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Aufgabe W2: 33 Punkte

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Academic year: 2022

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BW-STH-P21-080628 – Aufgaben Seite 1 von 8 Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Steuerlehre (Schwerpunkt) Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Kennzeichen BW-STH-P21-080628

Datum 28.06.2008

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

ƒ Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

ƒ Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

ƒ Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

ƒ Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

ƒ Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich (Aufgaben W2, W3 und W4), in dem nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen. Werden aus diesem Bereich alle Aufgaben gelöst, kommen nur die Aufgaben W2 und W3 in die Bewertung!

Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 4 insgesamt, davon 3 zu lösen Höchstpunktzahl: 100

ƒ HFH-Taschenrechner

ƒ Steuergesetze und -richtlinien

ƒ HGB

ƒ DBA D/USA Bewertungsschlüssel

Pflichtaufgabe

Wahlbereich:

Von den Aufgaben W2 bis W4 sind nur zwei zu lösen.

Aufgabe 1 W2 W3 W4 Σ

max. Punktzahl 34 33 33 33 100

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(2)

Pflichtaufgabe

Aufgabe 1: 34 Punkte

Hugo Design, in der Sylter Szene kurz HD genannt, hat vor Jahren in Westerland ein gut gehendes Mode-Design-Geschäft erworben. Die Gewinne des Voreigentümers wa- ren vielversprechend und so hat HD zusätzlich zu den Einrichtungsgegenständen einen als Abstand bezeichneten Betrag von 300.000,--€ gezahlt.

Neben drei Verkäuferinnen beschäftigt HD eine Buchhalterin, weil er als Mode-Designer sich mit dem niederen Zahlenwerk nicht abgeben will. Allerdings lässt er es sich auch für das Jahr 2006 nicht nehmen, die Bilanz 2006 mit einem Jahresüberschuss von 560.000,--€ selbst zu seinem Bankbearbeiter zu bringen, um zu demonstrieren, wie viel Geld man mit den schönen Dingen verdienen kann.

Die ansässige Bank hat die geschäftlichen Investitionen und insbesondere die Waren finanziert. Zur Sicherheit hat HD von einer anderen Bank eine Bürgschaft gestellt. Die Gebühren in Höhe von 6.000,--€ hat er selbst getragen und seiner Buchhalterin nicht mitgeteilt. So wurden die Gebühren in der Buchhaltung nicht erfasst.

Außer mit schöner Mode umgibt sich HD auch mit den Sylter Berühmtheiten und zeigt sich angemessen spendabel. Bei einem gelegentlichen Besuch im Geschäft hat er großzügig Kleidungsstücke verschenkt. Die Ware hatte einen Einkaufspreis von 29.000,--€ und einen Verkaufspreis von 87.000,--€. Guten Freunden hat HD Kleidung zu 50% des Verkaufspreises verkauft. Der reguläre Verkaufspreis hätte 52.200,--€

betragen. Der Einkaufspreis hatte bei einem Drittel gelegen.

Mit Zugang am 1. Mai 2006 erwarb HD einen Geschäfts-Pkw, einen Jaguar. Die Anschaffungskosten haben 99.000,--€ betragen, wobei ein Rabatt von 10 % berück- sichtigt wurde. Die Nutzungsdauer ist zutreffend mit 5 Jahren anzunehmen. Abschrei- bungen hatte die Buchhalterin nicht gebucht. Der PKW wird von HD für viele Fahrten zu Modemessen und Herstellern auf dem Festland genutzt. Unzweifelhaft nutzt HD den PKW zu ca. 90% für betriebliche Fahrten.

Die Unterhaltsaufwendungen für den Pkw – ohne Steuern, Versicherung und Abschrei- bungen – haben 24.500,--€ betragen und sind in der GuV 2006 berücksichtigt. Die Ver- sicherungsprämie betrug 2.400,--€ und wurde im Mai 2006 für den Zeitraum von Mai 2006 bis April 2007 gezahlt. Der Pkw war von der Kfz-Steuer befreit.

Natürlich fährt HD mit dem Jaguar in der Freizeit, bevorzugt durch Kampen. Wie er sagt, nur betrieblich, um zu sehen, ob die Menschen seine Mode tragen, auch ist der Jaguar auf beiden Türen in leuchtend roten Lettern mit HD beschriftet.

Wegen des maritimen Charakters hat HD im Sommer eine Segelyacht gechartert und mit ausschließlich ausgesuchten Geschäftsfreunden der Modebranche Segeltörns unternommen. Wie er sagt, konnte er während der Törns eine Partie Modeartikel für die nächste Saison zu einem Wert von 150.000,--€ etwa 20% unter dem üblichen Wert ein- kaufen. Die Hälfte dieser Partie verkaufte er auf dem nächsten Törn für 180.000,--€

gleich weiter an eine Kaufhauskette. Wie HD meint, hat sich allein deshalb die Marke- tingidee mit der Segelyacht gelohnt und die Charterkosten von 5.000,--€ seien günstig gewesen. Zudem hat jeder der 20 Gäste eine HD-Badehose oder einen HD-Bikini erhalten, die im Geschäft für 150,--€ verkauft werden, jedoch in Vietnam nur Herstel- lungskosten von 15,--€ haben. Natürlich war auch eine angemessene Bewirtung erfor- derlich. Die Aufwendungen an den drei Törntagen betrugen 1.800,--€. Da neben HD auch die Buchhalterin mit an Bord war, waren selbstverständlich der Ort, die bewirteten Gäste, die Zeit, der Anlass und die Höhe der Kosten genau aufgeschrieben. Die Mode- präsente waren dem Warenlager entnommen worden, gebucht wurde nichts. Dagegen waren die Charterkosten einschließlich der Bewirtungsaufwendungen auf einem geson- derten Konto gebucht.

