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ie Eifelhöhen-Klinik AG, die schwerpunkt- mäßig auf dem Sektor Anschlußrehabilitation tätig ist, mußte im abgelaufenen Jahr einen dramatischen Verlust hinnehmen. Das Konzernbruttoergebnis ver- schlechterte sich um 15,738 Millionen auf minus 12,365 Millionen. Und das bei einem Umsatz von rund 46 Millio- nen Mark!Begründet wird der hor- rende Verlust mit der ange- spannten Situation im Ge- sundheitswesen, besonders dem „blindwütigen Sparwil- len“ der Bundesregierung.
Tatsächlich ist es ungemein schwer geworden, im „Reha- Markt“ Geld zu verdie- nen; andere Anbieter wissen gleichfalls ein Lied davon zu singen. Doch könnten solch exorbitante Verluste auch
darauf hinweisen, daß fällige Strukturanpassungen nicht angegangen wurden.
Daß es durchaus anders geht, beweisen andere, eben- falls börsennotierte Klini- ken, die sich in dem schwieri- gen Umfeld gut behaupten konnten, indem sie auf die sich abzeichnende geänderte (gesundheitspolitische) Si- tuation frühzeitig reagierten.
Immerhin versucht bei der Eifelhöhen-Klinik jetzt der neue Vorstandsvorsitzende Arno Kuge Ideen, die ande- re auch schon hatten, in Mark und Pfennig umzu- setzen.
Klärungsbedürftig er- scheint auch die Finanzstruk- tur der AG. So müßten nach Auffassung von Reinhold Rombach, der als Finanzana- lyst und Wirtschaftsjournalist einen guten Namen hat, be-
sonders die Bankverbindlich- keiten abgebaut werden.
Rombach hat ein spezifisches Interesse an einer Gesun- dung des Unternehmens: Ei- ne Investoren-Gruppe von Ärzten (nämlich der unter seiner Ägide fahrende „Erste private Investmentclub Bör- sebius“) vertritt rund sieben Prozent des Aktienkapitals.
Der Kursverfall der Eifel- höhen-Klinik AG seit dem letzten Halbjahr 1996 hat we- sentlich dazu beigetragen, die Performance des Investment- clubs dahinschmelzen zu las- sen. In Zahlen: In guten Zei- ten, als der „private Invest- mentclub“ einstieg, notierte die Aktie mit 170 DM, sackte, nachdem die Eifelhöhen-Kli- nik Probleme mit der Bele- gung einräumen und auf Ver- luste hinweisen mußte, zeit- weise auf 87 DM ab und liegt heute (am 21. Juli) bei 98 DM/Stück.
Im Interesse einer nach- haltigen Sanierung ging Rom- bach ungewöhnliche Wege in Sachen Eifelhöhen-Klinik:
Um sich schlau zu machen, wollte er als Hospitant im Unternehmen arbeiten, um Struktur und Arbeitsabläufe kennenzulernen. Der Wunsch, vom Management zunächst unterstützt, wurde schließ- lich abgewimmelt. Rombach macht dafür vor allem den Aufsichtsratsvorsitzen- den Hans Friedrich Dickel, einen früheren Commerz- bank-Manager, verantwort- lich. Am 6. August will Rom- bach vorschlagen, den Auf- sichtsrat nicht zu entlasten.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat sind jedenfalls angesagt.
Rombach will (auch) kandi- dieren. Bei der Hauptver- sammlung, in früheren Jahren eine eher gemächliche Veran- staltung, könnte es also hoch her gehen. Mal sehen. EB
A-2078 (46) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997
V A R I A WIRTSCHAFT
Eifelhöhen-Klinik
Klärungsbedarf
Am 6. August steigt die Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG.
Das Unternehmen, einstmals auf ärztliche Initiative entstanden und lange im „Reha-Markt“ erfolgreich, steckt in einer schwierigen Phase.
Das Westpreußische Landesmuseum zeigt noch bis zum 5. Oktober 1997 die Son- derausstellung „Aktien und Wertpapiere aus Westpreußen – Banken – Firmen – Städte“. Alte, inzwischen ungültige Wertpapiere werden heute gehandelt, haben ihren Markt gefunden und sind oft sehr teuer. Es entstanden Privatsammlungen und solche in Archiven und Museen. Die früher oft aufwendig gedruckten oder kunstvoll mit der Hand geschriebenen Wertpapiere gewähren einen Blick in die Wirtschaftsgeschichte einer Stadt und eines Landes, berichten über die Ge- schichte von Firmen und von öffentlich-rechtlichen Instituten. (Westpreußisches Landesmuseum, Schloß Wolbeck, Drostenhof, Am Steintor 5, 48167 Münster, Tel 0 25 06/25 50 [dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr, montags geschlossen]).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Beschluß bekräftigt, daß das Vermö- gensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 ver- wirklichten Tatbestände wei- terhin anwendbar ist. Damit ist er Veröffentlichungen ent- gegengetreten, wonach Ver- mögensteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfas- sungsgerichts seit 1997 nicht mehr für davorliegende Zeiträume erhoben werden dürfe.
Das Bundesverfassungs- gericht hatte im Juni 1995 er- klärt, das Vermögensteuer- gesetz sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. Gleichzei- tig hatte es jedoch angeord- net, das bisherige Recht sei anwendbar bis zum 31. De- zember 1996. Unter dem Strich dürfen nach Auffas- sung des BFH die Finanzäm- ter somit für die Zeit vor 1997 Vermögensteuer wei- terhin festsetzen und erhe- ben. (Az.: II B 33/97) EB
Vermögen: Steuer bis 1996
Medizinstudenten, die sich während ihres Klinik- praktikums mit dem AIDS- Erreger HIV infiziert haben, leiden unter einer Berufs- krankheit und haben damit Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversi- cherung. Dies entschied das nordrhein-westfälische Lan- dessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Ur- teil.
Die Essener Richter ga- ben damit der Klage einer an-
gehenden Ärztin statt, die während ihres vorgeschriebe- nen Krankenhauspraktikums eine HIV-Patientin betreut und sich mit dem Erreger infi- ziert hatte. Die Studentin sei bei ihrer Tätigkeit an einer nordrhein-westfälischen Uni- versitätsklinik einer An- steckungsgefahr ausgesetzt gewesen, die „über das nor- male Maß“ hinausgehe, be- gründeten die Richter diese Entscheidung. (Az.: L 17 U
11/93) afp