• Keine Ergebnisse gefunden

Advents-Stationen-Weg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Advents-Stationen-Weg"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Heusteige Heusteige

Informi ert

Alb-Donau-Kreis

Mitteilungsblatt der Gemeinden

Asselfingen Rammingen

Nr. 50 Donnerstag, 10. Dezember Jahrgang 2020

Rorate

mit musikalischer Begleitung.

Am Dienstag 15. Dezember 2020, Beginn 18.30 Uhr

In der Sankt Georg Kirche Rammingen In der Kirche besteht Maskenpflicht.

Advents-Stationen-Weg

in Asselfi ngen

zu O� ried Preußlers Weihnachtsgeschichte täglich geöff net 17.00-20.00 Uhr Infos unter „Kirchliche Nachric hten Asselfi ngen“

Bitte beachten

Verlegung des Redaktionsschlusses

Durch den Feiertag Heilige Drei Könige muss der Redaktionsschluss für Texte vorverlegt werden.

01. KW Mittwoch, 30.12.2020, 08.00 Uhr, Rathaus

Der Abgabeschluss für Anzeigen ist Montag, 04.01.2021, 12.00 Uhr beim Verlag.

Wir bitten, den Redaktions- schluss unbedingt einzuhalten!

Vielen Dank.

(2)

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Zentrale Rufnummer

116 117

Notfall-Praxis Heidenheim im Klinikum Heidenheim, Schlosshaustraße 100, Tel. (0 73 21) 48 00 50.

Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:

Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche, Eythstraße 24, 89075 Ulm Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 19 – 21.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 20.30 Uhr

Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voran- meldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten über- nimmt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung.

Zahnärztlicher Notdienst

an Wochenenden und Feiertagen zu erfragen unter Telefon 0180 - 5 91 16 01

Diakoniestation Langenau

Tagespflege, Essen auf Rädern

Sie erreichen uns unter Telefon (0 73 45) 93 35 90

Apotheken-Notdienst

Sonntags- und Bereitschaftsdienste Donnerstag, 10.12.2020

Stadt-Apotheke Leipheim, Günzburger Str. 3 Freitag, 11.12.2020

Apotheke im Ärztehaus Günzburg, Ludwig-Heilmeyer-Str.4 Samstag, 12.12.2020

Güssen-Apotheke Leipheim, Von-Richthofen-Str. 18 Sonntag, 13.12.2020

Bahnhof-Apotheke Günzburg, Bahnhofstr. 2 Montag, 14.12.2020

Stadt Apotheke Langenau, Burghofstr. 1 Dienstag, 15.12.2020

Antonius-Apotheke Günzburg, Augsburger Str. 26 Mittwoch, 16.12.2020

Adler-Apotheke Langenau, Bahnhofstr. 10

zusätzl. Infos von 8.30 Uhr – 8.30 Uhr des Folgetages:

Festnetz: Tel. 0800 00 22 8 33 (kostenfrei) Mobilnetz: Tel 22 8 33 (max.69 ct/min) Homepage: http://lak-bw.notdienst-portal.de

Wichtige Rufnummern

Notruf

Rettungs- uns Feuerwehrleitstelle (ohne Vorwahl) 112

Krankentransport 19 222

Servicenummern/Störungsdienste

Stromversorgung EnBW ODR (0 79 61) 93 36 -1401 Gasversorgung EnBW ODR (0 79 61) 93 36 -1402

Amtliche Bekanntmachungen

LEADER-Aktionsgruppe:

Projektaufruf für „Kleinprojekte 2021“

– Jetzt bewerben!

Auch im Jahr 2021 ist es in der LEADER- Aktionsgruppe Brenzregion möglich, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Das Regionalbudget für Klein- projekte ist ein zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländli- chen Raums für alle LEADER-Regionen. Die Mittel für das Programm stammen aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrar- struktur und Küstenschutz (GAK)“ des Bundes. Mit dem Regio- nalbudget sollen Kleinprojekte bis maximal 20.000 Euro (netto) Gesamtkosten unterstützt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.

Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite der LEA- DER-Aktionsgruppe Brenzregion unter www.brenzregion.de. Die Geschäftsstelle der LEADER Brenzregion ist telefonisch erreich- bar unter 07321 321-2494 oder per E-Mail an leader@landkreis- heidenheim.de.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Sitzung des Kreistags am Montag, 14.12.2020 um 14.30 Uhr in der Stadthalle in Langenau.

Tagesordnung Öffentliche Beratung

1. Haushaltssatzung 2021 mit Festsetzung des Haushalts- plans und Beschluss über die Finanzplanung 2020 - 2024 2. AWA 2023 - Soll-Konzept zur Rücknahme der Aufgaben

der Abfallwirtschaft auf den Alb-Donau-Kreis

3. Abstimmungsvereinbarung und Nebenentgeltvereinbarung mit den Dualen Systemen ab 1.1.2021

4. ÖPNV - Änderungen im Linienbündelungskonzept 5. Bericht zum Netzausbau 5G im Alb-Donau-Kreis 6. Nachrücken in den Kreistag - Verlust der Wählbarkeit 7. Bekanntgaben

Heiner Scheffold, Landrat Wichtiger Hinweis:

Für die Durchführung der Sitzung gilt das auf der Homepage der Stadt Langenau (unter Rathaus – Gremien) veröffentlichte Hygienekonzept für Gremiensitzungen entsprechend.

Für die Landwirtschaft

Wann sind Schlachttiere transportfähig?

Online-Infoveranstaltung für Landwirte am 15. Dezember Für die Teilnahme am Fachabend können sich Interessierte über folgenden Link direkt anmelden:

https://www.edudip.com/de/webinar/20205/475756.

Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie eine Bestäti- gungsmail mit den Zugangsdaten. Alternativ gibt es die Mög- lichkeit, sich per Mail (webinar@alb-donau-kreis.de) unter Nen- nung von Vor- und Zunamen, Wohnortes und Mailadresse registrieren lassen.

Gemeindeübergreifende Infos

DRK

Ortsverein Langenau

Blutspendezahlen

Zu unserer Blutspendeaktion am 04.12. erschie- nen 322 spendewillige Personen. Abzüglich 12 Rückstellungen konnten 310 Blutkonserven gewonnen werden.

(3)

Darunter waren 16 Erstspender. Herzlichen Dank an alle Spen- der sowie an unsere Helfer. Im Jahr 2020 wurden in Langenau insgesamt 1.649 Blutkonserven gespendet. Nach 2019 und 2010 ist dies das dritthöchste Ergebnis seit Beginn der Blut- spendeaktionen in Langenau. Im neuen Jahr werden wir wieder 5 Blutspendeaktionen durchführen. Notieren Sie sich schon heute die Termine: 05. Februar, 21. Mai, 06. August, 01. Okto- ber, 03. Dezember.

