• Keine Ergebnisse gefunden

LATERNENLAUF November Sonntag, 07. November Akkordeonorchester des Harmonika-Clubs Edelweiß Jettingen e.v.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "LATERNENLAUF November Sonntag, 07. November Akkordeonorchester des Harmonika-Clubs Edelweiß Jettingen e.v."

Copied!
32
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

www.jettingen.de

44

4. November 2021

Vermietung einer Gemeindewohnung

Vorträge zur Patientenverfügung am Donnerstag,

11. November um 18 Uhr in der Willy-Dieterle-Halle

Jettinger Wunschbaum

5 4

3

Herbstklang .. e

in der August-Leucht-Halle am 6. November 2021 Einlass: 18.30 Uhr Beginn: 19.30 Uhr

Das Konzert fndet unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnungen (3G-Regel) statt. Änderungen vorbehalten.

Akkordeonorchester des Harmonika-Clubs

„Edelweiß“ Jettingen e.V.

präsentieren:

Sonntag, 07 . November 2021

ABmarsch um 17.30 Uhr VOR DEM Rathaus

Ziel ist der Marktplatz IN oberjettingen.

Dort GIBT‘s Saitenwurst im Weckle Sowie punsch und Glühwein.

V e r a n s ta lt e r : E V. K i r c h e n g e m e i n d e O b e r j e t t i n g e n , M u s i k a l i s c h e b e g l e i t u n g : P o s a u n e n c h o r J e t t i n g e n

(Albstr. 2 , 71131 Jettingen)

kontaktdatenerfassung über Luca -app. DER Mindestabstand ist einzuhalten.

LATERNENLAUF

Ta s s e / b e c h e r B I T T E s e l b s t m i t b r i n g e n

(2)

2

4. November 2021

Notdienste

Ärztlicher Wochenenddienst Notfallpraxis Herrenberg

am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25

Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 bis 22.00 Uhr, Sams- tag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr. Ruf- nummer für medizinische notwendige Hausbesuche (0 18 03) 11 00 30.

Notfallpraxis Nagold

am Krankenhaus Nagold, Röntgenstraße 20

Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr. Rufnummer für medizinische notwendige Haus- besuche (0 18 05) 19 29 21 58.

Die Patienten können direkt ohne Voranmeldung in eine der Praxen kommen. Rufnummer für den ärztlichen Bereit- schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwenige Hausbesuche des Bereit- schaftsdienstes: 11 61 17

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

für den Landkreis Böblingen: Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 19.30 bis 23.30 Uhr Samstag und Feiertage: 9.00 bis 22.30 Uhr Sonntag: 9.00 bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.

Zahnärztlicher Wochenenddienst

Auskunft erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Stuttgart unter der Rufnummer (07 11) 7 87 77 22

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.

HNO-Bereitschaftsdienst

Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen

Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8.00 bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.

Apotheken

Der Notdienst beginnt und endet stets um 8.30 Uhr. Die Veröffentlichung ist ohne Gewähr, auf den Aushang an den Apotheken wird hingewiesen.

Alle Notdienste können online unter www.lakbw.notdienst-portal.de oder unter der Rufnummer (0 18 05) 00 29 63 erfragt werden.

Samstag, 6. November 2021 Rosen-Apotheke am Turm Nagold Turmstr. 4, 72202 Nagold

Telefon (0 74 52) 8 40 60 Sonntag, 7. November 2021 Rosen-Apotheke Altensteig Rosenstr. 55, 72213 Altensteig Telefon (0 74 53) 71 12

Tierärztlicher Wochenenddienst

Samstag/Sonntag, 06./7. November 2021 TAP Dr. Biet und Wanschura

Iselshauser Straße 65, 72202 Nagold Telefon (0 74 52) 8 13 00

Gemeinde Jettingen:Albstr. 2, 71131 Jettingen, Tel. (0 74 52) 7 44-0, Telefax (0 74 52) 7 44-44 E-Mail: info@jettingen.de Internet www.jettingen.de Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, möglichst einen Termin au- ßerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten direkt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren. So können Sie sicher sein, dass Ihr An- sprechpartner auch vor Ort ist und wir uns unmittelbar um Ihr Anliegen küm- mern können. Das gilt sowohl für größere Vorgänge, die viel Zeit in Anspruch nehmen als auch für Angelegenheiten, die in fünf Minuten oder weniger zu erledigen sind.

Die Terminvereinbarung ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.

Zu den folgenden Sprechzeiten ist das Rathaus auch ohne Terminvergabe für Sie geöffnet:

Unsere Öffnungszeiten:

Bürgerbüro Montag und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.30 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr Übrige Ämter Montag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Postservicef liale im Rathaus:

Vormittag Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Nachmittag Dienstag 14.30 bis 16.30 Uhr

Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr

Damit Sie ihr Anliegen möglichst direkt mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn besprechen können bitten wir darum, möglichst die direkte Durchwahl oder die E-Mail-Adresse des einzelnen Mitarbeiters zu verwenden:

Hans Michael Burkhardt, Bürgermeister

Telefon (0 74 52) 7 44-10 E-Mail: burkhardt@jettingen.de Andrea Österle, Vorzimmer Bürgermeister

Telefon (0 74 52) 7 44-11 E-Mail: oesterle@jettingen.de Jochen Hasenburger, Amtsleiter Hauptamt

Telefon (0 74 52) 7 44-30 E-Mail: hasenburger@jettingen.de Monika Notter, Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Telefon (0 74 52) 7 44-14 E-Mail: notter@jettingen.de Simone Wagner, Bauamt

Telefon (0 74 52) 7 44-13 E-Mail: s.wagner@jettingen.de Damaris Maulbetsch, Melde- und Passwesen

Telefon (0 74 52) 7 44-34 E-Mail: maulbetsch@jettingen.de Bettina Hörsch, Melde- und Passwesen

Telefon (0 74 52) 7 44-33 E-Mail: hoersch@jettingen.de Evi Rink, Rente und Soziales

Telefon (0 74 52) 7 44-35 E-Mail: rink@jettingen.de Andrea Schöllkopf, Standesamt

Telefon (0 74 52) 7 44-31 E-Mail: schoellkopf@jettingen.de Kerstin Eipper, Personalwesen,

Telefon (0 74 52) 7 44-12, E-Mail: eipper@jettingen.de Tamara Hartmann, Personalwesen

Telefon (0 74 52) 7 44-17 E-Mail: hartmann@jettingen.de Franziska Haupt, Amtsleitung Technisches Ortsbauamt Telefon (0 74 52) 7 44-16 E-Mail: haupt@jettingen.de Ulrike Pladek, Technisches Ortsbauamt

Telefon (0 74 52) 7 44-15 E-Mail: pladek@jettingen.de Matthias Baumann, Amtsleitung Kämmerei

Telefon (0 74 52) 7 44-20 E-Mail: baumann@jettingen.de Ingrid Bareither, Gemeindekasse

Telefon (0 74 52) 7 44-23 E-Mail: bareither@jettingen.de Marina Widmaier, Finanzverwaltung

Telefon (0 74 52) 7 44-22 E-Mail: widmaier@jettingen.de Andrea Schäfer, Finanzverwaltung

Telefon (0 74 52) 7 44-24 E-Mail: schaefer@jettingen.de Timo Walter, Gebäudemanagement

Telefon (0 74 52) 7 44-28 E-Mail: walter@jettingen.de Birgit Haag, Finanzverwaltung

Telefon (0 74 52) 7 44-25 E-Mail: haag@jettingen.de Sonja Marion, Flüchtlingsbetreuung,

Telefon (0 74 52) 7 44 21 · E-Mail: marion@jettingen.de Stefan Häring, Poststelle

