• Keine Ergebnisse gefunden

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Postmoderne

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Postmoderne"

Copied!
42
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bachelorarbeit

Medizinische Universität Graz

Bakkalaureatsstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaften

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Postmoderne“

Isabella Zechner 0633083

Betreuerin: Fr. Mag. Dr. Sabine Haring Institut für Soziologie

Universitätsstraße 15/G 4 8010 Graz

Lehrveranstaltung: Familiensoziologie August 2009

(2)

Ehrenwörtliche Erklärung

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bakkalaureatsarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet habe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.

Weiters erkläre ich, dass ich diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt habe.

Graz am 29.07.2009 Isabella Zechner

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG...4

1.1 Grund für Themenwahl und Einführung in das Thema ... 4

2 HISTORISCHER HINTERGRUND...7

2.1 Die neue Frauenbewegung ... 7

2.2 Die Dualität der weiblichen Rolle ... 9

2.3 Frauen und die Anfänge der Arbeit ... 11

3 KINDERBETREUUNG...13

3.1 Karenzzeit... 13

3.2 Finanzielle Unterstützung für Eltern ... 15

3.3 Väter „in Karenz“... 19

3.4 Kinderbetreuungsmöglichkeiten... 22

3.5 Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmöglichkeiten ... 27

3.6 Erfahrungsberichte... 29

4 AKTUELLE SITUATION ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF...33

4.1 Frankreich als Vorbild ... 33

4.2 Kinderbetreuung in der Steiermark... 35

4.3 „Gratis Kindergarten“... 36

5 RESÜMEE...37

5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ... 37

5.2 Zukunftsaussichten ... 39

6 QUELLENVERZEICHNIS ...40

6.1 Literaturverzeichnis... 40

6.2 Zeitschriftenverzeichnis... 40

6.3 Quellen aus dem Internet ... 41

(4)

1 Einleitung

1.1 Grund für Themenwahl und Einführung in das Thema

Grund für die Themenwahl

Das Thema rund um den Geburtenrückgang im deutschsprachigen Raum und die unmöglich erscheinende Vereinbarkeit von Mutterschaft und gleichzeitige Berufsausübung drängt sich immer häufiger in die Medienlandschaft.

Deshalb stellt sich mir die Frage, ob die Sorge, dass das Bevölkerungswachstum aufgrund der fehlenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf begründet ist. Müssen Frauen ihre Karriere aufgrund eines Kinderwunsches wirklich aufgeben oder lässt sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgreich umsetzen?

In meiner Arbeit ist es mir wichtig herauszufinden, wie die Geschichte der Frauenbewegungen und Bestrebungen um Gleichberechtigung die heutige Arbeitswelt der Frau beeinflussten. Außerdem soll diese Arbeit aufzeigen, wie es in heutiger Zeit ermöglicht werden kann, erfolgreich die beiden Bereichen „Familie“ und „Beruf“ zu vereinbaren.

Weiters möchte ich herausfinden, welche Rolle Väter in dieser Sache spielen und wie sie ihre Frauen bei diesem Unternehmen unterstützen können. Mich interessieren die verschiedenen Möglichkeiten, die Frauen heutzutage haben, um in ihrem Job erfolgreich zu sein und auch zu bleiben, wenn sie gleichzeitig eine Familie gründen wollen. In welchem Ausmaß der Staat in Form von finanziellen Mitteln und Kinderbetreuungsstätten dabei hilft, war mir ebenfalls sehr wichtig herauszufinden. Besonders weil sich auf diesem Themengebiet in letzter Zeit in Österreich sehr viel tut, habe ich mich dazu entschieden, dieses äußerst spannende Feld für meine Bachelorarbeit zu durchleuchten.

Wie kann also eine Familie gegründet werden, ohne dass die Karriere dafür aufs Spiel gesetzt werden muss? Dazu möchte ich die heutigen Möglichkeiten vorstellen und aufzeigen, dass es sehr wohl Wege gibt, beide Bereiche erfolgreich miteinander zu vereinen. Aus diesen verschiedenen Themengebieten ergibt sich die zentrale Fragestellung meiner Arbeit:

Wie entwickelte sich die weibliche Erwerbstätigkeit bei gleichzeitiger Mutterschaft, welche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es heute und wie könnte es in Zukunft um diese Thematik stehen?

(5)

Einführung in das Thema

In meiner Bakkalaureatsarbeit möchte ich mich mit dem Thema rund um weibliche Erwerbstätigkeit, Familiengründung und deren Vereinbarkeit auseinandersetzen. Der historische Hintergrund hinsichtlich dieses Themenbereichs dreht sich um den Wandel der auferlegten Rolle der Frau als Mutter und deren Entwicklung zur Karrieristin in Führungspositionen der männlich dominierten Arbeitswelt. Um einen besseren Eingang in die Materie zu liefern bildet die geschichtliche Entwicklung der weiblichen Erwerbstätigkeit den ersten Teil dieser Arbeit.

Beginnend am Anfang des 19. Jahrhunderts möchte ich die Entwicklung der Rolle der Frau im deutschsprachigen Raum darstellen. Mithilfe einer Analyse der „neuen“ Frauenbewegung zeige ich den Startschuss für die Anfänge der weiblichen Erwerbstätigkeit und als Folge den Beginn eines sozialen Wandels auf. Schritt für Schritt soll der Sprung von Hausfrau und Mutter zur Erwerbstätigkeit der Frau „außerhalb“ der eigenen vier Wände dokumentiert werden.

Die Problemkreise der Doppelbelastung und der Doppelrolle der Frau mit ihren frühen Anfängen werden erklärt und somit die Dualität der weiblichen Rollenidentifikation erläutert.

Dies hat insofern eine Bedeutung für meine Arbeit, als dass sie einen erheblichen Teil zur heutigen Situation der Frauen in der Arbeitswelt bei gleichzeitiger Familiengründung beigetragen hat. In meiner Arbeit soll weiterführend auch besprochen werden, wie sich das familiäre Zusammenleben in Zusammenhang mit mütterlicher Erwerbstätigkeit im Lauf der Zeit ändert und welche strukturellen Wandlungen sich daraus ergeben.

Besonders erwähnenswert sind für dieses Thema die verschiedenen Modelle von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in heutiger Zeit. Sie sind unter anderem der Schlüssel dazu, den Eltern Spielraum in ihrer Erwerbstätigkeit zu geben. Da sich auf diesem Themengebiet in den letzten Jahren einiges Neues ergeben hat, war es mir ein besonderes Anliegen sämtliche Möglichkeiten, die es den Eltern erleichtern, ihre Familienleben beziehungsweise die Betreuung ihrer Kinder mit gleichzeitiger Berufsausübung zu vereinen, aufzuschlüsseln. Dies betrifft nicht nur die verschiedenen Kinderbetreuungsstätten, sondern auch die Regelungen rund um die Karenzzeit der Eltern und Formen monetärer Unterstützungen für Eltern. Die Vaterkarenz wird hierbei ebenso besprochen, da sie aus soziologischer Sicht besonders spannende Ansätze liefert. Es wird die aktuelle Situation zur Vaterkarenz, wie auch deren Hintergründe erläutert.

(6)

Um die verschiedenen Strategien von erwerbstätigen Eltern genauer dazustellen, habe ich noch zusätzlich Erfahrungsberichte eingearbeitet. Dieser Teil bietet einen Einblick in drei völlig verschiedene Lebenswelten und ebenso unterschiedliche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Sprung zwischen Job und Familie erwerbstätiger Mütter beziehungsweise Eltern wird dadurch sehr gut veranschaulicht.

Als Vorbild für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gebe ich einen Überblick über die Situation in Frankreich. Dort boomt die Mehrkindfamilie parallel zur aufstrebenden weiblichen Erwerbstätigkeit aufgrund von ausgefeilten Kinderbetreuungsangeboten und finanzieller Unterstützung für Eltern. Mithilfe des Einblicks in ein ausländisches System möchte ich zeigen, was mithilfe von ein wenig politischem Einsatz möglich gemacht werden kann.

Ob dies auch in Österreich möglich sein kann und wie sich die Situation rund um diesen Themenbereich bei uns entwickeln wird versuche ich im Abschluss meiner Arbeit zu deuten.

Außerdem zeige ich den aktuellen Stand österreichischer Betreuungseinrichtung auf und wie es EU weit um die Versorgung mit diesen Einrichtungen steht.

Das Thema „gratis Kindergarten“ findet aus aktuellem Anlass auch Eingang in diese Arbeit, nicht zuletzt, weil es die Situation für berufstätige Eltern stark beeinflusst hat.

Zuletzt werden alle relevanten Standpunkte zusammengefasst und ein Überblick über die Ergebnisse gegeben.

(7)

2 Historischer Hintergrund

2.1 Die neue Frauenbewegung

Mit einem kurzen Überblick über die neue Frauenbewegung möchte ich zeigen, wie sich Frauen ihre Unabhängigkeit erkämpften. Dies ist deshalb wichtig für meine Arbeit, da es nicht immer so war, dass Frauen unabhängig oder gar erwerbstätig waren und das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund dieser geschichtlichen Entwicklung immer mehr in den Vordergrund getreten ist.

Der Begriff der Frauenbewegung umfasst die Gleichstellung der Frau in sämtlichen Lebensbereichen. Es geht hierbei um Bestrebungen, die sowohl Kultur, Staat, Gesellschaft als auch Einfluss im gesellschaftlichen Leben der Frau betreffen. Im Unterschied zur neuen Frauenbewegung wurde in der „alten“ Frauenbewegung, die ihre Anfänge bereits im 18.

