Praxis-EDV
Anleitung zum Selbsttest
Manipulationen erkennen und die Therapiefreiheit sichern
A
uch wirtschaftlich verord- nende Ärzte sind vor ei- nem Regress nicht sicher, wenn sie sich bei der Ver- ordnung von Generika aus- schließlich auf ihre Praxis- software verlassen. Denn die- se ist in der Regel von der Pharmaindustrie gesponsert und häufig so konzipiert, dass Generika bestimmter Firmen – vom Arzt unbemerkt – be- günstigt werden. Den Scha- den, der im Gesundheitswe- sen jährlich dadurch entsteht, beziffert der Arzneimittelex- perte Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske auf mehr als eine Milliarde Euro.Nur mit guten EDV-Kennt- nissen und hohem Zeitauf- wand sind Voreinstellungen in der Arztsoftware abzu- schalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte des- halb für eine freiwillige Selbst- beschränkung der Hersteller von Praxissoftware plädiert (siehe DÄ, Heft 49/2004). Dr.
med. Leonhard Hansen, Vor- sitzender der Kassenärztli- chen Vereinigung (KV) Nord- rhein, fordert den Gesetz- geber darüber hinaus auf, rechtliche Rahmenbedingun- gen zu schaffen, die Transpa- renz in den Verordnungsmo- dulen der Praxissoftware ga-
rantieren, zum Beispiel über eine verpflichtende Qualitäts- zertifizierung.
Auf den Internet-Seiten der KV Nordrhein (www.
kvno.de) gibt es eine kurze Anleitung, mit der Ärzte in fünf Schritten prüfen können, ob ihre Praxissoftware ma- nipuliert ist. Unter www.ein flussfrei.de informiert außer- dem der Verein für werbe- freie Praxissoftware über die- se Problematik und gibt an- hand von Beispielen Tipps, wie die Ärzte die Voreinstel- lungen der Praxis-EDV än-
dern können. KBr
Passivrauchen
Ärztekammer ist „rauchfrei“
BÄK-Geschäftsführung und Betriebsrat unter- zeichnen Vereinbarung.
D
ie Geschäftsführung und der Betriebsrat der Bun- desärztekammer (BÄK) ha- ben eine Betriebsvereinba- rung unterzeichnet, durch die das neue Gebäude der Ärz- tevertretung in Berlin zur rauchfreien Zone erklärt wird.Hintergrund der Vereinba- rung ist die so genannte Ar- beitsstätten-Verordnung, die vom Gesetzgeber im August erneut novelliert wurde. Das passive Einatmen des Ta- bakrauchs wurde dabei der höchsten Gefahrenstufe zu-
geordnet. TB
A K T U E L L
A A3454
www.einflussfrei.de