Telefon (0 74 52) 7 44-41 E-Mail: haering@jettingen.de

Bauhof Tel. (0 74 52) 88 95-6 54 / Rufbereitschaft Bauhof Tel. (0 74 52) 88 95-6 55 Wichtige Notrufnummern

Polizeiposten Gäu (0 70 32) 9 54 91-0

Polizei 110

Feuerwehr/Rettungsdienst 112

Störungsnummern

∙ bei Gasstörungen oder Gasgeruch ist folgende Telefonnummer 24 Std. geschaltet:

Netze BW, Telefon (08 00) 3 62 94 47

Bei Stromstörungen: EnBW, Herrenberg, Telefon (08 00) 3 62 94 77

Bei Störungen im Kabelnetz, Service-Nr. (08 00) 8 88 81 12

Gemeinde Jettingen:Albstr. 2, 71131 Jettingen, Tel. (0 74 52) 7 44-0, Telefax (0 74 52) 7 44-44 E-Mail: info@jettingen.de Internet www.jettingen.de

(3)

3

4. November 2021

Glasfaser für Jettingen –

eine wichtige Weichenstellung für unsere Zukunft!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die letzten Jahre haben viele Veränderungen gebracht. Doch hat wohl kaum eine, einen ähnlichen Einfuss auf unsere Lebenswirk- lichkeit, wie die fortschreitende Digitalisierung unseres Alltags.

Egal ob Online-Shopping, mobiles Banking, Telemedizin, Video- telefonie, Streaming oder das Arbeiten im Home-Offce, immer mehr Dienste und Angebote können online bezogen werden.

Die Nachfrage und das Angebot von digitalen Angeboten wächst stetig.

Insbesondere die letzten 18 Monate, während der Corona-Pan- demie, haben nochmals einen deutlichen Schub bei verschie- denen digitalen Angeboten und Nutzungen gebracht, u.a. beim Schulunterricht und Arbeiten von Zuhause aber auch in vielen anderen Bereichen.

Der digitale Fortschritt beschleunigt sich unaufhaltsam immer mehr.

Dies hat zur Folge, dass es immer wichtiger wird einen leistungs- fähigen Internetanschluss zu haben, um die wachsenden Daten- mengen schnell und zuverlässig zur Verfügung zu haben.

Um diesen leistungsfähigen Anschluss geht es mir heute.

Wir haben in Jettingen bisher ein vergleichsweise gutes Breitban- dangebot.

Allerdings sind die Bandbreiten, durch das sogenannte Koaxial- kabel beim Kabelfernsehen (heute Vodafone) als auch beim Te- lekomanschluss, das über eine Kupferleitung erfolgt, begrenzt.

Unbegrenzte Datenübertragungsmöglichkeiten bietet alleine ein Glasfaseranschluss bis in die Häuser.

Angesichts der weiter zunehmenden Nutzung des Internets, werden die Datenübertragungsmengen in den nächsten Jah- ren weiter rasant steigen und ein Glasfaseranschluss wird notwendig sein.

Dies sieht man auch daran, dass viele Interessenten beim Kauf oder Miete einer Wohnung/eines Hauses nach einem Glasfase- ranschluss fragen.

Ein Glasfaseranschluss stärkt und sichert deshalb auch den Wert Ihres Hauses/Ihrer Wohnung.

Auch wenn Sie vielleicht aktuell noch zufrieden sind mit der Bandbreite Ihres Anschlusses, so ist es doch ziemlich sicher, dass schon bald ein Glasfaseranschluss notwendig werden wird.

Die Deutsche Glasfaser bietet nun unserer Gemeinde, wie auch etlichen Nachbargemeinden, an, eine Glasfaserversor- gung bis in die einzelnen Häuser zu bauen.

Damit können wir unsere Daseinsvorsorge in diesem wichtigen Bereich für die Zukunft sichern.

Gemeinsam mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Böblingen und etlichen Kreisgemeinden haben wir ver- schiedene Angebote und Unternehmen geprüft, die einen Glas- faserausbau bieten.

Das Angebot der Deutschen Glasfaser ist nach unserer Auffas- sung aktuell darunter das beste Angebot.

Die entscheidende Voraussetzung für den Glasfaserausbau besteht darin, dass sich während der sogenannten Nach-

fragebündelung (Werbungsphase), bis Mitte Februar 2022, mindestens 40 % der anschließbaren Haushalte in Jettingen für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau auch wirtschaftlich realisieren lässt. Dafür muss man einen Versorgungsvertrag mit der Deutschen Glasfaser für eine Mindestvertragsdauer von 2 Jahren abschließen. Dafür erhält man dann einen kostenlosen Glasfaseranschluss.

Im Rahmen eines Online-Infoabends wird Ihnen das Angebot der Deutschen Glasfaser am Montag, 15. November 2021 ab 19.00 Uhr vom Projektleiter Korhan Sener vorgestellt.

Hieran können Sie

– mit Ihrem PC/Laptop unter dem Link www.deutsche-glasfaser.

de/jettingen

– mit Ihrem mobilen Endgerät (Smartphone/Tablet) nach Down- load der kostenlosen „ZOOM Cloud Meetings“ App aus dem Appstore / Google Play

teilnehmen.

Die Meeting ID (Raumnummer) für Ihre Teilnahme lautet:

967-6087-2807

Um den virtuellen Raum zu betreten und damit am Infoabend teilnehmen zu können geben Sie bitte Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse an.

Sie sind für andere Teilnehmer nicht sichtbar – Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!

Die Daten werden nur für Ihre Anmeldung verwendet und nicht von uns gespeichert oder (weiter)verarbeitet.

Sollten Sie an dem digitalen Informationsangebot nicht teilneh- men wollen oder können, so können Sie in den nächsten Wochen auch persönliche Informationen vor Ort erhalten.

So wird es Hausbesuche geben und die Deutsche Glasfaser wird auch mit einem kleinen Büro vor Ort für Sie ansprechbar sein.

Ich bitte Sie, nutzen Sie die Chance, die sich bietet und infor- mieren Sie sich! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mithelfen, Jettingen digital zukunftsfähig zu machen.

Beantragen Sie einen Glasfaser-Anschluss. Nur wenn viele mit- machen, kann dieses wichtige und zukunftsweisende Projekt an- gegangen werden.

Es liegt nun an uns, ob wir zeitnah Glasfaseranschlüsse in Jettingen bekommen und damit für die digitalen Herausfor- derungen der Zukunft gerüstet sind!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus

Hans Michael Burkhardt Bürgermeister

Vermietung einer Gemeindewohnung

Die Gemeinde Jettingen vermietet im Gebäude Bärengasse 2, Erdgeschoss ab dem 1. Januar 2022 eine barrierefreie 2 Zim- mer-Senioren- Wohnung.

Die Wohnung hat eine Wohnfäche von 68,03 qm. Die Kaltmiete beträgt 547,00 Euro (einschl. Einbauküche) zuzüglich Nebenkos- ten. Eine Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten ist zu stellen.

Tierhaltung ist ausgeschlossen.

Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Gemeinde Jet- tingen, Albstraße 2, 71131 Jettingen, Frau Haag, Telefon (0 74 52) 7 44 25.

Der Bewerbung sind Einkommensnachweise der letzten 3 Mona- te sowie eine Begründung warum die Wohnung gemietet werden möchte beizufügen

(4)

4

4. November 2021

Gemeinde Jettingen, Sozialverband VdK und Kreisseniorenrat Böblingen

laden ein zu Vorträgen und Diskussion über

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

in

Jettingen

Willy-Dieterle-Halle

Donnerstag, 11. Nov. 18:00 Uhr

mit

Rolf Schneider, Bezirksnotar i.R.