Jahrhundert fand, versucht, Gleichberechtigung, Rechtsgleichheit und den Unterschied der Geschlechter sichtbar zu machen. Es ging dabei auch vermehrt um Eigentums- und Verteilungsfragen zwischen Mann und Frau. Die Ziele der neuen Frauenbewegung wurden detaillierter dargestellt und der Begriff „Selbstbestimmung“ geriet immer mehr in den Vordergrund. Feminismus, was sowohl im Englischen, als auch im Französischen die Frauenbewegung meint, wird nur für die Ausläufe der neuen Frauenbewegung verwendet.

Obwohl der Begriff des Feminismus bereits 1896 im „Internationalen Kongress für Frauenwerke und Frauenbestrebungen“ in Berlin verwendet wurde, setzt man ihn nur mit der neuen Frauenbewegung in Verbindung. Zu Zeiten der alten Frauenbewegung verband man Feminismus fast ausschließlich mit radikaler Frauenemanzipation.

Die Schwerpunkte der neuen Frauenbewegung lagen darin, als Frau dem Mann nicht nur gleichgestellt zu sein, sondern auch selbst über seine Lebensweise bestimmen zu können.

Die Besonderheit der Frauenbewegung liegt vor allem darin, dass sie im Vergleich zu anderen sozialen Bewegungen in einen alten und einen neuen Teil aufgegliedert ist. Jedoch besteht bis heute Handlungsbedarf in diesem Themengebiet, denn es sind immer noch nicht alle Anliegen aufgearbeitet. Hinzu kommt noch, dass aufgrund der Unterbrechung in der nationalsozialistischen Zeit in Deutschland die alte und die neue Frauenbewegung nie als eine Gesamtheit betrachtet wurden, was es schwierig macht, Kontinuität oder systematische Vergleiche zu ziehen.

(8)

Die wohl wichtigste Veränderung, die die Frauenbewegung mit sich brachte, betraf die Arbeitsverhältnisse. Als eines der Kennzeichen der industriellen Revolution ging auch die Neustrukturierung von weiblicher Erwerbstätigkeit während der Frauenbewegung im 19.

Jahrhundert ihren Weg. In Zeiten, in denen es für bürgerliche Frauen Dienstmädchen gab, schien weibliche Erwerbstätigkeit nur ein hartes Los für die ärmere Bevölkerungsschicht zu sein. Kaum zu sprechen war von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da die Gründung einer Familie für die meisten Frauen automatisch das Ausscheiden aus dem Berufsleben mit sich brachte. Die Debatten um die gerechte Verteilung der Arbeitsverhältnisse und Entlohnung fand erst ein wenig später ihren Eingang in die Frauenbewegung. Obwohl diese Diskussion auch heute noch im Gange ist, wird klargestellt, dass die Arbeitsmarktintegration der Frau nicht allein zur Emanzipation führt, die Frauenbewegung aber sehr davon beeinflusst wurde.

(Vgl. Gerhardt, 1988, S. 15-41.)

Die Frauenbewegung war also ein ausschlaggebender Faktor für die heutige soziale und gesellschaftspolitische Situation der Frau im Arbeitsmarkt. Die Debatte, sich zwischen Familie und Beruf zu entscheiden, geriet im Lauf der Zeit immer mehr in den Vordergrund.

Begonnen mit Zeiten, in denen es verpönt war, als Frau einer bezahlten Arbeit nachzugehen, veränderte sich der Spielrahmen weiblicher Erwerbstätigkeit immer wieder. In den 1950er Jahren wurde die kinderreiche Familie in den Vordergrund gestellt und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen viel zu wenig forciert. Aus politischer Sicht sollte die Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, da die Mutter ausschließlich für die Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen habe.

Nach und nach geriet diese Einstellung ins Wanken, bis in den 1970er Jahren endlich ein Wandel aus familiensoziologischer Sicht stattfand. Nicht nur in Ehe- und Partnerschaftsfragen entwickelte sich eine annähernd gleichberechtigte Situation zwischen Mann und Frau, sondern es wurde auch ein erster Schritt in Richtung Anerkennung von erzieherischer Arbeit getan. In Deutschland wurde 1979 nämlich mit der Einführung des viermonatigen

„Mutterschaftsurlaubs“ nach der Mutterschutzzeit ein staatlicher Lohnausgleich für erwerbstätige Mütter erreicht, aus dem sich die heutigen Modelle der finanziellen Unterstützung entwickelten.

Für diese Entwicklungen von Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und gleichzeitiger Familiengründung legte die Frauenbewegung den Grundstein.

(Vgl. Dierks, 2005, S.19-48.)

(9)

Somit ergab sich aus dieser sehr wichtigen geschichtlichen Entwicklung die Situation der Frau im Arbeitsmarkt bis ins heutige Zeitalter stetig. Dies ist nicht nur aus sozialwissenschaftlicher Sicht, sondern auch gesellschaftlich gesehen bedeutend für die Rolle der Frau im Berufsleben. Mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat diese Entwicklung viel zu tun, denn nicht nur der Eintritt der Frau in das Erwerbsleben, sondern auch die daraus entstehenden Ansätze zur Unterstützung der Kinderbetreuung und Erziehungsarbeit wurden davon stark beeinflusst.

2.2 Die Dualität der weiblichen Rolle

Die Dualität der weiblichen Rolle ist ein aus soziologischer Sicht spannender Ansatz, der mit der Entwicklung der neuen Frauenbewegung Hand in Hand geht. Aus der neuen

Frauenbewegung resultierte, wie bereits erwähnt, die Neustrukturierung der Frau in ihrem sozialen Ansehen. Dabei eröffnete sich aber auch ein weiterer Problemkreis für die Frau und zwar der der gleichzeitigen Kindererziehung beziehungsweise Familiengründung. Anhand der Diskussion um die Dualität der weiblichen Rolle wurde erstmals die Doppelbelastung der Frau, die sich aus Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit ergibt, erkannt. Mithilfe der

gewonnenen Erkenntnisse werden bis zur heutigen Zeit Lösungen entwickelt, die es Frauen ermöglichen sollen, der durchaus schwierigen Doppelbelastung durch Familie und Beruf Herr zu werden.

„Es wird vorausgesetzt, dass jeder Dualismus als eine Spaltung zwischen kaum zu vereinbarenden Elementen gesehen werden muss, sodass daraus ein Konflikt

resultiert, der grundsätzlich belastend oder sogar schädlich ist“ (Gerhardt, 1988, S.

46).

Der Dualismus, der das Thema Frau behandelt, betrifft einerseits die Doppelmoral und andererseits die Doppelbelastung unter denen Frauen stehen. Mit dem Dilemma der Doppelmoral hat die weibliche Gesellschaft bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts zu kämpfen. Hierbei geht es um die Unterdrückung und die herbeigesehnte Gleichstellung des weiblichen Geschlechts. Das Problem der Doppelbelastung der Frau, welches ich näher behandeln möchte, wurde in den 1950er Jahren zum ersten Mal angeschnitten. Damals galt die Tatsache, dass sich die Frau ihrer von der Natur gegebenen Verpflichtung der Versorgung

(10)

der Familie zu widmen habe und dieses Leben nicht gegen karrierebezogene Erwerbsarbeit eintauschen solle. Es traten immer wieder Konflikte auf, die einerseits darauf hinausliefen, dass die Hausfrau bedauernswert und gefangen sei. Andererseits schien der Umstand, als Frau berufstätig zu sein und sich gleichzeitig um die Familie zu kümmern nahezu unmöglich. Es ging sogar soweit, dass „die familienferne Karrierefrau als wenig aussichtsreicher Sozialtypus“ bezeichnet wurde (Kanter, 1974 in Gerhardt, 1988, S. 42).

Die Diskussion zur Lösung des Problems der Doppelbelastung der Frau zog sich auch durch die 1960er Jahre, wo der Ansatz galt, dass die Frau nicht imstande sei, diesen Konflikt selbst zu lösen. Die 1970er Jahre behandelten dieses Thema mit dem Ansatz, dass dieser Problemkreis nicht von der Frau allein, sondern vielmehr durch gesamtgesellschaftliche Veränderungen aus der Welt zu schaffen sei. Die Frau solle sich ihrem Schicksal stellen und schließlich mithilfe der Gesellschaft „neue Formen kollektiven Handels finden“(Gerhardt, 1988, S. 48).

Schließlich geht das Thema der Dualität der Rolle der Frau in Überforderung derer über. Es wird unter anderem angeführt, dass Frauen aufgrund ihrer hohen Belastung im Beruf und auch zuhause sogar häufiger unter gesundheitlichen Schäden leiden, als nicht erwerbstätige Frauen (vgl. Gove/Hughes, 1976, in Gerhardt, 1988, S. 50).

Auch in heutiger Zeit wird über die Doppelbelastung der Frau in Familie und Beruf diskutiert.

Aus dieser Erkenntnis geht hervor, dass gleichzeitig mit dem Erringen von Selbstständigkeit und Autonomie auch das Problem der Belastung aufgetreten ist. Somit stand mit der Lösung eines Problems die Entstehung eines neuen Problems vor der Tür. Es schien anfangs unmöglich die beiden Bereiche Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Doch mithilfe von finanzieller Unterstützung und einer Reihe von Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist dieses Problem heutzutage viel eher lösbar, als noch vor einigen Jahren.