Aktuelle Infos zum Ortsverein:

http://www.drk-langenau.org Mail: info@drk-langenau.org Facebook: drkovlangenau

VDK Sozialverband Baden-Württemberg

Erwerbsminderungsrente ist schon länger ein wichtiges Thema. Deshalb hat sich der VdK, wie es aussieht, inzwischen erfolgreich stark gemacht.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Verbindungshilfe brau- chen, sehr gerne… Tel.07345-7544 oder 07345-3109 Erwerbsminderungsrente:

VdK und SoVD erringen BSG-Erfolg

Das Bundessozialgericht (BSG) lässt eine Revision in einem Musterstreitverfahren zu. Dabei geht es um die Erwerbsminde- rungsrente von rund 1,8 Millionen Menschen, betonten kürzlich der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Beide Sozial- verbände klagen hier gemeinsam und freuen sich, dass das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung an- genommen hat und dem Fall grundsätzliche Bedeutung bei- misst (BSG Az.: B 13 R 100/20 B). Es geht um die von VdK und SoVD angestrebte Gleichbehandlung der Bestandsrentner mit den Neurentnern, was die im Gesetz verankerte Stichtagsrege- lung bislang verhindert. Danach profitieren nur neue Bezieher der Erwerbsminderungsrente (seit Januar 2019) von den höhe- ren Zurechnungszeiten und entsprechend höheren Renten. Mit der BSG-Entscheidung über die Revision rechnen beide Sozi- alverbände im Jahr 2021.

Amtliches aus Asselfingen

Bürgermeisteramt Asselfingen

Lindenstraße 6, 89176 Asselfingen

Telefon (07345) 53 06 , Telefax (07345)2 25 17 E-Mail: info@asselfingen.de, www.asselfingen.de Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr Donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 19.00 Uhr

Abfallbeseitigung

Elektronikschrott

Es findet keine Annahme des Elektronikschrottes statt.

Altpapier:

siehe unter Vereinsnachrichten Gesangverein

Verlegung der Bushaltestelle

Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, wird die Bushaltestelle ab Sonntag, dem 13. Dezember 2020 wieder an die Stotzinger Straße verlegt.

Wir bitten um Beachtung.

Reisighäckselplatz

Der Reisighäckselplatz wurde in diesem Jahr für Lagerzwecke genutzt. Ein Teil des Platzes wird auch weiterhin für diesen Zweck benötigt.

Allerdings kann der überwiegende Bereich, der südöstliche Teil neben der Kläranlage ab sofort als Reisighäckselplatz genutzt werden.

Wir möchten aber nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass der Platz keine Grüngutsammelstelle ist und deshalb ausschließlich häckselbarer Baumschnitt etc. entsorgt werden dürfen. Immer wieder kommt es aber vor, dass der Platz zur Entsorgung von Rasenschnitt, Gartenabfälle oder mit Erde behafteten Wurzelstöcken missbraucht wird. Besonders ärger- lich war in den letzten Jahren ein Vorfall, bei dem ein mit Un- kraut zugewachsener Maschendrahtzaun mit häckselbaren Material überdeckt wurde. Erfreulicherweise wurde dies kurz vor der Häcksleaktion noch bemerkt.

Wir bitten alle Nutzer des Reisighäckselplatzes um eine ord- nungsgemäße Benutzung des Platzes. Sollten Sie eine nicht sachgemäße Nutzung feststellen, bitten wir Sie, dies auf dem Rathaus zu melden. Helfen Sie mit, dass wir dieses kostenlose Angebot auch in Zukunft aufrecht erhalten können.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2020

Baugebiet „Bergäcker III“

Regenwasserableitung/Regenwasserbewirtschaftung Die Gemeinde wird im kommenden Jahr den 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Bergäcker III“ erschließen. Herr Kolb vom gleichnamigen Ing. Büro aus Steinheim stellte vorab nochmals die Straßenplanung vor.

Im zweiten Bauabschnitt ist auf der Westseite der Erschlie- ßungsstraße ein Gehweg geplant. Ansonsten ist der Straßen- verlauf bzw. die Planung fast identisch mit der Erschließungs- straße (Eichäckerweg) des ersten Bauabschnitts.

Im Zusammenhang mit der Regenwasserbehandlung der Dach- und Straßenflächen wurde vom Landratsamt, Fach- dienst Umwelt- und Arbeitsschutz bereits beim Bau des ersten Erschließungsabschnittes ein Regenrückhalte- und Versicke- rungsbecken gefordert. Darüber hinaus sieht die wasserrechtli- che Erlaubnis den Bau eines neuen Regenwasserableitungska- nals vom Sickerbecken bis zu einem Einlauf in ein offenes Grabensystems im Gewann Kleiner Bühl („Gotthards Wäldle“) vor. Bereits bei den Probesickerversuchen vor den Erschlie- ßungsarbeiten hat sich gezeigt, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers nur in einem sehr eingeschränkten Um- fang möglich sein wird. Allerdings wurde eine Ableitung des anfallenden Regenwassers ohne eine geeignete Vorbehand- lung wie z. B. eine ordnungsgemäße Filtration über eine beleb- te Bodenschicht, seitens des Landratsamtes abgelehnt.

Die nur sehr eingeschränkte Sickerfähigkeit des Untergrundes des Regenrückhalte- und Versickerungsbeckens hat sich auch nach dem Bau des Regenrückhaltebeckens bestätigt. Für den Bau eines Kanals vom Regenrückhaltebecken bis zum Einlauf wurde seinerseits mit Kosten von ca.120.000 € gerechnet.

Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass sich der Wasserstand des Beckens ganzjährig nur sehr geringfügig verändert und kaum größeren Schwankungen unterliegt.

Trotzdem ist das Becken ganzjährig eingestaut und der Was- serstand des Beckens ist in vielen Monaten höher als die Sohle des Einlaufbauwerkes. Dies bedeutet, dass der Regenwasser- ablaufkanal zeitweise eingestaut wird und deshalb mittelfristig eine Ableitung des Regenwassers aus dem Rückhaltebecken notwendig wird.

Bereits in früheren Gemeinderatssitzungen wurde angeregt, neben dem Bau eines neuen Regenwasserentlastungskanals weitere, evtl. günstigere Regenwasserableitungs- bzw. Regen- wasserbewirtschaftungsmöglichkeiten zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund wurden im September verschiedene Regenwassernutzungs-, Versickerungs- und Ableitungsmög- lichkeiten geprüft.

Der Gemeinderat hat einem wesentlich günstigeren 3-stufigen Entwässerungskonzept zugestimmt.

Im Zuge der Erschließungsarbeiten wird ein neuer Regenwas- serableitungskanal vom Regenrückhaltebecken Richtung Sportgelände verlegt und dort das bereits über eine belebte Bodenschicht gefilterte Regenwasser für die Sportgeländebe- wässerung gespeichert. Dazu ist der Bau einer Zisterne not- wendig, deren genaue Größe noch ermittelt werden muss. Da bereits beim Bau des Sickerbeckens in der Sohle des Beckens Drainageleitungen verlegt wurden, wird bei diesem Ablauf das Regewasser einer Filtration unterzogen und kann gereinigt in die Zisterne eingeleitet werden.

