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Archiv "Zuschläge für Ambulantes Operieren: Ein Kostenspareffekt" (22.04.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 16 vom 22. April 1983

Zuschläge

für Ambulantes Operieren:

Ein Kostenspareffekt

Analyse der ersten sechs Abrechnungsquartale

Die neue Zuschlagsregelung für das Ambulante Operieren, die am 1. Januar 1981 eingeführt worden ist, hat sich bewährt.

Dies geht aus der Auswertung der sechs abgerechneten Quar- tale hervor. Obwohl endgültige Aussagen noch nicht getroffen werden können, da die Verlage-

rung aus dem stationären in den ambulanten Bereich nach Maß- gabe der neuen Zuschlagsrege- lung noch andauert, ist bereits jetzt zu erkennen, daß die Zu- schlagsregelung die von den Vertragspartnern erwarteten Er- gebnisse erbringt. Ambulantes Operieren wirkt sich nachweis- lich kostendämpfend aus.

Thomas Kriedel

Zum 1. Januar 1981 hat der Bewer- tungsausschuß') die Einführung des Kapitels B V — Ambulantes Operieren — in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) be- schlossen. Hiernach kann bei am- bulanter Durchführung von opera- tiven Leistungen für die erforderli- che Vor- und Nachsorge, ein- schließlich der Bereitstellung von Operationseinrichtungen, ein Zu- schlag nach Maßgabe der Num- mern 100, 101 und 102 berechnet werden. In den Leistungslegenden der Nummern 100 bis 102 sind die Nummern aufgeführt, neben de- nen der entsprechende Zuschlag berechnet werden kann. Diese zu- schlagsberechtigten Leistungen werden als „Katalogleistungen"

bezeichnet. Die Zuordnung der Leistungen zu den Katalogen er- folgte nach der Höhe der Bewer- tung, sofern die Vertragspartner die operativen Leistungen als grundsätzlich geeignet für die Auf- nahme im Zuschlagskatalog ansa- hen. Leistungen, die zwischen 150 und 400 Punkten bewertet waren, wurden dem Katalog 100, Leistun- gen zwischen 401 und 800 Punk- ten dem Katalog 101 und Leistun- gen über 800 Punkten dem Kata- log 102 zugeteilt.

Die Aufnahme der Zuschläge in die Gebührenordnungen war not- wendig, weil die Honorare für ope- rative Leistungen eine kostendek- kende Durchführung in der Praxis des niedergelassenen Arztes nicht

erlaubten. Deshalb hatten bereits einige Kassenärztliche Vereini- gungen mit den Landesverbänden der RVO-Krankenkassen Verein- barungen abgeschlossen, die Zu- schläge für ambulante Operatio- nen vorsahen. Die Vertragspartner auf Bundesebene nahmen diese Ansätze auf und wollten durch die Zahlung der Zuschläge Kosten- deckung erreichen und damit gleichzeitig zur Kostendämpfung speziell im Krankenhausbereich beitragen, indem Operationen aus dem Krankenhaus in die kosten- günstigere ambulante Versorgung verlagert werden sollten.

Auf diesem Hintergrund vertraten die Ersatzkassen die Auffassung, daß die Zuschläge nur an nieder- gelassene Ärzte und nicht an Krankenhausärzte zu zahlen sei- en. In langwierigen Verhandlun- gen wurde schließlich ein Kom- promiß erzielt, der vorsieht, daß beteiligte und ermächtigte Kran- kenhausärzte sowie Belegärzte bei Abrechnung der Nummern 100 bis 102 E-GO nur 35 Prozent der Vergütungssätze ausgezahlt er- halten, wenn sie bei der Operation Einrichtungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Diese Rege- lung gilt ab 1. August 1981 und ist

1) Der Bewertungsausschuß nach § 368 i Abs. 8 Reichsversicherungsordnung (RVO) hat die Aufgabe, Umfang und Inhalt sowie die relativen Bewertun- gen der abrechnungsfähigen Leistun- gen zu bestimmen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang

Ausgabe A Heft 16 vom 22. April 1983 67

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Index der Häufigkeiten+) (1/1981 = 100)