(11)

2.3 Frauen und die Anfänge der Arbeit

Nachdem Frauen es schafften, sich ihre Gleichberechtigung zu erkämpfen und ihre Doppelbelastung erkannt wurde, entwickelte sich auch ihre Position in der Berufswelt erheblich. Im nächsten Abschnitt meiner Arbeit gehe ich näher auf die Anfänge der weiblichen Erwerbstätigkeit ein, um zu zeigen, wie sich für Frauen der Weg in die Arbeitswelt entwickelt hat und aus welchen Situationen heraus Frauen zu ihren Positionen in der Berufswelt kamen.

In der vorindustriellen Gesellschaft wurde zumeist im häuslichen Bereich gearbeitet. Die gesamte Familie verdiente den Lebensunterhalt entweder im Agrarsektor oder in der Produktion im eigenen Haus. Dabei war es normal, dass sich alle Familienmitglieder an der Arbeit beteiligten. In der Zeit der Industrialisierung änderte sich das Bild der voll erwerbstätigen Familie, wodurch sich die Verlagerung auf den Mann als Haupternährer der Familie herauskristallisierte. Die Industrialisierung brachte auch mit sich, dass die Arbeit nicht mehr zuhause, sondern außerhalb der eigenen vier Wände erledigt wurde. Frau und Kinder gingen niedrigeren Tätigkeiten in Landwirtschaft oder als Dienstboten nach, was aber auch bald wieder im Abnehmen begriffen war. Mit der Zeit ergab sich eine immer größere Trennung zwischen Erwerbstätigkeit und Hausarbeit, wobei den Frauen die Tätigkeit im Hause zugeschrieben wurde. Jedoch wurde auch hier differenziert, da Frauen aus reichem Hause eigens für diese Tätigkeiten Dienstmädchen angestellt hatten und somit nur wenigen häuslichen Pflichten nachgehen mussten. Frauen aus ärmeren Schichten mussten hingegen die gesamten hauswirtschaftlichen Arbeiten übernehmen und arbeiteten meist auch nebenbei in Fabriken, um das familiäre Budget zu erhöhen. Bis weit in das 20. Jahrhundert bestand die weibliche Arbeitnehmerschaft, die zu mehr als einem Drittel die Aufgaben einer Magd oder eines Dienstmädchens bekleideten aus unverheirateten Frauen. Sobald sie heirateten, gaben sie meist ihre Jobs auf und sorgten für ihre Familien. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges stieg die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Frauen, da sie auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wurden. Nach Ende des Krieges bekleideten die Männer ihre einstigen Stellen zwar wieder, da ihre Aufgaben aber in der Zwischenzeit stellvertretend von Frauen erledigt wurden war ein wichtiger Schritt in Richtung weibliche Erwerbstätigkeit getan. In dieser Zeit etablierte sich die Frau auch als Arbeitskraft außer Haus und die Anzahl der unselbstständig beschäftigten Frauen stieg ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich an.

In den 1990er Jahren sind in Europa zwischen 35 % und 60 % der Frauen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unselbstständig erwerbstätig. Zwar steht die Anzahl der beschäftigten

(12)

Frauen deutlich hinter der der Männer, aber die Tendenz ist steigend. Leider ist es so, dass Arbeit, die von Frauen erledigt wird auch heute noch schlechter bezahlt wird. Dieses Problem ist auf die Veränderungen der Beschäftigungsstruktur und geschlechtsspezifische Stereotype zurückzuführen. Doch auch dieser Trend ist immer mehr im Abflachen, da sich schon viele Frauen für ein Studium entscheiden und somit vermehrt Positionen in Führungsebenen bekleiden.

Das große Vordringen von Frauen in den Arbeitsmarkt hat aus soziologischer Sicht auch etwas mit dem Vorhandensein von Kindern in einer Familie zu tun. Die Wahrscheinlichkeit für eine Frau ganztags zu arbeiten ist nämlich höher, wenn sie keine Kinder hat, was außerdem für alle sozioökonomischen Schichten gilt. Was den Wiedereinstieg in den Beruf betrifft, kehren heutzutage fast alle Frauen, die sich dafür entscheiden, nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit wieder in vollem Ausmaß aufzunehmen wieder an ihre ursprüngliche Stelle zurück. Dies war in den 1980er Jahren nicht der Fall, da damals die Mehrheit der Frauen, die wieder in den Beruf einstiegen weitaus schlechter bezahlte Arbeit aufnahmen oder Halbtagsarbeit nachgingen.

Meist übernehmen mehr Frauen, als Männer Teilzeitarbeit, was darauf zurückzuführen ist, dass Kinderbetreuung und Erziehung in unserer Kultur zu den Hauptaufgaben der Frau gehören. Diese Tatsache ändert sich in Zeiten der Vaterkarenz und Kindertagesstätten aber immer mehr.

(Vgl. Giddens, 1999, S. 347-351.)

Was in heutiger Zeit auch immer mehr in den Vordergrund rückt, sind die Möglichkeiten für Frauen, eine bessere Ausbildung zu bekommen und sich dadurch verstärkt in Führungspositionen anzusiedeln. Dies trägt natürlich auch dazu bei, dass Frauen Zugriff auf männlich dominierte Posten in der Arbeitswelt haben und immer mehr Führungspositionen von Frauen besetzt werden.

Heute verbringt ein großer Teil der Frauen vergleichsmäßig eine weitaus längere Zeitspanne in Bildungsinstitutionen. Nicht nur was Schulbildung betrifft, sondern auch die Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen ist der Frauenanteil stark gestiegen.

Diese Tatsache wirft natürlich auch die Frage auf, ob das verstärkte weibliche Streben nach Karriere nicht auch die Entstehung einer Familie beeinflusst. Aufzeichnungen ergeben, dass seit dem Zweiten Weltkrieg der Anteil der erwerbstätigen Frauen nicht um so viel gestiegen ist, wie ursprünglich erwartet. Wesentlich ist deshalb nicht der Anteil der Frauen, die überhaupt erwerbstätig waren, sondern vielmehr die Struktur der Erwerbstätigkeit. Hierbei

(13)

spielt auch der massive Ausbau des Dienstleistungssektors eine Rolle, denn diese Sparte brachte vor allem den Frauen sehr viele Arbeitsplätze.

(Vgl. Gerhardt, 1988, Frauensituation, S. 251-267.)

Die Entwicklung der weiblichen Erwerbstätigkeit ergab sich somit aus drei elementaren Schritten: Die neue Frauenbewegung, die Entwicklung von Lösungen der Doppelbelastung der weiblichen Rolle und die Anfänge der weiblichen Erwerbstätigkeit ebneten den Frauen im heutigen Zeitalter den Weg in die Karriere. Doch heute, wo weibliche Erwerbstätigkeit und Karriere nahezu selbstverständlich sind, stellen sich neue Probleme in den Weg. Probleme, wie die der Kinderbetreuung oder finanzielle Unterstützung, die nach einer angemessenen Lösung verlangen und vor allem in unserem Kulturkreis immer mehr an Ansehen gewinnen.

3 Kinderbetreuung

3.1 Karenzzeit

Die Thematik rund um Karenzzeit, Kinderbetreuung und finanzielle Unterstützung fließt stark in meine Arbeit ein, da sie aus historischer und kultureller Sicht eine Besonderheit ist.

Österreich ist in diesem Gebiet sehr fortschrittlich, was bestimmt auch daran liegt, dass sich der Staat aus diesen Entgegenkommen höhere Fertilitätsraten erhofft. Im folgenden Abschnitt versuche ich die verschiedenen Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die es derzeit für Eltern gibt, aufzuzeigen.

Der Begriff Karenz leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet soviel wie „verzichten“.

Die Karenzzeit wird umgangssprachlich mit „Karenz“ abgekürzt und meint die Zeit, in der ein Elternteil ein ruhendes Arbeitsverhältnis hat, da er der Betreuung des Kindes nach der Geburt nachgeht. Die Karenzzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz, also im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Schwangeren und endet nach der vereinbarten Frist, die längstens bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes dauern kann. Anstatt des Lohnes beziehungsweise Gehalts erhält der betroffene Elternteil in dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld.

Derjenige Elternteil, der sich „in Karenz“ befindet, verfügt über arbeitsrechtliche Schutzregelungen, wie zum Beispiel Kündigungsschutz. Seit einigen Jahren wurde die Situation bezüglich Karenzgeld und Karenzdauer umgeändert und erweitert. Anspruch auf

(14)

Karenzzeit und Kinderbetreuungsgeld haben nach dieser Gesetzesänderung alle Mütter, also nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch Selbstständige, Bäuerinnen oder Studentinnen und die Zeit wurde auf bis zu drei Jahre ausgeweitet. Es besteht für Männer ebenso die Möglichkeit die so genannte Väterkarenz in Anspruch zu nehmen, worauf ich später in dieser Arbeit näher eingehen werde.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co.html, Stand: 27.07.2009.)