Dr. med. Klemens König, Kr.haus Herrenberg Manfred Koebler, Vors. Kreisseniorenrat

Begrüßung:

Hans Michael Burkhardt, Bürgermeister

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es gelten die 3-G-Regeln: Genesen, Geimpft oder Getestet.

Die KSR Vorsorge-Broschüre und Formulare werden verteilt.

Im Foyer präsentieren Organisationen ihre Angebote.

(5)

5

4. November 2021

Jettinger Wunschbaum

Die Gemeinde Jettingen stellt für ihre Bürger und Bürgerin- nen auch dieses Jahr wieder einen Weihnachtsbaum der Wünsche im Rathaus auf.

Alle mit geringem Einkommen, egal ob Kind, Mann, Frau, alt oder jung – als Familie oder Alleinstehend – können ei- nen Wunsch im Wert von max. 25 Euro abgeben. Ein- fach den abgedruckten Flyer ausschneiden, mit Wunsch, Name, Alter und Geschlecht versehen und bis spätes- tens 15. November 2021 im Bürgerbüro des Rathauses oder im Jugendreferat der Gemeinde (Hauptstraße 11) abgeben oder dort einwerfen. Nur die Mitarbei- ter der Rathausverwaltung und des Jugendreferats kennen ihren Namen.

Die anonymisierten Sterne werden dann am Weihnachtsbaum der Wünsche aufgehängt. Ab dem 22. November 2021 kön- nen Spender, die Anderen gerne eine Freude machen und einen Wunsch erfüllen wollen, einen Stern vom Baum nehmen, das Ge- wünschte darauf besorgen, es hübsch verpacken und das Päck- chen dann – mit dem daran befestigten Stern – bis spätestens 10. Dezember 2021 im Rathaus oder im Jugendreferat abgeben.

Am Nachmittag des 16. Dezember 2021 (genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) können dann die Geschenke von den Beschenkten abgeholt werden.

Wir wollen mit dieser Aktion auch dieses Jahr wieder ein Lächeln auf Gesichter zaubern und freuen uns auf leuchtende Kinder- und Erwachsenenaugen.

Weitere Informationen zum Wunschbaum erhalten sie bei Frau Sonja Marion (Telefon (0 74 52) 7 44 21) oder Frau Martina Köhnlein (Telefon (0 74 52) 79 05 59).

Wenn ihr Hund ein „dringendes Bedürfnis“

hat...

Da ist zwischen Mensch und Tier kaum ein Unterschied: Wer dringend muss, aber nicht darf, hat ein Problem. In solch einer Notlage drängt sich dann auch schon einmal der Gedanke auf, sich einfach ins nächste freie Stück Landschaft zu verziehen, um sich dort Erleichterung zu verschaffen. Doch was sich die meisten Hundehalte verkneifen, erlauben sie nicht selten ihrem vierbeinigen Begleiter und lassen ihn ins nächste Gebüsch, die Grünanlage oder auf den Gehweg machen.

Nun weiß zwar jeder Hundehalter, dass er nach der Polizeiverord- nung der Gemeinde Jettingen (§ 11) dafür zu sorgen hat, dass der Hund sein „Geschäft“ nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erho- lungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten darf und dass dennoch dort abgelegter Hundekot unverzüglich zu beseitigen ist, doch hält sich leider nur ein Teil der Hundehalter daran. Ein möglicher Grund ist, dass man nun mal nicht immer eine Tüte bei sich hat, in die man den Hundekot aufnehmen und anschließend ordentlich entsorgen kann.

Hundekottüten können kostenlos im Bürgerbüro der Gemeinde abgeholt werden!

Hunde gehören an die Leine...

Ergänzend hierzu möchten wir auf unseren § 10 der Polizeiver- ordnung der Gemeinde Jettingen hinweisen, der folgendes be- inhaltet:

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand ge- fährdet wird. Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind

auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlau- fen.

Für ein gutes Miteinander bitten wir Beachtung dieser Vorschriften.

Ihr Ordnungsamt

Mitteilung der Postservicefliale

Da im Eingangsbereich des Rathauses die Umbauarbeiten be- ginnen, wird empfohlen, für den Besuch der Postservicefliale, grundsätzlich den Eingang auf der Gebäuderückseite (Feuer- wehrhof) zu verwenden.

Amtliche Bekanntmachungen

GEMEINDE JETTINGEN

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und

der örtlichen Bauvorschriften

„Friedhof Unterjettingen“

– 1. Änderung auf Gemarkung Unterjettingen

Einbeziehung von Außenbereichsfächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen hat am 26. Oktober 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Friedhof Un- terjettingen“ – 1. Änderung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO), in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Der Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschriften bestehen aus dem zeich- nerischen Teil und dem Textteil jeweils vom 18. Oktober 2021. Die Begründung vom 18. Oktober 2021 ist ebenfalls beigefügt.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 18. Oktober 2021 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Fried- hof Unterjettingen“ – 1. Änderung treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

(6)

6

4. November 2021

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB kann jeder den Bebauungsplan ein- schließlich seiner Begründung im Rathaus der Gemeinde Jet- tingen, Albstraße 2, 71131 Jettingen während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften mit der Begründung werden ergänzend in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Jettingen gestellt.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Friedhof Unterjettingen“ – 1. Änderung wurden im beschleunigten Verfah- ren nach § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsfächen in das beschleunigte Verfahren nach

§ 13b BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da die maßgeblichen Schwellenwerte des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterschritten sind. Ein Umwelt- bericht war gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Es wurde auch von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Ar- ten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Weiterhin wurde von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspfichtigen zu beantra- gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten be- achtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Be- rücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekom- men ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeord- nung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Jettingen, den 2. November 2021 gez. Hans Michael Burkhardt Bürgermeister

Gemeinde Jettingen – Landkreis Böblingen

Bekanntmachung der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 30. November 2010 in der Fassung vom

27. November 2018

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen in seiner Sitzung am 26. Oktober 2021 beschlossen:

Artikel 1 Satzungsänderung

Die Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vom 30. November 2010 erhält folgenden Wortlaut:

– Gebührenverzeichnis – Nr. Amtshandlung/Ge-

bührentatbestand

Gebühr/Euro ab 01.01.2022 01.01.2023 01.01.2024 1. Grabherstellungsgebühren

1.1 Ausheben und Schließen eines Erd- bestattungsgrabes nach Vollendung des 7. Lebensjahres

670,00 € 730,00 € 790,00 €

1.2 Ausheben und Schließen eines Erd- bestattungsgrabes bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres

390,00 € 420,00 € 460,00 €

1.3 Herstellen und Schließen eines Urnengrabes oder einer Grabstelle für eine Urne in einem vorhandenen Grab

350,00 € 380,00 € 410,00 €

1.4 Öffnen und schließen einer Urnennische

210,00 € 230,00 € 250,00 €

1.5 Zuschlag für Leistungen an Samstagen

240,00 € 260,00 € 280,00 €

2. Benutzung der Friedhofsgebäude und -einrichtungen 2.1 Benutzung der

Aussegnungshalle (Ober- oder Unterjet- tingen)

326,00 € 326,00 € 326,00 €

2.2 Benutzung der Leichenkühlvitrine je angefangenem Tag

36,00 € 39,00 € 42,00 €

krzbb.de Der schnelle Draht zu Ihrer Kleinanzeige: 07031 6200-20

(7)

