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Archiv "Todesstrafe: Vergleich mit dem Ungeborenen" (28.08.2006)

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zu befreien“ (S. 206). Durch Impfungen gegen Masern kön- ne es zu „genetischen Verände- rungen“ kommen (S. 214). Man könne sich gegen alle Krank- heiten durch Homöopathika schützen, so auch gegen Po- liomyelitis (S. 232) und gegen Tetanus (S. 265 f.). Gegen Rö- teln geimpfte Kinder könnten das Epstein-Barr-Virus über- tragen. Vor Einführungen von Impfprogrammen habe es Heuschnupfen nicht gegeben und dass „sehr viele behinderte Kinder, deren Behinderung als eine Folge der Schwanger- schaft oder Geburt diagnosti- ziert wird, in Wirklichkeit Impfopfer“ seien (S. 30 f.). Sol- che Schamanenmedizin wird in Deutschland gedeckt durch den § 135 Abs. 1 SGB V. Da- nach darf jede Therapierich- tung ihren eigenen Wissen- schafts- und Wahrheitsbegriff im Binnenkonsens definieren.

So können 270 alternative The- rapierichtungen in Deutsch- land, welche das Handbuch

„Die andere Medizin“ der Stif- tung Warentest auflistet, ihren eigenen Wissenschaftsbegriff definieren. Dass wissenschaftli- che Erkenntnisse bei uns rich- tungsabhängig sind, erweckt im Ausland Verwunderung und Gespött . . . Unter diesen Um- ständen ist es nicht verwunder- lich, dass nach Angaben der BÄK nur ein Drittel der Be- völkerung eine positive Ein- stellung zu Impfungen hat, 39 Prozent sind indifferent, 27 Prozent ablehnend.

Literatur: Ravi Roy, Kranke Kinder mit Homöopathie behandeln, Knaur, München 1997, Reihe „Alternatives Heilen“

Dr. med. Rolf Klimm,Bach 2, 83093 Bad Endorf

Noch viele Fragen offen

Mir blieb die Spucke weg, als ich im DÄ las, die Ärztekam- mern sollen ermächtigt wer- den, berufsrechtliche Schritte gegen Kollegen einleiten zu können, die sich „wiederholt gegen empfohlene Schutzimp- fungen aussprechen“ (DÄ, Heft 22/2006, Tätigkeitsbe- richt). Ich frage mich: Ist das jetzt die lang ersehnte Krise des ärztlichen Impfwahns, des-

sen Theorie die Wirklichkeit schon lange nicht mehr er- klären kann? Oder ist dies die Flucht einer ersatzreligiösen Medizin, die sich ebenso wie die Kirche argumentativ fest- gefahren hat, in mittelalterli- chen Dogmatismus? . . . Kriti- sche Fragen in fragwürdigen Systemen sind immer unange- nehm. Es ist nur natürlich, dass gerade im Impfwesen im- mer wieder „Fachleute“ versu- chen, mit starken Worten und strammen Forderungen jede Diskussion zu unterdrücken

. . . Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es ihnen hier um rei- ne Wissenschaft geht . . . Gin- ge es hierum, dann sähe ich der Auseinandersetzung gelas- sen entgegen. Dann könnte ich um Aufklärung und Antwort bitten auf meine vielen Fra- gen: Wenn der Kontakt mit dem natürlichen Keim dazu führt, dass die Menschen weni- ger Allergien haben, wieso vermeiden wir dann mit Imp- fungen genau diesen Weg und stellen den Organismus mit unseren denaturierten, attenu- ierten und gentechnisch her- gestellten Impfstoffen auf eine virtuelle Umwelt ein? . . . Wie- so soll ich bestimmte Men- schen gegen Meningokokken impfen, wenn in sechs Prozent aller Rachenabstriche Menin- gokokken nachweisbar sind?

Warum werden diese Men- schen nicht krank? Warum werden ihre Nachbarn nicht krank? Warum wird dieses ei- ne Kind krank? Das wissen wir nicht. Das ist die eigentli- che Frage, die geklärt werden muss. Ich bin als Arbeitsmedi- ziner täglich mit Impfberatung befasst. Ich weise jeden darauf hin, dass er geimpft werden kann, aber nicht muss. Immer noch ist eine Impfung eine Körperverletzung. Und noch kennt die Biostoffverordnung nur eine Pflicht zur Untersu- chung bei gefährdetem Perso- nal, aber keine Impfpflicht.