Es wird auch zwischen verschiedenen Formen der Karenz unterschieden:

• -Vollkarenz

• -Karenzteilung zwischen Mutter und Vater

• -überlappende Inanspruchnahme in der Dauer eines Monats anlässlich des Wechsels der Betreuung von einem Elterteil zum anderen

• -aufgeschobene Karenz

• -Verhinderungskarenz

• -Elternteilzeit

Auf die verschiedenen Formen von monetären Unterstützungen möchte ich nun genauer eingehen, da sie für Eltern und deren Entscheidung zur Vereinbarung von Elternschaft und Beruf eine wichtige Rolle spielen können. Der ökonomische Faktor hat in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Eltern sicherlich eine große Bedeutung, da adäquate Kinderbetreuungssysteme leistbar sein sollen. Es ist durchaus verständlich, dass Eltern sich für ihr Kind die bestmögliche Betreuung wünschen, die aber meist mit hohen Kosten verbunden ist. Bei dieser Form der Unterstützung der Eltern werden die Motive des Staates sichtbar, nämlich die Anhebung der Fertilitätsrate. Ebenso soll im Anschluss das Modell der Väterkarenz näher erläutert werden, da dieser Umstand einen wesentlichen Teil zur Entscheidungsfindung der Kinderbetreuung und den Wiedereinstieg der Mutter in den Beruf beitragen.

(15)

3.2 Finanzielle Unterstützung für Eltern

Weitere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die verschiedenen finanziellen Unterstützungsformen, die ich nun vorstellen werde. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass diese Unterstützungsformen Eltern sehr dabei helfen können, die Familie mit gleichzeitiger Karriere zu vereinen, da adäquate Kinderbetreuung teuer sein kann. Diese Unterstützung ist in heutiger Zeit neben den Kinderbetreuungsstätten einer der wichtigsten Punkte, die Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Anspruch nehmen können.

Für Eltern beziehungsweise werdende Eltern gibt es eine Reihe an finanziellen Unterstützungen, die ihnen zur Betreuung ihres Kindes zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren gab es viele Veränderungen im Bezug auf die Höhe und den Bezieherkreis von finanziellen Mitteln für Eltern, daher ist es sehr ratsam, sich zu gegebenem Anlass bei der zuständigen Behörde oder deren Homepage zu informieren, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.

Wochengeld

Wochengeld erhalten unselbständig erwerbstätige Frauen in der Zeit der Schutzfrist. Die Schutzfrist bezieht sich auf acht Wochen vor der Geburt, dem Tag der Geburt selbst und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Dies bedeutet, dass die Schwangere ab acht Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes Wochengeld beantragen kann. Es wird nach dem Durchschnittsnettoverdienst der letzten drei Kalendermonate berechnet und wird ungefähr vier Wochen nach der Antragsstellung ausbezahlt. Die Berechnung ändert sich aber bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Selbstständig erwerbstätige Frauen erhalten ebenso in der Zeit der Schutzfrist Betriebshilfe beziehungsweise Wochengeld, welches unter der Voraussetzung, dass der Wöchnerin ständig eine geeignete Hilfe zur Entlastung zur Seite steht ausbezahlt wird. In der Regel soll diese Aushilfe betriebsfremd sein, in Ausnahmefällen kann aber auch eine verwandte oder bekannte Person Aushilfe für die Wöchnerin leisten.

Geringfügig beschäftigte Frauen und freie Arbeitnehmerinnen haben ebenso Anspruch auf ein fix ausbezahltes Wochengeld, welches aber voraussetzt, dass die Bezieherinnen Selbstversicherte in der Pensions- und Krankenversicherung ist.

(16)

Mittelose oder allein stehende werdende Mütter beziehungsweise Wöchnerinnen können ihren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen geltend machen, insofern sie keine sozial-, oder arbeitslosenversicherungsrechtlichen Ansprüche beantragt haben.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/wochengeld.html, Stand:

27.07.2009.)

Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld, welches sich vormals Karenzgeld oder Teilzeithilfe nannte, steht allen Personen, selbst auch jenen, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind, zu.

Vorraussetzungen für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld sind:

- ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind - Anspruch auf Familienbeihilfe

- Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes)

Je nach gewählter Leistungsart variiert die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Dabei stehen dem Beziehenden drei verschiedene Varianten zur Verfügung, die aber nach Auswahl nicht mehr geändert werden können. Wichtig hierbei zu erwähnen ist die Zuverdienstgrenze, die aktuell 16.200 € jährlich ausmacht. Während dem Wochengeldbezug, also in der Zeit der Schutzfrist, ruht das Kinderbetreuungsgeld. Im Falle von mehreren Kindern wird das Kinderbetreuungsgeld immer nur für das jüngste Kind ausbezahlt, dies gilt auch für Pflege- und Adoptivkinder. Für jedes weitere Neugeborene ist das Kinderbetreuungsgeld neu zu beantragen, das somit der Anspruch auf dieses Geld für das ältere Kind endet.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/kinderbetreuungsgeld.html, Stand 27.07.2009.)

Geplante Neuerungen zum Kinderbetreuungsgeld

Bisher konnten Eltern drei verschieden lange Modelle zum Kindergeld auswählen, die natürlich auch jetzt noch zur Verfügung stehen. Neu dazu gekommen sind eine vierte

(17)

Pauschalmodell zeichnet sich dadurch aus, dass ein Elterteil zwölf Monate und der zweite Elternteil zusätzlich zwei Monate lang je 1000 € Kindergeld bekommt. Das einkommensabhängige hat dieselbe Bezugsdauer, wie das vierte Pauschalmodell, jedoch werden 80% des letzte Einkommens, maximal 2000 € Kindergeld je Monat ausbezahlt. Die Eltern, deren Kinder nach dem 31.Oktober 2009 auf die Welt kommen, können von diesen neuen Regelungen profitieren.

(Vgl. Weissenberger, 2009, S. 4-5.)

Zuschuss

Einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld können Alleinstehende beziehungsweise Familien mit geringem Einkommen einfordern. Dieser Zuschuss beträgt aktuell 6,06 € pro Tag.

Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass dieser Zuschuss wieder zurückbezahlt werden muss und nur eine Art Kredit darstellt, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.

Diese Einkommensgrenze wird mit 3.997 € jährlich für den beziehenden Elternteil beziehungsweise für den Partner (in Ehe oder Lebensgemeinschaft) 7. 200 € betitelt.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/zuschuss.html,Stand 27.07.2009.)

Zuverdienst

Als Zuverdienst sind generell folgende steuerpflichtigen Einkünfte zu verstehen:

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

- Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen - Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Sonstige Einkünfte

(18)

Bei der Zuverdienstgrenze gilt grundsätzlich, dass jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, die Grenze an Zuverdienst von 16.200 € jährlich nicht überschreiten darf, wobei das Einkommen des anderen Elternteils aber nicht berücksichtigt wird. Bei Überschreiten dieser Grenze muss das Kinderbetreuungsgeld für jenes Jahr zurückgezahlt werden. Indem man aber im Voraus auf das Kinderbetreuungsgeld für einen oder mehrere Monate verzichtet, werden jene Einkünfte, die in diesem Zeitraum erwirtschaftet wurden nicht in die Zuverdienstgrenze einberechnet.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/zuverdienst.html,Stand:

27.07.2009.)

sonstige Beihilfen

Unter sonstige Beihilfen fällt beispielsweise die Familienbeihilfe, die unabhängig vom Einkommen der Eltern für jedes minderjährige Kind, das gemeinsam mit den Eltern im Haushalt lebt, beantragt werden kann. Je nach Alter des Kindes wird die Familienbeihilfe in Stufen gegliedert und erhöht sich bei mehreren Kindern in einem Haushalt durch die so genannte Geschwisterstaffelung, wobei sich die Beträge mit der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder steigern.

Der Kinderabsetzbetrag fällt auch in diese Beihilfenkategorie und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Er ist nicht gesondert zu beantragen und beträgt monatlich 50, 90 € pro Kind.

Es besteht ebenso die Möglichkeit einen Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag anzufordern, ebenso kann ein Unterhaltsabsetzbetrag eingefordert werden.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/sonstige-beihilfen.html, Stand: 27.07.2009.)

Familienpass

Der Familienpass bietet die Möglichkeit Freizeitaktivitäten für Familien günstiger zu bekommen und viele Familienförderungen zu erhalten. Unter bestimmten Bedingungen kann

(19)

dieser Service in den jeweiligen Bundesländern angefordert werden. Besonders finanziell schlechter gestellte Familien können davon in erheblichem Ausmaß profitieren.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/familienpass.html, Stand:

27.07.2009.)

Kinderbetreuungshilfen der Bundesländer

In den Bundesländern werden verschiedene Kinderbetreuungshilfen angeboten, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten oder Kindergruppen. Diese Angebote werden in einem gesonderten Teil dieser Arbeit besprochen, da sie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen wichtigen Teil ausmachen und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/geld-und-co/bundeslaender.html, Stand 27.07.2009.)

3.3 Väter „in Karenz“

Nicht nur die monetäre Unterstützung für Eltern ist eine gute Möglichkeit, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, sondern auch die Vaterkarenz kann besonders für Mütter eine große Entlastung darstellen.

Seit dem Jahr 1990 besteht auch für Väter die Möglichkeit, die Karenzzeit zur Betreuung des Kindes in Anspruch zu nehmen. Seit 1996 kann die volle Karenzzeit nur dann konsumiert werden, wenn vom Vater mindestens drei Monate der Karenzzeit beansprucht wurden. Erst mit dem Jahr 2000 trat für die Väter die Möglichkeit zu Tage, eigenständig Karenzzeit und somit auch Karenzgeld zu beantragen. Das Karenzgeld wurde im Jahr 2002 durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt und hat auch seinen Bezieherinnenkreis ausgeweitet. Eine Änderung ergab sich auch in der Zuverdienstgrenze.

