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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 1–2⏐⏐10. Januar 2005´ TabelleCC´
SPD Bündnis 90/Die Grünen CDU/CSU FDP
Modell Bürgerversicherungfür alle. Jeder Bürgerversicherung„Eine für alle“. Gesundheitsprämienmodell: Privater Krankenversicherungsschutz kann seine Krankenkasse frei wählen. Freie Kassenwahl der Versicherten. Einheitspauschalen für die GKV mit sozialer Absicherung
Zukunft Zwischen privaten Krankenversiche- Wettbewerbauch zwischen GKV und Das Unionsmodell ändert nichts an Alle Versicherungsanbieter sind GKV/PKV rern und den Krankenkassen der GKV PKV:Bürgerversicherung kann auch der bestehenden Zweiteilung von private Unternehmen.Die gesetz-
soll ein Leistungs- und Qualitätswett- von den privaten Krankenversicherern GKV und PKV.Freiwillig GKV- lichen Krankenkassen werden in bewerb entstehen. Beide können angeboten werden. Versicherte mit einem Einkommen private Versicherungsunternehmen
Bürgerversicherungstarife anbieten. oberhalb der Versicherungspflicht- umgewandelt.
Die Versicherungspflichtgrenzewird grenze können sich auch zukünftig in Es herrscht fortan Kontrahierungs- dabei aufgehoben. Es besteht der GKV versichern. Für den Wechsel zwang:Jede Versicherung muss jeden Kontrahierungszwang:Jeder Ver- innerhalb der PKV werden private Antragsteller ohne Gesundheits- sicherte muss ohne Gesundheits- Altersrückstellungen übertragbar prüfung aufnehmen. prüfung aufgenommen werden. gestaltet.
Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben.
Finanzierung Einkommensbezogene Beiträge, Einkommens- und kapitalbezogene Jeder erwachsene Versicherte zahlt Jeder Bürger ist verpflichtet, einen ergänzt durch Beiträge auf Kapital- Beiträge.Der Lohnanteil wird einheitlich 109 Euro,aber maximal Basisversicherungsschutz zu einem einkommen. Der lohnbezogene Anteil paritätischfinanziert. Dabei sollen sieben Prozent seines Einkommens Pauschaltarifabzuschließen. Die wird paritätisch finanziert. die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- an die Krankenkasse. Bislang beitrags- Versicherten haben für die in 2-Säulen-Modell: beiträge 6,5 Prozent nicht überstei- frei mitversicherte Ehegatten müssen Anspruch genommenen Regelleistun- 1. Säule:Erwerbseinkommen aus gen. Andernfalls soll der Gesetzgeber ebenfalls eine Prämie entrichten. gen eine Eigenbeteiligung zu zahlen.
Löhnen, Gehältern, selbstständiger die Versorgung „effizienter“ ge- Die Mitversicherung der Kinder– Die Regelleistungsprämie für Kinder Tätigkeit, Renten und Arbeitslosen- stalten. Es fließen mit ein: das einschließlich der privat versicherten – wird über das Steuersystem finanziert.
versicherung. Beitragsbemessungs- Arbeitseinkommenaus abhängiger wird über Steuern finanziert.Die Die Arbeitgeberzuschüssezur grenze bleibt wie bisher. Beschäftigung und aus Rentenzah- Arbeitgeberbeiträgewerden auf Krankenversicherung werden als 2. Säule:Kapitaleinkommen. lungen. Darüber hinaus werden auch 6,5 Prozent des beitragspflichtigen steuerpflichtiger Lohnbestandteil Variante I: Kapitalerträgeund Mieteinnahmenin Einkommens festgeschrieben und ausgezahlt. Geringverdiener werden Dieses wird bis zur Bemessungs- die Beitragsbemessung einbezogen. bleiben damit fester Lohnbestandteil. durch staatliche Transfersunterstützt.
grenze herangezogen. Hierbei gilt Bei Kapitalerträgen wird ein Sparer- Aus dem Aufkommen der Arbeit- Über Altersrückstellungenwird die ein steuerrechtlicher Sparerfrei- freibetrag eingeräumt. Ob die Beitrags- geberanteile wird der Solidaraus- Finanzierung der Gesundheitskosten betrag von 1 340 Euro/Jahr. erhebung in einer oder zwei getrennten gleichfür Versicherte, bei denen die über den gesamten Lebenszeitraum Zur Berechnung der Beiträge Säulen vorgenommen werden soll, ist persönliche Gesundheitsprämie 7 Pro- gleichmäßig verteilt.
wird auf Daten der Finanzämter offen. Etwaige Beitragsbemessungs- zent des Einkommens übersteigt, zurückgegriffen. grenzensind vom jeweiligen Säulen- finanziert. Erst in einem weiteren Variante II: modell abhängig. Gegebenenfalls Schritt sollen kapitalgedeckte Vor- Einkommensabhängige Beiträge wer- gibt es mehrere Bemessungsgrenzen. sorgeelementeeingeführt werden.
den durch einen Teil einer Abgeltungs- Kindersind beitragsfreimitversichert.
steuer in Höhe von etwa 7 Prozent Ebenso Ehegatten und Lebenspartner, ergänzt, die sich nach dem Kapital- die Kinder erziehen oder Pflegelei- einkommen richtet. Dieser Betrag stungen erbringen. Ansonsten gilt ein fließt zweckgebunden in die Ehegatten-Splitting:Das gemeinsame Finanzierung der Bürgerversicherung. Einkommen wird auf beide Personen Die Beitragsbemessungsgrenzeent- verteilt. Beide Einkommenshälften fällt.Familienmitglieder ohne eigenes werden bis zur Beitragsbemessungs- Einkommenund Kindersind beitrags- grenze berechnet
freimitversichert.
Leistungs- Alles „medizinisch Notwendige“ Alle „medizinisch notwendigen Einschnitte im Leistungskatalog Die verpflichtend abgesicherten katalog wird zu 100 Prozent versichert. Leistungen“. Weitere Risiken können der GKV sind im Reformmodell Regelleistungen entsprechenin etwa
über private Zusatzversicherungen der Union nicht explizit genannt. dem heutigen GKV-Leistungskatalog.
abgedeckt werden.