7

4. November 2021

3. Trauerfeier und Bestattung

(jeweils einschl. Vor- und Nacharbeiten) 3.1 Durchführung einer

Trauerfeier

122,00 € 132,00 € 143,00 € 3.2 Durchführung einer

Erdbestattung oder einer Urnenbeiset- zung

122,00 € 132,00 € 143,00 €

3.3 Vornahme von Umbettungen, Ausgrabungen und nachträglichen Tieferlegungen

nach Arbeitsaufwand

4. Grabnutzungsgebühren

4.1 Nutzungsgebühren für ein Reihengrab 4.1.1 Nutzungsgebühr für

ein Einzelgrab für eine Erdbestattung1 einschl. Anbringen der Grabeinfassung

1.380,00 € 1.500,00 € 1.630,00 €

4.1.2 Nutzungsgebühr für ein Raseneinzelgrab1 einschließlich Pfas- ter und Grabplatte (ohne Beschriftung)

1.630,00 € 1.770,00 € 1.920,00 €

4.1.3 Nutzungsgebühr für ein Urnengrab1 einschließlich An- bringen der Grabein- fassung

1.100,00 € 1.100,00 € 1.190,00 €

4.1.4 Nutzungsgebühr für ein Rasenurnengrab1 einschließlich Pfas- ter und Grabplatte (ohne Beschriftung)

1.220,00 € 1.320,00 € 1.430,00 €

4.1.5 Nutzungsgebühr für ein anonymes Urnengrab1

195,00 € 212,00 € 230,00 €

4.1.6 Nutzungsgebühr für die Belegung eines Urnengrabes mit einer weiteren Urne,1 jährlich

39,00 € 42,00 € 46,00 €

4.1.7 Nutzungsgebühr für die Belegung eines Reihengrabes für eine Erdbestattung mit einer Urne2

430,00 € 470,00 € 510,00 €

4.2 Nutzungsgebühren für ein Wahlgrab 4.2.1 Nutzungsgebühr für

ein Doppelgrab für eine Erdbestattung1 einschließlich Anbringen der Grabeinfassung

3.390,00 € 3.680,00 € 3.990,00 €

4.2.2 Nutzungsgebühr für ein Rasendoppel- grab1 einschließlich Pfaster und Grab- platte (ohne Be- schriftung)

3.610,00 € 3.920,00 € 4.250,00 €

4.2.3 Erneute Verleihung des Nutzungsrechtes für ein Doppelgrab für eine Erdbestat- tung (max. 25 Jahre), jährlich

135,60 € 147,20 € 159,60 €

4.2.4 Erneute Verleihung des Nutzungsrech- tes für ein Rasend- oppelgrab für eine Erdbestattung (max.

25 Jahre), jährlich

144,40 € 156,80 € 170,00 €

4.2.5 Nutzungsgebühr für eine Urnennische2

1.560,00 € 1.690,00 € 1.830,00 € 4.2.6 Erneute Verleihung

des Nutzungsrechtes für eine Urnenni- sche, jährlich

104,00 € 112,70 € 122,00 €

5 Pfegegebühren 5.1 Pfegegebühr für ein

Raseneinzelgrab1

830,00 € 850,00 € 870,00 € 5.2 Pfegegebühr für ein

Rasendoppelgrab1

1.650,00 € 1.680,00 € 1.710,00 € 5.3 Pfegegebühr für ein

Rasendoppelgrab bei erneuter Verlei- hung des Nutzungs- rechtes3, jährlich

66,00 € 67,20 € 68,40 €

5.4 Pfegegebühr für ein Rasenurnengrab1

410,00 € 420,00 € 430,00 € 5.5 Pfegegebühr für ein

Rasenurnengrabbei erneuter Verleihung des Nutzungsrech- tes3, jährlich

16,40 € 16,80 € 17,20 €

5.6 Pfegegebühr für ein anonymes Urnengrab1

260,00 € 270,00 € 280,00 €

1) Nutzungsrecht 25 Jahre

2) Nutzungsrecht 15 Jahre

3) max. 25 Jahre

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Jettingen, den 27. Oktober 2021 Hans Michael Burkhardt Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschrif-

(8)

8

4. November 2021

ten beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung bei der Gemeinde Jettingen, Hauptamt, Rathaus, Albstrasse 2, 71131 Jettingen, geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

• der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jah- resfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Gemeinde Jettingen – Landkreis Böblingen

Bekanntmachung der 1. Satzung zur Än- derung der Satzung über die Erhebung von

Gebühren für öffentliche Leistungen

(Verwaltungsgebührensatzung) vom 14. Juli 2015 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen in seiner Sitzung am 26. Oktober 2021 beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderung

Die Verwaltungsgebührensatzung vom 14. Juli 2015 wird wie folgt geändert und die genannten §§ erhalten folgenden Wortlaut:

§ 2 Absatz 1 (Gebührenfreiheit):

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leis- tungen, die folgende Angelegenheiten betreffen:

a) Gnadensachen,

b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftig- ten des öffentlichen Dienstes,

c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpficht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienst- pficht geleistete Tätigkeit.

d) Prüfungen, die der berufichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung.

e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist,

f) die behördliche Informationsgewinnung,

g) Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.

§ 4 Absatz 4 (Gebührenhöhe):

Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abge- lehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 5,00 Euro, erho- ben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit ab- gelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Eine Gebühr kann in Fäl- len nach Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte.

§ 4 Absatz 5 (Gebührenhöhe):

Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der

öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öf- fentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr be- trägt 5,00 Euro. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 nicht er- hoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte.

§ 5 Absatz 2 (Entstehung der Gebühr):

Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den ande- ren Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendi- gung der öffentlichen Leistung.

§ 6 Absatz 2 (Fälligkeit, Zahlung):

Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag er- bracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht wer- den. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.

Die Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung vom 14. Juli 2015 enthält folgenden Wortlaut:

Gebührenverzeichnis Lfd.

Nr.

Amtshandlung Gebühr (Euro)

1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)

5,00 bis 3.000,00

2 Schriftliche Auskünfte

Schriftliche Auskunft Bebauungsplan 10,00 € 3 Bestätigungen

3.1 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschrif- ten, Ausfertigungen, Fotokopien usw.

aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite

1,00 €

3.2 Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fo- tokopie usw. von der Gemeinde selbst hergestellt, so kommen die Fotokopier- gebühren hinzu. (Nr. 5)

3.3 Bestätigung der Erschließungsbeiträge 35,00 € 4 Bescheinigungen

4.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbeschei- nigungen

10,00 € 4.2 Gebührenfrei sind Bestätigungen, die

die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaft- steuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG) aus- stellt (Spendenbescheinigungen).

5 Fotokopiergebühren

für jede Seite 0,80 €

(9)

9

4. November 2021

6 Baugesetzbuch

Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtaus- übung oder Nichtbestehen des Vor- kaufsrechts)

40,00 €

7 Bauordnungsrecht

7.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bau- vorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§

53 Abs. 3 Nr. 1 LBO)

0,5 vom Tausend der Baukosten bzw.

Abbruchkosten, mindestens 26,00

7.2 Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren (§ 55 LBO)

15,00 € je zu be- nachrichtigendem

Angrenzer, mind.