Die Inanspruchnahme der Karenz für Väter stieg seit dem Jahr 1994 zwar nur langsam, aber kontinuierlich. Zwischen den Jahren 1994 und 2001 waren zwar nur 2 % der Karenzbezieherinnen männlich, doch es fällt auf, dass die Anzahl der Väter, die in Karenz gehen seither steigt.

(Vgl. Internet URL: http://www.oif.ac.at/sdf/vaeterkarenz.pdf, Stand: 29.07.2009.)

(20)

Väter können die Karenzzeit, ebenso wie Mütter mit Ende der gesetzlichen Schutzfrist, also acht bis zwölf Wochen nach der Entbindung eines Kindes in Anspruch nehmen. Die Karenzzeit kann im Allgemeinen in bis zu drei Teile aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens drei Monate dauern muss. Die Eltern können sich bei der Inanspruchnahme der Karenzzeit auch abwechseln, was bedeutet, dass kein Elternteil die gesamte Zeit alleine beanspruchen muss.

Es hängt also von den Eltern ab, wie die Karenzzeit aufgeteilt wird, die Teile der Karenzzeit müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Der Anspruch der väterlichen Karenz muss bis spätestens acht Wochen vor der Geburt des Kindes dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, für welchen diese Bekanntgabe bindend wirkt. Wird der Karenzteil anschließend an den der Mutter angehängt, dann muss der Arbeitgeber bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt informiert werden.

(Vgl. Internet URL:

http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/1/7/8/CH0150/CMS1219037263388/vaeterkaren z_bmsk_pdf.pdf, Stand: 29.07.2009.)

Jedoch ist die Anzahl der Inanspruchnahme von Karenzzeiten für Väter im Vergleich zu anderen EU- Staaten in Österreich sehr gering. In Schweden beispielsweise gehen 38 % der Väter in Karenz, in Norwegen sind es sogar unglaubliche 70 %. Die Gründe liegen vermutlich darin, dass Väter in Österreich mindestens drei Monate in Karenz gehen müssen, wenn sie dieses Angebot überhaupt in Anspruch nehmen wollen, wo hingegen in Schweden und Norwegen bei Beanspruchung der Vaterkarenz nur ein Monat verpflichtet ist. Außerdem wird in diesen Ländern nach dem „use it or lose it- Prinzip“ vorgegangen, weshalb sich die meisten Väter in den nordischen Ländern für diesen einen Monat Karenzzeit entscheiden, als ihn überhaupt nicht zu beanspruchen. Abgesehen von noch weiteren Unterschieden zu Österreich werden in Norwegen und Schweden spezifische Bildungs- und Öffentlichkeitskampagnen zur Steigerung des männlichen Anteils der Karenzbezieher veranstaltet. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einfacher zu gestalten, starten Großfirmen in Skandinavien Projekte, in denen finanzielle Zulagen erteilt werden, um die väterliche Karenz zu fördern.

Eine Erklärung für die geringe Inanspruchnahme von „Vaterkarenz“ in Österreich liegt aus soziologischer Sicht darin, dass Männer vor allem aus persönlichen Gründen darauf verzichten. Außerdem sprechen auch finanzielle und gesellschaftliche Hindernisse gegen die Inanspruchnahme der väterlichen Karenzzeit. Gesellschaftlich gesehen bedeutet es für Männer in Karenz zu gehen nicht nur ihre gesellschaftliche Rolle zu verändern, sondern auch

(21)

der Gesellschaft als Haupternährer der Familie definiert wurden, dass sie unter Umständen das Wohl ihrer Familie gefährden würden, wenn sie durch den Anspruch des Vaterschaftsurlaubes ihre Karriere gefährden, was auch eine gesellschaftliche Sanktion mit sich bringen könnte. Diese Umstände sind aus evolutionärer und soziologischer Sicht nicht zu vernachlässigen und tragen einen wesentlichen Beitrag gegen die Inanspruchnahme von väterlicher Karenz bei.

Motive für die Inanspruchnahme von Karenz eines Vaters sind aber ebenso vielfältig, sofern sie in vielen anderen Ländern sogar überwiegen. Ein Vorteil für Väter, die in Karenz gehen wäre es beispielsweise, dass sie Kompetenzen, die sie in der Familienarbeit erworben haben in beruflich verwertbare Qualifikationen umwandeln könnten.

Bei Frauen, die nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf einsteigen werden diese Ressourcen längst genützt und positiv verwertet. Solche Ressourcen, die aus der Familien- und Erziehungsarbeit herausgehen und positiv in der Erwerbsarbeit genützt werden können wären beispielsweise der Aufbau von Kommunikationsfähigkeit, neuen Problemlösestrategien oder differenten Organisationsfähigkeiten. Mitunter werden sämtliche soziale Kompetenzen durch die Erfahrung der Elternschaft ausgeweitet, welche durch die Inanspruchnahme einer Karenz auch gestärkt werden können.

Um in Österreich einen höheren Anteil an Vätern, die die Karenzzeit zur Betreuung ihres Kindes nützen zu erreichen sind auch die Haltung und Einstellung von anderen gesellschaftlichen Gruppen mitbestimmend. Aus soziologischer Sicht ist das die Haltung und Einstellung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, der Kollegenschaft, der Herkunftsfamilie, des Bekanntenkreises, der Öffentlichkeit und der eigenen Familie zum Thema Vaterkarenz.

Denn solch eine Entscheidung, die in einer zwar modernen, aber in gewissen Themengebieten trotzdem noch konservativen Gesellschaft getroffen werden, sind teilweise immer noch mit Sanktionen verbunden und hängen somit von der Einstellung und Reaktion der Außenwelt des Betroffenen ab.

(Vgl. Internet URL: http://www.oif.ac.at/sdf/vaeterkarenz.pdf, Stand: 29.07.2009.)

Die Bedeutung der väterlichen Karenz ist für diese Arbeit groß. Die Frau wird durch die Unterstützung ihres Mannes erheblich entlastet und die Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Wiedereinstiegs der Frau in den Beruf wird erleichtert.

Es besteht auch ein sehr großer Vorteil in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn die Betreuung des Kindes unter den Eltern aufgeteilt wird. Einerseits wird der Frau dadurch der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert, andererseits wird durch die Karenz des Vaters die Familie insgesamt gesehen entlastet. Der Frau kommt ihre verkürzte Karenzzeit im Beruf zu

(22)

Gute, da sie über weniger Versäumnisse klagen muss und somit der Wiedereinstieg vereinfacht wird.

Da der Vater ebenso seinen Beitrag in der Betreuung und Erziehung des Kindes leisten soll und dies durch andauernde Erwerbstätigkeit kaum möglich ist, besteht durch die Vaterkarenz die Möglichkeit als Vater aktiv seinen Part zu übernehmen und auch der Frau einen Teil an häuslicher Arbeit abzunehmen.

Außerdem wird dadurch die Beziehung zum Kind verstärkt und ein besseres familiäres Klima geschaffen, welches sich auch auf die spätere Familiensituation auswirkt.

Die durchaus schwierige Situation bezüglich des Findens von adäquaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten kann durch das Aufteilen der Karenzzeit ebenso überbrückt werden, da die Eltern die Zeit flexibler einteilen können und somit eher ein Angebot in Betracht gezogen werden kann. Somit ergibt sich die Inanspruchnahme der Vaterkarenz als eine weitere Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in heutiger Zeit.

3.4 Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Als einen der wichtigsten Punkte, die in Österreich in heutiger Zeit dazu beitragen, Familie und Beruf zu ergänzen sind die vielfältigen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Sie richten sich nicht nur nach den unterschiedlichen Bedürfnissen von Eltern und Kinder, sondern gliedern sich auch in verschiedene Kostenstufen, so dass sie für jedermann erschwinglich sind oder zumindest sein müssten. Es gibt nicht nur eine Reihe an privaten Einrichtungen, die Kinderbetreuung anbieten, sondern auch der Staat steht mit Angeboten nicht hinterher. Die Motive dahinter sind natürlich eine höhere Fertilitätsrate und somit auch dem zunehmenden Altern der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Grundsätzlich besteht eine Vielfalt an Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Österreich. Eltern können Kinder bereits im Kleinkindalter von externen Organisationen betreuen lassen.

Kinderbetreuungseinrichtungen sind dahingehend wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit, da mithilfe dieser Organisationen ein etwaiger Wiedereinstieg in den Beruf durch die Mutter nach der Mutterschutzfrist erleichtert wird. Außerdem können Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden, wenn Eltern das Kind während dieser Zeiten von Betreuungsorganisationen beaufsichtigen lassen können. Somit steht einer Berufstätigkeit der

(23)

welcher Institution man sein Kind betreuen lässt, denn es besteht eine Vielfalt an Möglichkeiten. Auch auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Eltern muss bei der Entscheidung geachtet werden.

Man unterscheidet Kinderbetreuungseinrichtungen im Allgemeinen nach - dem Erhalter in Öffentliche und Private Einrichtungen

- der Art der Bildung - den Besuchszeiten.

