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Archiv "Die „Qualitätsgarantie“ garantiert oft weniger, als das Gesetz verlangt" (25.03.1976)

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DEUTSCHES Leserdienst

ÄRZTE BLATT

Hinweise •Anregungen

Die „Qualitätsgarantie"

garantiert oft weniger, als das Gesetz verlangt

WIRTSCHAFT:

Die „Qualitätsgarantie"

garantiert oft weniger, als das Gesetz verlangt Sorgen um

Rentenversicherung unbegründet?

AUS DER

PHARMAZEUTISCHEN INDUSTRIE

REISE:

Peru — Land der Inka und der Indios

PRAXIS UND HAUS:

Elektronische Luftreinigung auf dem Schreibtisch

Nicht selten wird in der Werbung für ein Produkt auch eine „Quali- tätsgarantie" angepriesen. Häufig handelt es sich hierbei jedoch um eine leere Floskel, die gar nichts besagt oder es wird lediglich auf die Gewährleistungspflichten des Verkäufers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hingewiesen.

Denn nach dem BGB muß der Ver- käufer dafür einstehen, daß die fa- brikneue Ware zur Zeit der Über- gabe keine Mängel und Fehler hat, die den Gebrauch beeinträchtigen.

Liegen solche Mängel vor und ist beim Kaufabschluß nichts Abwei- chendes vereinbart worden, was bei Barkäufen so gut wie nie der Fall ist, so kann der Kunde den Kauf rückgängig machen oder den Preis entsprechend der Wertmin- derung ermäßigen oder die Ersatz- lieferung einer einwandfreien Ware verlangen. Wenn also nichts ande- res vereinbart ist, braucht sich der Käufer auch nicht mit dem Hinweis des Verkäufers zufriedenzugeben, daß er die mangelhafte Ware nicht hergestellt habe und sie dem Pro- duzenten einsenden werde. Auf solch ein Verhalten braucht sich der Kunde nur dann einzulassen, wenn er beim Kauf eine Garantie- karte des Herstellers erhalten hat, in der vermerkt ist, wofür der Her- steller im Falle eines Mangels auf- kommen wird.

Ist zwischen Verkäufer und Käufer nicht vereinbart worden, daß die Ansprüche aus der Garantiekarte an die Stelle der Verkäuferhaftung nach dem BGB treten sollen, so kann sich der Käufer sowohl an den Hersteller als auch an den Verkäufer halten. Wenn (lie Werbe-

aussage „Qualitätsgarantie" nur bedeutet, daß der Verkäufer inner- halb der gesetzlichen Gewährlei- stungsfrist von sechs Monaten ko- stenlos die mangelhafte Ware re- pariert oder kostenlosen Ersatz be- schafft, so ist damit etwas Selbst- verständliches gesagt, das im Rah- men der Werbung nicht als Beson- derheit herausgestellt werden darf.

Dies hat kürzlich das Oberlandes- gericht Stuttgart in einem Prozeß gegen einen Schuheinzelhändler festgestellt, der zu einer „großen Winterstiefel-Sonderaktion" einge- laden und dabei „Markenschuhe mit Preis- und Qualitätsgarantie"

angeboten hatte. Diese Qualitäts- garantie bestand nicht etwa darin, daß dem Käufer Ansprüche über die Vorschriften des BGB hinaus eingeräumt wurden, sondern ledig- lich darin, daß im Falle einer be- rechtigten Reklamation kostenlo- se Reparatur oder Ersatz erfolgt.

Das Gericht bezeichnete diese Art der Werbung, die dem Schuhein- zelhändler untersagt wurde, nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb als verboten, weil sie den flüchtigen und unerfahrenen Käufer zu der irrigen Meinung füh- ren kann, es werde ihm hier etwas geboten, das über die gesetzlichen Ansprüche hinausgeht. Gesetzliche Verpflichtungen dürfen nicht als ir- reführende Werbemaschen benutzt werden, in denen sich die Verbrau- cher „verstricken" und täuschen können. Und noch etwas: Der Käu- fer sollte sich möglichst vor dem Kauf Garantiekarte oder -schein sorgfältig durchlesen, ob er den Text versteht, bei Unklarheit ihn verdeutlichen lassen und auf frag- würdige Formulierungen hinwei-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13 vom 25. März 1976 917

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Klaus-Peter Schwabe

Leserdienst

Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT

sen. An sich sollten die Garantieer- klärungen so abgefaßt sein, daß für den Kunden ersichtlich wird, wel- che Schäden durch die Garantie abgedeckt werden. VD

Aus der pharmazeutischen Industrie

Sorgen um

Rentenversicherung unbegründet?