Fortsetzung auf S. 3

(3)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – Aufgaben Seite 3 von 8

Fortsetzung von S. 2

HD war wegen des Erfolges seines Logos nicht untätig und hatte sich HD als Marken- zeichen schützen lassen. Für Designentwicklung und Eintragung entstanden Aufwen- dungen in Höhe von 6.000,--€, die HD sofort als Betriebsausgaben buchen ließ. Leider gab es bereits eine eingetragene Marke „HD-Sylt“. Wegen der Verwechslungsgefahr mit seiner Marke und um sie ggf. auch zu nutzen, erwarb er zum 1. Juli 2006 diese Marke für 12.000,--€. Auch diese Zahlung ist als Betriebsausgaben gebucht. Wie HD sagt, beträgt die Schutzdauer 10 Jahre, dann muss er sie neu schützen lassen.

Nach Meinung von HD hat der gezahlte Abstand ebenfalls nur einen Nutzen über 10 Jahre. HD ist inzwischen ohnehin wesentlich bekannter als der frühere Inhaber. Er hat daher veranlasst, dass seine Buchhalterin den aktivierten Abstand ab dem 6. Jahr (= 2006) unter Berücksichtigung der bisherigen Abschreibungen auf insgesamt 10 Jahre abschreibt und für 2006 eine Abschreibung in Höhe von 40.000,--€ bucht.

HD hat bereits früher die Wirkung von Marken erkannt. Allerdings weniger die seiner eigenen, sondern er hat bekannte Marken leicht verfälscht eingesetzt. Im Jahre 2002 hatte er großen geschäftlichen Erfolg mit der Verfremdung der Marke CD, bis er im Jahre 2003 ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhielt, und zwar mit der höflichen, aber bestimmten Bitte, den Umfang seiner Aktivitäten mit der weltweit bekannten Marke dar- zustellen. HD berechnete seinen Gewinn und bildete eine Rückstellung in Höhe von 280.000,--€. Gegenüber den Anwälten stellte er sich stumm und hatte damit Erfolg. Er hörte nichts wieder, hielt es jedoch für richtig, die Rückstellung vorsorglich bestehen zu lassen.

HD ist auch sonst nicht untätig und hat sich in Devisentermingeschäften versucht. Ein Geschäft schloss er im Oktober 2006 über den Kauf von 100.000,--US$ zum Termin 15.01.2007 ab. Der Terminkurs war mit 1,365 US$ je 1,--€ vereinbart. Der Kurs zum 31.12.2006 betrug 1.340 US$. HD hat sich einen Gewinn in Höhe von 1.369,-- € errechnet und als sonstigen Ertrag gewinnerhöhend buchen lassen.

Daneben hat er auch mit dem Kauf südafrikanischer Rand spekuliert. Ebenfalls im Oktober 2006 schloss er einen Terminkauf über 1.000.000,--ZAR zum 30.05.2007 zu einem Terminkurs von 9,20 ZAR je 1,--€ ab. Zum 31. Dezember 2006 stand der Kurs des Rand bei 10,25 ZAR je 1,--€. Hier hat HD die erwartete Kursdifferenz in Höhe von 11.135,--€ als „Rückstellung für drohende Verluste aus Termingeschäften“ gewinnmin- dernd buchen lassen.

Aufgabenstellung

1.1 Beurteilen Sie die einzelnen Sachverhalte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn!

Hinweis: Die Umsatzsteuer kann für diese Teilaufgabe vernachlässigt werden.

23 P.

1.2 Beantworten Sie HDs Frage, ob er das steuerliche Ergebnis 2006 auch in Form einer einfachen Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben ermitteln kann!

3 P.

1.3 Soweit in den Sachverhalten enthalten, geben Sie bitte die umsatzsteuerlichen Auswirkungen an!

8 P.

(4)

Wahlbereich:

Bitte lösen Sie nur zwei der folgenden drei Aufgaben. Werden alle Aufgaben gelöst, werden nur die ersten beiden bewertet!

Aufgabe W2: 33 Punkte

Der Geschäftsführer Huber, alleiniger Gesellschafter der Musical-GmbH, eingetragen im Handelsregister Hamburg und Geschäftsadresse in Hamburg, legt für 2006 (d. h.