Genauer betrachtet lassen sich Kinderbetreuungseinrichtungen in folgende Möglichkeiten einteilen:

Kinderkrippen

In Kinderkrippen finden sich Kinder im Alter bis zu drei Jahren. In diesen Einrichtungen wird speziell auf die Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern eingegangen. Eigens dafür ausgebildetes Personal kümmert sich dort um die Schützlinge, es wird aber eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt, da die Kinder in diesem Alter keinesfalls auf die elterliche Fürsorge verzichten können. Die Betreuung der Kinder in der Kinderkrippe ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Gebühren für dieses Angebot richtet sich dem Träger der Einrichtung, dem Einkommen der Eltern und nach der Anzahl der Stunden, die das Kind in der Einrichtung verbringt.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Krippe, Stand:

29.07.2009.) Kindergärten

In Kindergärten werden Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr aufgenommen. Die Institution Kindergarten ist eine pädagogisch wertvolle Einrichtung, die mehr als nur die Betreuung von Kindern leistet. In Kindergärten wird auch das Zusammensein mit anderen Kindern erlernt und spielerisch altersgerechte Fähigkeiten vermittelt. Je nach Bundesland sind Anzahl, Kosten und Öffnungszeiten verschieden. Grundsätzlich kann man zwischen öffentliche, privaten und Betriebskindergärten wählen.

(24)

Die Kosten für öffentliche Kindergärten werden je nach Einkommen der Eltern sozial gestaffelt. In Kärnten und Niederösterreich sind die Kindergärtenbesuche vormittags und in der Steiermark ganztags kostenlos. Um die Kosten der Kinderbetreuung abdecken zu können, stehen so genannte Kinderbetreuungsbeihilfen zu Verfügen, welche für die Eltern in Verbindung mit dem Wiedereinstieg in den Beruf eine große Rolle spielen. Da die Kosten für Kinderbetreuung oft sehr hoch sind, stehen solche Mittel für Eltern zur Verfügung, die

- eine Arbeit aufnehmen wollen

- an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen wollen - ihre trotz Berufstätigkeit verschlechterte Situation verbessern wollen

- durch eine wesentliche Änderung der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung benötigen

- eine Betreuungsperson hatten, diese aber ausgefallen ist.

Die Betreuung der Kinder wird in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindergruppen, Horten, bei Tagesmüttern oder Privatpersonen gefördert. Somit wird finanziell schlechter gestellten Familien ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen und dabei sicherzugehen, dass ihr Kind adäquat betreut ist.

Für private Kindergärten gilt allgemein gesehen dasselbe, wie für öffentliche Kindergärten.

Unterschiede finden sich aber in der Trägerschaft, der privat ist und in den Kosten, die mitunter höher ausfallen können.

Betriebskindergärten befinden sich meist in Nähe von Betrieben und sind den Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. Dieses Angebot ist besonders familienfreundlich und gilt als einen der idealsten Lösungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da die Betreuung des Kindes ideal mit der Arbeitszeit eines Elternteils vereinbaren lässt.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/kinderbetreuung/arten.html, Stand:

29.07.2009.)

Tagesmütter und Tagesväter

Tagesmütter oder Tagesväter betreuen eines oder mehrere Kinder bei sich zu hause und bestechen dadurch, dass sich die Zeiteinteilung hier, im Vergleich zu anderen Organisationen

(25)

zeitlich gesehen mehr Spielraum bleibt. Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter und Bundesland, wobei aber auch bei Bezug solch einer Kinderbetreuungsmöglichkeit finanzielle Hilfe angeboten wird.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Tages, Stand:

28.07.2009.)

Kindergruppen

Kindergruppen werden von Elterninitiativen gegründet und verlangen Mitarbeit von den beteiligten Eltern. Die Finanzierung dieser Gruppen wird durch Beiträge von den Eltern geregelt, sowie auch durch öffentliche Beiträge.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Tages, Stand:

28.07.2009.)

Kinderbetreuung an Universitäten

An Universitäten werden eignes für Studierende Kinderbetreuungsdienste eingerichtet, die sie in Anspruch nehmen können. Dieses Angebot ist besonders für Studierende, die ihre Elternschaft mit dem Studium verbinden müssen zu empfehlen.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Unikids, Stand: 29.07.2009.)

Babysitter und Babysitterinnen

Für zeitweise Kinderbetreuung ist Babysitting eine willkommene Alternative zu Betreuungseinrichtungen. Auch der Dienst von Leihomas und Leihopas fällt in den Bereich des Babysittings. Für berufstätige Eltern ist dies sicher nicht die günstigste Variante, um die Kinderbetreuung während ihrer Abwesenheit zu überbrücken, jedoch für zeitweise Inanspruchnahme ist dies eine gute Lösung.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Baby, Stand:

29.07.2009.)

(26)

Nachmittagsbetreuung schulpflichtiger Kinder

Da in den meisten Kinderbetreuungseinrichtungen eine Altersgrenze gesetzt ist, wird in den meisten Schulen eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Auch Ganztagsschulen und offene Schulen bieten Lösungen an, die Kinder nach der Schulzeit zu betreuen. Die Kosten für diese Angebote werden einkommensgestaffelt verteilt.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Krippe, Stand: 29.07.2009.)

Horte

Kinderhorte sind meistens in der Nähe von Volksschulen anzutreffen. Die Kinderbetreuung beginnt nach dem Unterricht und wird auch in den Ferien ganztägig forciert. Den Kindern wird hier von Hortpädagoginnen und Hortpädagogen bei den Hausübungen geholfen und gemeinsam mit den Kindern werden dann Freizeitaktivitäten unternommen. Die Kosten für einen Platz einer Hortgruppe variieren zwischen den Bundesländern, es können aber auch für dieses Betreuungsangebot Förderungen in Anspruch genommen werden.

(Vgl. Internet URL: http://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/hort/alltag.html, Stand:

10.08.2009.)

Aupair

Es besteht ebenso die Möglichkeiten ausländische Leute bei sich aufzunehmen und diese als Kinderbetreuung zu beschäftigen. Die Rechte und Pflichte für solch ein Arbeitsverhältnis sind genau geregelt. Es muss auch erwähnt werden, dass diese Aupairkräfte zwar ausgebildet werden, jedoch nicht für jedermann zu empfehlen sind, da oft kulturelle und sprachliche Barrieren im Wege stehen.

(Vgl. Internet URL: http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Krippe, Stand: 29.07.2009.)

(27)

3.5 Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Wie es in Österreich um die Möglichkeiten von Kinderbetreuung während elterlicher Erwerbstätigkeit steht, habe ich bereits aufgezeigt. Nun möchte ich diesen Bereich noch genauer durchleuchten, indem ich die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmöglichkeiten der in Österreich lebenden Eltern darstelle. Das ist für meine Arbeit deshalb bedeutend, weil man dadurch einen Einblick in die Akzeptanz und fortschreitende Entwicklung dieses Systems bekommt.

Sieht man sich die Zahlen zu den Kinderbetreuungsangeboten genauer an, kommt man zu folgendem Ergebnis:

In Österreich wurden im Jahr 2007 287.795 Kinder in Kindertagesheimen untergebracht, wovon 28, 1% der Mütter vollzeitbeschäftigt und 34,9 % der Mütter teilzeitbeschäftigt waren.

17.017 Kinder wurden in Kinderkrippen betreut, wobei 31,1 % der Mütter vollzeit- und 42,5 % der Mütter teilzeitbeschäftigt waren. In Kindergärten fanden sich zu diesem Zeitpunkt 195.801 Kinder deren Mutter zu 21.6 % vollzeit- und 36,0 % teilzeitbeschäftigt waren. Die Anzahl der Kinder, die im Jahr 2007 in Horten untergebracht waren betrug 26.384, wobei 28.8 % der Mütter vollzeit- und 26.7 % teilzeitbeschäftigt waren. Die altersgemischten Betreuungseinrichten wurden von 26.384 Kindern besucht, deren Mütter zu 28,8 % vollzeit- und zu 37.7 % teilzeitbeschäftigt waren.

(Vgl. Internet URL http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bildung_und_kultur/formales_bildungswesen/kinder

tagesheime_kinderbetreuung/index.html, Stand: 5.2.2009.)

Die Interpretation dieser Zahlen lässt veranschaulichen, dass ein höherer Prozentsatz von erwerbstätigen, teilzeitbeschäftigten Müttern die Kinderbetreuungsstätten in Anspruch nahmen. Es wird aber prognostiziert, dass Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr genützt werden, da jetzt besonders auf deren Ausbau gesetzt wird. Der Ruf nach adäquaten Betreuungseinrichtungen wurde immer lauter und von der Politik auch gehört. Mit dem Ausbau dieser Einrichtungen und neuen, flexibleren Konzepten wird bereits jetzt ein Ansturm von Eltern, die ihre Kinder von externen Organisationen betreuen lassen wollen, während sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen erwartet.

Ein aktueller Bericht gibt für das Jahr 2008/ 2009 folgende Zahlen an:

Es gab in diesem Jahr 7.950 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen, wovon 4.863 Kindergärten, 1.026 Kinderkrippen, 1.183 Horte und 878 altersgemischte Betreuungseinrichtungen gezählt wurden. Mit dem 15. Oktober als Stichtag wurden in

(28)

Österreich Der größte Teil, also 208.449 Kinder besuchten zu dieser Zeit den Kindergarten, 18.389 Kinder waren in Kinderkrippen untergebracht und insgesamt 299.036 Kinder in Kindertagesheimen gezählt, 50.191 waren in Horten und 22.007 Kinder in altersgemischten Einrichtungen betreut. Interessant zu erwähnen sind bei diesen Einrichtungen die geschlossenen Tage pro Jahr, da die Eltern in dieser Zeit ja eine andere Form der Betreuung für ihr Kind suchen müssen. Durchschnittlich hat eine Kinderbetreuungsstätte über ein gesamtes Jahr verteilt 31 Tage geschlossen, wobei die meisten geschlossenen Tage in die Sommerferien fallen. Auch die Öffnungszeiten sind für berufstätige Eltern ein wichtiger Faktor, denn auch diese sollten sich mit dem Beruf vereinen lassen. Es zeigt sich, dass mehr als acht von zehn Kinderbetreuungseinrichtungen bereits vor 7. 30Uhr morgens ihren Betrieb aufnehmen und fast zwei Drittel stehen bis 17. 00Uhr zur Verfügung.

