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Woche 50 Freitag, 17. Dezember 2021

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Academic year: 2022

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Foto: egal/iStock/Thinkstock

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Mobile Impfaktion

in der Lindenhalle Wiernsheim

Am Dienstag, 21.12.2021 finden von 9 bis 15 Uhr in der Lindenhalle Impfungen

ausschließlich für die Einwohner / innen der Gemeinde Wiernsheim statt.

Es werden die Impfstoffe „Biontech“ und „Johnson &

Johnson“ verwendet.

Es sind Erst,- Zweit und Boosterimpfungen möglich.

Für die Booster-Impfungen wird nur der Impfstoff „Bion- tech“ verimpft.

Bitte beachten Sie: Booster-Impfungen sind frühestens 6 Monate nach der zweiten Impfung möglich.

Bitte bringen Sie an diesem Tag folgende Unterlagen mit:

• Personalausweis

• Impfpass

• Aufklärung

• Anamnesebogen (siehe untenstehende Links)

• Krankenkassenkarte

Sollten Sie bereits anderweitig ein Impfangebot eines Arztes oder anderer Impfstellen erhalten haben, bitten wir Sie, die- ses auch wahrzunehmen.

Von einer Voranmeldung wird abgesehen.

Links zu den Aufklärungs-und Anamnesebögen:

Johnson& Johnson

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/

Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.

pdf?__blob=publicationFile (Aufklärungsbogen)

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/

Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Einwilligung-de.pdf?__

blob=publicationFile (Anamnesebogen) Biontech

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materiali- en/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__

blob=publicationFile (Aufklärungsbogen)

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Mate- rialien/Downloads-COVID-19/Einwilligungde.pdf?__

blob=publicationFile (Anamnesebogen)

Bitte beachten Sie auch, dass die Parkplätze begrenzt sind und dass die Zufahrt zur Lindenhalle entlang der Beschilde- rung der Umleitung (über die Mönsheimer Straße) erfolgt.

Zu Fuß erreichen Sie die Lindenhalle wie gewohnt.

Sonnensegelspende für Kindergarten Serres

„Wir wollten eine gute Lösung für unseren Kindergarten ha- ben“, sagte Jutta Schuler am vergangenen Freitagmorgen, warum sie sich als Leiterin des Kindergartens Serres an die Wiernsheimer Scheuermannstiftung gewandt hatte. Denn da erhielten Schuler und Eltern-Beirätin Stefanie Graev Besuch von den beiden Vorstandsmitgliedern, Bürgermeister Karlheinz Oehler und Klaus-Peter Böhringer. Im Namen der Wiernshei- mer Scheuermannstiftung überreichten sie einen symbolischen Scheck über 3300 Euro als Spende für die Kosten des im Kindergarten bereits installierten Sonnenschutzes im Freige- lände über dem Sandspielplatz. Denn das ist der Preis für das grüne Kunststoffdach, unter dem die aktuell 35 Kinder in zwei Gruppen nun geschützt vor der Sonne im Freien spielen können. „Wir hoffen, dass der neue Kindergarten nebenan bis Sommer fertig ist“, sagte Bürgermeister Karlheinz Oehler. Denn dort entsteht zur Zeit der Kindergarten-Neubau mit insgesamt 560 Quadratmetern, verteilt auf das Erd- und Dachgeschoss für zwei Vollgruppen mit jeweils maximal 26 Kindern sowie einer Gruppe mit zehn Kindern unter drei Jahren. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. Dabei hofft die Gemeinde auf einen Zuschuss von rund 400 000 Euro.

Für den neuen Sonnenschutz mit grünem Dach im Kindergar- ten Serres (hinten), überreichen vom Vorstand der Wiernshei- mer Scheuermannstiftung Bürgermeister Karlheinz Oehler und Klaus-Peter Böhringer (zweiter und dritter von links) einen sym- bolischen Scheck für die Finanzierung an die Kindergartenlei- terin Jutta Schuler (links) und Eltern- Beirätin Stefanie Graev (rechts) im Beisein der Vorschulkinder.