Nr. 100 Nr. 101 Nr. 102

BMÄ E-GO BMÄ E-GO BMÄ E-GO

Quartal 1/1981 2/1981 3/1981 4/1981 1/1982 2/1982

100,0 (20,0%)

122,1 (24,0%)

141,8 (28,6%)

149,1 (29,5%)

162,7 (30,0%)

167,6 (30,6%)

100,0 (20,0%)

116,1 (22,3%)

142,4 (28,6%)

159,4 (30,0%)

174,8 (31,2%)

176,3 (31,2%)

100,0 (27,0%)

100,9 (28,8%)

106,5 (31,7%)

119,3 (33,4%)

137,8 (35,3%)

128,3 (35,1 %)

100,0 (29,5%)

106,6 (31,6%)

113,2 (34,6%)

129,7 (36,4%)

146,4 (38,7%)

128,5 (37,7%)

100,0 (15,5%)

105,6 (18,1%)

112,0 (19,9%)

135,6 (21,4%)

163,9 (23,4%)

164,0 (25,6%)

100,0 (18,6%)

112,8 (22,0%)

123,3 (24,9%)

154,1 (26,8%)

177,9 (29,1%)

177,4 (30,2%) Tabelle 1: Entwicklung der Abrechnung der Nummern 100, 101, 102

BMÄ '78/E-GO

Die Prozentzahlen in Klammern geben den Anteil der mit Zuschlägen abgerechneten Katalogleistungen an.

Quelle: KBV-Frequenzstatistik

Tabelle 2: Entwicklung der Abrechnung der ambulanten Kataloglei- stungen

Index der saisonbereinigten Häufigkeiten (4/1980 = 100)

Kat. 100 Kat. 101 Kat. 102

Quartal BMÄ E-GO BMÄ E-GO BMÄ E-GO

1/1980 101,4 99,9 103,0 101,1 106,1 98,0 2/1980 99,3 99,9 101,5 101,2 104,8 103,8 3/1980 100,6 100,0 101,7 101,9 106,3 104,1 4/1980 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 1/1981 111,2 114,2 111,2 116,3 117,6 124,1 2/1981 113,3 114,3 119,7 116,3 118,9 118,9 3/1981 112,1 114,2 112,5 115,6 117,4 118,6 4/1981 112,6 114,2 114,2 117,5 123,7 122,7 1/1982 121,4 126,2 125,1 134,2 143,4 147,9 2/1982 121,7 123,6 123,1 130,7 140,0 144,5

Quelle: KBV-Frequenzstatistik Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Ambulantes Operieren

in der Zwischenzeit auch in eini- gen KV-Bereichen in analoger Weise mit den Landesverbänden der RVO-Krankenkassen verein- bart worden.

Inzwischen liegen die Abrech- nungsergebnisse von 6 Quartalen vor, so daß ein erster Überblick möglich ist, in welchem Umfang die mit dem Ambulanten Operie- ren beabsichtigten Ziele erreicht worden sind.

1. Die Entwicklung

der Abrechnungsfrequenzen Die Entwicklung der Abrech- nungszahlen der Zuschläge nach den Nummern 100/100A bis 102/

102A ist in Tabelle 1 dargestellt.

Der besseren Übersichtlichkeit wegen sind die Abrechnungshäu- figkeiten in Tabelle 1 in Indexzah- len mit der Basis Quartal 1/

81 = 100 umgerechnet worden.

Die Gebührennummern 100A bis

102A kennzeichnen die Abrech- nungen, in denen die Zuschläge nur zu 35 Prozent ausgezahlt wer- den. Im folgenden sind diese Lei- stungen immer in den Nummern 100 bis 102 enthalten.