Auffallend ist ebenso, dass die meisten Kinder, die in Horten und Kinderkrippen untergebracht sind berufstätige Eltern haben. Bei Kindern, die in einem Hort betreut werden liegt der Anteil an erwerbstätigen Eltern bei 78,3 %, bei Kindern in der Krippe bei 74, 1%, im Kindergarten haben im Durchschnitt 60% der Kinder berufstätige Eltern.

Aus diesen Zahlen lässt sich ableiten, wie wichtig diese Einrichtungen für Eltern sind, die einer Arbeit nachgehen. Auch bei den Betreuungsquoten zeigt sich diese Wichtigkeit für unsere Gesellschaft: Es erhöhte sich die Betreuungsquote der 3-Jährigen von 50,3 % (im Jahr 1998) auf 73,4 %heutzutage. Bei den 4-Jährigen wurde in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 83,7 auf 92,2 %erreicht, bei den 5-Jährigen von 89,0 auf 93,8%.

(Vgl. Internet URL:

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bildung_und_kultur/formales_bildungswesen/kinder tagesheime_kinderbetreuung/index.html, Stand: 10.08.2009.)

EU-weit gibt es allerdings auch noch Schwachstellen im Bereich Kinderbetreuung und so deckt ein EU- Bericht aus dem Jahre 2008 die Versorgungslücken zum Thema Kinderbetreuung auf. Dieser Bericht ist ein Teil von vielen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den EU: Staaten zu ermöglichen.

Außerdem soll dadurch der demografische Wandel bewältigt werden, da sich junge Menschen mithilfe von Unterstützung in Form von Kinderbetreuungsmöglichkeiten eher dazu entscheiden, Nachwuchs zu zeugen und somit ein Anreiz zur Familiengründung bereitgestellt wird. Hierbei wird eröffnet, dass in Institutionen, die Kinderbetreuung anbieten und immer mehr Fortschritte machen trotzdem Lücken aufgedeckt wurden, die die Bedürfnisse der Eltern

(29)

über drei Jahren und für 33% der Kinder unter drei Jahren Kinderbetreuungsplätze ein zu richten, was die meisten Mitgliedsstaaten leider verabsäumten. Bis zum Jahr 2013 sollen in sämtlichen EU- Staaten die Versäumnisse aufgeholt und mehr Aufmerksamkeit auf das Thema Kinderbetreuung gelenkt werden. Außerdem sollen die Kosten von Kinderbetreuungseinrichtungen gesenkt und gar abgeschafft werden und die Öffnungszeiten besser an die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern angepasst werden.

(Vgl. Internet URL: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=404, Stand: 02.08.2009.)

Die Ergebnisse zeigen, dass sich zwar noch einiges auf diesem Sektor entwickeln muss, jedoch die kulturelle Akzeptanz von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Österreich immer mehr zunimmt. Natürlich dauert es eine gewisse Zeit und es bedarf einer gewissen Einstellung, die viel mit den Normen und Werten einer Kultur zu tun hat, bis sich solche Systeme durchsetzen, doch, wie man sieht,ist Österreich auf einem guten Weg, mit Hilfe von Kinderbetreuungsorganisationen die Möglichkeit der Familiengründung bei gleichzeitiger Berufsausübung wahrzunehmen.

3.6 Erfahrungsberichte

Um besser zu veranschaulichen, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in verschiedenen Familien aussehen können, habe ich mich dazu entschieden, Auszüge aus Erfahrungsberichten von berufstätigen Müttern beziehungsweise Eltern in diese Arbeit mit ein zu beziehen. Hierbei stelle ich ausgewählte Berufstätige vor, die in verschiedenen Lebensabschnitten Eltern geworden sind und werde aufzeigen, wie sie die neue Situation bewerkstelligten und wie sie von nun an ihr Berufsleben meisterten. Diese Erfahrungen sind besonders für jene wichtig, die planen, Kinder und Karriere zu vereinen. Natürlich kann man einzelne Situationen nicht direkt auf andere Personen übertragen, aber diese Berichte können als eine Art beispielhafte Anleitung dienen, um zu veranschaulichen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht unlösbar sind und dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, kontinuierlich sowohl Berufs- als auch Reproduktionsarbeit ausführen.

(30)

Erfahrungsbericht 1

Der erste Erfahrungsbericht stammt aus einer früheren Zeit, um zu zeigen, dass es auch schon von mehreren Jahren möglich war, ein Arrangement zwischen Arbeit und Kindern zu finden.

Die Frau, die ihre Erfahrungen schildert, war Richterin und brachte Ende der 1950er Jahre ihr erstes Kind zur Welt. Gleich nach Ende der Mutterschutzfrist ging sie ihrer Karriere wieder in vollem Ausmaß nach, während eine Hausangestellte das Kind und den Haushalt versorgte.

Man könnte hier also von Babysitting sprechen. Ende der 1960er Jahre kommt das zweite Kind zur Welt und von diesem Zeitpunkt an lässt sich die Richterin in ein Amtsgericht versetzen, um mehr Zeit für ihre Kinder aufbringen zu können, wobei ihr aber trotzdem noch zeitweise von einer Hausangestellten ausgeholfen wurde (vgl. Dierks, 2005, S. 247-248).

Für die Richterin und zweifache Mutter war die Karriere einfach zu wichtig, um sie zu unterbrechen. Sie wollte aber dennoch Zeit mit ihren Kindern verbringen und das gelang ihr auch. Natürlich sei erwähnt, dass es ihre berufliche Position ermöglichte eine Haushälterin anzustellen. Dass aber zu dieser Zeit die Kinderbetreuungsmöglichkeiten noch nicht so ausgefeilt und flexibel waren, wie sie es heute sind darf ebenso wenig vergessen werden.

Erfahrungsbericht 2

In diesem Erfahrungsbericht geht es um eine zweifache Mutter, die sogar zwei Berufe neben der Betreuung ihrer Kinder ausübt.

Bis zu ihrer ersten Schwangerschaft arbeitete die junge Frau als Direktionssekretärin Sie wollte nach der Geburt ihrer Tochter unbedingt weiter arbeiten und begann, nachdem sich ihr Chef über ihren Arbeitswillen lustig machte für private Zwecke zu arbeiten und schloss hierbei nützliche Kontakte. Als ihre Tochter ungefähr drei Monate alt war, begann die junge Mutter von zu hause aus geringfügig zu arbeiten. Nach einem Jahr lernte die Mutter auf einer Veranstaltung einen sehr wichtigen Kontakt kennen, durch den sie die Idee, sich selbständig zu machen verwirklichte. Die Selbstständige, die mittlerer Weile Mutter von zwei Kindern war, nutzte den frei einteilbaren Zeitplan, um sich tagsüber ihren Kindern widmen. zu können. Die Kinder besuchten nun den Kindergarten beziehungsweise die Schule und somit konnte die zweifache Mutter ihre berufliche Karriere perfekt einteilen. Zusätzlich ging sie später einer Anstellung nach, um ihr finanzielles Budget fix kalkulieren zu können.

(31)

Ihrer Erfahrung nach ist es sehr wohl möglich neben seinem Beruf eine Familie zu haben. Die berufstätige Mutter meint sogar, es wäre für sie unbedingt notwendig gewesen nach der Geburt der Kinder zu arbeiten, da sie einen Ausgleich zu ihrer Mutterrolle brauchte. Für sie war es außerdem in der Arbeitswelt ein Bonus Mutter zu sein, da ihrer Meinung nach mütterliche Fähigkeiten gut im Job einsetzbar seien und Mütter meist eher dazu im Stande seien mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen, sowie es von ihnen auch zuhause verlangt wird.

(Vgl. Internet URL: http://www.karenz.at/index.php/report/5.html?start=2, Stand:

03.08.2009.)

Erfahrungsbericht 3

Als drittes und modernstes Beispiel habe ich einen Vater ausgewählt, der sich dazu entschieden hat, in Vaterkarenz zu gehen. Nach mehreren Überlegungen haben er und seine Frau sich dazu entschieden, dass er es sein wird, der sich von der Arbeit zurückzieht und sich um ihr gemeinsames Kinde kümmert. In Sachen Babypflege und Haushaltsführung hat sich der junge Vater genauestens informiert und seit der Geburt des Kindes immer mitgeholfen.

Daher sorgt sich seine Frau auch nicht und kann getrost ihrem Job nachgehen. Einen geringen Nachteil hat die Vaterkarenz aber für die Familie schon, denn sie sind nun von geringen finanziellen Einbußen betroffen. Das dies aber nicht durch die wertvolle Erfahrung ersetzt werden kann merkt der sich in Karenz befindliche Vater auch an. Außerdem sind die Einbußen für diese kurze Zeit für die Familie durchaus leistbar, da die Mutter kurz vor einer Beförderung steht. Die Vaterkarenz war für diese Familie die richtige Entscheidung und sie bereuen dies auch nicht. Dies ist eine weitere Möglichkeit Familie und Karriere zu vereinen, ohne große Einbußen erleiden zu müssen.

