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Archiv "zur Geldanlage: Des einen Leid, des anderen Freud" (08.10.2004)

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E

in wenig Wehmut beim Abschied von Köln nach mehr als 40 Jahren sei schon zu spüren gewesen, gab Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe zu, als er am 22. Sep- tember als Präsident die Gä- ste zur Hauseinweihung der Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin begrüßte. Nahe dem S-Bahnhof Tiergarten, in direkter Nachbarschaft zur Königlich Preußischen Porzel- lanmanufaktur, haben BÄK, Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) und Deut- sche Krankenhausgesellschaft gemeinsam einen Neubau- komplex bezogen. Etwas wer- de aber täglich an Köln erin- nern, betonte Hoppe: der Name des Platzes vor den

Häusern, der nach Herbert Lewin benannt ist. In Köln hatten BÄK und KBV ihren Sitz in der Herbert-Lewin- Straße.

„So wird ein verdienter jüdischer Kollege geehrt, der in Köln gewirkt hat und auch hier in Berlin als gynäko- logischer Chefarzt am Jüdi- schen Krankenhaus“, erin- nerte Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm,Erster Vor- sitzender der KBV. Justiz- senatorin Karin Schubert be- grüßte die Namensgebung ausdrücklich und erinnerte an wichtige Lebensstationen von Dr. med. Herbert Lewin.

Er hatte sich 1931 als Fach- arzt für Gynäkologie und Ge- burtshilfe in Berlin niederge- lassen, wurde 1935 Chefarzt der entsprechenden Abtei- lung am dortigen Jüdischen Krankenhaus und wechselte 1937 zum Krankenhaus des Israelitischen Asyls in Köln.

„Herbert Lewin gehörte zu jenen Ärzten, die von den Nazis als ,jüdisch-bolschewi-

stisch‘ bezeichnet wurden“, erinnerte Schubert. Ihm wur- de seine Approbation entzo- gen, dann durfte er als „Kran- kenbehandler“ noch jüdische Patienten versorgen, ehe er mit seiner Ehefrau Alice ins Ghetto von Lodz deportiert wurde. Seine Frau starb, er überlebte.

Schubert wies darauf hin, dass Lewin auch nach dem Krieg weiter mit antisemiti- schen Vorurteilen zu kämp- fen hatte: „So lehnte der Of- fenbacher Magistrat zunächst seine Berufung zum Chefarzt der Offenbacher Städtischen Frauenklinik ab. Ärztekolle- gen im Gemeinderat und im Krankenhaus begründeten dies zynisch damit, dass Lewin seine Arbeit mit dem Rache- gefühl eines KZlers antreten würde und keine Frau sich ihm mit ruhigem Gewissen anvertrauen könne.“ Erst nach einer Intervention der vorgesetzten Behörden und weltweitem Protest wurde die Entscheidung gegen Lewin

korrigiert. Rie

D

iese Szene kam in den letzten Jahren in bundes- deutschen Wohnstuben so oder ähnlich vieltausend- fach vor: Ein Anlageberater quatscht dem Kunden die Oh- ren voll, lockt mit Traumrendi- ten und Steuersparvorteilen.

Eine prima Eigentumswoh- nung soll es sein, Substanz sei das Gebot der Stunde, wo doch mit Aktien nur noch blutige Nasen geholt würden. Ach, dass der Kunde kein Geld (mehr) hat, kein Problem, ein Kredit wird gleich mit angebo- ten. Die Mieteinnahmen wür- den locker Zins und Tilgung decken. Füller raus, unter- schreiben, fette Gewinne sind halt zu verlockend.

Des Dramas zweiter Teil folgt auf dem Fuß. Die Miet- einnahmen stehen nur auf dem Papier, die Wahrheit ist, sie blei- ben aus oder liegen weit unter der erforderlichen Marge. Der smarte Vermittler von „damals“

ist über alle Berge. Der Kunde sitzt auf einer minderwertigen Schrottimmobilie und weiß nicht mehr, wo ihm der Kopf steht, die Bank jedenfalls will ihre Koh- le für das Darlehen so oder so.

Der verzweifelte Anleger marschiert zum Anwalt und er- hält dort die frohe Kunde, dass noch nicht alles verloren ist.

Sowohl der Vertrag über den Kauf der Immobilie als auch der dazugehörige Kreditver- trag könnten widerrufen wer- den. So entschied jedenfalls der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2001, dass der Käufer (auch!) den Darlehens- vertrag widerrufen kann, und

zwar nach dem Recht über Haustürverträge. Im Zweifel habe dann die Bank die wertlo- se Immobilie selbst an der Backe.

Die für Anleger und Darle- hensnehmer frohe Kunde könn- te allerdings bald ins Gegen- teil umschlagen, da sich beim EuGH ein Umdenkungspro- zess eingestellt hat. Der Gene- ralanwalt beim EuGH, Phi- lippe Léger, hat jüngst vorge- schlagen, dass Käufer ihre fehlgelaufenen Immobilienge- schäfte nicht (mehr) zulasten der Banken stornieren kön- nen.Légers Empfehlungen kön- nen unter dem Aktenzeichen C 350/03 nachgelesen werden.

Nach herrschender Praxis dürfte der EuGH dem Rat noch dieses Jahr folgen. Der Tenor des Urteils dürfte etwa so lauten: Die EU-Richtli- nie für Haustürgeschäfte gilt nicht für Immobilienkäufe, und zwar auch dann nicht, wenn der Wohnungskauf zu einem einheitlichen Finanz- geschäft gehört.

Was folgt daraus? Wenn der EuGH die Auffassung des Ge- neralanwaltes teilt, bedeutet das klar und eindeutig ein Ende der Prozesswelle. Kläger wür- den in diesem Falle gutes Geld schlechtem hinterherwerfen und müssten sich überlegen, die Klage zurückzuziehen.

Viel interessanter ist aber der Blick auf die Gegenseite.

Wenn es wirklich so kommt, woran ich keinen Zweifel habe, dann ist die Hypovereinsbank AG mit bald tausend anliegen- den Prozessen fein raus. Wer jetzt die Aktie kauft,ebenfalls.) S C H L U S S P U N K T

[60] Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 418. Oktober 2004

zur Geldanlage

Des einen Leid, des anderen Freud

Börsebius

Post Scriptum

Herbert-Lewin-Platz

Doppelte Erinnerung

Foto:Zentralrat der Juden in Deutschland

Dr. med. Herbert Lewin, geboren 1899 in Bydgoszcz/Bromberg, ge- storben 1982 in Wiesbaden

Foto:Georg Lopata

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