Tabelle 1 weist deutlich aus, daß die Abrechnung der Zuschläge stark zugenommen hat. Am stärk- sten gestiegen sind die Häufigkei- ten bei den Nummern 100 und 102, wenngleich im Quartal 2/1982 eine Stagnation zu beobachten ist und bei Nummer 101 sogar ein Rück- gang. Ob das bereits eine Trend- umkehr bedeutet, müssen die nächsten Quartale zeigen. Die Prozentzahlen in Klammern geben an, wieviel Prozent der jeweiligen Katalogleistungen mit Zuschlägen abgerechnet wurden. Auch hierbei ist ein ständiger Anstieg zu beob- achten, wobei allerdings eine Dif- ferenzierung nach der Zahl der Ärzte notwendig wäre, die die Vor- aussetzungen zum Ansatz der Zu- schläge erfüllen. Der Anstieg der Abrechnungsfrequenzen um bis zu 77 Prozent sagt jedoch - iso-

liert betrachtet - noch nichts über den Erfolg der Zuschlagsregelung im Sinne der Kostendämpfung aus. Denn erst die Entwicklung der zuschlagsberechtigten Lei- stungen (Katalogleistungen) läßt erkennen, ob früher stationäre Leistungen jetzt ambulant er- bracht werden.

Die Werte sind in Tabelle 2 wieder als Index-Zahlen dargestellt, die des besseren Vergleichs wegen saisonbereinigt wurden. Durch das Herausrechnen der Saisonein- flüsse ist sehr gut zu erkennen, daß die Abrechungshäufigkeiten im Jahr vor Einführung der Zu- schlagsregelung gesunken sind.

Nach Einführung der Zuschlagsre- gelung für Ambulantes Operieren ab 1/1981 ist dagegen ein starker Anstieg festzustellen. Unter Be- rücksichtigung des negativen Trends bis zum Quartal 4/1980 sind die in Tabelle 2 ausgewiese- nen Veränderungen um bis zu + 44,5 Prozent eine Unterschät- zung der tatsächlichen Zunahme.

Die vermehrten Abrechnungen in 68 Heft 16 vom 22. April 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

(3)

Index der Häufigkeiten (4/1980 = 100) Kat. 100 Kat. 101 Kat. 102 BMÄ E-GO BMÄ E-GO BMÄ E-GO Gebührenordnungs-

abschnitte

H Gynäkologie I Augen J HNO K Urologie L 2 Extrem.-Chir.

L 3 Gelenk-Chir.

L 4 Gelenk-Lux.

L 5 Knochen-Chir.

L 6 Fraktur-Chir.

L 7 Körperoberfläche L 11 Gefäß-Chir.

L 14 Ösophagus-Chir.

L 15 Hernien-Chir.

115,2 111,7 108,2 95,3 108,1 116,1 131,4 128,7 143,2 109,4 93,1 119,1 140,9 117,4 102,8 104,2 110,4 117,2 189,3 164,7 122,6 110,1

Alle Katalogleistungen 112,6 114,2 114,2 117,5 123,7 122,7 105,1

138,2 112,7 114,9 109,3 103,3 70,1 101,5 94,1 114,2 139,9 108,6

106,3 177,8 120,0 115,3 112,2 103,1

86,4 109,4 100,0 119,3 151,1 105,1

129,1 121,6 124,0 110,0 112,0 104,2 76,8 76,7 118,3 129,9 141,0 98,6 127,2

134,2 98,9 119,9 110,7 108,9 133,6 73,3 61,4 130,0 156,9 149,2 149,1 114,7 Tabelle 3: Veränderung der ambulanten Abrechnung von Katalog- leistungen von 4/1980 zu 4/1981 nach ausgewählten GO-Abschnitten

Quelle: KBV-Frequenzstatistik

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Ambulantes Operieren

beiden Gebührenordnungen und allen drei Katalogen lassen vermu- ten, daß die Zuschläge nicht nur einen „Mitnahmeeffekt" bewirk- ten, sondern daß die Verbesse- rung der Kostensituation auch zu mehr ambulanten Operationen ge- führt hat.

Aufschlußreich in dieser Hinsicht ist auch eine Analyse der Verände- rung innerhalb der Gebührenord- nungsabschnitte. Tabelle 3 enthält die Veränderung der ambulanten Katalogleistungen vom Quartal 4/

1980 zu 4/1981 nach ausgewählten Gebührenordnungsabschnitten.

Aus den Zahlen ergibt sich kein einheitliches Bild, denn die Verän- derungen machen bis zu 40 Pro- zent nach beiden Seiten aus.

