Dr. Hiltrud Höreth
Gleichstellungsstelle Stadt Aschaffenburg
Donnerstag, 28. Okt. 2015 Fachhochschule Aschaffenburg
Vereinbarkeit
von Familie, Pflege und Studium/Beruf
Woran erkennen Sie ein
familienfreundliches Unternehmen?
Imagewerbung? Gestaltung der
Stellenanzeige?
Viele Unternehmen und Verwaltungen
werben mit diesem Logo, auch die
Aschaffenburger Fachhochschule.
Welche Personen gehören zu einer Familie?
Mutter? Vater?
Kind(-er)?
Nicht alle Berufstätigen haben Kinder...
Sie kümmern sich möglicherweise aber um:
• Partnerin oder Partner
• Eltern oder Schwiegereltern
• Großeltern
• Nachbarin und Nachbar
• Freundin und Freund
• Mitbewohnerin und Mitbewohner
Lebensphasenorientierte Personalpolitik ….
• führt zur „ganzheitlichen“ Wahrnehmung der Beschäftigten.
• verhilft zu Wettbewerbsvorteilen bei der Suche nach Fachkräften.
• stärkt die „Beziehung“ zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in.
• verändert die Arbeitsbedingungen.
• erhöht die Zufriedenheit der Beschäftigten.
• reduziert die Krankheitstage der Beschäftigten.
Erweiterung des Begriffes „nahe Angehörige“
Eltern und
Geschwister Großeltern
Schwägerinnen und Schwäger
Stiefeltern
Schwiegereltern
Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und
lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Schwieger- und Enkelkinder
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung für
den Akutfall mit
Lohnersatzleistung
Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern, unabhän- gig von der Größe des Unter- nehmens.
Bis zu 6 Monate Pflegezeit inkl.
3 Monate Begleitung in der letzten Lebensphase
mit
zinslosem Darlehen
Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.
Bis zu 24 Monate Pflegezeit
mit
zinslosem Darlehen
Kein Rechtsanspruch ge- genüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäf- tigten, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Rechtsanspruch und Kündigungsschutz
Erweiterung des Begriffes der „nahen
Angehörigen“
Ausführliche Informationen:
www.wege-zur-pflege.de
Kündigungsschutz
Für alle Auszeiten gilt Kündigungsschutz für Beschäftigte
von der Ankündigung – höchstens jedoch 12 Wochen vor
dem angekündigten Beginn – bis zum Ende der Auszeit.
http://www.wege-zur-pflege.de
Servicebereich Familienpflegezeit
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Merkblätter, Broschüren und Formulare zum Thema Familienpflegezeit zum Herunterladen im PDF-Format, sowie den Verweis zur Berechnungshilfe.
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm.
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens
Datenmitteilung im Rahmen der Beantragung eines zinslosen Darlehens Antrag auf Feststellung des Erlöschens der Darlehensschuld
Antrag auf Stundung der Darlehensrückzahlung Antrag auf Teildarlehenserlass
Informationsblatt zum zinslosen Darlehen
Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung
Informationsmaterialien
Flyer „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf”
Broschüre „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf”
Wo erhalte ich vor Ort Informationen zum Thema häusliche Pflege?
Bei allen Krankenkassen gibt es Ansprechpartner/innen für das Thema Pflege.
Sozialstationen und ambulante Pflegedienste können bei der häuslichen Pflege unterstützen.
Stadt Aschaffenburg, Amt für Soziale Leistungen, Behinderten- und Seniorenbeauftragte, Dalbergstraße 15, Aschaffenburg
Gesundheitsamt, Merlostraße 1 – 3, Aschaffenburg
Beratungsstelle Demenz Untermain, Würzburger Straße 36, Aschaffenburg Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Berlin
Bundesministerium der Justiz, Berlin
Bundesministerium für Arbeit und Soziale, Berlin
In familienfreundlichen Unternehmen…..
• sind auf allen Ebenen Frauen und Männer in verantwortungs- vollen Positionen zu finden.
• sprechen Führungskräfte das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege gegenüber Beschäftigten an.
• nehmen Führungskräfte ihre Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten ernst (Work-Life-Balance).
• leben Führungskräfte die Familienfreundlichkeit vor, arbeiten
• z. B. auch Teilzeit oder betreuen erkrankte Kinder zu Hause.
Beschäftigte in familienfreundlichen Unternehmen….
• handeln verantwortungsbewusst.
• wissen, dass Kolleginnen und Kollegen mit Kindern bei der Urlaubsplanung sich nach Ferienzeiten richten müssen.
• flexible Arbeitszeiten benötigen, um Beruf und Familie bzw.
Pflege zu vereinbaren.
• akzeptieren, dass ältere Kolleginnen und Kollegen großes Fach- wissen besitzen, von dem jüngere Beschäftigte profitieren.
• achten darauf, dass abwesenden Kolleginnen und Kollegen Informationen weitergegeben werden.
• profitieren von „Vertretungstandems“ im Krankheitsfall oder bei
Zur eigenverantwortlichen Vorsorge zählt……
• der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
• das Verfassen von Vorsorgevollmacht, Patienten- bzw.
Betreuungsverfügung.
• die Risikolebensversicherung bei minderjährigen Kindern.
• das Ausfüllen einer Notfallmappe.
Inhalt einer Notfallmappe:
• Persönliche Daten
• Kranken- und Pflegeversicherung
• Behandlungen und Medikamente (Hausärztin/-arzt)
• Bankkonten
• Verbindlichkeiten (z. B. Mietvertrag, Leasing-/Kreditvertrag)
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungs- und Patientenverfügung
• Regelungen für den Todesfall
• Verfügungen für den digitalen Nachlass im Internet (z. B. in