01.01. – 31.12.2006) die folgende Gewinn- und Verlustrechnung vor:

Gewinn- und Verlustrechnung 2006

€ €

Umsatzerlöse 2.345.000,00

Materialaufwand -220.000,00

Personalaufwand

Löhne und Gehälter -480.000,00

soziale Abgaben -45.000,00 -525.000,00

Abschreibungen -65.000,00

sonstige betriebliche Aufwendungen -420.000,00

Erträge aus Beteiligungen

Gewinn "Cats-GmbH & Co. KG" 265.000,00

Verlust aus "ABBA OHG" -365.000,00 -100.000,00

Zinsaufwendungen -75.000,00

940.000,00 Steuern

Körperschaftsteuer -195.000,00

Gewerbesteuer -180.000,00 -375.000,00

Jahresüberschuss (handelsrechtlich) 565.000,00

Dazu macht er folgende Angaben:

1. Die Umsatzerlöse beinhalten Eintrittspreise für Musicals. Anlässlich seines 40. Geburtstages hat er für 100 Gäste kostenlos Eintrittskarten ausgegeben. Der reguläre Verkaufspreis hätte 150,00 € je Karte betragen. Die Aufwendungen für die anschließende Feier sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 45.000,00 € enthalten. Huber meint, in der Künstlerszene, zu der auch seine eingeladenen 60 privaten Freunde und 40 Geschäftsfreunde gehören, dürfe er nicht kleinlich sein.

2. Die Löhne und Gehälter entfallen mit 250.000,00 € auf ihn als Geschäftsführer, ansonsten auf weitere Mitarbeiter. Auch wenn das Finanzamt in der steuerlichen Betriebsprüfung bis 2005 ein Gehalt von 150.000,00 € als angemessen angesehen hat, folgt er dieser kleinlichen Auffassung nicht.

Fortsetzung auf S. 5

(5)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – Aufgaben Seite 5 von 8

Fortsetzung von S. 4

3. Huber ist privat vermögend und hat der GmbH kurzfristig für 9 Monate zur Finanzierung einer Veranstaltung ein Darlehen von 500.000,00 € gewährt. Weil er ja auch das Veranstaltungsrisiko trägt, hat er in dem Darlehensvertrag 20 % Zinsen vereinbart. Die Bankzinsen für kurzfristige Kontokorrentkredite lagen zwischen 10 % und 15 %.

4. Die Musical-GmbH hat an die Kunst-Hochschule eine Spende für gemeinnützige Zwecke in Höhe von 60.000,00 € geleistet, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist. Die Hochschule ist nicht als besonders förderungswürdig anerkannt.

5. Um seine Geschäftsführerentscheidungen hinterfragen und kontrollieren zu lassen, hat die Musical-GmbH einen Aufsichtsrat. An die Mitglieder wurden im Jahre 2006 Vergütungen in Höhe von 36.000,00 € gezahlt.

6. In den Umsatzerlösen sind 280.000,00 € Einnahmen aus einem Gastspiel in Prag über 9 Monate (= Betriebsstätte) enthalten. Huber gibt an, dass aus dem Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 120.000,00 € damit im Zusammenhang stehen.

7. Die ausgewiesenen Steuern betreffen:

Körperschaftsteuer Nachzahlung 2004 15.000,00 € Vorauszahlungen 2006 180.000,00 €

Gewerbesteuer Nachzahlung 2004 10.000,00 €

Vorauszahlungen 2006 170.000,00 €

Aufgabenstellung

2.1 Gehen Sie kurz auf die Steuerpflicht der Musical-GmbH ein! 3 P.

2.2 Ermitteln Sie das steuerliche Einkommen der GmbH!

Hinweis: Vereinfachend betrachten Sie für diese Teilaufgabe die gebuchte Gewerbesteuer als richtig.

15 P.

2.3 Wenn Huber im Februar 2007 einen Gewinnausschüttungsbeschluss über das handelsrechtliche Ergebnis von 565.000,00 € gefasst hätte, welche Gewinnausschüttungen wären bei ihm in den Jahren 2006 und 2007 zu erfassen? Wie wären die Ausschüttungen steuerlich anzusehen?

4 P.

2.4 Ermitteln Sie den maßgebenden Gewerbeertrag 2006 und berechnen Sie die richtige Höhe der Gewerbesteuer!

Der Hebesatz soll 470 % betragen.

11 P.

Hinweise:

– Es empfiehlt sich, die Aufgabe in der Reihenfolge der Teilaufgaben zu lösen.

– Vernachlässigen Sie bitte den Solidaritätszuschlag und eventuelle umsatzsteuerliche Auswirkungen.

(6)

Aufgabe W3: 33 Punkte

An der Müller KG sind zum 31.12.2005 beteiligt:

Albert Müller Komplementär

Bernd Müller Kommanditist Einlage 250.000,00 €

Cäsar Müller Kommanditist Einlage 250.000,00 €.

Alle Gesellschafter sind am Vermögen und Ergebnis zu je 1/3 beteiligt.

Die Handelsbilanz zum 31.12.2005 sieht folgendermaßen aus:

Aktiva Handelsbilanz zum 31.12.2005 Passiva

Anlagevermögen: Eigenkapital:

Software 120.000,00 Kompl. Albert Müller 835.000,00

Maschinen 500.000,00 Kommanditkapital 500.000,00

Betriebs- und

Geschäftsausstattung 250.000,00 870.000,00 Verrechnungskonten:

- Bernd Müller 125.000,00

Umlaufvermögen: - Cäsar Müller 190.000,00 315.000,00

Vorräte 530.000,00 1.650.000,00

Forderungen aus

Lieferungen und Rückstellungen:

Leistungen 460.000,00 Steuerrückstellungen 120.000,00

Wertpapiere 280.000,00 sonstige Rückstellungen 90.000,00 210.000,00 Bankguthaben 110.000,00 1.380.000,00

Verbindlichkeiten

Kreditinstitute 280.000,00

sonst. Verbindlichkeiten 110.000,00 390.000,00

2.250.000,00 2.250.000,00

Zum Ablauf des 31.12.2005 treten folgende Veränderungen ein, über die sich die Gesellschafter im Jahre 2005 geeinigt hatten:

1. Bernd Müller überträgt seine Kommanditeinlage auf einen neuen Kommanditisten Heinz Schröder für einen Kaufpreis von 450.000,00 €. Sein Verrechnungskonto lässt er in der Gesellschaft stehen.