Bei den Unterabschnitten im Kapi- tel L - Chirurgie - ist zu beachten, daß aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl von Leistungen in diesen Abschnitten die prozentua- len Veränderungen besonders stark ausfallen können. In der Mehrzahl der in Tabelle 3 aufge- führten Kataloge und Gebühren- ordnungsabschnitte haben die ambulant erbrachten Leistungen zugenommen, was mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Zu- schläge für Ambulantes Operieren zurückzuführen ist.

In den anderen Fällen, in denen die ambulante Leistungserbrin- gung zurückgegangen ist, handelt es sich um Leistungen, die entwe- der ohnehin rückläufig sind oder bei denen ein Trend besteht, aus medizinischen Gründen die Lei- stungen verstärkt stationär zu er- bringen.

Ein weiteres Indiz für die Wirksam- keit der Zuschläge für Ambulantes Operieren ist darin zu sehen, daß die Leistungen aus dem Katalog Nummer 102, in dem die Leistun- gen mit den höchsten Bewertun- gen und damit schwierigsten zu- sammengefaßt sind, am stärksten zugenommen haben. Denn die Leistungen aus dem Katalog 102 werden zu rund zwei Drittel statio- när erbracht. Ein exakter Nach-

weis der These, daß die Zuschläge dazu führen, stationäre Leistun- gen durch ambulante Leistungen zu ersetzen, kann aber nur im di- rekten Vergleich von Praxis und Krankenhaus geführt werden. Pro- blematisch ist an diesem Ansatz, daß über die Leistungen der Kran- kenhäuser keine vergleichbaren, Daten vorliegen. Die einzige Mög- lichkeit eines Vergleiches besteht darin, im Bereich der kassenärztli- chen Versorgung zu bleiben und die Entwicklung der belegärztli- chen Leistungen mit der Entwick- lung der ambulant erbrachten Lei- stungen zu vergleichen.

2. Die Einsparungen

durch die Zuschlagsregelung Die Daten in Tabelle 4 erlauben den Vergleich von ambulanten und belegärztlichen, das heißt sta- tionären, Katalogleistungen an- hand derselben Gebührenord- nungsabschnitte wie in Tabelle 3.

Die Daten in Tabelle 4 beziehen sich aus Platzgründen nur auf den BMÄ '78. Die Prozentzahlen geben die relative Veränderung der am- bulanten zu den belegärztlichen Katalogleistungen an. Beispiels- weise bedeuten die Zahlen in der ersten Zeile, die sich auf den Ge- bührenordnungsabschnitt H - Gy-

näkologie - beziehen, daß vom Quartal 4/1980 zu 4/1981 die ambu- lanten Leistungen aus dem Kata- log 100 um 20,4 Prozent gegen- über den stationären Leistungen angestiegen sind. Die Leistungen aus dem Katalog 101 sind dage- gen in Kapitel I - Augen - um 23,9 Prozent gegenüber der stationä- ren Erbringung zurückgegangen.

Die Chi-Quadrat-Werte hinter den Prozentzahlen geben an, ob die prozentuale Veränderung im stati- stischen Sinne signifikant ist. Bei nicht durch „*" gekennzeichneten Werten handelt es sich um nicht signifikante Werte, das heißt, daß diese Veränderungen sich nicht mit hinreichender Sicherheit von zufälligen Abweichungen unter- scheiden.

Die Größe des Chi-Quadrat-Wertes hängt auch von der Zahl der Beob- achtungen ab, so daß dieselbe prozentuale Veränderung von zum Beispiel 4 Prozent in einem Falle durchaus signifikant sein kann, während sie im anderen Fall als zufällig verworfen wird. Daher fin- den sich unter den nicht unterteil- ten Gebührenordnungsabschnit- ten H bis K mehr signifikante Än- derungen als unter den Unterab- schnitten der chirurgischen Lei- stungen.

