der Kläranlage Au- lendorf mit einer 4-jährigen Vertragslaufzeit bis 31.12.2018 erneut öffentlich ausgeschrieben.

Angebote wurden von drei der insgesamt sechs angeschriebenen Firmen abgegeben. Beim Ne- benangebot der Firma Russ ist lediglich der Transport des Klärschlamms durch die Firma selber vorgesehen, die Verbrennung des Klär- schlamms würde direkt durch den Zweckver- band Klärwerk Steinhäule in Neu-Ulm vorge- nommen. Dazu müsste die Stadt dann separate Vereinbarungen mit der Firma Russ und dem Zweckverband Steinhäule treffen. Mit diesem Nebenangebot hat die Firma Russ das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben.

Für die Stadt liegt folgendes Risiko vor: falls die Verbrennungsanlage des Zweckverbandes län- ger als einen Monat ausfallen würde, würde die Verbrennung in Einrichtungen eines Partners oder wenn die Kapazitäten des Ausfallverbun- des erschöpft sind bei einem Dritten durchge- führt. Die Mehrkosten dafür müssten von der Stadt getragen werden.

Das Landratsamt hat grundsätzlich der Maß- nahme bis zu einem Gesamtbetrag von 180.000,00 €zugestimmt, jedoch gebeten, vor Vertragsabschluss eine weitere Zustimmung des Landratsamtes einzuholen. Außerdem be- darf der öffentlich-rechtliche Vertrag, der mit dem Zweckverband Steinhäule abzuschließen ist, der Zustimmung.

Zur Finanzierung sind die Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2015 im Er- folgsplan der Betriebswerke Aulendorf – Abwas- ser – mit 40.000 €eingeplant.

Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf beschließt einstimmig die Vergabe der Dienstleistung zur thermischen Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Aulendorf für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2018 auf der Basis einer Ge- samttonnage mit 2.300 t wie folgt:

1. Die Firma Russ GmbH aus Tettnang erhält den Zuschlag für den Klärschlammtransport von der Kläranlage Aulendorf zum Klärwerk Stein- häule in Neu-Ulm zum Angebotspreis von brutto 39.686,50 €.

2. Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule aus Neu-Ulm erhält den Zuschlag zur Klärschlamm- verbrennung zum Festpreis von 49,50 €/t.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule einen ent- sprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag ab- zuschließen.

4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes zum beige- fügten öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderates wird ein Quo- rumsantrag zur Verbesserung von öffentlichen Toiletten gestellt.

Von einem Mitglied des Gemeinderates wird da- rauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Gehweg Richtung Grundschule die Blätter eines Baumes, der auf einem nicht bewohnten Grundstück steht, liegen. Da die Blätter bei Regen sehr rutschig wer- den wird nach der Zuständigkeit gefragt.

Bürgermeister Burth erklärt, dass der Grund- stückseigentümer zuständig ist und die Verwal- tung sich darum kümmern wird.

Ein Stadtrat weist daraufhin, dass von Seiten der Sportler bereits geäußert wurde, dass es in der Sporthalle zieht.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird nach dem Grund für den Wasseraustritt aus dem Schacht beim Lehmgrubenweg/in der Lehmgrube gefragt.

Bauamtsleiter Winter teilt mit, dass der Kanal aufgrund von Wurzeleintritt und Bewuchs ver- stopft war und das zum Überlaufen des Schachts bei starkem Regen führte. Die Ver- stopfung wurde zwischenzeitlich behoben.

Es wird nach dem Ergebnis beim Zertifizierungs- verfahren des European Energy Award gefragt.

Bürgermeister Burth erklärt, dass die Auszeich- nung, trotz höherer Anforderungen mit einer leichten Verbesserung wieder an die Stadt Au- lendorf vergeben wird.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Sachstand zur Gründung des Netzwerkes Ener- gieeffizienz.

Derzeit steht noch nicht fest, wie viele Unterneh- men letztendlich mitmachen.

Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal

Konstituierende Sitzung

Der Wasserversorgungsverband Schussen- Rotachtal, zu dem die Verbandsmitglieder Aulendorf, Berg, Fronreute, Horgenzell, Wil-

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Wochenmarkt 2014/2015

Das Wochenmarktteam wird am Mittwoch 24.12.14 (Heiligabend)auf dem Schlossplatz den letzten Wochenmarkt im alten Jahr halten.

An Heiligabend können Sie folgende frische Waren für das Fest erwerben: Käse (Frau Lud- wig), Obst und Spirituosen (Fam. Stehle), Obst, Eier und Geflügel (Fam. Siegel), Back- waren (Fa. König), Oliven u.m. (Fam. Hossin) und Kartoffeln, wetterabhängig (Fam. Harsch).

Der 1. Wochenmarkt im neuen Jahr findet am Donnerstag, 08.01.2015 statt. Dann komplettieren die Früchteinsel (Fa. Bausch) und Wurst- und Fleischwaren (Fam. Szabo) wieder das (Donnerstags-) Angebot. Ab 15.01.2015 wird ein Fischstand (Fa. Geiger) den Markt noch bereichern.

Das Wochenmarktteam wünscht der verehr- ten Kundschaft ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes Jahr 2015 und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

helmsdorf, Wolpertswende, Wasserversor- gungsgruppe Wolketsweiler mit Taldorf und Schmalegg gehören, hat sich konstituiert.

Bei der letzten Verbandsversammlung wur- de dem Berger Bürgermeister Helmut Grieb als Verbandsvorsitzender und Bürgermeister Matthias Burth (Aulendorf) das Vertrauen ausgesprochen.

Wie die Verbandsversammlung ist die Ver- bandsverwaltung paritätisch besetzt. Dies habe sich in der vergangenen Wahlperiode gut bewährt, so die Feststellung in der Ver- bandsversammlung. Demzufolge haben die Verbandsvertreter wiederrum gerne die Ver- waltungsverantwortlichen bestätigt. So wur- den gewählt: Verbandspfleger Ralf Meßmer (Horgenzell), Verbandskassenverwalter An- dreas Flach (Horgenzell), Technischer Ver- walter Joachim Schneider (Berg), Schriftfüh- rer Oliver Spieß (Fronreute), sowie Matthias Kienle (Berg) als weiterer Verwalter.

Der Wasserversorgungsverband Schussen- Rotachtal weist ein Leistungsnetz von 65 km auf. Die jährliche Liefermenge beträgt im Durchschnitt 1.400.000 m³. Derzeit werden 26.000 Einwohner mit Wasser (in Kooperation mit den Eigenbetrieben der Verbandsmitglie- der) versorgt. Die Prognose für das Jahr 2025 wird mit 29.000 Einwohnern angegeben.

In der ersten Sitzung dieser Wahlperiode waren sich die Verbandsvertreter und die Verbandsverwaltung über das konzeptionel- le Weiterinvestieren in die Infrastruktur zur Optimierung des Versorgungsnetzes einig.

Wie Verbandsvorsitzender Helmut Grieb mit- teilt, soll ebenso der Versorgungssicherheit große Bedeutung eingeräumt werden. Auch werde man die Möglichkeiten prüfen, wo im Verbandsgebiet auf eigene Ressourcen zu- rückgegriffen werden könne.

Einladung zur öffentlichen Verbandsversammlung Zweck-

verband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

zur Verbandsversammlung des Zweckver- bands Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg am Dienstag, 23.12.2014, 11.00 Uhr im Rathaus Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt, großer Sitzungssaal im 2. OG lade ich Sie recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Aufnahme der Gemeinden Hoßkirch und Ebersbach-Musbach in den Verband 2. Bekanntgaben und Informationen 3. Neufassung der Verbandssatzung 4. Jahresabschluss 2013

– Verteilerschlüssel der Kommunen 5. FTTB-Planung im Zweckverband

– Vergabe der Planung vorbehaltlich der Genehmigung der Zuschlagserteilung durch die zuständige Förderbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen 6. Verschiedenes

Auf Ihr Kommen freue ich mich.

Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

Abrechnung Wasser- und Abwasserbezug für 2014

Die Ablesekarten für die Wasser- und Ab- wasserabrechnung 2014 werden wie jährlich Anfang Dezember an Sie verschickt. Wir bit- ten Sie dringend, den vorgegebenen Rück- sendetermin zum 25.12.2014einzuhalten.

In diesem Jahr ist es erstmalig möglich, den Zählerstand direkt auf der städtischen Homepage (www.aulendorf.de) einzugeben, so dass die Rücksendung der Ablesekarten für Sie entfällt, sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten.

Sollten die Ablesekarten nicht bis zum 02.01.2015 eingegangen sein, wird der Jah- resverbrauch von der Verwaltung geschätzt und entsprechend abgerechnet.

Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich gerne an Frau Egger (07525/934-120) oder Herrn Kraatz (07525/934-128) wenden.

Kämmerei

Besetzung Notariat

Das Notariat Bad Waldsee ist in der Zeit vom 17.12.14 bis 12.01.15 in Aulendorf nicht be- setzt.

Wenden Sie sich bitte direkt an das Notariat in Bad Waldsee, Tel: 07524 9766-250.

www.notariat-bad-waldsee.de

Bürgerinfoveranstaltung zum Verkehrskonzept

und Lärmaktionsplan

Am 15.01.2015 findet eine öffentliche Bür- gerinformationsveranstaltung zum Mobili- täts- und Verkehrskonzept und zum Lärmak- tionsplan um 19.00 Uhrim Musiksaal des Schulzentrums statt. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Nähere Details zur Veranstal- tung werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts bekannt gegeben. Bauamt

Baustelleninformation Baugebiet Safranmoos

In der Hillstraße und im Baugebiet Safran- moos konnte zwischenzeitlich die grobe Asphalttragschicht eingebaut werden. Der abschließende Asphaltfeinbelag und die Restarbeiten zur Straßenbeleuchtung und

Bepflanzung werden voraussichtlich witte- rungsbedingt erst im Frühjahr 2015 abge- schlossen.

Während der Wintermonate wird die Hillstra- ße für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

Das noch nicht fertiggestellte Baugebiet bleibt aus Gefahren- und Haftungsgründen über die Wintermonate gesperrt. Die bisheri- ge provisorische Fußwegverbindung durch das Baugebiet zum Stadtpark wird aus Ver- kehrssicherungsgründen über die Winter- monate abgebaut. Für Fußgänger besteht die Möglichkeit entlang der Hillstraße bis zur Einmündung Mozartstraße und über die Mo- zartstraße in Richtung Stadtpark und zur In- nenstadt zu gelangen.

Für den Fußgänger- und PKW-Verkehr wird besonders darauf hingewiesen, dass auf- grund des fehlenden Asphaltfeinbelages mit Unebenheiten und überstehenden Schacht- deckeln zu rechnen ist.

Die Wanderwege bleiben nach wie vor im Be- reich des Baugebietes Safranmoosstraße ge- sperrt. Die Umleitung der betroffenen Wan- derwege ist örtlich ausgeschildert. Betroffen sind die Wanderwege Nr. 2 und Nr. 3, die durch den Stadtpark in die Hillstraße führen.

Die Umleitung des Wanderweges Nr. 2 führt von hinter der Schussentalklinik über die Mozartstraße – Hillstraße – Galgenbühlstra- ße – Auf dem Galgenbühl (Aussichtspunkt) – Hillstraße – Marienbühlstraße – Schönstatt- zentrum – Stadtpark.

(9)

Die Umleitung des Wanderweges Nr. 3 führt hinter der Schussentalklinik über den Stadt- park zum Schönstattzentrum – Marienbühl- straße – Hillstraße – rechts Richtung Orts- ausgang – nach der Ortsbebauung links Richtung Landesstraße L 285 – Richtung Orteingang – rechts zum Mahlweiher.