Unmittelbar danach scheidet Albert Müller als Komplementär aus und Bernd Müller übernimmt die Komplementärstellung. Albert Müller und Bernd Müller sind sich einig, dass Bernd Müller das Komplementärkapital übernimmt. Wegen des hohen Haftungsrisikos und des nicht unerheblichen Risikos von Forderungsausfällen haben beide sich geeinigt, dass Albert Müller von Bernd Müller im Januar 2006 750.000,00 € erhält.

2. Bernd Müller und Heinz Schröder waren sich bei der Kaufpreisfindung einig, dass der Bilanzposten „Software“ einen Wert von 240.000,00 € darstellt, weil die Gesellschaft im Jahre 2005 für 120.000,00 € Software selbst entwickelt hat, die nicht bilanziert ist.

Ferner stellen die Vorräte einen Wert von 680.000,00 € dar. Der geringere Bilanzausweis ergibt sich aus einer zulässigen Bewertungsmethode.

Allerdings konnte Heinz Schröder in den Verhandlungen auch durchsetzen, dass die Wertpapiere nur mit 250.000,00 € angesetzt werden, weil die Börse deutlich Kursrückgänge signalisiert, die Wertpapiere jedoch nicht zur Vermeidung von Verlusten verkauft werden können, weil sie als Sicherheit für den Bankkredit dienen.

Fortsetzung auf S. 7

(7)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – Aufgaben Seite 7 von 8

Fortsetzung von S. 6

3. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Gesellschaft hat Heinz Schröder den Kaufpreis finanziert. Er zahlt 8 % Zinsen und leistet eine jährliche Tilgung von 45.000,00 €, erstmals im Dezember 2006.

4. Software wird von der Müller KG immer über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte waren bis zum Ende des Jahres 2006 zur Hälfte verkauft. Nach dem allgemeinen Marktpreis wäre der Marktwert der verbleibenden Vorräte mit 310.000,00 € anzusetzen.

Bei den Wertpapieren ist die Erwartung eines Wertrückgangs zum 31.12.2006 erfüllt worden. Der Börsenkurs sank sogar nachhaltig auf 240.000,00 €.

Allerdings waren die Befürchtungen hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unbegründet, alle Forderungen wurden beglichen.

Aufgabenstellung

3.1 Erstellen Sie die erforderlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzen zum 01.01.2006!

14 P.

3.2 Schreiben Sie – mit Ausnahme der Gesellschaftsbilanz – die erforderlichen Bilanzen zum 31.12.2006 fort!

8 P.

3.3 Ermitteln Sie für die Gesellschafter Bernd Müller und Heinz Schröder die Ergebnisse aus den für sie zu erstellenden Bilanzen! Die Methode ist freigestellt.

7 P.

3.4 Wie ist bei Bernd Müller die Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung steuerlich zu behandeln?

4 P.

(8)

Aufgabe W4: 33 Punkte

Die PHARMA-AG mit Sitz in Dresden erzielt in- und ausländische Einkünfte. Die Auslandsaktivitäten der AG beziehen sich im zu betrachtenden Wirtschaftsjahr auf:

1. Erträge und Aufwendungen aus einem Warenlager in Washington/USA. Der sich daraus ergebende Gewinn (vor ausländischer Steuer) beträgt umgerechnet 20.000 €. U.S.-Steuer ist nicht erhoben worden.

2. Erträge und Aufwendungen aus einer Fabrik zur Herstellung von Verpackungsmaterial in einem Nicht-DBA-Staat. Hieraus ergibt sich ein Gewinn (vor ausländischer Steuer) von 100.000 €. Dieser Gewinn ist mit einer ausländischen Steuer i.H.v. 25.000 € belastet worden.

3. Eine 15 %-ige Beteiligung an der TEX-CORPORATION (= KapG) mit Sitz in Boston/USA. Im Dezember des zu betrachtenden Wirtschaftsjahres hat die TEX- Corp. eine Dividende i.H.v. 200.000 € (vor ausländischer Quellensteuer) auf das Bankkonto der PHARMA-AG gemäß einem Ausschüttungsbeschluss vom Juli des Jahres gezahlt. In den USA ist nachweislich eine Quellensteuer von 20 % gezahlt worden.

Der Gewinn der TEX-Corp., aus dem die Dividende gezahlt worden ist, ist mit einer U.S.-Körperschaftsteuer i.H.v. 30 % belastet worden.