(4)

Von der vorgesehenen Zisterne ist zum Einen ein Überlauf in das bestehende und gut funktionierende Sickerbecken an der Südseite der Hohlensteinhalle geplant und zum Anderen ein Anschluss an ein Drainagesystem für die Sportplatzentwässe- rung. Dieses Drainagesystem wurde im September erfasst und vollständig gespült, so dass die Entwässerungswirkung vo- rausgesetzt werden kann.

Das Ing. Büro Kolb wurde in Zusammenarbeit mit der Gemein- deverwaltung beauftragt, eine Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zu beantragen und die Ausschrei- bungsunterlagen vorzubereiten.

Es ist vorgesehen, die Erschließungsarbeiten im Januar auszu- schreiben, sodass diese Ende Februar vergeben werden kön- nen.

Einvernehmen zu Bauanträgen

Den Bauanträgen „Wohnhausneubau mit Garage, Flst. 1561/3, Eichäckerweg 2“, „ Sanierung und Umbau einer bestehenden Hofstelle zu einem 4-Familienhaus mit Stellplätzen, Flst.25;

Kirchstraße 2“, und der Bauvoranfrage „Errichtung eines Wohnhauses/Einfamilienhauses, Flst. 46/1, Hirschstraße 4“

wurde das Einvernehmen erteilt.

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Aufgrund einer Neukalkulation der Abfallgebühren ergibt sich eine kleine Verschiebung zwischen den Grund- und Leerungs- gebühren. Während sich die Grundgebühren zwischen 0,98 € und 2,54 € im Jahr erhöhen, reduzieren sich die Leerungsge- bühren je nach Größe des Mülleimers zwischen 0,06 € und 0,33 €. Bei einem regelmäßigen Leerungsintervall ergibt sich somit eine minimale Gebührensenkung.

Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung

Gemäß den kommunalwirtschaftlichen Vorgaben sollte nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) bei der Wasserversorgung eine volle Kostendeckung angestrebt werden.

Die derzeitige Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit 01.04.2005 unverändert pro Kubikmeter 0,61 € netto (0,65 € brutto) und liegt hiermit weit unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größenklasse. Laut Statistischem Landesamt liegt die Verbrauchsgebühr für Wasser in Baden- Württemberg am 01.01.2020 bei Gemeinden unter 2.000 Ein- wohnern durchschnittlich bei 2,29 €/m³ brutto.

Im Jahr 2005 erfolgte die letzte Gebührenanpassung. Damals konnten die seit dem Jahre 1998 gültigen Gebühren sogar von 0,74 €/m³ (1,45 DM) auf die seither gültige Gebühr von 0,61

€/m³ gesenkt werden. Aufgrund der sparsamen Personalaus- stattung und einer zurückhaltenden Investitionspolitik konnte der Wasserbezugspreis in den letzten 15 Jahren beibehalten werden, obwohl der Preisindex bei der Wasserversorgung in dieser Zeit in Deutschland jährlich um ca. 2,0 % gestiegen ist.

Die Jahre 2019 und 2020 werden durch den Anstieg der Be- triebskosten voraussichtlich mit Verlusten abschließen. Aus dem Haushaltsjahr 2016 ist ebenfalls noch eine Unterdeckung vorhanden, so dass in die Kalkulation ein Verlustausgleich in Höhe von 4.000 € eingestellt wurde. Entsprechend dieser Pa- rameter wurde eine Gebührenkalkulation erstellt.

Eine kostendeckende Verbrauchsgebühr ergibt sich bei der Erhebung einer Gebühr von 0,77 €/m³ Wasserbezug.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nach einer intensiven und eingehenden Beratung der Antrag gestellt, die Ver- brauchsgebühr nur auf 0,70 €/m² zu erhöhen, um landwirt- schaftliche Großabnehmer nicht zu stark zu belasten. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt und eine Gebührenan- passung auf 0,77 €/m³ beschlossen.

Darüber hinaus wurde auch die Kostenregelung für die Unter- haltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der not- wendigen Hausanschlüsse neu geregelt. Bisher war der Grundstückseigentümer ab dem Abgang von der Hauptleitung (in der Regel Straßenmitte) bis zur Gebäudeeinführung kosten- erstattungspflichtig. Künftig trägt der Grundstückseigentümer nur noch ab der Grundstücksgrenze die Kosten für die Unter- haltung und Erneuerung z. B. bei Rohrbrüchen.

Aufgrund einiger bereits vorgenommener und geplanter Ka- nalsanierungen ist auch im Bereich der Abwasserreinigung eine Gebührenanpassung notwendig. Zudem steigt auch die Umla- ge an den Zweckverband Heusteige, der für den Betrieb der

Kläranlage verantwortlich ist. Die letzte Gebührenkalkulation wurde 2016 vorgenommen.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Neukalkulation wurde be- schlossen, die Schmutzwassergebühr auf 3,49 € je m³ Abwas- ser und die Niederschlagswassergebühr auf 0,52 € je m² ver- siegelte Fläche festzulegen.

Bestellung eines Gutachters für den Gutachterausschuss ab 01.02.2021 bei der Stadt Ehingen

Der Gemeinderat hat am 31.07.2020 (wie alle anderen Kom- munen im Alb-Donau-Kreis) beschlossen, die Aufgaben nach den §§ 192 – 197 BauGB von der Gemeinde auf die Stadt Ehingen (Donau) zu übertragen.

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) nimmt zum 01.02.2021 seine Arbeit auf. Damit endet die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Asselfingen bzw. des Verwaltungsverbandes Lan- genau zum 31.01.2021. Mitglied des bisherigen Gutachteraus- schusses der Gemeinde Asselfingen beim Verwaltungsverband ist Herr Georg Geyer.

Die Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses wer- den auf vier Jahre vom Gemeinderat der Stadt Ehingen be- stellt. Bei Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses in den Mitgliedsgemeinden sollen vorrangig Mitglieder aus den Mitgliedsgemeinden eingesetzt werden.

Nach § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ehingen werden die ehrenamtlichen Gutachter (max. 52) regio- nal im Landkreis verteilt und analog zur Wahl des Kreistages verhältnismäßig auf diese Raumschaften verteilt

Die Gemeinde Asselfingen bildet gemeinsam mit den anderen Gemeinden des Verwaltungsverbandes Langenau den Gut- achterbezirk IX. Für diesen Gutachterbezirk sind 7 Gutachter vorgesehen.

Nach internen Absprachen zwischen den Verbandskommunen wurde vereinbart, dass die Stadt Langenau 4 Gutachter und die Zweckverbände Mittleres Lonetal, Unteres Lonetal und der ZV Heusteige jeweils einen Gutachter stellen.