Mit einem kategorischen Nein be- antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesar- beitsminister, Hermann Buschfort, die Anfrage des CSU-Abgeordneten Hermann Höcherl, ob es zutreffe, daß die Bundesregierung schon 1976 eine Liquiditätshilfe von fünf Milliarden DM brauche. Zur Finanz- lage der Rentenversicherung er- klärte Buschfort weiter auf Fragen des CSU-Abgeordneten Erich Zieg- ler: Besorgnisse über die finanziel- le Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung seien unbe- rechtigt, da die Versicherungsträ- ger mit einer Rücklage von zur Zeit rund 43 Milliarden DM über ein so- lides Fundament verfügten. Zur Zeit und in voraussehbarer Zukunft sei die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auch nicht ge- zwungen, zur Aufrechterhaltung ih- rer Liquidität Schuldbuchforderun- gen oder andere Wertpapiere des Bundes vor der Einlösefrist zurück- zugeben. Durch eine realistische Anlagepolitik sei eine ausreichen- de Liquidität sichergestellt. Busch- fort fügte hinzu, daß der Verlauf der künftigen finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversiche- rung weitgehend von der wirt- schaftlichen Entwicklung abhänge.

Die Bundesregierung werde diese Entwicklung sorgfältig beobachten und keine übereilten Schlüsse zie- hen. Der Staatssekretär brachte damit zum Ausdruck, daß die Bun- desregierung zur Zeit keinen Anlaß für irgendwelche Änderungen im Rentenrecht, weder Rentenkürzung noch Beitragserhöhungen, sieht.

Die 19. Rentenanpassung, die mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres eine Erhöhung der Renten um elf Prozent bringt, ist sichergestellt. EB

Neues Forschungsgebäude der Klinge Pharma — Bei der Klinge Pharma GmbH & Co. entstand nach einjähriger Planungsphase und knapp zweijähriger Bauzeit auf dem Werksgelände im Münchener Osten mit einem Investitionsauf- wand von 8,9 Millionen DM ein neues Laborgebäude für die phar- makologische Forschung. Das Gebäude mit 19 400 qm umbautem Raum besitzt auf sechseinhalb Stockwerken eine Netto-Gesamtflä- che von 4000 qm. Zwei Stockwerke werden allein von der Technik be- herrscht. Je ein Stockwerk steht den Abteilungen Versuchstierhal- tung, Toxikologie, Kreislaufphar- makologie mit allgemeiner Phar- makologie und Biochemie zur Ver- fügung.

Im obersten Stockwerk des Neubaus sind neben weiteren Technikräu- men Büros untergebracht. Neben den rein pharmakologisch-experi- mentellen Laboratorien beherbergt das neue Forschungsgebäude ei- nen modern eingerichteten Bereich für Isotopentechnik, der in erster Linie der Lösung pharmakokineti- scher und biopharmazeutischer Pro- bleme dient, und ein großzügig ein- gerichtetes bakteriologisches La- boratorium für Arbeiten zur Quali- tätssicherung und Überwachung hygienischer Bedingungen bei der Fabrikation von Arzneispezialitäten im Sinne der Richtlinien der Welt- gesundheitsorganisation.

Das neue Gebäude bietet Platz für 70 bis 80 Mitarbeiter, einschließlich zehn Akademiker unterschiedlicher Fachrichtungen. Rechnet man zu den reinen Baukosten von 8,9 Mil- lionen DM die zum größten Teil schon vorhanden gewesene sehr spezifische Einrichtung in Form von Apparaturen und Laborgeräten mit über drei Millionen DM hinzu, so ergibt sich für die Einrichtung des Arbeitsplatzes eines Akademi- kers im Forschungsgebäude eine Investitionssumme von 1,2 Millio-

nen DM, und zwar das allein

für

den reinen Laborplatz, nicht ge- rechnet die Anteile für die zentrale Bibliothek und den Literaturdienst, die Energiebereitstellung, Verwal- tung und den Sozialbereich.

Wenngleich bei dem Neubau für die Pharmakologie die Zweckmä- ßigkeit an erster Stelle rangiert, so galt das für die Wirtschaftlichkeit nur bedingt: Es wurden alle An- strengungen unternommen, über das unbedingt Erforderliche hinaus ein Höchstmaß an Sicherheit im Hinblick auf den Arbeitsschutz, Tierschutz und Umweltschutz zu erreichen, ohne daß dabei auf ar- chitektonische Harmonie verzichtet wird. KI

Klaus-Peter Schwabe wurde Geschäftsführer

Der bisherige Forschungsleiter Dr. rer. nat.

Klaus-Peter Schwabe trat am 1. Januar 1976 als Nachfolger seines Vaters, Dr.

med. Willmar Schwabe, in die Geschäftsführung der Firma Dr. Willmar Schwabe, Karlsruhe, ein, in die er sich nun- mehr mit seinem Onkel, Apotheker Dr. rer. pol. Wolfgang Schwabe, teilt. Die Geschäftsführung des Hauses Schwabe hat sich schon vor Jahren für eine Führung im Mit- arbeiterverhältnis entschieden.

Dieser Führungsstil entspricht im besonderen Maße der Veranlagung von Dr. Klaus-Peter Schwabe, der in der Delegation von Verantwor- tung den einzig richtigen Weg sieht, bei der Vielschichtigkeit der Aufgaben jeden seiner Mitarbeiter nach seinem Wissen und Können für die Erreichung der gesteckten Ziele zu gewinnen.

KI

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Heft 13 vom 25. März 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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