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Archiv "HIV- Infektion und AIDS als Berufskrankheit: Schlußwort" (08.04.1994)

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MEDIZIN

Test von besonderer Bedeutung. Ins- besondere sollten etwaige, statistisch sehr viel wahrscheinlichere außerbe- rufliche Risiken und die möglichen Konsequenzen des Testes in einem Beratungsgespräch thematisiert wer- den.

1. Nach einer Verletzung mit/

Exposition zu Blut und/oder Körper- flüssigkeiten sollen dieser Arbeitsun- fall gemeldet und serologische Unter- suchungen auf (HBV/HCV und) HIV durchgeführt werden. Mit allem Nachdruck muß auf diese Empfeh- lung der Unfallversicherer hingewie- sen werden. Insbesondere nach Ex- positionen zu HIV/HBV-positivem Blut ist so zu verfahren. Probleme mit der Einverständniserklärung dürfte es in diesen Fällen nur selten geben. Wichtig ist es jedoch, die Ge- schädigten auf die Möglichkeit hin- zuweisen, sich zunächst anonym te- sten zu lassen. In Arbeitsbereichen mit einer hohen Rate von Verletzun- gen/Expositionen ist das von den gesetzlichen Unfallversicherungen empfohlene Vorgehen im Alltag nicht immer praktikabel. Unfallmel- dung und serologische Untersuchung unterbleiben. Um gegebenenfalls doch die Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung belegen zu kön- nen, hat sich ein zweistufiges Vorge- hen eingebürgert, mit dem die Be- weisführung in einem möglichen Be- rufskrankheitenverfahren erleichtert werden soll:

1.1 In einem Unfallbuch werden Art und Zeitpunkt einer Verletzung beziehungsweise Exposition doku- mentiert und gegebenenfalls von ei- nem Zeugen bestätigt. Leider besteht häufig die irre Vorstellung, wesent- lich sei die Identifikation der (ver- meintlichen) Infektionsquelle. Des- halb werden Patientennamen und Diagnosen im Unfallbuch festgehal- ten — dies ist datenschutzrechtlich nicht statthaft. Dagegen dürfte die Nennung der Diagnose in Verbin- dung mit einer schwer aufschlüssel- baren Patientennummer zulässig sein.

1.2 Im Rahmen von arbeitsme- dizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Gesundheitswesen sollte der frei- willige HIV-Test angeboten werden.

Negative Test-Befunde können dann in Verbindung mit einem Unfallbuch

DISKUSSION / FUR SIE REFERIERT

die zeitliche Eingrenzung von etwa- igen berufsbedingten Blutkontakten erleichtern. Vor einer leichtfertigen, quasi routinemäßigen HIV-Testung zur Sicherung versorgungsrechtlicher Ansprüche muß allerdings gewarnt werden.

2. Die Entschließung der 59.

Gesundheitsministerkonferenz vom 17./18. November 1988 hatte nicht nur die statistische Erwartung der Arbeitsfähigkeit symptomfrei HIV- Infizierter, sondern auch politische und soziale Aspekte zur Grundlage.

Sie ist meines Erachtens unverändert gültig, ja durch die heute vorliegen- den Erkenntnisse zum Beispiel über die mittlere Inkubationszeit oder über Langzeitinfizierte bestätigt wor- den. Außer in Bayern wird wohl auch weiterhin gemäß dieser Entschlie- ßung verfahren und ein HIV-Test bei Beamtenbewerber/innen nicht durchgeführt. Die Aussage, daß eine HIV-Infektion ohne Krankheitssym- ptomatik einer — auch auf Lebenszeit angelegten — Verbeamtung nicht ent- gegensteht, hat nichts mit einer etwa- igen MdE einer/s HIV-Infizierten im gleichen Krankheitsstadium zu tun.

Denn die MdE bewertet nicht die in- dividuelle Arbeitsfähigkeit oder Be- rufsprognose, sondern die abstrakte Fähigkeit einer/s Unfallgeschädigten, sich auf dem Arbeitsmarkt durchzu- setzen beziehungsweise sich über- haupt dem Arbeitsmarkt zur Verfü- gung zu stellen.

3. Bei Einstellungs- und arbeits- medizinischen Vorsorgeuntersu- chungen im Gesundheitswesen sollte heute allgemein darüber informiert werden, daß HIV-Infizierte mit fort- geschrittenem Immundefekt — jedoch nicht symptomfrei HIV-Infizierte — in manchen Arbeitsbereichen ver- stärkt infektionsgefährdet sein kön- nen. Deshalb kann auch aus diesem Grund ein freiwilliger (und anony- mer) HIV-Test angeboten werden.

Dr. med. Jens Jarke Arzt für Allgemeinmedizin

— Tropenmedizin —

AIDS-Beratungsstelle der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lübeckertordamm 5

20099 Hamburg

Körperliche Anstrengung als Auslöser von

Myokardinfarkten

In zwei unabhängig voneinander publizierten Studien wird von ameri- kanischen wie deutschen Untersu- chern der Frage nachgegangen, ob körperliche Aktivität als Auslöser ei- nes akuten Myokardinfarkts gelten kann. In die amerikanische Studie wurden 1 228 Patienten mit akutem Myokardinfarkt eingeschlossen, in die deutsche Studie 1 194. Kontroll- personen wurden einerseits aus der Normalbevölkerung ausgewählt, an- dererseits dienten die Patienten im beschwerdefreien Intervall als ihre eigenen Kontrollen.

In der amerikanischen Studie war bei 4,4 Prozent der Patienten dem Auftreten des Myokardinfarkts eine schwere körperliche Anstren- gung unmittelbar vorangegangen, bei der deutschen Studie sogar bei 7,1 Prozent. Diese Zahlen lagen beide signifikant über den zu erwartenden Auftretenswahrscheinlichkeiten. Bei- de Studien konnten auch nachwei- sen, daß das Risiko eines akuten Herzinfarktes nach körperlicher Be- lastung bei ansonsten untrainierten Patienten am höchsten lag, mit zu- nehmendem Trainingszustand der Patienten nahm das Risiko, durch körperliche Anstrengung einen Herzinfarkt auszulösen, wieder ab.

acc

S. Willich et. al.: Physical exertion as a tigger of acute myocardial infarction. N.

Engl. J. Med. 329 (1993), 1684-90.

Dr. Willich, Abt. f. Innere Medizin, Kli- nikum Steglitz, Freie Universität Berlin, Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin.

Mittleman, M. A. et. al.: Triggering of acute myocardial infarction by heavy physical exertion. N. Engl. J. Med. 329

(1993), 1677-83.

Dr. Mittleman, Institute for Prevention of Cardiovascular Disease, Cardiovascu- lar Division, Deaconess Hospital, 1 Au- tumn St., Boston, MA 02215, USA.

A-980 (52) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 14, 8. April 1994

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