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Archiv "3. Verkehrsmittel und Arzneimittel" (27.06.1974)

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B. IV. Verkehrsmedizin

Durch die nach der vorgeschlage- nen Gesetzesänderung zu erlas- sende Rechtsverordnung können die Straßenverkehrsbehörden ver- anlaßt werden, Ärzten, die häufig dringende Krankenbesuche auszu- führen haben, eine Ausnahmege- nehmigung von der Beachtung des Verbots des Haltens und Parkens zu erteilen. Die Ausnahmegenehmi- gung könnte mit der Auflage verse- hen werden, daß der Arzt von ihr nur im Bereich seiner Praxis Ge- brauch machen darf und auch nur dann, wenn er wegen der Gefähr- dung des Lebens oder der Gesund- heit eines Patienten um sofortige ärztliche Hilfe ersucht wurde und andere Verkehrsteilnehmer durch die Inanspruchnahme der Ausnah- megenehmigung voraussichtlich nicht gefährdet werden. Die Aus- nahmegenehmigung könnte außer- dem befristet und nur bei Fortbe- stehen der Voraussetzungen ver- längert werden.

Nach Auffassung der Bundesärzte- kammer könnten mit der durch die Gesetzesänderung zu erlassenden Rechtsverordnung die Straßenbe- hörden außerdem verpflichtet wer- den, Ärzten, die regelmäßig zu dringenden Krankenbesuchen ge- rufen werden und nachweisen, daß sie für ihr dazu benötigtes Kraft- fahrzeug trotz eigener Bemühun- gen in vertretbarer Nähe ihrer Pra- xis keine Abstellmöglichkeiten in Garagen, Parkhäusern oder Park- plätzen finden, Parkgenehmigung für besonders bestimmte und ge- kennzeichnete Arztparkplätze zu schaffen. Auch diese Genehmigung könnte befristet werden und nur bei Fortbestehen der Vorausset- zungen verlängert werden.

Bei Redaktionsschluß dieses Be- richts waren die Beratungen des Parlaments und in den mitbe- teiligten Fachausschüssen noch nicht beendet. Aus den Rückäuße- rungen auf die Stellungnahme der Bundesärztekammer ist aber zu schließen, daß Bereitschaft be- steht, dem Anliegen der Ärzteschaft Rechnung zu tragen.

Erste-Hilfe-Broschüren

Broschüren über „Erste ärztliche Hilfe" und „Sofortmaßnahmen am

Unfallort" sowie einheitliche Emp- fehlungen für die „Erste ärztliche Notfallhilfe" sind schon vor Jahren von Ausschuß und Ständiger Kon- ferenz „Verkehrsmedizin" in der Broschüre über „Erste ärztliche Hilfe am Unfallort" vorgelegt wor- den. Eine überarbeitete Neuauflage unter dem Titel „Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten" konnte im Jahre 1970, dank einer großzü- gigen Unterstützung des Bundes- verkehrsministeriums, breit an den ärztlichen Nachwuchs verteilt wer- den.

Im Berichtsjahr erfolgte eine Über- arbeitung dieses Leitfadens, wobei es sich als sinnvoll und praktisch erwies, die kurzgefaßte Form der Unterweisung beizubehalten. Die Anregung, das Konzept einer Not- fallbroschüre auch auf die sonsti- gen, wenn auch nicht so häufigen Notfallsituationen auszudehnen, muß in einem anderen, größeren Rahmen Realisierung erfahren. Im Zuge der verkehrsmedizinischen Arbeit im Berichtsjahr befaßten sich die Experten des Ausschusses auch gutachtlich mit Änderungen oder Neuauflagen von Broschüren der Hilfsorganisationen.

In diesem Zusammenhang muß auch auf Initiativen der Bundesärz- tekammer verwiesen werden, eine Normung des Mindestinhalts von Arztkoffern durchzusetzen.

Notfallausweis

Noch immer sind leider viel zu vie- le unterschiedliche „Notfallauswei- se", „Risikokarteien" o. ä. auf dem Markt. Letztlich zum Schaden ver- letzter Menschen, da durch die Vielzahl der Ausweise, die häufig nicht alle erforderlichen Angaben enthalten und deren Vielfalt verwir- rend wirkt, die notwendige, zuver- lässige und rasche Unterrichtung in Notfallsituationen behindert wird. Das veranlaßte den Ausschuß und die Ständige Konferenz „Ver- kehrsmedizin" seit der Konzeption des Notfallausweises der Bundes- ärztekammer, sich wiederholt und verstärkt mit diesem Problem zu befassen. Neue Überlegungen kön- nen sich aus dem vorgeschlagenen Einsatz von Personenkennkarten

und Personenkennzahlen ergeben, die von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden sind.