GuV PHARMA-AG für Wj. 2008 in € (vor endgültiger GewSt und KSt)

Materialaufwand 226.000 Umsatzerlöse 825.000

Personalaufwand 586.105 sonstige betriebliche Erträge 30.000

Abschreibungen 76.000 Zinserträge 154.105

außerordentliche Aufwendungen 10.500 Ausländische Gewinne

sonstige Aufwendungen 35.500 – aus Warenlager in USA 20.000

Steuern – aus Fabrik in Nicht-DBA-Staat 100.000

a) Inländ. KSt-Vorauszahlung 2005 30.000 – Dividende TEX-CORP. 200.000 b) Ausländische Steuern

– U.S.-Steuer (Warenlager) 0 – Steuer in Nicht-DBA-Staat 25.000 – U.S.-Quellensteuer (TEX-Corp.) 40.000

Jahresüberschuss 300.000

1.329.105 1.329.105

Aufgabenstellung

4.1 Wie sind die jeweiligen ausländischen Gewinnanteile und die ausländischen Steuern hierauf steuerrechtlich zu behandeln? Klären Sie stichwortartig die steuerliche Behandlung aller ausländischen Einkünfte!

9 P.

4.2 In welcher Höhe entsteht für die deutsche AG eine Belastung mit GewSt und KSt für das Wirtschaftsjahr 2008?

Die GewSt ist mit einem Hebesatz von 400% zu berechnen!

24 P.

Hinweis: Wenden Sie das DBA: D/USA an!

(9)

BW-STH-P21-080628 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 10 Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Steuerlehre

Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BW-STH-P21-080628

Datum 28.06.2008

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich alle drei Aufgaben bearbeitet haben, so sind nur die numerisch ersten beiden Aufgaben zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

16. Juli 2008

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine

Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich der Leiterin des Prüfungsamtes anzuzeigen: Birgit.Hupe@hamburger-fh.de bzw. Tel. 040/35094-311.

Bewertungsschlüssel

Pflichtaufgabe Wahlbereich:

Von den Aufgaben W2 bis W4 sind nur zwei zu lösen.

Aufgabe 1 W2 W3 W4 Σ

max. Punktzahl 34 33 33 33 100

(10)

Lösung Aufgabe 1: 34 Punkte

Teilaufgabe 1.1

Die Bürgschaftsgebühren sind durch die Sicherung des betrieblichen Darlehens entstanden und damit betrieblich veranlasst im S. v. § 4 (4) EStG.

Gewinnminderung -6.000,00 1

Das Verschenken und verbilligte Verkaufen der Waren an persönlich bekannte Personen ist privat motiviert. Die Gründe liegen außerhalb des Betriebes. Es liegen Entnahmen im Sinne von § 4 (1) EStG vor. Die Bewertung erfolgt nach § 6 (1) Nr. 4 EStG mit dem Teilwert.

Der Teilwert wird hier mit den Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer angenommen.

Aufgabengemäß soll auf die Umsatzsteuer nicht eingegangen werden.

Verschenkte Waren: Ansatz für Entnahme , Gewinnerhöhung 75.000,00 2 Verbilligte Ware: Ansatz für Entnahme, Differenz zwischen Teilwert

und Kaufpreis ohne Umsatzsteuer

Gewinnerhöhung 22.500,00 1

Der Geschäfts-Pkw stellt abnutzbares Anlagevermögen im Sinne von § 6 (1) Nr. 1 EStG dar.

Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer von 5 Jahren zeitanteilig (§ 7 (1) EStG).

Die Abschreibung beträgt Gewinnminderung -13.200,00 1

Die Versicherungsprämie wurde im Voraus, teilweise auch für das Jahr 2007 gezahlt. Insoweit liegt ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten vor, soweit die Prämie auf das Jahr 2007 entfällt. (§ 5 (5) Nr. 1 EStG)

Gewinnerhöhung 800,00 2

Die Möglichkeit der Privatnutzung stellt eine Entnahme dar. Die Bewertung erfolgt nach

§ 6 (1) Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1% des Listenpreises monatlich.

Die Grundvoraussetzung der betrieblichen Nutzung von mehr als 50% ist erfüllt.

Anschaffungskosten 99.000,-- €

Rabatt 11.000,-- €

Listen-

Anschaffungskosten 110.000,-- € Umsatzsteuer 16% 17.600,-- €

Listenpreis 127.600,-- €

mtl. Entnahmewert 1% 1.276,-- €

Entnahme 2006 8 Monate Gewinnerhöhung 10.208,00 3

Die Aufwendungen für die Charter der Segelyacht sind nach § 4 (5) Nr. 4 EStG nicht abzugsfähig. Entsprechendes gilt für die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen, auch wenn die Aufzeichnungsvorschriften beachtet

wurden. Gewinnerhöhung 6.800,00 2

Die Geschenke an Geschäftsfreunde wären wegen der Höhe nach § 4 (5) Nr.1 EStG abzugsfähig. Jedoch erfolgte keine gesonderte Aufzeichnung nach § 4 (7) EStG.

Somit sind auch diese Aufwendungen nicht abzugsfähig.

Ansatz 20 Gäste je 15,-- Euro = Gewinnerhöhung 300,00 1

(11)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 10

Die Marke HD stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar, das jedoch selbst geschaffen wurde und somit nach § 5 (2) EStG nicht aktiviert werden darf.