50,00 € 7.3 Zusammenstellung von Zwangsvoll-

streckungsunterlagen für Gutachter

80,00 €

7.4 Sanierungsgenehmigung nach § 144 BauGB

5,00 €

7.5 Aufgrabungsgenehmigung 65,00 €

7.6 Entwässerungsantrag 50,00 €

8 Fundsachen

Aufbewahrung einschließlich Aushän- digung an den Verlierer Eigentümer oder Finder

5,00 €

9 Bestattungsrecht

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung

(§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverord- nung)

5,00 €

10 Amtshandlungen im Kirchenaus- trittsverfahren

je Person 20,00 € 11 Melderecht

11.1 Auskünfte aus dem Melderegister 11.1.1 Einfache Auskunft (§ 32 Abs. 1 Melde-

gesetz – MG)

10,00 € 11.1.2 Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) 20,00 € 11.2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbeschei-

nigung

(§ 10 Abs. 4 KomWG)

15,00 € 11.3 Ausstellung einer Meldebescheinigung 10,00 € 11.4 Verlustanzeige Pass und Ausweis 8,00 € 11.5 Gebührenfrei sind

- die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung,

- die Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG),

- die Berichtigung, Ergänzung, Sper- rung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) - die Eintragung einer Auskunftssperre

(§ 33 Abs. 1 Satz 2 MG) 12 Gewerberecht

12.1 Auskünfte aus dem Gewerberegister

12.1.1 Einfache Auskunft 5,00 €

12.1.2 Erweiterte Auskunft 10,00 €

12.2 Gewerbebestätigung 5,00 €

12.3 Gewerbeanmeldung 23,00 €

12.4 Gewerbeum-/abmeldung 15,00 €

13 Fischereischeine

13.1 Jahresfschereischein 20,45 €

13.2 Fischereischein auf Lebenszeit 20,45 € 13.3 Verlängerung der Fischereiabgabe 10,00 €

13.4 Jugendfschereischein 10,45 €

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Jettingen, den 27. Oktober 2021 Hans Michael Burkhardt Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Jettingen, Hauptamt, Rat- haus, Albstraße 2, 71131 Jettingen, geltend gemacht worden ist.

Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

• der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jah- resfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Fördern Sie bahnbrechende Forschung.

Infos auf www.Parkinsonfonds.de

Parkinson kann uns

alle treffen!

(10)

10

4. November 2021

Gemeinde Jettingen – Landkreis Böblingen

Bekanntmachung der 10. Satzung zur Ände- rung der Satzung

über den Anschluss an die öffentliche Was- serversorgungsanlage

und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

– Wasserversorgungssatzung – vom 15. Oktober 2002 In der Fassung vom 17. November 2020

Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in den geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen in seiner Sitzung am 26. Oktober 2021 folgende

10. Satzung

zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserver- sorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser -Was- serversorgungssatzung- vom 15. Oktober 2002 i. d. F. vom 17.

November 2020 wird wie folgt geändert und die genannten §§

erhalten folgenden Wortlaut:

§ 42

Verbrauchsgebühren

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser- menge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,17 Euro.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,17 Euro.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Jettingen, den 27. Oktober 2021 Hans Michael Burkhardt

Bürgermeister Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Rechtsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Jettingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen läßt, kann eine etwaige Verletzung gleich- wohl auch später geltend machen, wenn

• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

• der Bürgermeister dem Beschluß nach § 43 GemO wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahres- frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Öffnungszeiten:

Montag 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dienstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Gemeindebücherei Jettingen

Albstraße 2, 71131 Jettingen

Tel.: 0 74 52 / 7 44-50, Fax: 0 74 52 / 7 44-52 buecherei@jettingen.de, www.jettingen.de

BÜCHEREIBESUCH

Ab Mittwoch tritt vermutlich die Corona-Warnstufe in Kraft, da- her gilt:

• Erwachsene nur mit „3G“ – Geimpft / Genesen / Getestet (PCR-Test maximal 48 Stunden alt)

• Kinder benötigen keinen Test.

Die momentan gültigen Regeln für den Bücherei-Besuch fn- den Sie auch auf unserer Homepage: www.jettingen.de VORLESESTUNDE und LESESTART 1-2-3 (3G-Regel)

Nicht vergessen!!!: Eine rechtzeitige Anmeldung vorab ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage erforderlich unter Telefon (0 74 52) 7 44 50 oder per Mail: buecherei@jettingen.de

Die Teilnehmerzahl ist auf 6 Kinder beschränkt und kostenlos!

Bitte eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen (gilt ab 6 Jahren).

VORLESESTUNDE für 5 bis 7-Jährige,

montags 16.00 bis ca.17.00 Uhr (ohne Begleitung der Eltern) Am Montag, den 15. November 2021 gibt es bärenstarke Bären- geschichten.

VORLESESTUNDE im Rahmen der Aktion Lesestart 1-2-3, montags 16.00 bis ca. 16.45 Uhr

für Kinder von 3 und 4 Jahren.

Am Montag, den 22. November 2021 wird das Kamishibai

„Pfoten hoch“ vorgelesen und gezeigt.

NEUE MEDIEN (ab Freitag entleihbar) BILDERBÜCHER

Borst vom Forst will hoch hinaus:

Borst, die Robbe Merilyn und die Seemöwe fnden ein Ei. Doch wo kommt es her und wie kommt es dahin zurück?

Der Dachs hat heute Langeweile!:

Dem Dachs passt mal wieder gar nichts. Dieses Mal ist ihm sooo langweilig.

Der kleine Orang-Utan zu Hause im Regenwald:

Im Regenwald lebt der kleine Orang-Utan zusammen mit seiner Mama. Und es gibt so viel für ihn zu entdecken und zu lernen...

Der kleine Wal zu Hause im Ozean:

Im weiten Ozean lebt der kleine Pottwal zusammen mit seiner Mama. Hier gibt es so viel zu entdecken und zu lernen...

Mach‘s gut, Eichhörnchen:

Gemeinsam und auf Augenhöhe mit Kindern über Tod und Trauer sprechen.

Der Wal, der immer mehr wollte:

In den Weiten des grau-grünen Ozeans zieht ein junger Wal seine einsamen Bahnen, immer auf der Suche nach einer neuen Kost- barkeit, die ihn glücklich machen könnte. Doch egal, wie viele Schätze er anhäuft, Wendelin ist nie zufrieden...

krzbb.de Kleine Anzeige – GROSSE WIRKUNG

(11)

11

4. November 2021

ONLINEBIBLIOTHEKBB Für unterwegs und daheim!

Mit einem gültigen Leseausweis in Ver- bindung mit der Jahresgebühr können Sie auch während der Coronakrise in der OnlinebibliothekBB digitale Medien wie eBooks, ePaper und eAudios bequem von zuhause und von unterwegs aus entleihen und herunterladen.

Die Onlinebibliothek BB ist rund um die Uhr für Sie da.

SENIORINNEN UND SENIOREN

Seniorenbürgerbus

Der Jettinger Seniorenbürgerbus

Wenn Sie zum Einkaufen, Arzt/Apotheke, Friseur, Rathaus müs- sen oder auch einen Bekannten besuchen möchten und selbst nicht mehr hinkommen, können Sie sich bei der Gemeinde Jettin- gen am Montag- und Dienstagvormittag bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer (0 74 52) 7 44-11 melden.

Der ehrenamtliche Fahrdienst ist immer dienstags (außer an Fei- ertagen) zwischen 13.00 und 17.00 Uhr unterwegs.

Das Fahrzeug ist mit einer Hebeeinrichtung für Rollstühle ausge- stattet, so dass auch Rollstuhlfahrer transportiert werden können.

Damit alle Beteiligten gesund bleiben, gibt es folgende Hygiene- regeln zu beachten:

• Es gilt die Maskenpficht

• Es darf nur eine Person gefahren werden

• Nach Möglichkeit soll immer ein Abstand von 1,5 bis 2 m eingehalten werden

• Nach jeder Fahrt werden häufg berührte Stellen im Fahrzeug (z. B. Türgriffe) vom Fahrer desinfziert

Für den Fahrdienst wird 1,00 Euro pro Fahrt verlangt.