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Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 22.12.2021 um 19:30 Uhr, im Bürgersaal, Dreilindenweg 3, 75446 Wiernsheim statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil 1 Bürgerfragestunde

2 Beitritt im Biotopenverbund 2021/047 3 Änderung des Redaktionsstatut für das Amts-

blatt 2021/036

4 Feuerwehr Wiernsheim, Abteilung Iptingen 2021/039 - Beschaffung eines neuen Löschgruppen-

fahrzeug (LF10) 5 Feuerwehr Wiernsheim,

Abteilung Wiernsheim 2021/040

- Beschaffung eines neuen Mannschaftstrans- portwagen (MTW)

6 Angebot zur Durchführung eines Vergabever- fahrens „Sanierung und Umbau der Kreuz- bachhalle" in Wiernsheim-Iptingen"

2021/050

7 Vergabe Jahresauftrag Tiefbau 2022 2021/043 Erd-, Rohrlege- und Straßenbauarbeiten

für Reparaturen

8 Bevorratungsbeschluss Gebühren-Kalkulation Schmutzwasserbeseitigung / Niederschlags- wasserbeseitigung

2021/045

9 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 2021/042 10 Verschiedenes

11 Information der Verwaltung 12 Anfragen der Gemeinderäte gez.

Karlheinz Oehler Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag, 21.12.2021 um 16:00 Uhr statt.

Treffpunkt zur Begehung:

Kreuzbachhalle, Mönsheimer Str. 56, 75446 Wiernsheim - Iptingen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Begehung und Abnahme Kinderspielplatz Iptingen 2 Besichtigung Standort neuer Containerkindergarten

Iptingen 2021/049 3 Verschiedenes gez.

Karlheinz Oehler Bürgermeister

Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis

SATZUNG

über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 15.09.2021 fol- gende Satzung beschlossen:

Entschädigung nach Durchschnittssätzen§1

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durch- schnittsätzen.

(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inan- spruchnahme

bis zu 3 Stunden 25 Euro,

von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 45 Euro, von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60 Euro.

Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme§ 2

(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme).

Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden.

(2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsäch- lichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung ent- standenen Zeitaufwand berechnet.

(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßge- bend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt.

Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sit- zung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet.

(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchst- satz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen.

Aufwandsentschädigung §3

Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung.

Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld

Bei Sitzungsbeginn vor 18.00 Uhr in Höhe von 55 Euro Bei späterem Sitzungsbeginn in Höhe von 45 Euro

Reisekostenvergütung§4

Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets er- halten ehrenamtlich Tätige unter Einbeziehung der Gemein- deräte neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 oder § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes und der dazu gehörenden Ausführungsvorschriften. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe.

Inkrafttreten§5

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzuflg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 13.12.2001 außer Kraft.

Wiernsheim, den 08.12.2021

Karlheinz Oehler Bürgmeister

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Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntma- chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wiernsheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit nach § 43 GemO wi- dersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat.

Gemeinde Wiernsheim Enzkreis

Satzung zur 3. Änderung der Satzung vom 15.06.2007 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte 2

Wiernsheim"

(Sanierungssatzung „Ortsmitte 2 Wiernsheim") Aufgrund § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbin- dung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Wiernsheim am 08.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

Erweiterung des Sanierungsgebietes§1

(1) Das in der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanie- rungsgebietes „Ortsmitte 2 Wiernsheim", Beschluss vom 02.05.2007, rechtsverbindlich seit 15.06.2007, zuletzt ge- ändert mit Beschluss vom 01.10.2014, rechtsverbindlich seit 24.10.2014, festgelegte Sanierungsgebiet in Wierns- heim wird um die in dem beiliegenden Lageplan darge- stellten Grundstücke bzw. Grundstücksteile erweitert:

• Flst. 273/4, Verkehrsfläche

• Teilfläche von Fist. 5775, In den Scheurengärten, Verkehrsfläche

• Teilfläche von Fist. 2201/1, Biegelweg, Verkehrsfläche Maßgebend für die Abgrenzung des Erweiterungsgebietes

ist die im Lageplan der Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit Datum 17.11.2021, Originalmaßstab 1:2000, eingezeich- nete Abgrenzungslinie. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücksteile innerhalb dieser abgegrenzten Fläche.

(2) Der in Absatz 1 bezeichnete Lageplan ist Bestandteil die- ser Satzung. Er kann von jedermann beim Bürgermeis- teramt während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Bekanntmachung der Satzung ist zur Übersicht eine Verkleinerung des Lageplans beigefügt.