Die Behandlung ist zutreffend.

Die erworbende Marke HD-Sylt ist jedoch angeschafft und muss aktiviert werden.

Die Abschreibung erfolgt nach § 7 (1) EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die mit 10 Jahren anzunehmen ist.

Gewinnerhöhung 12.000,00

in Höhe der AfA für 6 Monate ergibt sich eine Gewinnminderung -600,00 3

Der Abstand stellt einen bezahlten Firmenwert dar. Dieser ist nach § 7 (1) Satz 3 EStG zwingend über 15 Jahre abzuschreiben. Die bereits gebuchte Abschreibung ist somit zu korrigieren.

Gebucht 40.000,--

AfA 15 Jahre 20.000,-- Gewinnerhöhung 20.000,00 1

Die Rückstellung für die Schutzrechtsverletzung wurde im Jahre 2003

zutreffend gebildet. Allerdings wurde HD tatsächlich nicht in Anspruch genommen.

Die Rückstellung ist daher nach § 5 ( 3) Satz 2 EStG spätestens im dritten Jahr nach der Bildung, zum 31.12.2006, wieder aufzulösen.

Gewinnerhöhung 280.000,00 2

Der Gewinn aus den Devisentermingeschäften in Höhe von 1.369,-- Euro stellt einen noch nicht realisierten Gewinn dar, der erst im Zeitpunkt der Realisierung

erfasst werden darf. Gewinnminderung -1.369,00 2

Der drohende Verlust aus den Devisentermingeschäften müsste erfasst werden, wenn nicht § 5 (4a) EStG die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften verbieten würde.

Gewinnerhöhung 11.135,00 2

Teilaufgabe 1.2

Losgelöst davon, ob HD als Kaufmann oder nach den Vorschriften der Abgabenordnung zur Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, hat er nicht die Wahl, sein steuerliches Ergebnis durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. In jedem Fall erstellt er eine Bilanz, ggf. freiwillig, und muss die Bilanzierung nach § 5 (1) EStG

dann auch für steuerliche Zwecke gegen sich gelten lassen. 3

Teilaufgabe 1.3

Die verschenkten Kleidungsstücke stellen Entnahmen gem. § 3 (1b) Nr. 1 UStG dar. Das Entgelt bemisst sich nach § 10 (4) Nr. 1 UStG nach dem Einkaufspreis ohne Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage 25.000,-- Euro

USt 16% 4.000,00 2

Die verbilligt verkaufte Ware kann zu einer Entnahme führen, wenn das von den Kunden gezahlte Entgelt geringer ist als die Bemessungsgrundlage für die Entnahme.

Entgelt 22.500,-- Euro

Einkaufspreis ohne USt 15.000,-- Euro

somit keine umsatzsteuerlichen Auswirkungen 2

(12)

Die private Kfz-Nutzung stellt eine Nutzungsentnahme nach § 3 (9a) Nr. 1 UStG dar.

Bemessungsgrundlage sind nach § 10 (4) Nr. 2 UStG die Ausgaben einschl.

Abschreibung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Somit:

Unterhaltsaufwendungen 24.500,-- Euro

AfA 13.200,-- Euro

gesamt 37.700,-- Euro

Privater Nutzungsanteil 10%, d.h. 3.770,-- Euro

darauf 16 % USt 603,20 2

Die Aufwendungen für die Segelyacht, einschließlich Bewirtung und Geschenke stellen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 (5) EStG dar.

Gem. § 15 (1a) UStG sind die Vorsteuern auf diese Aufwendungen nicht abzugsfähig.

Ohne weitere Angaben wird für die Bewirtungsaufwendungen ein Vorsteuer- abzug in Höhe von 16% unterstellt.

Somit nicht abzugsfähige Vorsteuer:

Charterkosten 5.000,-- Euro

Bewirtung 1.800,-- Euro

Geschenke 300,-- Euro

gesamt 7.100,-- Euro

darauf VoSt 16% 1.136,00 2

(13)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 5 von 10

Lösung Aufgabe W2: 33 Punkte

Teilaufgabe 2.1

Die Musical-GmbH hat ihren Sitz und/oder die Geschäftsleitung im Inland. Sie ist eine Körperschaft im Sinne von § 1 (1) 1 KStG. Die Musical-GmbH ist

unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 3 P

Teilaufgabe 2.2

Das Einkommen ermittelt sich nach §§ 7 - 10 KStG.

Ausgangsbasis

Handelsrechtlicher Jahresüberschuss 565.000,00 € 1 P

SV 1

Die kostenlosen Eintrittskarten und die Geburtstagsaufwendungen betreffen einen Zweck außerhalb des Betriebs der GmbH, vergleichbar Entnahmen i. S. § 4 (1) EStG.

Es liegt eine Vermögensminderung, veranlasst durch das Gesellschaftsverhältnis, vor (siehe auch H 36 Rz. 38, Geburtstag).

Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 (3) S. 2 KStG) vor.

100 Gäste à 150,00 € 15.000,00 €

Feieraufwendungen 45.000,00 € 60.000,00 € 3 P

SV 2

Das Geschäftsführergehalt ist in Höhe von 100.000,00 € steuerlich unangemessen.