Der bisherige Gutachter der Gemeinde Asselfingen, Herr Georg Geyer hat angekündigt, altersbedingt für eine künftige Neube- setzung nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Der bisherige Vertreter der Gemeinde Rammingen Herr Thomas Steck, Rötenburgstraße 2, hat angekündigt, im Falle einer Wahl als Vertreter des ZV Heusteige seine Gutachtertä- tigkeit fortzuführen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Thomas Steck Rö- tenburgstraße 2, 89129 Rammingen ab 01.02.2021 als Gutach- ter für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen zur Bestellung vorzuschlagen.

Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für ein Woh- nungsbauprojekt

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 31.7.2020 beschlossen, das Thema Wohnungsbau im Baugebiet

„Bergäcker III“ zu verfolgen, da auch die Nachfrage nicht nur nach Bauplätzen für Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch nach Wohnungen stetig zunimmt. Darüber hinaus ist auch der Flächenverbrauch bei einem Mehrfamilienhaus deutlich geringer.

Die Gemeinde arbeitet bereits seit dem Jahre 2005 im Zusam- menhang mit städtebaulichen Ortsentwicklungsprojekten mit dem Architektur- und Stadtplanungsbüro Clemens Künster aus Reutlingen zusammen und hat im Jahre 2016 einen Förderan- trag für die „Projektbetreuung mit Ausarbeitung von fallbezo- genen Quartierskonzepten zur innerörtlichen Entwicklung“

gestellt. Im Zusammenhang mit innerörtlichen Baumaßnahmen wird für Grundstückseigentümer eine kostenlose Erstberatung angeboten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Büro Künster mit der Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für eine eventuelle Mehrfachbeauftragung zu beauftragen. Dabei sollte nicht nur der im kommenden Jahr zu erschließende Bauabschnitt, son- dern ggf. eine mögliche Erweiterungsfläche in Betracht gezo- gen werden.

Eine Erweiterung der Maßnahmenbegleitung durch das Büro Künster (Beratung zur Mehrfachbeauftragung wie z. B. Ermitt- lung und Beschreibung von Planungszielen, Festlegung der

(5)

Beurteilungs- und Prüfungskriterien etc.) wird vorerst zurück gestellt.

Verschiedenes und Bekanntgaben 1. Corona-Pandemie

Die Gemeindeverwaltung hat im Rahmen seiner Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde in den letzten 8 Wochen ca. 160 Be- scheide in Form von Quarantäneanordnungen, Verlängerungen und Aufhebungen erlassen. Dabei war die Schließung des Kindergartens von besonderer Bedeutung.

Demgegenüber betrug die Anzahl der ausgestellten Bescheide vom Frühjahr ab Beginn der Pandemie bis zum Anfang Oktober ca. 30. Dadurch wird deutlich, dass die Infektionszahlen in Asselfingen im Herbst deutlich gestiegen sind.

Erfreulich ist, dass Anfang der Woche fast alle positiv geteste- ten Personen und fast alle Kontaktpersonen 1. Grades aus der Quarantäne entlassen werden konnten.

Veröffentlichung Satzungsänderungen

Gemeinde Asselfingen Alb-Donau-Kreis

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Asselfingen am 02.12.2020 fol- gende Satzung beschlossen:

2. Satzung vom 02.12.2020 zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was- serversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Asselfingen vom 14.09.2007

Artikel 1 Satzungsänderung

§ 12 erhält folgende Fassung:

㤠12 Zutrittsrecht

Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Was- sergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgaben- ordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen, zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sons- tiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasser- zähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebühren- bemessung erforderlich ist“.

§ 15 erhält folgende Fassung:

㤠15 Kostenerstattung

(1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten:

1. Die Kosten der Herstellung der notwendigen Hausan- schlüsse.

2. Die Kosten der Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse, soweit diese auf dem Grundstück des Anschlussneh- mers liegen.

3. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4).

Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im übrigen mit der Be- endigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbe- scheids fällig.

(3) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausan- schlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betref- fenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflich- tig.“

§ 43 erhält folgende Fassung:

„§ 43 Verbrauchsgebühren

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Was- sermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 0,77 Euro.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 0,77 Euro.“

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!

Asselfingen, den 02.12.2020 Armin Bollinger

Bürgermeister

Gemeinde Asselfingen Alb-Donau-Kreis 3. Satzung vom 02.12.2020 zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl- len(Abfallwirtschaftssatzung – AbfWS) vom 18.12.2013 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO), §§ 17 Abs.1, 20 Abs.1 Satz 1 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Siche- rung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), §§ 2 Abs. 1 bis 4, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Asselfingen am 02.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 Satzungsänderung

§ 22 erhält folgende Fassung:

„§ 22 Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen (1) Die Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen

aus privaten Haushaltungen werden als Behälter- und Lee- rungsgebühren erhoben.

(2) Die Behältergebühren (Grundgebühren) werden nach der Zahl und der Größe der Abfallgefäße bemessen.

Sie betragen jährlich je Behälter:

bei 40 l Füllraum 27,86 EUR bei 60 l Füllraum 32,91 EUR bei 80 l Füllraum 37,95 EUR bei 120 l Füllraum 48,04 EUR bei 240 l Füllraum 78,30 EUR

(3) Die Leerungsgebühren werden nach der Zahl der Leerun- gen und Größe der Abfallgefäße bemessen.

Sie betragen je Leerung:

bei 40 l Füllraum 1,75 EUR bei 60 l Füllraum 2,63 EUR bei 80 l Füllraum 3,51 EUR bei 120 l Füllraum 5,26 EUR bei 240 l Füllraum 10,53 EUR

Mindestens wird jedoch eine Leerungszahl von 6 Leerungen je Kalenderhalbjahr zuzüglich zur Grundgebühr dem Gebühren- schuldner in Rechnung gestellt.

(4) Die Benutzungsgebühr für einen Restmüllbehälter mit 1.100 l Füllraum setzt sich pauschal aus einer Grundge- bühr von 28,71 EUR je Leerung zuzüglich einem Ge- wichtspreis von 165,66 EUR je Tonne Abfall zusammen.

(5) Restmüllbehälter für die Entsorgung von Hausmüll (§ 5 Abs.1a und 1b) mit Ausnahme der Restmüllbehälter mit 1.100 Liter Füllmenge werden 14-tägig geleert.

(6)

(6) Ändern sich im Laufe des Jahres Zahl oder Größe der Abfallgefäße, ändern sich die Gebühren entsprechend § 23 Abs. 3. Bei Änderung der Behältergröße wird zusätz- lich eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,98 EUR er- hoben.