Verfahren§2

(1) Die Sanierung „Ortsmitte 2" Wiernsheim wird entspre- chend § 142 Abs. 4 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der Vorschriften des dritten Abschnittes des ersten Teils des Besonderen Städtebau- rechts (§§ 152 bis 156a BauGB) durchgeführt.

(2) Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird in vollem Umfang beibehalten.

Inkrafttreten§3

(1) Die Satzung wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

(2) Die Sanierung soll bis 30.04.2023 durchgeführt werden.

(3) Auf die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird hingewiesen.

Ausgefertigt,

Wiernsheim, den 13.12.2021

Karlheinz Oehler Bürgermeister Anlage: Lageplan

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Die Gemeindeverwaltung informiert

Bürgermeisteramt Wiernsheim

Vorwahl 07044

Zentrale (8)* 230

Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172

Hauptamt (6)* 23-122

Ordnungsamt 23-136

Meldeamt (2)* 23-155

Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135

Gemeindekasse (7)* 23-175

Steuerabteilung 23-133

Bauamt (4)* 23-142

Bauanträge (3)* 23-164

Bauhof 23-144

Wassermeister 23-140

* Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro- nischen Ansage

Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter

www.wiernsheim.de nachfragen.

Elektroschrott-Abgabe:

jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim

- keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben - Mehrzweckhallen:

"Lindenhalle" Wiernsheim 0172 7441140

"Waldenserhalle" Pinache 07041 84950

"Kreuzbachhalle" Iptingen 9096636

Bürgersaal Wiernsheim 82137340

Klärwerk Iptingen 5287

Klärwerk Großglattbach 07042 98190

Feuerwehr 112

Revierförster Hailer 07044 48110

Kindergärten:

Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220

Serres 7799

Iptingen 5311

Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim

- Hauptamt -

Sprechzeiten

Rathaus Wiernsheim Tel. 07044 23-0

Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Gemeindebücherei

Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

15.00 Uhr - 18.00 Uhr Notrufe

Polizei 110

Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz

Rettungsdienst, Notarztwagen 112

Krankenwagen 19222

Feuerwehr 112

Feuerwehrkommandant 0151 64970209

Feuerwehr Wiernsheim 0173 5647788

Feuerwehr Pinache 0171 6228791

Feuerwehr Serres 07044 7803

Feuerwehr Iptingen 0160 95722453

Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor- gungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel. 0172 7341436, oder sein Stellvertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172 7627523, zuständig.

Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:

Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 916857

Pinache:

Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen, Tel. 07231 4297060, Fax: 07231 4297061,

Mobil: 0160 90936056, Mail: info@rosenfeger.de

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080

Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V.

in Mönsheim, Lehmgrube 1/1

Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8:30 – 14:00 Uhr

Tel: 07044 905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant- worter.

Denken Sie auch an den gemeindlichen Winterdienst!

In der Winterzeit wird von allen Einwohnern großen Wert auf geräumte und gestreute Straßen gelegt. Das ist mög- lich, wenn die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde problemlos alle Straßen befahren können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle Einwohner/innen ihre Fahr- zeuge in dieser Zeit vernünftig parken.

Dies bedeutet insbesondere in der Winterzeit Folgendes:

Parken Sie möglichst nicht auf der Straße. Falls es unum- gänglich ist, parken Sie bitte lediglich auf einer Straßen- seite; eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,30 Meter für die Winterdienst-Fahrzeuge muss in jedem Fall einge- halten werden. Probleme gibt es oft in schmalen Wohn- straßen, wie z. B.

im Falkenweg, in den Schleifwiesen und Vogelsangstraße im Ortsteil Iptingen,

in der Silcherstraße und Schwabstraße im Ortsteil Serres, Hauffstraße/Mörikeweg im Ortsteil Pinache,

in den Scheurengärten, im Cranachweg, Calvinstraße, Zwinglistraße, Neue Straße und

Birkenweg in Wiernsheim.

Speziell hier wird um Einhaltung der Räumbreite gebeten.

Parken Sie auch bitte nicht im Bereich von Kurven und in Kreuzungsbereichen; dies ist im Übrigen auch, unab- hängig von der Winterzeit, ganzjährig verboten.

Der Bauhof sowie Ihre Mitbürger danken es Ihnen!

