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Archiv "Der Krankheitsbegriff und der „Beruf des Psychotherapeuten“: Krankheiten" (04.10.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

Krankheiten

Mit Herrn Weinschenk kann man — insbesondere als Referent — nur be- dauern, daß es auf dem letztjährigen DGPN-Kongreß in Konstanz nicht zu einer Diskussion der Vorträge zu dem Thema „Krankheitsbegriffe im seelenheilkundlichen Bereich" kam.

Allerdings dürfte angesichts der von Herrn Weinschenk herausgestellten Bedeutung dieses Themas eine vor- gesehene Diskussionszeit, die nach seiner Darstellung durch die Über- schreitung der Redezeit eines Red- ners um faktisch eine Viertelstunde bereits zum größten Teil aufge- braucht war, von vornherein zu ge- ring angesetzt worden sein; eine Ar- beitsgruppe zu diesem Thema war erst gar nicht vorgesehen, auch kam sie spontan ebensowenig zustande wie eine Diskussion im kleinen Kreise.

Der Aufsatz von Herrn Weinschenk könnte daher als erste öffentliche Diskussionsbemerkung zu den Vor- trägen an jenem Kongreßvormittag aufgefaßt werden — zumindest, was seine negative Behauptung betrifft, diese Vorträge hätten „keineswegs eine hinreichende Klarheit über den Krankheitsbegriff im seelenheil- kundlichen Bereich vermittelt" (S.

225). Eine nähere Begründung für diese Gesamteinschätzung der the- matisch und inhaltlich teilweise so erheblich voneinander abweichen- den Vorträge, daß zu fragen ist, ob sie überhaupt vergleichbar waren und damit einheitlich .beurteilt wer- den können, bleibt Herr Weinschenk freilich schuldig. Statt dessen führt er noch vor der im Verlag Urban &

Schwarzenberg, München, vorgese- henen Veröffentlichung der Kon-

stanzer Vorträge selbst „eine Unter- suchung der Begriffe Gesundheit und Krankheit nach den Gesetzen der Logik" durch, in der er „den Versuch unternehmen (will), ... die erforderliche Klarheit zu gewinnen."

Wenn zu diesen „Gesetzen der Lo- gik" gehört, daß

() dieselben Wörter stets in glei- chem Sinn zu gebrauchen sind,

© Beispiele der Erläuterung einer Argumentation dienen sollen und nicht zu ihrem Ersatz,

©

die Erklärung der Bedeutung von Begriffen von der Erklärung fakti- scher Sachverhalte zu unterschei- den ist und

® Aussagen sich inhaltlich nicht widersprechen sollen,

dürfte der Versuch von Herrn Wein- schenk kaum als gelungen angese- hen werden können.

Ad 1): Ganz unabhängig von seiner sprachtheoretisch heute anders re- konstruierten Rede von „Begriffen"

und Darstellung, wie wir über das bloße Lauteäußern zu „Wörtern"

und dann auch wissenschaftlichen

„Termini" kommen (vgl. W. Kamlah und P. Lorenzen: Logische Propä- deutik, Mannheim 1973), muß zu- nächst festgestellt werden, daß Herr Weinschenk zum einen von „dem Krankheitsbegriff im seelenheil- kundlichen Bereich" spricht, zum anderen aber auch „den Begriffen von Krankheiten im seelenheilkund- lichen Bereich" und sogar von „dem sozialen Krankheitsbegriff". Danach gibt es wohl einen Krankheitsbegriff und (wie) viele andere? — Dieser Fra-

ge soll hier nicht weiter nachgegan- gen werden; eine kurze — vielleicht zu kurze — Untersuchung der hier in Rede stehenden unterschiedlichen medizinisch relevanten Sachverhal- te habe ich bereits in Konstanz ge- geben.

Zum Tragen kommt die mangelhafte Unterscheidung zwischen „dem Krankheitsbegriff überhaupt", wie Herr Weinschenk sich ausdrückt, und unseren (nosologischen) Krank- heitsbegriffen bei seiner „Defi- nition" von „die Krankheit: Krank- heiten ... sind Zustände, die durch Veränderungen anatomischer und/

oder physiologischer und/oder see- lischer Art verursacht sind, und durch die das Leben der Betreffen- den gefährdet ist oder aber seine Handlungsfähigkeit nicht nur vor- übergehend wesentlich einge- schränkt wird, (einschließlich sol- cher) Veränderungen anatomischer und/oder physiologischer und/oder seelischer Art . .., die zu den oben als Krankheit definierten Zuständen mit Wahrscheinlichkeit hinführen"

(5. 226, Hervorhebungen hinzuge- fügt).

