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Nicht nur die monetäre Unterstützung für Eltern ist eine gute Möglichkeit, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, sondern auch die Vaterkarenz kann besonders für Mütter eine große Entlastung darstellen.

Seit dem Jahr 1990 besteht auch für Väter die Möglichkeit, die Karenzzeit zur Betreuung des Kindes in Anspruch zu nehmen. Seit 1996 kann die volle Karenzzeit nur dann konsumiert werden, wenn vom Vater mindestens drei Monate der Karenzzeit beansprucht wurden. Erst mit dem Jahr 2000 trat für die Väter die Möglichkeit zu Tage, eigenständig Karenzzeit und somit auch Karenzgeld zu beantragen. Das Karenzgeld wurde im Jahr 2002 durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt und hat auch seinen Bezieherinnenkreis ausgeweitet. Eine Änderung ergab sich auch in der Zuverdienstgrenze.

Die Inanspruchnahme der Karenz für Väter stieg seit dem Jahr 1994 zwar nur langsam, aber kontinuierlich. Zwischen den Jahren 1994 und 2001 waren zwar nur 2 % der Karenzbezieherinnen männlich, doch es fällt auf, dass die Anzahl der Väter, die in Karenz gehen seither steigt.

(Vgl. Internet URL: http://www.oif.ac.at/sdf/vaeterkarenz.pdf, Stand: 29.07.2009.)

Väter können die Karenzzeit, ebenso wie Mütter mit Ende der gesetzlichen Schutzfrist, also acht bis zwölf Wochen nach der Entbindung eines Kindes in Anspruch nehmen. Die Karenzzeit kann im Allgemeinen in bis zu drei Teile aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens drei Monate dauern muss. Die Eltern können sich bei der Inanspruchnahme der Karenzzeit auch abwechseln, was bedeutet, dass kein Elternteil die gesamte Zeit alleine beanspruchen muss.

Es hängt also von den Eltern ab, wie die Karenzzeit aufgeteilt wird, die Teile der Karenzzeit müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Der Anspruch der väterlichen Karenz muss bis spätestens acht Wochen vor der Geburt des Kindes dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, für welchen diese Bekanntgabe bindend wirkt. Wird der Karenzteil anschließend an den der Mutter angehängt, dann muss der Arbeitgeber bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt informiert werden.

(Vgl. Internet URL:

http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/1/7/8/CH0150/CMS1219037263388/vaeterkaren z_bmsk_pdf.pdf, Stand: 29.07.2009.)

Jedoch ist die Anzahl der Inanspruchnahme von Karenzzeiten für Väter im Vergleich zu anderen EU- Staaten in Österreich sehr gering. In Schweden beispielsweise gehen 38 % der Väter in Karenz, in Norwegen sind es sogar unglaubliche 70 %. Die Gründe liegen vermutlich darin, dass Väter in Österreich mindestens drei Monate in Karenz gehen müssen, wenn sie dieses Angebot überhaupt in Anspruch nehmen wollen, wo hingegen in Schweden und Norwegen bei Beanspruchung der Vaterkarenz nur ein Monat verpflichtet ist. Außerdem wird in diesen Ländern nach dem „use it or lose it- Prinzip“ vorgegangen, weshalb sich die meisten Väter in den nordischen Ländern für diesen einen Monat Karenzzeit entscheiden, als ihn überhaupt nicht zu beanspruchen. Abgesehen von noch weiteren Unterschieden zu Österreich werden in Norwegen und Schweden spezifische Bildungs- und Öffentlichkeitskampagnen zur Steigerung des männlichen Anteils der Karenzbezieher veranstaltet. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einfacher zu gestalten, starten Großfirmen in Skandinavien Projekte, in denen finanzielle Zulagen erteilt werden, um die väterliche Karenz zu fördern.

Eine Erklärung für die geringe Inanspruchnahme von „Vaterkarenz“ in Österreich liegt aus soziologischer Sicht darin, dass Männer vor allem aus persönlichen Gründen darauf verzichten. Außerdem sprechen auch finanzielle und gesellschaftliche Hindernisse gegen die Inanspruchnahme der väterlichen Karenzzeit. Gesellschaftlich gesehen bedeutet es für Männer in Karenz zu gehen nicht nur ihre gesellschaftliche Rolle zu verändern, sondern auch

der Gesellschaft als Haupternährer der Familie definiert wurden, dass sie unter Umständen das Wohl ihrer Familie gefährden würden, wenn sie durch den Anspruch des Vaterschaftsurlaubes ihre Karriere gefährden, was auch eine gesellschaftliche Sanktion mit sich bringen könnte. Diese Umstände sind aus evolutionärer und soziologischer Sicht nicht zu vernachlässigen und tragen einen wesentlichen Beitrag gegen die Inanspruchnahme von väterlicher Karenz bei.

Motive für die Inanspruchnahme von Karenz eines Vaters sind aber ebenso vielfältig, sofern sie in vielen anderen Ländern sogar überwiegen. Ein Vorteil für Väter, die in Karenz gehen wäre es beispielsweise, dass sie Kompetenzen, die sie in der Familienarbeit erworben haben in beruflich verwertbare Qualifikationen umwandeln könnten.

Bei Frauen, die nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf einsteigen werden diese Ressourcen längst genützt und positiv verwertet. Solche Ressourcen, die aus der Familien- und Erziehungsarbeit herausgehen und positiv in der Erwerbsarbeit genützt werden können wären beispielsweise der Aufbau von Kommunikationsfähigkeit, neuen Problemlösestrategien oder differenten Organisationsfähigkeiten. Mitunter werden sämtliche soziale Kompetenzen durch die Erfahrung der Elternschaft ausgeweitet, welche durch die Inanspruchnahme einer Karenz auch gestärkt werden können.

Um in Österreich einen höheren Anteil an Vätern, die die Karenzzeit zur Betreuung ihres Kindes nützen zu erreichen sind auch die Haltung und Einstellung von anderen gesellschaftlichen Gruppen mitbestimmend. Aus soziologischer Sicht ist das die Haltung und Einstellung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, der Kollegenschaft, der Herkunftsfamilie, des Bekanntenkreises, der Öffentlichkeit und der eigenen Familie zum Thema Vaterkarenz.

Denn solch eine Entscheidung, die in einer zwar modernen, aber in gewissen Themengebieten trotzdem noch konservativen Gesellschaft getroffen werden, sind teilweise immer noch mit Sanktionen verbunden und hängen somit von der Einstellung und Reaktion der Außenwelt des Betroffenen ab.

(Vgl. Internet URL: http://www.oif.ac.at/sdf/vaeterkarenz.pdf, Stand: 29.07.2009.)

Die Bedeutung der väterlichen Karenz ist für diese Arbeit groß. Die Frau wird durch die Unterstützung ihres Mannes erheblich entlastet und die Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Wiedereinstiegs der Frau in den Beruf wird erleichtert.

Es besteht auch ein sehr großer Vorteil in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn die Betreuung des Kindes unter den Eltern aufgeteilt wird. Einerseits wird der Frau dadurch der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert, andererseits wird durch die Karenz des Vaters die Familie insgesamt gesehen entlastet. Der Frau kommt ihre verkürzte Karenzzeit im Beruf zu

Gute, da sie über weniger Versäumnisse klagen muss und somit der Wiedereinstieg vereinfacht wird.

Da der Vater ebenso seinen Beitrag in der Betreuung und Erziehung des Kindes leisten soll und dies durch andauernde Erwerbstätigkeit kaum möglich ist, besteht durch die Vaterkarenz die Möglichkeit als Vater aktiv seinen Part zu übernehmen und auch der Frau einen Teil an häuslicher Arbeit abzunehmen.

Außerdem wird dadurch die Beziehung zum Kind verstärkt und ein besseres familiäres Klima geschaffen, welches sich auch auf die spätere Familiensituation auswirkt.

Die durchaus schwierige Situation bezüglich des Findens von adäquaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten kann durch das Aufteilen der Karenzzeit ebenso überbrückt werden, da die Eltern die Zeit flexibler einteilen können und somit eher ein Angebot in Betracht gezogen werden kann. Somit ergibt sich die Inanspruchnahme der Vaterkarenz als eine weitere Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in heutiger Zeit.