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Archiv "AiP: Evaluierung vonnöten" (06.01.1992)

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Academic year: 2022

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PROSTAMED®

Prostatasyndrom mit Harnver- haltung, Miktionsbeschwerden und Restharn, Reizblase,

auch bei Frauen

Zusammensetzung: 1Tablette Prostamed enthält: Kürbisglobulin 0,1 g, Kürbismehl 0,2 g, Kakao 0,05 g, Extr. fl. Herb. Solidag. 0,04 g, Extr. fl. Fol. Popul. trem. 0,06 g. Sacch. lact.

ad. 0,5 g.

Anwendungsgebiete: Prostata-Adenom Stadium I und beginnendes Stadium II mit Miktionsbeschwerden, Reizblase.

Dosierung: 3x täglich 2-4 Tabletten ein- nehmen.

Handelsformen und Preise:

Prostamed-Tabletten:

60 St. DM 8,97 120 St. DM 15,48 360 St. DM 36,98

Dr. Gustav Klein, Arzneipflanzenforschung, 7615 Zell-Harmersbach/Schwarzwald

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT LESERBRIEFE

AiP

Zu der Meldung „Bundesregie- rung hält die AiP-Phase für erfolg- reich" in Heft 46/1991:

Täter und Richter

Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Bundesregie- rung ist gleichzeitig Täter und Richter und beschließt, die AiP-Phase habe sich bisher bewährt. Als Argumente wer- den das ausreichende Stellen- angebot und die gewachsene Akzeptanz des AiP bei Kran- kenhausleitungen, Chefärz- ten und Niedergelassenen zu Felde geführt. Die Erfahrun- gen der Betroffenen selbst spielen natürlich bei der Be- urteilung durch die Bundes- regierung wie immer eine un- tergeordnete Rolle.

Daher möchte ich als „AiP der ersten Stunde" (Novem- ber 1988 bis Mai 1990) fol- gendes zu bedenken geben:

D Ausbildungstand (gleich Hochschulabschluß) und Motivationslage der AiP sind denen der früher vollap- probierten ärztlichen Berufs- anfänger vergleichbar. Ihre Arbeitsleistung ist fachlich die gleiche, wenn auch unter an- deren rechtlichen Rahmenbe- dingungen. Wenn nun eine in

Evaluierung vonnöten

Nach der Methodenlehre der Ausbildung gehört zu je- der Lehrveranstaltung eine Evaluierung im Sinne der Qualitätssicherung, die bei der Einrichtung miteinge- plant werden muß. Begründet Frau Hasselfeldt ihre Aussa- ge mit dem Ergebnis einer bundesweiten Evaluierung, wie sie mir aus anderen Län- dern der Erde bekannt ist?

Aus Deutschland kenne ich nur ein Ergebnis einer bundesweiten Befragung aus dem Jahre 1988 (Kerkau und Kruse-Keirath 1990, ASI). Es beruht auf einer repräsentati- ven Stichprobe mit einer durchschnittlichen Rücklauf- quote von 34,7 Prozent. Die Frage, ob der Arzt im Prakti- kum zu einer qualitativen Verbesserung der Arztausbil-

der Sache vergleichbare ärzt- liche Arbeit zu einem Drittel der bisherigen Lohnkosten und noch unterhalb des Lohn- niveaus medizinischer Hilfs- berufe geleistet wird, dürfte es doch nicht verwunderlich sein, daß ein entsprechendes Stellenangebot auf dem Ar- beitsmarkt entsteht.

I> Für die Akzeptanz des AiP haben wir als Betroffene selbst beigetragen durch Er- läuterungen unseres rechtli- chen Status bei den Kollegen, Einsatzbereitschaft und die Qualität unserer Arbeit. Die Bundesregierung hat für die Akzeptanz des AiP mit Si- cherheit am wenigsten getan.

Man hat meines Erachtens in Bonn gerade am Beispiel AiP längst erkannt, wie gut die Ärzte auf dem Boden mangelnder Kollegialität und Solidarität auseinanderzu- pflücken sind, viel mehr als zum Beispiel jede gewerk- schaftlich organisierte Be- rufsgruppe. Das Akzeptieren des AiP-Modells durch unse- re Standesvertretungen kann so als politischer Bumerang auf die Arzteschaft zurück- kommen.

