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394 Ärzteblatt Sachsen 8/2002
Personen ist ebenfalls sehr gut (Tab. 4, 5). Die gute Immunitätslage der auslän- dischen Personen zeigt den Erfolg, den die WHO im Rahmen des Eradikations- programmes errungen hat. Die deutlich niedrigeren geometrischen Titer bei den Migranten könnten auch als Hinweis an- gesehen werden, dass die Serokonver- sionsrate nach Impfungen mit OPV unter verschiedenen klimatischen Bedin- gungen unterschiedlich ist.
5 Schlussfolgerungen:
1. Die Umstellung der Impfstrategie in Sachsen auf die alleinige Anwendung von IPV bringt aufgrund der guten Popula- tionsimmunität in Sachsen keine Gefahr für die Allgemeinheit mit sich.
2. Es sollte, insbesondere jetzt nach der Umstellung der Impfung auf IPV, auf einen frühestmöglichen Beginn der Imp- fung entsprechend der Impfempfehlung geachtet werden. So lange die Grundim- munisierung nicht abgeschlossen ist, kann kein vollständiger Schutz gegen die Poliomyelitis angenommen werden.
3. Die Auffrischungsimpfung im Zyk- lus von 10 Jahren sollte in Sachsen wei- ter empfohlen bleiben: Es zeigten sich Lücken in der Immunität gegen alle drei Poliovirustypen außer bei den Kleinkin- dern auch bei den Männern zwischen 30 und 40 Jahren und den Personen jenseits des 60. Lebensjahres. Mit Boosterimp- fungen wird auch die Seroprävalenz ge- gen den Virustyp 3 verbessert. Es konnte außerdem ein linearer Zusammenhang zwischen den Antikörperkonzentrationen gegen die Poliovirustypen 1 und 2 und dem Abstand zur letzten Impfung nach- gewiesen werden. Auch die Wahrschein- lichkeit, dass die Antikörperkonzentra- tionen gegen die Virustypen 1 und 2 in den nicht schützenden Bereich fallen, er- höht sich mit zunehmendem Abstand zur letzten Impfung. Mit der Durchführung der Auffrischungsimpfung wird eine ho- he Antikörperprävalenz in allen Alters- gruppen erreicht und aufrechterhalten.
So kann dem Zirkulieren von importier- ten Wildviren oder mutierten Impfviren vorgebeugt werden.
4. Die Meldung von durchgeführten Imp- fungen an das zuständige Gesundheits- amt ist eine effektive Maßnahme um un- nötige Impfungen zu vermeiden und soll- te deswegen in jedem Fall durchgeführt werden. In den mittleren Altersgruppen zeigten sich hinsichtlich der Immunität kaum Unterschiede zwischen der Grup- pe mit vollständig nachweisbarer Grund- immunisierung und der ohne diese.
5. Die 1999 untersuchten Migranten wie- sen einen mit der einheimischen Bevöl- kerung vergleichbar guten Immunstatus auf. Eine routinemäßige Überprüfung al- ler einreisender Personen erscheint folg- lich nicht erforderlich. Die in Sachsen geübte Praxis, öffentlich empfohlene Schutzimpfungen Asylbbewerbern wie auch Einheimischen anzubieten bleibt davon unberührt.
Literatur beim Verfasser Korrespondenzadresse:
Dr. med. Marika Roch Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
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Ärzteblatt Sachsen
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