Gemeinde Wiernsheim Ordnungsamt

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Arbeitskreis Tourismus

Geschenkidee aus Wiernsheim

Bei vielen Menschen stellt sich jetzt die Frage: was soll ich nur zu Weihnachten verschenken? Wie wäre es mit dem Wendekochbuch ´Schwäbisch Piemontesische Genüsse´, das die Mitwirkenden des Arbeitskreises Tourismus der Gemeinde Wiernsheim kreiert haben. Hiermit sollen die Küchen unserer beiden Partnergemeinden nähergebracht werden. Dies ist ein ausgefallenes Geschenk der besonderen Art und natürlich können Sie sich auch selbst damit eine Freude machen.

Das Kochbuch bietet eine Vielzahl an Gerichten aus der schwäbischen und der piemontesischen Küche, jeweils in deutscher und italienischer Sprache. All das wird ergänzt durch Anekdoten und Wissenswertes rund um die jeweiligen Gerichte. Hier erfahren Sie zum Beispiel, ob man Damenküs- se essen kann und wie die Kartoffel nach Württemberg kam.

Das Kochbuch ist für 8 € erhältlich im Einwohnermelde- amt des Rathauses in Wiernsheim oder online unter shop@

wiernsheimerleben.de unter Angabe der gewünschten Menge und der Lieferadresse. Die Zustellung innerhalb Wiernsheims und den Teilorten erfolgt kostenlos durch den Arbeitskreis Tourismus. Bei Versand per Post zuzüglich 3,50 € pro Buch.

Wir wünschen ganz viel Spaß damit und gutes Gelingen!

Ihr Team vom Arbeitskreis Tourismus

Kochbuch Schwäbisch Piemontesische Genüsse Foto: CB

WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.V.

Der Bürgerbus macht Ferien Liebe Fahrgäste,

der Bürgerbus macht Ferien vom 25.12.2021 – 09.01.2022!

Am Freitagvormittag, den 24.12.2020 fahren wir für Sie die letzte Tour in diesem Jahr!

Im neuen Jahr sind wir wieder ab Montag, 10.01.2022 für Sie im Einsatz.

Der WIPS Bürgerbus-Verein wünscht allen FreundInnen, Wer- bepartnerInnen, FahrerInnen und Mitfahrenden einen schö- nen 4. Advent!

Die Vorstandschaft

www.bürgerbus-wiernsheim.de

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Inkrafttreten der neuen CoronaVO Absonderung am 15.12.2021

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Dienstag, 14. Dezember 2021, die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich vom Mittwoch, 15. Dezember 2021, an die Quarantäne-Regeln.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Für positiv getestete Personen wird die Absonderungs- dauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorlie- gende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.

• Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.

• Freitesten können sich Personen, die sich in Absonde- rung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

• Die Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmög- lichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.

• Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages- Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Re- geln für Kontaktpersonen.

Die Gemeindekasse informiert

Zählerstände für Wasser und Abwasser

Bis zum 09.12.2021 bzw. bis zum 16.12.2021 waren die Zäh- lerstände für die Jahresrechnung 2021 mitzuteilen.

Diejenigen, die den Zählerstand noch nicht mitgeteilt haben, bitten wir um unverzügliche Meldung unter Tel. 23-174.

Sollte kein Zählerstand von Ihnen eingehen, wird der Ver- brauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt, was zu Unge- nauigkeiten der Abrechnung führen wird.

Nachträgliche Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Forstamt

Brennholz- lang aus dem Gemeindewald Wiernsheim

Der Forstbetrieb der Gemeinde Wiernsheim hat nach dem Laubfall ab Mitte November mit dem Wintereinschlag begon- nen. Die Hiebe in Iptingen und Wiernsheim werden je nach Witterung bis Ende März andauern.

Ende Februar/ Mitte März werden wir versuchen, die tradi- tionellen Holzverkäufe in Wiernsheim und Iptingen durchzu- führen. Sollte dies aufgrund der Corona-Lage nicht möglich sein, findet der Verkauf über unsere Homepage statt.

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Bitte beachten Sie die Hinweise im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim.

www.wiernsheim.de/wiernsheim/portrait/gemeindewald Joachim Hailer, Revierförster

Aus der Gemeindebücherei

Die Rebellinnen von Oxford - Verwegen

von Evie Dunmore

Sie kämpft für ihre Rechte und für ihre Liebe!