Es handelt sich um ein ehrenamtliches Angebot der Gemeinde und des Deutschen Roten Kreuzes.

Computertreff Jettingen/Mötzingen

Computertreff Jettingen/Mötzingen: Wir sind wieder wöchentlich für Sie da!

Jeden Donnerstag begrüßen wir Sie gerne im Mehrzweckraum des Rathauses Jettingen, wie gewohnt zwischen 15.30 Uhr und 17.30 Uhr.

Bitte beachten Sie folgende Coronabegingte Verhaltensmaßnah- men:

– Es gilt die 2G Regel (geimpft/genesen)

– Eintragen in eine Anwesenheitsliste (zur eventuellen Nachver- folgung)

– Abstandsregel 1,5 Meter

– Tragen einer medizinischen Alltagsmaske im Zweiergespräch (da wir ja typischerweise dann nah beieinander sitzen).

Diese Maßnahmen sind wir ja schon gewohnt. Wichtig ist, daß wir für Sie wieder ansprechbar sind, und ihnen bei Fragen und

Problemen rund um den Computer und das Smartphone helfen können.

Wir freuen uns auf Sie.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an Gerd Oestringer (Mötzingen, Telefon (0 74 52) 7 63 25) oder Artur Gödde (Jettingen, Telefon (0 74 52) 7 75 56).

Geburtstage Wir gratulieren:

am 8. November 2021:

Frau Zeynep Üge,Bärengasse 4 zum 75. Geburtstag am 9. November 2021:

Frau Danuta Pallarz, Teckstraße 28 zum 80. Geburtstag Hierzu herzlichen Glückwunsch!

Volkshochschule Jettingen, Marktplatz 3 Tel. (0 74 52) 7 87 88, Telefax (0 74 52) 7 40 60 72

E-mail: info@vhs-jettingen.de, Homepage www.vhs-jettingen.de Geschäftszeiten: Di 9.00 bis 12.00 Uhr /

Do 15.00 bis 18.00 Uhr

Leitung: Sabine Protschka

In den Ferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Bei Online-Anmeldungen über neue Homepage erhalten Sie eine direkte Anmeldebestätigung. Anmeldungen sind außerdem in schriftlicher Form oder per Fax möglich. Hier erhalten Sie keine Bestätigung, werden aber benachrichtigt, wenn ein Kurs ausge- bucht ist oder nicht zustande kommt.

Aktuelle Informationen

Die Kursdurchführung erfolgt unter den aktuell geltenden 3G-Bedingungen der Corona-Verordnung.

Corona-Warnstufe:

Die Kursteilnahme ist für nicht-immunisierte Teilnehmen- de nur noch mit PCR-Test erlaubt! (kein Antigenschnell- test/-selbsttest).

Ausführliche Kursbeschreibungen fnden Sie auf der Home- page.

(12)

12

4. November 2021

JE 01

Gareth Reaks Combo: A World That Swings!

Die Gareth Reaks Combo bringt die Atmosphäre der Jazz-Clubs Amerikas nach Jettingen. Zusammen mit seinem Trio präsen- tiert der charismatische Engländer Gareth Reaks eine swingende Auswahl beliebter und bekannter Titel aus dem Great American Songbook.

Schon Frank Sinatra und Ella Fitzgerald ließen sich von diesen Songs

begeistern.

Samstag, 13. November 2021, 20.00 Uhr Bürgersaal

16,00 Euro VVK / 18,00 Euro AK JE 08

Der Pfegefall ist da – was nun?

Vortrag

Der Pfegefall kommt oft unerwartet. Damit Angehörige und Be- troffene diese Situation besser bewältigen können ist Wissen um die notwendigen Maßnahmen hilfreich. Frau Seitz wird aus Ihren jahrzehntelangen Erfahrungen in der Pfege berichten und Tipps zu Vorsorge und Hilfen vermitteln.

In Kooperation mit dem VdK Jettingen.

Brigitte Seitz

Montag, 15. November 2021, 19.00 Uhr

Rathaus, Mehrzweckraum (Eingang Rückseite Rathaus) ohne Gebühr

JE 25

Hochwertige Gruß- und Weihnachtskarten – selbst gestaltet Kreativ-Workshop

Mit aufeinander abgestimmten Designerpapier, Motiv- und Spruchstempeln sowie Farbkarton gestalten wir individuelle Kar- ten.

Angelika Paschke

Freitag, 12. November 2021, 18.00 bis 21.30 Uhr vhs Jettingen

19,00 Euro (+ ca. 8-10 Euro für 2-3 Karten) JE 26

Malen mit Acryl

Für Anfänger u. Fortgeschrittene

Beim Experimentieren mit Acrylfarben entstehen Kompositionen mit unterschiedlichen Strukturen aus denen eigene Bildideen ent- wickelt werden.

Elena Schmidt

Samstag, 13. November 2021, 10.00 bis 16.30 Uhr Sonntag, 14. November 2021, 10.00 bis 16.30 Uhr vhs Jettingen, 2 Termine, 73,00 Euro

In diesen Kursen gibt es noch freie Plätze:

JE 56, Faszientraining u. Rückenftness, Sabine Henneberger Di 17.30 bis 18.30 Uhr, Grundschule UJ

JE 37.00, Hatha-Yoga, Sabine Könnecke Di 17.30 bis 18.30 Uhr, Vereinskapelle

JE 42, Pilates u. Entspannung, Onlinekurs, Annette Leißner, Di 19.00 bis 20.15 Uhr

JE 37.01, Hatha-Yoga, Sabine Könnecke Do 17.30 bis 18.30 Uhr, Vereinskapelle JE 39, Vinyasa Power Yoga, Antje Gold Mi 19.45 bis 21.00 Uhr, Grundschule UJ

JE 45W „Bauch Beine Po“ Online-Kurs, Rebekka Ebner Do 17.30 bis 18.30 Uhr

JE 50, Bodyftness für Männer, Irene Thullner Fr 19.30 bis 20.45 Uhr, Grundschule UJ

Waldkindergarten Jettingen e.V.

Bericht der Jahreshauptversammlung

Am 22. Oktober 2021 fand die Hauptversammlung statt. Das vergangene Jahr war für den Waldkindergarten sehr bewegt. Die Corona bedingten Veränderungen, Zeiträume in denen der Kin- dergarten nur für die Notbetreuung geöffnet war, abgesagte Ver- anstaltungen und das erste Jahr mit zwei Gruppen für 3-jährige Kinder ab 3 verlangte dem Erzieherteam, dem Vorstand und den Eltern viel ab. Die großartige Gemeinschaft ermöglichte es diese beschwerliche Zeit gut zu meistern. Die fnanziell angespann- te Lage konnte dank großzügiger Spenden, durch die Hilfe der Gemeinde und durch die erste Adventskranz-Aktion abgefedert werden. Das neu formierte Erzieherteam wuchs zu einer Einheit zusammen. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die ErzieherInnen für ihre hohe Kreativität, Flexibilität und wertvolle tägliche Arbeit.

Die Vertreterin der Gemeinde Sabine Kirn überbrachte lobende Worte für die Vereinsarbeit und versicherte dem Waldkindergar- ten, dass die Gemeinde hinter dem Waldkindergarten steht. Auf dieser tollen Basis empfahl Sabine Kirn die Entlastung des Vor- stands, der Kassiererin und Kassenprüfer, die einstimmig ange- nommen wurde.

Neu in den Vorstand gewählt, wurde Ann-Katrin Reichart. Sie übernimmt das Amt des ehemaligen Beisitzers Axel Achilles. Alle anderen Beisitzer bleiben unverändert. Vorstand, Beisitzer und Kassenprüfer Elke Rinderknecht und Melanie Winkler wurden einstimmig gewählt und im Amt bestätigt.