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 16 vom 22. April 1983 71

(4)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Tabelle 4: Veränderung der Abrechnung von ambulanten zu beleg- ärztlichen Katalogleistungen von 4/1980 zu 4/1981 nach ausgewähl-

ten GO-Abschnitten

Gebührenordnungs- Prozentuale Veränderung BMÄ '78

Abschnitte Kat. 100 Kat. 101 Kat. 102

Ände- x2- Ände- x2- Ände- x2- rung Wert§ rung Wert§ rung Wert§

% % %

H Gynäkologie 20,4 93,7** 3,2 5,8* 25,2 18,8**

I Augen 3,9 0,1 -23,9 2,3 8,5 7,0*

J HNO 4,9 12,4** 21,4 55,7** 25,0 22,0**

K Urologie 18,9 21 ,0** 9,2 4,0* 6,8 3,6 L2 Extrem.-Chir. -20,6 8,0* 5,3 0,9 7,6 2,6 L3 Gelenk-Chir. -37,4 4,2* -42,7 21 ,5** - 4,4 0,3

L4 Gelenk-Lux. - - -14,8 0,3 -42,4 3,6

L5 Knochen-Chir. 55,2 3,9* 13,1 3,6 -21,1 5,7*

L6 Fraktur-Chir. -11,1 2,7 -24,6 1 ,7 - 3,4 0,1 L7 Körperoberfl. 7,3 4,5* 12,3 21 ,2** 12,7 0,6 L 11 Gefäß-Chir. 144,5 1 0,5* 52,2 2,9 43,4 28,9**

L 14Ösophagus-Chir. 50,5 10,6* 4,8 0,3 11 ,2 0,6

L 15 Hernien-Chir. - - - - 31,2 14,9**

Alle Katalogleistungen 8,5 1 09,4** 16,8 386,0** 20,1 206,0**

§ Die Chi-Quadrat-Werte (x2} geben die Signifikanz der Veränderung an: Je größer der Chi-Quadrat-Wert, desto gesicherter ist die Veränderung. Werte größer als 3,9 sind auf 5%-Niveau (*)und Werte größer als 10,8 auf 0, 1-Niveau signifikant (**). Nicht signifikante Werte sind statistisch nicht von zufälligen Veränderungen zu unterscheiden.

Quelle: KBV-Frequenzstatistik

Tabelle 5: Ersparnis durch ambulante Operationen bei Katalog 101 BMÄ '78 in 4/1981

Berechnung: Kat. 101 BMÄ '78 Beträge in DM Krankenhaus

(Belegstation)

8, 7 Pflegetage

a

170 DM

bei 14 100 Operationen

20,9 Mill.

Praxis des nieder- gelassenen Arztes

66 300 Zuschläge nach

Nr. 101

a

65 DM 4,3 Mill.

Kostenvorteil 4/1981 Pflegekosten ./. Zuschläge 16,6 Mill.

Obwohl in einigen Bereichen, ins- besondere in den U nterabschnit- ten des Gebührenordnungsab- schnittes "Chirurgie" recht deutli- che Verlagerungen vom ambulan- ten in den belegärztlichen Bereich stattgefunden haben, läßt sich doch an der Gesamtveränderung eindeutig zeigen, daß das Ambu- lante Operieren zu dem von den Vertragspartnern gewünschten Erfolg geführt hat. Denn die ambu- lant erbrachten Leistungen sind in allen drei Katalogen mit 8,5 Pro- zent, 16,8 Prozent und 20,1 Pro- zent deutlich und hochsignifikant im Vergleich zu den belegärztli-

chen Leistungen angestiegen. Diese Aussage bedeutet aber nicht unbedingt, daß bei den Kataloglei- stungen nach Nummer 102 ein Rückgang im belegärztlichen Be- reich um 20,1 Prozent zu verzeich- nen wäre, sondern nur, daß die ambulanten Operationen im Ver- hältnis zu den belegärztlichen um 20,1 Prozent zugenommen haben.

..,. Aufgrund der Eindeutigkeit der Zahlen ist festzustellen, daß die Zuschlagsregelung zu einer Ein- sparung bei den Krankenkassen geführt hat, obwohl im RVO-Be- reich auch die stationären Kata-

Ambulantes Operieren

Iogieistungen in den Katalogen 100 und 102 angewachsen sind.

Ohne die Zuschläge für Ambulan- tes Operieren wäre allerdings der Anstieg im stationären Bereich deutlich höher ausgefallen, so daß hierin die Ersparnis der Kranken- kassen zu sehen ist.