Dr. med. Elmar Birk, Marktstraße 5 a, W-3380 Goslar 1

dung beigetragen habe, wur- de von 1,0 Prozent der Ärzte im Praktikum und 11,9 Pro- zent der antwortenden Ärztli- chen Direktoren mit „Ja" be- antwortet. Weitere 5,3 Pro- zent beziehungsweise 42,0 Prozent antworteten mit „Ja, teilweise". Mit „Nein" ant- worteten 93,3 Prozent der AiPler und 38,1 Prozent der Ärztlichen Direktoren.

Bei wie wenig positiven Antworten würde Frau Has- selfeldt zum Urteil kommen, die Tätigkeit als AiP habe sich nicht bewährt? Was wür- de mit Führungskräften in der freien Wirtschaft gesche- hen, wenn deren Produkt von 93 Prozent der gesetzlich zur Abnahme verpflichteten Be- nutzer abgelehnt würde?

Kann die deutsche Ärzte- schaft hinnehmen, daß die von ihr inaugurierte Praxis- A1-6 (6) Dt. Ärztebl. 89, Heft 1/2, 6. Januar 1992

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phase so schlecht gestaltet wird und die für das spätere Weiterlernen im Beruf erfor- derliche Methode nicht er- worben wird?

Prof. em. Dr. med. Hans Renschler, Schaaffhausen- straße 9, W-5300 Bonn 1 (Ve- nusberg)

CHARIT

Zu dem Beitrag „Ruhm-, Geld und Stasi-Verpflichtungen - Be- schuldigungen gegen die Charite von Sabine Dauth in Heft 37/1991:

Organspende:

Zweifelsfrei

Da hier auch gegen den ehemaligen Direktor der Kli- nik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Prof. Dr. M.

Schädlich, in mindestens zwei Fällen der Vorwurf ungesetz- lichen Verhaltens in der Or- ganspende erhoben wird, se- he ich mich veranlaßt, dazu aus meiner eigenen Erfah- rung Stellung zu nehmen.

Die Klinik für Anästhesi- ologie und Intensivtherapie des Städtischen Krankenhau- ses Wismar hat seit 1974 ehe- malige Patienten, bei denen durch eine Kommission, be- stehend aus einem Facharzt für Neurologie und einem Facharzt für Anästhesiologie und Intensivtherapie, zwei- felsfrei der eingetretene Hirntod festgestellt und do- kumentiert wurde, zur Or- ganspende angeboten.

Entnommen wurden in unserem Hause bis zum Jahre 1990 ausschließlich Nieren durch ein Team von Chirur- gen beziehungsweise Urolo- gen.

In den letzten Jahren des Bestehens der DDR bin ich von der Charitd, insbesonde- re von Professor Schädlich, mehrfach angesprochen wor- den, ob wir uns nicht auch an der Multiorganspende beteili- gen könnten. Unter der Vor- aussetzung, daß ein Team der Charite die Organentnahme in Zusammenarbeit mit Chir- urgen und Urologen unseres Krankenhauses in Wismar führte, war ich mit der Multi-

organentnahme bei Hirntoten prinzipiell einverstanden.

Ein Transport des Ent- nahmeteams stieß aber auf Ablehnung. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, ehe- malige Patienten, bei denen der Hirntod zweifelsfrei dia- gnostiziert war, unter Fortset- zung der Spenderkonditionie- rung im Rettungswagen in die Charit6 zu bringen. Diese Va- riante wurde von mir abge- lehnt, da

— gegenüber den Angehö- rigen nicht zu vertreten,

— zu befürchten war, daß es während des Transportes auch zum Herztod kommen würde und somit kein Organ mehr brauchbar wäre.

Da ein Konsens nicht er- reicht wurde, ist die Multior- ganentnahme in Wismar erst seit 1990 möglich geworden, weil jetzt verschiedene Ent- nahmeteams per Hubschrau- ber hierher gebracht werden konnten.

Ich möchte aber noch ein- mal betonen, daß in allen Ge- sprächen mit Professor Schädlich von der Verlegung solcher ehemaligen Patienten die Rede war, bei denen der Hirntod bereits eingetreten und zweifelsfrei durch die Kommission festgestellt und dokumentiert war. In keinem Fall wurden wir gebeten oder aufgefordert, vital bedrohte potentielle Spender in die

Charite zu verlegen.

MR Dr. med. Annemarie Tamme, Chefärztin der Kli- nik, Städtisches Krankenhaus Wismar, 0-2400 Wismar

DIEBSTAHL

Auch Arztpraxen werden heim- gesucht:

Gesucht:

Ultraschallgerät

In der Nacht zum 1. De- zember 1991 wurde mein Ul- traschallgerät (Sonoscope 3 SN 35050 von Kranzbühler) gestohlen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen.

