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Bekanntmachung. Am Montag, findet um 18:00 Uhr im Saal des Hauses am Stadtsee eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

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Bürgermeisteramt Bad Waldsee 24.02.2021

Bekanntmachung

Am Montag, 01.03.2021 findet um 18:00 Uhr im Saal des Hauses am Stadtsee eine öffentliche Sit- zung des Gemeinderates statt.

TAGESORDNUNG

TOP I. Öffentliche Sitzung

1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Ent- scheidung/en

2 Informationen des Bürgermeisters

3 Annahme und Vermittlung von Spenden und Zuwendungen aus dem Jahr 2020

SV-14/2021 Beschluss 4 Dorfentwicklung Reute 2030 - Projekt Klosterberg SV-2/2021

Kenntnis- nahme

5 Stabilisierungshilfe Therme SV-19/2021

Beschluss

6 Verschiedenes

7 Bekanntgaben

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SV-14/2021

Beratungs- aktion

Kennung Gremium Datum

Beschluss öffentlich Gemeinderat 01.03.2021

Annahme und Vermittlung von Spenden und Zuwendungen aus dem Jahr 2020

I. Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, der Annahme der im Jahr 2020 eingegangenen Spenden und Zuwendungen zuzustimmen.

II. zu beraten ist

über die Annahme und Vermittlung von Geld- und Sachspenden sowie Zuwendungen aus dem Jahr 2020.

III. zum Sachverhalt:

Aufgrund § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Annahme und Vermittlung von Spenden und Zuwendungen zu entscheiden. Dem Ge- meinderat müssen nach § 34 GemO sämtliche maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden. Dazu gehören insbesondere anderweitige Beziehungsverhältnisse zwischen Kommune und dem Spen- der. Diese Regelung soll in das Spendenverfahren größtmögliche Transparenz bringen.

IV. weitere Überlegungen:

Bad Waldsee, 02.02.2021

gez. Bringmann

Anlage(n):

1. Übersicht über die im Rechnungsjahr 2020 eingegangenen Spenden 2. Übersicht Spenden 2020 (öffentliche Anlage ohne Namensnennung)

(3)

Sitzungsvorlage SV-14/2021 Seite 2 von 2

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Anhang Sammelvorlage Spenden 2020

Empfänger Höhe der Zuwendung Zuwendungszweck Beziehungs- verhältnis

Altenheim Spital 50,00 € Gemeinschaftsveran-

staltung Personal

Einwohnerin von Bad Waldsee Stadt

Bad Waldsee

1.710,00 € Baumaktion der AG Heimatpflege

Juristische Person als eingetragener Verein Stadt

Bad Waldsee

1.039,75 € Vermächtnisspende für soziale Zwecke

Einwohnerin von Bad Waldsee Jugendkulturhaus Prisma 6.000,00 € Beteiligung Jugend-

beteiligungs-App

Stiftung des Bürgerlichen Rechts Grundschule

Haisterkirch

1.300,00 € Beteiligung Doku- mentenkameras

Stiftung des Bürgerlichen Rechts Sportgemeinschaft Bad Waldsee 250,00 € Unterstützung sportl.

Veranstaltung

Örtliches

Bankunternehmen Stadtbücherei

Bad Waldsee

ca. 200-250 € insgesamt

Gebrauchte Medien und Bücher

Verschiedene Einwohner Kinderschutzbund

Gemeinschaftsraum

2.000,00 € Übernahme der Betriebskosten

Gewerbebetrieb in Friedrichshafen Stadt

Bad Waldsee

80,00 € Fichte Einwohnerin

außerhalb Bad Waldsee Stadt

Bad Waldsee

150,00 € Tanne Einwohnerin von

Bad Waldsee Stadt

Bad Waldsee

60,00 € Omorika (serbische

Fichte)

Einwohner von Bad Waldsee Stadt

Bad Waldsee

100,00 € Blaufichten Gewerbebetrieb in

Lindau Stadt

Bad Waldsee

100,00 € Omorika (serbische Fichte)

Einwohner von Bad Waldsee Stadt

Bad Waldsee

50,00 € Fichte Einwohner von

Bad Waldsee

Fachbereich Finanzen 02.02.2021/nol.

(5)

SV-2/2021

Beratungs- aktion

Kennung Gremium Datum

Kenntnis- nahme

öffentlich Gemeinderat 01.03.2021

Dorfentwicklung Reute 2030 - Projekt Klosterberg

I. zu beraten ist

über mögliche Chancen, in Kombination mit dem Projekt Klosterberg und den Quartiersimpulsen 2020 einen Schritt weiterzugehen und unter Einbeziehung des Quartiers dieses weiterzuentwi- ckeln, Wohnraum zu schaffen und für die Finanzierung passende Fördermittel zu erlangen.

