emeinsam haben der Berufs- verband Deutscher Internisten e.V. (BDI), Wiesbaden, und die Deutsche Gesellschaft für Innere Me- dizin e.V. ein gesundheits- und berufs- politisches Grundsatzprogramm publik gemacht, das auch aktuelle Wünsche zur Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) enthält.
BDI und Fachgesellschaft plädieren für ein kostendeckendes, leistungsgerech- tes Honorar für alle Facharztgruppen auf Grund betriebswirtschaftlich soli- der Kalkulationen. Es dürfe nicht zuge- lassen werden, daß die Vergütungssät- ze im vertragsärztlichen Sektor unter- halb der jeweiligen Kostendeckungs- schwelle angesetzt werden. Dies treibe viele Arztpraxen in den Ruin. Zudem erschwere es, mit einer angemessenen Gewinnmarge notwendige Reinvesti- tionen zu tätigen. Die Internistenver- bände wollen zugleich eine überbor- dende Leistungsmengenausdehnung begrenzen. Sämtliche präventivmedizi- nischen Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen zur Krankheits- früherkennung sollten über Einzellei- stungen mit einem jeweils konkret defi- nierten Honorar vergütet werden. Bei den übrigen ärztlichen Leistungen soll- ten differenzierte Honorare und Ver- gütungselemente zum Zuge kommen.
Leistungskomplexe
Der Internistenverband schlägt für die ärztliche Anamnese und Unter- suchung einen sogenannten Eingangs- honorarkomplex vor. Da der Erstpa- tientenkontakt unabweisbar sei, dürfe das Honorar für den Eingangshonorar- komplex nicht floaten. Für charakte- ristische Symptome, die häufig in der internistischen Praxis behandelt wer- den, zum Beispiel Brustschmerzen oder Oberbauchkrämpfe, sollten spe-
zielle, strukturierte Untersuchungsho- norarkomplexe angesetzt werden, die bereits Elemente der weitergehenden Diagnostik enthalten. Solche Unter- suchungsgänge könnten in ärztlichen Leitlinien näher definiert werden. Die weitergehende Diagnostik baue in der Regel auf einer Verdachtsdiagnose auf, so die Internisten, und müsse deshalb über entsprechende Untersuchungsho- norarkomplexe vergütet werden.
Bei der Behandlung zum Beispiel von Diabetikern des Typs 2 könnte als Zielfixierung der HbA1c-Wert als Langzeitparameter dienen. Solange sich der Zielparameter in einem zuvor definierten Bereich bewegt, soll der Arzt einen Zuschlag auf das Grund- honorar erhalten.
Bei der Betreuung chronisch Kranker sollte ein Betreuungshono- rarkomplex je Quartal vorgeschrieben werden, mit dem erneute Untersu- chungen, Verordnungen und anderes honoriert werden. Darüber hinaus sollten Hausbesuche und Arzt-Patien- ten-Gespräche strikt nach Einzellei- stungen vergütet werden. Um chro- nisch Erkrankte zu einer aktiven Ko- operation mit dem behandelnden Arzt zu veranlassen, müßten Auf- und Ab- schläge zum Krankenkassenbeitrag er- wogen werden. Jedenfalls dürften dem Arzt nicht allein die negativen finan- ziellen Folgen des Behandlungsmiß- erfolgs angelastet werden. Deshalb sollten die teilweise erfolgsorientiert ausgerichteten Vergütungselemente zuerst gründlich erprobt werden, ehe sie routinemäßig angewandt werden.
In vernetzten Arztpraxen sollten spezielle Vergütungsformen ange- wendet werden. Dabei könnten kol- lektive Erfolgsparameter definiert werden, bei denen sich übergreifende Budgets für ärztliche Leistungen und Verordnungen am besten realisieren ließen. Dr. Harald Clade A-1254 (26) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999
Internisten
Differenzierte Honorare
Der Berufsverband Deutscher Internisten hat ein
gesundheitspolitisches Grundsatzprogramm präsentiert.
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P O L I T I K AKTUELL