Eine quantitative Aussage über die durch das Ambulante Operieren erzielte Einsparung ist nur äußerst schwer zu treffen. Dennoch soll anhand einer beispielhaften Rech- nung gezeigt werden, in welchen Größenordnungen sich die Ein- sparungen bewegen. Der Kosten- vergleich erfolgt nur anhand des Kataloges 101 BMÄ '78, da es hier nur um eine beispielhafte Berech- nung geht.

Folgende Daten liegen der Be- rechnung in Tabelle 5 zugrunde:

1. Zunahme der ambulanten Kata- logleistungen 101 BMÄ '78 von 4/

1980 zu 4/1981 rund 14100 Lei- stungen.

2. Durchschnittlicher kleiner Pfle- gesatz*) 170 DM.

3. 8,7 Pflegetage je belegärztli- chem Fall 1981.

Bei der Berechnung ist unterstellt, daß die eigentlichen operativen Leistungen im Belegfall wie im ambulanten Fall identisch sind, ferner, daß sich im Krankenhaus zusätzlich anfallende Honorare für ärztliche Leistungen (z. B. Visiten) ausgleichen mit den zusätzlich er- brachten Leistungen bei der am- bulanten Operation (z. B. Be- suche).

ln Tabelle 5sind deshalb allein die Kosten gegenübergestellt, die nur im Krankenhaus beziehungsweise nur in der Praxis anfallen. Von den 20,9 Millionen DM Kosten für die Behandlung im Krankenhaus müs- sen die Kosten für die Zuschläge nach Nummer 101 BMÄ '78 subtra- hiert werden, um die Netto-Ein-

*) Pflegesatz ohne Arztkostenanteil

72 Heft 16 vom 22. April1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

(5)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Ambulantes Operieren

sparung durch das Ambulante Operieren zu erhalten. Im Quartal 4/1981 belief sich die Vergütung für die Zuschläge nach Nummer 101 auf rund 4,3 Millionen, so daß eine Gesamtersparnis durch das Ambulante Operieren von 16,6 Mil- lionen DM im Quarta14/1981 erzielt worden ist. Hierbei ist zu beach- ten, daß sich diese Ersparnis nur auf die Zuschläge nach Nummer 101 BMÄ '78 bezieht und daß für die Errechnung vom kleinen Pfle- gesatz und von der geringeren Verweildauer bei Belegstation ausgegangen wurde. Da jedoch ein Teil der Verlagerung von Ope- rationen aus Krankenhäusern mit großem Pflegesatz, die eine länge- re Verweildauer aufweisen, in den ambulanten Sektor erfolgt ist, be- deutet der Betrag von 16,6 Millio- nen DM eine Unterschätzung der tatsächlichen Einsparungen. Hin- zu kommt, daß sich die Berech- nung auf die Quartale 4/1980 bis 4/

1981 bezieht, während die ambu- lanten Operationen in den folgen- den Quartalen weiter zugenom- men haben. Beispielsweise fanden im Quartal 2/1982 aus dem Katalog 101 bereits 19100 Leistungen mehr statt als im Quartal 2/1980.

~ Zusammenfassend ist festzu- halten, daß bereits nach sechs ab- gerechneten Quartalen die Zu- schlagsregelung für das Ambulan- te Operieren als Erfolg anzusehen ist. Obwohl eine endgültige Aussa- ge noch nicht getroffen werden kann, da die Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Be- reich noch andauert, ist bereits in diesem Zwischenstadium zu er- kennen, daß die Zuschlagsrege- lung die von den Vertragspartnern erwarteten Ergebnisse erbringt und damit einen Beitrag zur Ko- stendämpfung im Gesundheitswe- sen leistet.

Anschrift des Verfassers:

Dr. rer. soc. Themas Kriedel Kassenärztliche

Bundesvereinigung Haedenkampstraße 3 5000 Köln 41 (Lindenthal)

KURZBERICHTE

Pharmaindustrie:

Umstellung auf

normierte Packungsgrößen voll im Gang

Die Umstellung der Darreichungs- formen von industriegefertigten Arzneimitteln entsprechend der Empfehlungen über therapiege- rechte Packungsgrößen (Kürzel:

N 1, N 2, N 3) vom 4. Februar 1980 in der Fassung vom 8. April 1981 ist nach den Feststellungen des Bundesverbandes der Pharmazeu- tischen Industrie e. V. (BPI), Frankfurt, in vollem Gange, aber noch längst nicht abgeschlossen.

