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Archiv "Psychologische Psychotherapeuten: „Es liegt noch viel Pulverdampf in der Luft“" (08.10.1999)

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eit Anfang des Jahres ist die Vernunftehe besiegelt: Ärzte und Psychologen sind unter dem Dach der Kassenärztlichen Ver- einigungen vereint und stellen nun die psychotherapeutische Versorgung gemeinsam sicher. Ohne Reibereien verläuft die Integration der Psycholo- gischen Psychotherapeuten allerdings nicht. „Momentan liegt noch viel Pul- verdampf in der Luft“, sagt der Vorsit- zende des Deutschen Psychothera- peutenverbandes, Dipl.-Psych. Hans- Joachim Schwarz.

Der Verband vertritt die Interes- sen der Psychologen, die bisher nicht über Behandlungsverträge in die re- guläre ambulante Versorgung einge- bunden waren. Von einer Gleichbe- rechtigung der Psychologischen Psy- chotherapeuten könne noch keine Rede sein. Doch er hofft, daß sich dies ändert, beispielsweise durch den neu gebildeten beratenden Fachausschuß für Psychotherapie bei der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Der Ausschuß, dessen Vorsitzender er ist, und dem jeweils sechs Vertreter der ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten angehören, kann Stellung nehmen, wenn KVen oder die KBV über Fragen der psycho- therapeutischen Versorgung entschei- den. Schwarz geht das nicht weit ge- nug. Der Ausschuß solle „nicht nur beraten, sondern mehr Eigenständig- keit bekommen“.

Schwarz will die psychotherapeu- tische Versorgung zwar kooperativ mit den Ärzten regeln – ein Befürwor- ter des Integrationsmodells war er in- des nicht. Er bedauert, daß die Eigen- ständigkeit der Psychologischen Psy- chotherapeuten, für die er sich im Ge-

setzgebungsverfahren eingesetzt hat, auf der Strecke geblieben ist. „Wir ha- ben Ja sagen müssen“, sagt er, „weil der Gesetzgeber es so gewollt hat“.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, Dipl.- Psych. Hans-Jochen Weidhaas, be- wertet das Psychotherapeutengesetz dagegen als „hervorragenden Schritt, durch den das artenreiche Biotop Psy- chotherapie kultiviert worden ist“. In dem Berufsverband sind die soge- nannten Richtlinienpsychologen or- ganisiert, die bisher die psychothera- peutische Versorgung in Kooperation mit den Kassenärzten gewährleistet haben. Sozialrechtlich sei es gelungen, die Psychologischen Psychotherapeu- ten mit gleichen Rechten und Pflich- ten in die vertragsärztliche Versor- gung zu integrieren. Weidhaas hat das Integrationsmodell unterstützt. Eine Aufspaltung der Psychotherapie hätte seiner Meinung nach zu Konkurrenz statt zu Kooperation zwischen Ärzten und Psychologen geführt.

„In manchen Regionen sind bereits Praxen pleite“

Große Sorgen bereitet den Psy- chologischen Psychotherapeuten das viel zu knapp bemessene Honorar- budget (siehe DÄ, Heft 25/1999). Das trifft vor allem die ostdeutschen Psychotherapeuten. „Wir hätten allen Grund zur Freude“, sagt Weidhaas,

„aber der Sekt bleibt vorerst zu.“ So geht die Vereinigung der Kassenpsy- chotherapeuten davon aus, daß das Budget in den neuen Ländern noch vor Beginn des vierten Quartals auf- gebraucht sein wird. Bestätigt wird

das durch Zahlen der KV Thüringen.

Dort sind bereits im ersten Quartal 40 Prozent des Budgets verbraucht wor- den. Ohne zusätzliche Finanzmittel, heißt es, sei die Situation nicht zu mei- stern. Von der Politik, die das Budget im „GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz“

festgelegt hat, fühlt sich Weidhaas

„unglaublich im Stich gelassen“. In manchen Regionen seien Praxen schon pleite. Es dürfe nicht sein, un- terstreicht Schwarz, daß der Gesetz- geber einen Heilberuf schafft und die Finanzierung nicht sichert.

Viele Psychologische Psychothe- rapeuten haben sich gegen die aus ih- rer Sicht restriktive Zulassungspraxis gewehrt und gegen ihre Ablehnungs- bescheide Widerspruch eingelegt (sie- he DÄ, Heft 25/1999). Umstritten ist, in welchem Umfang sie an der ambu- lanten Versorgung teilgenommen ha- ben müssen. Da das Gesetz dazu keine exakten Vorgaben gibt, haben die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen als Orientierungs- größe den Nachweis von 250 Behand- lungsstunden innerhalb von einem halben bis einem Jahr empfohlen.

Schwarz, der die Proteste unterstützt, hält das umstrittene „Zeitfenster“ für willkürlich. Damit würden im Rahmen des Gesetzes qualifizierte Psychologi- sche Psychotherapeuten von der Zu- lassung ferngehalten. Er rechnet je- doch damit, daß durch die Klagen noch eine erkleckliche Zahl zuge- lassen wird. Demgegenüber hält Weid- haas das Zeitfenster im Grundsatz für richtig. Einige KVen und Kassen, räumt er ein, hätten die Zulassungs- praxis indes in unschöner Weise trak- tiert, indem sie völlig pauschal Wider- spruch eingelegt hätten, ohne den Ein- zelfall zu berücksichtigen.

Für die Patienten, darüber sind sich beide einig, hat die einheitliche Regelung der Psychotherapie nur Vorteile. Die Versorgung sei jetzt qua- litätsgesichert, sagt Weidhaas, und die Patienten könnten sich darauf verlas- sen, daß die Krankenkassen die The- rapie auch bezahlen. Überdies haben die Versicherten jetzt die Möglichkeit, direkt zu einem Psychologischen Psy- chotherapeuten zu gehen, ohne vor- her einen Arzt zu konsultieren. „Das Gesetz“, unterstreicht Schwarz, „hat mehr Sicherheit in den Psychodschun- gel gebracht.“ Dr. Sabine Glöser A-2482 (22) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 40, 8. Oktober 1999

P O L I T I K AKTUELL

Psychologische Psychotherapeuten

„Es liegt noch viel

Pulverdampf in der Luft“

Die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten ist noch nicht abgeschlossen. Sorgen machen sich die neuen Partner der Vertragsärzte über das viel zu knappe Budget.

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