II. zum Sachverhalt:

Derzeit laufen in Reute bereits zwei größere Prozesse, das Klosterbergprojekt der Franziskanerin- nen von Reute und die Quartiersimpulse 2020 in Kooperation mit der Solidarischen Gemeinde.

Die neue Stadtspitze hat bereits den ersten Schritt unternommen, die Infrastruktur mit dem Neu- bau eines Kindergartens an die Bedürfnisse anzupassen, aber auch bei den übrigen städtischen Liegenschaften gibt es noch Baustellen, für die Entwicklung des Ortskerns sind bislang keine Wei- chen gestellt.

Durch die Einleitung einer vorausschauenden Planung im Rahmen eines integrierten Konzepts für die Weiterentwicklung und Sanierung der Infrastruktur und ein städtebauliches Konzept, auch mit dem Schwerpunkt Wohnen, ergibt sich derzeit die vielleicht einmalige Gelegenheit, gemeinsam mit der Bürgerschaft, dem Stadt- und Ortschaftsrat und dem Kloster sowie der Solidarischen Ge- meinde als Partner sowie dem Rückenwind durch die erfolgreiche Bewerbung des Klosters Reute bei der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg eine einzigartige zukunftsfähige Dorfentwicklung unter Nutzung passender Fördermittel auf den Weg zu bringen.

Ein integriertes Konzept würde an die Entwicklung am Klosterberg anknüpfen und das ganze Quartier sowie dessen Entwicklung mit einbeziehen.

Außerdem könnten die bereits im Rahmen der Quartiersimpulse gewonnenen Ergebnisse mit dem Schwerpunkt „Sorgende Gemeinschaften“ gleichzeitig aufgegriffen und städteplanerisch umgesetzt werden.

Mögliche Partner: Stadt, Ortschaft, Kloster Reute, Solidarische Gemeinde

(6)

Information SV-2/2021 Seite 2 von 3

Ergänzend zur Vorstellung durch Dr. Fries (ISEK), Sr. Maria Hanna (Generaloberin Kloster Reute), Herrn Mellinger (Kloster Reute), Herrn Künster (Stadtplanung), Frau Jäger/Herr Strobel (Quar- tiersimpulse):

Das Kloster Reute plant seit geraumer Zeit weitreichende Entwicklungen im und ums Kloster anzu- stoßen und ein zukunftsfähiges Konzept in die Umsetzung zu bringen. Dies soll nicht isoliert gesche- hen – sondern, ganz im Sinne einer ganzheitlichen Orts- und Quartiersentwicklung, auch mit den Bedarfen von Reute abgeglichen werden. Die städtebaulichen Maßnahmen im Kloster gehen näm- lich mit vielen Veränderungsprozessen auch im Quartiersumfeld einher, die auch weitreichende Aus- wirkungen auf die Ortschaftsentwicklung haben. Zu nennen sind hier vor allem die Schmid´schen Höfe und auch die Ökonomieflächen des Klosters. Auch die Realisierung des Projekts „Klosternahes Wohnen“, das jetzt auch über die Wohnraumoffensive des Landes Baden-Württemberg vom Wirt- schaftsministerium über die nächsten drei Jahre gefördert wird (Oberbegriff „Umgang mit kirchlichen Immobilien“), wird sich hier positiv auf die Gesamtentwicklung auswirken. Mit Reute wird man daher landesweit im Fokus stehen bezüglich Innovation, Kooperation und gemeinsames Handeln von Stadt, Kloster und Ortschaft.

Zielführend ist es daher, einen Prozess anzuschieben, der sowohl die Entwicklungen des Klosters einbezieht, als auch frühzeitig die Schnittstellen mit Reute identifiziert. Ferner sollen auch Maßnah- men aus der Ortschaft benannt werden und darauf basierend ein so genanntes Integriertes Städte- bauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden – beispielhaft zu nennen wären hier das Alte Pfarr- haus, der Dorfplatz, die alte Ortschaftsverwaltung, der Gasthof Sonne und weitere Themen wie die städtebaulichen Auswirkungen aufgrund der Entwicklung der Schmid´schen Höfe. Bei der Ausge- staltung einer erfolgreichen nachhaltigen Ortsentwicklung müssen dabei städtebauliche, soziale und ökonomische Fragestellungen Hand in Hand gehen und miteinander in Beziehung gebracht werden.

