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Käufer Verkäufer

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Academic year: 2021

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größtmögliches Ergebnis

bestimmtes Ergebnis

Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte

1. Entscheidungen beim Konsum

Der Mensch hat unbegrenzte, unterschiedliche und wandelbare Bedürfnisse:

Primärbedürfnisse

(Grund- oder Existenzbedürfnisse, z.B. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Grundbildung) Sekundärbedürfnisse

(Kultur- und Luxusbedürfnisse, z.B. Kunstgenuss, Unterhaltung, gehobene Bildung, anspruchsvollere Kleidung)

unbegrenzte ⇔⇔⇔⇔ begrenzte Bedürfnisse Knappheit Güter

Wirtschaften

= möglichst günstiges Verhältnis zwischen Einsatz (Input, Aufwand, Mittel) und gewünschtem Ergebnis (Output, Ertrag, Nutzen)

Formen des Wirtschaftlichkeitsprinzips:

oder

2. Entscheidungen im Umgang mit Geld

Der Wert des Geldes, die Kaufkraft, ergibt sich durch das Verhältnis von Gütermenge zu Geldmenge

Arten der Geldwertänderung:

Maximalprinzip

(Ergiebigkeitsprinzip)

bestimmter Einsatz

Minimalprinzip (Sparsamkeitsprinzip)

geringster Einsatz

Kaufkraft = Gütermenge/Geldmenge

Inflation

=> Gütermenge < Geldmenge (Preisniveau steigt, Kaufkraft sinkt)

Deflation

=> Gütermenge > Geldmenge (Preisniveau sinkt, Kaufkraft steigt)

(2)

Ausgewählte Geldanlageformen:

Versicherungen, Spareinlagen und Sparbriefe, Sichteinlagen, Investmentzertifikate, Festverzinsliche Wertpapiere, Aktien

Das magische Dreieck der Geldanlage:

Möglichkeiten der Kreditaufnahme und Kreditsicherung:

Rechtliches Handeln der privaten Haushalte

3. Die Kaufhandlung a) Verpflichtungsgeschäft:

Der Kaufvertrag (§ 433 BGB):

Liegen mit Antrag und Annahme zwei entgegengerichtete und übereinstimmende Willenserklärungen (WE) vor, entsteht daraus ein verpflichtender Vertrag („Pacta sunt servanda“).

Aus einem gültigen Kaufvertrag entstehen Pflichten:

o Bankkredit o Leasing o Bausparkasse o Pfandhaus

o Immobilien (Grundbesitz) o Mobilien, Wertgegenstände (Auto, Schmuck)

o Geregeltes Einkommen o Bürge

Käufer Verkäufer

1. Antrag § 145 BGB (1. WE)

2. Annahme § 147 BGB (2. WE)

= Kaufvertrag nach § 433 BGB

Sicherheit

Rentabilität Liquidierbarkeit

für den Verkäufer

• Übergabe der Sache

• Verschaffung des Eigentums an der Sache

• Mangelfreie Sache

für den Käufer

• Zahlung des Kaufpreises

• Abnahme der Sache

dinglich persönlich

(3)

b) Übereignung der Ware (Verfügungsgeschäft):

rechtliches Ergebnis: Käufer Eigentümer + Besitzer der Ware

c) Übereignung des Geldes (Verfügungsgeschäft):

rechtliches Ergebnis: Verkäufer Eigentümer + Besitzer des Geldes

Unterscheidung von Eigentum und Besitz:

Eigentum Rechtliche Herrschaft § 903 BGB

Besitz tatsächliche Verfügungs-Gewalt § 854 BGB

4. Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen Arten der Pflichtverletzung

o mangelhafte Leistung o verzögerte Leistung o Unmöglichkeit

o Verletzung der Schutzpflicht

Käufer Verkäufer

1. Antrag § 145 BGB (1. WE)

2. Annahme § 147 BGB (2. WE)

1+2 = Übereignungsvertrag § 929

3. Übergabe des Geldes § 854 BGB (Realakt)

Käufer Verkäufer

1. Antrag § 145 BGB (1. WE)

2. Annahme § 147 BGB (2. WE)

1+2 = Übereignungsvertrag § 929

3. Übergabe der Ware § 854 BGB (Realakt)

(4)

Käuferrechte bei Sachmangel:

a) Vorrangiges Recht:

Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB)

Nachbesserung Beseitigung des Mangels

oder

(Wahlrecht des Käufers)

Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache

b) Nachrangige Rechte:

Verstreicht die angemessene Frist zur Nacherfüllung, so kann der Käufer:

- vom Vertrag zurücktreten - eine Minderung verlangen - Schadensersatz verlangen

5. Rechtlich relevante Altersstufen:

Die Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB)

Jede Person ist mit Vollendung der Geburt bis zum Tod rechtsfähig, kann also Träger von Rechten und Pflichten sein.(§ 1 BGB)

Die Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff BGB) ist die Fähigkeit rechtsgültige Willenserklärungen abgeben zu können.

Deliktsfähigkeit (§ 828 BGB)

Unter Deliktsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, zivilrechtliche Verantwortung für unerlaubte Handlungen zu übernehmen.

Strafmündigkeit

Unter Strafmündigkeit versteht man die Fähigkeit, strafrechtliche Verantwortung zu

Richter entscheidet, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Alter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23…

(5)

Wirtschaftliches und rechtliches Handeln in Unternehmen

6. Entscheidungen bei der Gründung von Unternehmen Kriterien bei Gründung eines Unternehmens:

z.B. Marktchancen, Finanzierung, Persönliche Voraussetzungen Standortwahl:

z.B. Absatz, Arbeitskräfte, Infrastruktur, Rohstoffe und Energie, Lebensqualität, staatliche und kommunale Einflüsse

Wahl der Rechtsform:

Die Rechtsform ist auch ein Gestaltungsmittel, um die persönliche Haftung der Eigentümer zu begrenzen:

Gesellschaftsformen

GmbH und AG (Kapitalgesellschaften) OHG und KG (Personengesellschaften) Haftung der Teilhaber ist auf das ins Unter-

nehmen eingebrachte Kapital beschränkt

Haftung unbeschränkt, d.h. die Teilhaber haften i.d.R. mit Geschäfts- und Privatvermögen

Organe einer Aktiengesellschaft:

7. Entscheidungen bei der Produktion Kombination der knappen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden, Kapital und Wissen.

Arbeitsteilung und Spezialisierung

als Grundlage für die effiziente Nutzung von Ressourcen.

Vorstand

(leitet Unternehmen)

Aufsichtsrat

(wird von Hauptversammlung ge- wählt, kontrolliert/wählt den Vorstand)

Hauptversammlung

(Aktionäre)

Referenzen

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