DIZIN
nahmen individuell im Rahmen der kardiovaskulären Prävention zu steu- ern. Wie die zahlreichen Zuschriften und Anfragen der Leser, die wir er- halten haben, beweisen, hat die Ära einer individuell-differenzierten kar- diovaskulären Prävention bereits be- gonnen.
Literatur:
1. Bond, M. G.; Ball, M., Assessment of ultra- sound B-mode imaging for detection and quantification of atherosclerotic lesions in arteries of animals. Report to National In- stitutes of Health, contract No. NHLBI No.
1-
1—HV-12916 (1986)
2. Lanzer, P.; Bond, M. G.: Karotisultraschall in der Früherkennung der Atherosklerose.
Dt. Ärztebl. 48 (1992) 4096-4105
Zu dem Beitrag
von Dr. med. Jens Jarke in Heft 7/1993
Wann testen?
Zum Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges zwischen berufs- bedingter Verletzung oder Expositi- on und erfolgter Infektion leistet der HIV-Test gute Dienste. In diesem Falle zu Gunsten des Betroffenen, wenn der Grad seiner durch die HIV-Infektion verursachten Minde- rung der Erwerbsfähigkeit anerkannt werden soll. Er wäre schlecht bera- ten, würde er von seinem Verweige- rungsrecht zur Probenabgabe für den Test Gebrauch machen. Auch der vor dem schädigenden Ereignis durchgeführte Test mit negativem Ergebnis vereinfacht das Anerken- nungsverfahren.
DISKUSSION
3. Stary, H. C.; Blankenhorn, D. H.; Chan- dler, A. B.; Glagov, S.; Insull jr., W.; Rich- ardson, M.; Rosenfeld, M. E.; Schaffer, S.
A.; Schwanz, C. J.; Wager, W. D.; Wissler, R. W.; A definition of the intima of human arteries and of its atherosclerosis-prone re- gions. Arteriosclerosis and Thrombosis 12 (1992) 120134
4. Wendelhag, I.; Wiklund, 0.; Wikstrand, J.:
Arterial wall thickness in familial hypercho- lesterolemia. Arteriosclerosis and Throm- bosis 12 (1992) 70-77
Für die Verfassen
Dr. med. Peter Lanzer Arzt für Innere Medizin — Kardiologie —
Kardiologische Gemeinschaftspraxis Adelungstraße 32
64283 Darmstadt
Für den begutachtenden oder auch praktizierenden Arzt wirkt das Gerangel um die Einverständniser- klärung des Patienten für den Nach- weis im Labor oft etwas unsachlich;
besonders, wenn nichtmedizinische Vorbehalte ärztliches Handeln be- einträchtigen. Die Wende könnte mit einer zuverlässigen und erfolgreichen AIDS-Behandlung kommen. Danach wird man das Unterlassen eines Te- stes dem behandelnden Arzt als Kunstfehler ankreiden.
Aus der heutigen Situation seien mir zur Minderung der Erwerbsfä- higkeit einige ergänzende Überle- gungen aus betriebsärztlicher Sicht erlaubt:
1. In der Regel sollen HIV-Trä- ger im Stadium CDC II (ohne Krank- heitszeichen) als uneingeschränkt dienst- und arbeitsfähig gelten. Im Gegensatz dazu beurteilt man den beruflich Infizierten anders: Ihm wird eine Minderung der Erwerbsfä- higkeit von 10 bis 40 Prozent zugebil- ligt. Die Diskrepanz wird vom Ver- fasser ausreichend sachlich begrün- det.
2. Wohl heute noch stellenweise gültig bleibt die Auffassung aus der Ministerkonferenz vom November
1988, wonach HIV-Infizierte ohne Krankheitssymptome Beamte auf Le- benszeit werden können. Laut Pres- semitteilung des Bayerischen Innen- ministeriums vom Januar dieses Jah- res verlangt man dort von Beamten- bewerbern den HIV-Test. Die für die Beamtenlaufbahn erwartete Berufs- prognose läßt sich — nach Ergebnis der oben genannten Arbeit — nicht uneingeschränkt auf den privatwirt- schaftlich-industriellen Sektor über- tragen.
3. In der harten Arbeitswelt mit zwanghaft geregelten Arbeitszeiten gibt es zahlreiche Arbeitsplätze mit besonderen gesundheitlichen Bela- stungen und Gefährdungen. Für die- se verlangen Gewerbeordnung und/
oder Berufsgenossenschaften beson- dere ärztliche Einstellungs- und Überwachungsuntersuchungen.
Nach den vorgegebenen Regeln wäre es ärztlicherseits nicht zu vertreten, einen HIV-Infizierten zusätzlich zu einer Immunschwäche beruflichen Gefährdungen auszusetzen. Zur ärzt- lichen Tauglichkeitsuntersuchung sollte, schon im Interesse des Unter- suchten, der hier bedingt freiwillige HIV-Test gehören.
Erstrebenswert bleibt es, dem HIV-Infizierten ohne Krankheitser- scheinungen ein von seiner Umge- bung nicht abgegrenztes Leben zu er- möglichen. Mit anzuerkennender Er- werbsminderung sollte man ihn nicht allen Fährnissen des Berufslebens aussetzen.
Dr. med. H. Wambach Arbeitsmedizin Siegfriedstraße 14 63785 Obernburg
Schlußwort
Herr Dr. Wambach betont die Bedeutung des HIV-Testes für den Nachweis berufsbedingter HIV-In- fektionen sowie seinen Stellenwert für Einstellungsuntersuchungen von Beamtenanwärtern beziehungsweise für die arbeitsmedizinische Beratung von HIV-Infizierten. Unabhängig von dem jeweiligen Testanlaß bleibt jedoch — wie bei jedem ärztlichen Eingriff — das Erfordernis von Auf- klärung und Einwilligung beim HIV-
HIV-Infektion und
AIDS als Berufskrankheit
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 14, 8. April 1994 (51) A-979