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Archiv "GESCHLECHTSKRANKHEITEN: Weniger Geschlechtskranke?" (29.09.1977)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

„Schwarzmagische Attacken"

tung teilen, statt die Nase zu rümp- fen oder sogar aggressiv zu rea- gieren!

Noch ein Wort zu Dr. Ebermut Ru- dolph: In einer seiner Schriften be- richtet er, daß er als Klinikpfarrer bei einigen Patienten „okkulte Behaf- tung" festgestellt habe. Wie wird er den Patienten (oder die Patienten!) getröstet haben? Und können wir nach dem Unglück in Klingenberg noch die Achseln zucken oder gar erwägen, ob der Teufel hier am Werke war, so daß der Arzt nicht helfen kann?

Man fragt sich, wie es möglich ist, daß seinerzeit sieben Leserbriefe als Antwort auf Dr. Wimmers Ausfüh- rungen geschrieben wurden, die ausnahmslos Protest enthielten und warmes Engagement für die Ben- dersche „Forschung". Ob diese Kol- legen wohl die Zeitschrift für Para- psychologie aufmerksam gelesen haben? Das wäre jedenfalls sehr zu empfehlen! Ein Beispiel mag hier genügen, über das man lachen könnte, hätte diese „Wissenschaft"

nicht so ernste Folgeerscheinungen.

Ein wörtliches Zitat aus der Zusam- menfassung von Prof. Anton Neu- häuslers Abhandlung über die „Psy- chofotos" des Ted Serios (Z. Para- psychologie 12, 26-41, 1970) lautet:

„Von der philosophischen Prämisse der Wesensgemeinschaft von Geist und Materie ausgehend, schlägt der Referent eine ,Inversions-Hypothe- se` vor, um die eigentliche Frage:

Wie ist die Psychofotografie mög- lich? versuchsweise zu beantwor- ten: Der normale Sehvorgang von der Lichtquelle zum Sehzentrum ins Bewußtsein könnte prinzipiell in um- gekehrter Weise verlaufen; das Bild würde dann von innen nach außen reproduziert."

Nach dieser Kostprobe möchte ich fragen, wessen Ausführungen „un- qualifiziert" und „wissenschafts- feindlich" sind und das Ansehen des ÄRZTEBLATTES in Gefahr bringen (Zitat Seite 3028 DÄ, 17. Oktober 1974), die des „Anklägers" oder die seiner Kritiker?

Sollten wir nicht die Gelegenheit der Rudolphschen Buchbesprechung nutzen, um uns zu entschuldigen und zu danken für die notwendigen Informationen, die uns Dr. Wimmer aus seinem Erfahrungsbereich mit- geteilt hat?

Prof. Dr. med. Irmgard Oepen Institut für Rechtsmedizin der Universität Marburg Bahnhofstraße 7 3550 Marburg

Brief an die Redaktion

GESCHLECHTSKRANKHEITEN

Eine Nachricht, die sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes stützt, wird in einer Leserzuschrift relativiert.

Weniger

Geschlechtskranke?

In Heft 33/1977 ist auf Seite 2018 eine Meldung mit der Überschrift

„Zahl der Geschlechtskranken wei- ter gesunken" erschienen. Dem ist aus der Sicht des Laborarztes, der sich seit vielen Jahren mit der Sero- diagnostik der Syphilis beschäftigt, die Frage entgegenzustellen: „Zahl der Geschlechtskranken weiter ge- sunken?" In der Notiz wird festge- stellt, daß das Statistische Bundes- amt aufgrund seiner Unterlagen ei- nen „erneuten Rückgang" der Ge- schlechtskranken für 1976 gemeldet hat, und zwar um 13 Prozent gegen- über dem Vorjahr.

Aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland sind dem Statistischen Bundesamt im Jahre 1976 lediglich 7300 Syphilis-Erkrankungsfälle ge- meldet worden. Daß diese Zahl bei der von allen Kennern der Szene er- kannten „Dunkelziffer" fast nichts besagt, bedarf eigentlich keiner be- sonderen Erwähnung. Wenn man davon ausgeht, daß diese „Dunkel- ziffer" von Jahr zu Jahr gleichbleibt, könnte man durch den Vergleich der gemeldeten Erkrankungsfälle we- nigstens einen Trend erkennen.