Leider wollen viele Kollegen dies gar nicht wissen und ver- langen vehement zum Beispiel Hepatitisimpfungen als Tätig- keitsvoraussetzungen . . . Dr. med. Reinhard G. Wagner, Medizinaldirektor, Oberdorfring 21, 34582 Borken

Lohnnebenkosten

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Über- höhte Erwartungen“ von Timo Blöß in Heft 25/2006:

Auf falschem Weg

. . . Die Kopplung der Kran- kenversicherungsbeiträge an das Lohnniveau wird den be- völkerungspolitischen Ent- wicklungen und insbesondere den neueren wissenschaftli- chen Erkenntnissen der Medi- zin bei weitem nicht mehr ge- recht. Gerechtfertigt werden auch heute noch die eingelei- teten, meist unausgegorenen und offensichtlich völlig unge- eigneten politischen Maßga- ben, mit der angeblich drin- gend erforderlichen Senkung der Lohnnebenkosten. Als Ar- beitgeber ist es für mich je- doch völlig unerheblich, ob der Krankenkassenbeitrag ei- nes Arbeitnehmers 12,9, 13,1 oder 14,7 Prozent beträgt. Für die eigentlichen Lohnneben- kosten meines Betriebes sind Differenzen zwischen z. B, 12,9 Prozent und 14,7 Prozent marginale Summen. Tatsäch- lich massiv ins Gewicht fallen- de Beiträge sind allerdings fol- gende:

>Sechs Wochen Urlaub mit voller Lohnfortzahlung (ca.

13,5 Prozent des Bruttolohnes)

>Sechs Wochen Lohnfortzah- lung im Krankheitsfall (ca. 13,5 Prozent des Bruttolohnes)

>Urlaubsgeld (ca. 4,1 Prozent)

>Weihnachtsgeld (ca. 8,9 Pro- zent)

>Fortbildungsurlaub (ca. 6,1 Prozent)

>Vermögenswirksame Lei- stungen (ein Prozent)

>betriebliche Altersvorsorge (ca. 7,1 Prozent)

>Sonderzuwendungen (ca. 8,8 Prozent)

>ggf. Abfindungen bei Aus- scheiden aus dem Betrieb (va- riabel)

>3,5 Monate Lohnfortzah- lung im Mutterschutz (ca. 30 Prozent des Bruttolohnes usw.), (9/2003 Institut der deutschen Wirtschaft). Meines Erachtens ist daher die augen- blickliche Debatte um die Gesundheitsreform genauso unehrlich wie unnötig. Es bie-

ten sich genug Möglichkeiten an, das Gesundheitssystem auch ohne Steuererhöhung zu sanieren. Der falscheste al- ler Wege ist jedoch der au- genblicklich gewählte: noch mehr Geld in ein zum Unter- gang verurteiltes, veraltetes System zu pumpen. Gefor- dert sind Innovationsgeist und Einbindung des einzel- nen Bürgers (und Patienten) in die Verantwortlichkeit für unseren Staat, und damit auch in unser Gesundheitssy- stem.

Dr. med. Kornelius Hoffmann, Lindenstraße 13–15, 49393 Lohne

Todesstrafe

Zu dem Beitrag „Todesstrafe in den USA: Ein Tier genießt mehr Schutz“

von Harald Neuber in Heft 25/2006:

Vergleich mit dem Ungeborenen

Der Beitrag über Zwischen- fälle beim Vollzug der Todes- strafe in den USA mit Gift- spritze trägt den Titel „Ein Tier genießt mehr Schutz“.

Dies ist exakt auch die Situati- on ungeborener Kinder in un- serem Land. Während gemäß Tierschutzgesetz Wirbeltiere nur aus vernünftigem Grund getötet werden dürfen, bedarf es bei uns zu einer Abtreibung lediglich eines Papiers, das ei- ne Schwangere bereits erhält, wenn sie sich lediglich auf ei- ner Beratungsstelle einfindet, ohne einen Grund zu nennen oder gar glaubhaft versichern zu müssen. Das Ungeborene erfährt beim Abort in der Pra- xis, anders als das Tier, auch keinen Narkoseschutz, ob- wohl der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekam- mer schon 1991 ein ab der achten Schwangerschaftswo- che sich entwickelndes Schmerzempfinden des Kin- des festgestellt und daher anästhesiologische Maßnah- men empfohlen hat. Nicht ein- mal dem Bundesverband der Frauenärzte liegen Informa- tionen über die Befolgung der Empfehlung vor . . .

Dr. iur. Werner Esser,

Grimmelshausenstraße 24, 50996 Köln

A

A2234 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 34–35⏐⏐28. August 2006

B R I E F E

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