Die Empfehlungsvereinbarung, die sowohl von den Krankenkas- senspitzenverbänden, der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung und der pharmazeutischen Industrie mitgetragen wird, ist zum 1. Janu- ar 1983 in Kraft getreten, sieht aber gleichwohl bis zum 31. Mai dieses Jahres eine Umstellungs- frist ("Gieichstellungsfrist") für je- ne Hersteller vor, die nicht termin- gerecht auf die vorgesehenen Normpackungen umstellen konn- ten (vgl. dazu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 51/52/1982 Ru- brik "Spektrum der Woche").

Nach einer ersten Übersicht des Arzneibüros der Bundesvereini- gung Deutscher Apothekerverbän- de (ABDA), Frankfurt am Main, wa- ren bis Mitte Dezember 1982 rund 1000 Packungsgrößen mit den neuen Kürzeln von den Herstellern gemeldet worden. Gemessen an allen oralen festen Arzneiformen der Roten Liste® dürfte damit ein Antei I von etwa 10 bis 20 Prozent auf Normpackungen umgestellt worden sein. Reduziert man die Bestandsaufnahme per Ende ver- gangenen Jahres auf die 100 füh- renden, umsatzstärksten Präpara- te mit oral festen Arzneiformen, so waren bereits 85 Prozent dieser Präparate auf die neuen Normie- rungskriterien umgestellt worden.

Allerdings waren davon nur zwei Drittel mit den Kürzeln N 1, N 2 und N 3 gekennzeichnet worden.

Da das Arzneibüro der ABDA die

nicht mit den Kürzeln gekenn- zeichneten Packungsgrößen als nicht den Empfehlungen gemäß normiert ansieht, erklärt sich der erhebliche Teil der noch fehlen- den normierten Packungsgrößen.

Bei einigen Präparaten sind zwar die Kürzel auf die Faltschachtel aufgedruckt worden, sie sind je- doch noch nicht bei dem Arznei- büro der ABDA gemeldet worden.

Der Pharma-Bundesverband hat inzwischen an seine Mitgliedsfir- men appelliert, die Packungsgrö- ßen in der noch verbleibenden Frist empfehlungsgerecht umzu- stellen. Allerdings müsse beachtet werden, daß die Einführung nor- mierter Packungsgrößen sich im Wettbewerb vollziehe. Einige noch zögernde Hersteller dürften mit der Packungsgrößenumstellung bald nachziehen, wenn in einzel- nen Teilmärkten erkennbar ist, daß sich ihre Konkurrenten an die neuen Richtlinien angepaßt ha- ben, mutmaßt der BPI.

Entscheidende Anstöße erwartet der BPI beim Vorliegen der neu aufgelegten Roten Liste®, die so- wohl dem Hersteller als auch dem Arzt einen kompletten Überblick über die Situation in den einzel- nen Indikationsgruppen gibt. Ent- scheidend für den Erfolg der Emp- fehlungsvereinbarung sei schließ- lich auch die Frage, ob und inwie- weit sich die Ärzteschaft an die Kürzel gewöhnt und die ,Empfeh- lungen der Ärzteschaft von Mitte Dezember 1982 zügig umsetzt.

Die pharmazeutische Industrie prognostiziert, daß zumindest in der Umstellungs- und Anlaufzeit Kostenerhöhungen im Herstel- lungs-, Verpackungs- und Ver- triebsbareich auftreten würden, da zum Teil auch das Sortiment im Hinblick auf die neuen Packungs- größen ausgeweitet werden müs- se. Auch für die Apotheken resul- tiere eine Kostenausweitung, da sie grundsätzlich verpflichtet sei- en, das gesamte Sortiment nach den drei Packungsgrößen auszu- richten. Falls der Arzt die verein- barten Kürzel nicht verwendet, 74 Heft 16 vom 22. April 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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Unabdingbar für einen funktio- nierenden Apotheker- und Pharma- Markt ist, daß der Begriff der Ver- schreibungspflicht ab 1993 in der EG einheitlich benutzt und der Begriff