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Bayerische Staatsregierung fördertärztliche Versorgung in den nächstenJahren mit mehr als 15 Millionen Euro

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Bayerisches Är zteblatt 9/2012

ziner aufgelegt. Künftig können jährlich bis zu 60 Stipendien an Medizinstudierende vergeben werden, die sich verpflichten, nach der Fach- arztweiterbildung mindestens fünf Jahre als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum zu arbei- ten. Dies kann als niedergelassener Arzt oder im Krankenhaus sein. Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gezahlt.

Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt durch die Bayerische Gesundheitsagentur am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Anträge können ab so- fort bei der Bayerischen Gesundheitsagentur eingereicht werden. Antragsformulare und die einzelnen Förderrichtlinien sind auf der Inter- netseite www.lgl.bayern.de/bayga abrufbar.

Mit den neuen Förderprogrammen findet Bayern Antworten auf die aktuellen Heraus- forderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Sie sind, neben den Maßnahmen der Selbstverwaltung und den – durch den Einsatz Bayerns – verbesserten Möglichkeiten durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, ein wichtiger Beitrag, um eine hochwertige flä- chendeckende medizinische Versorgung auf- rechtzuerhalten. Auch künftig wird Bayern sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass bei Geset- zesvorhaben auf Bundesebene die Attraktivität des Arztberufs und die besonderen Belange Bayerns berücksichtigt werden.

werden beispielsweise auch neue Ansätze der Vernetzung von ambulantem und stationärem Sektor oder neue, zukunftsfähige Formen des Bereitschaftsdienstes gefördert.

2. Säule: Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum

Die Förderung der Niederlassung von Haus- ärzten im ländlichen Raum ist die zweite Säule des neuen Förderprogramms. Künftig kann die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit besonderem Nachwuchsbedarf mit einer Niederlassungsprämie von 60.000 Euro unterstützt werden, die Gründung einer Filialpraxis mit 15.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Praxis in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern befindet. Zudem müssen sich die Ärztinnen und Ärzte verpflichten, dort mindestens fünf Jahre als hausärztliche Ver- tragsärztin oder hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein. Die Förderung wird vorrangig in den 30 Planungsbereichen gewährt, in denen die Nachwuchsgewinnung am dringendsten ist.

Aber auch in anderen Gebieten ist eine Förde- rung in besonderen Fällen möglich.

3. Säule: Stipendien für Medizinstudierende

Dritte Säule ist ein neues Stipendienprogramm für Medizinstudierende. Besonders wichtig ist es, angehende Ärztinnen und Ärzte möglichst frühzeitig für eine spätere Tätigkeit auf dem Land zu gewinnen. Bayern hat daher ein eige- nes Stipendienprogramm für Nachwuchsmedi- Bereits heute haben Ärzte in bestimmten Ge-

bieten Schwierigkeiten, eine Praxisnachfolge zu finden. Der demografische Wandel wird diese Problematik noch verschärfen. In den nächsten Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen ihre Berufstätigkeit beenden.

Aber auch das Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ändert sich. Für die nächste Ärzte- generation hat die Selbstständigkeit in eigener Praxis nicht mehr die hohe Attraktivität wie früher. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat hohe Priorität. Außerdem streben nur noch wenige junge Mediziner eine Tätigkeit auf dem Land an.

Als Reaktion auf diese demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen legt die Bayerische Staatsregierung staatliche Förder- programme zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, auf. Über 15 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 sind dafür vorgesehen. Das bayerische Förderprogramm beruht auf drei Säulen:

1. Säule: Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte

Erste Säule ist die Förderung innovativer Ver- sorgungskonzepte. Mit dem neuen Förder- programm können Modellprojekte mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden, mit denen dem Strukturwandel in der ärztlichen Ver- sorgung begegnet werden kann. Dies können innovative Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Ärztinnen und Ärzte sein oder Ansät- ze, mit denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden kann. Daneben

Bayerische Staatsregierung fördert ärztliche Versorgung in den nächsten Jahren mit mehr als 15 Millionen Euro

Autor

Dr. Marcel Huber, Bayerischer Staatsminster für Umwelt und Gesundheit

Die ärztliche Versorgung in Bayern ist derzeit auf hohem Niveau: Die 79 bayerischen Pla-

nungsbereiche gelten zu 93 Prozent als überversorgt und zu 7 Prozent als regelversorgt.

Es ist ein zentrales Anliegen bayerischer Gesundheitspolitik, dass die derzeit qualitativ

hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung auch zukünftig in allen

Landesteilen erhalten bleibt. Deshalb legt die Bayerische Staatsregierung ein Förderpro-

gramm auf, für das 2012 4,5 Millionen Euro bereitstehen. Für 2013 und 2014 sind weitere

elf Millionen Euro vorgesehen.

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