Bauamt

Arbeiten an Kreisstraße zwischen Tannhausen und Haslach fast abgeschlossen

Die Arbeiten an der Kreisstraße 8034 zwi- schen Tannhausen-Röhren und Haslach sind weitgehend abgeschlossen. Witterungsbe- dingt konnten vor dem Winter nicht mehr alle Arbeiten ausgeführt werden. Die Strecke wird dem Verkehr daher zunächst nur unter Einschränkungen freigegeben. Die einge- schränkte Freigabe erfolgt spätestens am 23.

Dezember. Im Frühjahr werden die restlichen Arbeiten fertiggestellt, sobald die Temperatu- ren es zulassen. Dafür bedarf es einer erneu- ten kurzzeitigen Vollsperrung der Straße.

Für Behinderungen, die durch die Bauarbei- ten erfolgten und bis zur Fertigstellung noch erfolgen werden, bittet das Landratsamt Ra- vensburg die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis.

Jubilare 2014

Übergabe Urkunde an Frau Anita Reisch Anlässlich der städtischen Weihnachtsfeier konnte Bürgermeister Matthias Burth in diesem Jahr wieder einigen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern zu ihren Arbeitsjubiläen gratulieren.

40 Jahreist Anita Reisch bei der Stadt Au- lendorf beschäftigt. Die ersten 32 Jahre von 1974 bis 2006 arbeitete sie als Amtsbotin und Sekretärin bei der Ortschaftsverwaltung Tannhausen. Seit 2007 ist Frau Reisch im Standesamt tätig.

25 Jahre ist Frank Baumgartl als Wasser- meister und auf andern Gebieten beim städ- tischen Betriebshof tätig.

20 Jahre arbeiten Renate Hartmann, Regina Pfeiffer und Kerstin von Wartenberg bei der Stadtverwaltung und Karl Kleiner beim städ- tischen Betriebshof.

15 Jahre sind Günter Blaser, Ingrid Roth, Sieglinde Holewecky und Sylvia Funk bei der Stadtverwaltung tätig. Ebensolange be- treut Markus Hirschmann als Klärwärter die städtische Kläranlage sowie die zugehörigen Regenüberlaufbecken.

10 Jahresind Andrea Koch und Rainer Sterk bei der Stadtverwaltung tätig und Frau Ger- da Vögtle beim städtischen Kindergarten.

Frau Hartmann und Herr Sterk haben im Laufe des Jahres 2014 ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten.

Bürgermeister Burth bedankte sich bei allen Jubilaren für ihren langjährigen, tatkräftigen Einsatz zum Wohle der Stadt und überreich- te eine Urkunde und ein kleines Präsent.

Auch Personalratsvorsitzender Wolfgang Gaficz gratulierte den Geehrten.

Jetzt Kindergartenbetreuung anmelden

Kommt Ihre Tochter/Ihr Sohn nächstes Jahr in den Kindergarten? Dann vergessen Sie nicht, sie/ihn bis spätestens 16. Januar 2015 bei der Stadtverwaltung anzumelden. An- meldeformulare erhalten Sie an der Infothe- ke im Rathaus, auf der städtischen Homepa- ge oder bei Frau Holewecky (Rathaus Ebene 6, Tel.: 07525-934-107). Bei Fragen zum Be- treuungsangebot können Sie gern anrufen.

Sie haben sich noch nicht für einen Kinder- garten entschieden? Bei Interesse können Sie bei den infrage kommenden Kindergär- ten anrufen und einen Termin für eine Be- sichtigung vereinbaren.

Eine Übersicht über die Kindergärten sowie das Anmeldeformular finden Sie im Internet unter: www.aulendorf.de/buerger_stadt/kin- dergaerten

Hundekot im Stadtgebiet

In letzter Zeit gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über nicht beseitig- ten Hundekot ein. Schwerpunkt ist vor allem im Bereich der Grundschule, Stadthalle und des Stadtparks.

