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RS-210816-Corona-Auffrischungsimpfung

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An alle impfenden Ärzte

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16.08.2021

Corona-Auffrischungsimpfungen ab sofort möglich

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

laut Presseinformation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von heute, 16.08.2021, sind Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus für bestimmte Personen zur weiteren Umsetzung der Impfkampagne ab sofort möglich.

Nach den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenzen vom 02.08.2021 und 09.08.2021 richten sich die Auffrischungsimpfungen zunächst insbesondere an folgende Personengruppen:

• Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen,

• Bewohner/innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,

• Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression,

• Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und

• Höchstbetagte ab 80 Jahren.

Der Fokus liegt damit auf den Personen, die zu Beginn der Impfkampagne geimpft wurden.

Diese Personen sollen die Auffrischungsimpfung möglichst durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte erhalten. Laut dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 09.08.2021 müssen jedoch mindestens 6 Monate seit der ersten Impfserie vergangen sein.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek führte dazu am 16.08.2021 aus:

„Die Impfzentren und die niedergelassenen behandelnden Ärzte können in Bayern schon jetzt Auffrischungsimpfungen anbieten. Dabei sollten sich die Ärzte und die Impfzentren – diese vor allem mit ihren mobilen Teams – zunächst auf die Pflegeeinrichtungen konzen- trieren, denn dort leben die Menschen, die zuerst geimpft wurden.“

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Seite 2

zum Schreiben vom 16.08.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Um Überschneidungen mit den mobilen Impfteams zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, sich mit den von Ihnen betreuten Pflegeeinrichtungen abzustimmen.

Konkret zur Impfung:

• Für die Auffrischungsimpfung ist ein mRNA-Impfstoff vorgesehen, unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die erste Impfserie abgeschlossen wurde.

• Bislang stehen noch keine Aufklärungsbögen für die COVID-19-Impfung zur Ver- fügung, die Auffrischungsimpfungen thematisieren. Solange dies der Fall ist, muss die Aufklärung mündlich durch den behandelnden Arzt erfolgen. Nichts desto trotz empfehlen wir Ihnen für die Dokumentation die bisherigen Aufklärungsbögen für die mRNA-Impfstoffe mittels handschriftlichem Vermerk zu verwenden, dass es sich hier- bei um eine Auffrischungsimpfung handelt.

• Nachdem das RKI Tool für die tägliche Schnell-Dokumentation (bisher: Meldung der Anzahl der Erst- und Abschlussimpfungen je Impfstoff) über das Ihnen bekannte Impf- DokuPortal bisher noch keine Abfrage zu Auffrischungsimpfungen vorsieht, bitten wir Sie, die einzutragenden Informationen gesondert zu dokumentieren und ab Verfügbar- keit der entsprechenden Abfrage nachzutragen.

• Gleichzeitig dokumentieren Sie bitte die Auffrischungsimpfung in gewohnter Weise im gelben Impfpass.

• Auch hinsichtlich der Abrechnung bitten wir Sie noch abzuwarten, bis die für die

Abrechnung notwendigen Pseudoziffern seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in das Abrechnungssystem integriert sind. Hierzu werden wir Sie noch gesondert infor- mieren.

Freundliche kollegiale Grüße

gez. gez. gez.

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Die Pressemitteilung und die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenzen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-bayern-macht-corona-auffri- schungsimpfungen-moeglich-erstimpfungen-haben/?output=pdf

• https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=219&jahr=2021

• https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=221&jahr=2021

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