Fraglos werden in der Medizin Krank- heiten nicht nur nach Art der jewei- ligen Einschränkung individueller Handlungsfähigkeit definiert; als weitere Kriterien für die Abgrenzung von hier ersichtlich gemeinten Krankheitsbildern oder -einheiten, also verschiedenartigen Formen von Kranksein, gelten traditionellerweise Verursachung und Verlauf der von menschlichen Maßnahmen unbeein- flußten („spontanen") Veränderun- gen dieser Einschränkungen.

Gerade diese Verursachung kennen wir jedoch bei vielen, insbesondere

„seelischen" Erkrankungsformen noch gar nicht oder nicht genügend, weswegen wir sie auch nur als „Syn- drome" ansprechen.

Gleichwohl beurteilen wir innerhalb und außerhalb der Medizin sehr wohl auch die meisten an ihnen Lei- denden ohne weiteres als krank und versuchen deshalb, zumindest ihnen auch so gut wie wir es jeweils wis- sen, zu helfen.

Der Krankheitsbegriff und

der „Beruf des Psychotherapeuten"

Zu dem Aufsatz von Prof. Dr. phil. Dr. med. Curt Weinschenk in Heft 4/1979, Seite 225 ff.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 40 vom 4. Oktober 1979 2595

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Krankheitsbegriff

Ad 2): Diese Tatsachen berücksich- tigt Herr Weinschenk nicht genü- gend, weil er nur von bestimmten Beispielen von Erkrankungsformen, nämlich medizinisch bereits defi- nierten „Krankheiten" ausgeht.

Folglich reicht seine Argumentation nur zur Bestimmung dieses medizi- nischen Sprachgebrauchs des Wor- tes „Krankheit". Dieser ist aber, wie vorstehend angedeutet, wesentlich eingeschränkter als der allgemeine Gebrauch der Wörter gesund und krank. Herr Weinschenk rekonstru- iert also nur, was im medizinischen Sprachgebrauch als „eine Krank- heit", ein Krankheitsbild, eine Krankheitsform oder -einheit be- zeichnet wird. Auf die Frage, was es für uns Menschen „überhaupt"

heißt, krank oder gesund zu sein, bleibt er somit eine präzise Antwort schuldig — wenn er sie auch in sei- nem Hinweis auf den Umstand an- deutet, daß ein Kranker wesentlich in seiner individuellen Fähigkeit zu handeln, seinem „Können" (Blan- kenburg) eingeschränkt ist (was et- was anderes ist, als in seinem Han- deln begrenzt, also in seinen Mög- lichkeiten zu handeln — etwa auf- grund von äußeren Hindernissen be- schränkt zu sein).

Ad 3): Der Versuch von Herrn Wein- schenk, die Bedeutung des Begrif- fes „Krankheit" in Rückgriff auf un- sere Vorstellungen von der Entste- hung von Sachverhalten verständ- lich zu machen, die wir faktisch als Krankheiten bezeichnen, führt auch noch aus einem anderen Grunde nicht weiter: Die Klärung des in Fra- ge stehenden Begriffes und die kau- sale (ätiologische) Erklärung von Sachverhalten, die wir unter diesen Begriff subsumieren, haben in die- sem Fall ersichtlich nur insofern et- was zu tun, als diese Erklärungen sich auf Sachverhalte beziehen, die eben unter den Bedeutungsumfang jenes Begriffes fallen. Die Bedeu- tung dieses Begriffes selbst wird da- durch jedoch nicht erklärt, sondern offensichtlich bereits vorausgesetzt.

Einen ähnlichen Wechsel von Be- griffs- und Argumentationsebene vollzieht Herr Weinschenk im übri- gen auch bei der Behauptung, „zwi-

schen ihnen (den Begriffen Gesund- heit und Krankheit) gibt es einen kontinuierlichen Übergang" (ebd.):

Es dürften wohl kaum (diese) Begrif- fe sein, zwischen denen ein „Über- gang" besteht; vielmehr ist aus der weiteren Bemerkung des Autors zu entnehmen, daß er statt der Begriffe die Sicherheit bei der Beurteilung von Personen als gesund oder krank im Auge hat, die alle möglichen Gra- de annehmen kann.

Ad 4): Auf diese Weise verläßt Herr Weinschenk die eigentliche Argu- mentationsebene immer wieder, trotz seiner eigenen nachdrückli- chen Mahnung, es sei „unbedingt erforderlich, sich ... klar zu verge- genwärtigen, daß Krankheitsbegriff und Begriffe der Krankheiten ...

Verschiedenes darstellen" (S. 227).

Dortselbst fährt er fort, daß es zwar

„nicht ganz einfach ist, dies ausein- anderzuhalten. Dies ist aber notwen- dig, weil sonst ein heilloses Durch- einander entstehen würde, wie es teilweise schon vorhanden ist." — Dem ist wohl nichts weiter hinzuzu- fügen.