(7) Die Gebühren für das Einsammeln und Befördern von unerlaubt abgelagerten Abfällen betragen einschließlich Verwaltungsaufwand:

1. je Arbeitsstunde eines Beschäftigten 30,00 EUR 2. je Betriebsstunde des Abholfahrzeugs 30,00 EUR 3. Verwaltungskosten 30,00 EUR

(8) Die Gebühren für das Einsammeln und Befördern uner- laubt abgelagerter Abfälle werden entsprechend Abs.7 be- rechnet. Hinzu kommen Gebühren für die Beseitigung der Abfälle je angefangenen cbm Abfälle in Höhe von 165,66 EUR je Tonne.“

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!

Asselfingen, den 02.12.2020 Armin Bollinger

Bürgermeister

Gemeinde Asselfingen Alb-Donau-Kreis Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Ba- den-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Asselfingen am 02.12.2020 folgende Satzung beschlossen

4. Satzung vom 02.12.2020 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Asselfingen vom 14.09.2007

Artikel 1 Satzungsänderung

§ 40 a erhält folgende Fassung:

„§ 40 a Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr

(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die überbauten und befestigten (versie- gelten) Flächen in Abhängigkeit ihrer Oberflächenbeschaf- fenheit, des an die öffentliche Abwasserbeseitigung ange- schlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswas- ser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasser- anlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenbe- rechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeit- raumes, bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungs- verhältnisses.

(2) Als versiegelte Fläche gilt die Grundstücksfläche multipli- ziert mit dem jeweiligen Gebietsabflussbeiwert. Dieser ergibt sich aus den Eintragungen in der als Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügten Gebietsabflussbeiwertkarte vom 23.09.2020. Diese kann zu den üblichen Geschäfts- zeiten im Bürgermeisteramt der Gemeinde Asselfingen, oder im Verwaltungsverband Langenau, Kuftenstraße 19, 89129 Langenau eingesehen werden.

Wird von einem Grundstück, das in einem Gebiet liegt, für das in der Gebietsabflussbeiwertkarte kein Gebietsab- flussbeiwert festgesetzt ist, Niederschlagswasser in die öf- fentliche Abwasseranlage eingeleitet, so wird der Gebüh- renberechnung die tatsächlich überbaute und befestigte Fläche zugrunde gelegt, von der aus Niederschlagswasser eingeleitet wird oder abfließt.

(3) Der Gebietsabflussbeiwert stellt einen Mittelwert dar, der im Wesentlichen auf der Gebäudegröße und einem an der Bebauungsart orientierten Befestigungsanteil beruht.

(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners gilt als versiegelte Fläche die tatsächlich überbaute und befestigte (versiegel- te) Grundstücksfläche von der aus Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentlichen Abwasseran- lagen eingeleitet wird, ermittelt unter Anwendung von Ab- satz 5.

Der Anzeige sind prüffähige Unterlagen gemäß § 46 Abs. 4 beizulegen mit der Maßgabe, dass auch eine maßstäbliche Planskizze mit entsprechenden Angaben genügt. Bei Dachflächen wird die Projektion auf die horizontale Ebene zugrunde gelegt.

Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes, bei erstmaliger Ent- stehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

(5) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipli- ziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasser- durchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Ver- siegelungsarten wie folgt festgesetzt wird:

Versiegelte Flächen

mit Kanalanschluss Versiegelungsfaktor a) Dächer

Schrägdach 0,9

Flachdach [Kies, Folie] 0,6

Gründach [Schichtstärke 6 cm] 0,3 b) versiegelte Flächen

undurchlässige Flächenbefestigungen 0,8 - Asphalt, Beton, Natursteinpflaster- und

Plattenbeläge ohne Fugen

teildurchlässige Flächenbefestigungen 0,5 - Natursteinpflaster- und Plattenbeläge mit

Fugen Beton- und Klinkerpflaster, Kies- oder Splittdecken

hochdurchlässige Flächenbefestigungen 0,2 - Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster,

Rasenlochklinker Splittfugenpflaster, Porenpflaster, Schotterrasen

c) andere Versiegelungsarten

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor der- jenigen Versiegelungsart nach den Buchstaben a.) und b.), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.

d) Flächenermäßigung bei Zisternen mit Kanalanschluss

Beim Betrieb von Zisternen mit Kanalanschluss ermä- ßigt sich die Veranlagungsfläche bei

1. Zisternen mit Regenwassernutzung für Gartenbe- wässerung [intensive gärtnerische Nutzung] um 8 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 48 m².

2. Zisternen mit Regenwassernutzung und Be- triebswassernutzung [WC-Spülung und/oder Waschmaschine] um 15 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 90 m².

3. Bei einem Zisternenvolumen größer 6 m³ werden auf Antrag bei einem Haushalt über 4 Personen pro weiterer Person zusätzlich 15 m² Flächenermäßi- gung gewährt.

e) Flächenermäßigung bei Anlagen mit Überlauf Beim Betrieb der nachfolgenden Anlagen reduziert sich die Veranlagungsfläche jeweils um:

Flächenermäßigung Retentionszisterne:

Speichervolumen 1 – 4 m³ 15 m²/m³ max. 60 m² der Dachfläche

und - Nutzvolumen 1 – 6 m³

für Gartenbewässerung 8 m²/m³ oder

- Nutzvolumen 1 – 6 m³ für Gartenbewässerung und

Betriebswassernutzung 15 m²/m³

(7)

Teichanlage:

Aufstauvolumen > 0,5 m³

max. 100 % der Dachfläche 30 m²/m³ Muldenversickerung:

Speichervolumen > 0,5 m³

max. 100 % der Dach- und Hoffläche 45 m²/m³ Da bei diesen Anlagen ein Anschluss an das Kanalnetz grundsätzlich bestehen bleibt, kann auch bei einer Kombination für die gleiche Dachfläche nur einmal ei- ne Ermäßigung beantragt werden. Die entsprechenden Teilflächen werden jeweils auf volle Quadratmeter ab- gerundet.“

§ 42 erhält folgende Fassung:

„§ 42 Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 3,49 €.

Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

- Kanalgebühr 0,99 €/m³,

- Klärgebühr 2,50 €/m³.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche pro Jahr 0,52 €.

Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

- Kanalgebühr 0,29 €/m² pro Jahr, - Klärgebühr 0,23 €/m² pro Jahr.

(3) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, aber nicht einer Kläranlage zugeführt, wird die Kanalgebühr erhoben.

Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbeseiti- gungsanlage gebracht wird, wird die Klärgebühr erhoben.

(4) Sofern durch die modifizierte Erschließung von Baugebie- ten Niederschlagswasser getrennt abgeleitet und beseitigt wird, ermäßigt sich in den Fällen des § 3 Abs. 1, in denen eine ausdrückliche Anschluss- und Benutzungspflicht be- steht, die Niederschlagswassergebühr um den Anteil, der auf die Niederschlagswasserreinigung entfällt. Die Zuläs- sigkeit von Maßnahmen zur Entsiegelung und Be- triebswassernutzung bleibt hiervon unberührt.

(5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitrau- mes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebühren- pflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.“

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt !

Asselfingen, 02.12.2020 Armin Bollinger

Bürgermeister

Unsere Jubilare

Wir gratulieren

Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren am 11.12.2020

Herrn Siegfried Fink zum 79. Geburtstag

Wir wünschen allen, auch den hier nicht genann- ten Jubilaren, alles Gute, Wohlergehen und vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr.

Kirchliche Nachrichten

EVANGELISCHE KIRCHE ASSELFINGEN

Pfarramt, Lindenstraße 9, 89176 Asselfingen, Tel. (0 73 45) 68 83, Telefax (0 73 45) 68 84 Freitag, 11.12.

19.00-20.30 Uhr Konfi-Kooperation mit dem Teenkreis.

Sonntag, 13. Dezember 2020 - 3. Advent

„Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt

gewaltig.“ (Jesaja 40, 3.10)

10.20 Uhr Gottesdienst in der Pantaleonskirche (Prä- dikant Dr. Peter Hausding) mit musikalischer Umrahmung der Bläsergruppe des Posau- nenchores.

Das Opfer erbitten wir für die Aufgaben in der eigenen Gemeinde.

10.20 Uhr Kindergottesdienst mit Zoom. Ansprech- partner: Gerhard Ziegler, Tel.: 2 31 58.

16.30 Uhr Die Gesamtkirchengemeinde Wiblingen lädt herzlich ein zum Gottesdienst in die Versöh- nungskirche, Ulm-Wiblingen, Kappellenstr. 5 zum Worldwide Candle Lighting Day: Zum Erinnern an die Kinder, die in unserer Mitte fehlen. Eingeladen sind Familien, in denen ein Kind in der Schwangerschaft oder im späte- ren Leben verstorben ist und alle, die sich ihnen verbunden fühlen. Der Gedenkgottes- dienst wird von einem Team von betroffenen Eltern und Pfarrerin Christa Leidig gestaltet und ist offen für Menschen unterschiedlicher religiöser Prägung.

Dienstag, 15.12.

19.00 Uhr Helferkreis per WhatsApp.

Mittwoch, 16.12.

15.15-16.45 Uhr Konfirmandenunterricht in Öllingen in der Ulrichskirche. (Nächster Konfirmandenun- terricht am 13. Januar 2021 in Öllingen.) Liebe Asselfinger und Ramminger Gemeindeglieder!

Krippenspiel am 4. Advent um 16.00 Uhr: Auch das Krippen- spiel dieses Jahr wird etwas anders gestaltet als sonst. Wir haben ein Stück ausgesucht, bei dem wir nur eine gemeinsame Probe am 4. Advent um 10.00 Uhr brauchen. Es gibt einige Sprecherrollen und dann die (stummen) Darsteller der Ge- schichte. Wer von den Kindern gerne mitmachen möchte, bitte im Pfarramt melden, Tel.: 68 83.

Gottesdienst an Heiligabend: Für den Gottesdienst an Heilig- abend um 16.00 Uhr suchen wir noch nach 6-8 Sängerinnen und Sängern, die die Weihnachtslieder begleitet vom Klavier auf der Bühne der Hohlensteinhalle einstimmig singen, da Singen im Gottesdienst für die Gemeinde ja leider nicht mög- lich ist. Wer mitmachen möchte, bitte im Pfarramt melden, Tel.:

68 83.

Herzlichen Dank für die Spende für unsere Kirchengemeinde in Höhe von 50,- Euro.

Weihnachtsbrief: Die Weihnachtsbriefe wurden in den vergan- genen Tagen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchengemeinde verteilt. Falls jemand vergessen worden sein sollte, bitte ungeniert im Pfarramt melden.

Hausabendmahl im Advent: Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, in der Advents- und Weihnachtszeit Hausabendmahl zu feiern, wenn Sie das Haus nicht mehr oder nur noch schlecht zu der gemeinsamen Abendmahlsfeier in der Kirche verlassen können. Melden Sie sich bitte im Pfarramt, Tel.: 68 83.

Advents-Stationen-Weg: Der Advents-Stationen-Weg ist eröffnet. Bis Heiligabend gibt es täglich in der Zeit von 17.00- 20.00 Uhr elf beleuchtete Fenster in Asselfingen, welche die Weihnachtsgeschichte von Otfried Preußler „Das Eselchen und der kleine Engel“ nacherzählen. Die Geschichte und die Rei- henfolge der Stationen finden Sie auf unserer Homepage und als Faltblatt in der Kirche und im Gemeindehaus Asselfingen im Eingangsbereich ausgelegt.

(8)

Voranzeigen:

Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten in der Advents- Weihnachtszeit

Für alle, die an Heiligabend und an den Feiertagen durch Qua- rantäne oder sonstige Einschränkungen nicht in die Gottes- dienste gehen können, bieten wir einen Online-Gottesdienst an, der von Heiligabend an 7 Tage lang im Internet abgerufen werden kann. Der Link zu diesem Gottesdienst ist:

www.CreateMedia.School/live Gottesdienste:

- Sonntag, 20. Dezember 2020 - 4. Advent: Familiengottes- dienst in der Hohlensteinhalle um 16.00 Uhr für Jung und Alt (Pfr. Hillebrand) mit Krippenspiel. Thema: „Wir bauen die Krippe auf.“

- Donnerstag, 24. Dezember 2020 - Heiligabend: Festgot- tesdienst für Familien für Jung und Alt um 16.00 Uhr (Prä- dikant Dr. Peter Hausding) in der Hohlensteinhalle mit So- lo-Gitarrist Philip Bölter aus Asselfingen.

- Heiligabend um 22.00 Uhr Christmette (Pfarrer Hillebrand) in der Hohlensteinhalle mit Bläsergruppe des Posaunen- chores.

- Freitag, 25. Dezember 2020 - 1. Weihnachtsfeiertag (Pfar- rer Hillebrand) um 10.20 Uhr Festgottesdienst in der Hoh- lensteinhalle mit anschließender Abendmahlsfeier.

- Samstag, 26. Dezember 2020 - 2. Weihnachtsfeiertag um 9.15 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit weihnachtlicher Mu- sik in Asselfingen in der Pantaleonskirche (Pfarrerin Eva Ursula Krüger).

- Sonntag, 27. Dezember 2020 - 1. Sonntag nach Weih- nachten um 9.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Öllin- gen in der Ulrichskirche (Gemeinschaftspastor Steinacker, Pfarrer Hillebrand) mit weihnachtlicher Musik. In Asselfin- gen findet kein Gottesdienst statt. Wir laden herzlich ein nach Öllingen.

Herzlichen Dank der bürgerlichen Gemeinde für die Bereitstel- lung der Hohlensteinhalle für unsere Gottesdienste.

Geöffnete Kirchen: Unsere Kirchen sind am Samstag und Sonntag geöffnet.

Tägliches Hausgebet: an den 5 Orten Asselfingen, Rammin- gen, Öllingen, Setzingen und Nerenstetten läuten täglich um 19.15 Uhr die Glocken und laden zum Hausgebet ein.