In diesem Zusammenhang sind auch die Bestrebungen des Bun- desministeriums für Jugend, Fami- lie und Gesundheit zu erwähnen, einen bundeseinheitlichen Notfall- ausweis zu schaffen. Dem Aus- schuß „Verkehrsmedizin" der Bun- desärztekammer wurde vom Bun- desgesundheitsministerium der Entwurf zur Stellungnahme zuge- leitet. Außer durch das Format — Personalausweisgröße — unter- scheidet sich der Notfallausweis des Ministeriums nicht wesentlich vom Notfallausweis der deutschen Ärzteschaft, der bekanntlich in ei- nem Gremium entstanden ist, dem erfahrene Verkehrsmediziner ange- hören.

3. Verkehrssicherheit und Arzneimittel

Das bereits 1964 von der Bundes- ärztekammer durch ihren Aus- schuß „Verkehrsmedizin" gestaltete Merkblatt über die „Einschränkung der Verkehrstauglichkeit durch Arzneimittel" enthält eine Zusam- menstellung von Arzneimittelgrup- pen, die eine die Verkehrstüchtig- keit beeinflussende Wirkung auf- weisen oder aber unter bestimmten Umständen, z. B. bei einer Kombi- nation von Arzneimitteln und Alko- hol, einschränkende Wirkung auf die Verkehrstüchtigkeit haben kön- nen.

In der Öffentlichkeit wurden nun Forderungen laut, nicht nur diese Arzneimittelgruppen bekanntzuge- ben, sondern eine genaue Stoffliste in Frage kommender Arzneimittel aufzustellen, in der die Handelsna- men von Arzneispezialitäten ge- nannt werden sollten. Außerdem wurden auch Vorschläge laut, die- se Arzneimittel durch Aufdrucke besonderer Symbole auf der Pak- kung zu kennzeichnen. Der Aus- schuß „Verkehrsmedizin" dagegen empfahl den Pharmafirmen, bei solchen Arzneimitteln, die die Ver- kehrstauglichkeit beeinträchtigen können, auf den Beipackzetteln deutliche Warnhinweise anzubrin-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 1953

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B. Aktuelle Fragen der Gesundheitspolitik

gen, etwa mit dem Text: „Vorsicht, kann Verkehrssicherheit einengen, deshalb Rücksprache bei Arzt und Apotheke".

Die Überarbeitung des Merkblattes

„Einschränkung der Verkehrstüch- tigkeit durch Arzneimittel" erfolgte im Berichtsjahr. Dabei erwies es sich als zweckmäßig, die Gruppen der Arzneimittel, bei denen Hinwei- se auf die Einschränkung der Fahr- tüchtigkeit empfohlen werden, zu erweitern. Neu hinzugekommen ist somit die Gruppe IX: „Abhängig- keit erzeugende Fremdstoffe", wor-

Technischer Fortschritt, wachsen- der Wohlstand, Verstädterung und Zunahme der räumlichen Mobilität der Menschen führten in den letz- ten Jahrzehnten, wie in allen Län- dern, so auch in der Bundesrepu- blik Deutschland zu einer besorg- niserregenden Verschlechterung der Umwelt. Die Bekämpfung der Umweltgefahren — Schutz vor Ver- schmutzung von Luft, Wasser und Boden; Schutz vor Lärm und ande- ren gefährlichen Erscheinungsfor- men der Umweltverseuchung — ist zu einer drängenden Gegenwarts- aufgabe geworden.

Der Deutsche Ärztetag hat sich aus Sorge um die Auswirkungen dieser Zivilisationsschäden auf die Ge- sundheit der Bevölkerung wieder- holt mit Entschließungen an die Öf- fentlichkeit gewandt, so auf dem 74.

Deutschen Ärztetag 1971 in Mainz.