In welcher Weise alle Überlegungen von Herrn Weinschenk zum Krank- heitsbegriff nun aber mit dem vom Bundesgesundheitsministerium vor- gelegten Entwurf eines Psychothe- rapeutengesetzes zusammenhän- gen, wird in seinen Ausführungen nicht klar. Denn seine Argumenta- tion gegen das von ihm als „allge- mein-" und „gemeingefährlich" ein- geschätzte Gesetzesvorhaben leitet er ganz anders her, nämlich von sei- ner nicht weiter begründeten These:

„Die Diagnostik von Krankheiten ist als eine ärztliche Tätigkeit unteil- bar" (S. 229; s. a. 228). Warum Dia- gnostik, deren wachsende Kompli- ziertheit und Differenziertheit be- reits zu einer ganzen Reihe von ab- geteilten medizinischen Fachdiszi- plinen geführt hat, unteilbar sein soll, ist kaum mehr verständlich als die Ansicht, warum sie per se nur durch Ärzte ausgeführt werden soll oder gar kann. Gerade von „Psycho- diagnostik" weiß jeder Psychologie- student bereits bis zum Vordiplom wesentlich mehr als jeder Arzt, dem

bekanntlich bis 1972 überhaupt kei- ne, und seitdem immer noch nur mi- nimale psychologische Kenntnisse in seiner Ausbildung vermittelt wer- den — von denen noch dazu höchst fraglich ist, ob sie angesichts der hohen Anforderungen, die an die nicht wie in der übrigen Medizin so leicht an Außenkriterien festmach- bare Ausübung von Psychotherapie gestellt werden müssen, auch nur annähernd ausreichen, wie Psycho- analytiker nicht müde werden uns vorzuhalten.

Den Beweis, daß von psychologi- schen Disziplinen gelieferte Kennt- nisse so unzureichend sind, daß selbt die geringen Kenntnisse von uns Ärzten als in dieser Hinsicht in- teressierten Laien noch besser sind, dürfte sicherlich niemand führen wollen — geschweige denn können.

Aus dieser Tatsache sind ganz ande- re Schlüsse zu ziehen, als Herr Weinschenk es tut: „Allgemeinge- fährlich" ist nicht der Versuch, die von ihm überhaupt nicht erwähnten, aber ganz wesentlichen Mindestan- forderungen, die heute an die Aus- übung von Psychotherapie gestellt werden können und müssen, ge- setzlich zu verankern, wie es in je- nem Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Ich glaube mich im Einklang mit der Grundüberzeugung und -erfahrung aller wirklich am Wohl von Patienten orientierter Kollegen, wenn ich fest- stelle: Wirklich „gemeingefährlich"

ist vielmehr laienhaftes Diagnosti- zieren und Therapieren. Solches zu verhindern, ist nur durch die rigoro- se Erhöhung der Anforderungen zum Erwerb der Erlaubnis der Aus- übung von Psychotherapie möglich.

Angesichts der hierzu konträren In- teressenpolitik unserer Berufsver- bände mit der in Mannheim 1978 beschlossenen inflationären Minde- rung der Anforderung an den Er- werb des Zusatztitels „Psychothera- pie" ist deshalb jenes Berufsgesetz sogar unbedingt vonnöten — wenn Psychotherapie in Zukunft nicht auf dem Niveau der Heilpraktik betrie- ben werden soll, von Ärzten über- dies, deren Ausbildung — wie allge-

2596 Heft 40 vom 4. Oktober 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Krankheitsbegriff

mein geklagt — schon auf den traditionellen ärztlichen Gebieten der biologischen Medizin immer schlechter wird. Es gilt, Schaden ab- zuwenden, statt dem schon vorhan- denen noch mehr hinzuzufügen. Da- her brauchen wir die Psychologie, brauchen wir die Psychologen, brauchen wir ein Gesetz, das dem Dilettantismus auf psychotherapeu- tischem Sektor Einhalt gebietet.

Ingo-Wolf Kittel

Wissenschaftlicher Assistent Neurochirurgische Universitätsklinik Hugstetterstraße 55

7800 Freiburg

Sokrates - eine Katze?

Der Aufsatz verspricht eine Untersu- chung der Begriffe Krankheit und Gesundheit nach den Gesetzen der Logik.

C) Wo Anspruch auf Wissenschaft- lichkeit erhoben wird, sollte zitiert werden. Um welche Gesetze welcher Logik handelt es sich? Die Berufung auf die Logik bei der Entwicklung einer Definition des Begriffes Krank- heit läßt auf eine Eindeutigkeit hof- fen, die bisherigen Definitionen von Krankheit immer gefehlt hat. Leider bietet Herr Weinschenk am Ende nur eine Definition an, die mit derjeni- gen der WHO durchaus vereinbar ist. Der Begriff Gesundheit besteht dann nur noch aus der Tautologie:

gesund ist, wer nicht krank ist.