Seelsorge an Kranken und Schwerkranken durch den Pfar- rer und die Feier des Abendmahls bleibt auch in diesen Zeiten möglich.

Hilfsangebot: Einkauf von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Ansprechpartner: Evang. Pfarramt Assel- fingen, Tel.: 68 83. Diakon Johannes Steck, Tel.: 45 37.

Herzlichen Dank allen, die sich schon zur Mithilfe bereit erklärt haben!

Urlaub: Pfarrer Hillebrand hat von Samstag, 02. Januar bis Freitag, 08. Januar 2021 Urlaub.

Gottesdienst und Kindergottesdienst am Sonntag, 10. Ja- nuar 2021:

Liebe Kinder und Eltern! In den Weihnachtsferien findet kein Kindergottesdienst statt.

Am Sonntag, 10. Januar 2021 sind alle Kinder wieder herzlich eingeladen um 10.00 Uhr zum Kindergottesdienst. Treffpunkt:

Hohlensteinhalle Asselfingen. Gleichzeitig um 10.00 Uhr ist Distriktsgottesdienst mit Pfarrerteam in der Hohlensteinhalle in Asselfingen zum Beginn der Allianz-Gebetswoche.

Liebe Frauen, für Ihre Terminplanung 2021:

- Im kommenden Jahr findet kein Nachbarschaftstreffen statt.

- Weltgebetstag: Gemeinsamer Weltgebetstag am Freitag, 05. März 2021 in der Hohlensteinhalle Asselfingen. Es sind alle Frauen aller Konfessionen aus den Kirchengemeinden Asselfingen, Rammingen, Öllingen und Setzingen- Nerenstetten herzlich eingeladen.

Kleidersammlung Bethel: Die Kleidersammlung für Bethel durch die Evang. Kirchengemeinde Asselfingen findet von Montag, 22. Februar bis Samstag, 27. Februar 2021 statt. Ab- gabestelle ist im Evang. Gemeindehaus Asselfingen, Linden- straße 9. Mit dieser Sammlung unterstützen Sie die von Bodel- schwinghschen Stiftungen Bethel.

Advents-Gedanken mit EG 17, 3: „Wir sagen euch an den lieben Advent. Sehet, die dritte Kerze brennt! Nun tragt eurer Güte hellen Schein weit in die dunkle Welt hinein. Freut euch, ihr Christen, freuet euch sehr! Schon ist nahe der Herr.“

Homepage: Die Termine der Woche finden Sie auch auf unse- rer Homepage: www.kg-asselfingen-oellingen.de

Eine besinnliche und gesegnete Adventszeit wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Christoph Hillebrand

Vereinsnachrichten Asselfingen

GESANGVEREIN ASSELFINGEN 1896

Gemischter Chor

Aufgrund der derzeit geltenden Corona Vorschrif- ten ist kein Singbetrieb erlaubt. Somit haben wir Zwangspause bis Ende Dezember.

Sobald es Neuigkeiten gibt und wir wieder Chorproben halten dürfen werden wie dies allen Sängerinnen und Sängern mitteilen.

Altpapiersammlung

Die im November ausgefallene Sammlung darf nun nachgeholt werden.

Somit findet kommenden Samstag, 12. Dezember die letzte Sammlung im Jahr 2020 statt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte stellen sie wie ge- wohnt ihr Altpapier und ihre Kartonagen bis 09.00 Uhr bereit.

Die Helfer treffen sich ebenfalls um 09.00 Uhr bei Chr. Linden- maier im Hof.

LANDFRAUEN

ORTSVEREIN ASSELFINGEN

Tu, was DU kannst, mit dem, was DU hast, dort, wo DU bist.

Theodore Roosevelt, (1858 – 1919)

Amtliches aus Rammingen

Bürgermeisteramt Rammingen

Rathausgasse 7, 89192 Rammingen

Telefon (0 73 45) 91 25 -0, Telefax (0 73 45) 91 25 12 E-Mail: info@rammingen-bw.de, www.rammingen-bw.de Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr Donnerstags zusätzlich von 15.00 bis 19.00 Uhr

(9)

Kirchliche Nachrichten

KATH. KIRCHENGEMEINDEN LANGENAU / RAMMINGEN

www.kirche-langenau-rammingen.drs.de Pfarramt, Rathausgasse 17,

Tel. (0 73 45) 53 87, Fax (0 73 45) 91 93 57 Gottesdienstordnung

Samstag, 12.12.2020

16.30 – 17.45 Uhr Beichtgelegenheit in Rammingen 18.00 Uhr Vorabendmesse in Rammingen

Sonntag, 13.12.2020 3. Adventssonntag 09.00 Uhr Hl. Messe in Langenau 10.30 Uhr Hl. Messe in Rammingen Montag. 14.12.2020

15.00 Uhr Rosenkranz in Langenau Dienstag, 15.12.2020

18.30 Uhr Rorategottesdienst in Rammingen Mittwoch, 16.12.2020

06.00 Uhr Rorategottesdienst in Langenau Donnerstag, 17.12.2020

08.30 Uhr Hl. Messe in Rammingen Freitag, 18.12.2020

08.30 Uhr Hl. Messe in Langenau Samstag, 19.12.2020

16.30 – 17.45 Uhr Beichtgelegenheit in Langenau 18.00 Uhr Vorabendmesse in Langenau Sonntag, 20.12.2020 4. Adventssonntag

09.00 Uhr Hl. Messe in Rammingen († Rosa Faul) 10.30 Uhr Hl. Messe in Langenau

Ministrantendienst

Sa, 12.12. Lea Steck, Robin Braungardt So, 13.12. Jonas Steck, Janis Lindenthal So, 20.12. Cedric Lecler, Gregor Mannes Lektorendienst

Sa, 12.12. Robin Braungardt So, 13.12. Heidrun Lindenthal So, 20.12. Erika Knill

Zähldienst

Sa, 12.12. Robin Braungardt So, 13.12. Leonhardt Steck So, 20.12. Heinz Kraus Ordnerdienst

Sa, 12.12. Ingeborg Ohmberger So, 13.12. Niklas Braungardt So, 20.12. Erika Knill Pfarrbüro-Öffnungszeiten

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt das Pfarrbüro für die Öffentlichkeit geschlossen.

Bitte reichen Sie ihre Anliegen per E-Mail ein oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Ich werde mich bei Ihnen melden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

E-Mail Adresse des Pfarrbüros: StGeorg.Rammingen@drs.de In dringenden seelsorgerlichen Notfällen melden Sie sich bitte im Pfarrbüro Langenau unter Tel. 96860.

Homepage der Kirchengemeinde Rammingen

Mitteilungen, Veranstaltungen, Informationen unserer Kirchen- gemeinde finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kirche-langenau-rammingen.drs.de

Kath. Öffentliche Bücherei

Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsre- geln ist für alle die Bücherei 1x wöchentlich wieder geöffnet.