Aber gerade diese Annahme scheint mir heute nicht mehr berechtigt. In zunehmendem Maße findet man bei den Ärzten in Klinik und Praxis die Ansicht, daß das Gesetz zur Be- kämpfung der Geschlechtskrankhei- ten mit seiner Meldepflicht veraltet ist. Weil viele Ärzte ihr Berufsge- heimnis und damit das Vertrauens- verhältnis zum Patienten für das hö- here Rechtsgut halten, wird die Mel- depflicht zunehmend nicht mehr be- achtet. Bei gleichbleibender oder sogar gering steigender Zahl von Er- krankungsfällen würde sich eine statistische Verminderung ergeben, wenn der Meldepflicht nicht nach- gekommen wird.

Daß diese Annahme zur Erklärung der Statistik richtiger zu sein scheint, ergibt sich aus den Untersu- chungen in den Laboratorien. Bei praktisch unverändertem Einsen- derkreis schwanken die klinisch und/oder serologisch diagnostizier- ten Syphilis-Erkrankungsfälle in meinem Laboratorium im jeweils er- sten Halbjahr der Jahre 1975 bis 1977 zwischen 100 und 130, ohne daß ein Trend nach unten zu erken- nen wäre. Dem daran Interessierten steht unser Zahlenmaterial gern zur Verfügung.

Ich will gewiß die Syphilis als eine Infektionskrankheit nicht „hochstili- sieren". Ich meine aber, daß Mel- dungen wie jene des Statistischen Bundesamtes wenig geeignet sind, den Arzt zu motivieren, bei klinisch und differentialdiagnostisch unkla- ren Krankheitsbildern auch an die Syphilis zu denken. Daß es die Meta- lues auch heute noch gibt, konnten wir in Zusammenarbeit mit der Klinik erst kürzlich nachweisen, als wir in einem Falle die Diagnose: Hepatitis syphilitica und in einem anderen Falle die Diagnose: Nierengummata (bei klinischem Verdacht auf Zysten- niere) serologisch sicherten.

Professor Dr. med.

Ferdinand Müller Leiter der Serologischen Abteilung am Hygieneinstitut Gorch-Fock-Wall 15-17 2000 Hamburg

2348 Heft 39 vom 29. September 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Kassenärztliche Bundesvereinigung

10. Nachtrag zum Vertrag zwischen dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, Bonn, einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Köln, andererseits über die Heil- behandlung der durch Dienstunfall ver- letzten Postbeamten vom 10. November 1958 in der Fassung vom 9. Juni 1976 Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung vereinba- ren folgende Änderungen der Anlage B (Honorarvereinbarung) zum Vertrag:

Zu Abschnitt I

Es wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. In Abweichung von der Gebühren- ordnung gelten bei Beratungen, Hausbe- suchen, eingehenden Untersuchungen und Leistungen der Wundversorgung folgende Beträge:

GOÄ Nr. 1 4,00 DM

GOÄ Nr. 6 13,20 DM

GOÄ Nr. 7 16,55 DM

GOÄ Nr. 8 22,10 DM

GOÄ Nr. 9 22,10 DM

GOÄ Nr. 10 36,80 DM

GOÄ Nr. 11 22,10 DM

GOÄ Nr. 25 6,70 DM

GOÄ Nr. 740 10,70 DM

GOÄ Nr. 741 22,70 DM

GOÄ Nr. 155 7,00 DM

GOÄ Nr. 156 10,00 DM

GOÄ Nr. 157 8,00 DM

GOÄ Nr. 158 14,00 DM

Diese Beträge erhöhen sich entspre- chend Abschnitt II dieser Anlage."

Die bisherige Ziffer 2 wird Ziffer 3.

Zu Abschnitt II

Abschnitt II erhält folgende Fassung:

„Es gelten die eineinviertelfachen Sätze der Gebührenordnung bzw. der Analo- gen Bewertungen zuzüglich eines Auf- schlages von 71 Prozent, wobei jeweils auf volle 5 Pfennig aufzurunden ist."

Zu Abschnitt III

1. Die Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

„1. Beratung und Untersuchung in der Sprechstunde 10,50 DM.

Falls eine eingehende Untersuchung nach den Nummern 25, 740 und 741 GOÄ gemäß Abschnitt I Ziffer 2 dieser Anlage abgerechnet wird, kann diese Gebühr daneben nicht abgerechnet werden; es kann allenfalls die Nr. 1 GOÄ gemäß Ab- schnitt I Ziffer 2 dieser Anlage in Rech- nung gestellt werden."