Es besteht die Möglichkeit, daß es in Osteuropa weiter- verkauft wird. Aus diesem

Grund möchte ich alle Kolle- gen, insbesondere in den neu- en Bundesländern, vor dem Kauf eines Gerätes, dessen Herkunft nicht eindeutig ge- klärt ist, warnen. Das Sono- scope 3 Gerät wird bereits nicht mehr von Kranzbühler hergestellt. Mein Gerät war etwas älter als ein Jahr (Neu- preis 59 100 DM). Sollte das Gerät irgendwo auftauchen, bin ich für einen entsprechen- den Hinweis dankbar. Beloh- nung wird zugesichert.

Dr. med. Ursula Schulze, Am Bahnhof 3, W-3552 Wet- ter

WEITERBILDUNG Zu den Grund- und Spezialkur- sen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz:

Erschwerter Berufsweg

Neben einer fachspezifi- schen Weiterbildung des kli- nisch tätigen Arztes ist sicher- lich weitere Auseinanderset- zung mit grundlegenden/all- gemeinmedizinischen Fragen notwendig, dies sollte jedoch auch weiterhin der freien Auswahl vorbehalten bleiben.

Das Wissen des Arztes um die Gefahr möglicher Schä- den durch die diagnostische oder therapeutische Anwen- dung von Röntgenstrahlen ist zweifelsfrei sehr wichtig.

Der vermittelte Lehrinhalt des nach der RV vom 8. Janu- ar 87 verpflichtend eingeführ- ten Grund- und Spezialkurses zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz stand nach meiner persönlichen Erfah- rung und geäußerter Mei- nung einzelner Dozenten in keinem Verhältnis zum Auf- wand. Zusätzlich zu den inve- stierten 48 Stunden (zweimal drei Tage) Kursdauer mußten zweimal 300 DM Kursgebühr entrichtet werden, nun eine feste Einnahmequelle für die Veranstalter. Ein großer Teil des Stoffes, insbesondere des Grundkurses, war bereits In- halt des vorklinischen Physik- kurses sowie des Kurses

„Strahlenschutz mit prakti- schen Übungen" im zweiten Studienabschnitt, wobei die

Prüfungsfragen des Grund- und Spezialkurses alleine nach dem GK für das erste Staatsexamen gelöst werden konnten.

Sind wir jungen Mediziner wirklich um so viel dümmer geworden, daß nun von den älteren, etablierten Arzten Nachsitzen verordnet werden muß? Oder soll uns dadurch wie schon mit Einführung des AiP, Verschärfung der Wei- terbildungs- und Niederlas- sungsordnung und immer neuer zum Teil sehr kosten- und zeitintensiver allgemein- medizinischer Pflichtveran- staltungen der Berufsweg weiter erschwert werden, um auf diese Weise dem Problem des wachsenden Überangebo- tes an ausgebildeten Ärzten zu begegnen?

Dr. med. Klaus Demuth, Scharoldstraße 45, W-8700 Würzburg

SPRACHLICHES

Zu dem Leserbrief „Unsitten grassieren weiterhin" von Dr. Bau- er-Hack in Heft 46/1991:

Anspruchsgesellschaft

Herr Kollege Dr. Bauer- Hack ärgert sich über den Er- satz des alten Wortes „Lehr- ling" durch „Auszubilden- der". Und mit Recht! Viel- leicht sollte man darauf hin- weisen, welche Entlarvung hier unsere Sprache leistet:

ein „Lehrling" ist jemand, der von einem Lehrer etwas ler- nen will, dem er sich ver- pflichtet sieht, dem er bis in unser Jahrhundert hinein

„Lehrgeld" zahlen mußte.

Ein „Azubi", wie er ja auf Neudeutsch heißt, hat „An- spruch auf Ausbildung", braucht also zum Beispiel kei- ne Briefe auf die Post zu tra- gen oder abends Malerpinsel auszuwaschen, wie mir zwei Handwerksmeister erzählten;

denn das bringe ihm für seine Ausbildung nichts.

Gibt es eigentlich ein bes- seres Beispiel für unsere An- spruchsgesellschaft?

Dr. med. Fritz Riecke, Stuttgarter Straße 75, W-7080 Aalen

A1-8 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 1/2, 6. Januar 1992

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