Öffnungszeiten vorübergehend:

Immer donnerstags von 16.30 -18.00 Uhr.

Für alle Bücherwürmer liegen in der Kirche St. Georg Bücher zum kostenlosen Mitnehmen aus.

Hl. Abend – Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag

Liebe GottesdienstbesucherInnen, zu den genannten Feierta- gen müssen Sie sich wieder per Karte zu den Gottesdiensten anmelden.

Wir werden es so handhaben, dass eine Karte nur noch bis zu 2 Personen aus einem Hausstand / Familie gültig ist. Sollten Sie mit 3 oder 4 Personen aus einem Hausstand einen Gottes- dienst besuchen wollen, müssen Sie zwei Karten nehmen.

Die Karten werden ab dem 4. Advent für alle Gottesdienste ausliegen. Für BesucherInnen aus den Filialgemeinden wird eine bestimmte Anzahl an Plätzen bis zu einem bestimmen Termin reserviert.

Personen aus den Filialgemeinden dürfen sich ab 18. Dezem- ber bis 21. Dezember telefonisch (4537) bei mir anmelden.

Bitte zeigen Sie keine falsche Bescheidenheit mit dem Gedan- ken – ich will niemand einen Platz wegnehmen -, wenn alle so dächten, dann wären an Weihnachten die Kirchen leer. Neh- men Sie das Gottesdienstangebot wahr. Um möglichst vielen Personen einen Besuch einer Hl. Messe zu ermöglichen wur- den die Gottesdienstzeiten an Hl. Abend entzerrt, sodass es keine Überlagerungen gibt.

Gottesdienste in der SE Hl. Abend:

17.00 Uhr Wortgottesfeier in Langenau 18.00 Uhr Christmette Rammingen 20.00 Uhr Christmette in Langenau 1. Weihnachtsfeiertag

09.00 Uhr Hochamt in Langenau 10.30 Uhr Hochamt in Rammingen

18.00 Uhr Feierliche Weihnachtsvesper in Rammingen 2. Weihnachtsfeiertag

09.00 Uhr Familiengottesdienst in Rammingen mit Kin- dersegnung

10.30 Uhr Hl. Messe mit Kindersegnung in Langenau Sonntag 27. Dezember

09.00 Uhr Hl. Messe in Langenau 10.30 Uhr Hl. Messe in Rammingen

Adventlicher Gottesdienst für die Eltern der Erstkommuni- onkinder

Zur Erinnerung: Adventlicher Gottesdienst am Dienstag, 15.

Dezember 2020, um 20.00 Uhr in der kath. Kirche Mater Dolo- rosa in Langenau. Weitere Hinweise hierzu vergleiche Eltern- brief November 2020.

Haus- Krankenkommunion

Alle Personen, die ich bisher regelmäßig mit der Haus- oder Krankenkommunion besucht habe, werde ich in den nächsten Tagen anrufen. Sollte jemand einen Besuch wünschen, der bisher noch nicht besucht wurde, bitte melden Sie sich unter 4537.

Gebet –

Stille breitet sich aus, schneebedeckt ist die Natur.

Geräusche werden gedämpft, Stille breitet sich aus.

Ja Herr, ich will mich der Stille hingeben,

ich will mich der Hektik und dem Lärm des Alltags entziehen.

Um ganz offen werden für dich und dein Wort, dessen Menschwerdung wir bald feiern.

Stille breitet sich aus – vor dir will ich still sein und schweigen. Schweigend beten.

Amen.

(D. J. Steck)

Bleiben Sie alle behütet und unter dem Segen Gottes.

Ihr/Euer Diakon Johannes Steck

Vereinsnachrichten Rammingen

JUGENDCLUB RAMMINGEN

Vorankündigung Christbaum sammeln

Am Samstag den 09. Januar 2021 holt das Ju- gendhaus Rammingen ab 9 Uhr wieder Ihre Christbäume ab!

Bitte legen Sie die Bäume gut sichtbar auf den Bürgersteig.

Über eine kleine Spende würden wir uns sehr freuen.

Bleiben Sie gesund!!

(10)

Heusteige informiert · Seite 10 · 50 / 2020

Zipperlen

Tel.:

Fax:

gesendet am:

E-Mail:

Todesanzeige : Anna Steck

Spalten / Größe : 2 / 90

Erscheinungstag : Donnerstag, 10.12.2020

Ausgabe : Heusteige

Müh und Arbeit war Dein Leben, treu und fleißig Deine Hand.

Ruhe hat Dir Gott gegeben, denn Du hast sie nie gekannt.

Wir haben Abschied genommen von

Anna Steck

* 12.07.1941 † 26.11.2020

Die Geschwister mit allen Angehörigen

Rammingen, im Dezember 2020

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung fand im engsten Familienkreis statt.

Für erwiesene Anteilnahme danken wir herzlich.

Inh. Felix Bollinger

Achstraße 24 · 89129 Langenau Telefon 0 73 45 / 31 13 Fax 0 73 45 / 31 89 info@bestattungen-kaldekerken.de www.bestattungen-kaldekerken.de Volksbank Ulm-Biberach eG

IBAN: DE09 6309 0100 0199 2840 08 BIC: ULMVDE66

Traueranzeige

Werbung

Christbäume

vom Stammlerhof

Nordmanntannen und Blaufichten, aus eigenen Kulturen, frisch geschlagen.

Verkauf ab Hof vom 07. bis 23.12.2020.

Täglich, außer Sonntags.

Fam. Häge, Bergstr. 7, 89129 Öllingen Tel. (0 73 45) 75 00

LANDFRAUEN

ORTSVEREIN RAMMINGEN

Ich will dir einen Engel schenken, ganz unsichtbar und leicht, er möge deine Schritte lenken, soweit der helle Himmel reicht.

Ich will dir einen Engel schenken, damit du fröhlich bist und all dein Tun und all dein Denken zu jeder Zeit gesegnet ist.

Ich will dir einen Engel schenken, der dich behüten mag,

er soll sich ganz in dich versenken, zur Nachtzeit und bei Tag.

Einen schönen 3. Advent

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt.

Erst eins, dann zwei, dann drei...

Impressum

Herausgegeben:

Zweckverband Heusteige, Sitz Rammingen

Verantwortlich für den Inhalt sind die Bürgermeister der einzel- nen Gemeinden oder deren Vertreter im Amt.

Verantwortlich für den Druck und den Anzeigenteil:

Druck & Medien Zipperlen GmbH, Dieselstraße 3,

89160 Dornstadt, Tel. (0 73 48) 98 76 -0, Fax (0 73 48) 98 76 21, E-Mail: verlag@zipperlen.de

ANZEIGENSCHLUSS: dienstags, 16 Uhr

verlag@zipperlen.de | 07348.9876-33 | www.zipperlen.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustan-

a) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener