EU-Healthcare-Agenda
Gesundheit:
Feld für
Investitionen
Gesundheitskommissar setzt verstärkt auf Koope- ration der Mitgliedstaaten.
K
ooperation, Koordination, Kommunikation und Inve- stition – so lässt sich die Strate- gie umreißen, mit der der Ge- sundheitskommissar der Eu- ropäischen Union (EU), Mar- kos Kyprianou, die Gesund- heitssysteme der Mitgliedstaa- ten und den Gesundheitszu- stand der Bevölkerung voran- bringen will. Das geht aus der Healthcare-Agenda hervor, die Kyprianou vor kurzem der Öffentlichkeit präsentierte. Zu den Zielen gehört neben einer verbesserten Volksgesundheit vor allem in den neuen Mit- gliedstaaten eine verbesserte Information über grenzüber- greifende Versorgungsangebo- te und die Rechte von Versi- cherten und Patienten.Kyprinaou appellierte an die Mitgliedstaaten, nicht im- mer nur die Kosten der me- dizinischen Versorgung im Blick zu haben, sondern das Gesundheitswesen vor allem als ein Feld für Investitionen zu begreifen. Der Fokus müs- se sich dabei mehr als bislang auf den Ausbau der Präventi- on richten, so der Kommissar.
Eine stärkere Kooperation der Länder sei ebenfalls von zentraler Bedeutung.
Kyprianou kündigte des Weiteren an, dass die EU ihren Mitgliedern mit finanzieller Unterstützung aus den diver- sen Strukturfonds und durch koordinierende Maßnahmen, wie der Förderung der grenz- überschreitenden Zusammen- arbeit im Gesundheitswesen
und dem Austausch bewährter Praktiken, bei diesem Prozess künftig verstärkt unter die Ar- me greifen will. Aufschluss über Maßnahmen, um den Herausforderungen im Ge- sundheitswesen zu begegnen, erhofft er sich neben der Offe- nen Methode der Koordinie- rung vor allem von der bei der EU-Kommission angesiedel- ten Hochrangigen Sachver- ständigengruppe. Seit Juli letz- ten Jahres arbeiten hier Exper- ten aus allen Mitgliedstaaten daran, Daten und Vorschläge zu Themen wie der grenzüber- schreitenden Versorgung, der Mobilität von Angehörigen von Gesundheitsberufen, dem Aufbau von Referenzzentren oder der Patientensicherheit
zu sammeln. ps
Internisten
Akademie gestartet
Weiter- und Fortbildung von DGIM und BDI
D
ie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Berufsverband Deut- scher Internisten (BDI) grün- deten eine gemeinsame Aka- demie für Weiter- und Fort- bildung, die allen Ärzten of- fen steht. Der „Lehrplan“ der Akademie erstreckt sich über fünf Jahre und deckt das ge- samte Gebiet der Inneren Me- dizin ab. „Die Teilnehmer er- halten am Jahresende eine Ur- kunde und die erworbenen Fortbildungspunkte“, sagte Prof. Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalsekretär der DGIM am 26. Januar in Berlin.Mit der Gründung der Akade- mie reagieren DGIM und BDI auf die Gesundheitsreform, die Vertragsärzte verpflichtet, ihre Fortbildung mit der Teil- nahme an zertifizierten Veran- staltungen nachzuweisen. ER A K T U E L L
Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 611. Februar 2005 AA317
Anästhesie
Vor Parallelnarkosen wird gewarnt
A
ufgrund des hohen Risikos für den Patienten ist die Durchführung und Überwachung einer Narkose grund- sätzlich dem Anästhesisten vorbehal- ten. Angesichts von Bestrebungen, die Befugnisse des Anästhesieassistenz- personals auszuweiten und dafür be- sondere Ausbildungsgänge anzubieten, weisen die Präsidien des Berufsverban- des Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) darauf hin, dass Parallelan- ästhesien nur unter bestimmten Be- dingungen medizinisch vertretbar und rechtlich zulässig sind. BDA und DGAI warnen – unter Hinweis auf die Paral- lelnarkose-Urteile des Bundesgerichts-hofes – die Krankenhausträger sowie die zur Diensteinteilung berufenen Ärzte vor der drohenden Haftung aus Organisationsverschulden. Darin hatte der BGH mitgeteilt, dass das Anästhe- sieverfahren „grundsätzlich nur von einem als Facharzt ausgebildeten Anästhesisten oder – bei einem ent- sprechend fortgeschrittenen Ausbil- dungsstand – zumindest unter dessen unmittelbarer Aufsicht von einem an- deren Arzt vorgenommen werden darf, wobei Blick- oder Rufkontakt zwi- schen beiden bestehen muss“. Aus- drücklich betonte der BGH, dass die Si- cherheit des Patienten nicht „etwaigen personellen Engpässen geopfert wer- den“ dürfe.
Z
wischenfälle in der Anästhesie seien zwar selten, so die Anästhesistenver- einigungen. Das dürfe aber nicht dar- über hinwegtäuschen, dass es sich dann in der Regel um lebensbedrohliche Krisen mit schweren und schwerstenFolgen für den Patienten handele, zwi- schen deren Erkennen und Beherr- schen meist nur wenige Minuten liegen.
Eine routinemäßige Anordnung paral- leler Anästhesieverfahren sei deshalb unzulässig – auch unter Berücksichti- gung neuer Konzepte in den nichtärzt- lichen Diensten wie dem „Medizini- schen Assistenten für Anästhesiologie“
(MAFA) der Helios-Kliniken GmbH.
D
ie Entscheidung, ob und welche Lei- stungen delegiert werden dürfen, darf nur ad hoc unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Einzelfall, in Abhängigkeit von der Art des Anästhe- sieverfahrens, der Art und Schwere des Eingriffs, den Örtlichkeiten (Sicht-/Rufkontakt), dem Zustand des Patien- ten, der Qualifikation der Pflegekraft und nur von demjenigen Anästhesisten getroffen werden, der alle diese Details kennt und vor Ort die Verantwortung für den Ablauf des Anästhesieverfah-
rens trägt. zyl
Akut
Kyprianou: Medizini- sche Versorgung darf nicht nur ein Kostenfaktor sein.
Foto:dpa