Die vom Ärztetag verabschiedete Entschließung, die nach wie vor aktuell ist, lautet:

„Der Deutsche Ärztetag hat seit Jahren Parlamente und Regierun- gen des Bundes und der Länder, die Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung und schließlich die gesamte Bevölkerung darauf hinge- wiesen, daß der Mensch und seine Umwelt durch Verunreinigung der Luft, Verschmutzung des Wassers, Anhäufigung von Abfällen, Lärm und andere gefährliche Erschei- nungsformen der Umweltverseu- chung bedroht ist. Bund, Länder und Gemeinden und auch die ge-

unter Rauschmittel im weitesten Sinne zu verstehen sind, und die Gruppe X: „Arzneimittel, die die Funktion von Sinnesorganen beein- trächtigen können". Gemeint sind solche, die z. B. die Anpassung des Auges an die Notwendigkeiten des Straßenverkehrs erschweren. Es erwies sich auch als sinnvoll, das Merkblatt um ein Kapitel „Wechsel- wirkung von Arzneimittel und Alko- hol" zu ergänzen. Der volle Wort- laut des Merkblattes wird in einer der nächsten Ausgaben des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES ver- öffentlicht werden.

werbliche Wirtschaft sind gemein- sam mit der Wissenschaft bemüht, den Gefahren entgegenzuwirken, die Mensch und Naturhaushalt be- drohen. Es ist zu begrüßen, daß auch die von den Deutschen Ärzte- tagen wiederholt erhobenen Forde- rungen Berücksichtigung bei dem im Herbst 1970 von der Bundesre- gierung vorgelegten Sofortpro- gramm für den Umweltschutz ge- funden haben. Angesichts der aku- ten Gefahren, die sich insbesonde- re aus dem Zusammentreffen ver- schiedenster Gefährdungen erge- ben, fordert der 74. Deutsche Ärzte- tag alle Verantwortlichen, aber auch jeden einzelnen Bürger auf, nicht erst auf die Vorlage langfristi- ger Programme zu warten, sondern sofort die Möglichkeit auszuschöp- fen, die es schon heute zur Erhal- tung einer gesunden Umwelt gibt.

Jeder trägt die Verantwortung und wird von den Folgen getroffen."

Zur Begründung führte der Deut- sche Ärztetag aus:

„1. Von besonderer Bedeutung ist die Reinhaltung der Luft. Industrie- abgase, Verbrennungsrückstände (in erster Linie von Ölheizungen), vor allem aber die Abgase des Kraftverkehrs verunreinigen die Luft und führen auf die Dauer zu bleibenden gesundheitlichen Schä- den. Verpestete Luft kann gesund- heitsgefährdende Folgen haben.

Insbesondere bei lnversionswetter- lagen sind mit diesen Luftverunrei- nigungen nicht nur verminderte

Ortshelligkeit und Verlust des ul- travioletten Lichtes verbunden; sie führen vielmehr auch — je nach Städtebauweise — zu zum Teil lebensbedrohenden lokalklimati- schen Veränderungen.

2. Gleichermaßen notwendig ist die Reinhaltung des Trink- und Ge- brauchswassers. Seit Jahren weist der Deutsche Ärztetag auf die Ge- fährdung hin, die sich aus den Ver- unreinigungen der Gewässer durch Krankheits- und Seuchenerreger, radioaktive und andere Chemikali- en, Dünge- und Schädlingsbekämp- fungsmittel, Trübungs- und Farb- stoffe sowie andere organische und anorganische Stoffe, z. B. Mi- neralöle, Treibstoffe und Detergen- tien ergibt. Die Reinhaltung des Wassers ist nicht nur erforderlich, um den ständig steigenden Trink- wasserbedarf zu decken, sondern auch für die uneingeschränkte Nut- zung des Wassers durch Landwirt- schaft und Fischerei, nicht zuletzt aber auch für Erholung und Sport.

3. Ein Problem eigener Art stellt die Abfallbeseitigung dar. Müll- abladeplätze, insbesondere die Vielzahl der kleinen, unkontrollier- baren Abfallplätze, die ohne Rück- sicht auf mögliche Verunreinigun- gen von Wasser, Boden und Luft — teils sogar widerrechtlich — ange- legt werden, sind oft Brut- und Nahrungsstätten von Ungeziefer und darüber hinaus von Krank- heits- und Seuchenüberträgern.

Vermehrte Kontrolle und Konzen- tration der Müllbeseitigung ist in besonderem Maße für giftige und andere besonders gefährliche Ab- fallstoffe notwendig.

4. Verkehrs- und Berufslärm, in zu- nehmendem Maße aber auch frei- zeitbedingter Lärm (Transistorra- dios, Rasenmäher, Motorboote, Heimwerkergeräte usw.) haben — gleichgültig, ob in der Wohnung, am Arbeitsplatz, am Ferienort oder auch im Krankenhaus — zum Teil erschreckende Ausmaße erreicht.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeiden überflüssigen Lärms sind nicht nur eine menschliche Anstandspflicht, sondern auch not- wendig, um körperliche und seeli- sche Schädigungen der Gesund- heit zu vermeiden."

V. Schutz vor Umweltgefahren

1954 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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