Annabelle Archer ist überglücklich, dass sie als eine der ersten Frauen überhaupt in Oxford studieren darf. Als Ge- genleistung für ihr Stipendium soll sie die Frauenbewegung unterstützen. Es gelingt ihr durch ein geschicktes Manöver, auf das Landgut des einflussreichen Sebastian Devereux eingeladen zu werden - diesen für ihre Sache zu gewin- nen, wäre unbezahlbar! Von Anfang an fliegen die Funken zwischen ihr und dem kühlen Herzog, der fasziniert ist von ihrer Intelligenz und Willenskraft. Aber für Annabelle wird die Anziehung zu Sebastian zur Zerreißprobe, denn er steht für alles, wogegen sie kämpft …

"Klug, stark und leidenschaftlich! Eine Heldin, die ihr Recht auf Glück einfordert, und ein Held zum Dahinschmelzen, der durch sie lernt, für was es sich wirklich zu kämpfen lohnt."

Altersjubilare

Wiernsheim:

22.12.2021 85 Jahre Irma Stähle 24.12.2021 90 Jahre Josef Trejba Serres:

23.12.2021 70 Jahre Helmut Freudigmann

Müllabfuhr

Ab Montag, 13. Dezember: Die neuen Tonnen werden in Engelsbrand, Neuhausen, Tiefenbronn, Heimsheim, Friolz- heim, Wimsheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wurmberg, Nie- fern-Öschelbronn und Birkenfeld verteilt

ENZKREIS. In den Gemeinden Engelsbrand, Neuhausen, Tiefenbronn, Heimsheim, Friolzheim, Wimsheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wurmberg, Niefern-Öschelbronn und Birkenfeld werden ab dem kommenden Montag, 13. Dezember, die blauen Glastonnen und die gelben LVP-Tonnen (LVP steht für Leichtverpackungen) ausgeliefert.

Wird die Verteilung in einzelnen Gemeinden oder Ortsteilen früher fertig als geplant, kann auch in weiteren Ortschaften mit der Verteilung begonnen werden.

Zuständig für die Auslieferung der Tonnen ist die Firma PreZero, Telefon 0800 188 99 66, oder im Internet www.

verpackungsabfall-enzkreis.de.

Die Auslieferungstrupps besitzen eine Liste, die die Zahl und Größe der auszuliefernden Tonnen für jeden Haushalt enthält; die zugeteilten Tonnen bemessen sich dabei nach Zahl und Größe der Haushalte auf einem Grundstück. Die Auslieferer sind nicht befugt, von dieser Liste abzuweichen und beispielsweise kurzfristig andere Tonnen als vorgesehen auszuliefern oder Tonnen mitzunehmen. Ein Tausch in eine andere Größe oder eine sonstige Änderung der neu ausge- lieferten Behälter ist erst nach der ersten Leerung im neuen Jahr möglich. Details zu Änderungswünschen werden im Abfuhrplan für 2022 bekannt gegeben.

Die Firma PreZero (ehemals SUEZ) sammelt ab dem nächs- ten Jahr mit den blauen Tonnen Glas und den gelben Ton- nen Leichtverpackungen ein. Die blauen Glastonnen werden in den Größen 120, 240 und 770 Liter sowie als Glaskorb mit 36 Litern je nach Haushaltsgröße und Anzahl der Haus- halte im Gebäude ausgeliefert (die Auslieferung der Glas- Sammelkörbe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt). Die Ton- nen werden erst ab Januar 2022 geleert und dürfen deshalb im Moment noch nicht mit Glasflaschen oder Konservenglä- sern befüllt werden.

Die gelbe LVP-Tonne dient der Sammlung von Leichtverpa- ckungen aus Kunststoff, also Kunststofftüten, Aluminiumver- packungen, Konservendosen, Styropor oder Verbundverpa- ckungen (zum Beispiel Tetrapak) und löst die grüne Tonne

„rund“ ab. Sie wird in den Größen 240 Liter und 1100 Liter verteilt und ebenfalls erst ab 2022 geleert.

In der bisherigen Grünen Tonne „flach“ werden künftig nur noch Papier und Kartonagen gesammelt. Bei der Restmüll- und Bioabfallsammlung ändert sich nichts. Die Umstellung auf teilweise neue Tonnen war infolge einer Änderung des Verpackungsgesetzes und anschließender Neuverhandlungen mit DSD (Duales System Deutschland Holding) erforderlich geworden.