Insoweit ist ebenfalls eine vGA gegeben

(§ 8 (3) S. 2 KStG). 100.000,00 € 2 P

SV 3

Es ist aus dem Sachverhalt kein Grund ersichtlich, warum Huber höhere Zinsen als maximal banküblich vereinbart und auch erhalten hat. In Höhe von 5 %

von 500.000,00 € für 9 Monate liegt eine vGA vor. 18.750,00 € 1 P SV 4

Die geleisteten Spenden sind im ersten Schritt

(technisch) hinzuzurechnen. 60.000,00 € 1 P

Weitere Lösung nach SV 7 SV 5

Die Vergütungen an den kontrollierenden Aufsichtsrat sind nach § 10 Nr. 4 KStG

zur Hälfte nicht abzugsfähig. 18.000,00 € 2 P

SV 6

Nicht relevant für die Körperschaftsteuer ---

SV 7

Nach § 10 Nr. 2 KStG sind nicht abzugs- fähig Steuern vom Einkommen, hier die Körperschaftsteuer in der als Betriebs-

ausgaben abgesetzten Höhe nicht abziehbar 195.000,00 € 2 P

Zwischensumme, Einkommen im Sinne

von § 9 (2) KStG 1.016.750,00 € 1 P

SV 4

Geleistete Spenden 60.000,00 €

Abzugsfähig (§ 9 (1) Nr. 2 KStG)

5 % von 1.016.750,00 € 50.838,00 € -50.838,00 € 1 P

Alternative: 2 ‰ Umsätze, Löhne und

Gehälter, jedoch geringer ____________ 1 P

Steuerpflichtiges Einkommen 965.912,00 €

(14)

Teilaufgabe 2.3

Die verdeckten Gewinnausschüttungen stellen im Jahr 2006 und die offene Gewinnausschüttung stellt im Jahr 2007 Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 20

(1) Nr. 1 EStG). Der Ansatz erfolgt nach § 3 Nr. 40 lit d) EStG mit der Hälfte 2 P

2006 2007

€ €

vGA:

Geburtstagsfeier 60.000,00

Gehalt 100.000,00

Zinsen 18.750,00

178.750,00

1 P

Offene Gewinnausschüttung 565.000,00

565.000,00

1 P Ansatz § 3 Nr. 40 Lit d)

50 % 89.375,00 282.500,00

Teilaufgabe 2.4

€ Steuerpflichtiger Gewinn aus

Gewerbebetrieb § 7 GewStG 965.912,00 1 P

Hinzurechnungen § 8 GewStG

Nr. 8 Verlust "ABBA OHG" 365.000,00 2 P

Kürzungen § 9 GewStG

Nr. 2 Gewinn "Cats GmbH & Co. KG" -265.000,00 2 P

Nr. 3 Gewerbeertrag, der auf Betriebsstätte in Prag entfällt

Sachverhalt 6

Einnahmen 280.000,00

zuzurechnende Betriebsausgaben -120.000,00 -160.000,00 2 P

905.912,00 Neutralisierung Gewerbesteuer-Betriebs-

ausgabe für 2006 170.000,00 1 P

Maßgebender Gewerbeertrag 1.075.912,00

1 P Steuermessbetrag:

5 % von 1.075.900,00 € = 53.795,00

Hebesatz 470 % 252.836,00

Divisor 1,235

Gewerbesteuer 2006 204.725,00

2 P

(15)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 7 von 10

Lösung Aufgabe W3: 33 Punkte

Teilaufgabe 3.1

a) Handelsrechtliche Bilanz der Müller KG zum 01.01.2006: 4 P

Aktiva Bilanz der Müller KG zum 01.01.2006 Passiva

Anlagevermögen: Eigenkapital:

Software 120.000,00 Kompl. Bernd Müller 960.000,00

Maschinen 500.000,00 Kommanditkapital:

Betriebs- und - Cäsar Müller 250.000,00

Geschäftsausstattung 250.000,00 870.000,00 - Heinz Schröder 250.000,00 Verrechnungskonten:

Umlaufvermögen: - Cäsar Müller 190.000,00

Vorräte 530.000,00 1.650.000,00

Forderungen aus

Lieferungen und Rückstellungen:

Leistungen 460.000,00 Steuerrückstellungen 120.000,00

Wertpapiere 280.000,00 sonstige Rückstellungen 90.000,00 210.000,00 Bankguthaben 110.000,00 1.380.000,00

Verbindlichkeiten

Kreditinstitute 280.000,00

sonst. Verbindlichkeiten 110.000,00 390.000,00

2.250.000,00 2.250.000,00

b) Ergänzungsbilanz zum 01.01.2006 - Bernd Müller: 2 P

Aktiva Ergänzungsbilanz zum 01.01.2006 - Bernd Müller Passiva

€ €

Ergänzungskapital 85.000,00 Forderungen aus Liefe-

rungen und Leistungen 85.000,00

85.000,00 85.000,00

c) Ergänzungsbilanz Heinz Schröder: 6 P

Kaufpreis 450.000,00

Kommanditanteil -250.000,00

200.000,00 Anteil

Buchwert Kaufwert Reserven B. Müller

€ € € €

Software 120.000,00 240.000,00 120.000,00 40.000,00 Vorräte 530.000,00 680.000,00 150.000,00 50.000,00

