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Intersektorale Versorgung darf nicht behindert werden

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zu den Änderungsanträgen zum TSVG

Intersektorale Versorgung darf nicht behindert werden

Berlin, 22. November 2018 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) appelliert an den Bundesrat, keine Änderungen im Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu beschließen, die die Errichtung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gefährden. „Mit den in den Änderungsanträgen des Bundesrates vorgesehenen Maßnahmen besteht jetzt die Gefahr, dass Medizinische Versorgungszentren als wichtiges Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gefährdet werden. Es wäre versorgungspolitisch schlecht und geradezu fahrlässig, diese Struktur zu zerschlagen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Geplant ist, dass Krankenhäuser zukünftig nur noch ein MVZ gründen dürfen, wenn diese auch für die stationäre Patientenbehandlung einen entsprechenden fachgebundenen Versorgungsauftrag haben. Vielfach haben Krankenhäuser beispielsweise ihre radiologischen Abteilungen in MVZ eingebracht, um die Verzahnung der Sektoren zu befördern. „Gerade im Sinne der Versicherten sollten diese Angebote nicht gefährdet werden“, so Baum.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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