Alle Abfuhrtermine stehen wie gewohnt im Abfuhrplan für 2022, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wird. Um- fassende Infos zu den neuen Tonnen gibt es auch im Inter- net unter www.aus-rund-wird-bunt.de sowie bei der Firma PreZero Service Süd GmbH. Allgemeine Informationen zur Abfallwirtschaft erteilt die Abfallberatung unter Telefon 07231 354838 oder über www.entsorgung-regional.de.

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Praxisdienste

Bereitschaftsdienst der Ärzte

der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern- Öschelbronn/Eutingen

Notfallpraxis Mühlacker

Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117 Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2 – 6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum

Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel. 07044/905080

Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation.

Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.

Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe

Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte

Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf- nummer 0621 38000816 erfragt werden.

Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110

Pflege & mehr

Ambulanter Pflegedienst

75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr

Tel. 07233 / 944678

Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Anne Marie Rouvière-Petruzzi

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefon: 07231 308 9692

E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle Enzkreis I Pforzheim

Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige

Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail:

ibb-enkreis@pforzheim.de.

Caritasverband e.V. Pforzheim

Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enzkreis

Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil- pädagogische und Psychosoziale Begleitung.

Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei Jahren.

Kontakt: 07231-128 844

E-Mail: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de

Bereitschaftsdienst Tierarzt

Sa., 18. + So., 19.12.2021 Dr. Khelladi

71665 Vaihingen 07042/ 950248 Fr., 24.12.2021 Dr. Treiber 71735 Eberdingen 0172/ 6286629

Samstag, 18.11.2021:

Uhland-Apotheke Mühlacker, Bahnhofstr. 71, Tel. 07041-7444

Sonntag, 19.11.2021:

Schloss-Apotheke Vaihingen, Franckstr. 21, Tel. 07042-374090

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirchengemeinde Wiernsheim

Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim

Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85 E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de Pfarrbüro: Annette Schmitt

Mo., 9 – 11 Uhr, Mi., 9 – 11 Uhr, Do., 15 – 17 Uhr Wenn Sie dort klingeln, bitten wir Sie, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

Das Pfarrbüro ist am 23.12.2021 nicht besetzt.

Evang. Kindergarten „Regenbogen“ Wiernsheim Leitung: Martina Lehner

Mühlacker Straße 28, Telefon: 0 70 44 / 63 66 E-Mail: evang.kindergarten-wiernsheim@t-online.de

Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein:

4. Advent, 19. Dezember

9.30 Uhr: Gottesdienst (Präd. Thomas Schäfer) Kindergottesdienst pausiert

14.30 Uhr: Süddeutsche Gemeinschaft im Gemeindehaus Mittwoch, 22. Dezember

Kein Konfirmandenunterricht

Es sind Schulferien vom 23. Dezember 2021 bis einschließ- lich 9. Januar 2022.

Heiliger Abend, Freitag, 24. Dezember

16.30 Uhr: Familien-Gottesdienst im Freien (Pfrin. Back mit KiGo-Team), siehe nachfolgenden Hinweis

22.00 Uhr: Abendgottesdienst in der Mauritiuskirche (Pfr. Back)

Opfer jeweils zugunsten der Aktion „Brot für die Welt“ und der eigenen Kirchengemeinde

Christfest, Samstag, 25. Dezember 10.30 Uhr: Gottesdienst (Pfrin. Back)

Opfer zugunsten der Aktion „Brot für die Welt“ und der eige- nen Kirchengemeinde

Zweiter Weihnachtstag, Sonntag, 26. Dezember 10.30 Uhr: Gottesdienst (Pfr. Back)

Opfer zugunsten der Aktion „Brot für die Welt“ und der eige- nen Kirchengemeinde

Regelungen für die Gottesdienste

Bei unseren Gottesdiensten beachten wir die aktuellen Co- rona-Vorschriften.

Es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Name und Telefonnummer der Teilnehmenden müssen erfasst werden.

Die Plätze sind mit dem vorgeschriebenen Abstand einzu- nehmen.

Nur Personen, die in einem Haushalt miteinander leben, dürfen beieinandersitzen.

Zu allen anderen Personen ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.

Kein Gemeindegesang im Gottesdienst.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Teil- nahme!

Referenzen

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