• Keine Ergebnisse gefunden

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Studium/Beruf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Studium/Beruf"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Dr. Hiltrud Höreth

Gleichstellungsstelle Stadt Aschaffenburg

Donnerstag, 28. Okt. 2015 Fachhochschule Aschaffenburg

Vereinbarkeit

von Familie, Pflege und Studium/Beruf

(2)

Woran erkennen Sie ein

familienfreundliches Unternehmen?

Imagewerbung? Gestaltung der

Stellenanzeige?

(3)

Viele Unternehmen und Verwaltungen

werben mit diesem Logo, auch die

Aschaffenburger Fachhochschule.

(4)

Welche Personen gehören zu einer Familie?

Mutter? Vater?

Kind(-er)?

(5)

Nicht alle Berufstätigen haben Kinder...

Sie kümmern sich möglicherweise aber um:

Partnerin oder Partner

Eltern oder Schwiegereltern

Großeltern

Nachbarin und Nachbar

Freundin und Freund

Mitbewohnerin und Mitbewohner

(6)

Lebensphasenorientierte Personalpolitik ….

führt zur „ganzheitlichen“ Wahrnehmung der Beschäftigten.

verhilft zu Wettbewerbsvorteilen bei der Suche nach Fachkräften.

stärkt die „Beziehung“ zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in.

verändert die Arbeitsbedingungen.

erhöht die Zufriedenheit der Beschäftigten.

reduziert die Krankheitstage der Beschäftigten.

(7)

Erweiterung des Begriffes „nahe Angehörige“

Eltern und

Geschwister Großeltern

Schwägerinnen und Schwäger

Stiefeltern

Schwiegereltern

Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und

lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Schwieger- und Enkelkinder

(8)

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung für

den Akutfall mit

Lohnersatzleistung

Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern, unabhän- gig von der Größe des Unter- nehmens.

Bis zu 6 Monate Pflegezeit inkl.

3 Monate Begleitung in der letzten Lebensphase

mit

zinslosem Darlehen

Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.

Bis zu 24 Monate Pflegezeit

mit

zinslosem Darlehen

Kein Rechtsanspruch ge- genüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäf- tigten, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Rechtsanspruch und Kündigungsschutz

Erweiterung des Begriffes der „nahen

Angehörigen“

Ausführliche Informationen:

www.wege-zur-pflege.de

(9)

Kündigungsschutz

Für alle Auszeiten gilt Kündigungsschutz für Beschäftigte

von der Ankündigung – höchstens jedoch 12 Wochen vor

dem angekündigten Beginn – bis zum Ende der Auszeit.

(10)

http://www.wege-zur-pflege.de

Servicebereich Familienpflegezeit

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Merkblätter, Broschüren und Formulare zum Thema Familienpflegezeit zum Herunterladen im PDF-Format, sowie den Verweis zur Berechnungshilfe.

Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm.

Formulare und Merkblätter

Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens

Datenmitteilung im Rahmen der Beantragung eines zinslosen Darlehens Antrag auf Feststellung des Erlöschens der Darlehensschuld

Antrag auf Stundung der Darlehensrückzahlung Antrag auf Teildarlehenserlass

Informationsblatt zum zinslosen Darlehen

Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung

Informationsmaterialien

Flyer „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf”

Broschüre „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf”

(11)

Wo erhalte ich vor Ort Informationen zum Thema häusliche Pflege?

Bei allen Krankenkassen gibt es Ansprechpartner/innen für das Thema Pflege.

Sozialstationen und ambulante Pflegedienste können bei der häuslichen Pflege unterstützen.

Stadt Aschaffenburg, Amt für Soziale Leistungen, Behinderten- und Seniorenbeauftragte, Dalbergstraße 15, Aschaffenburg

Gesundheitsamt, Merlostraße 1 – 3, Aschaffenburg

Beratungsstelle Demenz Untermain, Würzburger Straße 36, Aschaffenburg Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Berlin

Bundesministerium der Justiz, Berlin

Bundesministerium für Arbeit und Soziale, Berlin

(12)

In familienfreundlichen Unternehmen…..

sind auf allen Ebenen Frauen und Männer in verantwortungs- vollen Positionen zu finden.

sprechen Führungskräfte das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege gegenüber Beschäftigten an.

nehmen Führungskräfte ihre Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten ernst (Work-Life-Balance).

leben Führungskräfte die Familienfreundlichkeit vor, arbeiten

z. B. auch Teilzeit oder betreuen erkrankte Kinder zu Hause.

(13)

Beschäftigte in familienfreundlichen Unternehmen….

handeln verantwortungsbewusst.

wissen, dass Kolleginnen und Kollegen mit Kindern bei der Urlaubsplanung sich nach Ferienzeiten richten müssen.

flexible Arbeitszeiten benötigen, um Beruf und Familie bzw.

Pflege zu vereinbaren.

akzeptieren, dass ältere Kolleginnen und Kollegen großes Fach- wissen besitzen, von dem jüngere Beschäftigte profitieren.

achten darauf, dass abwesenden Kolleginnen und Kollegen Informationen weitergegeben werden.

profitieren von „Vertretungstandems“ im Krankheitsfall oder bei

(14)

Zur eigenverantwortlichen Vorsorge zählt……

der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

das Verfassen von Vorsorgevollmacht, Patienten- bzw.

Betreuungsverfügung.

die Risikolebensversicherung bei minderjährigen Kindern.

das Ausfüllen einer Notfallmappe.

(15)

Inhalt einer Notfallmappe:

Persönliche Daten

Kranken- und Pflegeversicherung

Behandlungen und Medikamente (Hausärztin/-arzt)

Bankkonten

Verbindlichkeiten (z. B. Mietvertrag, Leasing-/Kreditvertrag)

Vorsorgevollmacht

Betreuungs- und Patientenverfügung

Regelungen für den Todesfall

Verfügungen für den digitalen Nachlass im Internet (z. B. in

(16)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ja, es gibt spezielle Frauenbewegungen auf den Philippinen, das sind entweder NGOs (Nichtregierungsorganisation) oder Organisationen gegründet von Arbeiterinnen,

l Beschäftigte, die die vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten (Pflegezeit) zur häuslichen Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in

Für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung von bis zu 6

Im Kontext der Förderung für Ferienangebote von steirischen Gemeinden zeigt sich, dass sich bereits einige steirische Gemeinden – oftmals gezielt im Kontext der Bemühungen

1 Der Schulträger bietet für Schülerinnen und Schüler bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung an, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt. Er erstellt

In meiner Bakkalaureatsarbeit möchte ich mich mit dem Thema rund um weibliche Erwerbstätigkeit, Familiengründung und deren Vereinbarkeit auseinandersetzen. Der historische

Allerdings stellt der Deutsche Verein infrage, dass eine maximale Gesamtdauer der gemeinsamen Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit durch Erwerbstätige

3.  Empirische Einblicke aus dem DiCa Projekt 4.  Konklusion zu Technologien und.. Möglichkeiten bei Pflege aus der Ferne 5.  Weitere Überlegungen