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Archiv "Ihr Patient benötigt eine Kurmaßnahme?" (04.10.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ihr Patient benötigt eine Kurmaßnahme?

Kurgäste im Bewegungsbecken in Bad Orb

Foto, Kurverwaltung Bad Orb

I

n der Hektik der täglichen Sprechstunde ist zuweilen die Beantwortung der Frage: „Wie verordne ich eine Kur?" für viele von uns Ärz- ten ausgesprochen unange- nehm.

267 Heilbäder und Kuror- te in Deutschland bieten ih- re Leistungen an; Kran- kenkassen, Rentenversiche- rungsträger, karitative Ein- richtungen oder Gesund- heitsämter kommen als Lei- stungsträger in Frage; und der Gesetzgeber hat durch das SGB V („Gesundheits- Reformgesetz") erst einmal alles wieder geändert. Ich will versuchen, diese Proble- matik transparent zu ma- chen.

Sieben Fragen müssen Sie als Arzt sich stellen und be- antworten:

O Für wen beantragen Sie diese Kur?

e und

Q

Wie soll diese Kur durchgeführt werden?

Ambulant oder stationär?

Präventiv oder rehabilitativ?

Präventive ambulante und stationäre Maßnahmen er- möglicht der Gesetzgeber in

§ 23 SGV V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, wenn die bisherigen Behand- lungsformen am Wohnort nicht ausreichten, um einen befriedigenden Erfolg in dem, präventiven Bemühen zu er- reichen. Gleiches gilt für re- habilitative Maßnahmen, wel- che sicherlich zur Zeit noch überwiegend in unserer tägli- chen Arbeit von uns angeregt werden. Daß wir dieses zu Lasten der gesetzlichen Kran- kenkassen dürfen, regelt der Gesetzgeber in § 40 SGB V.

43

Wie lange soll diese Kurmaßnahme dauern?

Wir haben hier ausschließ- lich die Möglichkeit, drei Wo- chen oder vier Wochen vorzu- schlagen. Mindestens drei Wochen balneologische und klimatologische Behandlung machen medizinisch einen Sinn, bei vier Wochen hat der Gesetzgeber zunächst ein oberes Limit gesetzt; weitere Verlängerungen müssen von dem durchführenden Arzt am Kurort begründet beantragt werden.

Weswegen soll eine Kurmaßnahme durchgeführt werden?

Hier müßten die entspre- chenden Diagnosen angege- ben werden.

Wo soll die Kurmaß- nahme durchgeführt werden?

Nachdem Sie sich bereits festgelegt haben, ob ambu- lant oder stationär, ist nun von Ihnen zu entscheiden, in welchem Ort. Dies kann ein Kurort sein, den Sie persön- lich kennen und wo Sie gute Erfahrungen gesammelt ha- ben; oder Sie können es allge- mein festlegen, indem sie die Bäderklassifikation angeben,

z. B. Mineralbad, Moorbad, Kneippbad, heilklimatischer Kurort oder Seebad.

Zu wessen Lasten soll die Kurmaßnahme gehen?

Zu Lasten eines Renten- versicherungsträgers können Sie Kurmaßnahmen nur dann beantragen, wenn die Ar- beitsfähigkeit beeinträchtigt ist durch das bestehende Lei- den. Präventive Kurmaßnah- men sind hier nicht möglich.

Sie können die Maßnahme aber auch nur dann anregen, wenn der Versicherte einen Anspruch an den Renten- versicherungsträger hat. An- spruchsberechtigt ist in der

Regel jeder, der fünf Jahre lang Beiträge an einen Träger der gesetzlichen Rentenversi- cherung eingezahlt hat. Ihr Patient nimmt Ihre Beschei- nigung mit zu seiner Stadtver- waltung. Dort hat er einen Vordruck auszufüllen und diesem legt er Ihre Bescheini- gung bei. Hier wird er gege- benenfalls zu seiner persönli- chen Situation noch detail- liert beraten. Bei diesen, überwiegend stationär durch- geführten Kurmaßnahmen der Rentenversicherungsträ- ger muß Ihr Patient maximal 10 DM pro Tag zuzahlen, ei- ne Information, die sehr wichtig ist. Die Zuzahlung kann unter bestimmten Vor- aussetzungen reduziert oder aufgehoben werden. Gleiches gilt für stationäre Kurmaß- nahmen.

Bei ambulanten Kurmaß- nahmen übernimmt die Kran- kenkasse die Kosten für den Badearzt, die Kosten für die von dem Badearzt verordne- ten Kurmittel mit einer zehn- prozentigen Eigenbeteiligung des Patienten und einen Zu- schuß zur Unterkunft von täg- lich 15 DM. Die restlichen Kosten muß der Patient allein tragen. Der Patient darf sich den Kurort entsprechend Ih- rer vorgegebenen Klassifika- tion allein aussuchen.

Der Rentenversicherungs- träger weist entsprechend den verfügbaren freien Plät- zen den Patienten zu be- stimmten Zeiten in eine ent- sprechende Klinik ein. Dies führt manchmal, insbesonde- re bei Freiberuflern, zu Pro- blemen, so daß diese oft we- gen ihrer engen privaten Ter- minvorgaben eine ambulante Kurmaßnahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bevorzugen.

Die Beantwortung dieser sieben Fragen und das Ein- fügen der Antworten in den folgenden Vordruck „ent- schärft" die Verordnung ei- ner Kur für Ihren Patienten.

Diese Bescheinigung ist aus- reichend; weitere Detailfra- gen werden in der Regel von dem Leistungsträger dem Pa- tienten beantwortet.

Dr. med. W. Enders Herr/Frau/Fräulein

benötigt eine Kurmaßnahme

von Wochen Dauer wegen:

in:

zu Lasten der:

(Unterschrift des Arztes)

Dt. Ärztebl. 87, Heft 40, 4. Oktober 1990 (137) A-3069

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