11 278 12 270
13 411 29 166
Auszubildende im 1. bis 3.
Ausbildungsjahr
Teilnehmer an Zwischen-
prüfungen
Teilnehmer an Abschlußprüfungen insgesamt
Ärztekammer
davon bestanden Baden-Württemberg:
Nordwürttemberg Südbaden Südwürttemberg Nordbaden Bayern Bremen Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz:
Koblenz Pfalz
Rheinhessen Trier
Saarland
Schleswig-Holstein Westfalen-Lippe
1 624 802 693 1 306 4 306 477 505 503 2 756 3 430 4 635 560 632 224 289 503 1 268 4 653
704 446 327 528 2 175 208 284 1 308 1 598 2 113 271 297 112 144 617 2 279
649 348 279 412 1 919 202 243 262 1 366 1 452 1 925 214 225 106 107 201 531 1 829
646 337 271 397 1 870 169 219 213 1 187 1 350 1 647 200 206 100 101 184 484 1 697 Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Der Vorteil einer Nachentrichtung für einen länger zurückreichenden Zeitraum liegt darin, daß die Bei- träge für länger zurückliegende Zeiten bei der Rentenberechnung erheblich besser bewertet werden
— mitunter bis zum Dreifachen
—als die für spätere Zeiten entrichte- ten Beiträge.
Diese vorübergehende „Öffnung"
der Rentenversicherung stellt eine Ausnahmregelung dar — so hebt der Verband Deutscher Rentenver- sicherungsträger (VDR) in einer Presseerklärung hervor —, die von jedem Versicherten geprüft wer- den sollte. Die derzeit höchstmög- liche einmalige Beitragsnachzah- lung beträgt — unter Ausnutzung der Nachentrichtungsmöglichkeiten, soweit die Voraussetzungen hier- für erfüllt sind — nur 55 000 DM.
Bereits bei diesem Betrag kann nach Angaben des VDR eine Mo- natsrente von mehr als 600 DM er- worben werden.
Im Einzelfall kann sich durch An- rechnung beitragsfreier Zeiten so- gar ein erheblicher höherer Ren- tenbetrag ergeben, stellt der VDR fest. WZ/DÄ
Arzthelferinnen:
Lehrlingszahlen in acht Jahren fast verdreifacht
Wie alljährlich — und jetzt auf dem aktuellen Hintergrund der vielzi- tierten Jugendarbeitslosigkeit — suchte die Bundesärztekammer im Rahmen einer Umfrage bei den zu-
ständigen Stellen für die Berufs- ausbildung der Arzthelferinnen, den Landesärztekammern, die Zahl der Auszubildenden (früher als
„Arzthelferin-Lehrlinge" bekannt) in den Praxen niedergelassener Ärzte im Jahre 1974 zu ergründen (siehe dazu die Tabelle). Erstaunli- ches trat dabei zutage; von 1966, als die Zahl der Lehrlinge 10 015 betrug, bis zum Jahr 1974 mit 29 166 Auszubildenen verdreifachte sich nahezu die Auszubildenden- zahl!
Das Ausbildungsplatzangebot hat somit in den ärztlichen Praxen nicht ab-, sondern gerade stark zugenom- men. Die weitere Entwicklung wird zeigen, inwieweit es sich um einen notwendigen Nachholbedarf gehan- delt hat oder ob die Zuwachsraten unverändert bleiben. AWA
Zahl der Auszubildenden sowie Teilnehmer an Zwischen- und Abschlußprüfungen im Ausbildungsberuf „Arzthelferin"")
(Stand 31. 12. 1974)
*) s. dazu auch die Meldung auf dieser Seite
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