(Vgl. Mocnik, 2009, S. 8.)

Aus diesen Erfahrungsberichten lässt sich ableiten, dass die Mütter neben der Gründung einer Familie kontinuierlich ihrer Arbeit nachgingen. Dies ist aber nicht der einzige Weg eine Familienplanung neben Erwerbstätigkeit zu verwirklichen. Es bestehen bereits Forschungsarbeiten zu diesem Thema, da immer mehr Frauen von der Situation, berufstätig bleiben zu wollen, aber dennoch ein Kind haben zu wollen betroffen sind. Die Sozialwissenschaftlerin Marianne Dierks unterscheidet drei Haupttypen von Vereinbarkeitsmodellen von Familie und Beruf. Neben der bereits vorgestellten Möglichkeit

(32)

der kontinuierlichen Arbeit neben der Gründung einer Familie gibt es noch Alternativen. Es kann auch ein anderer Weg gewählt werden, wie zum Beispiel der der langjährigen Berufsunterbrechung. In diesem Beispiel geht die Mutter erst dann wieder ihrer Arbeit nach, wenn die Kinder volljährig sind beziehungsweise in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Daneben existiert noch ein dritter Haupttyp, welcher die Vereinbarung von Familie und Beruf durch die späte erste Mutterschaft regelt. Hierbei baut sich die Mutter ihre Karriere auf und bekommt erst nach ihrer arbeitsintensivsten Phase Kinder. Somit muss sie nicht auf ihre Karriere verzichten und kann sich danach vermehrt auf ihre Mutterrolle konzentrieren.

Welcher dieser Wege für welche Familie am besten geeignet ist kann nur individuell entschieden werden und hängt vom jeweiligen Umfeld, Karrieretyp, finanziellen Mitteln und von der familiären Unterstützung ab.

(Vgl. Dierks, 2005, S. 297ff.)

Zu diesen Erfahrungsberichten gibt es natürlich zu sagen, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob eine Frau aus existenziellen Gründen neben der Betreuung ihrer Kinder arbeiten muss oder ob sie es aus Gründen der Selbstverwirklichung macht. Denn hieraus ergeben sich Unterschiede beispielsweise in der Stress- und Konfliktbewältigung, die für das Familienklima entscheidend sein können. Außerdem sei noch erwähnt, dass es ebenso einen Unterscheid macht, ob eine berufstätige Frau zehn oder gar vierzig Stunden pro Woche außer Haus verbringt, denn dies schlägt sich in der Flexibilität und Auswahl adäquater Kinderbetreuungseinrichtungen, wie auch in der Kindererziehung nieder.

(33)

4 Aktuelle Situation zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

4.1 Frankreich als Vorbild

Um meine Fragestellung vollständig zu beantworten, gebe ich nun einen Überblick über die Situation von Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frankreich, da dieses Land in diesem Sektor als führend gilt und als zukunftsweisend betrachtet werden kann. Aus diesem Beispiel könnten zukünftig Modelle zur Vereinbarkeit und Beruf abgeleitet werden.

Kaum ein Land kann eher als „Vorreiter“ betitelt werden, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, als Frankreich. Besonders seit der Regentschaft Nicolas Sarkozys, der 350.000 zusätzliche Kinderkrippenplätze schaffen möchte. Ab 2013 soll jedes Kind, das in Frankreich zur Welt kommt von Geburt an das Recht auf einen Platz in einer Kinderbetreuungsstätte oder bei einer Tagesmutter haben. Nicht umsonst hat Frankreich eine weitaus höhere Geburtenrate und eine höhere Anzahl an erwerbstätigen Müttern, als die Länder im deutschsprachigen Raum. Der Grund dafür ist ganz einfach. Der Begriff Familie wird in Frankreich hoch gehalten und der Staat setzt sehr viel daran, die Eltern dabei zu unterstützen, ihre Familie und die gleichzeitige Ausübung eines Berufs möglich zu machen.

Durch ein großes Angebot an Kinderbetreuungsstätten, Kindertagesstätten und qualifizierten Tagesmüttern haben Frauen in Frankreich bessere Chancen trotz Mutterschaft im Arbeitsleben zu bleiben. Es gibt einige Kindertagesstätten, die bis 20 Uhr geöffnet haben und es besteht sogar die Möglichkeit, für seine Kinder im Notfall eine rundum- Betreuung in Anspruch zu nehmen. Im deutschsprachigen Raum wird noch behauptet, dass Mütter, die einem Beruf nachgehen keine guten Mütter seien. Deshalb werden Kinderbetreuungsstätten auch als zweischneidiges Schwert betrachtet. Hierzulande wird diese Lösung noch eher ambivalent betrachtet. Die Frauen wollen keineswegs als schlechte Mütter betrachtet werden, würden aber trotzdem sehr gerne ihrem Beruf nachgehen. Ihre Kinder in einer Kinderbetreuungsstätte „abzusetzen“ kommt für viele Mütter aber nur als Notlösung in Frage.

In Frankreich hingegen profitieren Frauen schon seit Jahren davon, dass es Kinderbetreuungsstätten für Kinder aller Altersgruppen gibt. Sie nehmen sie in Anspruch und können so parallel ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem lastet kein schlechtes Gewissen über Frankreichs Frauen, da es dort normal ist, als Mutter zu arbeiten und der Staat es befürwortet ebenso als „Erzieher“ zu fungieren. Kindertagesstätten und das Leben zuhause

(34)

sollen miteinander funktionieren und die Eltern in die Geschehnisse der Betreuung in Kindertagesstätten einbinden. Ein wichtiger Standpunkt in Frankreich ist auch, dass Kinder den Kontakt mit anderen Kindern brauchen, weil das positiv zu ihrer Entwicklung beiträgt.

Eine Umfrage hat bewiesen, wie gut sich das Kinderbetreuungsmodell in Frankreich durchgesetzt hat: 62% der französischen Frauen stimmen zu, dass sich Familie und Beruf sehr gut vereinen lassen. In Deutschland hingegen waren nur 22% der befragten Frauen dieser Meinung. In der Zwischenzeit äußerten sich Dreiviertel der deutschen Frauen aber auch für den Ausbau des deutschen Kinderbetreuungsnetzwerkes. In Frankreich boomt auch die Großfamilie. Da ihnen der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert wird, sehen sie im Kinderkriegen kein Hindernis, sondern es findet vielmehr ein Gleichlauf statt. In Deutschland hingegen steigen Mütter traditionellerweise nach dem ersten Kind aus dem Beruf aus und bekommen innerhalb kurzer Zeit das Zweite, was zur Folge hat, dass sie schnell einige Jahre aus dem Erwerbsleben ausscheiden.40% der Frauen steigen nach der Geburt ihres ersten Kindes überhaupt nicht mehr in ihr Arbeitsleben ein, obwohl 56% der nicht erwerbstätigen Mütter angeben, gerne wieder ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen zu wollen. Das allein zeigt schon, dass die Kinderbetreuungsangeboten ausgebaut werden sollten. Somit würde sich auch die positive Einstellung gegenüber diesem Thema im deutschsprachigen Raum manifestieren. In Deutschland lässt dieser Einstellungswandel scheinbar nicht lange auf sich warten, da sich die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubes beispielsweise von 3,5 % auf 16 % erweitert hat. Und mittels des Gleichstellungsgesetzes 2006, das besagt, dass jeder Betrieb einen Ausgleich bei den Gehältern zwischen Mann und Frau schaffen muss, wird sich der Vaterschaftsurlaubsanspruch weiter erhöhen. Bis 2010 muss dieses Gesetz durchgeführt werden, ansonsten müssen die Betrieb Strafen zahlen. Somit ist es für die Frau kein Grund, wegen eines kleineren Gehaltes aus dem Beruf auszusteigen, wenn sie eine Familie gründen möchte. Frankreich scheint in diesem Betreff ein gutes Vorbild zu sein und man nutzt deren Erfahrungen. Die Frage stellt sich zwischenzeitlich nicht mehr nach dem Zeitpunkt eine Familie zu gründen, sondern es geht vielmehr um das wie. Es soll den Frauen ein möglichst familienfreundliches Angebot bereitgestellt werden, dass es ihnen erleichtert, Familie und Beruf zu vereinen.

(Vgl. Markert, 2009, S. 66-69.)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

l Beschäftigte, die die vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten (Pflegezeit) zur häuslichen Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in

Für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung von bis zu 6

1 Ja, in dieser Wohnung lebende eigene Kinder (oder jene des P 2 Ja, außerhalb dieser Wohnung lebende eigene Kinder (oder jen 3 Ja, Kinder anderer Personen z.B. Enkel,

Flyer „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf”. Broschüre „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege

Ja, es gibt spezielle Frauenbewegungen auf den Philippinen, das sind entweder NGOs (Nichtregierungsorganisation) oder Organisationen gegründet von Arbeiterinnen,

Es versteht sich von selbst, dass ande- re Faktoren für den Entscheid, erwerbstätig zu sein oder nicht, auch wichtig sind, zum Beispiel die Verfügbarkeit von

1 Der Schulträger bietet für Schülerinnen und Schüler bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung an, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt. Er erstellt

audit familieundberuf: Betriebe, die seit mindestens drei Jahren im audit-Verfahren sind, nach Anteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Teilzeit - 2019..