Sozialleistungen
In der Bundesrepublik Deutschland
Sozialleistungen inder Bundesrepublik Deutschland
Unfallver- 7,9 sicherung
Arbeitslosengeld, 32 Wo des Bruttosozialprodukts Arbeits-
förderung Lohnfortzahlung Vermögensbildung 16,5 19,0 14,0 Steuer-
vergünstigungen im Wohnungsbau 1976 insgesamt 357 Mrd.DM
darunter: Sozialhilfe
Altershilfe 9,7 für Landwirte
Kranken-
versicherung 68,2
Jugendhilfe
Renten - versicherungen
114,2 M rd. DM
BAfö
Familien- Beihilfen z971e:
rere h er ung öffentlichen Dienst -
Wiedergutmachung Lastenausgleich
Wohngeld Gesundheitsdienst
sonstiges 18.6 28,1 Pensionen
Kinder- geld Ve* 14,4
6,8 Kriegsopfer-
versorgung,,
2439
Mit 357 Milliarden DM erreichten die Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland (öffentlich-rechtliche Leistungen ebenso wie betriebliche, Di- rektzahlungen und sozialpolitisch bedingte Steuervergünstigungen) ein neues Rekordvolumen. Dies entspricht fast einem Drittel des Bruttosozial- produktes im vergangenen Jahr. Den weitaus größten Sozialleistungsblock bilden die gesetzlichen Rentenversicherungen mit 114,2 Milliarden DM, ge- folgt von den gesetzlichen Krankenversicherungen mit 68,2 Milliarden DM Ausgaben im vergangenen Jahr. Am unteren Ende der Ausgabenblöcke rangieren der öffentliche Gesundheitsdienst, das Wohngeld und der Lasten- ausgleich, die jeweils über eine Milliarde DM erreichten Globus/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung
Forschung auf. Die öffentliche Hand war an den Aufwendungen in der Wirtschaft 1973 mit 1,9 Milliarden DM beteiligt. Das entspricht einer Steigerung um 34,6 Prozent gegen- über 1971. Der Anteil der staatlichen Förderung lag freilich noch unter 20 Prozent; in den USA, Großbritannien und Frankreich soll er mehr als 30 Prozent betragen. Allerdings ist der staatliche Anteil an der Finanzierung der Gemeinschaftsforschung der Wirtschaft weitaus größer: Von den (im Vergleich zu den Gesamtauf- wendungen von 11,8 Milliarden DM bescheidenen) 585 Millionen DM, die hierfür 1973 ausgegeben wurden (1974: 620, geschätzt), trug der Staat 61 Prozent. EB
1977 voraussichtlich 110 000 Abtreibungen
Mindestens 110 000 Frauen in der Bundesrepublik werden voraus- sichtlich in diesem Jahr einen lega- len Schwangerschaftsabbruch vor- nehmen lassen. Diese Zahl nannte Staatssekretär Prof. Dr. med. Hans Georg Wolters vom Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit. Etwa 50 000 Frauen, so schätzt der Staatssekretär, lassen gegenwärtig den Eingriff in Holland vornehmen, 60 000 suchen ein Kran- kenhaus in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Im zweiten Halbjahr 1976 — also nach Inkrafttreten der geänderten Abtreibungsregelung nach § 218 f StGB — waren bei den Behörden und beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden lediglich rund 13 000 le- gale Abtreibungen registriert wor- den (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 29/1977, Seite 1844).
Im Unterschied zu den Abtreibun- gen, die im Ausland vorgenommen werden, werden die Eingriffe in der Bundesrepublik von den Kranken- kassen bezahlt. 1977 entstehen da- durch zusätzliche Ausgaben in Höhe von 80 Millionen DM, schätzt die Bundesregierung. Bei den Begrün- dungen für die legalen Abbrüche steht im ersten Quartal 1977 die so- genannte Notlagenindikation mit
50,5 Prozent an erster Stelle (zweites Halbjahr 1976: 45 Prozent). Es fol- gen die allgemein-medizinische In- dikation (33,3 Prozent), die psychia- trische Indikation (10 Prozent), eu- genische Indikation (4,9 Prozent) und die ethische Indikation (0,2 Pro- zent). Bei 1,2 Prozent der Fälle sind die Gründe unbekannt. Gegenwärtig gibt es rund 800 anerkannte Bera- tungsstellen; die Hälfte ist in Ge- sundheits- und Jugendämtern ein- gerichtet worden. DÄ
Fast 33 000 angehende Arzthelferinnen
32 825 weibliche und immerhin 22 männliche Lehrlinge (neudeutsch:
Auszubildende) im Ausbildungsbe- ruf „Arzthelferin", insgesamt also 32 847, wurden am 31. Dezember 1976 im Bundesgebiet und West- Berlin gezählt. Das ergab eine Um- frage der Bundesärztekammer bei den Landesärztekammern. Im Jahre
1976 nahmen 15 327 angehende Arzthelferinnen an der Abschlußprü- fung teil, 13 747 von ihnen bestan- den. NJ
Berichtigung
Die Auswirkungen des
„Kostendämpfungsgesetzes"
in der Praxis
Vier falsche und somit sinnentstel- lende Zeilen sind infolge eines tech- nischen Versehens in den Artikel
„Die Auswirkungen des ,Kosten- dämpfungsgesetzes' in der Praxis"
(DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 29/1977) hineingeraten. Auf Seite 1848, linke Spalte, unten, muß der Text richtig lauten: „Wie sich diese Erklärung in der Praxis auswirken wird, ist offen." (Der nachfolgende Satz entfällt.) „Aus dieser Erklärung und auch aus der Fassung des
§ 368 f Abs. 3 RVO kann nicht gefol- gert werden, daß . ." usw. DÄ