A738 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 16⏐⏐17. April 2009
A K T U E L L
Mit dem Interesse von Patienten an Information und Autonomie wird heute ganz anders umgegangen als vor zehn oder zwanzig Jahren. Die Zeiten, in denen allen, die sich mit arztunabhängiger Patienteninforma- tion befassten, Misstrauen entge- genschlug, sind vorbei. Darauf ver- wies Dr. Birgit Hiller vom Krebs- informationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg vor Kurzem beim zehnjährigen Ju- biläum der Patienteninformations- stelle der Theodor-Springmann-Stif- tung in Berlin.
Ihrer Ansicht nach hat sich eine Menge verbessert. So werde mittler- weile die Angebots- und Versor- gungsqualität thematisiert, sagte Hiller und verwies auf Qualitätsbe- richte und Leitlinien für Erkrankun- gen. Nach wie vor sei es aber schwierig, angebotene Informatio- nen für Patienten auf ihre Qualität hin zu überprüfen.
So befassten sich manche Kriteri- enkataloge mit der Form und Art von
Informationen, nicht aber mit deren Inhalten. Sie seien zudem häufig auf die Beurteilung von Informations- texten zugeschnitten, nicht aber auf anderes Material, wie zum Beispiel Filme. Was gute Gesundheitsinfor- mationen für Patienten seien, „dafür haben wir noch keine allgemein an- erkannte Definition“, betonte Hiller.
Die Theodor-Springmann-Stif- tung in Berlin fördert seit zehn Jah- ren verschiedene Angebote. Dazu zählen ein Patiententelefon, mit des-
sen Hilfe Bürger sich über beraten- de und helfende Einrichtungen in- formieren können. Grundlage ist ei- ne Datenbank mit rund 3 000 loka- len und überregionalen Adressen zu Trauer, Pflege im Alter, Schmerz- therapie und Patientenschutz.
Ein weiterer Baustein ist INKA- net, das Informationsangebot für Krebspatienten und Angehörige.
Die Stiftung bietet zudem regel- mäßig Fortbildungen an und ver- leiht einen Medienpreis an Hör- funkjournalisten. Weitere Infos:
www.patiententelefon.de, www.tss-
datenbank.de. Rie
KOOPERATION
Wyeth fördert junge Rheumatologen
Das Unternehmen Wyeth-BioPhar- ma hat eine Initiative ins Leben geru- fen, in deren Rahmen mehr als 1,5 Millionen Euro für Weiterbildung und Forschungsförderung im Bereich der Rheumatologie investiert wer- den. Kooperationspartner sind die Deutsche Gesellschaft für Rheumato- logie (DGRh), der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und das Rheumazentrum Hannover.
Nach Angaben des BDRh-Vorsit- zenden Dr. med. Edmund Edelmann praktizieren derzeit in Deutschland rund 650 Rheumatologen. Die Fachgesellschaft sieht jedoch Be- darf für doppelt so viele Spezia- listen. Um den Nachwuchs für die Rheumatologie zu begeistern, hat der Berufsverband ein Projekt
„Weiterbildungsassistenz“ gestar- tet, das Wyeth nun mitfinanziert.
Ärztinnen und Ärzte können sich dabei um ein Stipendium bewerben und erhalten dann für maximal zwei Jahre monatlich 2 000 Euro. Das Projekt lehnt sich an das Förder- konzept für den hausärztlichen Nachwuchs an. Wyeth unterstützt darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der DGRh Forschungsarbeiten junger Rheumatologen. Gefördert werden jährlich zwei Projekte mit bis zu 100 000 Euro. Rie Die Versorgung eines suprapubi-
schen Katheters gehört zu den Leis- tungen der gesetzlichen Kranken- kassen. Auf dieses Urteil des Sozial- gerichts Lüneburg machte der Bun-
desverband privater Anbieter sozia- ler Dienste aufmerksam (Az.: S 16 KR 61/07).
Häusliche Krankenpflege unter- stützt eine medizinische Behand- lung. Um die Leistungen gibt es je- doch immer wieder Streit. Dabei sehen die Krankenkassen oft die
Pflegeversicherung in der Pflicht, die Behandlung zu übernehmen.
In dem nun entschiedenen Fall war der an mehreren Krankheiten leidende Patient auf einen suprapu- bischen Katheter zur Blasenentlee- rung angewiesen. Die Austrittsstelle des Schlauchs oberhalb des Scham- beins muss regelmäßig versorgt werden. Obwohl die Richtlinie über die häusliche Krankenpflege dies ausdrücklich als Kassenleistung nennt, folgerte die AOK Nieder- sachsen aus einem Verweis auf eine andere Leistung, dies gelte nur bei neu gelegtem Katheter oder einer Entzündung.
Doch der Wortlaut der Richtlinie sei eindeutig und die Schlussfolge- rung der AOK abwegig, befand das Sozialgericht in seinem Urteil. Die Krankenkasse muss für den Patien- ten nun drei ärztlich verordnete Ver- sorgungen pro Woche zahlen. afp PATIENTENINFORMATION
Kein Misstrauen mehr, aber noch Defizite
HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE
Kassen müssen für Katheterversorgung zahlen
Recherche im Internet:Viele Patienten wollen sich über ihre Er- krankungen infor- mieren.
Suprapubi- sche Katheter müssen regel- mäßig versorgt werden.
Foto:ddp
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