Entfernung von Hindernissen gemäß § 89a StVO, Zahl MagIbk/18204/PW-ASK/1699/1
Über Veranlassung der Behörde wurde gemäß § 89a StVO das in Innsbruck, Leopoldstraße 31a, verkehrsbehindernd abgestellte Moped
Piaggio, schwarz, mit polizeilichem Kennzeichen 499 - AHF am 04.11.2021 entfernt.
Gemäß § 89a Abs. 5 StVO wird der Eigentümer des Fahrzeuges aufgefordert, dieses bis spätestens 13.05.2021, unter Nachweis des Eigentumsrechtes bei der Firma ABS24 GmbH, 6020 Innsbruck, Feldstraße 18, gegen Bezahlung der Abschlepp- und Verwahrungskosten zu übernehmen. Nach dieser Frist ginge das Eigentum nach § 89a Abs. 6 StVO auf die Stadt Innsbruck als Erhalterin der Straße über.
Ergeht abschriftlich an:
MA I - AS - ALLGEMEINE SERVICEDIENSTE botendienste@innsbruck.gv.at
ABS 24 GmbH dispo@abs24.eu
Für den Stadtmagistrat:Julia Falkner BSc (elektronisch unterfertigt)
Stadtmagistrat
Bau-, Wasser-, Gewerbe- u.
Strassenrecht
SachbearbeiterInJulia Falkner BSc
Telefon+43 512 5360 4326
Emailpost.parkraumbewirtschaftung
@innsbruck.gv.at
Ort, DatumInnsbruck, 10.11.2021
Retouren an MA III – Parkraumbewirtschaftung
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Unterzeichner Magistrat der Stadt Innsbruck Datum/Zeit-UTC 2021-11-10T13:38:46+01:00 Aussteller-Zertifikat a-sign-corporate-05
Serien-Nr. 639441871
Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.innsbruck.gv.at/amtssignatur
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. In der Hoheitsverwaltung hat ein Ausdruck dieses Dokuments gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer
öffentlichen Urkunde