In allen Veränderungen schauen wir zuversichtlich in die Zukunft und freuen uns auf das nächste Kindergartenjahr.

Advents- und Türkränze bis 11. November 2021 online be- stellen

Wir lassen Sie bei ihren weihnachtlichen Vorbereitungen nicht im Stich. Bestellen Sie die mit viel Liebe zum Detail handgearbeite- ten, weihnachtlichen Kränze. Für Kreative gibt es Kranzrohlinge zum selbst dekorieren. Bestellschluss ist der 11. November 2021

Online bestellen unter: www.waki-jettingen.de/weihnachtsmarkt

(13)

13

4. November 2021

Unter www.waki-jettingen.de/weihnachtsmarkt können Sie die geschmückten Kränze und Rohlinge online bestellen.

Online haben Sie die Wahl:

• Tür- oder Adventskranz

• symmetrisch oder asymmetrisch angeordnete Kerzen

• Kerzen-/ Schmuckband in Blutrot, Weinrot, Anthrazit oder Naturweiß

• Oder Kranzrohling

Wir freuen uns auf ihre Bestellungen.

Ihr Kontakt zu uns Das Waldameisen Team:

Timo Walter (1. Vorstand) Telefon (01 76) 93 58 94 60

E-Mail: vorstand1@waki-jettingen.de Melanie Pfeiffer (Waldkindergarten-Leiterin) E-Mail: Leitung@waki-jettingen.de

oder auch: info@waki-jettingen.de Webseite: www.waki-jettingen.de

1. Vorsitzender:

Lutz von Ascheraden,

E-Mail: lutz.v.ascheraden@schulfoerderverein-jettingen.org 2. Vorsitzende:

Grit Berner,

E-Mail: grit.berner@schulfoerderverein-jettingen.org E-Mail Allgemeines:

vorstand@schulfoerderverein-jettingen.org Website: https://schule-jettingen.jimdofree.com Anschrift: Albstraße 2, 71131 Jettingen Einladung zur Mitgliederversammlung

Unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung fndet am Freitag, 12. November 2021, um 19.30 Uhr,

in der Gemeinschaftsschule Jettingen, Oberjettinger Straße 30, statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Jahresbericht des Vorstands 3. Jahresbericht des Kassiers 4. Bericht Kassenprüfung 5. Entlastungen

6. Wahlen

7. Änderung der Satzung § 3 Mittelverwendung und Gemeinnützigkeit: Aufwandsentschädigung 8. Sonstiges / Ausblick 2022

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens sechs Tage vor Versammlungsbeginn beim Vorstand (Lutz von Ascheraden, Öschelbronnerstr. 23, 71131 Jettingen) eingereicht werden.

Alle Mitglieder wurden per E-Mail eingeladen und haben Infos zur vorgesehenen Satzungsänderung erhalten. Wer sich darüber hin-

aus für die Satzungsänderung oder die Satzung interessiert, kann sich an den Vorstand wenden.

Hinweis: Es gilt die 3-G-Regel. Sollte pandemiebedingt eine Prä- senzveranstaltung nicht stattfnden können, wird die ordentliche Mitgliederversammlung online stattfnden. In diesem Falle erfolgt eine separate Einladung per E-Mail an die Mitglieder.

Zweckverband

Sozial-Diakoniestation Oberes Gäu

„WIR FÜR SIE, DAMIT SIE DAHEIM BLEIBEN KÖNNEN“

Kranken- und Altenpfege zuhause Heubergring 10, 71131 Jettingen Telefon (0 74 52) 7 89 55, Fax: 7 82 35

Pfegedienstleiterin:

Frau Marianne Klauser

Bürozeiten: Mo. – Fr., 8.00 bis 12.00 Uhr Außerhalb der Bürozeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihr Anlie- gen entgegen.Der Anrufbeantworter wird täglich um 7.00, 12.00, 16.30, 19.00 und 21.00 Uhr abgehört. Bitte hinterlassen Sie Name, Adresse und Telefonnummer und schildern Sie Ihr Anliegen.

Für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin.

Rufbereitschaft in pfegerischen Notfällen:

für Pfege-Sachleistungsempfänger: 21.00 bis 6.00 Uhr Entnehmen Sie die Notrufnummer bitte der vor Ort liegenden Dokumentenmappe!

Pro Notfalleinsatz entstehen Gebühren entsprechend unserer Gebührenordnung in Höhe von bis zu 40,00 Euro.

Bitte wenden Sie sich bei medizinischen Notfällen direkt an den Notarzt. Tel.: 112

Zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Sozial- und Dia- koniestation Oberes Gäu laden wir am

Dienstag, den 16. November 2021 um 18.00 Uhr in den Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Jettingen ein.

Tagesordnung:

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 2. Zwischenbericht 2021

3. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2022 4. Verschiedenes

5. Terminfestlegung für nächste Sitzung gez. Hans-Michael Burkhardt

Verbandsvorsitzender

krzbb.de Anzeigenannahme per E-Mail: anzeigen@krzbb.de

(14)

14

4. November 2021

NACHBARSCHAFTSHILFE Bürozeiten

Mo, Di 10.00 bis 11.30 Uhr Do 16.30 bis 18.:00 Uhr Fr 10.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Renate Kaiser Aischbachstr. 1, 71131 Jettingen

Telefon (0 74 52) 6 05 38 86

E-Mail: info@nachbarschaftshilfe-jettingen.org www.nachbarschaftshilfe-jettingen.de

Personenbetreuung Spazierengehen

Fahrdienst (0,30 Euro/km)

13,50 Euro pro Stunde

Putzarbeiten und Hauswirtschaftliche Unterstützung

16,00 Euro pro Stunde

Bei bereits erfolgter Pfegegradeinstufung können Sie die Leis- tungen nach §45b SGB XI von Ihrer Krankenkasse erstattet be- kommen.

Betreutes Wohnen Aischbachstraße 1:

Vor den Herbstferien kamen die Kinder unseres Koopera- tions-Kindergartens und haben die Bewohnerinnen und Bewoh- ner mit Ihren wunderschönen Herbstliedern sehr erfreut!

Überall auf den Balkonen und Terrassen sah man aufmerksam lauschende Zuhörerinnen und Zuhörer.

Wir danken den Kindern und Erzieherinnen des Kindergartens Albstraße ganz herzlich! Ihr habt uns eine große Freude gemacht!

Essen auf Rädern

• Auswahl unter 3 verschiedenen Menüs (auch feischlos)

• kann auch nur vorübergehend in Anspruch genommen werden

• Anlieferung in Warmhaltebehältern zum Mittag zu Hause

• Die Kosten liegen bei 8 Euro pro Menü Info bei Elmar Pftzinger, Telefon 8 72 06 oder Traugott Haag, Tel. 0157 56 32 06 63 Anmeldung/Bestellung auch über:

essen@nachbarschaftshilfe-jettingen.org

Das Netzwerk Nachbarschaftshilfe Jettingen e.V. wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und aus Mitteln der gesetzli- chen Pfegeversicherung.

Franziska-von-Hohenheim-Stift

Wochenrückblick

Märchenstunde im Franziska von Hohenheim Stift. Das Märchen vom Fischer und seiner Frau begeisterte die Bewohner am ver- gangenen Montag, sie waren verzaubert von der Darbietung von

Frau Masur, die es verstand die Bewohner in ihren Bann zu zie- hen. Mit einem Märchenquiz wurden die Bewohner in das Mär- chen eingestimmt, mit Lieder wie: „Seemann, deine Heimat ist das Meer“ oder „Tanze mit mir in den Morgen „ wurde die Szene- rie immer wieder durch den Gesang ein kognitives Erlebnis.