2. Der in Ziffer 2 genannte Aufschlag von 66 Prozent wird auf 71 Prozent erhöht.

3. Die Gebühr der Ziffer 3 a wird von 7,50 DM auf 7,90 DM heraufgesetzt.

4. Die Gebühr der Ziffer 3 b wird von 20,05 DM auf 37,80 DM angehoben.

5. Die Gebühr der Ziffer 4 wird von 5,05 DM auf 5,30 DM angehoben.

6. Die Gebühr der Ziffer 5 wird von 8,65 DM auf 9,10 DM angehoben.

7. Die Gebühr der Ziffer 6 wird von 18,40 DM auf 19,35 DM erhöht.

8. Die Gebühr der Ziffer 7 wird von 26,70 DM auf 28,05 DM erhöht.

9. Die Gebühr der Ziffer 8 wird von 50,10 DM auf 52,60 DM erhöht.

10. Die Gebühr der Ziffer 9 wird von 41,75 DM auf 43,85 DM angehoben.

11. Die Gebühr der Ziffer 10 wird von 50,10 DM bzw. 116,85 DM auf 52,60 DM bzw. 122,70 DM heraufgesetzt.

12. Die Gebühr der Ziffer 11 wird von 83,50 DM bzw. 250,40 DM auf 87,70 DM bzw. 262,95 DM heraufgesetzt.

13. Die Gebühr der Ziffer 12 a wird von 1,65 DM auf 1,75 DM angehoben.

14. Die Gebühr der Ziffer 12 b wird von 0,40 DM auf 0,45 DM angehoben.

Diese Honorarvereinbarung gilt für die ab 1. Oktober 1977 erbrachten ärztlichen Leistungen.

10. Nachtrag zum Vertrag zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Frankfurt (Main), einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln, andererseits über die Heilbehand- lung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten vom 16. Mai 1958 in der Fassung vom 16. Juli 1976 Der Vorstand der Deutschen Bundes- bahn und die Kassenärztliche Bundes-

vereinigung vereinbaren folgende Ände- rungen der Anlage B (Honorarvereinba- rung) zum Vertrag:

Zu Abschnitt I

Es wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. In Abweichung von der Gebühren- ordnung gelten bei Beratungen, Hausbe- suchen, eingehenden Untersuchungen und Leistungen der Wundversorgung folgende Beträge:

GOÄ Nr. 1 4,00 DM

GOÄ Nr. 6 13,20 DM

GOÄ Nr. 7 16,55 DM

GOÄ Nr. 8 22,10 DM

GOÄ Nr. 9 22,10 DM

GOÄ Nr. 10 36,80 DM

GOÄ Nr. 11 22,10 DM

GOÄ Nr. 25 6,70 DM

GOÄ Nr. 740 10,70 DM

GOÄ Nr. 741 22,70 DM

GOÄ Nr. 155 7,00 DM

GOÄ Nr. 156 10,00 DM

GOÄ Nr. 157 8,00 DM

GOÄ Nr. 158 14,00 DM

Diese Beträge erhöhen sich entspre- chend Abschnitt II dieser Anlage."

Die bisherige Ziffer 2 wird Ziffer 3.

Zu Abschnitt II

Abschnitt II erhält folgende Fassung:

„Es gelten die eineinviertelfachen Sätze der Gebührenordnung bzw. der Analo- gen Bewertungen zuzüglich eines Auf- schlages von 71 Prozent, wobei jeweils auf volle 5 Pfennig aufzurunden ist."

Zu Abschnitt III

1. Die Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

„1. Beratung und Untersuchung in der Sprechstunde 10,50 DM.

Falls eine eingehende Untersuchung nach den Nummern 25, 740 und 741 GOÄ gemäß Abschnitt I Ziffer 2 dieser Anlage abgerechnet wird, kann diese Gebühr daneben nicht abgerechnet werden; es kann allenfalls die Nr. 1 GOÄ gemäß Ab- schnitt I Ziffer 2 dieser Anlage in Rech- nung gestellt werden."

2. Der in Ziffer 2 genannte Aufschlag von 66 Prozent wird auf 71 Prozent erhöht.

3. Die Gebühr der Ziffer 3 a wird von 7,50 DM auf 7,90 DM heraufgesetzt. >

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 39 vom 29. September 1977

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