Wertpapiere 280.000,00 250.000,00 -30.000,00 -10.000,00 80.000,00 Firmenwert: 120.000,00

(16)

Aktiva Ergänzungsbilanz zum 01.01.2006 - Heinz Schröder Passiva

€ €

Software 40.000,00 Ergänzungskapital 200.000,00

Vorräte 50.000,00 Wertpapiere 10.000,00

Firmenwert 120.000,00

210.000,00 210.000,00

d) Sonderbilanz Heinz Schröder: 2 P

Aktiva Sonderbilanz zum 01.01.2006 - Heinz Schröder Passiva

€ €

Sonderkapital 450.000,00 Verbindlichkeit

Kreditinstitute 450.000,00

450.000,00 450.000,00

Teilaufgabe 3.2

a) Ergänzungsbilanz Bernd Müller: 2 P

Aktiva Ergänzungsbilanz zum 31.12.2006 - Bernd Müller Passiva

€ €

Ergänzungskapital 0,00 Forderungen aus Liefe-

rungen und Leistungen 0,00

0,00 0,00

b) Ergänzungsbilanz Heinz Schröder: 4 P

Aktiva Ergänzungsbilanz zum 31.12.2006 - Heinz Schröder Passiva

€ €

Software 32.000,00 Ergänzungskapital 159.000,00

Vorräte 15.000,00 Wertpapiere 0,00

Firmenwert 112.000,00

159.000,00 159.000,00

(17)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-080628 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 9 von 10

c) Sonderbilanz Heinz Schröder: 2 P

Aktiva Sonderbilanz zum 31.12.2006 - Heinz Schröder Passiva

€ €

Sonderkapital 405.000,00 Verbindlichkeit

Kreditinstitute 405.000,00

405.000,00 405.000,00

Teilaufgabe 3.3

a) Ergebnis Bernd Müller: 2 P

Betriebsvermögen Ergänzungsbilanz 31.12.2006 0,00

Ergänzungsbilanz 01.01.2006 - -85.000,00

85.000,00

b) Ergebnis Heinz Schröder: 2 P

€ Betriebsvermögen Ergänzungsbilanz 31.12.2006 159.000,00

Ergänzungsbilanz 01.01.2006 -200.000,00

-41.000,00

3 P

Betriebsvermögen Sonderbilanz 31.12.2006 -405.000,00

Sonderbilanz 01.01.2006 - -450.000,00

45.000,00 ./. Einlagen

Tilgung -45.000,00

Zinsen -36.000,00 -81.000,00

-36.000,00

Teilaufgabe 3.4

Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 200.000,00 € stellt einen Veräußerungsgewinn

nach § 16 (1) 2 EStG dar. 2 P

Auch wenn Bernd Müller das 55. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 (4) EStG), kommt ein

Freibetrag wegen der Höhe des Veräußerungsgewinns nicht zur Anwendung. 2 P

(18)

Lösung Aufgabe W4: 33 Punkte

4.1 Warenlager in USA:

Keine Betriebsstätte gem. Art. 5 OECD-MA !

Erstattung gem. Art. 29 DBA! Aber U.S.-Steuer beträgt 0!

3 P

Fabrik (Nicht-DBA-Staat) = Betriebsstätte gem. § 12 AO.

Kein DBA-Staat: Anrechnung gem. § 26 (1) KStG.

GewSt-Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG.

3 P

TEX-Corp.: Dividende:

Freistellung nach Art. 23 (2) DBA und nach § 8b (1) KStG.

Ergänzend ist § 8b (5) KStG ist anzuwenden.

Erfassung bei der GewSt gem. § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 7 GewStG.

3 P

4.2 Jahresüberschuss + KSt-VZ 2005

U.S.-BS-Gewinn: keine Freistellung (Welteinkommen) + ausländische Steuer U.S.-BS

+ Steuer im Nicht-DBA-Staat (Welteinkommen + Anrechnung) - freigestellte U.S.-Dividende

+ U.S.-Quellensteuer

+ nichtabzugsfähige BA gem. § 8b (5) KStG (5 % v. 200.000)

= zu versteuerndes Einkommen

300.000 + 30.000 + 0 + 25.000 - 200.000 + 40.000 + 10.000 205.000

1 P 1 P 1 P 2 P 2 P 2 P 3 P GewSt:

Zu versteuerndes Einkommen

- Betriebsstätten-Gewinn U.S. (§ 9 Nr. 3 GewStG)

- Betriebsstätten-Gewinn Nicht-DBA-Staat - § 9 Nr. 3 GewStG U.S.-Dividende bleibt gekürzt! - § 9 Nr. 8 GewStG

Nicht abzugsfähige BA gem. § 8 Nr. 5 GewStG bleibt ebenso!

Gewerbeertrag

GewSt = 3,5 % ⋅ HS (= 400%) = 14 %

205.000 - 20.000 - 100.000 0 0 85.000 11.900

1 P 2 P 2 P

2 P KSt:

KSt (15 %)

Anrechnung (Nicht-DBA-Staat): 30.750 ⋅ 100.000/205.000 = 15.000 Erstattung (U.S.): keine Steuer entstanden!

Vorauszahlung KSt (Erstattung)

30.750 - 15.000 - 30.000 - 14.250

2 P 2 P 1 P

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