Halter von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Tiere ihre Notdurft nicht auf öffentli- chen Gehwegen, in öffentlichen Erholungs- anlagen, an fremde Gebäude oder in Vorgär- ten erledigen. (siehe § 14 Polizeiverordnung der Stadt Aulendorf)

Der Halter oder Führer ist verpflichtet, Hun- dekot selbständig sofort zu beseitigen. Die Nichtbeseitigung stellt eine Ordnungswidrig- keit dar, und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 €geahndet.

Außerdem möchten wir nochmals auf die Leinenpflicht hinweisen.

Bitte zeigen Sie als Hundehalter Verantwor- tungsbewusstsein! Ordnungsamt

Nikolaus kommt ins Feuerwehrhaus

Am vorletzten Samstag besuchte der Niko- laus die Jugendfeuerwehr im Feuerwehr- haus in Aulendorf. Traditionell trafen sich dort die Feuerwehrfamilien und die Jugend- feuerwehr zur Jahresabschlussfeier.

Zu Beginn wurde den Eltern der Jugendfeu- erwehrmitgliedern eine Schauübung präsen- tiert die Ihres gleichen erstaunte.

Menschenrettung über Drehleiter. Zeitgleich, löschen von brennenden Fässern mit ver- schieden Löschmitteln, darunter mit Schaum, um zu demonstrieren wie Flüssigkeitsbrände wie zu Beispiel Benzin gelöscht werden.

Ebenso wurde ein sogenanntes Hydroschild aufgebaut, um zu zeigen wie benachbarte Gebäude vor der Wärmestrahlung geschützt werden. Nach einer halben Stunde waren die gestellten Aufgaben, die von den Jungfeuer- wehrlern selbst vorbereitet wurden, abgear- beitet und es ging zum gemütlichen Teil über.

Mit Weihnachtsliedern wurde der Nikolaus, der schon einen langen Weg hinter sich hat- te, begrüßt. Aus seinem goldenen Buch las er überwiegend

positive Dinge über die anwesenden Ju- gendlichen vor. Verschiedene Gedichte und auch ein Weihnachtslied wurden dem Niko- laus von den Anwesenden vorgetragen.

So erhielten alle Jugendlichen ein kleines Geschenk vom Nikolaus und selbst die El- tern wurden nicht vergessen.

Im Anschluss ließen sich die Feuerwehrfami- lien allerlei Leckereien vom Kuchenbuffet, für das jeder etwas beigetragen hatte, schme- cken und verbrachten zusammen einen ge- mütlichen Abend.

Die Jugendfeuerwehr Aulendorf wünscht al- len ein gesegnetes Weihnachtsfest und ei- nen guten Rutsch ins Jahr 2015

Seniorenabteilung

Jahresabschlussfeier

Alle Jahre wieder findet die beliebte Weih- nachtsfeier der Seniorenabteilung der Frei- willigen Feuerwehr Aulendorf statt.

Am Freitag den 12.12.2014 trafen sich die ehemaligen aktiven Mitglieder mit ihren Part- nern sowie die Partner der verstorbenen Ka- meraden der Feuerwehr Aulendorf um 19:00 Uhr, im Gasthaus Jägerhäusle.

Oskar Madlener, „der Organisator“, über- reichte mit seiner gewohnt fröhlichen und gut gelaunten Natur jedem ein Gläschen Sekt.

Hoch erfreut über die große Zahl der Alters- kameraden zeigte sich Ehrenkommandant Willi Schoch in seiner Eröffnungsrede.

Schoch erklärte, dass die Altersabteilung mit gutem Beispiel voran gehe und lobte die ausgeprägte Kameradschaft, die sich in der Teilnahme wiederspiegelt.

Unter den Gästen waren unter anderem der Bürgermeister Matthias Burth sowie der Kom- mandant der Feuerwehr Aulendorf Markus Huchler, die es sich nicht nehmen ließen den altgedienten Kameraden die Ehre zu geben.

Bürgermeister Burth trug ein Gedicht vor, dass sehr gut in die heutige Zeit passt:

Referenzen

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a) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des

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