Dies ist allerdings zweifelsfrei lo- gisch wahr. Immerhin sehen wir, daß auch die Logik des gesunden Men- schenverstandes — denn nur diese wurde hier angewandt — bisweilen leistungsfähig ist.

® Der Krankheitsbegriff der Sozial- medizin muß praktikabel sein. Er wird deshalb üblicherweise mit dem Begriff „Arbeitsfähigkeit" identifi- ziert. Die Notwendigkeit, so zu ver- fahren, entspringt der Logik des so- zialen Versorgungssystems.

C) Herr Weinschenk möchte gern, daß es in der Medizin nur einen Krankheitsbegriff gebe. Darum be- hauptet er einfach, daß dies so sei.

Im Rahmen der Logik seines Krank- heitsbegriffes darf er das auch, nur mauert er sich dadurch in das Ge- häuse seiner eigenen Tautologien ein.

Es wäre blind zu leugnen, daß der- zeit mehrere Krankheitsbegriffe ne- beneinander bestehen, ebenso, wie es mehrere Auffassungen von Medi- zin und vom Menschen gibt. Die an- deren Krankheitsbegriffe werden nicht dadurch falsch, daß man ihre Falschheit behauptet. Allerdings sind diese Krankheitsbegriffe z. T.

nicht miteinander vereinbar. Der Krankheitsbegriff der biologisti- schen Organmedizin ist eben ein an- derer als der der psychosomati- schen Medizin. Nur ist die Organme- dizin populärer. Popularität sollte al- lerdings nicht als Ersatz für Logik genommen werden.

Die Methode des bloßen Behaup- tens verifiziert auch nicht den Satz, daß alles Psychische nur (sic!) die Funktion von bestimmtem organi- schen Körperlichen sei.

In diesem Zusammenhang ist nur zu bedauern, daß Herr Weinschenk vom „somatischen Aus- und An- knipsen des Bewußtseins" spricht.

Hier offenbart sich einmal mehr das mechanistische Menschenbild des Organmediziners. Schließlich be- zieht sich Herr Weinschenk doch noch auf einen bekannten Satz der Aussagenlogik, den Satz vom „aus- geschlossenen Dritten". Dieser Satz besagt, daß eine Aussage nicht zu- gleich wahr und falsch sein kann.

Die Wahrheitswerte „wahr" und

„falsch" mit den Begriffen „gesund"

und „krank" gleichzusetzen ist aber unzulässige Sophisterei. Auf dieser Ebene könnte man auch beweisen, daß Sokrates eine Katze ist.

® Die Absicht des Aufsatzes von Herrn Weinschenk ist, den Entwurf des Psychotherapeutengesetzes zu torpedieren. Hinter einem Ballast

von schulmeisterlich vorgetragener Scheinlogik, an der jede weitere Ar- gumentation abprallen soll, verbirgt sich nur die einfache Ablehnung der Psychotherapie, ganz besonders, wenn sie von Nicht-Ärzten ausgeübt werden soll.

Diese Ablehnung der Psychothera- pie ist an sich nichts Ungewöhnli- ches, ärgerlich ist nur die schlecht verdauliche Mischung von Besser- wisserei und Demagogie, mit der sie hier artikuliert wird.

Dr. med. Hans-Dieter Eberhard Aiblinger Straße 3

8000 München 19

Schlußwort

In beiden vorstehenden Stellung- nahmen wird von den Autoren vor allem der eine zentrale Punkt meiner Darlegung kritisiert, daß es nämlich nur einen Krankheitsbegriff gibt und Begriffe der Krankheiten der ver- schiedenen Fachgebiete nur diesen einen und denselben Krankheitsbe- griff enthalten. „Danach gibt es wohl einen Krankheitsbegriff und (wie) viele andere?" (in ad 1 bei Kittel).

„Es wäre blind zu leugnen, daß der- zeit mehrere Krankheitsbegriffe ne- beneinander bestehen, ebenso wie es mehrere Auffassungen von Medi- zin und vom Menschen gibt" (Eber- hard in 3.). Ich hatte ausgeführt, daß es nicht ganz einfach ist einzusehen, daß ein und derselbe Krankheitsbe- griff als Gattungsbegriff in den Be- griffen von Krankheiten der einzel- nen medizinischen Fachgebiete als Artbegriffe enthalten ist, daß es sich also bei diesen Artbegriffen um Be- griffe handelt, die dem Gattungsbe- griff der Krankheit untergeordnet sind. Der Krankheitsbegriff und die Begriffe von Krankheiten der ver- schiedenen medizinischen Fachge- biete stehen also auf verschiedenen Ebenen der Begriffspyramide, wo aber in allen Begriffen nur ein und derselbe Krankheitsbegriff als Gat- tungsbegriff vorkommt.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 40 vom 4. Oktober 1979 2597

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