Dies kann nur gelingen, wenn die Interessen des Klosters, die Interessen der Stadt Bad Waldsee und die Bürgerinteressen in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Die zentralen Fragestel- lungen und Vorstellungen der Menschen sollen sich auch in dem Strategiekonzept (Ziele, Maßnah- men, Kosten) angemessen wiederfinden, das dann als Grundlage für weitere Förderanträge genutzt werden kann. Die für die Erstellung des Strategiekonzepts notwendigen Informationen werden daher methodisch durch breit angelegte Beteiligungsformate ergänzt, die möglichst viele Bevölkerungs- und Akteursgruppen in den Ortsentwicklungsprozess einbeziehen. Dafür sind unterschiedliche For- mate und Orte der Beteiligung erforderlich, die auf das aufbauen müssen, was seitens der Akteure vor Ort bereits angeschoben worden ist (Quartiersimpulse, Solidarische Gemeinde).

(7)

Information SV-2/2021 Seite 3 von 3

III. weitere Überlegungen:

Sollte die Idee auf die Zustimmung des Gemeinderats stoßen könnte die Projektidee im Gemeinde- rat öffentlich vorgestellt und mit dessen Unterstützung auf den Weg gebracht werden. Um zeitlich mit der Entwicklung am Klosterberg mithalten zu können wird eine rasche Entscheidung empfohlen.

Bad Waldsee, 17.02.2021

gez. Henne

(8)

SV-19/2021

Beratungs- aktion

Kennung Gremium Datum

Beschluss öffentlich Gemeinderat 01.03.2021

Stabilisierungshilfe Therme

I. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bad Waldsee übernimmt einmalig den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen Ver- lustausgleich des Thermalbads Waldsee-Therme in Höhe der vom Land gewährten Stabilisie- rungshilfe und leitet den Zuschuss an den Eigenbetrieb Städtische Rehakliniken weiter.

II. zu beraten ist

über die Übernahme des durch die Covid-19-Pandiemie entstandenen Verlustausgleichs des Ther- malbads Waldsee-Therme in Höhe der vom Land gewährten Stabilisierungshilfe und die Weiterlei- tung des Zuschusses für kommunale Thermen an den Eigenbetrieb Städtische Rehakliniken.

III. zum Sachverhalt:

Am 17. November 2020 wurde in Baden-Württemberg ein „Stabilisierungsprogramm für die Leit- ökonomie Tourismus“ mit 36 Millionen Euro aufgelegt. Dieses umfasst unter anderem eine Stabili- sierungshilfe für kommunale Thermen in Höhe von 15 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Kom- munen als Betreiber oder Gesellschafter von kommunalen Thermen mit Mineral- und Thermalquel- len zu therapeutischen Zwecken innerhalb Baden-Württembergs, die aufgrund der COVID-19-Pan- demie ihren Betrieb reduziert oder eingestellt haben und die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge und insbesondere den Gesundheitstourismus sowie für die regionale Wirtschaft sind.

Am 25. November 2020 hat die Stadt Bad Waldsee für das Thermalbad Waldsee-Therme einen Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfe für kommunale Thermen beim Landesministerium der Justiz und für Europa gestellt. Grundlage für den Antrag ist das Defizit des Thermalbads Wald- see-Therme im Zeitraum März bis September 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Bei der Antragstellung war zu beachten, dass sich der maximal auszuzahlende Förderbetrag aller, auf Grund der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 gestellten Anträge auf maximal 1,8 Millionen Euro beläuft.

(9)

Sitzungsvorlage SV-19/2021 Seite 2 von 2

Da das Thermalbad Waldsee-Therme Teil des Eigenbetriebs Städtische Rehakliniken ist und die Stabilisierungshilfe nur Kommunen gewährt wird, ist es für die Bewilligung des Zuschusses aus der Stabilisierungshilfe erforderlich, einen Gemeinderatsbeschluss zu fassen, in dem die Verlustüber- nahme des durch die Covid-19- Pandemie verursachten Verlustes durch die Stadt Bad Waldsee beschlossen wird. Der Zuschuss wird nach Erhalt an den Eigenbetrieb Städtische Rehakliniken weitergeleitet.

Am 16.2.2021 wurde der Zuwendungsbescheid an die Stadt übergeben. Das Landesministerium der Justiz und für Europa hat der Stadt Bad Waldsee auf den Antrag vom 25.11.2020 einen Zu- schuss als Stabilisierungshilfe für das Thermalbad Waldsee-Therme im Wege einer Anteilsfinan- zierung in Höhe von höchstens 555.640,06 Euro gewährt. Der Zuschuss wird aufgrund des tat- sächlichen Defizits im o.g. Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr abgerechnet.

IV. weitere Überlegungen:

Bad Waldsee, 10.02.2021

gez. Ludy/Winter

Referenzen

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