Mit dem Kanon „Froh zu sein Bedarf es wenig“ verabschiede- te sich unsere Märchenerzählerin Frau Masur von uns. Zum Ab- schluss gab es noch eine leckere Brezel und eine Weinschorle, um den Nachmittag gemütlich ausklingen zu lassen.

Am Sonntag, den 31. Oktober 2021 kam der ev. Posaunenchor Jettingen bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Tem- peraturen mit ihrem Repertoire von einigen altbekannten Volkslie- der und Kirchenlieder in unser Haus und erfreuten uns an diesem Sonntag mit ihren Klängen. Wir durften eine musikalische Reise mit dem Zug erleben und genießen. Auch das ein oder andere Gedicht wurde vorgetragen und fand bei unseren Bewohnern ho- hen Anklang.

Auch an diesem Tag erkannten wir die glücklichen Gesichter un- serer Bewohner, die danach fröhlich auf ihre Wohnbereiche zu- rückkehrten.

Vielen Dank dem Posaunenchor für ihren gelungenen Auftritt.

Hospiz

Mögest du Liebe geben können, damit die Wüste um dich sprießt

Irischer Segen

• Wir begleiten schwer kranke und sterbende Menschen.

• Wir nehmen uns Zeit für Gespräche,

hören zu, achten Ihre Wünsche und Bedürfnisse.

• Unser Dienst ist ehrenamtlich, es entstehen Ihnen keine Kosten.

• Wir freuen uns über neue Mitarbeiter/innen.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Einsatzleitung Elke Bühler Telefon (01 60) 98 06 51 31 Spenden unterstützen uns bei unserer Arbeit Konto der Evangelischen Altenheimat:

IBAN DE75 6035 0130 0000 9504 66 Stichwort: Hospizdienst Oberes Gäu

Pfegestützpunkt Oberes Gäu

Pfegestützpunkt Landkreis Böblingen

Die Mitarbeiterinnen des Pfegestützpunkts beraten zu allen Fra- gen im Vorfeld von Pfege und bei Pfegebedürftigkeit. Betroffene und Angehörige erhalten hier kostenlose und unabhängige Bera- tung. Themen können beispielsweise sein

(15)

15

4. November 2021

• Pfege daheim

• Umgang mit dementiell erkrankten Menschen

• Leistungen der Pfegeversicherung

• Pfegeheim – Aufnahme und Finanzierung

• Begleitung in einer palliativen Lebenssituation

• Vorsorgeregelungen

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfnden. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Gerne kann auch ein Termin im Bondorfer Rathaus unter der Telefonnummer (0 74 57) 9 46 39 69 abgemacht werden.

Pfegestützpunkt Standort Herrenberg, Froschgasse 19, Sonja Scheel und Regina Stukenborg

Telefon (0 70 31) 6 63-30 76 oder Telefon (0 70 31) 6 63-28 78 psp-herrenberg@lrabb.de

Montag – Mittwoch 9.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Ortsverband JETTINGEN

Unsere Veranstaltungen im November

Donnerstag, 11. November 2021 um 18.00 Uhr Willy-Dieterle-Halle

Gemeinde Jettingen, der Kreisseniorenrat Böblingen und der VdK laden ein zu Vorträgen und Diskussionen über

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Referenten sind:

Rolf Schneider, Bezirksnotar i.R.

Dr. med. Klemens König, Krankenhaus Herrenberg Manfred Koebler, Vorsitzender Kreisseniorenrat Böblingen Die Zuhörer können Fragen stellen

Die 3-G-Regeln sind zu beachten.

Bitte legen Sie ihre Impfnachweise am Eingang vor Sonntag, 14. November 2021 Volkstrauertag Kranzniederlegungen gegen 10.45 Uhr

Oberjettingen vor dem Ehrenmal vor der evangelischen Kirche Unterjettingen auf dem Friedhof

Montag, 15. November 2021 um 19.00 Uhr im Rathaus im Mehrzweckraum

Veranstaltung Volkshochschule Jettingen in Kooperation mit dem VdK

Der Pfegefall ist da – was nun?

Der Pfegefall kommt oft plötzlich und unerwartet. Damit die An- gehörigen und auch Betroffenen diese Situation besser bewälti- gen können ist Vorsorge, Vorbereitung und Wissen um die not- wendigen Maßnahmen sehr hilfreich. Frau Seitz wird aus ihrem jahrzehntelangen Erfahrungen in der Pfege berichten und viele Tipps zur Vorsorge und Hilfen vermitteln.

Vortrag mit Frau Brigitte Seitz Ohne Gebühr

Die 3-G-Regeln sind zu beachten.

Bitte legen Sie ihre Impfnachweise am Eingang vor Bitte vormerken:

Samstag, 20. November 2021

Jahresabschlussfeier im Bürgersaal ab 15.00 Uhr Die 3-G-Regeln sind zu beachten

Wir sind werktags telefonisch erreichbar:

Hans-Martin Haag, Telefon 7 53 80 Karin Dittus, Telefon 7 78 01 Sabine Lüth, Telefon 7 64 66

Verschenk-Börse

Haben Sie was zu verschenken?

An-/Abmelden der Gegenstände bis Sonntags 19.00 Uhr.

Mehr als 5 Artikel bitte per Mail anmelden!

Weitere Informationen zur Verschenk-Börse bei Bernd Winkler Telefon 7 76 51 / bernd.winkler@gmx.de.

Tun Sie was! Helfen Sie Müll zu vermeiden

Verschenk – Börse KW 44/2021 Tel.- Nr.

Geschirrspülmaschine 6 05 88 55

Schreibtisch m. 3 Schubladen 115x55x68cm 7 61 31

Kindersitz für Fahrrad 73 24

5 Beleuchtungsröhren / Neon m. Starter (01 76) 75 21 11 76 2 elekt. verstellbare Lattenroste 90 x 200cm 7 58 15

Auto-Kindersitz 7 67 33

Briefordner gut erhalten 7 67 12

Prozelan- / Poltergeschirr / Gläser (01 57) 86 08 59 17 Stühle und Eckbank (01 57) 86 08 59 17 Kühl- Gefrierkombi, als Einbaukühlschrank 7 65 47

4 Esszimmerstühle (Eiche hell) 71 64

1 Polstersessel (blau/schwarz) 71 64

Fliederstrauchg weiß 7 85 02

Iris blau 7 85 02

20 Patronen Epson Stylus Photo R800 7 62 94

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Jettingen

Mittwoch und Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Samstag von 9.00 bis 15.00 Uhr

Zensus 2022

Landratsamt sucht 300 Interviewerinnen und Interviewer als Erhebungsbeauftragte für den Zensus

Im Jahr 2022 fndet ab Mai eine EU-weite Bevölkerungs-, Gebäu- de- und Wohnungszählung (Zensus) statt. Zur Durchführung des Zensus sucht das Landratsamt Böblingen 300 Interviewerinnen und Interviewer, die als ehrenamtlich bestellte Erhebungsbeauf- tragte tätig werden. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragte sind gesetzlich festgelegt. Insbesondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit sind wichtig. Interessierte können sich online un- ter www.lrabb.de/zensus vormerken lassen. Die Erhebungsstelle Zensus des Landratsamtes prüft die Bewerbungen.

Beim Zensus 2022 kommt – wie schon beim Zensus 2011 – ein von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ent- wickeltes Verfahren zum Einsatz. Um Ungenauigkeiten in der

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustan-

a) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des